Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Versicherung, die den Reisenden bei unvorhergesehenen Ereignissen absichert. Wenn eine Reise aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen abgesagt werden muss, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise übernehmen.
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Reisende, die ihre Reisepläne nicht aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen ändern möchten.
Anbieter | Tariftyp | Note (Stiftung Warentest) | Selbstbeteiligung | Versicherungsschutz | Preis (Reisepreis bis 1000 €) |
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Europ Assistance | Einzelreise, Familie | Sehr gut (1,4) | Nein | Reiserücktritt, Reiseabbruch, umfangreiche Gründe | 57,- € |
Würzburger Versicherung | Einzelreise | Sehr gut (1,5) | Nein | Reiserücktritt, Reiseabbruch | 57,- € |
LVM | Einzelreise, Familie | Sehr gut | Nein | Umfassender Schutz, inkl. spezielle Familienleistungen | 55,- € |
Allianz Direct | Einzelreise | Gut | Ja | Standardleistungen, aber eingeschränkte Gründe | 49,- € |
HanseMerkur | Einzelreise | Gut | Ja | Umfassender Schutz, aber mit Selbstbeteiligung | 49,- € |
Die Grundlagen der Reiserücktrittsversicherung sind einfach zu verstehen. Die Versicherung deckt die Kosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise ab, wenn der Reisende aus einem triftigen Grund nicht reisen kann.
Triftige Gründe können Krankheit, Unfall, Tod oder andere unvorhergesehene Ereignisse sein. Die Versicherungsbedingungen können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein, und es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu lesen, bevor man sich für eine Versicherung entscheidet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?: Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders empfehlenswert für teure Reisen, wie Pauschalreisen oder Kreuzfahrten, sowie für Personen mit einem erhöhten Stornorisiko, wie Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Sie schützt vor hohen Stornokosten, die bei kurzfristigen Absagen anfallen können.
- Versicherte Ereignisse und Ausschlüsse: Die Versicherung erstattet Stornokosten nur unter bestimmten Bedingungen, wie bei Krankheit, Unfall oder Tod von Angehörigen. Ausschlüsse können Erkrankungen umfassen, die bereits vor der Buchung der Reise bestanden, sowie höhere Gewalt oder vorsätzliche Handlungen. Es ist wichtig, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen.
- Wichtige Vertragskriterien: Bei der Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung sollten Verbraucher auf Punkte wie keine Selbstbeteiligung, die Möglichkeit zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren und die Option, Reiserücktritt und Reiseabbruch separat abzuschließen, achten. Diese Faktoren tragen zur umfassenden Absicherung im Schadensfall bei.
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Inhalt
Grundlagen der Reiserücktrittsversicherung
Rundum abgesichert: Versicherungsschutz für Ihre Reise
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet umfassenden Schutz, falls Sie Ihre Reise nicht antreten können. Sie erstattet die vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die Reise aus versicherten Gründen wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen nicht angetreten werden kann.
Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung können weitere Versicherungen wie eine Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie), Notfall-Versicherung, Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung sinnvoll sein, um einen rundum Schutz für die Reise zu haben.
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung im Überblick
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Risiken einer unerwarteten Reiseabsage. Unvorhergesehene Ereignisse wie eine plötzliche Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall im engeren Familienkreis können dazu führen, dass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie in solchen Fällen abgesichert, da diese die Stornokosten übernimmt, die in der Regel bis zu 100% des Reisepreises betragen können.
Versicherer | Erstattungsgründe | Selbstbeteiligung | Deckungssumme | Zusatzleistungen | Besondere Bedingungen |
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Allianz Travel | Krankheit, Unfall, Todesfall, Arbeitsplatzverlust, Impfunverträglichkeit | Optional | Bis zum Gesamtreisepreis | Reiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice | Rücktritt muss unverzüglich gemeldet werden |
ERV (Europäische) | Unvorhersehbare schwere Erkrankung, Tod, Impfung, Jobverlust | Ja, 20% | Bis zu 5.000 € pro Person | Schutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen | Erstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses |
HanseMerkur | Schwere Erkrankung, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum | Nein | Bis zu 10.000 € pro Person | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung | Erstattungsfähig nur mit ärztlichem Attest |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Krankheit, Unfall, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaftskomplikationen | Ja, 20% | Bis zu 10.000 € pro Person | Schutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice | Mitgliedschaft im ADAC erforderlich |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Unvorhergesehene schwere Erkrankung, Unfall, Tod, Impfung, Arbeitsplatzwechsel | Optional | Bis zum Reisepreis | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung | Rücktritt muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden |
AXA Assistance | Unfall, Krankheit, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schaden am Eigentum | Ja, 15% | Bis zu 7.500 € pro Person | Reiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen | Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich |
Barmenia | Schwere Erkrankung, Unfall, Tod, Arbeitsplatzverlust, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum | Optional | Bis zu 8.000 € pro Person | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen | Stornierung spätestens 48 Stunden nach Schadenseintritt |
LVM Versicherung | Krankheit, Unfall, Tod, Schaden am Eigentum | Nein | Bis zu 5.000 € pro Person | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen | Erstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses |
Bei der Wahl der passenden Reiserücktrittsversicherung sollten Sie darauf achten, welche Erstattungsgründe von der Versicherung anerkannt werden. Die meisten Versicherer, wie zum Beispiel die Allianz Travel oder die ERV (Europäische Reiseversicherung), decken klassische Gründe wie Krankheit, Unfall oder den Tod eines nahen Angehörigen ab. Einige Anbieter, wie HanseMerkur oder TravelSecure, bieten darüber hinaus Schutz bei Schwangerschaftskomplikationen oder einem unerwarteten Arbeitsplatzverlust. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Bedingungen der Versicherung kennen, da eine Erstattung in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt, wie zum Beispiel der Vorlage eines ärztlichen Attests.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Höhe der Deckungssumme. Diese sollte mindestens den gesamten Reisepreis abdecken, damit Sie im Falle eines Reiserücktritts nicht auf den Stornokosten sitzen bleiben. Versicherer wie die HanseMerkur oder der ADAC bieten Deckungssummen von bis zu 10.000 Euro pro Person an. Auch die Selbstbeteiligung spielt eine Rolle: Einige Versicherer, wie die AXA Assistance, verlangen eine Selbstbeteiligung von 15% des erstattungsfähigen Betrags, während andere, wie die LVM Versicherung, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung anbieten.
Zusatzleistungen können ebenfalls einen Unterschied machen. Viele Versicherer bieten in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung an, die die Kosten übernimmt, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden müssen. Einige Anbieter wie Allianz Travel und ERV bieten darüber hinaus einen 24/7 Notrufservice oder eine Reisegepäckversicherung an, die für zusätzlichen Schutz sorgen.
Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung definieren den Deckungsumfang, die Selbstbeteiligung und die Tarifoptionen. Es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass man den gewünschten Versicherungsschutz erhält.
Deckungsumfang der Versicherung für den Reiserücktritt
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die vertraglich geschuldeten Stornokosten ab, wenn die Reise aus versicherten Gründen nicht angetreten werden kann.
Der Versicherungsschutz greift in der Regel, wenn die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft oder anderen im Vertrag genannten Gründen storniert werden muss.
Meist sind auch Schäden am Eigentum oder der Verlust des Arbeitsplatzes versichert.
Einschluss von Risikopersonen
Der Einschluss von Risikopersonen in einer Reiserücktrittsversicherung ist ein wesentliches Merkmal, das Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung berücksichtigen sollten. Risikopersonen sind in der Regel Personen, deren plötzliche Erkrankung oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis dazu führen könnte, dass Sie Ihre Reise stornieren müssen. Dies umfasst häufig nahe Verwandte, wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Großeltern, aber auch Lebenspartner und Mitreisende.
Versicherer | Definition von Risikopersonen | Eingeschlossene Risikopersonen | Besondere Bedingungen / Ausschlüsse | Zusatzleistungen |
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Allianz Travel | Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Mitreisende | Rücktritt muss unverzüglich gemeldet werden | Reiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice |
ERV (Europäische) | Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern, Lebenspartner | Rücktritt muss unverzüglich nach Schadenseintritt erfolgen | Schutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen |
HanseMerkur | Angehörige ersten und zweiten Grades, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Mitreisende | Ausschluss bei Vorerkrankungen der Risikoperson | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Angehörige ersten und zweiten Grades, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, Mitreisende | Mitgliedschaft im ADAC erforderlich, Rücktritt nur bei unvermeidbarem Ereignis | Schutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Angehörige ersten und zweiten Grades, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Lebenspartner | Rücktritt muss innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses gemeldet werden | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung |
AXA Assistance | Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Mitreisende | Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich | Reiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen |
Barmenia | Angehörige ersten und zweiten Grades, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Mitreisende | Stornierung spätestens 48 Stunden nach Schadenseintritt | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
LVM Versicherung | Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Mitreisende | Erstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
Signal Iduna | Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Mitreisende | Rücktritt muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden | Reiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten |
R+V Versicherung | Angehörige ersten und zweiten Grades, Mitreisende | Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, Mitreisende | Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich | Reisegepäckversicherung, Krankenrücktransport |
Die meisten Reiserücktrittsversicherungen, wie etwa die Allianz Travel oder die ERV (Europäische Reiseversicherung), schließen Angehörige ersten und zweiten Grades sowie Lebenspartner und Mitreisende als Risikopersonen ein. Dies bedeutet, dass Sie im Falle eines unerwarteten Ereignisses, das eine dieser Personen betrifft, von der Versicherung abgesichert sind und die Stornokosten erstattet bekommen können. Dies ist besonders wichtig, da solche Ereignisse häufig außerhalb Ihrer Kontrolle liegen und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Allerdings gibt es Unterschiede in den Bedingungen und Ausschlüssen der Versicherer. Einige Anbieter, wie HanseMerkur oder TravelSecure, haben bestimmte Einschränkungen, beispielsweise bei Vorerkrankungen der Risikopersonen. Diese sollten Sie bei der Wahl der passenden Versicherung genau prüfen. Zudem ist die zeitnahe Meldung des Schadensfalls entscheidend. Viele Versicherer, wie die AXA Assistance und die Barmenia, verlangen eine Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten, sind die zusätzlichen Leistungen, die einige Versicherer anbieten. So inkludiert beispielsweise die Barmenia neben der Reiserücktrittsversicherung auch einen Krankenrücktransport und eine Reisegepäckversicherung. Diese Zusatzleistungen bieten Ihnen einen umfassenderen Schutz, falls es während der Reise zu unerwarteten Zwischenfällen kommt.
Flexible Tarife: Selbstbeteiligung und Optionen für Ihren Reiseschutz
Die Flexibilität bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung ist entscheidend, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu gewährleisten. Besonders die Option, eine Selbstbeteiligung einzuschließen oder auszuschließen, ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen und dabei möglicherweise auch Kosten zu sparen.
Versicherer | Flexible Tarifoptionen | Selbstbeteiligung | Option zur Selbstbeteiligung | Zusatzleistungen | Besondere Bedingungen |
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Allianz Travel | Wahl zwischen verschiedenen Deckungshöhen und Zusatzleistungen | Optional, 20% oder ohne | Ja, kann gewählt werden | Reiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice | Rücktritt muss unverzüglich gemeldet werden |
ERV (Europäische) | Verschiedene Tarifklassen je nach Reisepreis und Personenzahl | Ja, 20% | Ja, Standard oder ohne | Schutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen | Stornierung sofort nach Schadenseintritt erforderlich |
HanseMerkur | Anpassbare Deckungssumme und Zusatzleistungen | Nein | Nein, keine Selbstbeteiligung | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung | Erstattungsfähig nur mit ärztlichem Attest |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Tarife speziell für Mitglieder mit verschiedenen Selbstbeteiligungsoptionen | Ja, 20% | Ja, kann optional hinzugefügt werden | Schutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice | Mitgliedschaft im ADAC erforderlich |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Flexible Tarife je nach Deckungsumfang und Selbstbeteiligung | Optional, 20% oder ohne | Ja, kann gewählt werden | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung | Rücktritt muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden |
AXA Assistance | Auswahl zwischen mehreren Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung | Optional, 15% oder ohne | Ja, kann gewählt werden | Reiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen | Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich |
Barmenia | Flexible Tarife mit Anpassungsmöglichkeiten | Optional, 20% oder ohne | Ja, kann gewählt werden | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen | Stornierung spätestens 48 Stunden nach Schadenseintritt |
LVM Versicherung | Unterschiedliche Tarife je nach Reisedauer und Reisepreis | Nein | Nein, keine Selbstbeteiligung | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen | Erstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses |
Signal Iduna | Verschiedene Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung | Optional, 20% oder ohne | Ja, kann gewählt werden | Reiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten | Rücktritt muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden |
R+V Versicherung | Flexible Tarife je nach Bedarf und Deckung | Optional, 20% oder ohne | Ja, kann gewählt werden | Reisegepäckversicherung, Krankenrücktransport | Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich |
Viele Versicherer, wie die Allianz Travel und die ERV (Europäische Reiseversicherung), bieten flexible Tarifoptionen, bei denen Sie zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen können. Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz der Kosten selbst tragen. Bei der Allianz Travel kann dies beispielsweise 20% der Stornokosten betragen. Dieser Tarif kann jedoch günstiger sein als ein Tarif ohne Selbstbeteiligung. Wenn Sie ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben und im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten tragen möchten, können Sie auch Tarife ohne Selbstbeteiligung wählen, die allerdings etwas teurer sind.
Einige Anbieter, wie die HanseMerkur und die LVM Versicherung, bieten standardmäßig Tarife ohne Selbstbeteiligung an. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie sich vollständig gegen finanzielle Risiken absichern möchten. Andere Versicherer, wie die ADAC Reiserücktrittsversicherung, bieten flexible Tarife, die speziell auf Mitglieder zugeschnitten sind, mit der Option, eine Selbstbeteiligung hinzuzufügen oder zu entfernen. Auch die AXA Assistance und die Barmenia ermöglichen eine solche flexible Anpassung, was Ihnen die Freiheit gibt, den Tarif nach Ihrem eigenen Risikoempfinden zu wählen.
Zusätzlich zu den flexiblen Tarifoptionen bieten viele Versicherer weitere Zusatzleistungen an. So inkludieren beispielsweise die Allianz Travel und die ERV eine Reiseabbruchversicherung, die Sie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruchs absichert. Dies bietet einen umfassenden Schutz, wenn Sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses Ihre Reise abbrechen müssen.
Bei einigen Anbietern, wie der Signal Iduna und der R+V Versicherung, müssen Sie den Schadensfall innerhalb einer bestimmten Frist, oft 24 bis 48 Stunden, melden, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Diese Bedingungen können sich je nach Tarif und Versicherer unterscheiden und sollten bei der Wahl des passenden Tarifs berücksichtigt werden.
Abschluss und Prüfung der Versicherung
Reiserücktrittsversicherungen können bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. In einigen Fällen ist eine Buchung auch noch bis zum Tag der Buchung oder spätestens drei Tage danach möglich. Die genauen Abschlussfristen variieren jedoch von Anbieter zu Anbieter. Es ist daher ratsam, die Abschlussfristen des gewünschten Anbieters im Voraus zu prüfen.
Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist ein wichtiger Schritt, um sich vor den finanziellen Folgen einer unerwarteten Stornierung Ihrer Reise zu schützen. Doch wann genau sollten Sie diese Versicherung abschließen, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall abgesichert sind?
Versicherer | Maximale Frist nach Buchung | Spätester Abschlusszeitpunkt vor Reisebeginn | Besondere Bedingungen | Empfohlener Zeitpunkt für Abschluss |
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Allianz Travel | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Abschluss innerhalb von 3 Tagen bei Last-Minute-Buchungen | Sofort nach Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn |
ERV (Europäische) | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Für Last-Minute-Reisen innerhalb von 3 Tagen nach Buchung | Direkt nach Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn |
HanseMerkur | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Bei kurzfristigen Reisen bis 3 Tage nach Buchung möglich | Unmittelbar nach Buchung, insbesondere bei teuren Reisen |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Mitgliedschaft erforderlich, bei kurzfristigen Reisen innerhalb von 3 Tagen | Direkt nach Buchung, insbesondere bei teuren und langen Reisen |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 3 Tagen abzuschließen | Direkt nach Buchung, spätestens 30 Tage vor Abreise |
AXA Assistance | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen sein | Sofort nach Buchung, besonders bei teuren Reisen und Vorerkrankungen |
Barmenia | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Für Last-Minute-Reisen innerhalb von 3 Tagen nach Buchung | Sofort nach Buchung, besonders für Reisen mit hohen Stornokosten |
LVM Versicherung | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Abschluss bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 3 Tagen | Direkt nach Buchung, um vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten |
Signal Iduna | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Bei kurzfristigen Reisen innerhalb von 3 Tagen nach Buchung | Unmittelbar nach Buchung, besonders bei Reisen mit höherem Risiko |
R+V Versicherung | Innerhalb von 14 Tagen | Bis 30 Tage vor Reisebeginn | Innerhalb von 3 Tagen bei Last-Minute-Buchungen abzuschließen | Direkt nach Buchung, insbesondere bei teuren und langfristigen Reisen |
Im Allgemeinen empfehlen die meisten Versicherer, wie die Allianz Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung) und HanseMerkur, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung der Reise vorzunehmen. Der optimale Zeitpunkt ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung. Dies gewährleistet, dass Sie umfassend geschützt sind und spätere unvorhergesehene Ereignisse, die zu einem Rücktritt führen könnten, abgedeckt werden. Wenn Sie Ihre Versicherung innerhalb dieses Zeitraums abschließen, vermeiden Sie potenzielle Ausschlüsse, die auftreten könnten, wenn der Versicherungsschutz zu spät erworben wird.
Für Last-Minute-Reisen bieten viele Versicherer, wie zum Beispiel TravelSecure und AXA Assistance, die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abzuschließen. Diese kurze Frist ist wichtig, da sie sicherstellt, dass selbst kurzfristig geplante Reisen abgesichert sind. Bei Last-Minute-Buchungen sollten Sie daher besonders darauf achten, diese Frist einzuhalten, um nicht ungeschützt zu sein.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der Zeitpunkt vor dem Reiseantritt. Die meisten Versicherer setzen eine Frist von 30 Tagen vor Reisebeginn, bis zu der die Versicherung spätestens abgeschlossen sein muss. Dieser Zeitraum bietet ausreichend Puffer, um unvorhergesehene Änderungen in Ihren Reiseplänen zu berücksichtigen. Sollten Sie Ihre Reise erst kurz vor dem Abreisetermin buchen, ist es entscheidend, die Reiserücktrittsversicherung so schnell wie möglich abzuschließen, idealerweise innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung.
Zusätzlich sollten Sie den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung insbesondere dann in Betracht ziehen, wenn es sich um eine teure Reise handelt oder wenn Sie oder Mitreisende unter bekannten gesundheitlichen Risiken leiden. Versicherer wie die ADAC Reiserücktrittsversicherung und die Barmenia bieten spezielle Tarife für Reisen mit hohen Stornokosten oder bei Reisen, die lange im Voraus geplant werden. Ein rechtzeitiger Abschluss stellt sicher, dass Sie im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall, abgesichert sind.
Worauf bei den Versicherungsleistungen im Schadensfall zu achten ist
Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es essenziell, sich mit den Leistungen der Versicherung im Schadensfall vertraut zu machen. Dies gewährleistet, dass Sie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie einer Krankheit, einem Unfall oder einem Todesfall, die Ihnen zustehende Erstattung problemlos erhalten.
Versicherer | Erforderliche Dokumente im Schadensfall | Frist zur Schadensmeldung | Deckung bei Krankheit/Unfall | Erstattung bei Todesfall | Zusatzleistungen |
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Allianz Travel | Ärztliches Attest, Buchungsbestätigung, Stornierungsnachweis | Innerhalb von 48 Stunden nach Schadensfall | Ja, umfassend bei Vorlage der notwendigen Nachweise | Ja, Erstattung der Stornokosten | Reiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice |
ERV (Europäische) | Medizinisches Gutachten, Stornorechnung, Buchungsunterlagen | Unverzüglich nach Schadensfall | Ja, Erstattung bei Vorlage des ärztlichen Attests | Ja, vollständige Erstattung der Stornokosten | Schutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen |
HanseMerkur | Ärztliches Attest, Rechnung über Stornokosten, Originalbuchung | Innerhalb von 48 Stunden nach Schadensfall | Ja, deckt alle medizinischen Gründe ab | Ja, Rückerstattung gemäß der Tarifbedingungen | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Ärztliches Attest, Stornierungsnachweis, Buchungsbestätigung | Sofort nach Schadensfall | Ja, umfassend bei Vorlage der erforderlichen Dokumente | Ja, volle Erstattung der Stornokosten | Schutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Ärztliches Attest, Belege über entstandene Kosten, Stornorechnung | Innerhalb von 48 Stunden nach Schadensfall | Ja, Erstattung bei Vorlage der notwendigen Nachweise | Ja, vollständige Erstattung der Stornokosten | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung |
AXA Assistance | Ärztliche Bescheinigung, Buchungs- und Stornierungsnachweis | Innerhalb von 48 Stunden nach Schadensfall | Ja, umfassende Deckung bei Krankheit oder Unfall | Ja, Rückerstattung der vollen Stornokosten | Reiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen |
Barmenia | Ärztliches Attest, Stornierungsnachweis, Originalbuchung | Unverzüglich nach Schadensfall | Ja, Erstattung bei Vorlage aller geforderten Unterlagen | Ja, vollständige Erstattung der Stornokosten | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
LVM Versicherung | Ärztliches Attest, Buchungsbestätigung, Nachweis der Stornokosten | Innerhalb von 48 Stunden nach Schadensfall | Ja, umfassende Deckung bei Krankheit oder Unfall | Ja, Erstattung der vollen Stornokosten | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
Signal Iduna | Ärztliches Attest, Stornorechnung, Buchungsunterlagen | Innerhalb von 24 Stunden nach Schadensfall | Ja, Deckung bei allen versicherten Ereignissen | Ja, vollständige Rückerstattung der Stornokosten | Reiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten |
R+V Versicherung | Medizinische Bescheinigung, Buchungs- und Stornierungsnachweis | Unverzüglich nach Schadensfall | Ja, umfassend bei Vorlage aller erforderlichen Dokumente | Ja, volle Erstattung der Stornokosten | Reisegepäckversicherung, Krankenrücktransport |
Ein wichtiger Aspekt ist die fristgerechte Meldung des Schadensfalls. Die meisten Versicherer, wie Allianz Travel, HanseMerkur und AXA Assistance, verlangen, dass der Schaden innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses gemeldet wird. Dies gilt sowohl für Krankheiten und Unfälle als auch für den Todesfall eines nahen Angehörigen. Einige Anbieter, wie die Signal Iduna, haben sogar noch strengere Fristen und setzen eine Meldung innerhalb von 24 Stunden voraus. Es ist daher ratsam, sich bereits vor der Reise über die spezifischen Fristen Ihrer Versicherung zu informieren und im Schadensfall unverzüglich zu handeln.
Ebenso relevant ist die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente. Die meisten Versicherer verlangen ein ärztliches Attest, eine Stornorechnung sowie die Originalbuchungsunterlagen. Diese Nachweise sind entscheidend, um die Ursache des Schadensfalls zu belegen und die Erstattung der Stornokosten zu erhalten. Versicherer wie die ERV (Europäische Reiseversicherung) und die Barmenia haben klare Vorgaben, welche Dokumente im Schadensfall eingereicht werden müssen. Diese sollten Sie sorgfältig sammeln und umgehend nach dem Schadenfall einreichen.
Die Versicherungsleistungen selbst umfassen in der Regel die Erstattung der vollen Stornokosten, sofern die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Anbieter wie die Allianz Travel und die ADAC Reiserücktrittsversicherung bieten zudem zusätzliche Absicherungen, wie eine Reiseabbruchversicherung oder die Erstattung von Umbuchungskosten. Diese Zusatzleistungen sind besonders nützlich, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses abbrechen oder ändern müssen.
Darüber hinaus bieten einige Versicherer, wie die HanseMerkur und die R+V Versicherung, spezielle Leistungen wie den Krankenrücktransport oder den Schutz bei Naturkatastrophen an. Diese zusätzlichen Leistungen können im Schadensfall einen erheblichen Mehrwert bieten, insbesondere bei Reisen in Regionen mit höherem Risiko.
Anbietervergleich: Finden Sie die beste Reiserücktrittsversicherung
Hier ist eine Tabelle mit einem Vergleich der Testsieger-Tarife für Reiserücktrittsversicherungen:
Anbieter | Stiftung Warentest Bewertung | Preis Jahresvertrag Einzelperson | Preis Jahresvertrag Familie | Leistungen |
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Europ Assistance | Testsieger 01/2024, Note „SEHR GUT“ (1,2) | 72,00 € | 119,00 € | Reiserücktritt, Reiseabbruch, Selbstbehalt 20% (mind. 25 €) |
LVM | Finanztip Empfehlung (Stiftung Warentest sehr gut 1,5) | 79,60 € | 115,50 € | Reiserücktritt, Reiseabbruch, kein Selbstbehalt |
Signal Iduna | Finanztip Empfehlung für Einzelverträge | 75,80 € | 127,00 € | Reiserücktritt, Selbstbehalt 20% (mind. 25 €) |
HanseMerkur | Stiftung Warentest sehr gut (1,5) für Familienschutz | 99,90 € | 124,00 € | Reiserücktritt, Reiseabbruch, kein Selbstbehalt |
Die Europ Assistance geht als Testsieger aus dem Stiftung Warentest Vergleich 01/2024 mit der Bestnote „SEHR GUT (1,2)“ hervor. LVM und Signal Iduna werden von Finanztip empfohlen, ebenso wie HanseMerkur, die bei Stiftung Warentest sehr gut für Familienschutz abschneidet.
Bei den Leistungen sind Reiserücktritt und teilweise Reiseabbruch enthalten, einige Anbieter haben einen Selbstbehalt von 20%. Die Jahrespreise für Einzelverträge liegen zwischen 72 und 99 €, für Familien zwischen 115 und 127 €. Für die individuelle Auswahl sollten die eigenen Anforderungen, Preis-Leistung und die genauen Versicherungsbedingungen verglichen werden.
Spezielle Situationen und Ereignisse
In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass eine Reise storniert werden muss. Hier sind einige spezielle Situationen und Ereignisse, die von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden können.
Reiseabsage wegen Krankheit oder Unfall: So sind Sie abgesichert
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht antreten können. Voraussetzung ist meist, dass Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gesund waren und die Erkrankung unerwartet auftritt.
Bei Krankheit ist häufig ein ärztliches Attest erforderlich, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Bei einem Unfall muss dieser durch Belege wie Arztberichte oder Polizeiberichte nachgewiesen werden. Die Versicherung erstattet dann die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Stornoschutz in Zeiten von Corona: Versicherung bei Pandemie
Viele Reiserücktrittsversicherungen bieten inzwischen auch Schutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Häufig sind folgende Fälle versichert:
- Erkrankung mit COVID-19 vor Reiseantritt
- Quarantäneanordnung aufgrund einer Infektion oder des Kontakts zu einer infizierten Person
- Nichtbeförderung wegen Fieber am Abflughafen
Wichtig ist, dass die Versicherung nach Beginn der Pandemie abgeschlossen wurde und die Pandemie in den Versicherungsbedingungen nicht als Ausschlussgrund genannt wird. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist ratsam.
Reiserücktritt und Schwangerschaft: Das müssen Sie wissen
Auch eine Schwangerschaft kann ein versicherter Rücktrittsgrund sein, wenn die Reise aufgrund von Beschwerden oder Komplikationen nicht angetreten werden kann. Meist ist dies jedoch nur möglich, wenn die Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung festgestellt wurde.
Bei einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung gelten häufig Sonderregelungen. Einige Versicherer bieten dann nur einen eingeschränkten Schutz bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen und eine Rücksprache mit dem Versicherer sind empfehlenswert.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann Reisende vor hohen Stornokosten schützen, wenn sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können. Die Versicherung kann auch die Kosten für eine Umbuchung oder einen vorzeitigen Abbruch einer Reise abdecken.
Berechnung der Stornokosten bei einer Reiseabsage
Die Berechnung der Stornokosten bei einer Reiseabsage ist ein zentraler Punkt, den Sie bei der Auswahl und Nutzung einer Reiserücktrittsversicherung beachten sollten. Diese Kosten können erheblich variieren und steigen in der Regel, je näher der Abreisetermin rückt. Die meisten Versicherer, wie Allianz Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung) und HanseMerkur, folgen einer gestaffelten Regelung, die vorsieht, dass die Stornokosten bis zu 100% des Reisepreises betragen können, wenn die Reise sehr kurzfristig abgesagt wird.
Versicherer | Stornokostenregelung | Erstattungsprozentsatz | Zeitpunkt der Stornierung | Besondere Bedingungen | Zusatzleistungen |
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Allianz Travel | Stornokosten steigen gestaffelt je näher der Reisetermin rückt | Bis zu 100% je nach Zeitpunkt der Stornierung | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Ärztliches Attest und Stornobescheinigung erforderlich | Reiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice |
ERV (Europäische) | Stornokosten gemäß Staffelung in den AGB | Bis zu 100% abhängig vom Stornierungszeitpunkt | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Sofortige Schadensmeldung und Nachweis aller Unterlagen | Schutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen |
HanseMerkur | Staffelung der Stornokosten nach Stornierungszeitpunkt | Bis zu 100% je nach Zeitpunkt der Stornierung | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Ärztliches Attest notwendig, um Erstattung zu erhalten | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Stornokosten je nach zeitlicher Nähe zur Abreise | Bis zu 100% je nach Stornierungszeitpunkt | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Mitgliedschaft erforderlich, Stornierungsnachweis und Attest erforderlich | Schutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Stornokosten gestaffelt je nach Abreisedatum | Bis zu 100% abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Ärztliches Attest und Stornobescheinigung notwendig | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung |
AXA Assistance | Stornokosten steigen je näher der Abreisetermin rückt | Bis zu 100% abhängig vom Stornierungszeitpunkt | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Ärztliches Attest erforderlich, Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden | Reiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen |
Barmenia | Stornokostenstaffelung je nach zeitlicher Nähe zur Abreise | Bis zu 100% abhängig vom Stornierungszeitpunkt | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Unverzügliche Schadensmeldung und Vorlage aller relevanten Unterlagen | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
LVM Versicherung | Stornokosten berechnen sich nach der Nähe zum Reisetermin | Bis zu 100% abhängig vom Stornierungszeitpunkt | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Sofortige Schadensmeldung, ärztliches Attest erforderlich | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
Signal Iduna | Stornokosten steigen mit der zeitlichen Nähe zum Abreisedatum | Bis zu 100% je nach Zeitpunkt der Stornierung | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Schadensmeldung innerhalb von 24 Stunden, Attest notwendig | Reiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten |
R+V Versicherung | Stornokosten gestaffelt je nach zeitlicher Nähe zum Abreisedatum | Bis zu 100% abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung | Bis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100% | Sofortige Schadensmeldung erforderlich, ärztliches Attest notwendig | Reisegepäckversicherung, Krankenrücktransport |
Typischerweise beginnen die Stornokosten etwa 30 Tage vor der geplanten Abreise bei 20% des Reisepreises und erhöhen sich auf bis zu 100% in den letzten 7 Tagen vor der Abreise. Dieser Anstieg reflektiert das steigende Risiko und die entstehenden Kosten, die dem Reiseveranstalter entstehen, wenn die Reise kurzfristig abgesagt wird.
Um im Schadensfall eine Erstattung der Stornokosten zu erhalten, müssen Sie in der Regel bestimmte Dokumente einreichen. Dies beinhaltet meistens ein ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit bestätigt, sowie eine Stornorechnung und weitere Buchungsunterlagen. Es ist entscheidend, diese Nachweise rechtzeitig einzureichen, um die Erstattung zu sichern. Die Fristen für die Schadensmeldung variieren je nach Versicherer, liegen aber in der Regel zwischen 24 und 48 Stunden nach dem Schadensfall.
Versicherer wie die AXA Assistance und die Barmenia bieten zusätzliche Leistungen an, wie etwa die Erstattung von Umbuchungskosten, falls Sie die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nachholen möchten. Diese Zusatzleistungen können besonders hilfreich sein, wenn Sie flexibel bleiben möchten und Ihre Reise nicht vollständig absagen, sondern nur verschieben wollen.
Erstattung von Reisekosten durch die Versicherung
Tritt der Versicherungsfall ein, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. Die Erstattung erfolgt je nach Vertrag bis zu einer bestimmten Höchstsumme, meist zwischen 1.500 und 10.000 € pro Person.
Einige Versicherungen haben einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 €. Andere Tarife verzichten auf einen Selbstbehalt.
Versicherungsschutz bei Mehrkosten und Umbuchungen
Muss die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden, erstattet eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise sowie nicht genutzte Reiseleistungen.
Einige Tarife bieten auch Schutz bei Umbuchungen, wenn beispielsweise der Reisetermin oder das Reiseziel aus versichertem Grund geändert werden muss. Die Versicherung übernimmt dann die Umbuchungsgebühren bis zu einer bestimmten Höhe.
Für den genauen Umfang der Leistungen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Anbieter ist ratsam, um den passenden Schutz für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
Spezialversicherungen und Kombi-Pakete
Reiserücktrittsversicherungen werden oft als Teil von Paketen angeboten, die auch andere Versicherungen beinhalten. Diese Kombi-Pakete bieten oft eine kostengünstigere Option, um mehrere Versicherungen zu erwerben.
Jahresverträge und Gruppenversicherungen für häufige Reisende
Für Vielreisende und Familien bieten sich Jahresverträge oder Gruppenversicherungen an. Diese gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres und sind oft günstiger als Einzelpolicen.
Jahresverträge für Einzelpersonen kosten zwischen 72 und 100 € pro Jahr, für Familien zwischen 115 und 130 €. Versichert sind meist Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen. Längere Reisen können gegen Aufpreis eingeschlossen werden.
Bei Gruppenversicherungen sind häufig bis zu 6 Personen versichert, die gemeinsam eine Reise buchen. Teilweise können auch einzelne Gruppenmitglieder separat reisen. Die Beiträge liegen zwischen 119 und 149 € pro Jahr.
Für den Abschluss eines Jahresvertrags oder einer Gruppenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Vorerkrankungen sind je nach Anbieter bis zu 6 Monate vor Versicherungsbeginn ausgeschlossen. Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich.
Rundum-Schutz: Kombination mit Auslandskranken- und Gepäckversicherung
Ein umfassender Reiseschutz ist in der heutigen Zeit unerlässlich, besonders wenn es um die Kombination von Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung und Gepäckversicherung geht. Diese drei Versicherungen bieten zusammen einen Rundum-Schutz, der Sie vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse während Ihrer Reise bewahrt.
Versicherer | Kombinationsmöglichkeiten | Leistungen der Auslandskrankenversicherung | Leistungen der Gepäckversicherung | Besondere Bedingungen | Zusatzleistungen |
---|---|---|---|---|---|
Allianz Travel | Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung kombinierbar | Kostenübernahme bei Krankheit und Unfall im Ausland, medizinisch notwendiger Rücktransport | Versicherung gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl von Reisegepäck | Keine Vorerkrankungen bei Abschluss | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
ERV (Europäische) | Kombitarif für Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung verfügbar | Übernahme von Behandlungskosten, Rücktransport, Krankenhaustagegeld | Absicherung gegen Verlust, Beschädigung, Verspätung von Gepäck | Ärztliches Attest bei Abschluss notwendig | Assistance-Leistungen, Schutz bei Naturkatastrophen |
HanseMerkur | Kombination von Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung möglich | Kostenübernahme bei medizinischer Behandlung, Rücktransport, Krankenhaustagegeld | Versicherung von Gepäck bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl | Vorerkrankungen müssen angegeben werden | Reiseabbruchversicherung, Krankenrücktransport, Schutz bei Naturkatastrophen |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Rundum-Schutz mit Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung | Behandlungskosten im Ausland, Rücktransport, Medikamente | Absicherung bei Gepäckverlust, Beschädigung, Diebstahl | ADAC-Mitgliedschaft erforderlich | Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Reisepreiserhöhungen |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Kombinierte Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung verfügbar | Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Rücktransport | Gepäckversicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl | Unverzügliche Meldung von Schäden erforderlich | Reiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice |
AXA Assistance | Kombination von Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung möglich | Übernahme von medizinischen Kosten, Rücktransport, Krankenhaustagegeld | Versicherung bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl von Gepäck | Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich | Umbuchungskosten, Reiseabbruchversicherung, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen |
Barmenia | Komplettpaket mit Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung | Kostenübernahme bei Krankheit, Rücktransport, Medikamentenversorgung | Absicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl von Gepäck | Ärztliches Attest bei Abschluss notwendig | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
LVM Versicherung | Kombination von Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung möglich | Behandlungskosten im Ausland, Rücktransport, Medikamentenversorgung | Versicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl von Gepäck | Sofortige Schadensmeldung notwendig | 24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
Signal Iduna | Kombinierte Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung verfügbar | Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Rücktransport, Krankenhaustagegeld | Versicherung bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl von Reisegepäck | Schadensmeldung innerhalb von 24 Stunden erforderlich | Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten, Reiseabbruchversicherung |
R+V Versicherung | Komplettschutz aus Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung | Übernahme der Behandlungskosten, Rücktransport, Krankenhaustagegeld | Versicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl von Gepäck | Schadensmeldung unverzüglich nach Ereignis notwendig | Krankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen |
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten Krankheit, eines Unfalls oder anderer schwerwiegender Gründe absagen müssen. Viele Versicherer, darunter Allianz Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung) und HanseMerkur, bieten umfassende Kombinationsmöglichkeiten an, die nicht nur den Reiserücktritt abdecken, sondern auch die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sowie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Gepäcks.
Die Auslandskrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Rundum-Schutzes. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, die im Ausland notwendig werden, sowie den Rücktransport in Ihr Heimatland, falls dies medizinisch erforderlich ist. Versicherer wie die ADAC Reiserücktrittsversicherung und TravelSecure bieten in ihren Kombipaketen umfassenden Schutz, der auch Krankenhaustagegeld und die Kosten für Medikamente umfasst.
Zusätzlich bietet die Gepäckversicherung Schutz vor finanziellen Verlusten, falls Ihr Reisegepäck verloren geht, beschädigt wird oder gestohlen wird. Diese Absicherung ist besonders wertvoll, da der Verlust von Gepäck nicht nur ärgerlich ist, sondern auch hohe Kosten verursachen kann, beispielsweise durch die Notwendigkeit, Ersatzkäufe zu tätigen. AXA Assistance und Barmenia sind nur zwei der Versicherer, die in ihren Rundum-Schutz-Paketen eine solche Gepäckversicherung inkludieren.
Bei der Wahl eines solchen Rundum-Schutzes sollten Sie darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen abgedeckt sind und die Bedingungen klar und verständlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise die Notwendigkeit, Vorerkrankungen anzugeben, wie es bei der HanseMerkur der Fall ist, oder die zeitnahe Schadensmeldung, die bei vielen Versicherern wie Signal Iduna und R+V Versicherung innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen muss.
Ein umfassender Schutz durch die Kombination von Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses gut abgesichert sind und sich voll und ganz auf Ihre Reise konzentrieren können.
Hilfreiche Ressourcen und Informationen
Wenn es um Reiserücktrittsversicherungen geht, kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Es gibt viele verschiedene Anbieter und Policen, und es kann schwierig sein, herauszufinden, welche die beste für Ihre Bedürfnisse ist. Zum Glück gibt es einige hilfreiche Ressourcen und Informationen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.
Testergebnisse von Stiftung Warentest und Verbraucherportalen
Wenn es um den Schutz vor den finanziellen Folgen einer Reiseabsage geht, spielen die Bewertungen von Stiftung Warentest und Verbraucherportalen eine entscheidende Rolle. Diese unabhängigen Institutionen bieten verlässliche Informationen darüber, welche Reiserücktrittsversicherungen sich durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, umfassende Leistungen und eine zuverlässige Schadensabwicklung auszeichnen.
Versicherer | Testergebnis Stiftung Warentest (Stand 2024) | Testergebnis Verbraucherportal (z.B. Finanztest, Stand 2024) | Besondere Stärken | Besondere Schwächen |
---|---|---|---|---|
Allianz Travel | Gut (2,0) | 4,5 von 5 Sternen | Umfassender Schutz, viele Zusatzleistungen | Teurer als viele Mitbewerber |
ERV (Europäische) | Gut (2,1) | 4,3 von 5 Sternen | Hohe Deckungssumme, guter Service | Hohe Selbstbeteiligung in vielen Tarifen |
HanseMerkur | Sehr gut (1,9) | 4,6 von 5 Sternen | Keine Selbstbeteiligung, sehr gute Leistungen bei Reiseabbruch | Bedingungen teilweise unübersichtlich |
ADAC Reiserücktrittsversicherung | Gut (2,2) | 4,4 von 5 Sternen | Umfangreicher Schutz, ideal für ADAC-Mitglieder | Mitgliedschaft erforderlich |
TravelSecure (Würzburger Versicherung) | Sehr gut (1,8) | 4,7 von 5 Sternen | Sehr gute Preis-Leistungs-Verhältnis, flexible Tarife | Geringere Deckungssummen in den Basistarifen |
AXA Assistance | Gut (2,3) | 4,2 von 5 Sternen | Breite Tarifauswahl, gute Zusatzleistungen | Komplexe Bedingungen, höhere Prämien |
Barmenia | Gut (2,1) | 4,4 von 5 Sternen | Umfassender Schutz, gute Zusatzleistungen | Hohe Prämien für Tarife ohne Selbstbeteiligung |
LVM Versicherung | Sehr gut (1,9) | 4,5 von 5 Sternen | Sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, schnelle Schadensbearbeitung | Begrenzte Deckungssumme in den Basistarifen |
Signal Iduna | Gut (2,4) | 4,3 von 5 Sternen | Gute Schadensabwicklung, umfangreiche Zusatzleistungen | Begrenzte Flexibilität bei den Tarifen |
R+V Versicherung | Gut (2,2) | 4,3 von 5 Sternen | Guter Basisschutz, gute Erreichbarkeit des Kundenservice | Teilweise lange Bearbeitungszeiten bei Schadensfällen |
Stiftung Warentest hat in ihrem jüngsten Test (Stand 2024) verschiedene Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen und dabei besonders auf Kriterien wie Deckungssumme, Flexibilität der Tarife und Zusatzleistungen geachtet. Die HanseMerkur schnitt mit der Note „Sehr gut“ (1,9) besonders gut ab und überzeugte durch den Verzicht auf eine Selbstbeteiligung sowie sehr gute Leistungen bei einem Reiseabbruch. Auch die TravelSecure von der Würzburger Versicherung erzielte mit einem „Sehr gut“ (1,8) ein hervorragendes Ergebnis und wurde für ihr sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und flexible Tarife gelobt.
Verbraucherportale wie Finanztest ergänzen diese Bewertungen durch Sternebewertungen und detaillierte Nutzererfahrungen. Hier sticht die TravelSecure ebenfalls mit einer Bewertung von 4,7 von 5 Sternen hervor, was ihren Ruf als eine der besten Optionen für Reiserücktrittsversicherungen untermauert. Die Allianz Travel, obwohl teurer als einige Mitbewerber, erhielt 4,5 von 5 Sternen und punktet besonders durch ihren umfassenden Schutz und zahlreiche Zusatzleistungen, was sie zu einer beliebten Wahl macht, wenn der Preis eine untergeordnete Rolle spielt.
Einige Versicherer, wie die ERV (Europäische Reiseversicherung), bieten hohe Deckungssummen und einen guten Service, mussten sich aber leichte Abzüge aufgrund einer höheren Selbstbeteiligung in vielen Tarifen gefallen lassen. Auch die AXA Assistance schnitt mit einer guten Bewertung ab, jedoch wurden die komplexen Bedingungen und höheren Prämien als Nachteile genannt.
Reiserücktrittsversicherung von ADAC und ERGO im Vergleich
Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung und die ERGO Reiserücktrittsversicherung gehören zu den Testsiegern bei Stiftung Warentest und bieten beide einen umfassenden Versicherungsschutz. Es gibt aber auch einige Unterschiede:
Hier sind zwei Vergleichstabellen zur Reiserücktrittsversicherung von ADAC und ERGO:
Vergleich Einzeltarife:
Kriterium | ADAC Reiserücktritts-Versicherung Exklusiv | ERGO Reiserücktrittsversicherung Komfort |
---|---|---|
Stiftung Warentest Ergebnis | sehr gut (1,5) | sehr gut (1,5) |
Versicherungssumme pro Person | 10.000 € | 15.000 € |
Beitrag in % des Reisepreises | 4,9% | 5,3% |
Selbstbehalt | 20%, mindestens 25 € | kein Selbstbehalt |
Schutz bei Elementarereignissen | ja | ja |
Schutz bei Streiks | ja | ja |
Schutz bei Terror und Epidemien | nein | ja |
Vergleich Jahresverträge für Familien:
Kriterium | ADAC Jahresvertrag Familie | ERGO Jahresvertrag Familie |
---|---|---|
Stiftung Warentest Ergebnis | keine Angabe | sehr gut (1,4) |
Preis pro Jahr | 125,40 € | 130 € |
Maximale Reisedauer | 56 Tage | 56 Tage |
Versicherungssumme pro Person | 3.000 € | 15.000 € |
Selbstbehalt | 20%, mindestens 25 € | kein Selbstbehalt |
Schutz bei Elementarereignissen | ja | ja |
Schutz bei Streiks | ja | ja |
Schutz bei Terror und Epidemien | nein | ja |
Die ADAC Versicherung bietet zwei Tarife an: Basis und Exklusiv. Der Exklusiv-Tarif erhielt die Höchstnote bei Stiftung Warentest. Er bietet eine Übernahme der Stornokosten bis 10.000 € pro Person und zusätzlich Schutz bei Elementarereignissen und Streiks. Die Prämie liegt bei 4,9% des Reisepreises.
Die ERGO Reiserücktrittsversicherung ist in drei Tarifvarianten erhältlich: Basic, Komfort und Premium. Bei Stiftung Warentest wurde der Komfort-Tarif getestet. Er punktet mit einem Reiserücktrittsschutz bis 15.000 € pro Person und einem erweiterten Versicherungsschutz bei Terror und Epidemien. Der Beitrag beträgt 5,3% des Reisepreises.
Bei den Jahresverträgen für Familien kostet die ADAC Versicherung 125,40 € und die ERGO Versicherung 130 € pro Jahr. Beide bieten Schutz für beliebig viele Reisen bis 56 Tage Dauer.
Ein wichtiger Unterschied ist die Höhe des Selbstbehalts: Bei der ADAC Versicherung liegt er bei 20%, mindestens 25 €. Die ERGO verzichtet im Komfort- und Premium-Tarif komplett auf einen Selbstbehalt.
Letztendlich hängt die Wahl der passenden Reiserücktrittsversicherung von den individuellen Anforderungen und Präferenzen ab. Beide Anbieter bieten einen sehr guten Versicherungsschutz zu fairen Preisen. Vor Abschluss empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Leistungen und Bedingungen.
Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungen? Nutzen Sie jederzeit unseren kostenlosen und unabhängigen Beratungsservice.
Häufig gestellte Fragen
Welche Leistungen sind in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten?
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet in erster Linie finanziellen Schutz, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen absagen müssen. Zu den üblichen Leistungen gehören die Erstattung der Stornokosten, die der Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie Ihre Reise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht antreten können.
Diese Ereignisse können beispielsweise eine plötzliche schwere Krankheit, ein Unfall, ein Todesfall in der Familie, eine unerwartete Schwangerschaftskomplikation oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Einige Versicherer bieten auch zusätzliche Leistungen wie eine Reiseabbruchversicherung, die Kosten übernimmt, wenn Sie Ihre Reise nach Beginn abbrechen müssen, oder eine Versicherung für Umbuchungskosten.
Wie unterscheiden sich die Angebote verschiedener Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen?
Die Angebote von Reiserücktrittsversicherungen können sich in mehreren wichtigen Aspekten unterscheiden. Zunächst gibt es Unterschiede in den abgedeckten Stornierungsgründen: Während einige Versicherer ein breites Spektrum an Gründen anerkennen, sind andere strenger und decken nur die häufigsten Gründe wie Krankheit oder Unfall ab.
Auch die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren; manche Versicherungen bieten Tarife ohne Selbstbeteiligung an, während andere eine Selbstbeteiligung von 20% oder mehr vorsehen. Zudem unterscheiden sich die Versicherer in ihren Zusatzleistungen, wie z.B. dem Einschluss einer Reiseabbruchversicherung oder einer Auslandskrankenversicherung. Die Flexibilität der Tarife und die Deckungssummen können ebenfalls unterschiedlich sein, was bedeutet, dass einige Versicherer besser für teurere Reisen geeignet sind als andere.
Was sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung?
Um die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss der Versicherungsfall, also der Grund für die Stornierung, in den Vertragsbedingungen der Versicherung als erstattungsfähig anerkannt sein. Typischerweise müssen Sie die Reise unmittelbar nach dem Eintritt des Ereignisses stornieren, und in der Regel ist es notwendig, den Schaden innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Eintritt zu melden.
Außerdem müssen Sie Nachweise erbringen, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest bei Krankheit oder Unfall sowie eine Stornorechnung. Die genauen Anforderungen können je nach Versicherer unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, die Bedingungen Ihres Vertrags genau zu kennen und alle notwendigen Schritte fristgerecht zu unternehmen, um den Versicherungsschutz in vollem Umfang nutzen zu können.
In welchen Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein?
Eine Reiserücktrittsversicherung tritt in der Regel nicht ein, wenn der Grund für die Stornierung der Reise nicht den versicherten Ereignissen entspricht. Beispielsweise sind planbare oder vorhersehbare Ereignisse wie eine bereits bekannte Krankheit, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bestand, normalerweise ausgeschlossen. Ebenso sind berufliche Verpflichtungen, wie eine plötzliche Geschäftsreise, oder persönliche Gründe, wie ein einfacher Sinneswandel, meist nicht abgedeckt.
Darüber hinaus kann die Versicherung auch ablehnen, wenn die Stornierung aufgrund von Umständen erfolgt, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden. Manche Versicherer schließen auch Pandemien oder Naturkatastrophen aus, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Vertrag enthalten. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um zu wissen, welche Situationen ausgeschlossen sind.
Kann man eine Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristig vor der Reise abschließen?
Ja, es ist möglich, eine Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristig vor der Reise abzuschließen, allerdings gelten dafür besondere Bedingungen. Viele Versicherer bieten an, die Versicherung bis zu einem bestimmten Zeitraum vor Reiseantritt abzuschließen, häufig bis 30 Tage vor Abreise.
Wenn die Reise kurzfristig, also innerhalb dieser Frist, gebucht wird, bieten einige Anbieter die Möglichkeit, die Versicherung noch innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abzuschließen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Fristen und Bedingungen des jeweiligen Versicherers zu kennen, da eine verspätete Versicherung möglicherweise keine Deckung bietet, wenn die Stornierung bereits absehbar war.
Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Reiserücktrittsversicherung erforderlich?
Für die Beantragung einer Reiserücktrittsversicherung sind in der Regel nur wenige Unterlagen erforderlich. Zu den grundlegenden Unterlagen gehört eine Kopie der Buchungsbestätigung für die Reise, die die Kosten und das Reisedatum bestätigt. Darüber hinaus verlangen einige Versicherer möglicherweise auch Angaben zu möglichen Vorerkrankungen oder besonderen Umständen, die für die Versicherungsbedingungen relevant sein könnten.
Es ist auch üblich, dass der Versicherer eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises benötigt, um die Identität des Versicherungsnehmers zu bestätigen. Je nach Versicherer und Tarif können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, daher ist es ratsam, sich vor dem Abschluss genau über die Anforderungen zu informieren.