Welche Räume zählen bei der Hausratversicherung? Ein Überblick

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, ist es wichtig zu wissen, welche Räume darin enthalten sind. Die Definition der versicherten Räume kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. In der Regel umfasst die Hausratversicherung jedoch alle Räume, die zur Wohnung oder zum Haus gehören und von Ihnen genutzt werden.


RaumtypZählt zur HausratversicherungBesonderheitenTypische Versicherungsgrenzen
WohnzimmerJaKernbereich der VersicherungVolle Deckung
SchlafzimmerJaInkl. Kleidung und WertsachenWertsachen oft begrenzt
KücheJaEinbauküchen je nach VertragVolle Deckung für Mobiliar
BadezimmerJaExkl. fest installierter SanitäranlagenVolle Deckung für Mobiliar
ArbeitszimmerJaGeschäftl. Gegenstände evtl. ausgenommenPrüfung bei Homeoffice nötig
KinderzimmerJaInkl. Spielzeug und ElektronikVolle Deckung
GästezimmerJaAuch bei temporärer NutzungVolle Deckung
Flur/DieleJaInkl. GarderobeVolle Deckung
AbstellraumJaWenn innerhalb der WohnungVolle Deckung
KellerraumJa, mit EinschränkungenOft Sublimits für Wertsachen5-10% der Versicherungssumme
DachbodenJa, wenn ausgebautNicht ausgebaute oft ausgenommenBei Nutzung volle Deckung
Garage/CarportJa, mit EinschränkungenOft nur, wenn direkt am Haus5-10% der Versicherungssumme
Balkon/TerrasseJa, mit EinschränkungenNur für MobiliarZeitweise Nutzung beachten
GartenhäuschenTeilweiseOft Zusatzvereinbarung nötigMeist separat versicherbar
Treppenhaus (Mehrfamilienhaus)Nein, aber Ausnahmen möglichNur eigene GegenständePrüfung im Einzelfall
GemeinschaftsräumeNein, aber Ausnahmen möglichNur eigene GegenständePrüfung im Einzelfall
Hobbyraum im KellerJaWenn zur Wohnung gehörendVolle Deckung, Sublimits beachten
WaschkücheJa, wenn zur Wohnung gehörendGemeinsam genutzte ggf. ausgenommenEigene Geräte meist gedeckt
FahrradkellerJa, mit EinschränkungenOft Sublimits für FahrräderZusatzversicherung empfohlen
WintergartenJaWenn fest mit Wohnung verbundenVolle Deckung
A living room with furniture, a kitchen with appliances, and a bedroom with a bed and wardrobe are included in the scene for illustrating home insurance coverage

Zu den versicherten Räumen zählen in der Regel Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur, Keller und Dachboden. Auch Balkone und Terrassen können in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Definition der versicherten Räume von der Versicherung abhängt, bei der Sie Ihre Hausratversicherung abschließen.

Die Berechnung und der Umfang des Versicherungsschutzes hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe der Wohnung oder des Hauses, der Versicherungssumme und dem Wert des Hausrats. Es ist daher wichtig, die genauen Bedingungen und Einschlüsse Ihrer Hausratversicherung zu kennen, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend versichert sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Hauptwohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad zählen immer zur versicherten Wohnfläche und sind vollständig durch die Hausratversicherung abgedeckt. Dies umfasst alle Möbel, Einrichtungsgegenstände und persönliche Besitztümer in diesen Räumen.
  • Nebenräume wie Keller, Dachböden und Garagen sind oft mit Einschränkungen versichert. Sie zählen in der Regel zur versicherten Fläche, aber es können Sublimits für Wertsachen oder spezielle Gegenstände gelten. Die Deckung ist häufig auf 5-10% der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
  • Außenbereiche wie Balkone, Terrassen oder Gartenhäuschen sind nur bedingt oder gar nicht in der Standardpolice enthalten. Für eine vollständige Absicherung dieser Bereiche sind oft Zusatzvereinbarungen oder separate Versicherungen erforderlich. Mobiliar auf Balkonen und Terrassen ist oft nur bei vorübergehender Nutzung versichert.

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Definition der versicherten Räume

A living room, bedroom, kitchen, and bathroom are included in the insured spaces for household insurance

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, ist es wichtig zu wissen, welche Räume und Bereiche in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung versichert sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten versicherten Räume und Bereiche.

Welche Hauptwohnräume sind in der Hausratversicherung abgedeckt und was sollten Sie dabei beachten?

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, stellen Sie sich vielleicht die Frage, welche Räume Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses tatsächlich versichert sind. Die gute Nachricht ist, dass alle Hauptwohnräume in der Regel vollständig von der Hausratversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Arbeitszimmer, Kinderzimmer, Esszimmer, Flur/Diele, Gästezimmer und Ankleidezimmer.

HauptwohnraumVersicherungsumfangBesonderheitenTypische Gegenstände
WohnzimmerVollständigOft höchster WertMöbel, Elektronik, Dekoration
SchlafzimmerVollständigInkl. KleidungBett, Schrank, persönliche Gegenstände
KücheVollständigEinbauküchen prüfenKüchengeräte, Geschirr, Besteck
BadezimmerVollständig (Mobiliar)Sanitäranlagen ausgenommenHandtücher, Badutensilien, Spiegel
ArbeitszimmerVollständigGeschäftliches prüfenSchreibtisch, Computer, Bücher
KinderzimmerVollständigInkl. SpielzeugKindermöbel, Spielsachen, Kleidung
EsszimmerVollständigOft hochwertige MöbelEsstisch, Stühle, Geschirr
Flur/DieleVollständigInkl. GarderobeSchuhschrank, Garderobe, Spiegel
GästezimmerVollständigAuch bei seltener NutzungGästebett, Schrank, Dekoration
AnkleidezimmerVollständigHoher Wert durch KleidungKleiderschränke, Spiegel, Accessoires

Das Wohnzimmer, oft der Raum mit dem höchsten Wert an Hausrat, ist vollständig versichert. Hier finden sich typischerweise teure Elektronikgeräte, Möbel und Dekorationsgegenstände. Im Schlafzimmer sind neben den Möbeln auch Ihre Kleidung und persönliche Gegenstände geschützt. Beachten Sie, dass bei besonders wertvollen Kleidungsstücken oder Schmuck möglicherweise Wertgrenzen gelten.

Die Küche bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Während alle beweglichen Gegenstände wie Küchengeräte, Geschirr und Besteck abgedeckt sind, kann es bei Einbauküchen Unterschiede geben. Einige Versicherer zählen diese zum Hausrat, andere zur Gebäudeversicherung. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrem Versicherer.

Im Badezimmer sind alle beweglichen Gegenstände versichert, nicht jedoch fest installierte Sanitäranlagen. Ihr Arbeitszimmer ist ebenfalls vollständig abgedeckt, aber Vorsicht bei geschäftlich genutzten Gegenständen – diese fallen oft unter eine separate Geschäftsversicherung.

Kinderzimmer sind vollständig versichert, inklusive aller Spielsachen und Kindermöbel. Das Esszimmer, oft mit hochwertigen Möbeln ausgestattet, ist ebenso komplett abgesichert. Flur und Diele, einschließlich Garderobe und Schuhschränken, zählen ebenfalls zum versicherten Bereich.

Gästezimmer sind auch dann vollständig versichert, wenn sie nur selten genutzt werden. Ein oft übersehener Raum ist das Ankleidezimmer, das aufgrund der Menge an Kleidung und Accessoires einen hohen Wert haben kann.

Welche Nebenräume und Spezialbereiche sind in der Hausratversicherung eingeschlossen und worauf müssen Sie achten?

Wenn es um die Hausratversicherung geht, stehen Nebenräume und Spezialbereiche oft im Fokus von Fragen und Unsicherheiten. Anders als bei Hauptwohnräumen gelten hier häufig besondere Regelungen und Einschränkungen, die Sie kennen sollten, um optimal versichert zu sein.

Nebenraum/SpezialbereichVersicherungsumfangBesonderheitenTypische Einschränkungen
KellerBegrenztOft Sublimits für Wertsachen5-10% der Versicherungssumme
DachbodenWenn ausgebaut, vollständigNicht ausgebaute oft ausgenommenNutzungsabhängig
Garage/CarportBegrenztNur wenn direkt am Haus5-10% der Versicherungssumme
Balkon/TerrasseBegrenztNur MobiliarNur bei vorübergehender Nutzung
GartenhäuschenTeilweiseOft Zusatzvereinbarung nötigSeparate Versicherung empfohlen
Treppenhaus (Mehrfamilienhaus)Nur eigene GegenständeEinzelfallprüfungOft ausgeschlossen
GemeinschaftsräumeNur eigene GegenständeEinzelfallprüfungOft ausgeschlossen
Hobbyraum im KellerVollständig, wenn zur WohnungWertsachen beachtenSublimits möglich
WaschkücheWenn zur Wohnung, vollständigGemeinschaftsnutzung prüfenEigene Geräte meist gedeckt
FahrradkellerBegrenztOft Sublimits für FahrräderZusatzversicherung empfohlen
WintergartenVollständigWenn fest mit Wohnung verbundenWie Hauptwohnräume behandelt

Keller und Dachböden sind in der Regel in der Hausratversicherung eingeschlossen, allerdings oft mit Einschränkungen. Bei Kellern gelten häufig Sublimits für Wertsachen, typischerweise 5-10% der Gesamtversicherungssumme. Dachböden sind meist nur versichert, wenn sie ausgebaut und als Wohnraum genutzt werden. Die HUK-COBURG beispielsweise bietet in einigen Tarifen erweiterten Schutz für nicht ausgebaute Dachböden an.

Garagen und Carports fallen unter den Versicherungsschutz, sofern sie sich auf demselben Grundstück wie das versicherte Gebäude befinden. Auch hier gelten oft Wertgrenzen. Balkone und Terrassen sind in der Regel nur für vorübergehend dort befindliches Mobiliar versichert. Ständig im Freien befindliche Gegenstände sind meist ausgeschlossen.

Gartenhäuschen erfordern oft eine separate Vereinbarung oder sogar eine eigenständige Versicherung. Die R+V Versicherung bietet beispielsweise spezielle Erweiterungen für Gartenhäuser an.

In Mehrfamilienhäusern sind Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume eine Grauzone. Grundsätzlich sind nur Ihre eigenen, dort vorübergehend abgestellten Gegenstände versichert. Die Ergo Versicherung empfiehlt, für wertvolle Gegenstände in solchen Bereichen eine zusätzliche Absicherung zu prüfen.

Hobbyräume im Keller sind in der Regel vollständig versichert, wenn sie zur Wohnung gehören. Beachten Sie jedoch mögliche Sublimits für Wertsachen. Ähnliches gilt für Waschküchen, wobei bei gemeinschaftlich genutzten Räumen Vorsicht geboten ist. Ihre eigenen Geräte sind meist gedeckt, gemeinschaftliche Einrichtungen hingegen nicht.

Fahrradkeller verdienen besondere Aufmerksamkeit. Zwar sind sie grundsätzlich versichert, doch gelten für Fahrräder oft strenge Wertgrenzen. Die Generali bietet spezielle Fahrrad-Zusatzversicherungen an, die empfehlenswert sein können, besonders bei hochwertigen Rädern.

Wintergärten werden in der Regel wie Hauptwohnräume behandelt, vorausgesetzt, sie sind fest mit der Wohnung verbunden. Die Zurich Versicherung beispielsweise schließt Wintergärten standardmäßig in ihre Hausratpolicen ein.

Wie sind Außenbereiche und Anbauten in der Hausratversicherung abgedeckt und was müssen Sie beachten?

Wenn es um Außenbereiche und Anbauten geht, stehen viele Versicherungsnehmer vor der Frage, was genau ihre Hausratversicherung abdeckt. Diese Bereiche nehmen eine Sonderstellung ein und erfordern oft besondere Aufmerksamkeit bei der Versicherungswahl.

Außenbereich/AnbauVersicherungsumfangBesonderheitenTypische Einschränkungen
BalkonBegrenztNur MobiliarNur bei vorübergehender Nutzung
TerrasseBegrenztNur bewegliche GegenständeWitterungsbedingte Schäden oft ausgeschlossen
LoggiaWie BalkonTeilweise besser geschütztAbhängig von Bauweise
WintergartenVollständigWenn fest mit Wohnung verbundenWie Hauptwohnräume behandelt
GartenhausTeilweiseOft Zusatzvereinbarung nötigSeparate Versicherung empfohlen
CarportBegrenztNur wenn direkt am HausOft auf 5-10% der Versicherungssumme begrenzt
SchuppenTeilweiseÄhnlich wie GartenhausZusatzvereinbarung oft nötig
PergolaMeist nichtNur fest installierte TeileMobiliar nur bei vorübergehender Nutzung
GartenmöbelBegrenztNur bei vorübergehender NutzungDiebstahl oft nur nachts versichert
GrillplatzMeist nichtNur bewegliche GegenständeFest installierte Grills ausgeschlossen
SwimmingpoolMeist nichtNur bewegliches ZubehörPool selbst nicht versichert
GewächshausTeilweiseOft Zusatzvereinbarung nötigPflanzen meist ausgeschlossen

Balkone und Terrassen sind in der Regel nur begrenzt versichert. Der Schutz erstreckt sich meist nur auf bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel, und das auch nur bei vorübergehender Nutzung. Die Allianz beispielsweise bietet in einigen Tarifen erweiterten Schutz für Balkonmöbel, auch wenn diese ständig im Freien stehen. Loggien werden ähnlich behandelt, genießen aber aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit oft einen etwas besseren Schutz.

Wintergärten nehmen eine Sonderstellung ein. Sofern sie fest mit der Wohnung verbunden sind, werden sie in der Regel wie Hauptwohnräume behandelt und sind vollständig versichert. Die AXA bietet hier beispielsweise einen umfassenden Schutz, der auch Glasbruch einschließt.

Gartenhäuser und Schuppen erfordern oft eine gesonderte Betrachtung. Viele Versicherer bieten hierfür Zusatzvereinbarungen an oder empfehlen eine separate Versicherung. Die R+V Versicherung beispielsweise bietet spezielle Erweiterungen für Gartenhäuser an, die den Schutz auf diese Bereiche ausdehnen.

Carports sind in der Regel nur versichert, wenn sie direkt am Haus angebaut sind. Dabei gelten oft Wertgrenzen, typischerweise 5-10% der Gesamtversicherungssumme. Pergolen fallen meist nicht unter den Versicherungsschutz, es sei denn, es handelt sich um fest installierte Teile.

Gartenmöbel sind ein heikles Thema. Sie sind oft nur bei vorübergehender Nutzung versichert, und der Diebstahlschutz gilt häufig nur nachts. Die Ergo Versicherung bietet in einigen Tarifen erweiterten Schutz für Gartenmöbel an, der auch tagsüber gilt.

Grillplätze und Swimmingpools fallen in der Regel nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Nur bewegliche Gegenstände wie Grillzubehör oder Pool-Equipment sind gegebenenfalls abgedeckt. Fest installierte Grills oder der Pool selbst sind ausgeschlossen.

Gewächshäuser nehmen eine Sonderstellung ein. Sie können oft nur durch Zusatzvereinbarungen versichert werden, wobei die Pflanzen selbst meist ausgeschlossen bleiben. Die Generali bietet spezielle Erweiterungen für Gewächshäuser an, die auch bestimmte Pflanzenschäden einschließen können.

Berechnung und Umfang des Versicherungsschutzes

Calculation and scope of insurance coverage. Illustrate household items in various rooms for home insurance

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, ist es wichtig, die Versicherungssumme richtig zu berechnen. Die Versicherungssumme ist die maximale Deckungssumme, die im Schadensfall ausgezahlt wird. Eine zu niedrige Versicherungssumme kann zu einer Unterdeckung führen, bei der nicht alle Schäden vollständig abgedeckt sind. Eine zu hohe Versicherungssumme wiederum kann dazu führen, dass Sie zu viel für Ihre Versicherungsprämie zahlen.

Wie ermitteln Sie die richtige Versicherungssumme für Ihre Hausratversicherung?

Die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme ist ein entscheidender Faktor für den optimalen Schutz Ihres Hausrats. Sie bildet die Grundlage für die Absicherung Ihres persönlichen Besitzes und sollte daher mit Sorgfalt berechnet werden.

FaktorBerücksichtigungBesonderheitenTypische Bewertung
WohnflächeGrundlageOft 650-700€ pro m²Variiert je nach Region und Ausstattung
HauptwohnräumeVollständigInkl. aller Einrichtungsgegenstände100% des Wertes
NebenräumeTeilweiseOft mit Wertgrenzen5-10% der Gesamtsumme
WertsachenBegrenztSublimits beachtenOft 20-25% der Versicherungssumme
ElektronikVollständigZeitwert vs. Neuwert beachtenAktueller Marktwert
KleidungVollständigSaisonale SchwankungenWiederbeschaffungswert
MöbelVollständigAlter und Zustand berücksichtigenWiederbeschaffungswert
SammlungenSpeziellOft Einzelbewertung nötigAktueller Marktwert
SportgeräteVollständigSaisonale Nutzung beachtenWiederbeschaffungswert
AußenbereichTeilweiseNur bewegliche GegenständeOft separate Berechnung
NeuanschaffungenDynamischRegelmäßige Anpassung wichtigAktuelle Kaufpreise
UnterversicherungsverzichtOptionalKorrekte Summe wichtigMeist ab 650€/m² möglich

Der häufigste Ausgangspunkt für die Berechnung ist die Wohnfläche. Viele Versicherer, wie die Allianz, verwenden einen Richtwert von 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert kann jedoch je nach Region und Ausstattung variieren. In Großstädten oder bei hochwertiger Einrichtung kann er deutlich höher liegen.

Hauptwohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche werden vollständig in die Berechnung einbezogen. Hier zählt jeder Einrichtungsgegenstand zum versicherten Hausrat. Bei Nebenräumen wie Keller oder Dachboden gelten oft Wertgrenzen, typischerweise 5-10% der Gesamtversicherungssumme.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Wertsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände. Die AXA beispielsweise setzt hier oft ein Sublimit von 20-25% der Versicherungssumme an. Für höhere Werte sind in der Regel Zusatzvereinbarungen nötig.

Bei der Bewertung von Elektronik ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Neuwert zu beachten. Die Ergo Versicherung bietet in einigen Tarifen eine Neuwerterstattung auch für ältere Geräte an, was bei der Summenermittlung berücksichtigt werden sollte.

Kleidung und Möbel werden üblicherweise mit ihrem Wiederbeschaffungswert angesetzt. Bedenken Sie dabei saisonale Schwankungen bei der Garderobe und den Zustand Ihrer Möbel. Sammlungen, sei es Briefmarken oder Münzen, erfordern oft eine gesonderte Bewertung. Die R+V Versicherung bietet hier spezielle Bewertungsdienste an.

Sportgeräte sollten ebenfalls nicht vergessen werden, wobei auch hier saisonale Nutzungen zu berücksichtigen sind. Für den Außenbereich gelten oft separate Berechnungen, die sich auf bewegliche Gegenstände beschränken.

Ein wichtiger Aspekt ist die regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme. Neuanschaffungen, aber auch allgemeine Preissteigerungen, sollten berücksichtigt werden. Die HUK-COBURG bietet beispielsweise eine automatische jährliche Anpassung an, um einer Unterversicherung vorzubeugen.

Viele Versicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht an, meist ab einer Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter. Die Generali zum Beispiel verzichtet bei korrekter Summenermittlung auf den Einwand der Unterversicherung, was im Schadensfall von großem Vorteil sein kann.

Welche Risiken und Ausschlüsse müssen Sie bei Ihrer Hausratversicherung beachten?

Bei der Wahl einer Hausratversicherung ist es entscheidend, nicht nur zu wissen, welche Räume und Gegenstände abgedeckt sind, sondern auch, welche Risiken versichert sind und welche Ausschlüsse gelten. Diese Kenntnis kann Ihnen im Schadensfall viel Ärger und finanzielle Einbußen ersparen.

Risiko/AusschlussTypische BehandlungBesonderheitenMögliche Zusatzversicherung
EinbruchdiebstahlGedecktSpuren von Gewaltanwendung nötigErweiterter Diebstahlschutz
VandalismusGedeckt nach EinbruchNicht bei offenen Türen/Fenstern
Feuer/BrandGedecktInkl. Rauch- und Rußschäden
LeitungswasserGedecktNicht bei Grundwasser/HochwasserElementarschadenversicherung
Sturm/HagelGedecktAb Windstärke 8Elementarschadenversicherung
HochwasserMeist ausgeschlossenRegionaler RisikofaktorElementarschadenversicherung
ErdbebenMeist ausgeschlossenRegionaler RisikofaktorElementarschadenversicherung
KernenergieAusgeschlossenGesetzliche RegelungNicht versicherbar
Krieg/UnruhenAusgeschlossenHöhere GewaltNicht versicherbar
Einfacher DiebstahlMeist ausgeschlossenAußer spezielle KlauselnFahrraddiebstahlversicherung
Schäden durch HaustiereMeist ausgeschlossenNur Vandalismusschäden gedecktTierhalterhaftpflicht
Allmähliche EinwirkungAusgeschlossenz.B. Verschleiß, VerwitterungNicht versicherbar
VorsatzAusgeschlossenGrobe Fahrlässigkeit teils gedecktNicht versicherbar
TerrorismusMeist ausgeschlossenEinzelfallprüfung möglichSpezielle Terrorversicherung
CyberkriminalitätOft ausgeschlossenZunehmend relevantCyberversicherung

Zu den Standardrisiken, die von den meisten Hausratversicherungen abgedeckt werden, gehören Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Bei Einbruchdiebstahl ist zu beachten, dass Spuren von Gewaltanwendung nachweisbar sein müssen. Die Allianz bietet beispielsweise in einigen Tarifen auch Schutz bei Einschleichen oder Trickdiebstahl.

Vandalismus ist in der Regel nur gedeckt, wenn er im Zusammenhang mit einem Einbruch steht. Schäden durch offenstehende Türen oder Fenster sind meist ausgeschlossen. Die AXA bietet in Premium-Tarifen teilweise erweiterten Schutz für solche Fälle.

Bei Wasserschäden ist die Unterscheidung wichtig: Während Leitungswasser gedeckt ist, sind Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser meist ausgeschlossen. Hier kommt die Elementarschadenversicherung ins Spiel, die als Zusatz abgeschlossen werden kann. Die R+V Versicherung beispielsweise empfiehlt diese Zusatzversicherung besonders in gefährdeten Gebieten.

Sturm und Hagel sind ab Windstärke 8 gedeckt. Für andere Naturgefahren wie Hochwasser oder Erdbeben ist in der Regel eine separate Elementarschadenversicherung nötig. Die Notwendigkeit hängt stark von der regionalen Gefährdung ab.

Komplett ausgeschlossen sind Schäden durch Kernenergie, Krieg oder innere Unruhen. Diese gelten als nicht versicherbare Risiken. Auch Schäden durch allmähliche Einwirkung wie Verschleiß oder Verwitterung sind nicht gedeckt.

Einfacher Diebstahl, also ohne Einbruch, ist in Standardpolicen meist nicht versichert. Die Ergo bietet jedoch spezielle Klauseln für bestimmte Gegenstände wie Kinderwagen oder Gartenmöbel. Für Fahrräder empfiehlt sich oft eine separate Fahrraddiebstahlversicherung.

Schäden durch Haustiere sind ein häufig übersehener Ausschluss. Nur Vandalismusschäden durch Dritte sind gedeckt, nicht aber Schäden, die das eigene Haustier verursacht. Hier kann eine Tierhalterhaftpflicht sinnvoll sein.

Ein zunehmend relevantes Thema ist die Cyberkriminalität. Viele klassische Hausratversicherungen decken diese Risiken nicht ab. Die HUK-COBURG bietet inzwischen spezielle Cyberversicherungen als Ergänzung zur Hausratversicherung an.

Welche Zusatzleistungen und Erweiterungen können Ihre Hausratversicherung optimieren?

Wenn es um den Schutz Ihres Hausrats geht, bieten viele Versicherer Zusatzleistungen und Erweiterungen an, die über den Standardschutz hinausgehen. Diese können Ihre Versicherung deutlich verbessern und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zuschneiden.

Zusatzleistung/ErweiterungTypische AbdeckungBesonderheitenRelevanz für Räume
ElementarschadenversicherungÜberschwemmung, Erdbeben, ErdrutschRegional unterschiedlich wichtigAlle Räume, bes. Keller
FahrraddiebstahlversicherungDiebstahl außerhalb der WohnungOft mit WertgrenzeFahrradkeller, Garage
GlasversicherungBruchschäden an GlasflächenInkl. Fenster, SpiegelAlle Räume, bes. Wintergarten
AußenversicherungSchutz außerhalb der WohnungZeitlich und wertmäßig begrenztUrlaub, Zweitwohnsitz
WertsachenversicherungErhöhte Deckung für WertsachenOft für Schmuck, KunstSafe, Arbeitszimmer
Hotelkosten-ÜbernahmeBei Unbewohnbarkeit der WohnungZeitlich begrenztAlle Räume
Grobe FahrlässigkeitVerzicht auf LeistungskürzungJe nach Tarif unterschiedlichAlle Räume
Vandalismus ohne EinbruchErweiterter SchutzSelten im StandardtarifAlle Räume, bes. Außenbereiche
ÜberspannungsschädenElektronikschäden durch BlitzOft mit SublimitAlle Räume mit Elektronik
SengschädenSchäden ohne offene FlammeErgänzung zur FeuerversicherungKüche, Wohnzimmer
TrickdiebstahlschutzSchutz vor Diebstahl ohne EinbruchBesonders für Senioren relevantAlle Räume
SchlüsselverlustKosten für SchlossaustauschOft mit WertgrenzeEingangstür, Nebenräume
GefriergutversicherungBei Stromausfall oder GerätedefektMit WertgrenzeKüche, Keller
DatenrettungskostenBei Beschädigung von DatenträgernZunehmend relevantArbeitszimmer, Wohnzimmer
Psychologische ErstbetreuungNach traumatischem EinbruchSelten im StandardtarifAlle Räume

Eine der wichtigsten Ergänzungen ist die Elementarschadenversicherung. Sie deckt Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben ab, die in der Standardpolice oft ausgeschlossen sind. Die Allianz empfiehlt diese Erweiterung besonders für Kellerräume in gefährdeten Gebieten.

Für Fahrradbesitzer ist die Fahrraddiebstahlversicherung interessant. Sie schützt Ihr Rad auch außerhalb der Wohnung vor Diebstahl. Die AXA bietet beispielsweise erhöhte Deckungssummen für E-Bikes an, was angesichts deren hohen Wertes sinnvoll sein kann.

Eine Glasversicherung kann besonders für Wintergärten oder Räume mit großen Fensterflächen wichtig sein. Sie deckt Bruchschäden an Glasflächen, einschließlich Fenster und Spiegel. Die Ergo Versicherung bietet diese Leistung oft als integralen Bestandteil ihrer Premium-Tarife an.

Die Außenversicherung erweitert den Schutz auf Gegenstände, die Sie vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung mit sich führen, etwa im Urlaub oder in einer Zweitwohnung. Die HUK-COBURG bietet hier flexible Lösungen mit unterschiedlichen Deckungssummen an.

Für wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Kunstwerke kann eine erweiterte Wertsachenversicherung sinnvoll sein. Sie erhöht die Deckungssummen für diese Objekte, die in Standardpolicen oft begrenzt sind. Die R+V Versicherung bietet spezielle Tarife für Sammler und Kunstliebhaber.

Einige Versicherer übernehmen Hotelkosten, wenn Ihre Wohnung nach einem Schadenfall unbewohnbar ist. Die Zurich Versicherung inkludiert diese Leistung in ihren gehobenen Tarifen.

Ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit kann im Schadensfall von großem Vorteil sein. Die Generali bietet dies in einigen Tarifen standardmäßig an, was Ihnen im Ernstfall viel Ärger ersparen kann.

Zunehmend relevant wird der Schutz vor Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Die Gothaer Versicherung hat diesen Schutz in vielen Tarifen bereits integriert, was angesichts der steigenden Zahl elektronischer Geräte in Haushalten sinnvoll ist.

Für Senioren kann ein erweiterter Trickdiebstahlschutz wichtig sein. Die VHV Versicherung bietet spezielle Seniorentarife an, die solche Risiken abdecken.

Häufig gestellte Fragen

A living room, bedroom, kitchen, and bathroom are included in the scene for a home insurance illustration

Wie wird die Wohnfläche für die Hausratversicherung korrekt berechnet?

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist entscheidend für eine angemessene Hausratversicherung. Grundsätzlich werden alle Räume berücksichtigt, die zum Wohnen genutzt werden. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Flur und Arbeitszimmer. Die Fläche wird von Wand zu Wand gemessen, wobei Vorsprünge und Nischen unter 13 cm Tiefe nicht abgezogen werden. Einbauschränke werden mitgerechnet. Kellerräume, Dachböden und Garagen zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche, es sei denn, sie sind als Wohnraum ausgebaut. Balkone, Terrassen und Loggien werden üblicherweise nur zu einem Viertel ihrer Fläche berücksichtigt.

Sind Dachschrägen bei der Berechnung der Wohnfläche für die Hausratversicherung zu berücksichtigen?

Bei Dachschrägen gibt es spezielle Berechnungsregeln. Flächen mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Metern werden vollständig angerechnet. Bereiche mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern zählen zur Hälfte. Flächen unter 1 Meter Höhe werden nicht berücksichtigt. Diese Regelung sorgt dafür, dass die tatsächlich nutzbare Fläche in die Berechnung eingeht. Es ist wichtig, diese Bereiche genau zu vermessen, um eine korrekte Versicherungssumme zu ermitteln.

Welche Bestandteile des Hausrats sind in der Versicherung üblicherweise eingeschlossen?

Eine Hausratversicherung deckt in der Regel alle beweglichen Gegenstände ab, die zum Hausrat gehören. Dazu zählen:

  1. Möbel und Einrichtungsgegenstände
  2. Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik
  3. Kleidung und Wäsche
  4. Bücher, CDs, DVDs und andere Medien
  5. Teppiche und Vorhänge
  6. Sportgeräte und Fitnessausrüstung
  7. Werkzeuge und Gartengeräte
  8. Geschirr und Küchenutensilien
  9. Schmuck und Wertsachen (oft mit Wertgrenzen)
  10. Bargeld (meist mit begrenzter Deckung)

Auch Gegenstände, die zur Berufsausübung dienen und sich in der Wohnung befinden, sind meist eingeschlossen. Fahrräder sind oft nur in der Wohnung oder im verschlossenen Keller versichert; für den Diebstahlschutz außerhalb ist meist eine Zusatzversicherung nötig. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des gesamten Hausrats entspricht, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Gilt der Balkon als Teil der Wohnfläche für die Hausratversicherung?

Balkone werden in der Hausratversicherung in der Regel nicht vollständig zur Wohnfläche gerechnet. Üblicherweise werden sie nur zu einem Viertel ihrer tatsächlichen Fläche berücksichtigt. Dies bedeutet, dass ein 8 m² großer Balkon mit 2 m² in die Wohnflächenberechnung eingeht. Trotz dieser reduzierten Anrechnung sind Gegenstände auf dem Balkon grundsätzlich mitversichert, sofern es sich um typisches Balkonmobiliar handelt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Diebstahl oft besondere Regelungen gelten. Einige Versicherer bieten erweiterte Deckungen für Balkonmöbel an, die auch den Diebstahl außerhalb der Nachtstunden einschließen. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen mit dem Versicherer zu klären, insbesondere wenn hochwertige Möbel oder Grills auf dem Balkon stehen.

Inwieweit sind Wertsachen in der Hausratversicherung abgedeckt?

Wertsachen sind in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert, allerdings oft mit Einschränkungen. Zu den Wertsachen zählen typischerweise:

  1. Schmuck und Uhren
  2. Bargeld und Wertpapiere
  3. Briefmarken und Münzsammlungen
  4. Kunstgegenstände und Antiquitäten

Die meisten Versicherer setzen eine Obergrenze für Wertsachen fest, die üblicherweise bei 20-25% der gesamten Versicherungssumme liegt. Innerhalb dieser Grenze gelten oft weitere Sublimits für einzelne Kategorien. Beispielsweise könnte Bargeld auf 1.000 Euro und Schmuck auf 5.000 Euro begrenzt sein. Für höhere Werte sind in der Regel Zusatzvereinbarungen oder separate Versicherungen notwendig. Einige Versicherer, wie die AXA, bieten spezielle Tarife für Kunstsammler oder Besitzer hochwertiger Schmuckstücke an. Es ist wichtig, wertvolle Gegenstände dem Versicherer zu melden und gegebenenfalls durch Expertisen oder Kaufbelege zu dokumentieren.

Ist der Keller automatisch in der Hausratversicherung mitversichert?

Der Keller ist in den meisten Hausratversicherungen automatisch mitversichert, allerdings oft mit Einschränkungen. Typischerweise gelten folgende Regelungen:

  1. Der Keller zählt als Nebenraum und wird nicht zur Wohnfläche gerechnet.
  2. Gegenstände im Keller sind grundsätzlich mitversichert, sofern sie zum versicherten Hausrat gehören.
  3. Für bestimmte Schadensereignisse, insbesondere Elementarschäden wie Überschwemmungen, gelten oft besondere Bedingungen oder Ausschlüsse.
  4. Viele Versicherer setzen Wertgrenzen für im Keller gelagerte Gegenstände fest, oft zwischen 5-10% der Gesamtversicherungssumme.
  5. Für hochwertige Gegenstände im Keller können spezielle Sicherheitsauflagen gelten.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kellerinhalte automatisch zum versicherten Hausrat zählen. Zum Beispiel sind Vorräte meist eingeschlossen, während Wertsachen im Keller oft ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert sind. Die Ergo Versicherung bietet beispielsweise in einigen Tarifen erweiterten Schutz für Kellerräume an, insbesondere in hochwassergefährdeten Gebieten. Es empfiehlt sich, die genauen Bedingungen für Kellerräume mit dem Versicherer zu besprechen, besonders wenn dort wertvolle oder empfindliche Gegenstände gelagert werden.

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