Reiserücktrittsversicherung ab 5€ – Storno ohne Risiko!

Eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Versicherung, die den Reisenden bei unvorhergesehenen Ereignissen absichert. Wenn eine Reise aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen abgesagt werden muss, kann die Reiserücktrittsversicherung die Kosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise übernehmen.

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Reisende, die ihre Reisepläne nicht aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen ändern möchten.


AnbieterTariftypNote (Stiftung Warentest)SelbstbeteiligungVersicherungsschutzPreis (Reisepreis bis 1000 €)
Europ AssistanceEinzelreise, FamilieSehr gut (1,4)NeinReiserücktritt, Reiseabbruch, umfangreiche Gründe57,- €
Würzburger VersicherungEinzelreiseSehr gut (1,5)NeinReiserücktritt, Reiseabbruch57,- €
LVMEinzelreise, FamilieSehr gutNeinUmfassender Schutz, inkl. spezielle Familienleistungen55,- €
Allianz DirectEinzelreiseGutJaStandardleistungen, aber eingeschränkte Gründe49,- €
HanseMerkurEinzelreiseGutJaUmfassender Schutz, aber mit Selbstbeteiligung49,- €

Die Grundlagen der Reiserücktrittsversicherung sind einfach zu verstehen. Die Versicherung deckt die Kosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise ab, wenn der Reisende aus einem triftigen Grund nicht reisen kann.

Triftige Gründe können Krankheit, Unfall, Tod oder andere unvorhergesehene Ereignisse sein. Die Versicherungsbedingungen können jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sein, und es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu lesen, bevor man sich für eine Versicherung entscheidet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?: Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders empfehlenswert für teure Reisen, wie Pauschalreisen oder Kreuzfahrten, sowie für Personen mit einem erhöhten Stornorisiko, wie Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Sie schützt vor hohen Stornokosten, die bei kurzfristigen Absagen anfallen können.
  • Versicherte Ereignisse und Ausschlüsse: Die Versicherung erstattet Stornokosten nur unter bestimmten Bedingungen, wie bei Krankheit, Unfall oder Tod von Angehörigen. Ausschlüsse können Erkrankungen umfassen, die bereits vor der Buchung der Reise bestanden, sowie höhere Gewalt oder vorsätzliche Handlungen. Es ist wichtig, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen.
  • Wichtige Vertragskriterien: Bei der Auswahl einer Reiserücktrittsversicherung sollten Verbraucher auf Punkte wie keine Selbstbeteiligung, die Möglichkeit zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren und die Option, Reiserücktritt und Reiseabbruch separat abzuschließen, achten. Diese Faktoren tragen zur umfassenden Absicherung im Schadensfall bei.

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Inhalt

Grundlagen der Reiserücktrittsversicherung

Rundum abgesichert: Versicherungsschutz für Ihre Reise

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet umfassenden Schutz, falls Sie Ihre Reise nicht antreten können. Sie erstattet die vertraglich anfallenden Stornokosten, wenn die Reise aus versicherten Gründen wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen nicht angetreten werden kann.

Zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung können weitere Versicherungen wie eine Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie), Notfall-Versicherung, Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung sinnvoll sein, um einen rundum Schutz für die Reise zu haben.

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung im Überblick

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen einen wichtigen Schutz vor den finanziellen Risiken einer unerwarteten Reiseabsage. Unvorhergesehene Ereignisse wie eine plötzliche Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall im engeren Familienkreis können dazu führen, dass Sie Ihre geplante Reise nicht antreten können. Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie in solchen Fällen abgesichert, da diese die Stornokosten übernimmt, die in der Regel bis zu 100% des Reisepreises betragen können.

VersichererErstattungsgründeSelbstbeteiligungDeckungssummeZusatzleistungenBesondere Bedingungen
Allianz TravelKrankheit, Unfall, Todesfall, Arbeitsplatzverlust, ImpfunverträglichkeitOptionalBis zum GesamtreisepreisReiseabbruchversicherung, 24/7 NotrufserviceRücktritt muss unverzüglich gemeldet werden
ERV (Europäische)Unvorhersehbare schwere Erkrankung, Tod, Impfung, JobverlustJa, 20%Bis zu 5.000 € pro PersonSchutz bei Naturkatastrophen, Assistance-LeistungenErstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses
HanseMerkurSchwere Erkrankung, Unfall, Tod, Schwangerschaft, Schaden am EigentumNeinBis zu 10.000 € pro PersonKrankenrücktransport, ReisegepäckversicherungErstattungsfähig nur mit ärztlichem Attest
ADAC ReiserücktrittsversicherungKrankheit, Unfall, Tod, Verlust des Arbeitsplatzes, SchwangerschaftskomplikationenJa, 20%Bis zu 10.000 € pro PersonSchutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, NotrufserviceMitgliedschaft im ADAC erforderlich
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Unvorhergesehene schwere Erkrankung, Unfall, Tod, Impfung, ArbeitsplatzwechselOptionalBis zum Reisepreis24/7 Notrufservice, ReiseabbruchversicherungRücktritt muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden
AXA AssistanceUnfall, Krankheit, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schaden am EigentumJa, 15%Bis zu 7.500 € pro PersonReiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten ReiseleistungenSchadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich
BarmeniaSchwere Erkrankung, Unfall, Tod, Arbeitsplatzverlust, Schwangerschaft, Schaden am EigentumOptionalBis zu 8.000 € pro PersonKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei NaturkatastrophenStornierung spätestens 48 Stunden nach Schadenseintritt
LVM VersicherungKrankheit, Unfall, Tod, Schaden am EigentumNeinBis zu 5.000 € pro Person24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei NaturkatastrophenErstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses

Bei der Wahl der passenden Reiserücktrittsversicherung sollten Sie darauf achten, welche Erstattungsgründe von der Versicherung anerkannt werden. Die meisten Versicherer, wie zum Beispiel die Allianz Travel oder die ERV (Europäische Reiseversicherung), decken klassische Gründe wie Krankheit, Unfall oder den Tod eines nahen Angehörigen ab. Einige Anbieter, wie HanseMerkur oder TravelSecure, bieten darüber hinaus Schutz bei Schwangerschaftskomplikationen oder einem unerwarteten Arbeitsplatzverlust. Es ist wichtig, dass Sie die genauen Bedingungen der Versicherung kennen, da eine Erstattung in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt, wie zum Beispiel der Vorlage eines ärztlichen Attests.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Höhe der Deckungssumme. Diese sollte mindestens den gesamten Reisepreis abdecken, damit Sie im Falle eines Reiserücktritts nicht auf den Stornokosten sitzen bleiben. Versicherer wie die HanseMerkur oder der ADAC bieten Deckungssummen von bis zu 10.000 Euro pro Person an. Auch die Selbstbeteiligung spielt eine Rolle: Einige Versicherer, wie die AXA Assistance, verlangen eine Selbstbeteiligung von 15% des erstattungsfähigen Betrags, während andere, wie die LVM Versicherung, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung anbieten.

Zusatzleistungen können ebenfalls einen Unterschied machen. Viele Versicherer bieten in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung auch eine Reiseabbruchversicherung an, die die Kosten übernimmt, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden müssen. Einige Anbieter wie Allianz Travel und ERV bieten darüber hinaus einen 24/7 Notrufservice oder eine Reisegepäckversicherung an, die für zusätzlichen Schutz sorgen.

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherung definieren den Deckungsumfang, die Selbstbeteiligung und die Tarifoptionen. Es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass man den gewünschten Versicherungsschutz erhält.

Deckungsumfang der Versicherung für den Reiserücktritt

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die vertraglich geschuldeten Stornokosten ab, wenn die Reise aus versicherten Gründen nicht angetreten werden kann.

Der Versicherungsschutz greift in der Regel, wenn die Reise aufgrund von Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft oder anderen im Vertrag genannten Gründen storniert werden muss.

Meist sind auch Schäden am Eigentum oder der Verlust des Arbeitsplatzes versichert.

Einschluss von Risikopersonen

Der Einschluss von Risikopersonen in einer Reiserücktrittsversicherung ist ein wesentliches Merkmal, das Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung berücksichtigen sollten. Risikopersonen sind in der Regel Personen, deren plötzliche Erkrankung oder ein anderes unvorhersehbares Ereignis dazu führen könnte, dass Sie Ihre Reise stornieren müssen. Dies umfasst häufig nahe Verwandte, wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Großeltern, aber auch Lebenspartner und Mitreisende.

VersichererDefinition von RisikopersonenEingeschlossene RisikopersonenBesondere Bedingungen / AusschlüsseZusatzleistungen
Allianz TravelAngehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, MitreisendeRücktritt muss unverzüglich gemeldet werdenReiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice
ERV (Europäische)Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern, LebenspartnerRücktritt muss unverzüglich nach Schadenseintritt erfolgenSchutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen
HanseMerkurAngehörige ersten und zweiten Grades, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, MitreisendeAusschluss bei Vorerkrankungen der RisikopersonKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung
ADAC ReiserücktrittsversicherungAngehörige ersten und zweiten Grades, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegereltern, MitreisendeMitgliedschaft im ADAC erforderlich, Rücktritt nur bei unvermeidbarem EreignisSchutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Angehörige ersten und zweiten Grades, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, LebenspartnerRücktritt muss innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses gemeldet werden24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung
AXA AssistanceAngehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, MitreisendeSchadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlichReiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
BarmeniaAngehörige ersten und zweiten Grades, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, MitreisendeStornierung spätestens 48 Stunden nach SchadenseintrittKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
LVM VersicherungAngehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, MitreisendeErstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
Signal IdunaAngehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartner, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, MitreisendeRücktritt muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werdenReiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten
R+V VersicherungAngehörige ersten und zweiten Grades, MitreisendeEhepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, MitreisendeSchadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlichReisegepäckversicherung, Krankenrücktransport

Die meisten Reiserücktrittsversicherungen, wie etwa die Allianz Travel oder die ERV (Europäische Reiseversicherung), schließen Angehörige ersten und zweiten Grades sowie Lebenspartner und Mitreisende als Risikopersonen ein. Dies bedeutet, dass Sie im Falle eines unerwarteten Ereignisses, das eine dieser Personen betrifft, von der Versicherung abgesichert sind und die Stornokosten erstattet bekommen können. Dies ist besonders wichtig, da solche Ereignisse häufig außerhalb Ihrer Kontrolle liegen und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.

Allerdings gibt es Unterschiede in den Bedingungen und Ausschlüssen der Versicherer. Einige Anbieter, wie HanseMerkur oder TravelSecure, haben bestimmte Einschränkungen, beispielsweise bei Vorerkrankungen der Risikopersonen. Diese sollten Sie bei der Wahl der passenden Versicherung genau prüfen. Zudem ist die zeitnahe Meldung des Schadensfalls entscheidend. Viele Versicherer, wie die AXA Assistance und die Barmenia, verlangen eine Schadensmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten, sind die zusätzlichen Leistungen, die einige Versicherer anbieten. So inkludiert beispielsweise die Barmenia neben der Reiserücktrittsversicherung auch einen Krankenrücktransport und eine Reisegepäckversicherung. Diese Zusatzleistungen bieten Ihnen einen umfassenderen Schutz, falls es während der Reise zu unerwarteten Zwischenfällen kommt.

Flexible Tarife: Selbstbeteiligung und Optionen für Ihren Reiseschutz

Die Flexibilität bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung ist entscheidend, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu gewährleisten. Besonders die Option, eine Selbstbeteiligung einzuschließen oder auszuschließen, ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen und dabei möglicherweise auch Kosten zu sparen.

VersichererFlexible TarifoptionenSelbstbeteiligungOption zur SelbstbeteiligungZusatzleistungenBesondere Bedingungen
Allianz TravelWahl zwischen verschiedenen Deckungshöhen und ZusatzleistungenOptional, 20% oder ohneJa, kann gewählt werdenReiseabbruchversicherung, 24/7 NotrufserviceRücktritt muss unverzüglich gemeldet werden
ERV (Europäische)Verschiedene Tarifklassen je nach Reisepreis und PersonenzahlJa, 20%Ja, Standard oder ohneSchutz bei Naturkatastrophen, Assistance-LeistungenStornierung sofort nach Schadenseintritt erforderlich
HanseMerkurAnpassbare Deckungssumme und ZusatzleistungenNeinNein, keine SelbstbeteiligungKrankenrücktransport, ReisegepäckversicherungErstattungsfähig nur mit ärztlichem Attest
ADAC ReiserücktrittsversicherungTarife speziell für Mitglieder mit verschiedenen SelbstbeteiligungsoptionenJa, 20%Ja, kann optional hinzugefügt werdenSchutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, NotrufserviceMitgliedschaft im ADAC erforderlich
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Flexible Tarife je nach Deckungsumfang und SelbstbeteiligungOptional, 20% oder ohneJa, kann gewählt werden24/7 Notrufservice, ReiseabbruchversicherungRücktritt muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden
AXA AssistanceAuswahl zwischen mehreren Tarifen mit und ohne SelbstbeteiligungOptional, 15% oder ohneJa, kann gewählt werdenReiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten ReiseleistungenSchadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich
BarmeniaFlexible Tarife mit AnpassungsmöglichkeitenOptional, 20% oder ohneJa, kann gewählt werdenKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei NaturkatastrophenStornierung spätestens 48 Stunden nach Schadenseintritt
LVM VersicherungUnterschiedliche Tarife je nach Reisedauer und ReisepreisNeinNein, keine Selbstbeteiligung24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei NaturkatastrophenErstattet nur bei sofortiger Stornierung nach Eintritt des Ereignisses
Signal IdunaVerschiedene Tarife mit oder ohne SelbstbeteiligungOptional, 20% oder ohneJa, kann gewählt werdenReiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen RückreisekostenRücktritt muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden
R+V VersicherungFlexible Tarife je nach Bedarf und DeckungOptional, 20% oder ohneJa, kann gewählt werdenReisegepäckversicherung, KrankenrücktransportSchadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlich

Viele Versicherer, wie die Allianz Travel und die ERV (Europäische Reiseversicherung), bieten flexible Tarifoptionen, bei denen Sie zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen können. Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie im Schadensfall einen bestimmten Prozentsatz der Kosten selbst tragen. Bei der Allianz Travel kann dies beispielsweise 20% der Stornokosten betragen. Dieser Tarif kann jedoch günstiger sein als ein Tarif ohne Selbstbeteiligung. Wenn Sie ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben und im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten tragen möchten, können Sie auch Tarife ohne Selbstbeteiligung wählen, die allerdings etwas teurer sind.

Einige Anbieter, wie die HanseMerkur und die LVM Versicherung, bieten standardmäßig Tarife ohne Selbstbeteiligung an. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie sich vollständig gegen finanzielle Risiken absichern möchten. Andere Versicherer, wie die ADAC Reiserücktrittsversicherung, bieten flexible Tarife, die speziell auf Mitglieder zugeschnitten sind, mit der Option, eine Selbstbeteiligung hinzuzufügen oder zu entfernen. Auch die AXA Assistance und die Barmenia ermöglichen eine solche flexible Anpassung, was Ihnen die Freiheit gibt, den Tarif nach Ihrem eigenen Risikoempfinden zu wählen.

Zusätzlich zu den flexiblen Tarifoptionen bieten viele Versicherer weitere Zusatzleistungen an. So inkludieren beispielsweise die Allianz Travel und die ERV eine Reiseabbruchversicherung, die Sie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruchs absichert. Dies bietet einen umfassenden Schutz, wenn Sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses Ihre Reise abbrechen müssen.

Bei einigen Anbietern, wie der Signal Iduna und der R+V Versicherung, müssen Sie den Schadensfall innerhalb einer bestimmten Frist, oft 24 bis 48 Stunden, melden, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Diese Bedingungen können sich je nach Tarif und Versicherer unterscheiden und sollten bei der Wahl des passenden Tarifs berücksichtigt werden.

Abschluss und Prüfung der Versicherung

Reiserücktrittsversicherungen können bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. In einigen Fällen ist eine Buchung auch noch bis zum Tag der Buchung oder spätestens drei Tage danach möglich. Die genauen Abschlussfristen variieren jedoch von Anbieter zu Anbieter. Es ist daher ratsam, die Abschlussfristen des gewünschten Anbieters im Voraus zu prüfen.

Wann sollte man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist ein wichtiger Schritt, um sich vor den finanziellen Folgen einer unerwarteten Stornierung Ihrer Reise zu schützen. Doch wann genau sollten Sie diese Versicherung abschließen, um sicherzustellen, dass Sie im Schadensfall abgesichert sind?

VersichererMaximale Frist nach BuchungSpätester Abschlusszeitpunkt vor ReisebeginnBesondere BedingungenEmpfohlener Zeitpunkt für Abschluss
Allianz TravelInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnAbschluss innerhalb von 3 Tagen bei Last-Minute-BuchungenSofort nach Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
ERV (Europäische)Innerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnFür Last-Minute-Reisen innerhalb von 3 Tagen nach BuchungDirekt nach Buchung, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
HanseMerkurInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnBei kurzfristigen Reisen bis 3 Tage nach Buchung möglichUnmittelbar nach Buchung, insbesondere bei teuren Reisen
ADAC ReiserücktrittsversicherungInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnMitgliedschaft erforderlich, bei kurzfristigen Reisen innerhalb von 3 TagenDirekt nach Buchung, insbesondere bei teuren und langen Reisen
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Innerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnBei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 3 Tagen abzuschließenDirekt nach Buchung, spätestens 30 Tage vor Abreise
AXA AssistanceInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnMuss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen seinSofort nach Buchung, besonders bei teuren Reisen und Vorerkrankungen
BarmeniaInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnFür Last-Minute-Reisen innerhalb von 3 Tagen nach BuchungSofort nach Buchung, besonders für Reisen mit hohen Stornokosten
LVM VersicherungInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnAbschluss bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 3 TagenDirekt nach Buchung, um vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten
Signal IdunaInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnBei kurzfristigen Reisen innerhalb von 3 Tagen nach BuchungUnmittelbar nach Buchung, besonders bei Reisen mit höherem Risiko
R+V VersicherungInnerhalb von 14 TagenBis 30 Tage vor ReisebeginnInnerhalb von 3 Tagen bei Last-Minute-Buchungen abzuschließenDirekt nach Buchung, insbesondere bei teuren und langfristigen Reisen

Im Allgemeinen empfehlen die meisten Versicherer, wie die Allianz Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung) und HanseMerkur, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung direkt nach der Buchung der Reise vorzunehmen. Der optimale Zeitpunkt ist innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung. Dies gewährleistet, dass Sie umfassend geschützt sind und spätere unvorhergesehene Ereignisse, die zu einem Rücktritt führen könnten, abgedeckt werden. Wenn Sie Ihre Versicherung innerhalb dieses Zeitraums abschließen, vermeiden Sie potenzielle Ausschlüsse, die auftreten könnten, wenn der Versicherungsschutz zu spät erworben wird.

Für Last-Minute-Reisen bieten viele Versicherer, wie zum Beispiel TravelSecure und AXA Assistance, die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abzuschließen. Diese kurze Frist ist wichtig, da sie sicherstellt, dass selbst kurzfristig geplante Reisen abgesichert sind. Bei Last-Minute-Buchungen sollten Sie daher besonders darauf achten, diese Frist einzuhalten, um nicht ungeschützt zu sein.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist der Zeitpunkt vor dem Reiseantritt. Die meisten Versicherer setzen eine Frist von 30 Tagen vor Reisebeginn, bis zu der die Versicherung spätestens abgeschlossen sein muss. Dieser Zeitraum bietet ausreichend Puffer, um unvorhergesehene Änderungen in Ihren Reiseplänen zu berücksichtigen. Sollten Sie Ihre Reise erst kurz vor dem Abreisetermin buchen, ist es entscheidend, die Reiserücktrittsversicherung so schnell wie möglich abzuschließen, idealerweise innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung.

Zusätzlich sollten Sie den Abschluss der Reiserücktrittsversicherung insbesondere dann in Betracht ziehen, wenn es sich um eine teure Reise handelt oder wenn Sie oder Mitreisende unter bekannten gesundheitlichen Risiken leiden. Versicherer wie die ADAC Reiserücktrittsversicherung und die Barmenia bieten spezielle Tarife für Reisen mit hohen Stornokosten oder bei Reisen, die lange im Voraus geplant werden. Ein rechtzeitiger Abschluss stellt sicher, dass Sie im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer plötzlichen Erkrankung oder einem Unfall, abgesichert sind.

Worauf bei den Versicherungsleistungen im Schadensfall zu achten ist

Beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es essenziell, sich mit den Leistungen der Versicherung im Schadensfall vertraut zu machen. Dies gewährleistet, dass Sie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, wie einer Krankheit, einem Unfall oder einem Todesfall, die Ihnen zustehende Erstattung problemlos erhalten.

VersichererErforderliche Dokumente im SchadensfallFrist zur SchadensmeldungDeckung bei Krankheit/UnfallErstattung bei TodesfallZusatzleistungen
Allianz TravelÄrztliches Attest, Buchungsbestätigung, StornierungsnachweisInnerhalb von 48 Stunden nach SchadensfallJa, umfassend bei Vorlage der notwendigen NachweiseJa, Erstattung der StornokostenReiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice
ERV (Europäische)Medizinisches Gutachten, Stornorechnung, BuchungsunterlagenUnverzüglich nach SchadensfallJa, Erstattung bei Vorlage des ärztlichen AttestsJa, vollständige Erstattung der StornokostenSchutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen
HanseMerkurÄrztliches Attest, Rechnung über Stornokosten, OriginalbuchungInnerhalb von 48 Stunden nach SchadensfallJa, deckt alle medizinischen Gründe abJa, Rückerstattung gemäß der TarifbedingungenKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung
ADAC ReiserücktrittsversicherungÄrztliches Attest, Stornierungsnachweis, BuchungsbestätigungSofort nach SchadensfallJa, umfassend bei Vorlage der erforderlichen DokumenteJa, volle Erstattung der StornokostenSchutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Ärztliches Attest, Belege über entstandene Kosten, StornorechnungInnerhalb von 48 Stunden nach SchadensfallJa, Erstattung bei Vorlage der notwendigen NachweiseJa, vollständige Erstattung der Stornokosten24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung
AXA AssistanceÄrztliche Bescheinigung, Buchungs- und StornierungsnachweisInnerhalb von 48 Stunden nach SchadensfallJa, umfassende Deckung bei Krankheit oder UnfallJa, Rückerstattung der vollen StornokostenReiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
BarmeniaÄrztliches Attest, Stornierungsnachweis, OriginalbuchungUnverzüglich nach SchadensfallJa, Erstattung bei Vorlage aller geforderten UnterlagenJa, vollständige Erstattung der StornokostenKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
LVM VersicherungÄrztliches Attest, Buchungsbestätigung, Nachweis der StornokostenInnerhalb von 48 Stunden nach SchadensfallJa, umfassende Deckung bei Krankheit oder UnfallJa, Erstattung der vollen Stornokosten24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
Signal IdunaÄrztliches Attest, Stornorechnung, BuchungsunterlagenInnerhalb von 24 Stunden nach SchadensfallJa, Deckung bei allen versicherten EreignissenJa, vollständige Rückerstattung der StornokostenReiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten
R+V VersicherungMedizinische Bescheinigung, Buchungs- und StornierungsnachweisUnverzüglich nach SchadensfallJa, umfassend bei Vorlage aller erforderlichen DokumenteJa, volle Erstattung der StornokostenReisegepäckversicherung, Krankenrücktransport

Ein wichtiger Aspekt ist die fristgerechte Meldung des Schadensfalls. Die meisten Versicherer, wie Allianz Travel, HanseMerkur und AXA Assistance, verlangen, dass der Schaden innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses gemeldet wird. Dies gilt sowohl für Krankheiten und Unfälle als auch für den Todesfall eines nahen Angehörigen. Einige Anbieter, wie die Signal Iduna, haben sogar noch strengere Fristen und setzen eine Meldung innerhalb von 24 Stunden voraus. Es ist daher ratsam, sich bereits vor der Reise über die spezifischen Fristen Ihrer Versicherung zu informieren und im Schadensfall unverzüglich zu handeln.

Ebenso relevant ist die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente. Die meisten Versicherer verlangen ein ärztliches Attest, eine Stornorechnung sowie die Originalbuchungsunterlagen. Diese Nachweise sind entscheidend, um die Ursache des Schadensfalls zu belegen und die Erstattung der Stornokosten zu erhalten. Versicherer wie die ERV (Europäische Reiseversicherung) und die Barmenia haben klare Vorgaben, welche Dokumente im Schadensfall eingereicht werden müssen. Diese sollten Sie sorgfältig sammeln und umgehend nach dem Schadenfall einreichen.

Die Versicherungsleistungen selbst umfassen in der Regel die Erstattung der vollen Stornokosten, sofern die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Anbieter wie die Allianz Travel und die ADAC Reiserücktrittsversicherung bieten zudem zusätzliche Absicherungen, wie eine Reiseabbruchversicherung oder die Erstattung von Umbuchungskosten. Diese Zusatzleistungen sind besonders nützlich, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses abbrechen oder ändern müssen.

Darüber hinaus bieten einige Versicherer, wie die HanseMerkur und die R+V Versicherung, spezielle Leistungen wie den Krankenrücktransport oder den Schutz bei Naturkatastrophen an. Diese zusätzlichen Leistungen können im Schadensfall einen erheblichen Mehrwert bieten, insbesondere bei Reisen in Regionen mit höherem Risiko.

Anbietervergleich: Finden Sie die beste Reiserücktrittsversicherung

Hier ist eine Tabelle mit einem Vergleich der Testsieger-Tarife für Reiserücktrittsversicherungen:

AnbieterStiftung Warentest BewertungPreis Jahresvertrag EinzelpersonPreis Jahresvertrag FamilieLeistungen
Europ AssistanceTestsieger 01/2024, Note „SEHR GUT“ (1,2)72,00 €119,00 €Reiserücktritt, Reiseabbruch, Selbstbehalt 20% (mind. 25 €)
LVMFinanztip Empfehlung (Stiftung Warentest sehr gut 1,5)79,60 €115,50 €Reiserücktritt, Reiseabbruch, kein Selbstbehalt
Signal IdunaFinanztip Empfehlung für Einzelverträge75,80 €127,00 €Reiserücktritt, Selbstbehalt 20% (mind. 25 €)
HanseMerkurStiftung Warentest sehr gut (1,5) für Familienschutz99,90 €124,00 €Reiserücktritt, Reiseabbruch, kein Selbstbehalt
Hinweis: Die Tarife und Preise können sich geändert haben. Ein individueller Vergleich der aktuellen Angebote ist ratsam.

Die Europ Assistance geht als Testsieger aus dem Stiftung Warentest Vergleich 01/2024 mit der Bestnote „SEHR GUT (1,2)“ hervor. LVM und Signal Iduna werden von Finanztip empfohlen, ebenso wie HanseMerkur, die bei Stiftung Warentest sehr gut für Familienschutz abschneidet.

Bei den Leistungen sind Reiserücktritt und teilweise Reiseabbruch enthalten, einige Anbieter haben einen Selbstbehalt von 20%. Die Jahrespreise für Einzelverträge liegen zwischen 72 und 99 €, für Familien zwischen 115 und 127 €. Für die individuelle Auswahl sollten die eigenen Anforderungen, Preis-Leistung und die genauen Versicherungsbedingungen verglichen werden.

Spezielle Situationen und Ereignisse

In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass eine Reise storniert werden muss. Hier sind einige spezielle Situationen und Ereignisse, die von einer Reiserücktrittsversicherung abgedeckt werden können.

Reiseabsage wegen Krankheit oder Unfall: So sind Sie abgesichert

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet Schutz, wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht antreten können. Voraussetzung ist meist, dass Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gesund waren und die Erkrankung unerwartet auftritt.

Bei Krankheit ist häufig ein ärztliches Attest erforderlich, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Bei einem Unfall muss dieser durch Belege wie Arztberichte oder Polizeiberichte nachgewiesen werden. Die Versicherung erstattet dann die vertraglich geschuldeten Stornokosten.

Stornoschutz in Zeiten von Corona: Versicherung bei Pandemie

Viele Reiserücktrittsversicherungen bieten inzwischen auch Schutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Häufig sind folgende Fälle versichert:

  • Erkrankung mit COVID-19 vor Reiseantritt
  • Quarantäneanordnung aufgrund einer Infektion oder des Kontakts zu einer infizierten Person
  • Nichtbeförderung wegen Fieber am Abflughafen

Wichtig ist, dass die Versicherung nach Beginn der Pandemie abgeschlossen wurde und die Pandemie in den Versicherungsbedingungen nicht als Ausschlussgrund genannt wird. Eine sorgfältige Prüfung der Versicherungsbedingungen ist ratsam.

Reiserücktritt und Schwangerschaft: Das müssen Sie wissen

Auch eine Schwangerschaft kann ein versicherter Rücktrittsgrund sein, wenn die Reise aufgrund von Beschwerden oder Komplikationen nicht angetreten werden kann. Meist ist dies jedoch nur möglich, wenn die Schwangerschaft nach Abschluss der Versicherung festgestellt wurde.

Bei einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung gelten häufig Sonderregelungen. Einige Versicherer bieten dann nur einen eingeschränkten Schutz bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen und eine Rücksprache mit dem Versicherer sind empfehlenswert.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann Reisende vor hohen Stornokosten schützen, wenn sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können. Die Versicherung kann auch die Kosten für eine Umbuchung oder einen vorzeitigen Abbruch einer Reise abdecken.

Berechnung der Stornokosten bei einer Reiseabsage

Die Berechnung der Stornokosten bei einer Reiseabsage ist ein zentraler Punkt, den Sie bei der Auswahl und Nutzung einer Reiserücktrittsversicherung beachten sollten. Diese Kosten können erheblich variieren und steigen in der Regel, je näher der Abreisetermin rückt. Die meisten Versicherer, wie Allianz Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung) und HanseMerkur, folgen einer gestaffelten Regelung, die vorsieht, dass die Stornokosten bis zu 100% des Reisepreises betragen können, wenn die Reise sehr kurzfristig abgesagt wird.

VersichererStornokostenregelungErstattungsprozentsatzZeitpunkt der StornierungBesondere BedingungenZusatzleistungen
Allianz TravelStornokosten steigen gestaffelt je näher der Reisetermin rücktBis zu 100% je nach Zeitpunkt der StornierungBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Ärztliches Attest und Stornobescheinigung erforderlichReiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice
ERV (Europäische)Stornokosten gemäß Staffelung in den AGBBis zu 100% abhängig vom StornierungszeitpunktBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Sofortige Schadensmeldung und Nachweis aller UnterlagenSchutz bei Naturkatastrophen, Assistance-Leistungen
HanseMerkurStaffelung der Stornokosten nach StornierungszeitpunktBis zu 100% je nach Zeitpunkt der StornierungBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Ärztliches Attest notwendig, um Erstattung zu erhaltenKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung
ADAC ReiserücktrittsversicherungStornokosten je nach zeitlicher Nähe zur AbreiseBis zu 100% je nach StornierungszeitpunktBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Mitgliedschaft erforderlich, Stornierungsnachweis und Attest erforderlichSchutz bei Reisepreiserhöhungen, Reisegepäckversicherung, Notrufservice
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Stornokosten gestaffelt je nach AbreisedatumBis zu 100% abhängig vom Zeitpunkt der StornierungBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Ärztliches Attest und Stornobescheinigung notwendig24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung
AXA AssistanceStornokosten steigen je näher der Abreisetermin rücktBis zu 100% abhängig vom StornierungszeitpunktBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Ärztliches Attest erforderlich, Schadensmeldung innerhalb von 48 StundenReiseabbruch, Umbuchungskosten, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
BarmeniaStornokostenstaffelung je nach zeitlicher Nähe zur AbreiseBis zu 100% abhängig vom StornierungszeitpunktBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Unverzügliche Schadensmeldung und Vorlage aller relevanten UnterlagenKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
LVM VersicherungStornokosten berechnen sich nach der Nähe zum ReiseterminBis zu 100% abhängig vom StornierungszeitpunktBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Sofortige Schadensmeldung, ärztliches Attest erforderlich24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
Signal IdunaStornokosten steigen mit der zeitlichen Nähe zum AbreisedatumBis zu 100% je nach Zeitpunkt der StornierungBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Schadensmeldung innerhalb von 24 Stunden, Attest notwendigReiseabbruchversicherung, Erstattung von zusätzlichen Rückreisekosten
R+V VersicherungStornokosten gestaffelt je nach zeitlicher Nähe zum AbreisedatumBis zu 100% abhängig vom Zeitpunkt der StornierungBis 30 Tage vor Abreise: 20%, ab 7 Tage: 100%Sofortige Schadensmeldung erforderlich, ärztliches Attest notwendigReisegepäckversicherung, Krankenrücktransport

Typischerweise beginnen die Stornokosten etwa 30 Tage vor der geplanten Abreise bei 20% des Reisepreises und erhöhen sich auf bis zu 100% in den letzten 7 Tagen vor der Abreise. Dieser Anstieg reflektiert das steigende Risiko und die entstehenden Kosten, die dem Reiseveranstalter entstehen, wenn die Reise kurzfristig abgesagt wird.

Um im Schadensfall eine Erstattung der Stornokosten zu erhalten, müssen Sie in der Regel bestimmte Dokumente einreichen. Dies beinhaltet meistens ein ärztliches Attest, das die Reiseunfähigkeit bestätigt, sowie eine Stornorechnung und weitere Buchungsunterlagen. Es ist entscheidend, diese Nachweise rechtzeitig einzureichen, um die Erstattung zu sichern. Die Fristen für die Schadensmeldung variieren je nach Versicherer, liegen aber in der Regel zwischen 24 und 48 Stunden nach dem Schadensfall.

Versicherer wie die AXA Assistance und die Barmenia bieten zusätzliche Leistungen an, wie etwa die Erstattung von Umbuchungskosten, falls Sie die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nachholen möchten. Diese Zusatzleistungen können besonders hilfreich sein, wenn Sie flexibel bleiben möchten und Ihre Reise nicht vollständig absagen, sondern nur verschieben wollen.

Erstattung von Reisekosten durch die Versicherung

Tritt der Versicherungsfall ein, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die vertraglich geschuldeten Stornokosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. Die Erstattung erfolgt je nach Vertrag bis zu einer bestimmten Höchstsumme, meist zwischen 1.500 und 10.000 € pro Person.

Einige Versicherungen haben einen Selbstbehalt von 20% der Stornokosten, mindestens jedoch 25 €. Andere Tarife verzichten auf einen Selbstbehalt.

Versicherungsschutz bei Mehrkosten und Umbuchungen

Muss die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen werden, erstattet eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch die Mehrkosten für eine vorzeitige Rückreise sowie nicht genutzte Reiseleistungen.

Einige Tarife bieten auch Schutz bei Umbuchungen, wenn beispielsweise der Reisetermin oder das Reiseziel aus versichertem Grund geändert werden muss. Die Versicherung übernimmt dann die Umbuchungsgebühren bis zu einer bestimmten Höhe.

Für den genauen Umfang der Leistungen sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Anbieter ist ratsam, um den passenden Schutz für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

Spezialversicherungen und Kombi-Pakete

Reiserücktrittsversicherungen werden oft als Teil von Paketen angeboten, die auch andere Versicherungen beinhalten. Diese Kombi-Pakete bieten oft eine kostengünstigere Option, um mehrere Versicherungen zu erwerben.

Jahresverträge und Gruppenversicherungen für häufige Reisende

Für Vielreisende und Familien bieten sich Jahresverträge oder Gruppenversicherungen an. Diese gelten für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres und sind oft günstiger als Einzelpolicen.

Jahresverträge für Einzelpersonen kosten zwischen 72 und 100 € pro Jahr, für Familien zwischen 115 und 130 €. Versichert sind meist Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen. Längere Reisen können gegen Aufpreis eingeschlossen werden.

Bei Gruppenversicherungen sind häufig bis zu 6 Personen versichert, die gemeinsam eine Reise buchen. Teilweise können auch einzelne Gruppenmitglieder separat reisen. Die Beiträge liegen zwischen 119 und 149 € pro Jahr.

Für den Abschluss eines Jahresvertrags oder einer Gruppenversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Vorerkrankungen sind je nach Anbieter bis zu 6 Monate vor Versicherungsbeginn ausgeschlossen. Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich.

Rundum-Schutz: Kombination mit Auslandskranken- und Gepäckversicherung

Ein umfassender Reiseschutz ist in der heutigen Zeit unerlässlich, besonders wenn es um die Kombination von Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung und Gepäckversicherung geht. Diese drei Versicherungen bieten zusammen einen Rundum-Schutz, der Sie vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse während Ihrer Reise bewahrt.

VersichererKombinationsmöglichkeitenLeistungen der AuslandskrankenversicherungLeistungen der GepäckversicherungBesondere BedingungenZusatzleistungen
Allianz TravelReiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung kombinierbarKostenübernahme bei Krankheit und Unfall im Ausland, medizinisch notwendiger RücktransportVersicherung gegen Verlust, Beschädigung und Diebstahl von ReisegepäckKeine Vorerkrankungen bei Abschluss24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
ERV (Europäische)Kombitarif für Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung verfügbarÜbernahme von Behandlungskosten, Rücktransport, KrankenhaustagegeldAbsicherung gegen Verlust, Beschädigung, Verspätung von GepäckÄrztliches Attest bei Abschluss notwendigAssistance-Leistungen, Schutz bei Naturkatastrophen
HanseMerkurKombination von Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung möglichKostenübernahme bei medizinischer Behandlung, Rücktransport, KrankenhaustagegeldVersicherung von Gepäck bei Verlust, Beschädigung und DiebstahlVorerkrankungen müssen angegeben werdenReiseabbruchversicherung, Krankenrücktransport, Schutz bei Naturkatastrophen
ADAC ReiserücktrittsversicherungRundum-Schutz mit Reiserücktritt, Auslandskranken und GepäckversicherungBehandlungskosten im Ausland, Rücktransport, MedikamenteAbsicherung bei Gepäckverlust, Beschädigung, DiebstahlADAC-Mitgliedschaft erforderlichNotrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Reisepreiserhöhungen
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Kombinierte Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung verfügbarÜbernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, RücktransportGepäckversicherung gegen Verlust, Beschädigung, DiebstahlUnverzügliche Meldung von Schäden erforderlichReiseabbruchversicherung, 24/7 Notrufservice
AXA AssistanceKombination von Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung möglichÜbernahme von medizinischen Kosten, Rücktransport, KrankenhaustagegeldVersicherung bei Verlust, Beschädigung und Diebstahl von GepäckSchadensmeldung innerhalb von 48 Stunden erforderlichUmbuchungskosten, Reiseabbruchversicherung, Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
BarmeniaKomplettpaket mit Reiserücktritts-, Auslandskranken- und GepäckversicherungKostenübernahme bei Krankheit, Rücktransport, MedikamentenversorgungAbsicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl von GepäckÄrztliches Attest bei Abschluss notwendigKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
LVM VersicherungKombination von Reiserücktritt, Auslandskranken und Gepäckversicherung möglichBehandlungskosten im Ausland, Rücktransport, MedikamentenversorgungVersicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl von GepäckSofortige Schadensmeldung notwendig24/7 Notrufservice, Reiseabbruchversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen
Signal IdunaKombinierte Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung verfügbarÜbernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Rücktransport, KrankenhaustagegeldVersicherung bei Verlust, Beschädigung, Diebstahl von ReisegepäckSchadensmeldung innerhalb von 24 Stunden erforderlichErstattung von zusätzlichen Rückreisekosten, Reiseabbruchversicherung
R+V VersicherungKomplettschutz aus Reiserücktritts-, Auslandskranken- und GepäckversicherungÜbernahme der Behandlungskosten, Rücktransport, KrankenhaustagegeldVersicherung gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl von GepäckSchadensmeldung unverzüglich nach Ereignis notwendigKrankenrücktransport, Reisegepäckversicherung, Schutz bei Naturkatastrophen

Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, falls Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten Krankheit, eines Unfalls oder anderer schwerwiegender Gründe absagen müssen. Viele Versicherer, darunter Allianz Travel, ERV (Europäische Reiseversicherung) und HanseMerkur, bieten umfassende Kombinationsmöglichkeiten an, die nicht nur den Reiserücktritt abdecken, sondern auch die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sowie den Verlust oder die Beschädigung Ihres Gepäcks.

Die Auslandskrankenversicherung ist ein unverzichtbarer Bestandteil dieses Rundum-Schutzes. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, die im Ausland notwendig werden, sowie den Rücktransport in Ihr Heimatland, falls dies medizinisch erforderlich ist. Versicherer wie die ADAC Reiserücktrittsversicherung und TravelSecure bieten in ihren Kombipaketen umfassenden Schutz, der auch Krankenhaustagegeld und die Kosten für Medikamente umfasst.

Zusätzlich bietet die Gepäckversicherung Schutz vor finanziellen Verlusten, falls Ihr Reisegepäck verloren geht, beschädigt wird oder gestohlen wird. Diese Absicherung ist besonders wertvoll, da der Verlust von Gepäck nicht nur ärgerlich ist, sondern auch hohe Kosten verursachen kann, beispielsweise durch die Notwendigkeit, Ersatzkäufe zu tätigen. AXA Assistance und Barmenia sind nur zwei der Versicherer, die in ihren Rundum-Schutz-Paketen eine solche Gepäckversicherung inkludieren.

Bei der Wahl eines solchen Rundum-Schutzes sollten Sie darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen abgedeckt sind und die Bedingungen klar und verständlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist beispielsweise die Notwendigkeit, Vorerkrankungen anzugeben, wie es bei der HanseMerkur der Fall ist, oder die zeitnahe Schadensmeldung, die bei vielen Versicherern wie Signal Iduna und R+V Versicherung innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen muss.

Ein umfassender Schutz durch die Kombination von Reiserücktritts-, Auslandskranken- und Gepäckversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses gut abgesichert sind und sich voll und ganz auf Ihre Reise konzentrieren können.

Hilfreiche Ressourcen und Informationen

Wenn es um Reiserücktrittsversicherungen geht, kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Es gibt viele verschiedene Anbieter und Policen, und es kann schwierig sein, herauszufinden, welche die beste für Ihre Bedürfnisse ist. Zum Glück gibt es einige hilfreiche Ressourcen und Informationen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.

Testergebnisse von Stiftung Warentest und Verbraucherportalen

Wenn es um den Schutz vor den finanziellen Folgen einer Reiseabsage geht, spielen die Bewertungen von Stiftung Warentest und Verbraucherportalen eine entscheidende Rolle. Diese unabhängigen Institutionen bieten verlässliche Informationen darüber, welche Reiserücktrittsversicherungen sich durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, umfassende Leistungen und eine zuverlässige Schadensabwicklung auszeichnen.

VersichererTestergebnis Stiftung Warentest (Stand 2024)Testergebnis Verbraucherportal (z.B. Finanztest, Stand 2024)Besondere StärkenBesondere Schwächen
Allianz TravelGut (2,0)4,5 von 5 SternenUmfassender Schutz, viele ZusatzleistungenTeurer als viele Mitbewerber
ERV (Europäische)Gut (2,1)4,3 von 5 SternenHohe Deckungssumme, guter ServiceHohe Selbstbeteiligung in vielen Tarifen
HanseMerkurSehr gut (1,9)4,6 von 5 SternenKeine Selbstbeteiligung, sehr gute Leistungen bei ReiseabbruchBedingungen teilweise unübersichtlich
ADAC ReiserücktrittsversicherungGut (2,2)4,4 von 5 SternenUmfangreicher Schutz, ideal für ADAC-MitgliederMitgliedschaft erforderlich
TravelSecure (Würzburger Versicherung)Sehr gut (1,8)4,7 von 5 SternenSehr gute Preis-Leistungs-Verhältnis, flexible TarifeGeringere Deckungssummen in den Basistarifen
AXA AssistanceGut (2,3)4,2 von 5 SternenBreite Tarifauswahl, gute ZusatzleistungenKomplexe Bedingungen, höhere Prämien
BarmeniaGut (2,1)4,4 von 5 SternenUmfassender Schutz, gute ZusatzleistungenHohe Prämien für Tarife ohne Selbstbeteiligung
LVM VersicherungSehr gut (1,9)4,5 von 5 SternenSehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, schnelle SchadensbearbeitungBegrenzte Deckungssumme in den Basistarifen
Signal IdunaGut (2,4)4,3 von 5 SternenGute Schadensabwicklung, umfangreiche ZusatzleistungenBegrenzte Flexibilität bei den Tarifen
R+V VersicherungGut (2,2)4,3 von 5 SternenGuter Basisschutz, gute Erreichbarkeit des KundenserviceTeilweise lange Bearbeitungszeiten bei Schadensfällen

Stiftung Warentest hat in ihrem jüngsten Test (Stand 2024) verschiedene Reiserücktrittsversicherungen unter die Lupe genommen und dabei besonders auf Kriterien wie Deckungssumme, Flexibilität der Tarife und Zusatzleistungen geachtet. Die HanseMerkur schnitt mit der Note „Sehr gut“ (1,9) besonders gut ab und überzeugte durch den Verzicht auf eine Selbstbeteiligung sowie sehr gute Leistungen bei einem Reiseabbruch. Auch die TravelSecure von der Würzburger Versicherung erzielte mit einem „Sehr gut“ (1,8) ein hervorragendes Ergebnis und wurde für ihr sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und flexible Tarife gelobt.

Verbraucherportale wie Finanztest ergänzen diese Bewertungen durch Sternebewertungen und detaillierte Nutzererfahrungen. Hier sticht die TravelSecure ebenfalls mit einer Bewertung von 4,7 von 5 Sternen hervor, was ihren Ruf als eine der besten Optionen für Reiserücktrittsversicherungen untermauert. Die Allianz Travel, obwohl teurer als einige Mitbewerber, erhielt 4,5 von 5 Sternen und punktet besonders durch ihren umfassenden Schutz und zahlreiche Zusatzleistungen, was sie zu einer beliebten Wahl macht, wenn der Preis eine untergeordnete Rolle spielt.

Einige Versicherer, wie die ERV (Europäische Reiseversicherung), bieten hohe Deckungssummen und einen guten Service, mussten sich aber leichte Abzüge aufgrund einer höheren Selbstbeteiligung in vielen Tarifen gefallen lassen. Auch die AXA Assistance schnitt mit einer guten Bewertung ab, jedoch wurden die komplexen Bedingungen und höheren Prämien als Nachteile genannt.

Reiserücktrittsversicherung von ADAC und ERGO im Vergleich

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung und die ERGO Reiserücktrittsversicherung gehören zu den Testsiegern bei Stiftung Warentest und bieten beide einen umfassenden Versicherungsschutz. Es gibt aber auch einige Unterschiede:

Hier sind zwei Vergleichstabellen zur Reiserücktrittsversicherung von ADAC und ERGO:

Vergleich Einzeltarife:

KriteriumADAC Reiserücktritts-Versicherung ExklusivERGO Reiserücktrittsversicherung Komfort
Stiftung Warentest Ergebnissehr gut (1,5)sehr gut (1,5)
Versicherungssumme pro Person10.000 €15.000 €
Beitrag in % des Reisepreises4,9%5,3%
Selbstbehalt20%, mindestens 25 €kein Selbstbehalt
Schutz bei Elementarereignissenjaja
Schutz bei Streiksjaja
Schutz bei Terror und Epidemienneinja

Vergleich Jahresverträge für Familien:

KriteriumADAC Jahresvertrag FamilieERGO Jahresvertrag Familie
Stiftung Warentest Ergebniskeine Angabesehr gut (1,4)
Preis pro Jahr125,40 €130 €
Maximale Reisedauer56 Tage56 Tage
Versicherungssumme pro Person3.000 €15.000 €
Selbstbehalt20%, mindestens 25 €kein Selbstbehalt
Schutz bei Elementarereignissenjaja
Schutz bei Streiksjaja
Schutz bei Terror und Epidemienneinja

Die ADAC Versicherung bietet zwei Tarife an: Basis und Exklusiv. Der Exklusiv-Tarif erhielt die Höchstnote bei Stiftung Warentest. Er bietet eine Übernahme der Stornokosten bis 10.000 € pro Person und zusätzlich Schutz bei Elementarereignissen und Streiks. Die Prämie liegt bei 4,9% des Reisepreises.

Die ERGO Reiserücktrittsversicherung ist in drei Tarifvarianten erhältlich: Basic, Komfort und Premium. Bei Stiftung Warentest wurde der Komfort-Tarif getestet. Er punktet mit einem Reiserücktrittsschutz bis 15.000 € pro Person und einem erweiterten Versicherungsschutz bei Terror und Epidemien. Der Beitrag beträgt 5,3% des Reisepreises.

Bei den Jahresverträgen für Familien kostet die ADAC Versicherung 125,40 € und die ERGO Versicherung 130 € pro Jahr. Beide bieten Schutz für beliebig viele Reisen bis 56 Tage Dauer.

Ein wichtiger Unterschied ist die Höhe des Selbstbehalts: Bei der ADAC Versicherung liegt er bei 20%, mindestens 25 €. Die ERGO verzichtet im Komfort- und Premium-Tarif komplett auf einen Selbstbehalt.

Letztendlich hängt die Wahl der passenden Reiserücktrittsversicherung von den individuellen Anforderungen und Präferenzen ab. Beide Anbieter bieten einen sehr guten Versicherungsschutz zu fairen Preisen. Vor Abschluss empfiehlt sich ein genauer Vergleich der Leistungen und Bedingungen.


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Häufig gestellte Fragen

Welche Leistungen sind in einer Reiserücktrittsversicherung enthalten?

Eine Reiserücktrittsversicherung bietet in erster Linie finanziellen Schutz, wenn Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen absagen müssen. Zu den üblichen Leistungen gehören die Erstattung der Stornokosten, die der Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie Ihre Reise aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen nicht antreten können.

Diese Ereignisse können beispielsweise eine plötzliche schwere Krankheit, ein Unfall, ein Todesfall in der Familie, eine unerwartete Schwangerschaftskomplikation oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein. Einige Versicherer bieten auch zusätzliche Leistungen wie eine Reiseabbruchversicherung, die Kosten übernimmt, wenn Sie Ihre Reise nach Beginn abbrechen müssen, oder eine Versicherung für Umbuchungskosten.

Wie unterscheiden sich die Angebote verschiedener Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen?

Die Angebote von Reiserücktrittsversicherungen können sich in mehreren wichtigen Aspekten unterscheiden. Zunächst gibt es Unterschiede in den abgedeckten Stornierungsgründen: Während einige Versicherer ein breites Spektrum an Gründen anerkennen, sind andere strenger und decken nur die häufigsten Gründe wie Krankheit oder Unfall ab.

Auch die Höhe der Selbstbeteiligung kann variieren; manche Versicherungen bieten Tarife ohne Selbstbeteiligung an, während andere eine Selbstbeteiligung von 20% oder mehr vorsehen. Zudem unterscheiden sich die Versicherer in ihren Zusatzleistungen, wie z.B. dem Einschluss einer Reiseabbruchversicherung oder einer Auslandskrankenversicherung. Die Flexibilität der Tarife und die Deckungssummen können ebenfalls unterschiedlich sein, was bedeutet, dass einige Versicherer besser für teurere Reisen geeignet sind als andere.

Was sind die Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung?

Um die Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss der Versicherungsfall, also der Grund für die Stornierung, in den Vertragsbedingungen der Versicherung als erstattungsfähig anerkannt sein. Typischerweise müssen Sie die Reise unmittelbar nach dem Eintritt des Ereignisses stornieren, und in der Regel ist es notwendig, den Schaden innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Eintritt zu melden.

Außerdem müssen Sie Nachweise erbringen, wie zum Beispiel ein ärztliches Attest bei Krankheit oder Unfall sowie eine Stornorechnung. Die genauen Anforderungen können je nach Versicherer unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, die Bedingungen Ihres Vertrags genau zu kennen und alle notwendigen Schritte fristgerecht zu unternehmen, um den Versicherungsschutz in vollem Umfang nutzen zu können.

In welchen Fällen tritt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein?

Eine Reiserücktrittsversicherung tritt in der Regel nicht ein, wenn der Grund für die Stornierung der Reise nicht den versicherten Ereignissen entspricht. Beispielsweise sind planbare oder vorhersehbare Ereignisse wie eine bereits bekannte Krankheit, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bestand, normalerweise ausgeschlossen. Ebenso sind berufliche Verpflichtungen, wie eine plötzliche Geschäftsreise, oder persönliche Gründe, wie ein einfacher Sinneswandel, meist nicht abgedeckt.

Darüber hinaus kann die Versicherung auch ablehnen, wenn die Stornierung aufgrund von Umständen erfolgt, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden. Manche Versicherer schließen auch Pandemien oder Naturkatastrophen aus, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Vertrag enthalten. Es ist daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, um zu wissen, welche Situationen ausgeschlossen sind.

Kann man eine Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristig vor der Reise abschließen?

Ja, es ist möglich, eine Reiserücktrittsversicherung auch kurzfristig vor der Reise abzuschließen, allerdings gelten dafür besondere Bedingungen. Viele Versicherer bieten an, die Versicherung bis zu einem bestimmten Zeitraum vor Reiseantritt abzuschließen, häufig bis 30 Tage vor Abreise.

Wenn die Reise kurzfristig, also innerhalb dieser Frist, gebucht wird, bieten einige Anbieter die Möglichkeit, die Versicherung noch innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abzuschließen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Fristen und Bedingungen des jeweiligen Versicherers zu kennen, da eine verspätete Versicherung möglicherweise keine Deckung bietet, wenn die Stornierung bereits absehbar war.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Reiserücktrittsversicherung erforderlich?

Für die Beantragung einer Reiserücktrittsversicherung sind in der Regel nur wenige Unterlagen erforderlich. Zu den grundlegenden Unterlagen gehört eine Kopie der Buchungsbestätigung für die Reise, die die Kosten und das Reisedatum bestätigt. Darüber hinaus verlangen einige Versicherer möglicherweise auch Angaben zu möglichen Vorerkrankungen oder besonderen Umständen, die für die Versicherungsbedingungen relevant sein könnten.

Es ist auch üblich, dass der Versicherer eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises benötigt, um die Identität des Versicherungsnehmers zu bestätigen. Je nach Versicherer und Tarif können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, daher ist es ratsam, sich vor dem Abschluss genau über die Anforderungen zu informieren.

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