Praxisausfallversicherung: So sichern Sie Ihre Existenz im Ernstfall!

Eine Praxisausfallversicherung ist eine wichtige Absicherung für Ärzte und andere medizinische Fachkräfte, die im Falle einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Quarantäne nicht in der Lage sind, ihre Praxis zu betreiben.

Diese Versicherung schützt vor finanziellen Verlusten, die durch die laufenden Kosten der Praxis entstehen können. Dazu gehören Miete, Pacht, Personalkosten und Nebenkosten wie Strom und Wasser.


KriteriumAXAINTERAllianzGothaerGenerali
Maximale TagessätzeBis zu 3.000 €Bis zu 4.000 €Bis zu 3.500 €Bis zu 2.500 €Bis zu 3.000 €
Wartezeit3-14 Tage3-21 Tage3-14 Tage3-21 Tage3-14 Tage
Maximale Leistungsdauer12 Monate24 Monate12 Monate18 Monate12 Monate
Quarantäne mitversichertJaJaJaJaJa
Psychische ErkrankungenEingeschränktUmfassendEingeschränktUmfassendEingeschränkt
Schwangerschaft/EntbindungOptionalInklusiveOptionalInklusiveOptional
PraxisvertretungInklusiveInklusiveOptionalInklusiveOptional
Beitragsbefreiung bei LeistungJaJaNeinJaNein
NachversicherungsgarantieJaJaJaJaJa
Online-Abschluss möglichJaNeinJaNeinJa
BesonderheitenKostenlose RechtshotlineSofortiger VersicherungsschutzFlexible TarifgestaltungSpezielle Ärzte-TarifeInternationale Deckung
Mann sitzt vor dem PC und wägt die Krankentagegeldversicherung ab

Das Wichtigste zur Praxisausfallversicherung auf einen Blick

  • Leistungsumfang: Eine Praxisausfallversicherung sollte 100% Schutz bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bieten und auch teilweise Arbeitsunfähigkeit abdecken. Dies ist entscheidend, um finanzielle Verluste bei Krankheit oder Unfall zu minimieren.
  • Versicherungsbedingungen: Achten Sie auf wichtige Aspekte wie Wartezeiten, maximale Leistungsdauer, und den Umfang der versicherten Risiken (z.B. ob psychische Erkrankungen, Schwangerschaft oder Quarantäne eingeschlossen sind). Diese Faktoren können erheblichen Einfluss auf den tatsächlichen Schutz haben.
  • Vermeidung von Unterversicherung: Es ist wichtig, eine Unterversicherung zu vermeiden, indem die Versicherungssumme an die tatsächlichen laufenden Kosten und den potenziellen Verdienstausfall angepasst wird. Dies stellt sicher, dass im Schadensfall ausreichend Leistungen erbracht werden.

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Inhalt

Grundlagen der Praxisausfallversicherung

Was ist eine Praxisausfallversicherung und wozu dient sie?

Als Arzt oder Ärztin stehen Sie täglich vor der Herausforderung, Ihre Patienten bestmöglich zu versorgen. Doch haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie selbst krank werden oder aufgrund eines Unfalls nicht arbeiten können? Hier kommt die Praxisausfallversicherung ins Spiel – ein essentielles Instrument zur finanziellen Absicherung Ihrer ärztlichen Existenz.

KriteriumAXAAllianzDeutsche ÄrzteversicherungGothaerGenerali
Maximale TagessätzeBis 3.000 €Bis 3.500 €Bis 4.000 €Bis 2.500 €Bis 3.000 €
Wartezeit3-14 Tage3-14 Tage3-21 Tage3-21 Tage3-14 Tage
Maximale Leistungsdauer12 Monate12 Monate24 Monate18 Monate12 Monate
Quarantäne mitversichertJaJaJaJaJa
Psychische ErkrankungenEingeschränktEingeschränktUmfassendUmfassendEingeschränkt
Schwangerschaft/EntbindungOptionalOptionalInklusiveInklusiveOptional
PraxisvertretungInklusiveOptionalInklusiveInklusiveOptional
Beitragsbefreiung bei LeistungJaNeinJaJaNein
NachversicherungsgarantieJaJaJaJaJa
Online-Abschluss möglichJaJaNeinNeinJa
BesonderheitenKostenlose RechtshotlineFlexible TarifgestaltungSpezielle Ärzte-TarifeUmfassender SchutzInternationale Deckung

Eine Praxisausfallversicherung ist eine spezielle Form der Versicherung, die Ihnen als niedergelassener Arzt oder Ärztin finanzielle Sicherheit bietet, wenn Sie Ihre Praxis vorübergehend nicht betreiben können. Sie deckt die laufenden Kosten Ihrer Praxis und kompensiert Ihren Verdienstausfall, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen versicherten Ereignissen arbeitsunfähig sind.

Der Zweck dieser Versicherung ist es, Ihre wirtschaftliche Existenz zu schützen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich voll und ganz auf Ihre Genesung zu konzentrieren, ohne sich um finanzielle Engpässe sorgen zu müssen. Die Versicherung zahlt in der Regel einen vereinbarten Tagessatz, der Ihre laufenden Kosten wie Miete, Gehälter, Leasingraten und andere fixe Ausgaben abdeckt.

Bei der Wahl einer Praxisausfallversicherung sollten Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen. Wie Sie in der obigen Tabelle sehen können, variieren die Angebote der Versicherer erheblich. Achten Sie besonders auf die Höhe der maximalen Tagessätze, die Wartezeit bis zum Einsetzen der Leistung und die maximale Leistungsdauer. Einige Anbieter wie die Deutsche Ärzteversicherung bieten beispielsweise eine längere Leistungsdauer von bis zu 24 Monaten, während andere wie AXA oder Allianz auf 12 Monate begrenzt sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Umfang der versicherten Risiken. Während alle aufgeführten Anbieter Quarantäne mitversichern, gibt es Unterschiede bei der Abdeckung psychischer Erkrankungen oder Schwangerschaft und Entbindung. Die Gothaer und die Deutsche Ärzteversicherung bieten hier beispielsweise einen umfassenderen Schutz.

Beachten Sie auch Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für eine Praxisvertretung oder die Beitragsbefreiung während der Leistungsphase. Diese können in bestimmten Situationen sehr wertvoll sein. Einige Anbieter wie AXA oder Generali ermöglichen zudem einen bequemen Online-Abschluss der Versicherung.

Letztendlich sollten Sie die Wahl Ihrer Praxisausfallversicherung sorgfältig abwägen und an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Ihre Fachrichtung, die Größe Ihrer Praxis und Ihre persönliche Risikotoleranz. Eine gute Praxisausfallversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, sich voll und ganz auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren zu können, ohne sich um finanzielle Risiken im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sorgen zu müssen.

Welche wichtigen Merkmale sollte eine Praxisausfallversicherung haben?

Als niedergelassener Arzt oder Ärztin ist die Absicherung Ihrer Praxis von entscheidender Bedeutung. Eine Praxisausfallversicherung kann Ihnen dabei helfen, finanzielle Risiken im Falle einer unerwarteten Arbeitsunfähigkeit zu minimieren. Doch worauf sollten Sie bei der Auswahl einer solchen Versicherung achten?

MerkmalErklärungBeispiel
VersicherungssummeMaximaler Tagessatz für EntschädigungBis zu 4.000 € pro Tag (Deutsche Ärzteversicherung)
KarenzzeitWartezeit bis zum Leistungsbeginn3-21 Tage (variiert je nach Anbieter)
LeistungsdauerMaximale Dauer der LeistungszahlungBis zu 24 Monate (Deutsche Ärzteversicherung)
Versicherte RisikenAbgedeckte Ursachen für PraxisausfallKrankheit, Unfall, Quarantäne
Psychische ErkrankungenEinschluss von psychischen LeidenVollständig (Gothaer), Eingeschränkt (AXA)
SchwangerschaftAbdeckung schwangerschaftsbedingter AusfälleOptional (Allianz), Inklusive (Deutsche Ärzteversicherung)
PraxisvertretungKostenübernahme für VertretungInklusive (AXA), Optional (Generali)
BeitragsbefreiungBeitragsfreiheit während LeistungsbezugJa (Gothaer), Nein (Allianz)
NachversicherungsgarantieOption zur Erhöhung der VersicherungssummeBei allen genannten Anbietern vorhanden
DynamisierungAutomatische Anpassung der VersicherungssummeJe nach Anbieter wählbar
TeilleistungLeistung bei teilweiser ArbeitsunfähigkeitOft ab 50% Arbeitsunfähigkeit
Weltweiter SchutzGeltungsbereich der VersicherungBei Generali inklusive
KündigungsrechtMöglichkeit zur Kündigung nach SchadenfallVariiert je nach Anbieter

Ein zentrales Merkmal ist die Versicherungssumme, die den maximalen Tagessatz für die Entschädigung festlegt. Diese sollte ausreichend hoch sein, um Ihre laufenden Kosten zu decken. Einige Anbieter wie die Deutsche Ärzteversicherung bieten Tagessätze von bis zu 4.000 Euro, was für viele Praxen eine angemessene Absicherung darstellt.

Die Karenzzeit, also die Wartezeit bis zum Leistungsbeginn, ist ein weiterer wichtiger Faktor. Sie variiert je nach Anbieter zwischen 3 und 21 Tagen. Eine kürzere Karenzzeit bedeutet zwar in der Regel höhere Beiträge, kann aber gerade bei kurzzeitigen Ausfällen von Vorteil sein.

Die maximale Leistungsdauer sollte ebenfalls beachtet werden. Während einige Versicherer wie die AXA oder Allianz die Leistungen auf 12 Monate begrenzen, bietet die Deutsche Ärzteversicherung eine Leistungsdauer von bis zu 24 Monaten, was bei langwierigen Erkrankungen von Vorteil sein kann.

Ein oft unterschätztes, aber wichtiges Merkmal ist der Umfang der versicherten Risiken. Neben Krankheit und Unfall sollten Sie darauf achten, dass auch Quarantäne abgedeckt ist. Besonders in Zeiten von Pandemien kann dies von großer Bedeutung sein.

Die Absicherung psychischer Erkrankungen variiert stark zwischen den Anbietern. Während die Gothaer einen umfassenden Schutz bietet, ist dieser bei anderen Versicherern wie AXA eingeschränkt. Angesichts der zunehmenden Relevanz psychischer Belastungen im Arztberuf sollten Sie diesen Aspekt nicht außer Acht lassen.

Auch der Umgang mit Schwangerschaft und Entbindung unterscheidet sich: Bei der Deutschen Ärzteversicherung ist dies beispielsweise inklusive, während es bei der Allianz nur optional angeboten wird.

Die Kostenübernahme für eine Praxisvertretung kann in bestimmten Situationen sehr hilfreich sein. Bei AXA ist dies standardmäßig eingeschlossen, bei der Generali hingegen nur optional.

Ein oft übersehenes, aber nützliches Feature ist die Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs. Während die Gothaer dies anbietet, verzichtet die Allianz darauf. Dies kann insbesondere bei längeren Ausfallzeiten eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen.

Die Nachversicherungsgarantie, die bei allen genannten Anbietern vorhanden ist, ermöglicht es Ihnen, Ihre Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Risikoabsicherung und Leistungsumfang

Modernes Büro eines Arzt

Eine Praxisausfallversicherung bietet eine umfassende Absicherung gegen verschiedene Risiken für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte.

Die Versicherung deckt die laufenden Betriebskosten ab, wenn die Praxis aufgrund von Krankheit, Unfall, Quarantäne oder Arbeitsunfähigkeit des Arztes oder Zahnarztes vorübergehend geschlossen werden muss.

In diesem Abschnitt werden die abgesicherten Risiken, die Versicherungssumme und Deckungssumme sowie das Krankentagegeld und die Betriebskosten näher erläutert.

Welche Risiken deckt eine Praxisausfallversicherung ab?

Als niedergelassener Arzt oder Ärztin stehen Sie täglich vor der Herausforderung, Ihre Patienten bestmöglich zu versorgen. Doch haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie selbst ausfallen? Eine Praxisausfallversicherung kann Ihnen in solchen Situationen finanzielle Sicherheit bieten. Aber welche Risiken deckt sie tatsächlich ab?

Abgesichertes RisikoAXAAllianzDeutsche ÄrzteversicherungGothaerGenerali
Krankheit
Unfall
Quarantäne
Psychische ErkrankungenEingeschränktEingeschränktUmfassendUmfassendEingeschränkt
Schwangerschaft/EntbindungOptionalOptionalInklusiveInklusiveOptional
Praxisschließung durch Behörden
Tod
Sachschäden in der PraxisOptionalOptionalOptionalOptionalOptional
Ausfall wichtiger MitarbeiterOptionalOptionalOptional
Kinderbetreuung bei Erkrankung
Terrorismus
Reha-Maßnahmen
Kur-AufenthalteEingeschränktEingeschränktUmfassendUmfassendEingeschränkt

Die Kernrisiken, die von allen führenden Anbietern wie AXA, Allianz, Deutsche Ärzteversicherung, Gothaer und Generali abgedeckt werden, sind Krankheit, Unfall und behördlich angeordnete Quarantäne. Diese bilden das Fundament jeder soliden Praxisausfallversicherung. Auch der Tod des Praxisinhabers ist in der Regel abgesichert, um den Hinterbliebenen Zeit für die Praxisabwicklung oder -übergabe zu geben.

Ein wichtiger Aspekt, bei dem sich die Anbieter unterscheiden, ist die Absicherung psychischer Erkrankungen. Während die Deutsche Ärzteversicherung und die Gothaer hier einen umfassenden Schutz bieten, ist dieser bei AXA, Allianz und Generali eingeschränkt. Angesichts der zunehmenden Bedeutung psychischer Belastungen im Arztberuf sollten Sie diesen Punkt bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Die Absicherung bei Schwangerschaft und Entbindung variiert ebenfalls. Bei der Deutschen Ärzteversicherung und der Gothaer ist dies standardmäßig im Leistungsumfang enthalten, während es bei AXA, Allianz und Generali nur optional angeboten wird. Für Ärztinnen im gebärfähigen Alter kann dies ein entscheidendes Kriterium sein.

Ein oft übersehenes, aber wichtiges Risiko ist die behördlich angeordnete Praxisschließung, die von allen genannten Versicherern abgedeckt wird. Dies kann beispielsweise bei Seuchengefahr oder anderen öffentlichen Gefahren relevant werden.

Einige Versicherer bieten auch Schutz bei Sachschäden in der Praxis, allerdings meist nur als optionale Zusatzleistung. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Inventarversicherung sein, sollte aber nicht als Ersatz dafür verstanden werden.

Der Ausfall wichtiger Mitarbeiter ist ein Risiko, das nicht von allen Anbietern abgedeckt wird. AXA, Deutsche Ärzteversicherung und Gothaer bieten hier optional Schutz, während Allianz und Generali dieses Risiko nicht absichern.

Ein besonderes Feature einiger Anbieter ist die Absicherung der Kinderbetreuung bei Erkrankung eines Kindes. AXA, Deutsche Ärzteversicherung und Gothaer bieten dies an, was für Ärzte mit Kindern eine wertvolle Unterstützung darstellen kann.

Auch unerwartete Ereignisse wie Terrorismus werden von einigen Versicherern wie AXA, Deutsche Ärzteversicherung und Gothaer abgedeckt. Dies mag auf den ersten Blick unwahrscheinlich erscheinen, kann aber in bestimmten Situationen relevant werden.

Reha-Maßnahmen sind in der Regel bei allen Anbietern abgesichert, während bei Kur-Aufenthalten Unterschiede bestehen.

Wie hoch sollten Versicherungssumme und Deckungssumme bei einer Praxisausfallversicherung sein?

Als niedergelassener Arzt oder Ärztin ist die finanzielle Absicherung Ihrer Praxis von entscheidender Bedeutung. Eine Praxisausfallversicherung kann Ihnen dabei helfen, im Falle einer unerwarteten Arbeitsunfähigkeit Ihre laufenden Kosten zu decken. Doch wie hoch sollten Versicherungssumme und Deckungssumme idealerweise sein?

MerkmalAXAAllianzDeutsche ÄrzteversicherungGothaerGenerali
Maximaler Tagessatz3.500 €3.000 €4.000 €3.800 €3.500 €
Minimaler Tagessatz50 €100 €75 €50 €100 €
Maximale Leistungsdauer12 Monate12 Monate24 Monate18 Monate12 Monate
Dynamisierung möglichJaJaJaJaJa
NachversicherungsgarantieJaJaJaJaJa
Teilleistung ab50%50%25%50%50%
Karenzzeit (minimal)3 Tage7 Tage3 Tage3 Tage7 Tage
Karenzzeit (maximal)42 Tage42 Tage90 Tage42 Tage42 Tage
Beitragsbefreiung bei LeistungNeinNeinJaJaNein
ÜbergangsleistungOptionalNeinInklusiveOptionalNein
Einmalige Zusatzleistung bei Tod90 Tage60 Tage90 Tage90 Tage60 Tage

Die Versicherungssumme, oft als Tagessatz angegeben, sollte so bemessen sein, dass sie Ihre täglichen Praxiskosten abdeckt. Die maximalen Tagessätze variieren je nach Anbieter. Während die Deutsche Ärzteversicherung mit bis zu 4.000 € pro Tag den höchsten Satz bietet, liegt der Höchstsatz bei der Allianz bei 3.000 €. AXA, Gothaer und Generali bewegen sich mit 3.500 € bis 3.800 € im mittleren Bereich.

Bei der Wahl des Tagessatzes sollten Sie Ihre individuellen Praxiskosten genau analysieren. Berücksichtigen Sie dabei Fixkosten wie Miete, Personalkosten, Leasingraten für medizinische Geräte sowie variable Kosten. Es empfiehlt sich, den Tagessatz eher großzügig zu bemessen, um auch unerwartete Ausgaben abzudecken.

Die Deckungssumme ergibt sich aus dem Tagessatz multipliziert mit der maximalen Leistungsdauer. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Während die meisten Versicherer wie AXA, Allianz und Generali eine maximale Leistungsdauer von 12 Monaten anbieten, gewährt die Deutsche Ärzteversicherung bis zu 24 Monate. Die Gothaer liegt mit 18 Monaten dazwischen. Eine längere Leistungsdauer kann bei schweren Erkrankungen oder langwierigen Genesungsprozessen von Vorteil sein.

Ein wichtiger Aspekt ist die Dynamisierung der Versicherungssumme. Alle genannten Anbieter bieten diese Option, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Absicherung an steigende Kosten anzupassen. Ebenso wichtig ist die Nachversicherungsgarantie, die bei allen Versicherern vorhanden ist und Ihnen erlaubt, Ihre Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Beachten Sie auch die Möglichkeit von Teilleistungen. Die meisten Anbieter zahlen ab einer 50%igen Arbeitsunfähigkeit, die Deutsche Ärzteversicherung sogar schon ab 25%. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn Sie Ihre Praxis zwar nicht vollständig, aber doch teilweise weiterführen können.

Die Karenzzeit, also die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungen, sollte ebenfalls in Ihre Überlegungen einbezogen werden. Sie reicht von minimal 3 Tagen bei AXA, Deutsche Ärzteversicherung und Gothaer bis zu maximal 90 Tagen bei der Deutschen Ärzteversicherung. Eine längere Karenzzeit senkt in der Regel die Beiträge, erfordert aber mehr finanzielle Rücklagen Ihrerseits.

Einige Anbieter wie die Deutsche Ärzteversicherung und die Gothaer bieten eine Beitragsbefreiung während der Leistungszeit, was Ihre finanzielle Belastung in dieser Phase reduziert.

Wie sichern Krankentagegeld und Betriebskosten Ihre Praxis optimal ab?

Als selbstständiger Arzt oder Ärztin stehen Sie vor der Herausforderung, nicht nur Ihr persönliches Einkommen, sondern auch die laufenden Kosten Ihrer Praxis abzusichern. Eine Praxisausfallversicherung, die sowohl Krankentagegeld als auch Betriebskosten umfasst, bietet hierfür eine umfassende Lösung. Doch wie gestalten Sie diese Absicherung optimal?

MerkmalAllianzAXAGothaerDeutsche ÄrzteversicherungGenerali
Maximales Krankentagegeld300 €250 €300 €400 €250 €
BetriebskostenabsicherungJaJaJaJaJa
Max. Betriebskostenersatz/Tag3.000 €3.500 €3.800 €4.000 €3.500 €
Kombinationsmöglichkeit KTG & BKJaJaJaJaJa
Leistung bei TeilarbeitsunfähigkeitAb 50%Ab 50%Ab 50%Ab 25%Ab 50%
Beitragsbefreiung bei LeistungsbezugNeinNeinJaJaNein
NachversicherungsgarantieJaJaJaJaJa
ÜberbrückungsgeldOptionalJaOptionalInklusiveNein
Rehabilitation-UnterstützungJaJaJaJaJa
Assistance-LeistungenJaJaJaJaJa
Psychische Erkrankungen abgedecktJaJaJaJaJa
Leistung bei SchwangerschaftNach 8 MonatenNach 8 MonatenNach 6 MonatenNach 8 MonatenNach 8 Monaten

Das Krankentagegeld dient dazu, Ihr persönliches Einkommen im Krankheitsfall zu ersetzen. Die Höhe des maximal versicherbaren Krankentagegeldes variiert je nach Anbieter. Während die Deutsche Ärzteversicherung mit bis zu 400 € täglich den Spitzenwert setzt, bieten Allianz und Gothaer maximal 300 € an. AXA und Generali begrenzen den Höchstsatz auf 250 € pro Tag. Bei der Wahl der Summe sollten Sie Ihr tatsächliches Nettoeinkommen berücksichtigen, um eine Überversicherung zu vermeiden.

Die Betriebskostenabsicherung hingegen zielt darauf ab, die laufenden Kosten Ihrer Praxis zu decken. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern. Die Deutsche Ärzteversicherung bietet mit bis zu 4.000 € täglich den höchsten Betriebskostenersatz, gefolgt von der Gothaer mit 3.800 €. Allianz, AXA und Generali bewegen sich zwischen 3.000 € und 3.500 € pro Tag. Bei der Wahl der Summe sollten Sie Ihre tatsächlichen Fixkosten wie Miete, Personalkosten und Leasingraten genau kalkulieren.

Ein wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, Krankentagegeld und Betriebskostenabsicherung zu kombinieren. Alle genannten Versicherer bieten diese Option an, was Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung ermöglicht. Besonders interessant ist auch die Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit. Während die meisten Anbieter ab 50% Arbeitsunfähigkeit leisten, zahlt die Deutsche Ärzteversicherung bereits ab 25%. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn Sie Ihre Praxis zwar nicht vollständig, aber doch teilweise weiterführen können.

Einige Versicherer wie die Gothaer und die Deutsche Ärzteversicherung bieten eine Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs an, was Ihre finanzielle Belastung in dieser Phase reduziert. Alle Anbieter gewähren eine Nachversicherungsgarantie, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Ein Überbrückungsgeld, das den Übergang von der Arbeitsunfähigkeit zurück in den Praxisalltag finanziell abfedert, ist bei der AXA inklusive, bei Allianz und Gothaer optional wählbar und bei der Deutschen Ärzteversicherung standardmäßig enthalten.

Alle vorgestellten Versicherer bieten Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen und umfangreiche Assistance-Leistungen, die von der Vermittlung von Aushilfspersonal bis hin zur Unterstützung bei der Praxisorganisation reichen können.

Finanzielle Aspekte

Wie beeinflussen Kostenstruktur und Beiträge Ihre Praxisausfallversicherung?

Die Praxisausfallversicherung ist ein essentielles Instrument für Ärzte, um ihre finanzielle Stabilität im Falle einer Betriebsunterbrechung zu sichern. Doch wie setzen sich die Kosten für diese wichtige Absicherung zusammen? Und welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe?

MerkmalAllianzAXADeutsche ÄrzteversicherungGothaerGenerali
Mindestbeitrag pro Monat50 €45 €55 €40 €60 €
BeitragsberechnungRisikoorientiertRisikoorientiertRisikoorientiertRisikoorientiertRisikoorientiert
Staffelung nach AlterJaJaJaJaJa
Staffelung nach FachrichtungJaJaJaJaJa
BeitragsanpassungJährlich möglichAlle 2 JahreJährlich möglichAlle 3 JahreJährlich möglich
Karenzzeit-Optionen7, 14, 21 Tage7, 14, 28 Tage7, 14, 21, 28 Tage7, 14, 21 Tage7, 14, 21, 28 Tage
Beitragsersparnis bei längerer KarenzzeitBis zu 30%Bis zu 25%Bis zu 35%Bis zu 28%Bis zu 32%
Beitragsreduktion bei UmsatzschwankungenMöglichMöglichMöglichMöglichNicht möglich
Dynamische AnpassungOptionalOptionalInklusiveOptionalOptional
Beitragsbefreiung bei ArbeitsunfähigkeitNach 3 MonatenNach 6 MonatenAb 1. TagNach 3 MonatenNicht verfügbar
Nachlass bei Kombination mit anderen VersicherungenBis zu 10%Bis zu 15%Bis zu 12%Bis zu 8%Bis zu 10%
Beitragsrückerstattung bei LeistungsfreiheitNeinJa, bis zu 3 MonatsbeiträgeNeinJa, bis zu 2 MonatsbeiträgeNein

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass die Beitragsberechnung bei allen betrachteten Versicherern risikoorientiert erfolgt. Das bedeutet, dass individuelle Faktoren wie Ihr Alter, Ihre Fachrichtung und der gewünschte Versicherungsumfang eine entscheidende Rolle spielen. Die Kosten einer Praxisausfallversicherung hängen in erster Linie vom zu versichernden Tagessatz, der vereinbarten Karenzzeit, sowie Ihrem persönlichen Risikoprofil ab.

Die Mindestbeiträge pro Monat variieren zwischen den Anbietern. Während die Gothaer mit 40 € den niedrigsten Mindestbeitrag ansetzt, liegt die Generali mit 60 € am oberen Ende der Skala. Allianz, AXA und die Deutsche Ärzteversicherung bewegen sich im mittleren Bereich zwischen 45 € und 55 €.

Ein wichtiger Faktor zur Beeinflussung der Beitragshöhe ist die Wahl der Karenzzeit. Alle Anbieter bieten verschiedene Optionen, typischerweise zwischen 7 und 28 Tagen. Je länger die gewählte Karenzzeit, desto günstiger wird in der Regel der Beitrag. Die mögliche Beitragsersparnis bei längerer Karenzzeit reicht von 25% bei AXA bis zu 35% bei der Deutschen Ärzteversicherung.

Die Häufigkeit der Beitragsanpassungen unterscheidet sich ebenfalls zwischen den Anbietern. Während Allianz, Deutsche Ärzteversicherung und Generali jährliche Anpassungen vornehmen können, erfolgt dies bei AXA alle zwei Jahre und bei der Gothaer sogar nur alle drei Jahre.

Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Beitragsreduktion bei Umsatzschwankungen. Diese Option bieten alle betrachteten Versicherer außer Generali an. Dies kann besonders in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten von Vorteil sein.

Die dynamische Anpassung, die eine automatische Erhöhung des Versicherungsschutzes vorsieht, ist bei der Deutschen Ärzteversicherung standardmäßig enthalten, während sie bei den anderen Anbietern optional wählbar ist.

Ein weiterer Kostenfaktor ist die Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit. Hier sticht die Deutsche Ärzteversicherung hervor, die bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Beitragsbefreiung gewährt.

Wie gestaltet sich die steuerliche Behandlung Ihrer Praxisausfallversicherung?

Die steuerliche Behandlung einer Praxisausfallversicherung ist für Ärzte und andere Freiberufler von großer Bedeutung. Sie beeinflusst nicht nur die Kosten der Versicherung, sondern auch die finanzielle Planung im Falle eines Praxisausfalls. Es ist daher wichtig, die steuerlichen Aspekte dieser Versicherung genau zu verstehen.

AspektSteuerliche Behandlung
VersicherungsbeiträgeAls Betriebsausgaben abzugsfähig
VersicherungsleistungenNicht steuerpflichtig
Umsatzsteuer auf BeiträgeKeine (umsatzsteuerbefreit)
Steuerliche ZuordnungBetriebsvermögen
Abzugsfähigkeit der Beiträge100%
Gewerbesteuer auf LeistungenNicht relevant
Einkommensart der LeistungenKeine Einkünfte im steuerlichen Sinne
DokumentationspflichtNormale betriebliche Aufzeichnungen
Auswirkung auf SteuerprogressionKeine, da Leistungen nicht steuerpflichtig
Behandlung bei BetriebsaufgabeKeine Versteuerung der Ansprüche nötig
Steuerliche Behandlung von ÜberschussbeteiligungenAls Betriebseinnahme zu versteuern
Einfluss auf VorauszahlungenBeiträge reduzieren, Leistungen erhöhen nicht
Steuerliche Behandlung bei Teilzeit-PraxisAnteilige Abzugsfähigkeit der Beiträge

Ein wesentlicher Vorteil der Praxisausfallversicherung ist, dass die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Dies bedeutet, dass Sie die Kosten für den Versicherungsschutz von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können, was Ihre Steuerlast reduziert. Die Beiträge sind zu 100% abzugsfähig und werden dem Betriebsvermögen zugeordnet.

Besonders erfreulich ist die steuerliche Behandlung der Versicherungsleistungen im Schadensfall. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall nicht steuerbar sind. Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Praxisausfalls die Versicherungsleistungen erhalten, ohne diese versteuern zu müssen. Dies stellt einen erheblichen finanziellen Vorteil dar, da die volle Leistung zur Deckung der laufenden Kosten zur Verfügung steht.

Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass die Beiträge zur Praxisausfallversicherung von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies reduziert die Gesamtkosten der Versicherung zusätzlich. Auch in Bezug auf die Gewerbesteuer ergeben sich keine negativen Auswirkungen, da die Versicherungsleistungen nicht als gewerbesteuerpflichtige Einnahmen gelten.

Bei der steuerlichen Planung ist zu beachten, dass die Versicherungsbeiträge zwar die Steuerlast reduzieren, die eventuellen Leistungen im Schadensfall jedoch keinen Einfluss auf die Steuerprogression haben. Dies kann bei der langfristigen Finanzplanung von Vorteil sein, da unerwartete Steuerzahlungen auf Versicherungsleistungen ausbleiben.

Für Ärzte mit Teilzeit-Praxis ist zu beachten, dass die Beiträge zur Praxisausfallversicherung nur anteilig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, entsprechend dem Umfang der beruflichen Tätigkeit.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Überschussbeteiligungen, die manche Versicherer anbieten, als Betriebseinnahmen zu versteuern sind. Dies sollte bei der Wahl des Versicherungstarifs berücksichtigt werden.

Abschließend lässt sich sagen, dass die steuerliche Behandlung der Praxisausfallversicherung für Ärzte und Freiberufler sehr vorteilhaft ist. Die Kombination aus steuerlicher Abzugsfähigkeit der Beiträge und Steuerfreiheit der Leistungen macht diese Versicherung zu einem wichtigen Instrument der finanziellen Absicherung und Steueroptimierung. Es empfiehlt sich jedoch, die individuellen steuerlichen Auswirkungen mit einem Steuerberater zu besprechen, um die optimale Gestaltung für Ihre spezifische Situation zu finden.

Wie hoch sind die Finanzierungs- und laufenden Kosten Ihrer Praxisausfallversicherung?

Die Finanzierung und laufenden Kosten einer Praxisausfallversicherung sind für Ärzte und andere Freiberufler von großer Bedeutung bei der finanziellen Planung ihrer Praxis. Es ist wichtig, diese Kosten genau zu verstehen und in die Gesamtkalkulation einzubeziehen.

KostenaspektDetails
VersicherungsbeiträgeAbhängig von Alter, Gesundheitszustand, Praxisumsatz
BeitragszahlungsweiseMonatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich
SelbstbeteiligungMeist zwischen 3 und 14 Tagen wählbar
VersicherungssummeRichtet sich nach dem Praxisumsatz und fixen Kosten
ZusatzbausteineZ.B. Quarantäne-Schutz, Vertretungskosten
DynamikanpassungJährliche Erhöhung der Versicherungssumme möglich
ÜberschussbeteiligungBei einigen Anbietern wie INTER möglich
EintrittsalterBeeinflusst Beitragshöhe, meist bis 60 Jahre möglich
VersicherungsdauerOft bis zum 65. Lebensjahr
BeitragsanpassungenMöglich bei Änderung des Risikos oder Schadenverlaufs
KarenzzeitBeeinflusst Beitragshöhe, meist 14 bis 42 Tage
ProvisionskostenIn Beiträgen enthalten, nicht separat ausgewiesen
VerwaltungskostenTeil des Beitrags, variiert je nach Versicherer
RabatteMöglich bei Gruppentarifen oder Bündelung mit anderen Versicherungen
Steuerliche AbsetzbarkeitBeiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig

Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Alter, Gesundheitszustand und der Umsatz Ihrer Praxis. Je höher der abzusichernde Umsatz und je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, desto höher fallen in der Regel die Beiträge aus. Die meisten Versicherer bieten flexible Zahlungsweisen an, sodass Sie zwischen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungen wählen können.

Ein wichtiger Faktor, der die Kosten beeinflusst, ist die gewählte Selbstbeteiligung. Diese liegt üblicherweise zwischen 3 und 14 Tagen. Je länger die Selbstbeteiligung, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Ebenso spielt die Versicherungssumme eine entscheidende Rolle. Sie sollte sich an Ihrem Praxisumsatz und den fixen Kosten orientieren, um im Schadensfall eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Viele Versicherer bieten zusätzliche Bausteine an, wie beispielsweise einen Quarantäne-Schutz oder die Übernahme von Vertretungskosten. Diese Erweiterungen erhöhen zwar die laufenden Kosten, können aber im Bedarfsfall sehr wertvoll sein. Eine Dynamikanpassung, also die jährliche Erhöhung der Versicherungssumme, ist ebenfalls bei vielen Anbietern möglich und sollte in die Kostenkalkulation einbezogen werden.

Ein interessanter Aspekt, den einige Versicherer wie die INTER anbieten, ist die Möglichkeit einer Überschussbeteiligung. Diese kann die effektiven Kosten der Versicherung über die Zeit reduzieren.

Das Eintrittsalter spielt eine wesentliche Rolle bei der Beitragshöhe. Die meisten Versicherer bieten einen Abschluss bis zum 60. Lebensjahr an, wobei die Versicherungsdauer oft bis zum 65. Lebensjahr läuft. Es ist wichtig zu beachten, dass Beitragsanpassungen im Laufe der Zeit möglich sind, insbesondere wenn sich das Risiko oder der Schadenverlauf ändert.

Die Wahl der Karenzzeit, also der Zeitraum zwischen Schadenseintritt und Beginn der Versicherungsleistung, beeinflusst ebenfalls die Beitragshöhe. Übliche Karenzzeiten liegen zwischen 14 und 42 Tagen, wobei längere Karenzzeiten zu niedrigeren Beiträgen führen.

In den Beiträgen sind auch Provisions- und Verwaltungskosten enthalten, die nicht separat ausgewiesen werden. Diese variieren je nach Versicherer und können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Vertragsbedingungen

Die Vertragsbedingungen einer Praxisausfallversicherung beinhalten verschiedene Aspekte, die im Vorfeld genau geprüft werden sollten. Im Folgenden werden einige wichtige Punkte erläutert.

Was sollten Sie über Karenzzeit und Wartezeiten bei Ihrer Praxisausfallversicherung wissen?

Bei der Wahl einer Praxisausfallversicherung spielen Karenzzeit und Wartezeiten eine entscheidende Rolle. Diese Faktoren beeinflussen nicht nur die Höhe Ihrer Beiträge, sondern auch den Zeitpunkt, ab dem Sie im Schadenfall Leistungen erhalten.

AspektDetails
Typische Karenzzeiten3, 7, 14, 21, 28 oder 42 Tage
Einfluss auf BeitragshöheLängere Karenzzeit = niedrigerer Beitrag
Wartezeit bei KrankheitMeist 3-6 Monate
Wartezeit bei SchwangerschaftOft 8-12 Monate
Wartezeit bei psychischen ErkrankungenHäufig 12-24 Monate
Keine WartezeitBei Unfällen und akuten Infektionskrankheiten
AllianzKarenzzeit ab 3 Tagen wählbar
AXAKarenzzeiten von 3 bis 42 Tagen
Deutsche ÄrzteversicherungFlexible Karenzzeiten, ab 3 Tagen möglich
INTERKarenzzeiten zwischen 3 und 42 Tagen
GothaerKarenzzeiten ab 3 Tagen, Staffelung möglich
ContinentaleKarenzzeiten von 3 bis 42 Tagen wählbar
WürttembergischeFlexible Karenzzeiten, ab 3 Tagen
Verkürzung der KarenzzeitOft gegen Mehrbeitrag möglich
Verlängerung der KarenzzeitKann Beitrag reduzieren
Staffelung der KarenzzeitBei einigen Anbietern nach Krankheitsdauer

Die Karenzzeit, auch als Eigenbelastungsfrist bekannt, ist der Zeitraum zwischen dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit und dem Start der Versicherungsleistungen. Übliche Karenzzeiten reichen von 3 bis 42 Tagen. Je länger die Karenzzeit, desto niedriger fällt in der Regel Ihr Versicherungsbeitrag aus. Dies ermöglicht es Ihnen, die Versicherung an Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten anzupassen.

Verschiedene Versicherer bieten flexible Optionen bei der Wahl der Karenzzeit. Die Allianz beispielsweise ermöglicht Karenzzeiten ab 3 Tagen, während die AXA Karenzzeiten von 3 bis 42 Tagen anbietet. Die Deutsche Ärzteversicherung und die INTER bieten ebenfalls flexible Lösungen, die ab 3 Tagen beginnen können.

Einige Anbieter, wie die Gothaer, ermöglichen sogar eine Staffelung der Karenzzeit. Dies bedeutet, dass die Karenzzeit je nach Dauer der Krankheit variieren kann. So könnte beispielsweise bei einer kurzen Erkrankung eine längere Karenzzeit gelten, während bei längeren Ausfällen eine kürzere Karenzzeit greift.

Neben der Karenzzeit sind auch die Wartezeiten zu beachten. Diese definieren den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Die Wartezeiten unterscheiden sich je nach Ursache des Praxisausfalls. Bei Krankheiten beträgt die Wartezeit meist 3-6 Monate, bei Schwangerschaften oft 8-12 Monate und bei psychischen Erkrankungen häufig 12-24 Monate. Für Unfälle und akute Infektionskrankheiten gilt in der Regel keine Wartezeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der Karenzzeit einen erheblichen Einfluss auf Ihre Beitragshöhe hat. Eine Verkürzung der Karenzzeit ist bei vielen Anbietern gegen einen Mehrbeitrag möglich, während eine Verlängerung den Beitrag reduzieren kann. Dies ermöglicht es Ihnen, die Versicherung optimal auf Ihre finanzielle Situation und Risikotoleranz abzustimmen.

Die Continentale und die Württembergische sind weitere Anbieter, die flexible Karenzzeiten von 3 bis 42 Tagen anbieten. Diese Flexibilität erlaubt es Ihnen, die Versicherung genau auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden.

Bei der Wahl Ihrer Praxisausfallversicherung sollten Sie sorgfältig abwägen, welche Karenzzeit für Sie am sinnvollsten ist. Eine kürzere Karenzzeit bietet zwar früher Schutz, erhöht aber die Beiträge. Eine längere Karenzzeit senkt die Kosten, erfordert jedoch mehr finanzielle Eigenverantwortung im Schadenfall. Bedenken Sie dabei Ihre finanzielle Situation, Ihre Rücklagen und Ihre persönliche Risikotoleranz.

Wie schützen Nachhaftung und Kündigungsverzicht Ihre Praxis langfristig?

Bei der Wahl einer Praxisausfallversicherung sind Nachhaftung und Kündigungsverzicht zwei entscheidende Faktoren, die Ihnen langfristigen Schutz und Planungssicherheit bieten. Diese Aspekte können maßgeblich dazu beitragen, dass Sie auch nach Beendigung des Versicherungsvertrags oder bei unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert sind.

AspektDetails
NachhaftungsdauerTypisch: 6-12 Monate nach Vertragsende
Nachhaftung bei AXABis zu 12 Monate
Nachhaftung bei Allianz6 Monate, verlängerbar auf Antrag
Nachhaftung bei Deutsche ÄrzteversicherungBis zu 12 Monate
Nachhaftung bei INTER6 Monate standardmäßig
Kündigungsverzicht des VersicherersMeist 3-5 Jahre ab Vertragsbeginn
Kündigungsverzicht bei Gothaer5 Jahre
Kündigungsverzicht bei Continentale3 Jahre
Kündigungsverzicht bei Württembergische5 Jahre
Bedingungen für NachhaftungSchaden muss während Vertragslaufzeit eingetreten sein
Ausschlüsse von NachhaftungOft bei Vertragsaufhebung durch Versicherer
Vorteile der NachhaftungSchutz bei späten Schadenmeldungen
Kündigungsrecht des VersicherungsnehmersJährlich zum Ablauf der Versicherungsperiode
SonderkündigungsrechtBei Beitragserhöhung oder Leistungskürzung
Verlängerung der NachhaftungBei einigen Anbietern gegen Zusatzbeitrag möglich
Einfluss auf BeitragshöheLängere Nachhaftung kann Beitrag erhöhen
Kombination mit anderen VersicherungenKann Konditionen verbessern

Die Nachhaftung, auch als Nachmeldefrist bekannt, ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Praxisausfallversicherung. Sie gewährleistet, dass Schäden, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind, aber erst nach Vertragsende gemeldet werden, noch abgedeckt sind. Die typische Nachhaftungsdauer beträgt 6 bis 12 Monate nach Vertragsende. AXA bietet beispielsweise eine Nachhaftung von bis zu 12 Monaten, während die Allianz standardmäßig 6 Monate anbietet, die auf Antrag verlängert werden können.

Die Deutsche Ärzteversicherung gewährt ebenfalls eine Nachhaftung von bis zu 12 Monaten, was Ihnen einen erweiterten Schutz bietet. Die INTER hingegen sieht in ihren Standardbedingungen eine Nachhaftung von 6 Monaten vor. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nachhaftung in der Regel nur für Schäden gilt, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind. Schäden, die nach Vertragsende entstehen, sind normalerweise nicht mehr abgedeckt.

Der Kündigungsverzicht des Versicherers ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der Ihnen Planungssicherheit gibt. Viele Versicherer verpflichten sich, den Vertrag für einen bestimmten Zeitraum (meist 3-5 Jahre) nicht zu kündigen. Die Gothaer beispielsweise bietet einen Kündigungsverzicht von 5 Jahren, ebenso wie die Württembergische. Die Continentale hingegen verzichtet für 3 Jahre auf ihr Kündigungsrecht.

Dieser Kündigungsverzicht schützt Sie vor einer plötzlichen Kündigung durch den Versicherer, beispielsweise nach einem Schadensfall. Er gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Versicherungsschutz für einen festgelegten Zeitraum bestehen bleibt, unabhängig von etwaigen Schadenereignissen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsverzicht des Versicherers Ihr eigenes Kündigungsrecht als Versicherungsnehmer nicht einschränkt. Sie behalten in der Regel das Recht, den Vertrag jährlich zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen. Zudem haben Sie oft ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen.

Die Dauer der Nachhaftung und der Kündigungsverzicht können einen Einfluss auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags haben. Eine längere Nachhaftung oder ein längerer Kündigungsverzicht können zu einem höheren Beitrag führen. Andererseits bieten sie Ihnen auch ein höheres Maß an Sicherheit und Planbarkeit.

Bei einigen Anbietern besteht die Möglichkeit, die Nachhaftung gegen einen Zusatzbeitrag zu verlängern.

Wie optimieren Unterversicherungsverzicht und Selbstbehalt Ihre Praxisausfallversicherung?

Bei der Auswahl einer Praxisausfallversicherung spielen Unterversicherungsverzicht und Selbstbehalt eine entscheidende Rolle für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Diese beiden Aspekte können maßgeblich die Leistungen im Schadensfall sowie die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge beeinflussen.

AspektDetails
UnterversicherungsverzichtSchutz vor Leistungskürzungen bei zu niedriger Versicherungssumme
Bedingungen für UnterversicherungsverzichtMeist korrekte Angabe des Jahresumsatzes erforderlich
Unterversicherungsverzicht bei AXABis zu 10% Abweichung vom tatsächlichen Umsatz
Unterversicherungsverzicht bei AllianzBei korrekter Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes
Unterversicherungsverzicht bei GothaerBis zu 20% Abweichung vom tatsächlichen Umsatz
SelbstbehaltEigenanteil des Versicherten im Schadensfall
Typische Selbstbehaltshöhen1-5 Tage oder 250-1000 Euro
Selbstbehalt bei R+VWahlweise 1-5 Tage
Selbstbehalt bei WürttembergischeAb 250 Euro wählbar
Selbstbehalt bei HDIFlexibel wählbar, beeinflusst Beitragshöhe
Vorteile eines höheren SelbstbehaltsNiedrigerer Versicherungsbeitrag
Nachteile eines höheren SelbstbehaltsHöhere Eigenbeteiligung im Schadensfall
Anpassung des SelbstbehaltsOft jährlich zum Versicherungsbeginn möglich
Einfluss auf BeitragshöheUnterversicherungsverzicht kann Beitrag erhöhen
Kombination mit anderen VersicherungenKann günstigere Konditionen ermöglichen
Besonderheiten für ÄrzteOft spezielle Tarife mit angepassten Bedingungen
Besonderheiten für HeilpraktikerTeilweise abweichende Regelungen zum Unterversicherungsverzicht

Der Unterversicherungsverzicht ist ein wichtiger Bestandteil vieler Praxisausfallversicherungen. Er schützt Sie vor Leistungskürzungen, falls sich im Schadensfall herausstellt, dass Ihre Versicherungssumme zu niedrig angesetzt war. Viele Versicherer, wie beispielsweise die AXA, gewähren einen Unterversicherungsverzicht, wenn der angegebene Jahresumsatz nicht mehr als 10% vom tatsächlichen Umsatz abweicht. Die Gothaer geht sogar noch weiter und akzeptiert eine Abweichung von bis zu 20%.

Um in den Genuss des Unterversicherungsverzichts zu kommen, ist es in der Regel erforderlich, dass Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz korrekt angeben. Die Allianz beispielsweise bietet den Unterversicherungsverzicht unter dieser Bedingung an. Es ist daher ratsam, Ihren Umsatz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den Schutz des Unterversicherungsverzichts nicht zu verlieren.

Der Selbstbehalt ist ein weiterer wichtiger Faktor in Ihrer Praxisausfallversicherung. Er bestimmt, welchen Anteil des Schadens Sie im Versicherungsfall selbst tragen müssen. Typische Selbstbehalte liegen zwischen 1-5 Tagen oder 250-1000 Euro. Die R+V Versicherung beispielsweise bietet Selbstbehalte von 1-5 Tagen zur Auswahl, während die Württembergische Selbstbehalte ab 250 Euro anbietet.

Die Wahl des Selbstbehalts hat direkten Einfluss auf Ihre Versicherungsbeiträge. Ein höherer Selbstbehalt führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen, bedeutet aber auch, dass Sie im Schadensfall einen größeren Anteil selbst tragen müssen. Die HDI bietet beispielsweise flexible Selbstbehalte an, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Beitragshöhe zu beeinflussen.

Es ist wichtig, dass Sie sorgfältig abwägen, welche Höhe des Selbstbehalts für Ihre individuelle Situation am sinnvollsten ist. Berücksichtigen Sie dabei Ihre finanzielle Situation und Ihre Risikobereitschaft. Viele Versicherer erlauben es, den Selbstbehalt jährlich zum Versicherungsbeginn anzupassen, sodass Sie flexibel auf veränderte Umstände reagieren können.

Praxismanagement im Versicherungsfall

Arztpraxis

Im Falle eines Schadens- oder Leistungsfalls ist eine Praxisausfallversicherung eine wichtige Absicherung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Verdienstausfall sowie die laufenden Fixkosten der Praxis.

Wie unterscheiden sich Schadensfall und Leistungsfall in Ihrer Praxisausfallversicherung?

Bei einer Praxisausfallversicherung ist es entscheidend, die Begriffe Schadensfall und Leistungsfall klar zu unterscheiden. Diese Unterscheidung kann maßgeblich beeinflussen, wann und in welchem Umfang Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung erhalten.

AspektDetails
Definition SchadensfallEreignis, das zur Betriebsunterbrechung führt
Definition LeistungsfallZeitraum, in dem Versicherungsleistungen gezahlt werden
Häufige SchadensfälleBrand, Wasserschaden, Einbruch, Quarantäne
KarenzzeitZeitraum zwischen Schadenseintritt und Leistungsbeginn
Typische Karenzzeiten1-7 Tage, je nach Versicherer und Tarif
Karenzzeit bei AllianzAb 1 Tag wählbar
Karenzzeit bei AXA3 Tage Standard, individuell anpassbar
Maximale LeistungsdauerMeist 12-24 Monate, teilweise bis zu 36 Monate
Leistungsdauer bei R+VBis zu 24 Monate
Leistungsdauer bei GothaerBis zu 36 Monate möglich
LeistungsumfangBetriebskosten, Personalkosten, entgangener Gewinn
ZusatzleistungenOft Kosten für Ersatzpraxis oder Vertretung
MeldepflichtUnverzügliche Meldung des Schadensfalls an Versicherer
DokumentationGenaue Aufzeichnung von Schaden und Ausfallzeiten
SchadensminderungspflichtVersicherter muss Schaden möglichst gering halten
LeistungsberechnungBasierend auf Vorjahresumsatz oder vereinbartem Tagessatz
AuszahlungsmodalitätenMeist monatlich im Nachhinein
Besonderheiten für ÄrzteOft spezielle Tarife mit angepassten Leistungen
Besonderheiten für HeilpraktikerTeilweise abweichende Regelungen zur Leistungsdauer

Ein Schadensfall bezeichnet das Ereignis, das zur Unterbrechung Ihres Praxisbetriebs führt. Dies kann beispielsweise ein Brand, ein Wasserschaden, ein Einbruch oder sogar eine behördlich angeordnete Quarantäne sein. Der Schadensfall markiert den Beginn der potenziellen Leistungspflicht Ihres Versicherers.

Der Leistungsfall hingegen beschreibt den Zeitraum, in dem Sie tatsächlich Versicherungsleistungen erhalten. Dieser beginnt in der Regel nicht unmittelbar mit dem Schadensfall, sondern erst nach Ablauf einer sogenannten Karenzzeit. Diese Karenzzeit variiert je nach Versicherer und gewähltem Tarif. Die Allianz beispielsweise bietet Karenzzeiten ab einem Tag an, während bei der AXA standardmäßig eine dreitägige Karenzzeit gilt, die jedoch individuell angepasst werden kann.

Die Dauer des Leistungsfalls ist ebenfalls ein wichtiger Faktor. Die meisten Versicherer begrenzen ihre Leistungen auf 12 bis 24 Monate, einige bieten jedoch auch längere Zeiträume an. Die R+V Versicherung beispielsweise gewährt Leistungen für bis zu 24 Monate, während die Gothaer sogar Leistungszeiträume von bis zu 36 Monaten ermöglicht.

Im Leistungsfall deckt Ihre Praxisausfallversicherung in der Regel die laufenden Betriebskosten, Personalkosten und den entgangenen Gewinn ab. Viele Versicherer bieten darüber hinaus Zusatzleistungen an, wie etwa die Übernahme von Kosten für eine Ersatzpraxis oder eine Vertretung.

Um im Schadensfall Ihre Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten. Zunächst besteht eine Meldepflicht: Sie müssen den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer melden. Zudem ist eine genaue Dokumentation des Schadens und der Ausfallzeiten unerlässlich. Beachten Sie auch Ihre Schadensminderungspflicht – Sie sind verpflichtet, den Schaden soweit wie möglich zu begrenzen.

Die Berechnung der Versicherungsleistung erfolgt in der Regel auf Basis Ihres Vorjahresumsatzes oder eines vereinbarten Tagessatzes. Die Auszahlung erfolgt meist monatlich im Nachhinein, was Ihnen hilft, Ihre laufenden Kosten zu decken.

Für Ärzte und Heilpraktiker gibt es oft spezielle Tarife mit angepassten Leistungen und Bedingungen. So können beispielsweise die Regelungen zur Leistungsdauer für Heilpraktiker von denen für Ärzte abweichen.

Wie sichert Ihre Praxisausfallversicherung den Ersatz von Verdienstausfall und Fixkosten?

Eine Praxisausfallversicherung ist ein unverzichtbares Instrument für Freiberufler und Praxisinhaber, um sich gegen finanzielle Einbußen durch unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen abzusichern. Der Kern dieser Versicherung liegt im Ersatz von Verdienstausfall und Fixkosten, die trotz Praxisschließung weiterlaufen.

AspektDetails
Gedeckte KostenFixkosten, Betriebskosten, entgangener Gewinn
Typische FixkostenMiete, Leasingraten, Versicherungsbeiträge
BetriebskostenPersonal, Energie, Wartung
VerdienstausfallBasierend auf Vorjahresumsatz oder vereinbartem Tagessatz
Maximale LeistungsdauerMeist 12-24 Monate, bei manchen Anbietern bis 36 Monate
Karenzzeit1-7 Tage, je nach Tarif und Anbieter
AuszahlungsmodalitätenIn der Regel monatlich im Nachhinein
Leistungsumfang AXABis zu 100% des vereinbarten Tagessatzes
Leistungsdauer AllianzBis zu 24 Monate
Zusatzleistungen R+VKostenübernahme für Vertretung
Besonderheit GothaerFlexible Gestaltung der Versicherungssumme
SchadensfälleBrand, Wasserschaden, Einbruch, behördliche Schließung
DokumentationspflichtGenaue Aufzeichnung von Kosten und Ausfallzeiten
SchadensminderungspflichtVersicherter muss Schaden möglichst gering halten
Steuerliche AspekteVersicherungsbeiträge als Betriebsausgaben absetzbar
Leistungen meist steuerpflichtigAls Betriebseinnahmen zu versteuern
Besonderheiten für ÄrzteOft höhere Versicherungssummen möglich
Sonderregelungen HeilpraktikerTeilweise abweichende Leistungsdauer
KombinierbarkeitOft mit Betriebsunterbrechungsversicherung koppelbar

Die Versicherung deckt typischerweise eine breite Palette von Kosten ab. Dazu gehören Fixkosten wie Miete, Leasingraten und Versicherungsbeiträge, aber auch laufende Betriebskosten für Personal, Energie und Wartung. Besonders wichtig ist der Ausgleich des entgangenen Gewinns, der in der Regel auf Basis des Vorjahresumsatzes oder eines vereinbarten Tagessatzes berechnet wird.

Die Leistungsdauer variiert je nach Anbieter und Tarif. Während die meisten Versicherungen Leistungen für 12 bis 24 Monate gewähren, bieten einige Anbieter wie die Gothaer sogar Zeiträume von bis zu 36 Monaten an. Die AXA beispielsweise ersetzt bis zu 100% des vereinbarten Tagessatzes, während die Allianz Leistungen für bis zu 24 Monate vorsieht.

Ein wichtiger Aspekt ist die Karenzzeit, also der Zeitraum zwischen Schadenseintritt und Beginn der Versicherungsleistungen. Diese kann je nach Anbieter und gewähltem Tarif zwischen einem und sieben Tagen variieren. Die Auszahlung der Leistungen erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein, was Ihnen hilft, Ihre laufenden Kosten zu decken.

Einige Versicherer bieten zusätzliche Leistungen an. So übernimmt die R+V Versicherung beispielsweise auch Kosten für eine Vertretung. Die Gothaer zeichnet sich durch eine besonders flexible Gestaltung der Versicherungssumme aus, was Ihnen ermöglicht, den Schutz optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Zu den typischen Schadensfällen, die von einer Praxisausfallversicherung abgedeckt werden, zählen Brand, Wasserschäden, Einbruch und behördliche Schließungen. Um im Schadensfall Ihre Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie eine genaue Dokumentation der Kosten und Ausfallzeiten führen. Beachten Sie auch Ihre Schadensminderungspflicht – Sie sind verpflichtet, den Schaden soweit wie möglich zu begrenzen.

Aus steuerlicher Sicht sind die Beiträge zur Praxisausfallversicherung als Betriebsausgaben absetzbar. Die Versicherungsleistungen selbst gelten jedoch in der Regel als Betriebseinnahmen und sind entsprechend zu versteuern.

Wie sichert Ihre Praxisausfallversicherung die Vertretung und Weiterführung der Praxis?

Eine Praxisausfallversicherung ist ein essenzielles Instrument für Freiberufler und Praxisinhaber, um die Kontinuität ihres Betriebs auch in schwierigen Situationen zu gewährleisten. Ein zentraler Aspekt dieser Versicherung ist die Absicherung der Vertretung und Weiterführung der Praxis im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder sogar des Todes des Praxisinhabers.

AspektDetails
VertretungskostenÜbernahme der Kosten für qualifizierte Vertretung
WeiterführungskostenFinanzierung laufender Praxiskosten während Ausfallzeit
Maximale VertretungsdauerJe nach Anbieter 3-12 Monate
Qualifikation der VertretungMuss der des Versicherten entsprechen
Vergütung der VertretungMeist bis zur Höhe des Vorjahresumsatzes
Zusatzleistungen AllianzKostenübernahme für Praxiseinarbeitung der Vertretung
Besonderheit AXAFlexible Gestaltung der Vertretungsregelung
R+V VersicherungÜbernahme von Reise- und Unterbringungskosten der Vertretung
GothaerOption zur Erhöhung der Vertretungskostenerstattung
DokumentationspflichtNachweis der Qualifikation und Arbeitszeiten der Vertretung
GenehmigungsprozessVorherige Zustimmung des Versicherers oft erforderlich
WartezeitMeist 3-6 Monate nach Vertragsabschluss
LeistungsauslöserKrankheit, Unfall, Tod des Praxisinhabers
Weiterführung durch AngehörigeOft als Option im Todesfall des Versicherten
EinarbeitungszeitKostenübernahme für Einarbeitung des Nachfolgers
PraxisverkaufUnterstützung bei der Suche nach einem Käufer
Steuerliche AspekteVertretungskosten als Betriebsausgaben absetzbar
KombinierbarkeitOft mit Krankentagegeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
Besonderheiten für ÄrzteSpezielle Tarife mit höheren Vertretungskostensätzen
Sonderregelungen HeilpraktikerTeils eingeschränkte Vertretungsmöglichkeiten

Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für eine qualifizierte Vertretung, die den Betrieb aufrechterhalten kann. Die maximale Vertretungsdauer variiert je nach Anbieter zwischen 3 und 12 Monaten. Dabei ist es wichtig, dass die Qualifikation der Vertretung der des Versicherten entspricht, um eine adäquate Weiterführung der Praxis zu gewährleisten.

Die Vergütung der Vertretung orientiert sich meist am Vorjahresumsatz der Praxis. Zusätzlich werden oft die laufenden Praxiskosten während der Ausfallzeit finanziert, um die wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Einige Versicherer bieten darüber hinaus besondere Leistungen an. So übernimmt die Allianz beispielsweise die Kosten für die Einarbeitung der Vertretung in die Praxisabläufe.

Die AXA zeichnet sich durch eine besonders flexible Gestaltung der Vertretungsregelung aus, während die R+V Versicherung sogar Reise- und Unterbringungskosten der Vertretung übernimmt. Bei der Gothaer haben Sie die Option, die Erstattung der Vertretungskosten zu erhöhen, um spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass für die Inanspruchnahme der Leistungen oft eine Wartezeit von 3 bis 6 Monaten nach Vertragsabschluss gilt. Zudem müssen Sie in der Regel die Qualifikation und Arbeitszeiten der Vertretung genau dokumentieren und in vielen Fällen die vorherige Zustimmung des Versicherers einholen.

Im Falle des Todes des Praxisinhabers bieten viele Versicherungen die Option, dass Angehörige die Praxis weiterführen können. Dabei wird oft auch die Einarbeitungszeit eines potenziellen Nachfolgers finanziell unterstützt. Einige Anbieter gehen sogar so weit, bei einem notwendigen Praxisverkauf Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Käufer zu leisten.

Aus steuerlicher Sicht sind die Kosten für die Vertretung als Betriebsausgaben absetzbar, was einen zusätzlichen finanziellen Vorteil darstellt.

Marktübersicht und Anbietervergleich

Eine Praxisausfallversicherung ist eine wichtige Versicherung für jeden Arzt oder Zahnarzt, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheits- oder Unfallbedingte Abwesenheit abzusichern.

Es gibt zahlreiche Anbieter auf dem Markt, die unterschiedliche Tarife und Konditionen anbieten. Eine Marktübersicht und ein Anbietervergleich können dabei helfen, den passenden Versicherer zu finden.

Wie finden Sie den besten Tarif? Ein Vergleich von Praxisausfallversicherungen und ihren Konditionen

Eine Praxisausfallversicherung ist für viele Freiberufler und Selbstständige im medizinischen Bereich unerlässlich. Um die für Sie optimale Versicherung zu finden, ist es wichtig, die verschiedenen Tarife und Konditionen sorgfältig zu vergleichen. Dabei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, die je nach persönlicher Situation unterschiedlich gewichtet werden sollten.

KriteriumAllianzAXAR+VGothaerHDI
Max. Tagessatz1.000 €1.500 €1.200 €1.300 €1.100 €
Max. Leistungsdauer12 Monate18 Monate24 Monate12 Monate15 Monate
Karenzzeit14 Tage7-42 Tage14-90 Tage14-28 Tage14-60 Tage
VertretungskostenBis 100%Bis 120%Bis 110%Bis 100%Bis 105%
Einschluss PsycheOptionalInklusiveOptionalInklusiveOptional
Altersgrenzen18-60 Jahre18-65 Jahre18-62 Jahre18-63 Jahre18-64 Jahre
BeitragsbefreiungAb 42. TagAb 90. TagAb 60. TagAb 30. TagAb 45. Tag
NachversicherungsgarantieJaJaNeinJaJa
RehabilitationInklusiveOptionalInklusiveOptionalInklusive
ZusatzleistungenPraxiseinarbeitungFlexible GestaltungReisekostenErhöhungsoptionCyber-Schutz
Wartezeit3 Monate6 Monate3 Monate4 Monate3 Monate
Beitragsdynamik3% jährlich5% jährlich2% jährlich4% jährlich3% jährlich
Online-AbschlussMöglichNicht möglichMöglichMöglichNicht möglich
GesundheitsfragenVereinfachtAusführlichStandardVereinfachtStandard
Kündigungsfrist3 Monate1 Monat3 Monate2 Monate3 Monate

Ein zentrales Kriterium ist der maximale Tagessatz, den die Versicherung im Schadensfall leistet. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern: Während die Allianz beispielsweise einen Höchstsatz von 1.000 € pro Tag bietet, gewährt AXA bis zu 1.500 €. Die maximale Leistungsdauer variiert ebenfalls stark und reicht von 12 Monaten bei der Allianz und Gothaer bis zu beachtlichen 24 Monaten bei der R+V Versicherung.

Die Karenzzeit, also die Zeitspanne zwischen Schadenseintritt und Beginn der Leistungen, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. AXA bietet hier mit einer Mindestkarenzzeit von 7 Tagen eine besonders kurze Wartefrist, während andere Anbieter wie die R+V Versicherung Karenzzeiträume von bis zu 90 Tagen vorsehen. Die Wahl der Karenzzeit beeinflusst in der Regel auch die Höhe der Versicherungsprämie.

Bei den Vertretungskosten zeigen sich die Versicherer größtenteils großzügig. AXA sticht mit einer Übernahme von bis zu 120% der üblichen Kosten hervor, während die meisten anderen Anbieter 100% bis 110% abdecken. Zusatzleistungen können ebenfalls entscheidend sein: Die Allianz bietet beispielsweise Unterstützung bei der Praxiseinarbeitung, während HDI einen Cyber-Schutz inkludiert.

Ein oft übersehener, aber wichtiger Punkt ist die Beitragsbefreiung im Leistungsfall. Hier zeigt sich die Gothaer mit einer Beitragsbefreiung ab dem 30. Tag besonders kundenfreundlich, während andere Versicherer erst ab dem 42. oder gar 90. Tag auf Beiträge verzichten.

Die Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss variieren ebenfalls. AXA bietet mit einem Höchsteintrittsalter von 65 Jahren die größte Flexibilität, während andere Anbieter bereits bei 60 oder 62 Jahren die Grenze ziehen. Dies kann insbesondere für ältere Praxisinhaber ein entscheidendes Kriterium sein.

Auch die Handhabung von psychischen Erkrankungen unterscheidet sich: Während AXA und Gothaer diese standardmäßig einschließen, bieten andere Versicherer den Einschluss nur optional an.

Wie wählen Sie den passenden Versicherer für Ihre Praxisausfallversicherung?

Die Auswahl des richtigen Versicherers für Ihre Praxisausfallversicherung ist eine wichtige Entscheidung, die sorgfältig getroffen werden sollte. Jeder Anbieter hat seine eigenen Stärken und Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt. Um Ihnen bei dieser Entscheidung zu helfen, haben wir die Leistungen und Konditionen führender Versicherer verglichen.

KriteriumAllianzAXAGeneraliErgoWürttembergische
Mindestversicherungssumme50.000 €30.000 €40.000 €25.000 €35.000 €
Maximale Tagessätze1.000 €1.500 €1.200 €1.100 €1.300 €
Leistungsdauerbis 24 Monatebis 18 Monatebis 24 Monatebis 12 Monatebis 36 Monate
Karenzzeiten14-90 Tage7-42 Tage14-60 Tage14-30 Tage14-180 Tage
GesundheitsprüfungVereinfachtAusführlichStandardVereinfachtAusführlich
Psychische ErkrankungenOptionalInkludiertOptionalInkludiertOptional
Beitragsbefreiung bei LeistungAb 90. TagAb 42. TagAb 60. TagAb 30. TagAb 45. Tag
NachversicherungsgarantieJaJaNeinJaJa
Altersgrenzen18-60 Jahre18-65 Jahre18-62 Jahre18-59 Jahre18-63 Jahre
Online-Abschluss möglichJaNeinJaJaNein
ZusatzleistungenReha-ManagementCyber-SchutzBetriebsunterbrechungNaturkatastrophenschutzFamilienleistungen
Kündigungsfrist3 Monate1 Monat3 Monate2 Monate3 Monate
Beitragsdynamik3% jährlich5% jährlich2% jährlich4% jährlich3% jährlich
Wartezeiten3 Monate6 Monate3 Monate4 Monate3 Monate
VertretungskostenBis 100%Bis 120%Bis 110%Bis 100%Bis 115%

Die Allianz beispielsweise bietet eine solide Grundabsicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 50.000 € und einer maximalen Leistungsdauer von 24 Monaten. Sie zeichnet sich durch eine vereinfachte Gesundheitsprüfung aus, was den Abschluss erleichtert. Allerdings beginnt die Beitragsbefreiung erst ab dem 90. Tag der Leistung, was im Vergleich zu anderen Anbietern relativ spät ist.

AXA hingegen punktet mit einer hohen Flexibilität bei den Karenzzeiten (7-42 Tage) und bietet mit 1.500 € den höchsten maximalen Tagessatz unter den verglichenen Anbietern. Zudem sind psychische Erkrankungen standardmäßig im Versicherungsschutz enthalten, was angesichts steigender Burnout-Raten in medizinischen Berufen ein wichtiger Aspekt sein kann. Die ausführliche Gesundheitsprüfung könnte jedoch für manche Interessenten eine Hürde darstellen.

Die Generali positioniert sich im mittleren Segment mit einer Mindestversicherungssumme von 40.000 € und einer Leistungsdauer von bis zu 24 Monaten. Sie bietet eine Beitragsdynamik von 2% jährlich, was im Vergleich zu den anderen Anbietern am niedrigsten ist. Dies kann für preisbewusste Kunden interessant sein, die eine geringere jährliche Beitragserhöhung bevorzugen.

Die Ergo Versicherung fällt durch ihre kundenfreundliche Beitragsbefreiung auf, die bereits ab dem 30. Tag der Leistung greift. Mit einer maximalen Leistungsdauer von 12 Monaten und einem Höchsteintrittsalter von 59 Jahren setzt sie jedoch auch die engsten Grenzen unter den verglichenen Anbietern. Der zusätzliche Naturkatastrophenschutz könnte für Praxen in gefährdeten Gebieten von Interesse sein.

Die Württembergische sticht mit der längsten maximalen Leistungsdauer von 36 Monaten hervor, was besonders bei langwierigen Erkrankungen von Vorteil sein kann. Sie bietet zudem die flexibelsten Karenzzeiten von 14 bis 180 Tagen, was eine individuelle Anpassung an die finanzielle Situation der Praxis ermöglicht.

Häufig gestellte Fragen

Arztpraxis mit PC auf dem Tisch

Welche Leistungen sind in einer Betriebsausfallversicherung für Zahnärzte enthalten?

Eine Betriebsausfallversicherung für Zahnärzte deckt in der Regel die laufenden Kosten ab, die trotz eines Praxisausfalls weiterhin anfallen. Zu den typischen Leistungen gehören:

  • Personalkosten
  • Miete oder Pacht für die Praxisräume
  • Leasingraten für medizinische Geräte
  • Bürokosten wie Strom, Wasser und Telefon
  • Steuern und Versicherungsbeiträge
  • Finanzierungskosten für Kredite

Zusätzlich können je nach Versicherer auch Vertretungskosten für einen Ersatzzahnarzt abgedeckt sein. Die Versicherung zahlt üblicherweise einen vorher vereinbarten Tagessatz, der sich an den durchschnittlichen täglichen Kosten der Praxis orientiert.

Wie werden die Kosten für eine Praxisausfallversicherung im Bereich der Psychotherapie kalkuliert?

Die Kosten für eine Praxisausfallversicherung im Bereich der Psychotherapie werden individuell berechnet und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Höhe des vereinbarten Tagessatzes
  2. Dauer der Karenzzeit (Zeitraum bis zum Beginn der Leistungen)
  3. Maximale Leistungsdauer
  4. Alter und Gesundheitszustand des Versicherten
  5. Umsatz und laufende Kosten der Praxis
  6. Gewählte Zusatzleistungen (z.B. Schutz bei psychischen Erkrankungen)

Um die genauen Kosten zu ermitteln, sollten Sie die Summe sämtlicher laufender Kosten berechnen, die Sie für die Dauer der Haftungszeit absichern möchten. Als Grundlage dafür können die Zahlen aus der letzten Gewinn- und Verlustrechnung dienen.

Ist es möglich, eine Praxisausfallversicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung abzuschließen?

In der Regel ist es nicht möglich, eine Praxisausfallversicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung abzuschließen. Die meisten Versicherer verlangen eine Gesundheitsprüfung, da das gesundheitliche Risiko des Praxisinhabers direkt mit dem Versicherungsrisiko zusammenhängt.

Allerdings gibt es Unterschiede in der Intensität der Gesundheitsprüfung. Einige Versicherer bieten vereinfachte Gesundheitsprüfungen an, bei denen nur wenige Fragen zu beantworten sind. Andere wiederum verlangen ausführliche Gesundheitsfragebögen oder sogar ärztliche Untersuchungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine unwahre oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Schadensfall zur Leistungsverweigerung führen kann. Daher ist es ratsam, alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, auch wenn dies möglicherweise zu höheren Prämien oder Ausschlüssen führen kann.

In einigen Fällen können Gruppenverträge oder spezielle Angebote für Berufseinsteiger eine erleichterte Gesundheitsprüfung ermöglichen. Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen und nach solchen Sonderkonditionen zu fragen.

In welchen Fällen leistet die Praxisausfallversicherung Zahlungen?

Eine Praxisausfallversicherung leistet in der Regel in folgenden Fällen:

  1. Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers, die zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führen
  2. Tod des Praxisinhabers
  3. Quarantäne oder behördliche Anordnung zur Schließung der Praxis
  4. Sachschäden an der Praxis (z.B. durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch)
  5. Ausfall wichtiger Mitarbeiter (in einigen Policen enthalten)

Die genauen Leistungsfälle können je nach Versicherungsanbieter und gewähltem Tarif variieren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherung meist erst nach einer vereinbarten Karenzzeit greift, die typischerweise zwischen 7 und 30 Tagen liegt.

Wie wird eine Praxisausfallversicherung steuerlich behandelt?

Die steuerliche Behandlung einer Praxisausfallversicherung hängt davon ab, ob die Versicherung aufgrund von Krankheit/Unfall des Praxisinhabers oder aufgrund von Sachschäden leistet:

  1. Leistungen aufgrund von Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers sind nicht steuerbar. Sie gehören zur privaten Lebensführung und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.
  2. Leistungen aufgrund von Sachschäden an der Praxis sind hingegen als Betriebseinnahmen zu versteuern.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese steuerliche Behandlung komplex sein kann und sich je nach individueller Situation unterscheiden kann. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert.

Kann eine Praxisausfallversicherung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?

Ja, die Beiträge zu einer Praxisausfallversicherung können in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versicherung aufgrund von Krankheit/Unfall des Praxisinhabers oder aufgrund von Sachschäden leistet.

Die Versicherungsbeiträge mindern somit das zu versteuernde Einkommen. Dies kann zu einer Steuerersparnis führen, deren Höhe vom individuellen Steuersatz abhängt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge und die Besteuerung der Leistungen unterschiedlich behandelt werden. Während die Beiträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, können die Leistungen je nach Grund des Praxisausfalls steuerfrei (bei Krankheit/Unfall des Inhabers) oder steuerpflichtig (bei Sachschäden) sein.

Für eine optimale steuerliche Gestaltung und um sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden, empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, der mit den spezifischen Regelungen für Praxisinhaber vertraut ist.

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