Wenn Sie ein Immobilienbesitzer sind, müssen Sie sich mit verschiedenen Aspekten der Wohngebäudeversicherung auseinandersetzen, um Ihr Eigentum zu schützen.
Einer dieser Aspekte ist der Leerstand Ihrer Immobilie. Leerstand kann aus verschiedenen Gründen auftreten, wie zum Beispiel wenn Sie eine Immobilie erwerben, die noch nicht vermietet ist, oder wenn Sie eine Sanierung oder Renovierung durchführen und Ihre Immobilie während dieser Zeit leer steht.
In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, welche Auswirkungen der Leerstand auf Ihre Wohngebäudeversicherung hat.
Aspekt | Erklärung |
---|---|
Definition Leerstand | Ein Wohngebäude oder eine Wohnung gilt als leer stehend, wenn sie über einen längeren Zeitraum (oft ab 2-3 Monaten) unbewohnt und nicht mehr täglich genutzt wird. |
Meldepflicht | Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine Meldepflicht für Leerstände vor. Andernfalls kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. |
Gefahrerhöhung | Ein leerstehendes Gebäude hat ein erhöhtes Risiko für Schäden durch Vandalismus, Einbrüche, Rohrleitungsschäden etc. |
Beitragsanpassung | Viele Versicherer verlangen bei Leerstand einen Beitragszuschlag von 10-50%, da das Schadensrisiko gestiegen ist. |
Kündigungsrecht | Einige Versicherer behalten sich bei Leerstand auch ein Sonderkündigungsrecht vor, da die Risiken anders bewertet werden müssen. |
Obliegenheiten | Häufig müssen bei Leerstand zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfüllt werden, wie regelmäßige Begehungen, Entleerung der Wasserleitungen etc. |
Leerstandsquote | In Deutschland standen 2018 rund 1,7 Millionen Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von knapp 3%. |
Das Wichtigste auf einen Blick
- Meldepflicht: Leerstand muss dem Versicherer in der Regel unverzüglich gemeldet werden, da er eine Gefahrerhöhung darstellt. Andernfalls kann der Versicherungsschutz erlöschen.
- Beitragszuschlag: Bei Leerstand verlangen die meisten Versicherer einen Beitragszuschlag von 10-50%, da das Schadensrisiko als höher eingestuft wird.
- Sicherungsmaßnahmen: Oft müssen besondere Sicherungsmaßnahmen wie regelmäßige Begehungen, Entleerung der Wasserleitungen etc. eingehalten werden, um den Versicherungsschutz bei Leerstand nicht zu verlieren.
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Inhalt
Grundlagen der Wohngebäudeversicherung
Definition und Bedeutung
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die das Gebäude eines Hausbesitzers gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie weitere Gefahren absichert.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer, da sie im Falle von Schäden am Gebäude für die Reparaturkosten aufkommt.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung für das Gebäude selbst und nicht für den Inhalt des Gebäudes.
Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Heizungsanlagen, Sanitäreinrichtungen und Einbauküchen.
Arten von Gebäudeversicherungen
Bei einem längeren Leerstand eines Wohngebäudes gibt es einiges zu beachten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine Meldepflicht für Leerstände vor, die oft schon nach 2-3 Monaten Leerstand greift. Ein leer stehendes Haus birgt höhere Risiken für Schäden durch Vandalismus, Einbrüche, Rohrbrüche oder Feuergefahr, da niemand regelmäßig vor Ort ist.
Daher verlangen die meisten Gebäudeversicherer bei Leerstand einen Beitragszuschlag von 10-50% auf die Prämie. Manche Anbieter behalten sich sogar ein Sonderkündigungsrecht vor, da das Risiko neu bewertet werden muss. Häufig müssen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen befolgt werden wie regelmäßige Begehungen, Entleerung der Leitungen, Deaktivierung elektrischer Geräte usw.
Für Hausbesitzer ist es wichtig, den Versicherer rechtzeitig über einen Leerstand zu informieren und die geforderten Obliegenheiten zu erfüllen. Andernfalls riskiert man den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall. Bei längerem Leerstand sollte man Kostenzuschläge und eventuell eine alternative, günstigere Police in Betracht ziehen.
Versicherung | Leistungen | Obliegenheiten bei Leerstand |
---|---|---|
Feuerversicherung | Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion | Regelmäßige Begehungen, Leitungen entleeren, elektrische Geräte abschalten |
Leitungswasserversicherung | Rohrbrüche, Leitungswasserschäden | Wasserleitungen ganz absperren und entleeren |
Sturm/Hagelversicherung | Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck | Regelmäßige Kontrollen zur Schadenverhütung |
Glasversicherung | Beschädigungen an Fensterscheiben, Glasfassaden | Gesicherte Gebäudeöffnungen, regelmäßige Kontrollen |
Einbruchdiebstahlversicherung | Diebstahl nach Einbruch, Vandalismus | Sicherheitsvorkehrungen verstärken, häufige Kontrollen |
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Arten von Gebäudeversicherungen und welche speziellen Vorkehrungen bei Leerstand für die einzelnen Bausteine nötig sind.
Leerstand und Versicherungsschutz
Wenn Ihr Wohngebäude leersteht, kann dies Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Leerstand informieren, um eine Anpassung des Versicherungsschutzes vorzunehmen.
Welche Risiken bringt ein Leerstand mit sich und wie können Hausbesitzer sich schützen?
Ein länger andauernder Leerstand eines Wohngebäudes birgt viele Gefahren und Risiken für das Haus und die Wohngebäudeversicherung. Da niemand regelmäßig vor Ort ist, steigt die Wahrscheinlichkeit für Schäden durch Vandalismus, Einbrüche oder Brandstiftung deutlich an.
Aber auch Rohrleitungsschäden durch Frosteinwirkung oder Defekte wie Kurzschlüsse bei elektrischen Anlagen können schnell zu gravierenden Folgeschäden führen, wenn niemand eingreift. Die Versicherer sehen daher in einem Leerstand eine deutliche Gefahrerhöhung gemäß § 23 VVG.
Aus diesem Grund müssen längere Leerstände in der Regel dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Viele Anbieter verlangen dann einen Beitragszuschlag von 10-50% oder behalten sich ein Sonderkündigungsrecht vor. Außerdem müssen oft zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um den vollen Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Risiko | Mögliche Folgen | Vorsorgemaßnahmen |
---|---|---|
Vandalismus | Zerstörung, Beschädigung des Gebäudes | Regelmäßige Begehungen, Gebäude ausreichend gesichert |
Einbruchdiebstahl | Wertgegenstände gestohlen | Sicherheitstechnik, verstärkte Sicherungsmaßnahmen |
Rohrbrüche | Wasserschäden, Frostschäden | Wasserleitungen vollständig entleeren |
Kurzschlüsse | Bränden durch defekte Elektrik | Stromzufuhr komplett abschalten |
Lawinen/Schneedruck | Gebäudebeschädigungen bis Einstürze | Regelmäßige Kontrollen und Räumung der Schneemassen |
Sturmschäden | Beschädigung Dach, Fassade, Fenster | Fachgerechte Sicherung lose Gebäudeteile |
Mit geeigneten Vorsorgemaßnahmen und der engen Abstimmung mit dem Versicherer lassen sich die Risiken eines Leerstands zwar reduzieren, ein gänzlich unbewohntes Gebäude wird für die Versicherer aber immer eine Gefahrerhöhung darstellen.
Wie muss der Versicherungsschutz bei Leerstand angepasst werden?
Steht ein Wohngebäude längere Zeit leer, müssen Hausbesitzer einiges beachten und den Versicherungsschutz anpassen. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen eine Meldepflicht für Leerstände bereits nach 2-3 Monaten vor. Denn ein unbewohntes Haus birgt deutlich höhere Risiken für Schäden durch Vandalismus, Einbrüche, Rohrbrüche oder Feuer.
Die Versicherer werten dies als Gefahrerhöhung gemäß §23 VVG und verlangen in der Regel einen Beitragszuschlag von 10-50% auf die Prämie. Manche behalten sich sogar vor, den Vertrag bei Gefahrerhöhung zu kündigen. Zusätzlich müssen oft spezielle Sicherungsmaßnahmen befolgt werden.
Wird der Leerstand nicht fristgerecht angezeigt, droht im Schadensfall die Leistungsfreiheit des Versicherers. Hausbesitzer sollten daher rechtzeitig eine Vertragsanpassung vornehmen und alle geforderten Obliegenheiten erfüllen. Bei längerem Leerstand kann sich auch ein Anbieterwechsel zu einer speziellen Leerstandsversicherung lohnen.
Anpassung | Beschreibung |
---|---|
Beitragszuschlag | Risikoabhängiger Zuschlag von 10-50% auf die Prämie |
Sonderkündigungsrecht | Versicherer kann bei Gefahrerhöhung den Vertrag kündigen |
Sicherungsauflagen | Verbindliche Sicherungsmaßnahmen wie Begehungen, Leitungen entleeren etc. |
Versicherungswechsel | Zu spezieller Leerstandsversicherung mit angepassten Konditionen |
Klauseln anpassen | Ausschlüsse für bestimmte Leitungswasserschäden oder Vandalismus |
Selbstbeteiligung erhöhen | Höhere Selbstbeteiligung für günstigere Prämie |
Deckungssumme anpassen | Reduzierung je nach Ausstattung des leerstehenden Gebäudes |
Es ist wichtig, offen mit dem Versicherer zu kommunizieren und alle Möglichkeiten der Vertragsanpassung auszuloten. Nur so kann der bestmögliche Schutz auch für leerstehende Immobilien gewährleistet werden.
Vertragliche Aspekte
Die Wohngebäudeversicherung ist ein wichtiger Schutz für Hausbesitzer, um sich gegen Schäden am Gebäude abzusichern.
Jedoch gibt es vertragliche Aspekte, die beachtet werden müssen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall greift.
Welche Leerstandsfristen gelten in der Wohngebäudeversicherung?
In den Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherungen finden sich üblicher Weise sogenannte Leerstandsfristen. Diese legen fest, wie lange ein Wohngebäude maximal unbewohnt sein darf, bevor der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar aufgehoben wird. Denn ein leerstehendes Haus birgt deutlich höhere Risiken für Schäden durch Vandalismus, Einbrüche, Rohrbrüche oder Feuer.
Die Länge der Leerstandsfrist ist je nach Anbieter unterschiedlich geregelt. Üblich sind Zeiträume von 60-90 Tagen. Manche Versicherer setzen die Frist aber deutlich kürzer bei nur 30 Tagen an. Umgekehrt gibt es auch Anbieter, die eine Leerstandsdauer von bis zu 12 Monaten akzeptieren.
Nach Ablauf der vertraglich fixierten Frist muss der Leerstand dem Versicherer zwingend gemeldet werden. Andernfalls droht bei einem späteren Schadensfall die vollständige Leistungsfreiheit. Der Versicherer kann dann Zahlungen für Schäden komplett verweigern.
Leerstandsfrist | Erläuterung |
---|---|
30 Tage | Vergleichsweise kurze Frist, Leerstand muss sehr schnell gemeldet werden |
60-90 Tage | Übliche Regelfrist bei den meisten Anbietern |
6 Monate | Verlängerte Frist einiger Anbieter |
12 Monate | Maximale Frist, die nur wenige Versicherer akzeptieren |
Keine Frist | Sehr kundenfreundlich, Leerstand muss aber trotzdem gemeldet werden |
Nach Meldung des Leerstands behalten sich die Versicherer weitreichende Rechte vor. Typisch sind Prämienerhöhungen, zusätzliche Sicherungsauflagen oder das Sonderkündigungsrecht. Hausbesitzer sollten daher bei längerem Leerstand auf jeden Fall aktiv auf ihren Versicherer zugehen.
Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer bei Leerstand zu beachten?
Ein leerstehendes Wohngebäude birgt deutlich höhere Risiken als ein bewohntes Haus. Deshalb haben Versicherungsnehmer besondere Pflichten zu erfüllen, sobald ein Leerstand eintritt. Die Versicherungsbedingungen sehen hierfür zahlreiche Obliegenheiten vor:
- Anzeigepflicht: Der Leerstand muss innerhalb einer vertraglich fixierten Frist (üblich 60-90 Tage) dem Versicherer gemeldet werden.
- Kontrollen: In regelmäßigen Abständen müssen Begehungen des Gebäudes durchgeführt und dokumentiert werden, um Schäden frühzeitig zu erkennen. Die Kontrollen können bis zu wöchentlichen Begehungen verpflichtend sein.
- Frostschutz: In der kalten Jahreszeit sind alle Leitungen und Anlagen gegen Frosteinwirkung zu sichern, z.B. durch Entleerung oder Beheizung.
- Sicherungsmaßnahmen: Türen, Fenster und sonstige Öffnungen sind dauerhaft verschlossen zu halten. Zusätzlich können Überwachungsanlagen verlangt werden.
- Gefahrenvermeidung: Alle zumutbaren Vorkehrungen sind zu treffen, um Schäden, z.B. durch Feuer, Vandalismus oder Einbruch, bestmöglich zu verhindern.
Diese Pflichten müssen gewissenhaft befolgt werden. Bei Nichteinhaltung kann der Versicherer gemäß §28 VVG die Leistung kürzen oder im Schadensfall ganz verweigern.
Pflicht | Beschreibung |
---|---|
Anzeigepflicht | Leerstand innerhalb von 60-90 Tagen melden |
Kontrollpflicht | Regelmäßige Begehungen, bis zu wöchentlich |
Frostschutz | Leitungen und Anlagen absichern im Winter |
Sicherungsmaßnahmen | Gebäude dauerhaft verschlossen halten, ggf. Überwachungsanlagen |
Gefahrenvermeidung | Alle zumutbaren Vorkehrungen zur Schadensabwehr treffen |
Die Pflichten variieren je nach Versicherer und müssen unbedingt im Einzelfall geprüft werden. Eine konsequente Umsetzung aller vertraglichen Obliegenheiten ist zwingend erforderlich, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Spezifische Gefahren bei Leerstand
Wenn Ihre Immobilie leer steht, sind Sie als Eigentümer besonders gefährdet.
Es gibt eine Reihe von spezifischen Gefahren, die bei Leerstand auftreten können. Hier sind einige der häufigsten Gefahren, auf die Sie achten sollten:
Ist Vandalismus und Einbruch bei leerstehendem Gebäude versichert?
Leerstehende Wohngebäude sind besonderen Risiken wie Vandalismus, Einbruch und Diebstahl ausgesetzt. Hier muss zwischen der Standard-Wohngebäudeversicherung und speziellen Leerstandsversicherungen unterschieden werden:
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden durch Vandalismus ab. Auch Einbruchdiebstähle sind meist ausgeschlossen. Lediglich Folgeschäden wie Leitungswasserschäden sind über die Standard-Police gedeckt.
Um diese erhöhten Risiken abzusichern, bieten Versicherer spezielle Leerstandsversicherungen oder Zusatzbausteine für Leerstand an. Diese enthalten deutlich erweiterte Leistungen:
- Vandalismus am Gebäude wie Graffiti, Zerstörungen etc.
- Einbruchdiebstahl sowie Diebstahl von Gebäudebestandteilen
- Beschädigung von Zäunen, Toren und Außenanlagen
- Gebäudereinigung nach Vandalismus
- Reparatur von Schlössern und Fenstern
- Oft auch Deckung von mutwilliger Beschädigung durch Unbefugte
Allerdings unterliegen diese Leistungen zahlreichen Voraussetzungen und Einschränkungen, wie einer ständigen Überwachung des Gebäudes oder baulichen Sicherungsmaßnahmen.
Risikodeckung | Standard-Police | Leerstandsversicherung |
---|---|---|
Vandalismus am Gebäude | Nein | Ja, mit Voraussetzungen |
Einbruchdiebstahl | Nein | Ja, mit Voraussetzungen |
Gebäudereinigung | Nein | Ja |
Reparatur Schlösser/Fenster | Nein | Ja |
Leitungswasserschäden | Ja | Ja |
Feuerschäden | Ja | Ja |
Um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen, ist daher bei längerem Leerstand der Abschluss einer separaten Leerstandspolice oder eines Zusatzbausteins dringend zu empfehlen.
Sind Naturereignisse und Elementarschäden bei leerstehendem Gebäude versichert?
Leerstehende Wohngebäude sind naturgemäß stärker den Naturgewalten ausgesetzt als bewohnte Immobilien. Ob Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdrutsch – ohne ständige Überwachung können Elementarschäden leicht unbemerkt bleiben und sich ausweiten. Doch wie ist der Versicherungsschutz geregelt?
In der Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung sind Naturereignisse wie Sturm und Hagel in der Regel enthalten. Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben müssen jedoch in den meisten Fällen zusätzlich abgesichert werden.
Bei längerem Leerstand sind die Risiken allerdings deutlich erhöht, da Schäden oft spät bemerkt werden. Manche Versicherer verlangen daher zusätzliche Sicherungsmaßnahmen oder schließen bestimmte Gefahren ganz aus. Zu den üblichen Auflagen zählen:
- Regelmäßige Kontrollen und Begehungen, bis zu wöchentlich
- Installierung von Gebäudeüberwachungsanlagen
- Absicherung gegen Frost durch Entleerung oder Beheizung
- Verplombungen und Verblendungen für Fenster/Türen
Für eine optimale Absicherung bietet sich häufig der Abschluss einer separaten Leerstandsversicherung an. Diese deckt in der Regel auch Mehrkosten für Trocknung, Räumung und Reparaturen nach einem Elementarschadensfall ab.
Naturereignis | Standard-Police | Mit Elementarschutz | Leerstandsversicherung |
---|---|---|---|
Sturm/Hagel | Ja | Ja | Ja |
Überschwemmung | Nein | Ja | Ja |
Hochwasser | Nein | Ja | Ja |
Erdrutsch | Nein | Ja | Ja |
Erdbeben | Nein | Ja | Ja |
Regelmäßige Kontrollen | Nein | Nein | Ja |
Frostabsicherung | Nein | Nein | Ja |
Bei leerstehendem Gebäude sollte der Versicherungsschutz daher unbedingt an die erhöhten Risiken durch Naturereignisse und Elementarschäden angepasst werden.
Schadensmanagement
Wenn es um die Schadensabwicklung bei der Wohngebäudeversicherung geht, ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer die notwendigen Schritte einleiten, um den Schaden so schnell wie möglich zu beheben.
In diesem Abschnitt werden wir die Schritte besprechen, die Sie unternehmen sollten, um den Schaden zu vermeiden und im Schadenfall die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Welche Präventions- und Kontrollmaßnahmen sind bei leerstehendem Gebäude vorgeschrieben?
Leerstehende Immobilien sind deutlich höheren Risiken wie Vandalismus, Einbruch oder Naturereignissen ausgesetzt als bewohnte Gebäude. Daher sehen Versicherungsbedingungen bei Leerstand zahlreiche Präventions- und Kontrollpflichten vor, um Schäden frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Zu den üblichen Obliegenheiten zählen:
Regelmäßige Kontrollen
Nahezu alle Versicherer verlangen wöchentliche oder sogar tägliche Begehungen und Kontrollen des Gebäudes und der Außenanlagen. Schäden müssen dokumentiert und unverzüglich behoben werden.
Frostschutzmaßnahmen
In der kalten Jahreszeit sind die Wasser- und Heizungsleitungen gegen Frost zu schützen – etwa durch Entleerung, Beheizung oder mobile Frostwächter.
Gebäudesicherung
Alle Öffnungen wie Türen, Fenster und Lichtschächte müssen dauerhaft verschlossen und verplombt sein. Teilweise wird auch eine professionelle Sicherheitstechnik verlangt.
Überwachungsanlagen
Je nach Einzelfall können Versicherer moderne Überwachungsanlagen wie Videokameras, Bewegungsmelder oder Rauchwarnmelder vorschreiben.
Maßnahme | Beschreibung |
---|---|
Kontrollgänge | Mehrmals wöchentlich bis täglich, Dokumentationspflicht |
Frostschutz | Entleerung, Beheizung oder Frostwächter |
Gebäudesicherung | Verplombung aller Öffnungen |
Überwachungsanlage | Videokameras, Bewegungsmelder, Rauchwarnmelder |
Reparaturen | Unverzügliche Behebung von Schäden |
Die exakten Vorgaben sind stets in den Versicherungsbedingungen nachzulesen. Eine genaue Befolgung aller vorgeschriebenen Maßnahmen ist zwingend erforderlich, damit im Schadensfall die Leistung nicht gekürzt oder ganz verweigert wird.
Was ist im Schadenfall bei leerstehendem Gebäude zu beachten?
Bei leerstehendem Wohngebäude kommt es häufig zu verspäteter Schadensmeldung, da Schäden oft erst nach längerer Zeit entdeckt werden. Dies kann zu Leistungskürzungen oder gar Leistungsverweigerung seitens der Versicherung führen. Um Deckungsansprüche voll zu wahren, sind einige wichtige Punkte zu beachten:
Sofortige Meldepflicht
Jeder Schadensfall muss unverzüglich beim Versicherer gemeldet werden. Unterbleibt dies, droht Leistungsentzug.
Dokumentationspflicht
Sämtliche Schäden, Ursachen und Reparaturen müssen detailliert dokumentiert und dem Versicherer vorgelegt werden.
Beweislastumkehr
Die Beweislast für Obliegenheitsverstöße wie mangelnde Kontrollen oder Frostschutzmaßnahmen liegt beim Versicherer.
Selbstbehalt möglich
Viele Versicherer sehen bei Leerstand erhöhte Selbstbehalte von bis zu 10% des Schadens vor.
Leerstandspolice
Eine separate Leerstandsversicherung bietet oft höheren und umfassenderen Schutz als Klauseln in der Wohngebäudepolice.
Police | Sofortmeldung | Dokumentation | Beweislast | Selbstbehalt | Mehrleistungen |
---|---|---|---|---|---|
Standard | Ja | Ja | Versicherer | Oft ja, bis 10% | Nein |
Leerstandsklausel | Ja | Ja | Versicherer | Oft ja, bis 10% | Teilweise |
Leerstandsversicherung | Ja | Ja | Versicherer | Meist nein | Häufig enthalten |
Bei Gebäudeleerstand sollten Hausbesitzer die spezifischen Versicherungsbedingungen sehr genau studieren und strikte Sorgfalt bei Prävention, Kontrolle und Schadensmeldung walten lassen. So lassen sich Leistungskürzungen vermeiden.
Finanzielle Aspekte
Wenn Sie ein leerstehendes Gebäude besitzen, müssen Sie sich über die finanziellen Aspekte im Klaren sein. Hier sind zwei wichtige Aspekte, die Sie berücksichtigen sollten:
Wie wirkt sich Leerstand auf Beiträge und Leistungen der Wohngebäudeversicherung aus?
Leerstehende Wohngebäude gelten für Versicherer als Risikofaktor, da die Gefahr von Schäden durch Vandalismus, Einbruch oder Naturereignisse deutlich erhöht ist. Daher haben Leerstand und dessen Dauer maßgeblichen Einfluss auf Versicherungsbeiträge und Leistungen:
Beitragserhöhung
Die meisten Versicherer erheben bei Leerstand einen Beitragszuschlag von 50% oder mehr auf die Wohngebäudeversicherung. Die Höhe richtet sich nach der erwarteten Leerstandsdauer.
Leistungskürzungen
Häufig sind die Leistungen auf Leitungswasserschäden und Feuer beschränkt. Sturm, Hagel, Überspannung etc. sind oftmals ausgeschlossen.
Risikolebensversicherung
Manche Versicherer bieten eine spezielle Risikolebensversicherung für Leerstand an. Sie deckt im Todesfall die Kosten für Abriss und Neubau.
Zusatzversicherungen
Verschiedene Ergänzungsprodukte wie Leerstandsinhalt, Leerstandsklausel oder Police können den Schutz für leerstehende Immobilien erweitern.
Deckung | Standardpolice | Leerstandsklausel | Leerstandspolice |
---|---|---|---|
Leitungswasser | Ja | Ja | Ja |
Feuer | Ja | Ja | Ja |
Sturm/Hagel | Nein | Begrenzt | Ja |
Einbruch | Nein | Nein | Ja |
Vandalismus | Nein | Nein | Ja |
Beitrag | Normalprämie | +50-100% | Risikoprämie |
Für vollständige Sicherheit im Leerstand ist in den meisten Fällen der Abschluss einer speziellen Leerstandsversicherung ratsam. Die Mehrkosten stehen in der Regel in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum erhöhten Risiko.
Wie werden Mietausfälle bei leerstehendem Gebäude von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Steht ein vermietetes Wohngebäude leer, fallen für den Eigentümer die regelmäßigen Mieteinnahmen weg. Diese Ausfälle sind ein erheblicher finanzieller Schaden. Abhängig von der Versicherungspolice und den Umständen des Leerstands können Mietausfälle ganz oder teilweise von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden:
Mietausfallversicherung
Eigentümer können sich mit einer separaten Mietausfallversicherung gegen Mietausfälle durch Leerstand oder Mietzahlungsausfall schützen lassen.
Mietausfall-Klausel
Viele Wohngebäudeversicherungen bieten eine Mietausfalldeckung als Zusatzbaustein in der Police an. Sie greift bei Unbewohnbarkeit nach Schadenereignissen.
Reinigungskosten
Bei Leerstand nach einem Mieterauszug übernehmen manche Versicherer die Reinigungskosten für die Vermietung.
Deckung | Mietausfallversicherung | Mietausfall-Klausel | Ohne Deckung |
---|---|---|---|
Leerstand vor Vermietung | Ja | Nein | Nein |
Unbewohnbarkeit nach Schaden | Ja | Ja | Nein |
Mietzahlungsausfall | Ja | Nein | Nein |
Reinigungskosten | Oft ja | Manchmal | Nein |
Leistungsdauer | 12-24 Monate | 6-12 Monate | – |
Eine separate Mietausfallversicherung bietet den umfassendsten Schutz bei Leerstand und Mietausfall. Die Mietausfallklausel deckt nur Mietausfälle durch Unbewohnbarkeit nach einem Versicherungsfall der Wohngebäudepolice ab. Ohne Zusatzdeckung tragen Vermieter das volle Leerstandsrisiko selbst.
Beratung und Versicherungsvergleich
Wenn es um Leerstand bei der Wohngebäudeversicherung geht, ist es wichtig, dass Sie sich von Fachpersonal beraten lassen.
Wie wichtig ist die Beratung durch Fachpersonal bei Leerstand der Wohngebäudeversicherung?
Wenn eine Immobilie längere Zeit leersteht, ändert sich das Risikoprofil für die Wohngebäudeversicherung erheblich. Eine professionelle Beratung durch Versicherungsexperten ist daher unerlässlich, um Deckungslücken und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Unser Tipp: Sie können sich jederzeit mit Ihren Fragen an uns wenden und wir helfen Ihnen umgehend weiter!
Risikobewertung
Fachpersonal kann das spezifische Leerstandsrisiko im Einzelfall korrekt bewerten und geeignete Leerstandsdeckungen empfehlen.
Vertragsoptimierung
Bestehende Verträge werden auf ihre Konditionen bei Leerstand überprüft und Anpassungen wie Leerstandsklauseln oder Sondervereinbarungen vorgeschlagen.
Rechtliche Aspekte
Berater kennen versicherungsrechtliche Bestimmungen und können aufzeigen, wie die erhöhten Dokumentations- und Sorgfaltspflichten bei Leerstand korrekt erfüllt werden.
Schadenmanagement
Im Leistungsfall erfahrene Unterstützung bei der fristgerechten Schadensregulierung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer.
Beratungsaspekt | Eigenbeurteilung | Fachpersonal |
---|---|---|
Risikoanalyse | Schwierig | Professionell |
Deckungsauswahl | Begrenzt | Umfassend |
Vertragsoptimierung | Unsicher | Fundiert |
Rechtliche Grundlage | Laie | Experte |
Schadenregulierung | Hoher Aufwand | Routiniert |
Die Kosten für eine qualifizierte Fachberatung stehen in keinem Verhältnis zum potenziellen Schadenrisiko bei falsch eingeschätztem oder unzureichend versichertem Leerstand. Versicherungsmakler und Berater unterstützen Immobilienbesitzer zuverlässig bei dieser komplexen Herausforderung.
Welche Tarife und Leistungen sollte man bei der Wohngebäudeversicherung für Leerstand vergleichen?
Bei leerstehendem Wohnraum ändern sich die Risiken für das Gebäude erheblich. Um angemessenen Versicherungsschutz zu erhalten, ist ein Vergleich der Tarife und Leistungen verschiedener Wohngebäudeversicherer unerlässlich. Folgende Punkte sollten dabei besonders beachtet werden:
Leerstandsschutz
Viele Standardpolicen schließen Leerstand aus oder begrenzen die Deckung stark. Spezieller Leerstandsschutz muss hinzugebucht werden.
Leistungsfälle
Die Tarife unterscheiden sich, welche Schadenursachen im Leerstand gedeckt sind wie Feuer, Leitungswasser, Einbruch etc.
Leistungsdauer
Die vereinbarte Leerstandsdauer mit Versicherungsschutz kann zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren variieren.
Dokumentationspflichten
Vorgaben zur Überwachung, Sicherung und Dokumentation der leerstehenden Immobilie sind zu vergleichen.
Mietausfalldeckung
Einige Tarife ersetzen ausgefallene Mieteinnahmen bis zur Wiedervermietung für eine bestimmte Dauer.
Leistungsaspekt | Standardtarif | Premiumtarif |
---|---|---|
Leerstandsschutz | Begrenzt / Ausschluss | Vollschutz optional |
Versicherte Leerstandsrisiken | Brand, Leitungswasser | Alle Gefahren |
Maximale Leerstandsdauer | 3-6 Monate | 12-24 Monate |
Überwachungsauflagen | Hoch | Moderat |
Mietausfalldeckung | Nein | Optionale Deckung |
Jährliche Durchschnittsprämie* | 280€ | 420€ |
*Angenommene Werte für Einfamilienhaus, je nach Objekt und Leistungsumfang abweichend.
Da besonders im Leerstand erhebliche Schäden drohen, lohnt sich der Vergleich verschiedener Wohngebäudetarife mit Leerstandsschutz. Nur so lässt sich der bestmögliche Schutz zu angemessenen Kosten finden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen bei Leerstand und Wohngebäudeversicherung beachtet werden?
Wenn ein Wohngebäude längere Zeit unbewohnt ist, gelten besondere Sorgfaltspflichten für den Eigentümer. Diese ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen, aber auch aus gesetzlichen Vorgaben. Im Leistungsfall müssen diese eingehalten worden sein, damit der Gebäudeversicherer zahlt.
Bauordnungsrecht
Bauordnungen der Länder regeln die ordnungsgemäße Instandhaltung von Gebäuden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.
Verkehrssicherungspflicht
Aus dem Deliktsrecht ergibt sich die Pflicht, von einer leerstehenden Immobilie keine Gefahren für Dritte ausgehen zu lassen.
Dokumentationspflicht
Die Wohngebäudeversicherung verlangt regelmäßige Kontrollen und Nachweise darüber, dass die Sicherungsmaßnahmen eingehalten wurden.
Verhaltenspflichten Leerstand
Versicherer schreiben genaue Mitwirkungspflichten vor, z.B. zum Abriegeln der Gebäude, Entleeren der Leitungen, Überwachungsintervallen etc.
Vorgabe | Gesetzliche Grundlage | Beispiele |
---|---|---|
Bauliche Instandhaltung | Bauordnungsrecht | Dach regelmäßig warten, Treppengeländer sichern |
Keine Gefahr für Dritte | Deliktsrecht | Einsturzgefährdete Bausubstanz beseitigen |
Dokumentation | Vertragspflichten | Kontrollberichte, Fotos vom Sicherungszustand |
Sicherungsmaßnahmen | Versicherungsbedingungen | Fenster, Türen verschließen; Leitungen ablassen |
Der Eigentümer muss die gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Obliegenheiten kennen und ausnahmslos beachten. Bei Verletzung droht Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers oder sogar Straf- und Schadensersatzansprüche im Schadensfall.
Welche Sonderkündigungsrechte haben Versicherer und welche Obliegenheiten müssen Versicherungsnehmer bei Leerstand einer Wohngebäudeversicherung beachten?
Leerstand ist für Versicherer ein erhöhtes Risiko und kann zu Sonderkündigungsrechten sowie besonderen Obliegenheiten für den Versicherungsnehmer führen:
Sonderkündigungsrechte für Versicherer:
- Bei Gefahrerhöhung durch Leerstand kann der Versicherer kündigen oder eine Prämienerhöhung verlangen.
- Wenn der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht für Leerstand nicht nachkommt, berechtigt dies ebenfalls zur Kündigung.
Obliegenheiten für Versicherungsnehmer:
- Meldepflicht bei längerem Leerstand (in der Regel ab 60 Tagen)
- Einhaltung vertraglich vereinbarter Sicherungsmaßnahmen wie Abriegeln, Entleeren der Leitungen etc.
- Regelmäßige Kontrollen und Dokumentation des Gebäudezustands
- Unverzügliche Schadensmeldung bei Schadenseintritt
Die Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall führen.
Sonderkündigungsrecht Versicherer | Obliegenheiten Versicherungsnehmer |
---|---|
Bei Gefahrerhöhung durch Leerstand | Leerstand unverzüglich melden |
Bei Anzeigepflichtverletzung | Sicherungsmaßnahmen einhalten |
Regelmäßige Kontrollen/Dokumente | |
Unverzügliche Schadensmeldung |
Es ist wichtig, dass Versicherungsnehmer die vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Pflichten im Fall eines Leerstands genauestens kennen und befolgen. Andernfalls riskieren sie den vollständigen Verlust ihres Versicherungsschutzes.
Praktische Tipps für Immobilienbesitzer
Wie gehen Immobilienbesitzer am besten mit Leerstandszeiten bei der Wohngebäudeversicherung um?
Als Immobilienbesitzer sollten Sie bei längerem Leerstand einige wichtige Punkte beachten, um Probleme mit Ihrer Wohngebäudeversicherung zu vermeiden:
- Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über den bevorstehenden Leerstand. Die vertraglichen Fristen variieren, in der Regel ab 60 Tagen Leerstand.
- Erkundigen Sie sich nach den vertraglich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen wie Abriegeln, Entleeren der Leitungen etc. und setzen Sie diese gewissenhaft um.
- Führen Sie in regelmäßigen Abständen Kontrollgänge durch die Immobilie durch und dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos/Berichten.
- Halten Sie sich an alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben zur Instandhaltung und Verkehrssicherheit des Gebäudes.
- Denken Sie über Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsdienst, Bewegungsmelder etc. nach, um Vandalismus und Einbrüchen vorzubeugen.
- Reagieren Sie umgehend auf eventuelle Schadensfälle und melden diese unverzüglich dem Versicherer.
Tipp | Erläuterung |
---|---|
Versicherer informieren | Anzeigepflichten ab ca. 60 Tagen Leerstand |
Sicherungsmaßnahmen | Abriegeln, Leitungen ablassen etc. wie vertraglich vereinbart |
Regelmäßige Kontrollen | Dokumentation von Zustand und Maßnahmen |
Bauordnungsrecht befolgen | Instandhaltung, Verkehrssicherungspflichten |
Weitere Sicherheitsmaßnahmen | Gegen Vandalismus, Einbrüche etc. |
Schäden umgehend melden | Keine Verletzung der Mitwirkungspflicht |
Bei Leerstand erhöht sich das Risiko für Ihre Immobilie beträchtlich. Setzen Sie daher alle nötigen Vorkehrungen um und halten Sie sich an die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. So vermeiden Sie teure Konsequenzen wie Leistungsfreiheit der Gebäudeversicherung.
Wie können Immobilienbesitzer den Versicherungsschutz bei Leerstand einer Wohngebäudeversicherung optimieren?
Um Ihren Versicherungsschutz bei Leerstand optimal aufzustellen, sollten Immobilienbesitzer folgende Maßnahmen ergreifen:
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die vertraglichen Bestimmungen Ihres Versicherers zum Thema Leerstand und Gefahrerhöhung. Die Anzeigepflichten können variieren.
- Besprechen Sie mit Ihrem Versicherer vorab alle geplanten Sicherungsmaßnahmen, damit es später nicht zu Leistungsausschlüssen kommt.
- Lassen Sie sich die zu erwartenden Prämienerhöhungen im Leerstandsfall aufzeigen und prüfen Sie Alternativen.
- Erwägen Sie ggf. den Abschluss einer separaten Leerstandsversicherung, falls Ihr Vertrag hier Lücken aufweist.
- Dokumentieren Sie alle Sicherungsmaßnahmen, Kontrollen und Schadensmeldungen akribisch, um Ihren Mitwirkungspflichten nachzukommen.
- Prüfen Sie regelmäßig, ob durch veränderte Umstände eine Vertragsan- oder -umnachpassung sinnvoll ist.
Tipp | Erläuterung |
---|---|
Vertragsbestimmungen kennen | Anzeigepflichten, Fristen, Folgen etc. |
Sicherungsmaßnahmen absprechen | Möglichen Leistungsausschluss vermeiden |
Prämienerhöhung vorab klären | Wirtschaftlichkeitsbetrachtung |
Leerstandsversicherung prüfen | Mögliche Ergänzung |
Mitwirkungspflichten dokumentieren | Zur Beweissicherung |
Regelmäßige Vertragsüberprüfung | An Gegebenheiten anpassen |
Mit diesen Schritten reduzieren Sie das Risiko von Leistungskürzungen oder -verweigerungen seitens der Versicherung bei Leerständen. Eine frühzeitige und offene Kommunikation mit Ihrem Versicherer ist hier der Schlüssel zum Erfolg.
Häufig gestellte Fragen
Welche Risiken bestehen bei der Versicherung von leerstehenden Wohngebäuden?
Leerstehende Wohngebäude bergen einige spezifische Risiken, die bei der Gebäudeversicherung berücksichtigt werden müssen:
- Erhöhtes Risiko für Leitungswasserschäden: Ohne regelmäßige Überwachung können undichte Leitungen oder Rohrbrüche lange unbemerkt bleiben und massive Wasserschäden verursachen.
- Gefahr von Vandalismus und Einbrüchen: Unbewohnte Gebäude sind anfälliger für mutwillige Beschädigungen, Schmierereien oder Diebstahl von Inventar/Bauteilen.
- Erhöhtes Brandrisiko: Brände können sich in leeren Immobilien unbemerkt ausbreiten. Zudem steigt die Gefahr von Brandstiftung.
- Wetterschäden fallen eventuell später auf: Sturmschäden an Fenstern/Dächern oder Wassereintritte bleiben im Leerstand zunächst unentdeckt.
- Obdachlose nutzen das Gebäude als Unterkunft, was zusätzliche Gefahren wie Brände durch offenes Feuer mit sich bringt.
- Verletzung von Obliegenheiten: Durch nicht erfolgte Kontrollen oder Sicherungsmaßnahmen können Versicherungsleistungen gekürzt oder ganz entfallen.
Aufgrund dieser Risiken ist der Leerstand eines Gebäudes immer der Versicherung anzuzeigen. Je nach Vertragslage können Sicherungsmaßnahmen und Prämienzuschläge erforderlich werden.
Wie wirkt sich Leerstand auf die Prämienhöhe der Wohngebäudeversicherung aus?
Leerstand wirkt sich in der Regel erhöhend auf die Prämie der Wohngebäudeversicherung aus. Hier die wichtigsten Punkte dazu:
Laut § 23 Abs. 3 VVG hat der Versicherer bei einer Gefahrerhöhung, wie sie ein Leerstand darstellt, das Recht, eine „der höheren Gefahr entsprechende Prämie“ zu verlangen. Die Prämienhöhe kann sich also an dem individuell gestiegenen Risiko orientieren.
Die genauen Auswirkungen hängen vom Einzelfall und den Bedingungen des Versicherers ab. Üblich sind Prämienerhöhungen zwischen 10-30%, manche Versicherer verlangen jedoch auch deutlich höhere Zuschläge.
Entscheidende Faktoren für die Prämienhöhe sind die Leerstandsdauer, Sicherungsmaßnahmen wie Kontrollen und die Gebäudeart/-größe.
Kleinere Leerstände unter 6 Monaten werden oftmals nicht extra bepreist, während bei längerem Leerstand höhere Zuschläge üblich sind.
Um die konkreten Auswirkungen zu erfahren, sollten Eigentümer frühzeitig den Leerstand beim Versicherer anzeigen und Prämienanpassungen mit diesem besprechen.
Welche Meldepflichten bestehen bei einem leerstehenden Haus gegenüber der Versicherung?
Bei einem leerstehenden Haus bestehen wichtige Meldepflichten gegenüber der Wohngebäudeversicherung:
- Unverzügliche Anzeigepflicht des Leerstands: Laut § 23 Abs. 3 VVG muss der Leerstand der Versicherung „unverzüglich“ angezeigt werden. Dies ergibt sich aus der Gefahrerhöhung, die ein unbewohntes Gebäude mit sich bringt.
- Mitteilung der Leerstandsdauer: Die Versicherung wird in der Regel nach der geplanten Leerstandsdauer fragen, da sich hieran das Risiko und die Prämienhöhe bemessen.
- Angabe von Sicherungsmaßnahmen: Der Versicherer wird voraussichtlich Nachfragen zu Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen stellen, z.B. zu Entleerung der Leitungen, Stromabschaltung, Objektbetreuung etc.
- Information über Objektänderungen: Sollten während des Leerstands Umbaumaßnahmen oder andere Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, muss dies ebenfalls mitgeteilt werden.
- Laufende Statusupdates: Bei längerem Leerstand kann die Versicherung regelmäßige Aktualisierungen zur Liegenschaft und den Sicherungsmaßnahmen verlangen.
Die Nichteinhaltung dieser Meldepflichten kann im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder gar -ausschlüssen führen. Eine frühzeitige, offene Kommunikation mit dem Versicherer ist daher unerlässlich.
Inwiefern ändert sich der Versicherungsschutz bei längerfristigem Leerstand eines Einfamilienhauses?
Bei längerfristigem Leerstand eines Einfamilienhauses ändert sich der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung in mehreren wichtigen Aspekten:
- Gefahrerhöhung: Ein unbewohntes Einfamilienhaus stellt eine Gefahrerhöhung dar. Gefahren wie Leitungswasserschäden, Einbrüche oder Brände können leichter unbemerkt bleiben und größere Schäden anrichten.
- Prämienzuschlag: Aufgrund des erhöhten Risikos ist die Versicherung laut §23 Abs. 3 VVG berechtigt, einen Prämienzuschlag zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach Leerstandsdauer und Sicherungsmaßnahmen.
- Eingeschränkter Versicherungsschutz: Viele Verträge enthalten Leerstandsklauseln, die den Versicherungsschutz bei längerem ungemeldetem Leerstand einschränken oder vollständig ausschließen können.
- Obliegenheiten: Der Versicherer kann zusätzliche Obliegenheiten wie regelmäßige Kontrollen, Entleerung der Leitungen oder Sicherungsmaßnahmen verlangen. Werden diese verletzt, kann es zu Leistungskürzungen kommen.
- Kulanzregelungen: Je nach Versicherer und Einzelfall kann der Leerstand auch zu einem vollständigen Leistungsausschluss führen, insbesondere wenn er nicht fristgerecht gemeldet wurde.
Um den vollen Versicherungsschutz nicht zu verlieren, ist es daher essentiell, den Leerstand unverzüglich beim Versicherer anzuzeigen, Prämienzuschläge und Obliegenheiten zu akzeptieren und laufende Sicherungsmaßnahmen zu dokumentieren.
Wie kann man ein leerstehendes Gebäude optimal versichern?
Um ein leerstehendes Gebäude optimal zu versichern, sind folgende Punkte wichtig:
- Spezialversicherung: Eine reguläre Wohngebäudeversicherung ist oft nicht ausreichend. Es empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Leerstandsversicherung, die die besonderen Risiken eines unbewohnten Objekts abdeckt.
- Frühzeitige Meldung: Den bevorstehenden Leerstand müssen Sie unverzüglich der Versicherung melden. Andernfalls drohen Leistungskürzungen oder -ausschlüsse im Schadensfall.
- Sicherungsmaßnahmen: Der Versicherer wird besondere Sicherungsmaßnahmen wie Rohrentleerung, Heizungsabschaltung oder Objektbetreuung verlangen. Die Umsetzung und lückenlose Dokumentation ist Pflicht.
- Prämienzuschlag: Sie müssen sich auf einen Risikozuschlag auf die Gebäudeversicherungsprämie einstellen, dessen Höhe von der Leerstandsdauer abhängt.
- Regelmäßige Kontrollen: Laufende Objektkontrollen sollten mit dem Versicherer vereinbart und dokumentiert werden, um Obliegenheitsverletzungen zu vermeiden.
- Ggf. Umdeckung: Bei sehr langen Leerständen über mehrere Jahre kann eine komplette Umdeckung auf eine spezielle Leerstandsversicherung ratsam sein.
Durch frühzeitige, transparente Kommunikation mit dem Versicherer und konsequente Sicherungsmaßnahmen lässt sich der Versicherungsschutz für die Zeit des Leerstands bestmöglich gewährleisten.
Ab welchem Zeitraum wird ein Wohngebäude offiziell als unbewohnt klassifiziert?
Die offizielle Klassifizierung eines Wohngebäudes als „unbewohnt“ bzw. im „Leerstand“ hängt von den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers ab. Es gibt jedoch einige gängige Richtlinien:
- Vorübergehende Unbewohntheit: Die meisten Versicherer tolerieren eine vorübergehende Unbewohntheit von 2-3 Monaten ohne besondere Maßnahmen. In dieser Zeit bleibt der normale Versicherungsschutz bestehen.
- Beginn des Leerstands: Spätestens nach 60-90 Tagen wird von einem Leerstand gesprochen. Ab diesem Zeitpunkt gelten besondere vertragliche Regelungen.
- Meldefrist: Viele Versicherer verlangen, dass ein Leerstand innerhalb von 2-4 Wochen nach Beginn gemeldet wird. Ansonsten kann der Versicherungsschutz erlöschen.
- Definition Leerstand: Die genaue zeitliche Abgrenzung, wann ein „Leerstand“ vorliegt, legt jeder Versicherer selbst fest. Teilweise reichen bereits 2 unbewohnte Drittel für die Leerstandsdefinition.
Zusammenfassend liegt die kritische Zeitspanne meist zwischen 2-3 Monaten. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ein Leerstand schon nach etwa 6-8 Wochen Unbewohntheit beim Versicherer angezeigt werden. Die konkreten Fristen sind jedoch immer den Vertragsbedingungen zu entnehmen.