Pflegeversicherung: Die wichtigsten Fakten und Informationen

Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie soll sicherstellen, dass Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter auf Pflege angewiesen sind, die notwendige Unterstützung erhalten. Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von den Pflegekassen verwaltet. Die Versicherung ist für alle Bürger verpflichtend und sorgt dafür, dass die Kosten für die Pflegebedürftigkeit abgedeckt werden.

Grundlagen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und hat seitdem zahlreiche Reformen erfahren. Sie ist in Deutschland in zwei Bereiche unterteilt: die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle Arbeitnehmer und Rentner verpflichtend, während die private Pflegeversicherung optional ist und von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen vom Pflegegrad ab, der durch ein Begutachtungsverfahren ermittelt wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, der sicherstellt, dass Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, die notwendige Unterstützung erhalten.
  • Die Pflegeversicherung ist in Deutschland in zwei Bereiche unterteilt: die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegeversicherung.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung hängen vom Pflegegrad ab, der durch ein Begutachtungsverfahren ermittelt wird.

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Grundlagen der Pflegeversicherung

Definition und Zweck

Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Sie wurde am 1. Januar 1995 eingeführt und hat zum Ziel, die finanziellen Risiken bei Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die Versicherungspflicht gilt für alle gesetzlich und privat Versicherten. Gesetzlich krankenversicherte Personen sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, während Privat Krankenversicherte selbst eine private Pflegeversicherung abschließen müssen.

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an, um die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem ambulante Pflegeleistungen, stationäre Pflegeleistungen, Pflegehilfsmittel und Pflegekurse. Die Leistungen sind abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und werden von den Pflegekassen erbracht.

Geschichte und Entwicklung

Die Idee der Pflegeversicherung geht zurück auf die 1970er Jahre, als die Bundesregierung eine Absicherung bei Pflegebedürftigkeit diskutierte. Die Einführung einer Pflegeversicherung wurde jedoch erst in den 1990er Jahren beschlossen. Seitdem wurde die Pflegeversicherung mehrfach reformiert, um den steigenden Bedarf an Pflegeleistungen gerecht zu werden.

Die jüngste Reform der Pflegeversicherung war das Pflegestärkungsgesetz III im Jahr 2016. Dieses Gesetz hat die Leistungen für die häusliche Pflege und die Unterstützung pflegender Angehöriger erheblich ausgeweitet und flexibilisiert. Zudem wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert, um auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen besser zu berücksichtigen.

Insgesamt hat die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung einen wichtigen Beitrag zur Absicherung bei Pflegebedürftigkeit geleistet und wird auch in Zukunft eine zentrale Rolle in der Sozialversicherung Deutschlands spielen.

Gesetzliche und Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Menschen, die im Alter oder bei Krankheit auf Pflege angewiesen sind. In Deutschland gibt es sowohl eine gesetzliche als auch eine private Pflegeversicherung.

Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) ist eine gesetzliche Pflichtversicherung und gilt für alle gesetzlich krankenversicherten Personen. Die Beiträge zur SPV werden paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Die Leistungen der SPV umfassen unter anderem die häusliche Pflege, die teilstationäre Pflege sowie die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Versicherten.

Private Pflegepflichtversicherung

Personen, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Auch Selbstständige und Freiberufler sind verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind vergleichbar mit denen der SPV.

Private Zusatzversicherung

Um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erweitern, können Versicherte eine private Zusatzversicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung deckt in der Regel Leistungen ab, die von der SPV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für eine Unterbringung im Einzelzimmer oder die Kosten für eine bessere Versorgung mit Hilfsmitteln. Die Beiträge zur privaten Zusatzversicherung richten sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten.

Insgesamt ist die Pflegeversicherung eine wichtige Absicherung im Alter oder bei Krankheit. Sowohl die SPV als auch die private Pflegeversicherung bieten umfassende Leistungen zur Unterstützung im Pflegefall. Eine private Zusatzversicherung kann sinnvoll sein, um die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erweitern.


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Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem individuellen Bedarf der Pflegebedürftigen und können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung kurz vorgestellt.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige haben grundsätzlich die Wahl zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und kann zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) liegen. Pflegesachleistungen hingegen sind Leistungen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Auch hier variiert die Höhe der Leistungen je nach Pflegegrad.

Stationäre und Ambulante Pflege

Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Kosten für stationäre und ambulante Pflege. Stationäre Pflege ist dann erforderlich, wenn die Pflegebedürftigen nicht mehr in der Lage sind, alleine zu Hause zu leben. Hierfür gibt es verschiedene Einrichtungen wie Pflegeheime oder betreute Wohngruppen. Die Kosten für die stationäre Pflege hängen vom Pflegegrad und der Einrichtung ab. Ambulante Pflege hingegen findet zu Hause statt und wird von professionellen Pflegediensten erbracht. Hierfür gibt es verschiedene Leistungen wie Grundpflege, Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Versorgung.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Kosten für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Hierzu zählen beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Gehhilfen oder auch Windeln. Die Kosten für die Hilfsmittel werden in der Regel vollständig von der Pflegeversicherung übernommen. Bei Pflegehilfsmitteln hingegen gibt es eine Zuzahlungspflicht. Hier müssen die Pflegebedürftigen einen bestimmten Anteil der Kosten selbst tragen.

Insgesamt bietet die Pflegeversicherung eine Vielzahl an Leistungen, um Pflegebedürftige zu unterstützen. Die genauen Leistungen hängen jedoch immer vom individuellen Bedarf ab und sollten im Einzelfall mit der Pflegekasse abgeklärt werden.

Pflegegrade und Begutachtungsverfahren

Die Pflegeversicherung in Deutschland ist eine wichtige soziale Absicherung, die Menschen mit Pflegebedarf unterstützt. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Basis eines Begutachtungsverfahrens, das von einem Gutachter durchgeführt wird. In diesem Abschnitt werden die Kriterien zur Einstufung in einen Pflegegrad sowie das Begutachtungsverfahren näher erläutert.

Einstufung und Kriterien

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Basis von sechs Kriterien, die im Begutachtungsverfahren ermittelt werden. Diese Kriterien sind:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Jedes Kriterium wird anhand von verschiedenen Faktoren bewertet, die in einem Punktesystem erfasst werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt dann den Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige eingestuft wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten) reichen.

Gutachter und Medicproof

Das Begutachtungsverfahren wird von einem Gutachter durchgeführt, der von der Pflegekasse beauftragt wird. Der Gutachter ist in der Regel ein Arzt oder eine Pflegefachkraft mit Erfahrung in der Begutachtung von Pflegebedürftigen. Die Begutachtung erfolgt in der Regel in der Wohnung des Pflegebedürftigen.

Die Begutachtung wird durch Medicproof, ein Unternehmen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), durchgeführt. Medicproof ist ein unabhängiger Dienstleister, der von den Pflegekassen beauftragt wird. Der MDK ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung und hat die Aufgabe, die Qualität der medizinischen Versorgung zu überprüfen.


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Finanzierung und Beiträge

Die Pflegeversicherung wird paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden aus dem Bruttoeinkommen berechnet und sind abhängig von der Höhe des Einkommens.

Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben werden, beträgt im Jahr 2024 monatlich 5.550 Euro.

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,7 Prozent des Bruttoeinkommens, der Arbeitgeberanteil ebenfalls 1,7 Prozent.

Zuschläge für Kinderlose

Kinderlose müssen einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten auf den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Der erhöhte Beitragssatz für Kinderlose beträgt somit 3,65 Prozent des Bruttoeinkommens.

Insgesamt ist die Finanzierung der Pflegeversicherung ein komplexes Thema. Die genauen Regelungen zur Beitragsberechnung und -zahlung können je nach individueller Situation unterschiedlich ausfallen. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Experten beraten zu lassen.

Anspruchsberechtigte und Betroffene

Die Pflegeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen. Anspruchsberechtigt sind dabei Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen im Alltag auf Hilfe angewiesen sind.

Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften betreut werden. Die Leistungen richten sich dabei nach dem Pflegegrad, der durch eine Begutachtung festgestellt wird. Angehörige können ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben, wenn sie den Pflegebedürftigen zuhause pflegen.

Rentner und Berufstätige

Sowohl Rentner als auch Berufstätige können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden dabei je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Selbstständige und Beamte

Auch Selbstständige und Beamte können Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Hier müssen sie jedoch selbst für ihre Beiträge zur Pflegeversicherung aufkommen. Selbstständige können dabei zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung wählen. Beamte sind in der Regel in der privaten Pflegeversicherung versichert.

Insgesamt bietet die Pflegeversicherung eine wichtige Absicherung für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung benötigen. Dabei werden die Leistungen individuell auf den Bedarf des Pflegebedürftigen abgestimmt.

Antragstellung und Leistungsempfang

Die Antragstellung für die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Schritt, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Hierbei müssen bestimmte Verfahren und Voraussetzungen beachtet werden.

Verfahren und Voraussetzungen

Um einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Hierfür ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung notwendig. Die Begutachtung erfolgt auf Basis eines Kriterienkatalogs, der die Selbstständigkeit des Antragstellers in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet.

Sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde, kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser Antrag kann schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Pflegekasse innerhalb bestimmter Fristen auf den Antrag reagieren muss.

Eigenanteil und Zuschüsse

Bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung muss ein Eigenanteil geleistet werden. Dieser Eigenanteil ist abhängig von der Höhe der Leistungen und dem Pflegegrad des Antragstellers.

Um den Eigenanteil zu reduzieren, können Zuschüsse beantragt werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die zusätzlich zu den regulären Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden können. Zuschüsse können beispielsweise für eine bessere Pflegeausstattung oder für eine Haushaltshilfe beantragt werden.

Insgesamt ist die Antragstellung für die Pflegeversicherung ein wichtiger Schritt, um im Pflegefall finanziell abgesichert zu sein. Es ist jedoch zu beachten, dass die Beantragung von Leistungen mit einem Eigenanteil verbunden ist und dass die Pflegekasse innerhalb bestimmter Fristen auf den Antrag reagieren muss.

Reformen und Zukünftige Entwicklungen

Pflegereform und Pflegestärkungsgesetz

Die Pflegeversicherung in Deutschland wird stetig reformiert, um den wachsenden Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden. Die jüngste Pflegereform trat im Jahr 2023 in Kraft und brachte einige Änderungen mit sich. Zum Beispiel wurden die Beiträge zur Pflegeversicherung für kinderreiche Eltern gesenkt und für kinderlose Personen angehoben. Auch die Pflegeleistungen und Zuschläge für die Pflege im Heim wurden erhöht. Die Reform wurde in zwei Schritten durchgeführt, um die Finanzgrundlage zu stabilisieren und dringende Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024 zu ermöglichen. Sämtliche Leistungsbeträge werden zum 1. Januar 2025 nochmals spürbar angehoben.

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Reform der Pflegeversicherung. Es wurde im Jahr 2015 eingeführt und soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten. Das PSG umfasst verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der sich stärker an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung wurden erweitert, um die ambulante Pflege zu stärken und die Versorgung in Pflegeheimen zu verbessern.

Herausforderungen und Ausblick

Trotz der zahlreichen Reformen und Verbesserungen stehen der Pflegeversicherung in Deutschland auch in Zukunft große Herausforderungen bevor. Einer der größten Herausforderungen ist der demografische Wandel, der zu einer steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen führen wird. Auch der Fachkräftemangel in der Pflegebranche stellt eine große Herausforderung dar. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind weitere Reformen und Maßnahmen erforderlich.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Digitalisierung der Pflegebranche. Durch den Einsatz moderner Technologien können Abläufe optimiert und die Qualität der Versorgung verbessert werden. Auch die Einführung neuer Pflegeberufe und die Verbesserung der Ausbildung sind wichtige Maßnahmen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Insgesamt ist die Reform der Pflegeversicherung ein fortlaufender Prozess, der sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren muss. Nur so kann eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung sichergestellt werden.

Unterstützungsangebote und Beratung

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Unterstützungsangebote und Beratungsmöglichkeiten für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige an. Hierzu zählen insbesondere die Pflegeberatung und Pflegestützpunkte sowie die Hilfe zur Pflege und Sozialhilfe.

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte

Die Pflegeberatung ist ein kostenloser Service der Pflegeversicherung. Sie bietet umfassende Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege. Die Beratung kann sowohl telefonisch als auch persönlich in Anspruch genommen werden. Hierbei geht es insbesondere um Unterstützungsmöglichkeiten, die pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zustehen, wie zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen. Die Pflegeberatung kann auch dabei helfen, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und eine passende Versorgung zu organisieren.

Pflegestützpunkte sind regionale Anlaufstellen für alle Fragen rund um die Pflege. Hier arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger zusammen. Sie bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege und unterstützen bei der Organisation und Koordination von Pflegeleistungen. Die Pflegestützpunkte sind auch eine Anlaufstelle für pflegende Angehörige und bieten Unterstützung bei der Bewältigung von Pflegeaufgaben.

Hilfe zur Pflege und Sozialhilfe

Neben der Pflegeberatung und den Pflegestützpunkten gibt es auch die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege und Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen zusteht, wenn die Kosten für die Pflege nicht aus eigener Kraft getragen werden können. Die Hilfe zur Pflege kann auch dazu genutzt werden, um die Pflege durch professionelle Pflegekräfte zu organisieren.

Die Sozialhilfe bietet ebenfalls eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Hierbei handelt es sich um eine bedarfsorientierte Leistung, die individuell auf die jeweilige Situation abgestimmt wird. Die Sozialhilfe kann auch dazu genutzt werden, um die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim zu übernehmen.

Insgesamt bietet die Pflegeversicherung eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten und Beratungsmöglichkeiten für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen an. Diese können dabei helfen, die Pflege zu organisieren und zu finanzieren und somit eine Entlastung für die Betroffenen darstellen.


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Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung umfasst Leistungen für die häusliche, teilstationäre und stationäre Pflege. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege. Die genauen Leistungen sind gesetzlich festgelegt und können je nach Pflegegrad und individuellem Bedarf variieren.

Wie unterscheidet sich die private von der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist für alle Personen verpflichtend und bietet einen grundlegenden Schutz. Die private Pflegeversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung und bietet einen erweiterten Schutz. Die genauen Leistungen und Beiträge können je nach Anbieter und Tarif variieren.

Wer sind die Träger der Pflegeversicherung in Deutschland?

Die Träger der Pflegeversicherung in Deutschland sind die gesetzlichen Krankenkassen sowie private Versicherungsunternehmen. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird von den Pflegekassen der Krankenkassen verwaltet. Die privaten Pflegeversicherungen werden von den privaten Versicherungsunternehmen angeboten.

Ist die Pflegeversicherung für alle Personen verpflichtend?

Ja, die Pflegeversicherung ist für alle Personen verpflichtend, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind oder eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Beamte.

Welchen Beitrag müssen Kinderlose zur Pflegeversicherung leisten?

Kinderlose Personen müssen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten als Personen mit Kindern. Der genaue Beitragssatz hängt vom Einkommen ab und liegt derzeit bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens für kinderlose Personen und 3,05 Prozent für Personen mit Kindern.

Wie berechnet sich der Beitrag zur Pflegeversicherung?

Der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet sich aus dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Der genaue Beitragssatz hängt vom Einkommen ab und beträgt derzeit bis zu 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens. Personen mit Kindern zahlen einen geringeren Beitragssatz.

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