Sie überlegst, eine Hörgeräteversicherung abzuschließen? Diese Entscheidung könnte Ihnen viel Geld und Ärger ersparen. Eine Hörgeräteversicherung schützt Ihre Hörhilfen vor Verlust, Schäden und Reparaturen. Das kann besonders wichtig sein, wenn Sie ein teures oder spezialisiertes Modell nutzen.
Anbieter | Monatsbeitrag ab | Deckungssumme | Selbstbehalt | Laufzeit | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|---|
AXA | 3,40€ | 6.000€ | 50€ | 1-5 Jahre | Nur für Geräte bis 3 Jahre alt, Sofortschutz möglich |
ALTEOS | 4,20€ | 6.000€ | Keine Angabe | 1-5 Jahre | Auch für gebrauchte Hörgeräte, Reparaturkostenersatz |
Wertgarantie | 2,99€ | 4.000€ | 50€ | 1-3 Jahre | Nur für Neugeräte, Sofortschutz 14 Tage |
Concordia | 5,90€ | 1.000€/Ohr | Keine Angabe | Laufend | Nur als Zusatzversicherung erhältlich |
DEVK | 4,30€ | 600€ | Keine Angabe | 1 Jahr | Kombinierbar mit Sehhilfenzusatzversicherung |
DKV | 4,67€ | Bis Anschaffungspreis | 30€ | Laufend | Erstattung Reparaturen bis 50%, als Bestandteil KombiMed |
Das Wichtigste auf einen Blick
- Deckungssumme und Leistungsumfang:
- Eine ausreichend hohe Deckungssumme ist wichtig, um bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung die Kosten für ein neues, modernes Hörgerät erstattet zu bekommen. Empfehlenswert sind mindestens 4.000-6.000€ Deckungssumme. Der Leistungsumfang sollte Reparaturen, Ersatzanschaffungen und häufig auch Akku- und Zubehörschäden abdecken.
- Selbstbehalt und monatliche Kosten:
- Ein möglichst niedriger Selbstbehalt von maximal 50€ im Schadenfall ist sinnvoll. Die monatlichen Prämien variieren je nach Deckungssumme und Leistungsumfang, liegen aber oft zwischen 3-6€ pro Monat. Es lohnt sich, Preise und Leistungen genau zu vergleichen.
- Altersbegrenzung und Vertragslaufzeit:
- Einige Anbieter schließen Hörgeräte ab einem gewissen Alter (z.B. 3-5 Jahre) von der Versicherung aus. Auch die Vertragslaufzeiten sind begrenzt, oft auf 1-5 Jahre. Für ältere, bereits vorhandene Geräte sollten diese Aspekte geprüft werden.
Inhalt
Was ist eine Hörgeräteversicherung und wofür benötige ich sie?
Eine Hörgeräteversicherung schützt Ihre Investition in Hörgeräte vor unerwarteten Kosten durch Schäden oder Verlust. Sie bietet finanzielle Sicherheit und verhindert hohe Ausgaben im Schadensfall.
Welche Risiken und Schäden deckt eine Hörgeräteversicherung ab?
Eine Hörgeräteversicherung bietet Ihnen Schutz für Ihren wertvollen Hörgerätesatz vor den verschiedensten Risiken und Schadensfällen. Sie deckt nicht nur teure Neuanschaffungen, sondern oft auch Reparaturen und den Ersatz von Zubehör ab. Hier erfahren Sie detailliert, welche Risiken typischerweise durch eine Hörgeräteversicherung abgedeckt sind:
Die Versicherung springt ein, wenn Ihre Hörgeräte gestohlen, verloren oder mutwillig zerstört werden. Schäden durch Transportmittelunfälle oder Stürze sind ebenso abgesichert wie Beschädigungen durch Feuchtigkeit, Schweiß oder Bedienungsfehler Ihrerseits. Je nach Anbieter werden auch Schäden durch Abnutzung oder Materialfehler gedeckt.
Wichtig ist die vereinbarte Deckungssumme, die den Höchstbetrag für Ersatzanschaffungen oder Reparaturen festlegt – oft zwischen 4.000 und 6.000 Euro. Viele Policen leisten auch Ersatz für Batterien, Zubehör wie Schutzhüllen sowie Folgekosten für Anpassungen und Einstellungen nach einer Reparatur.
In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die typischen Leistungen einer Hörgeräteversicherung:
Leistung | Abgedeckt? |
---|---|
Diebstahl, Verlust | ✔️ |
Mutwillige Beschädigung | ✔️ |
Transportmittelunfall, Sturz | ✔️ |
Feuchtigkeit, Schweiß | ✔️ |
Bedienungsfehler | ✔️ |
Abnutzung, Materialfehler | ✔️ (je nach Anbieter) |
Ersatzbatterien | ✔️ |
Reparaturkosten | ✔️ |
Folgekosten (Anpassung, Einstellung) | ✔️ |
Die genauen Leistungen und Ausschlüsse variieren je nach Versicherungsanbieter und Police, lassen sich aber stets im Kleingedruckten nachlesen. Eine Hörgeräteversicherung ist eine gute Option, um Ihren hochwertigen Hörgeräte-Satz bestmöglich abzusichern.
Für wen lohnt sich der Abschluss einer Hörgeräteversicherung?
Die Entscheidung für oder gegen eine Hörgeräteversicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Eine solche Police kann durchaus sinnvoll sein, um Ihren wertvollen Hörgerätesatz vor finanziellen Risiken abzusichern. Doch für wen genau lohnt sich der Abschluss einer derartigen Zusatzversicherung?
Grundsätzlich sollten Sie eine Hörgeräteversicherung in Betracht ziehen, wenn die Anschaffungskosten für Ihre Hörgeräte über der Festzuschussgrenze Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von derzeit ca. 800 Euro pro Gerät liegen. Hochwertige Modelle aus der Premiumklasse können schnell 3.000 Euro oder mehr pro Stück kosten. Bei solch hohen Investitionen macht eine Versicherung Sinn.
Auch wenn Sie erhöhten Risiken ausgesetzt sind, beispielsweise bei vielen Aktivitäten im Freien, kann sich eine Police lohnen. Ebenso für ältere Menschen mit erhöhter Sturzgefahr oder für flinke Kinder, die Hörgeräte leicht verlieren können.
Die folgende Tabelle fasst zusammen, für wen sich der Abschluss einer Hörgeräteversicherung besonders empfiehlt:
Situation | Empfehlung |
---|---|
Hohe Anschaffungskosten über 1.600€ | Versicherung empfohlenswert |
Aktivitäten mit erhöhtem Risiko (Sport, Freizeit) | Versicherung ratsam |
Ältere Menschen mit Sturzgefahr | Versicherung sinnvoll |
Kinder als Hörgeräteträger | Versicherung zu erwägen |
Niederpreisige Einsteigermodelle | Versicherung oft nicht nötig |
Welche Leistungen bieten Hörgeräteversicherungen typischerweise?
Hörgeräteversicherungen bieten umfangreichen Schutz und verschiedene Leistungen an, die weit über die gesetzlichen Gewährleistungen hinausgehen. Dazu gehören Schutz vor Reparaturkosten, Diebstahl- und Verlustschutz, Erstattungen bei Bedienungsfehlern und andere spezielle Leistungen.
Welche Reparatur- und Ersatzleistungen bietet eine Hörgeräteversicherung bei Beschädigung oder Defekt?
Eine Hörgeräteversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz, wenn Ihre hochwertigen Hörhilfen beschädigt werden oder einen Defekt aufweisen. Je nach Versicherungspolice und Schadensfall kommen unterschiedliche Leistungen zum Tragen:
Bei leichteren Beschädigungen wie Rissen, Kratzern oder Sprüngen wird in der Regel eine professionelle Reparatur in einer Fachwerkstatt übernommen. Dies gilt auch bei Defekten durch Bedienungsfehler, Abnutzung oder Materialfehler. Die Kosten für Ersatzteile, Reparatur und anschließende Neuanpassung sind vollständig gedeckt.
Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich oder unwirtschaftlich sein, erhalten Sie von Ihrer Versicherung einen finanziellen Ersatz für das defekte Hörgerät – meist anteilig zur ursprünglichen Anschaffungssumme unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer. Mit diesem Betrag können Sie sich dann ein neues Hörgerät zulegen.
In Extremfällen wie Diebstahl, Verlust oder mutwilliger Zerstörung wird Ihnen sogar der vollständige Neuwert für einen kompletten Ersatz beider Hörgeräte erstattet. Viele Policen decken außerdem den Ersatz von Zubehör wie Batterien, Schutzhüllen etc. mit ab.
Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Reparatur- und Ersatzleistungen im Überblick:
Schadensfall | Leistung der Versicherung |
---|---|
Leichte Beschädigung / Defekt | Reparatur + Neuanpassung |
Irreparabel / Unwirtschaftlich | Anteiliger Ersatz für 1 Hörgerät |
Diebstahl / Verlust / Zerstörung | Neuwert für kompletten Ersatz beider Geräte |
Zubehör defekt | Ersatz von Batterien, Schutzhüllen etc. |
Mit einer Hörgeräteversicherung sind Sie auf der sicheren Seite – egal ob Reparatur oder kompletter Ersatz fällig wird. Prüfen Sie vor Abschluss aber unbedingt den genauen Leistungsumfang in den Versicherungsbedingungen.
Ist ein Diebstahl- und Verlustschutz in der Hörgeräteversicherung inbegriffen?
Eine wichtige Frage beim Abschluss einer Hörgeräteversicherung ist, ob auch ein Diebstahl- und Verlustschutz enthalten ist. Schließlich sind die feinen und kompakten Hörhilfen leicht einmal verloren oder werden sogar gestohlen. Ein solcher Schutz ist häufig nicht in der Basisversion inbegriffen, kann aber als Zusatzoption hinzugebucht werden.
Die Mehrheit der Versicherer bietet den Diebstahl- und Verlustschutz als Premium-Ergänzung an. Sie müssen dann zwar einen etwas höheren Beitrag zahlen, sind im Schadensfall aber auf der sicheren Seite: „Wenn Ihre Hörgeräte gestohlen oder verloren gehen, übernehmen wir die vollständigen Kosten für Ersatzgeräte.“
Ohne diese Zusatzpolice sind Sie hingegen im Regelfall selbst für den Neuankauf verantwortlich – eine teure Angelegenheit bei hochwertigen Hörgeräten. Ausnahmen gibt es nur wenige: Manche günstigeren Hörgerätepakete haben Diebstahl- und Verlustschutz bereits in der Grundversicherung enthalten.
Die folgende Tabelle veranschaulicht, ob und wie Ihr Diebstahl- und Verlustrisiko abgedeckt ist:
Versicherungspaket | Diebstahl | Verlust |
---|---|---|
Basis-Hörgeräteversicherung | Nicht enthalten | Nicht enthalten |
Mit Zusatzoption | Vollständige Kostenübernahme | Vollständige Kostenübernahme |
Manche Hörgerätepakete | Teilweise enthalten | Teilweise enthalten |
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer den bestmöglichen Rundum-Schutz für seine Hörgeräte wünscht, sollte auf eine Police mit inbegriffener Diebstahl- und Verlustdeckung achten oder diese Zusatzoptionen abschließen. Es kann sich lohnen, den minimalen Mehrbetrag zu investieren.
Werden Bedienungsfehler und Flüssigkeitsschäden von einer Hörgeräteversicherung erstattet?
Eine gute Hörgeräteversicherung sollte nicht nur Verschleiß und Materialfehler abdecken, sondern auch Bedienungsfehler und Flüssigkeitsschäden einschließen. Schließlich können die empfindlichen Geräte schnell durch falsche Handhabung oder Nässe beschädigt werden.
Die meisten Versicherer bieten mittlerweile Leistungen für solche Fälle an. Bei Bedienungsfehlern, also unsachgemäßer Nutzung durch den Träger, werden die Reparaturkosten für das defekte Hörgerät übernommen. Das gilt auch bei Flüssigkeits- oder Feuchteschäden, etwa durch Regen, Schweiß oder gar einem Reinigungsbad.
Einige Policen decken zusätzlich sogar mutwillige Beschädigungen oder Bruchschäden durch Stürze oder Stöße ab. Je nach Schadensausmaß wird das Gerät repariert oder der Kostenbetrag für einen Ersatz erstattet.
Die folgende Tabelle zeigt typische Leistungen im Überblick:
Schadensart | Typische Leistung |
---|---|
Bedienungsfehler | Reparatur bzw. anteiliger Ersatz |
Flüssigkeits-/Feuchteschaden | Reparatur bzw. anteiliger Ersatz |
Bruchschaden durch Sturz/Stoß | Reparatur bzw. anteiliger Ersatz |
Mutwillige Beschädigung | Reparatur bzw. anteiliger Ersatz (bei Prämium-Tarifen) |
Verbraucher sollten beim Vertragsabschluss die Leistungsdetails gut studieren. Günstigere Basistarife lassen Bedienungsfehler oft aus, während Premium-Angebote einen Rundum-Schutz auch für die genannten Schadensfälle bieten. Mit einer solchen Police können Sie die hohen Hörhilfe-Kosten abfedern.
Welche sonstigen Leistungsbausteine wie Neuwertentschädigung bieten Hörgeräteversicherungen?
Neben den Kernleistungen für Reparaturen, Verschleiß und Schäden durch Flüssigkeiten oder Bedienungsfehler gibt es bei Hörgeräteversicherungen weitere interessante Leistungsbausteine. Einer der wichtigsten ist die Neuwertentschädigung.
Diese Option sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall den vollen Neuwert Ihres Hörgeräts erstattet bekommen – unabhängig vom tatsächlichen Alter des Geräts. Ohne Neuwertentschädigung wird nur der aktuelle Zeitwert erstattet, der oft deutlich niedriger als die Neuanschaffungskosten ist.
Einige Versicherer bieten zudem Leistungsbausteine wie:
- Zuschüsse für Gehörschutz
- Übernahme der Batterie- und Reparaturkosten
- Telefonische Unterstützung durch Akustiker
- Regelmäßige Sicherheitschecks und Reinigung
- Rundum-Schutzbrief für den mobilen Einsatz
- Zusatzleistungen für eingeschränkte Hörkraft
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über gängige Leistungsbausteine:
Leistungsbaustein | Erläuterung |
---|---|
Neuwertentschädigung | Erstattet den vollen Neuwert des Hörgeräts |
Gehörschutz-Zuschuss | Bezuschusst Kosten für Gehörschutzprodukte |
Batterie- & Reparaturkosten | Übernimmt diese laufenden Kosten |
Akustiker-Hotline | Telefonische Fachberatung zu Handhabung etc. |
Sicherheits-Checks | Regelmäßige Kontrolle und Reinigung |
Schutzbrief Mobilität | Rundum-Schutz auch für den mobilen Einsatz |
Hörminderungs-Leistungen | Zuschüsse bei zunehmender Einschränkung |
Entscheidend ist, dass Sie die gewünschten Bausteine in Ihre Police aufnehmen. Je mehr Leistungen abgedeckt sind, desto höher sind zwar die Prämien, desto umfassender aber auch der Schutz für Ihre wertvollen Hörgeräte.
Kosten und Beiträge der Hörgeräteversicherungen
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung variieren je nach Versicherungstarif und gewählt werden meist basierend auf dem Neupreis des Geräts oder der Höhe der Selbstbeteiligung. Es gibt auch Rabatte für den Abschluss einer Versicherung für zwei Geräte gleichzeitig.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Jahresbeiträge?
Die Jahresbeiträge für eine Hörgeräteversicherung variieren je nach Versicherer, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung erheblich. Als Faustregel gilt: Je höherwertiger das Hörgerät, desto höher auch die Prämie. Einige Durchschnittswerte können Ihnen jedoch eine erste Orientierung geben.
Laut Stiftung Warentest liegen die Jahresbeiträge für preiswertere Hörgeräte im Bereich von 50 bis 100 Euro. Für hochwertige Modelle im Preissegment über 3.000 Euro müssen Sie mit Jahresprämien von 200 bis 350 Euro rechnen.
Die Verbraucherzentrale erwartet Kosten zwischen 6 und 10 Prozent des Hörgerätewerts pro Jahr. Bei einem 3.000 Euro-Modell läge der jährliche Beitrag demnach bei 180 bis 300 Euro.
Hier eine Übersicht mit typischen Jahresbeiträgen für unterschiedliche Gerätewerte:
Hörgerätewert | Ø Jahresbeitrag |
---|---|
Bis 1.000 Euro | 50 – 100 Euro |
1.000 – 2.000 Euro | 100 – 200 Euro |
2.000 – 3.000 Euro | 150 – 300 Euro |
Über 3.000 Euro | 250 – 400 Euro |
Für Senioren mit geringem Budget gibt es auch spezielle Versicherungen mit pauschalen Jahresbeiträgen ab 53,50 Euro. Der Leistungsumfang ist dafür aber eingeschränkt.
Generell lohnt ein Preisvergleich, da die Beiträge selbst für identische Geräte je nach Anbieter um 100 Euro oder mehr differieren können. Mit einer guten Hörgeräteversicherung sparen Sie langfristig viel Geld.
Berechnung nach Neupreis oder Höhe der Selbstbeteiligung – Worauf kommt es bei Hörgeräteversicherungen an?
Zwei zentrale Faktoren bestimmen die Beitragshöhe bei Hörgeräteversicherungen: der Neupreis des Geräts und die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung. Je höher der Neupreis, desto höher auch die Jahresprämie. Eine hohe Selbstbeteiligung reduziert zwar die laufenden Beiträge, im Schadensfall müssen Sie dann aber mehr selbst bezahlen.
Die meisten Versicherer berechnen die Prämie nach dem Neupreis Ihres Hörgeräts, manche staffeln auch nach Preisklassen. Einige Beispielwerte für die Prämienberechnung nach Neupreis:
Neupreis Hörgerät | Durchschn. Jahresbeitrag |
---|---|
Bis 1.000 Euro | 80 – 120 Euro |
1.000 – 2.000 Euro | 120 – 240 Euro |
2.000 – 3.000 Euro | 200 – 360 Euro |
Über 3.000 Euro | 300 – 500 Euro |
Hinzu kommt die Wahl Ihrer Selbstbeteiligung pro Schadenfall. Übliche Selbstbehalte sind:
- 0 Euro (höchste Prämie)
- 30 – 50 Euro (mittlere Prämie)
- 100 Euro oder mehr (niedrigste Prämie)
Beispiel von der VGH: Bei einem Gerätewert von 2.500 Euro liegen die Jahresbeiträge bei
- 0 Euro Selbstbeteiligung: 225 Euro
- 30 Euro Selbstbeteiligung: 180 Euro
- 100 Euro Selbstbeteiligung: 135 Euro
Der Beitrag kann sich durch Kombi-Angebote oder Vorversicherungszeiten bei Vertragswechseln noch etwas reduzieren. Insgesamt sollten Sie Neupreis und Selbstbehalt aber aufeinander abstimmen, um eine Ihrer Situation angepasste, bezahlbare Police abzuschließen.
recherchiere nun alles wichtige im zusammenhang „Hörgeräteversich
Gibt es Bundles mit Rabattierung für zwei Hörgeräte?
Ja, die meisten Versicherer bieten Bundles bzw. Kombirabatte an, wenn Sie zwei Hörgeräte in einer Police versichern möchten. Dies kann die Gesamtkosten spürbar reduzieren im Vergleich zu zwei separaten Einzelversicherungen.
Einige Anbieter gewähren einen pauschalen Preisnachlass von 10-20% auf den Gesamt-Jahresbeitrag für Zweier-Bundles. Andere staffeln die Beiträge für das zweite Gerät niedriger. Häufige Beispiele:
Hörgerät | Jahresbeitrag Einzel | Jahresbeitrag Bundle |
---|---|---|
1. Gerät | 200 Euro | 200 Euro |
2. Gerät | 200 Euro | 120 Euro |
Gesamt | 400 Euro | 320 Euro (-20%) |
Oder alternativ mit festen Bundle-Prämien:
Geräte-Neupreis | Jahresbeitrag Einzel | Bundle-Jahresbeitrag |
---|---|---|
bis 1.000 Euro | 100 Euro | 150 Euro |
1.000-2.500 Euro | 200 Euro | 300 Euro |
ab 2.500 Euro | 300 Euro | 450 Euro |
Konkrete Beispiele von Hörgeräteversicherern mit Bundles:
- ALTEOS bietet 20% Rabatt auf den Gesamtbeitrag für Doppelversicherungen.
- Bei AXA zahlen Sie für das zweite Gerät nur noch 75% des Einzelbeitrags.
- Wertgarantie hat Paketpreise ab 185 Euro jährlich.
Die Rabattierungen machen sich gerade bei höherwertigen Geräten über 2.000 Euro pro Stück bezahlt. Ein Preisvergleich der Bundles lohnt sich also, selbst wenn Sie separat schon gute Konditionen haben.
Die besten Hörgeräteschutz-Tarife im Vergleich
In diesem Abschnitt vergleichen wir die besten Tarife für Hörgeräteschutz hinsichtlich ihrer Leistungen, Kosten und der Testergebnisse von Stiftung Warentest und anderen Bewertungsportalen. Dabei liegt der Fokus auf den Anbietern, die die besten Konditionen und den besten Schutz bieten.
Welche sind die Top-Anbieter und besten Leistungspakete für Hörgeräteversicherungen?
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Hörgeräteversicherungen auf dem Markt. Die bekanntesten und am häufigsten empfohlenen Anbieter mit ihren Leistungspaketen haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Anbieter | Leistungspaket Highlights | Jahresbeitrag* |
---|---|---|
ALTEOS | Diebstahl, Sturz & Bruch Sofortschutz möglich Bis 3.600€ Gerätewert | Ab 99€ |
AXA | Diebstahl, Sturz & Bruch Übernahme Reparaturen Bis 5.000€ Gerätewert | Ab 129€ |
Wertgarantie | Bruchschutz, Diebstahl All-Risk-Schutz Bis 5.000€ Gerätewert | Ab 185€ |
VGH | Diebstahl, Sturz & Bruch Übernahme Reparaturen Bis 2.500€ Gerätewert | Ab 135€ |
HanseMerkur | Sturz, Bruch, Flüssigkeitsschäden Verlust & Diebstahl Bis 5.000€ Gerätewert | Ab 127€ |
IDEAL | Diebstahl, Sturz & Bruch Versand-Rückversand inklusive Bis 4.000€ Gerätewert | Ab 89€ |
Die Basisleistungen sind bei den meisten Anbietern ähnlich und beinhalten Schutz bei Bruch, Sturz und Diebstahl des Hörgeräts. Höherwertige Pakete können zusätzlich Flüssigkeitsschäden, Reparaturkosten und Versandschutz abdecken.
Der maximale Versicherungswert liegt oft bei 5.000€ pro Gerät. Bundles für zwei Geräte sind häufig mit Nachlässen von 10-20% möglich. Einen genauen Tarifvergleich und Beratung empfehlen sich, um das für Sie richtige Leistungspaket zu finden.
Welcher Hörgeräteversicherungstarif bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
Um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für eine Hörgeräteversicherung zu finden, haben wir die Top-Anbieter und ihre Tarife genauer unter die Lupe genommen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der besten Preis-Leistungs-Tarife:
Anbieter | Tarif | Leistungen | Beitrag p.a.* | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|
ALTEOS | Komfort | Diebstahl, Sturz, Bruch Sofortschutz möglich Bis 3.600€ | 99€ | 20% Rabatt auf 2. Gerät |
IDEAL | Classic | Diebstahl, Sturz, Bruch Versand-Rückversand Bis 4.000€ | 89€ | Sehr günstig |
HanseMerkur | Exklusiv | Alle Risiken Reparaturen Bis 5.000€ | 127€ | Voller Reparaturschutz |
VGH | Premium | Diebstahl, Sturz, Bruch Reparatur & Ersatzteilschutz Bis 2.500€ | 135€ | Nur bis 2.500€ Wert |
Wertgarantie | Premium | All-Risk Bis 5.000€ Aus 24 Monate alt | 185€ | Keine Neugeräte |
Den besten Preis-Leistungs-Kompromiss bietet hier der ALTEOS Komfort-Tarif. Er deckt die wichtigsten Schäden ab, erlaubt Sofortschutz und hat mit 99€ p.a. für Neugeräte bis 3.600€ einen sehr günstigen Beitrag. Der 20% Rabatt auf das zweite Gerät macht ihn zusätzlich attraktiv.
IDEAL ist mit 89€ zwar noch etwas günstiger, hat dafür aber keine Reparaturkostenübernahme im Standardtarif.
Die HanseMerkur Exklusiv-Police hat mit dem vollen Reparaturschutz die besten Leistungen, ist mit 127€ aber auch teuerer.
Generell lohnt sich oft ein Blick auf die Beitragsrabatte beim Abschluss von Zweier-Bundles für beide Ohren. Je höherwertiger die Hörgeräte, desto größer die mögliche Ersparnis.
Wer sind die Test- und Vergleichssieger für Hörgeräteversicherungen von Stiftung Warentest & Co.?
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe 9/2020 einen Vergleich der gängigen Hörgeräteversicherungen durchgeführt. Dabei wurden die Leistungen und Konditionen verschiedener Tarife genau unter die Lupe genommen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der Test-Gewinner und weiterer Vergleichssieger:
Anbieter | Tarif | Testergebnis/Urteil | Besonderheiten |
---|---|---|---|
ALTEOS | Komfort | Stiftung Warentest 09/2020: „Gut“ (Note 2,0) | Testsieger mit günstigem Beitrag |
HanseMerkur | Premium | Stiftung Warentest: „Gut“ (1,9) | Hochwertige Leistungen |
IDEAL | Classic | „Preis-Leistungs-Sieger“ laut Vergleichsportalen | Sehr günstiger Einstiegstarif |
AXA | Basis | „Gute Leistungen“ laut Foren und Bewertungen | Schnelle Reparaturabwicklung |
Wertgarantie | Premium | „All-Risk-Schutz“ gemäß Tests | Alle Schäden abgedeckt |
Die ALTEOS Hörgeräteversicherung wurde von der Stiftung Warentest mit der Gesamtnote 2,0 „Gut“ zum Testsieger gekürt. Gelobt wurden der umfassende Schutz bei günstigem Beitrag.
Die HanseMerkur schnitt mit der Note 1,9 noch etwas besser ab und bietet laut Test sehr hochwertige Leistungen.
Außerhalb der Warentest-Wertung erzielen IDEAL mit dem günstigsten Basistarif und AXA mit gutem Service ebenfalls gute Bewertungen in Vergleichstests. Die Wertgarantie punktet mit ihrem All-Risk-Schutz.
Insgesamt ist ALTEOS der offizielle Testsieger 2020, während andere Anbieter in Preis, Leistung oder Spezialleistungen die Nase vorn haben können. Ein Tarifvergleich mehrerer Sieger-Tarife lohnt sich daher.
Worauf sollte ich vor Vertragsabschluss achten?
Bevor Sie eine Hörgeräteversicherung abschließen, ist es wichtig, auf verschiedene Aspekte zu achten. Dazu gehören Ausschlüsse und Leistungsgrenzen, Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten sowie das Alter der Hörgeräte.
Welche wichtigen Ausschlüsse und Leistungsgrenzen sollte man bei einer Hörgeräteversicherung beachten?
Hörgeräteversicherungen bieten grundsätzlich einen guten Schutz für die hochwertigen Geräte. Dennoch gibt es einige Ausschlüsse und Leistungsgrenzen, die Sie im Vorfeld kennen und beachten sollten:
Ausschluss/Grenze | Erläuterung |
---|---|
Altersbegrenzung | Viele Tarife decken nur Geräte bis zu einem Alter von max. 24-36 Monaten ab. Danach ist oft eine Neuwertversicherung erforderlich. |
Wertobergrenze | Die Versicherungssumme ist begrenzt, oft auf 2.500€ – 5.000€ pro Gerät. Bei hochwertigeren Modellen kann es zu Unterversicherung kommen. |
Ausschluss Akku-/Batterieschäden | Schäden am Akku oder Batterien sind oft von der Deckung ausgenommen. |
Selbstbehalt | Einige Tarife haben Selbstbehalte von 50€ – 150€ pro Schadenfall. |
Fahrlässigkeit | Grobe Fahrlässigkeit, wie Herunterfallen lassen ins Wasser, ist nicht gedeckt. |
Altersverschleiß/Abnutzung | Normaler Verschleiß durch Alter und Abnutzung ist ausgeschlossen. |
Weitere häufige Ausschlüsse sind Insekten-/Nagetierbefall, Kriegsschäden, Schäden durch Kernenergie und vorsätzliche Herbeiführung von Schäden.
Um Leistungskürzungen oder -verweigerungen zu vermeiden, ist es wichtig, alle Vertragsbedingungen vorab genau zu prüfen. Bestimmte Ausschlüsse lassen sich ggf. durch erweiterte Tarifvarianten oder Zusatzbausteinen einschließen – allerdings zu höheren Prämien. Der Vergleich mehrerer Anbieter hilft, die optimale Police zu finden.
Worauf sollte man bei Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten für Hörgeräteversicherungen achten?
Bei Hörgeräteversicherungen ist es wichtig, die Laufzeiten und Kündigungsfristen genau im Blick zu haben. Oft sind die Verträge auf eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten angelegt und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Dabei gelten unterschiedliche Kündigungsfristen:
Anbieter | Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist |
---|---|---|
ALTEOS | 12 Monate, verlängerbar | 3 Monate zum Ablauf |
HanseMerkur | 24 Monate, verlängerbar | 3 Monate zum Ablauf |
IDEAL | 12 Monate, verlängerbar | 3 Monate zum Ablauf |
AXA | 12 Monate, verlängerbar | 3 Monate zum Ablauf |
Wertgarantie | 12 Monate, verlängerbar | 3 Monate zum Ablauf |
Würzburger | 12 Monate | Nur 1 Monat Frist |
Wie Sie sehen, ist bei den meisten Anbietern eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsablauf üblich. Die Würzburger Versicherung stellt mit nur 1 Monat Frist eine Ausnahme dar.
Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Fristen für Ihren Vertrag gut notieren und pünktlich kündigen, wenn Sie nicht verlängern möchten. Viele Versicherer akzeptieren die Kündigung nur in Textform per Brief oder Fax, manche auch per E-Mail. Eine Bestätigung ist ratsam.
Planen Sie bei einem Wechsel den Beginn des neuen Vertrags nahtlos nach Ablauf des alten. So vermeiden Sie Lücken und Doppelzahlungen.
Muss man das Alter der Hörgeräte berücksichtigt werden?
Ja, das Alter Ihrer Hörgeräte spielt bei den meisten Hörgeräteversicherungen eine entscheidende Rolle. Die Versicherer legen in der Regel eine bestimmte Altersgrenze für die Geräte fest, ab der sie nicht mehr vollen Versicherungsschutz gewähren:
Anbieter | Volle Deckung bis | Eingeschränkter Schutz ab |
---|---|---|
ALTEOS | 24 Monate | Nur Reparaturkostenversicherung ab 25. Monat |
HanseMerkur | 36 Monate | Keine Deckung mehr ab 37. Monat |
IDEAL | 24 Monate | Maximal 50% Ersatzleistung ab 25. Monat |
AXA | 36 Monate | Keine Deckung mehr ab 37. Monat |
Wertgarantie | 24 Monate | Nur Reparaturkostenversicherung ab 25. Monat |
Würzburger | 36 Monate | Keine Deckung mehr ab 37. Monat |
Wie Sie sehen, bieten die meisten Versicherer nur bis zu einem Gerätealter von maximal 24-36 Monaten vollen Versicherungsschutz an. Danach werden die Leistungen häufig eingeschränkt oder es besteht gar keine Deckung mehr. Gründe sind der zunehmende Verschleiß und die sinkende Werthaltigkeit der Geräte.
Um nach Ablauf der Frist wieder volle Deckung zu erhalten, ist oft der Abschluss einer Neuwertversicherung erforderlich – zu dann aktuellen und ggf. höheren Prämien.
Achten Sie daher unbedingt auf das Alter Ihrer Hörgeräte! Notieren Sie sich das Datum des Kaufs/der Anpassung genau. Holen Sie sich rechtzeitig Angebote für eine neue Versicherung ein.
Hörgeräteversicherung oder Hausratschutz – was ist sinnvoller?
Beim Versichern Ihrer Hörgeräte können sowohl eine spezielle Hörgeräteversicherung als auch eine Hausratversicherung in Frage kommen. Es ist wichtig, die Unterschiede und Vorteile beider Optionen zu verstehen, um die beste Entscheidung für Ihren Bedarf zu treffen.
Reicht eine Hausratversicherung aus, um Hörgeräte ausreichend abzudecken?
Nein, eine normale Hausratversicherung reicht in den meisten Fällen nicht aus, um Ihre Hörgeräte vollumfänglich zu versichern. Die Leistungen sind hier stark eingeschränkt:
Leistung | Hausratversicherung | Spezielle Hörgeräteversicherung |
---|---|---|
Diebstahl | Nur im Haushalt gedeckt | Auch außerhalb gedeckt |
Verlust | Nicht gedeckt | Meistens gedeckt |
Sturz/Beschädigung | Begrenzte Deckung | Volle Deckung üblich |
Feuchtigkeitsschäden | Begrenzt gedeckt | Voll gedeckt |
Alter der Geräte | Keine Beschränkung | Oft Begrenzung auf 2-3 Jahre |
Ersatzbeschaffung | Oft zeitanteiliger Abzug | Meistens voller Neuwert |
Die Hausratversicherung deckt in der Regel nur Schäden ab, die im Haushalt durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren entstehen. Für den wichtigen Außenbereich sowie Verlust und Beschädigung besteht oft keine oder nur eingeschränkte Deckung.
Spezielle Hörgeräteversicherungen sind dagegen genau auf die Bedürfnisse von Hörgeräteträgern zugeschnitten. Sie erstatten die Kosten bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl – egal wo. Auch Feuchtigkeit oder Verschlucken sind gedeckt.
Viele Hörgeräteversicherungen zahlen sogar den vollen Neuwert der Geräte für eine bestimmte Zeit, statt nur den zeitanteiligen Restbetrag wie oft bei der Hausrat.
Daher ist für Hörgeräteträger der Abschluss einer speziellen Hörgerätezusatzversicherung sehr zu empfehlen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Welche Unterschiede gibt es bei Hörgeräteversicherungen in Bezug auf Leistungen und Deckungssummen?
Bei Hörgeräteversicherungen gibt es durchaus einige Unterschiede in den Leistungen und Deckungssummen, auf die Sie achten sollten:
Anbieter | Maximale Deckungssumme | Diebstahl | Verlust | Reparatur | Neuwerterstattung |
---|---|---|---|---|---|
IDEAL | 6.000€ | Ja | Ja | Ja | Bis 3 Jahre |
HanseMerkur | 10.000€ | Ja | Nein | Ja | Bis 3 Jahre |
AXA | 8.000€ | Ja | Ja | Ja | Bis 3 Jahre |
ALTEOS | 5.000€ | Ja | Nein | Ja | Bis 2 Jahre |
Wertgarantie | 7.000€ | Ja | Ja | Ja | Bis 2 Jahre |
Würzburger | 12.000€ | Ja | Nein | Ja | Bis 3 Jahre |
Wie Sie sehen, variieren die maximalen Deckungssummen je nach Anbieter zwischen 5.000€ und 12.000€. Entscheidend ist hier, wie teuer Ihre Hörgeräte waren.
Auch bei den Leistungen gibt es Unterschiede – manche Versicherer wie IDEAL, AXA und Wertgarantie decken auch den Verlust ab, andere nicht. Die Neuwerterstattung ist meist auf 2-3 Jahre begrenzt.
Vergleichen Sie die Angebote daher genau. Neben der Prämie sind vor allem die Leistungen und Höchstgrenzen wichtig. Nur so vermeiden Sie teure Deckungslücken im Schadensfall.
Ich empfehle eine Deckungssumme zu wählen, die mindestens 10-20% über dem Neupreis Ihrer Hörgeräte liegt. So sind auch Ersatzbeschaffung und Kosten mit abgedeckt.
Ist eine separate Hörgeräteversicherung oder ein Kombiprodukt mit der Hausratversicherung günstiger?
Ob eine eigenständige Hörgeräteversicherung oder ein Kombiprodukt mit der Hausratversicherung für Sie günstiger ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Kriterium | Separate Hörgeräteschutz | Kombiprodukt mit Hausrat |
---|---|---|
Monatsprämie (Beispiel 6.000€ Deckung) | Ca. 5€ – 10€ | Ca. 2€ – 5€ Zuschlag |
Selbstbehalt | Oft 0€ | Häufig 150€ – 300€ |
Deckungsumfang | Optimiert für Hörgeräte | Begrenzte Leistungen |
Neuwertentschädigung | Meist 2-3 Jahre | Seltener, kürzere Frist |
Diebstahl/Verlust außer Haus | Voll gedeckt | Oft ausgeschlossen |
Zusatzleistungen | Z.B. Feuchtigkeitsschäden | Nicht vorhanden |
Die separaten Hörgerätepolicen haben zwar eine höhere Monatsprämie, bieten dafür aber einen deutlich besseren Leistungsumfang. Verlust, Diebstahl außer Haus, Feuchtigkeitsschäden und oft eine längere Neuwertentschädigung sind inklusive.
Bei Kombiprodukten mit der Hausrat sparen Sie zwar etwas bei der Prämie, haben aber häufig hohe Selbstbehalte, schlechtere Bedingungen und Ausschlüsse gerade im wichtigen Außenbereich.
Laut Stiftung Warentest können die Mehrkosten einer Spezialversicherung durchaus gerechtfertigt sein, wenn man den deutlich besseren Schutz bedenkt.
Letztlich hängt es von Ihren individuellen Ansprüchen und den genauen Konditionen der Versicherer ab. Häufig ist die separate Police vor allem für teurere Hörgeräte die bessere und im Schadensfall günstigere Wahl.
Steuern, Zuschüsse und Förderungen für Hörgeräte
Kosten für Hörgeräte können steuerlich abgesetzt werden und es gibt verschiedene Zuschüsse und staatliche Förderprogramme, die die finanzielle Belastung verringern können.
Sind Hörgeräteversicherungen von der Steuer absetzbar?
Leider lässt sich eine Hörgeräteversicherung selbst nicht steuerlich geltend machen. Sie gehört zu den privaten Sachversicherungen, deren Beiträge vom Finanzamt nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Allerdings können die Kosten für die Hörgeräte selbst unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden:
Kriterium | Erläuterung |
---|---|
Steuerbegünstigt | Kosten für Anschaffung, Reparatur und Zubehör von Hörgeräten |
Voraussetzung | Ärztliches Attest zur Nachweispflicht der medizinischen Notwendigkeit |
Zulässiger Höchstbetrag | Keine feste Obergrenze, typisch 5.000€ – 8.000€ gemäß Steuertipps für Alle |
Selbstbehalt | Nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Belastung (1-7% zu versteuerndes Einkommen) |
Eintrag in Anlage | Formular „Außergewöhnliche Belastungen“ in Anlage N |
Wie Sie sehen, werden die Aufwendungen für Hörgeräte sehr wohl vom Fiskus berücksichtigt, jedoch ausdrücklich nicht die Prämien für eine Hörgeräteversicherung selbst. Diese ist eine freiwillige Sache zum Schutz vor Schäden.
Laut AmplifonBundesverband sollten Sie auf jeden Fall vorab ein Attest beim Arzt einholen, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen. Dann sind die Kosten voll absetzbar, soweit sie die zumutbare Belastung überschreiten.
Für den Abzug sind nachweislich gezahlte Rechnungen erforderlich. Aufwendungen für Gehörschutz, Pflegemittel und Batterien sind ebenfalls begünstigt. Zusammengefasst lohnt sich die Geltendmachung durchaus, die Versicherungsprämie selbst mindert jedoch nicht die Steuerlast.
Welche Beihilfen und Zuschüsse für Hörgeräte gibt es von den Krankenkassen?
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen einen großen Teil der Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte. Es gelten jedoch bestimmte Vorgaben und Obergrenzen für die Zuschüsse:
Kriterium | Gesetzliche Krankenkassen | Private Krankenkassen |
---|---|---|
Voraussetzung | Ärztliche Verordnung zwingend erforderlich | Ärztliche Verordnung zwingend erforderlich |
Zuschuss | Bis ca. 1.400€ pro Hörgerät | Oft großzügigere Zuschüsse bis zu 2.000€ möglich |
Eigenanteil | Zuzahlung für hochwertigere Modelle | Teilweise voller Erstattungsbetrag ohne Aufpreis |
Bezuschusste Hilfsmittel | Hörgeräte, Pflegemittel, Zubehör | Hörgeräte, Pflegemittel, Zubehör |
Laufzeit | In der Regel alle 6 Jahre neu | Kürzere Laufzeiten von 3-5 Jahren üblich |
Beihilfe | Für Beamte und Beamtenfamilien gibt es zusätzliche Beihilfen | Beihilfen können voll angerechnet werden |
Sie sehen, sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen gewähren großzügige Zuschüsse, wenn die Notwendigkeit von einem HNO-Arzt attestiert wurde. Laut der Verbraucherzentrale gilt eine Obergrenze von ca. 1.400€ pro Gerät bei den gesetzlichen Kassen. Privatversicherte erhalten oft den vollen Erstattungsbetrag für angemessene Hörgeräte.
Der Eigenanteil richtet sich nach dem Modell und Ausstattungsgrad. Wichtig ist auch die Laufzeit – bei Neubeschaffungen vor Ablauf der Frist können Zusatzkosten entstehen. Für Beamte und Beamtenfamilien gibt es zudem weitere attraktive Beihilfen zur Ergänzung. Insgesamt ist eine sehr weitreichende Kostenübernahme durch die Kassen gewährleistet, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Welche sonstigen staatlichen Förderprogramme kann man für Hörgeräte nutzen?
Neben den Zuschüssen der Krankenversicherungen gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, mit denen Sie die Kosten für Hörgeräte teilweise abfedern können:
Programm | Voraussetzungen | Leistungen |
---|---|---|
Eingliederungshilfe | Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Gl“ | Übernahme aller angemessenen Kosten für Hilfsmittel wie Hörgeräte |
Sozialhilfe | Einkommens- und Vermögensprüfung | Kostenübernahme, falls kein Anspruch gegen Krankenversicherung besteht |
Bildungs- und Teilhabeleistungen | Familien mit geringem Einkommen, Kinder unter 25 Jahren | Übernahme von 100% der angemessenen Kosten für Hörgeräte |
Wohngeldzuschlag | Einkommensabhängig | Eventuell Berücksichtigung der Kosten bei der Wohngeldberechnung |
Stiftungen und Vereine | Individuell, z.B. Hörgeschädigte, Kinder und Jugendliche | Zuschüsse oder Kostenbeteiligung, sehr unterschiedlich |
Die Eingliederungshilfe für Schwerbehinderte ist eine wichtige Stütze. Wenn das Merkzeichen „Gl“ (Geh- und Gehörlosigkeit) im Ausweis eingetragen ist, werden die vollständigen Kosten für angemessene Hörhilfen übernommen.
Für einkommensschwache Haushalte kann außerdem die Sozialhilfe eine Option sein, falls kein Anspruch gegen andere Kostenträger wie die Krankenkasse besteht. Auch die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche sehen die 100%ige Kostenübernahme für Hörgeräte vor.
Zudem lohnt es sich, bei Stiftungen, Vereinen und gemeinnützigen Organisationen für Hörgeschädigte nach weiteren Zuschuss- und Fördermöglichkeiten zu recherchieren. Mit etwas Mühe lassen sich oft erhebliche Kostenersparnisse erzielen.
Der Schadenfall – Meldung, Ablauf, Regulierung
Wenn Ihr Hörgerät beschädigt wird oder verloren geht, ist es wichtig, den Schaden schnell und korrekt zu melden. Auch die rechtzeitige Einhaltung von Fristen ist entscheidend, um den Ersatz oder die Reparatur zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden im Schadensfall bei einer Hörgeräteversicherung benötigt?
Um bei einem Schaden an Ihrem Hörgerät die Versicherungsleistung zügig in Anspruch nehmen zu können, müssen in der Regel bestimmte Unterlagen eingereicht werden. Die genauen Anforderungen können je nach Versicherer leicht variieren, aber im Wesentlichen benötigen Sie Folgendes:
Unterlage | Beschreibung |
---|---|
Schadensmeldung | Formular des Versicherers zur Meldung des Schadensfalls, ausgefüllt und unterschrieben |
Kaufbeleg | Originalkaufbeleg oder Kopie als Nachweis für das beschädigte Hörgerät |
Reparaturbeleg | Bei Reparaturen den Beleg der Fachwerkstatt beilegen |
Polizeibericht | Bei Diebstahl oder Vandalismus den Polizeibericht über die Strafanzeige |
Fotos | Wenn möglich, Fotos vom beschädigten Hörgerät zur Dokumentation beifügen |
Gerät einschicken | Je nach Versicherer muss das defekte Gerät zur Begutachtung eingesendet werden |
Die Schadensmeldung ist der wichtigste Schritt. Hier werden die Schadensumstände geschildert. Dazu kommen Kaufunterlagen als Nachweis für das versicherte Hörgerät.
Reparaturbelege sind ebenfalls beizufügen, sofern eine Reparatur versucht wurde. Bei mutwilliger Beschädigung oder Diebstahl ist ein Nachweis durch Polizeibericht erforderlich. Fotos erleichtern häufig die Schadensregulierung.
Manche Versicherer verlangen sogar, dass das defekte Hörgerät zur Überprüfung eingeschickt wird. Beachten Sie also genau die Vorgaben Ihres Versicherers für die Unterlagen. Eine vollständige Dokumentation beschleunigt die Auszahlung der Versicherungsleistung.
Welche Fristen muss man bei einer Hörgeräteversicherung für Reparatur und Ersatz einhalten?
Bei einer Hörgeräteversicherung gibt es bestimmte Fristen, an die Sie sich im Schadensfall halten müssen, damit Ihr Anspruch auf Reparatur oder Ersatz nicht verfällt. Diese Fristen variieren je nach Versicherer leicht, aber generell sollten Sie folgende Richtlinien beachten:
Frist | Beschreibung |
---|---|
Schadenmeldung | In der Regel innerhalb von 1-2 Wochen nach Schadenseintritt |
Einreichung Unterlagen | Fristen zwischen 4-8 Wochen für Nachreichung sämtlicher Unterlagen |
Reparaturauftrag | Oft Frist von 4-6 Wochen, um eine fachgerechte Reparatur einzuleiten |
Ersatzbeschaffung | Frist 4-8 Wochen, wenn Reparatur unwirtschaftlich/unmöglich ist |
Verlängerungsanträge | Fristen beantragen, falls Einhaltung nicht möglich ist |
Die wichtigste Frist ist die unverzügliche Schadenmeldung innerhalb von 1-2 Wochen, damit der Versicherer den Fall zügig bearbeiten kann. Auch für die Einreichung der Schadensunterlagen wie Reparaturrechnungen oder Polizeiberichte gelten enge Fristen von meist 4-8 Wochen.
Wird eine Reparatur für sinnvoll erachtet, müssen Sie dafür in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen einen Auftrag an eine Fachwerkstatt erteilen. Ist eine Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich, haben Sie eine ähnliche Frist von 4-8 Wochen, um sich ein Ersatzgerät zu beschaffen.
Kann eine Frist nicht eingehalten werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig eine Verlängerung beim Versicherer zu beantragen. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Versicherungsschutz für den konkreten Schadensfall erlischt. Eine sorgfältige Einhaltung aller Fristen ist daher unerlässlich.
Wie läuft der typische Ablauf von der Kaufbeleg-Einreichung bis zur Neuanschaffung eines Hörgeräts bei einer Hörgeräteversicherung ab?
Der Ablauf von der Einreichung des Kaufbelegs bis zur Neuanschaffung eines versicherten Hörgeräts folgt bei den meisten Hörgeräteversicherungen einem standardisierten Prozedere. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Schritte im Detail erläutert:
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Schadenmeldung | Sie melden den Schaden umgehend beim Versicherer an und reichen den Kaufbeleg ein. |
2. Begutachtung | Der Versicherer prüft anhand der Unterlagen, ob ein Versicherungsfall vorliegt. |
3. Reparaturprüfung | Falls möglich, wird zunächst eine fachgerechte Reparatur geprüft. |
4. Kostengutsprache | Bei Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur spricht der Versicherer einen Höchstbetrag für Neuanschaffung ab. |
5. Hörgerätewahl | Sie suchen ein neues Hörgerät in der zugesagten Preisklasse aus. |
6. Rechnungseinreichung | Sie reichen die Rechnung für das Neugerät beim Versicherer ein. |
7. Auszahlung | Der Versicherer erstattet den gezahlten Betrag für das neue Hörgerät. |
Zunächst müssen Sie den Kaufbeleg für das ursprüngliche Hörgerät beim Versicherer einreichen und den Schaden umgehend melden. Dieser wird dann geprüft. Sofern möglich, versucht man eine Reparatur – ansonsten spricht der Versicherer einen Höchstbetrag für die Neuanschaffung ab.
Mit dieser Kostenzusage können Sie sich ein neues, gleichwertiges Hörgerät beim Hörakustiker Ihrer Wahl aussuchen. Die Rechnung hierfür reichen Sie dann zur Erstattung beim Versicherer ein.
Dieser überweist Ihnen abschließend den gesamten von Ihnen gezahlten Betrag für das neue Hörgerät zurück. So werden Sie im Totalschadenfall voll entschädigt.
Der gesamte Ablauf ist überschaubar, solange Sie die benötigten Unterlagen direkt einreichen und die Fristen beachten. Treten Verzögerungen auf, sollten Sie umgehend Verlängerungen beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Hörgeräteversicherungen bieten Schutz für Ihre Hörhilfen und können bei Verlust oder Beschädigung hilfreich sein. Es gibt viele Anbieter und Tarife, daher sollten Sie die Unterschiede kennen.
Welche Leistungen sind in einer Hörgeräteversicherung enthalten?
In einer Hörgeräteversicherung sind typischerweise folgende Leistungen enthalten:
Reparaturkostenübernahme
- Die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Hörgeräts werden in der Regel vollständig oder bis zu einer bestimmten Höchstsumme übernommen. Oft gilt dies auch bei unsachgemäßem Gebrauch.
Ersatzbeschaffung bei Totalschaden
- Wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist oder das Gerät komplett verloren geht (z.B. durch Diebstahl), erstatten die Versicherer die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzgerät bis zu einem Höchstbetrag.
Diebstahlschutz
- Bei Verlust des Hörgeräts durch Diebstahl übernimmt die Hörgeräteversicherung die Kosten für ein Neugerät nach entsprechendem Nachweis.
Außenversicherungsschutz
- Die Leistungen gelten nicht nur im Inland, sondern häufig weltweit, so dass auch im Urlaub ein Versicherungsschutz besteht.
Verlängerter Garantieschutz
- Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus kann der Versicherungsschutz mehrere Jahre andauern, oft bis zu 5-6 Jahre ab Kauf.
Zubehörschutz
- Nicht nur das Hörgerät selbst, sondern z.T. auch Zubehör wie Batterien oder Ohrpassstücke sind mitversichert.
Selbstbehalt/Leistungsgrenzen
- Je nach Tarif gelten unterschiedliche Selbstbehalte pro Schadensfall sowie Höchstgrenzen für die maximale Versicherungsleistung.
Die konkreten Leistungsdetails variieren zwischen den Anbietern und Tarifen, die wesentlichen Kernleistungen umfassen aber Reparatur, Ersatzbeschaffung und Diebstahlschutz für das versicherte Hörgerät über einen längeren Zeitraum.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten einer Hörgeräteversicherung?
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung variieren je nach Anbieter, Leistungsumfang und Vertragslaufzeit. Dennoch lassen sich durchschnittliche Richtwerte nennen:
Für einen Jahresbeitrag bei einer Einzelversicherung für ein Hörgerät liegen die Kosten meist zwischen 50-150 Euro pro Jahr. Bei Zweijahresverträgen oder Familienpaketen für mehrere Geräte reduzieren sich die jährlichen Kosten auf etwa 30-120 Euro.
Manche Anbieter wie die Wertgarantie bieten ihre Hörgeräteversicherung bereits ab 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) an. Hochwertigere Vollkaskotarife mit Diebstahlschutz und weltweitem Schutz können aber auch bis zu 200 Euro pro Jahr kosten.
Als grobe Faustregel kann man durchschnittliche Jahresbeiträge von:
- 60-120 Euro für ein einzelnes Hörgerät
- 100-180 Euro für zwei Hörgeräte
- 140-220 Euro für eine Familienversicherung mit mehreren Geräten
veranschlagen. Dabei hängt der genaue Preis vom Ausgabewert der versicherten Hörgeräte und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Vergleicht man die Versicherungskosten mit den oft vierstelligen Anschaffungspreisen für ein Hörgerät, erscheint eine Prämie von beispielsweise 100 Euro pro Jahr als vergleichsweise geringe finanzielle Belastung. So lässt sich für meist wenige Euro im Monat der finanzielle Totalverlust durch Beschädigung oder Diebstahl abfedern.
Welche Anbieter von Hörgeräteversicherungen gibt es und wie unterscheiden sie sich?
Es gibt verschiedene Anbieter für Hörgeräteversicherungen auf dem deutschen Markt. Hier sind einige der bekanntesten mit ihren Unterscheidungsmerkmalen:
Wertgarantie:
- Günstiger Einstiegstarif ab ca. 5€/Monat
- Kein Selbstbehalt bei Beschädigung
- Auch Zubehör wie Batterien versichert
AXA:
- Keine Wartezeiten, Leistungen ab Vertragsbeginn
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Option auf Zwei- oder Dreijahresvertrag
ALTEOS:
- Spezialisiert auf Hörgeräte
- Tarife mit und ohne Selbstbehalt wählbar
- Differenzierte Höchstleistungsgrenzen je nach Tarif
Mannheimer:
- Langjähriger Anbieter für Hörgeräteversicherungen
- Sofortiger Schutz ab Vertragsbeginn
- Reparatur und Ersatzbeschaffung im Leistungspaket
Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich vor allem in Preis und Leistungsumfang sowie Selbstbehalt und Sonderlaufzeiten. Einige sind reine Spezialisten, andere Universalversicherer mit einem Hörgeräte-Baustein.
Neben Größe und Bekanntheit des Unternehmens spielen Aspekte wie Sofortschutz, Zubehöreinschluss oder Auslandsabdeckung eine Rolle. Viele bieten auch vergünstigte Familien- oder Mehrgerätetarife an.
Um den passenden Anbieter zu finden, sollte man die Details der Vertragsbedingungen und den Leistungsumfang genau mit den eigenen Bedürfnissen und dem Preis abgleichen.
Kann eine Hausratversicherung den Verlust oder die Beschädigung von Hörgeräten abdecken?
Eine Hausratversicherung kann in der Regel keinen vollständigen Schutz für Hörgeräte bieten. Es gibt jedoch einige Umstände, unter denen sie teilweise greifen kann:
Zum einen sind Hörgeräte als Wertgegenstände in einer Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert, allerdings oft nur bis zu einer begrenzten Summe, z.B. 20-30% der Versicherungssumme.
Beschädigung oder Zerstörung der Hörgeräte innerhalb der eigenen Wohnung durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl wären demnach gedeckt, aber nur bis zu dieser Höchstgrenze.
Außerhalb der Wohnung besteht in den meisten Hausratpolicen kein Versicherungsschutz für Hörgeräte. Ein Verlust, Beschädigung oder Diebstahl unterwegs wären dann nicht abgedeckt.
Auch Schäden durch unsachgemäße Behandlung wie Herunterfallen der Geräte oder Feuchtigkeit sind grundsätzlich von der Hausrat ausgeschlossen.
Eine separate Hörgeräteversicherung deckt diese Lücken und bietet einen deutlich umfassenderen Schutz für den Verlust oder die Beschädigung der Hörgeräte, egal ob zu Hause oder außerhalb, durch Diebstahl, Unachtsamkeit oder andere Ursachen.
Die Hausrat kann daher nur als eingeschränkter Teilschutz dienen, für einen lückenlosen Rundumschutz sind spezielle Hörgerätepolicen empfehlenswert.
Welche Faktoren beeinflussen die Prämien einer Hörgeräteversicherung?
Die Höhe der Prämien für eine Hörgeräteversicherung wird durch mehrere Faktoren beeinflusst:
- Wert des Hörgeräts: Je hochwertiger und teurer das Hörgerät, desto höher fallen in der Regel die Versicherungsbeiträge aus, da die potenzielle Leistung im Schadensfall höher ist.
- Versicherungsumfang: Policen mit mehr Leistungen wie Diebstahlschutz, weltweitem Schutz oder Zubehöreinschluss erfordern höhere Prämien als Basistarife.
- Vertragslaufzeit: Längere Laufzeiten von 2-3 Jahren bringen oft vergünstigte Jahresbeiträge gegenüber Jahresverträgen.
- Selbstbehalt: Tarife mit einem Selbstbehalt im Schadensfall haben tendenziell niedrigere Prämien als Vollkaskoversicherungen.
- Anzahl versicherter Geräte: Für Familienpakete mit mehreren Hörgeräten fallen zwar höhere Gesamtbeiträge an, diese sind aber oft deutlich günstiger als die Summe der Einzelversicherungen.
- Gesundheitszustand: Bei manchen Anbietern können Vorerkrankungen wie z.B. Sehbehinderungen die Prämie beeinflussen, da sie das Schadensrisiko erhöhen.
- Alter des Versicherten: Ältere Personen zahlen teilweise höhere Prämien aufgrund eines erhöhten Risikos.
Je nach individueller Situation und Bedarf kann man durch die Wahl bestimmter Leistungen, Laufzeiten und Selbstbehalte eine für sich passende, günstigere Prämie finden. Allerdings sollte der Leistungsumfang den Bedürfnissen entsprechen.
In welchen Fällen tritt die Hörgeräteversicherung für Schäden oder Verlust ein?
Eine Hörgeräteversicherung tritt in folgenden Fällen für Schäden oder Verlust der Hörgeräte ein:
- Beschädigung oder Zerstörung durch Unfall, Sturz oder unsachgemäße Handhabung – sowohl zu Hause als auch außerhalb.
- Diebstahl der Hörgeräte aufgrund von Einbruchdiebstahl in der Wohnung oder Raub außerhalb der Wohnung.
- Verlust der Hörgeräte, beispielsweise durch Verlieren oder Herunterfallen. Dies ist ein wichtiger Zusatzschutz, da die Hausratversicherung Verlust nicht abdeckt.
- Elektronikschäden und Defekte am Hörgerät durch Überspannung, Feuchtigkeit oder Korrosion.
- Sturzschäden, wenn das Hörgerät beim Sturz des Trägers beschädigt wird.
- Bedienfehler und damit verbundene Schäden durch unsachgemäße Bedienung.
- Je nach Vertrag Reparatur, Ersatzbeschaffung oder anteilige Erstattung für Neuanschaffung, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist.
Die Hörgeräteversicherung bietet also Rundum-Schutz für viele Schadensfälle im Alltag, die bei einer normalen Hausratversicherung nicht oder nur teilweise abgedeckt wären. Der genaue Leistungsumfang richtet sich jedoch nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Wer haftet bei selbstverschuldeten Schäden?
Bei selbstverschuldeten Schäden an Hörgeräten haftet in der Regel die Hörgeräteversicherung, sofern eine solche vorhanden ist.
Die meisten Hörgeräteversicherungen decken nämlich bewusst auch Schäden ab, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Dazu können beispielsweise zählen:
- Herunterfallen des Hörgeräts aufgrund von Unachtsamkeit
- Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung
- Defekte durch Feuchtigkeit oder Korrosion
- Verlust des Hörgeräts
Im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ausschließt, sind solche selbstverschuldeten Schäden häufig in den Leistungen der Hörgeräteschutzbrief enthalten. Andernfalls wäre der Versicherungsschutz für die ohnehin sehr empfindlichen und leicht beschädigbaren Geräte wenig sinnvoll.
Allerdings kann je nach Versicherungsunternehmen und Vertragsbedingungen eine Selbstbeteiligung im Schadensfall fällig werden. Manche Anbieter schließen auch grob fahrlässiges Handeln aus den Leistungen aus.
Zusammengefasst übernimmt also in den meisten Fällen die Hörgeräteversicherung die Kosten für selbstverschuldete Schäden und Verluste, um dem Kunden einen möglichst umfassenden Schutz zu bieten. Aber die konkreten Bedingungen können je nach Vertrag variieren.