Eine Wohngebäudeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Absicherung Ihrer Immobilie. Sie schützt Sie vor den hohen Kosten, die nach einem Versicherungsfall entstehen können.
Wenn Sie jedoch Ihre Immobilie verkaufen oder kaufen, müssen Sie sicherstellen, dass die Versicherung nahtlos auf den neuen Eigentümer übergeht. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel erfolgreich absichern können.
Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema: Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel
Aspekt | Erläuterung |
---|---|
Gesetzliche Regelung | Gemäß §95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geht die Wohngebäudeversicherung beim Verkauf automatisch auf den neuen Eigentümer über. |
Informationspflicht | Der alte und neue Eigentümer müssen die Versicherung unverzüglich über den Eigentümerwechsel informieren. |
Kündigungsrecht Versicherer | Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme zu kündigen. |
Sonderkündigungsrecht | Der neue Eigentümer hat ein besonderes Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Vertragsübergang. |
Prämienanpassung | Es kann zu Prämienanpassungen nach oben oder unten kommen, abhängig vom Versichererwechsel. |
Deckungsumfang prüfen | Käufer sollten Deckungsumfang und Versicherungssumme auf Angemessenheit prüfen, ggf. Vertrag anpassen. |
Basiswert 1914 | Bei Altbauten wird meist der Basiswert 1914 (Wert14) zur Wertermittlung herangezogen. |
Unterlagen bereithalten | Käufer sollten Unterlagen wie Baubeschreibung, Baupläne etc. zur Vertragserstellung bereithalten. |
Unser Tipp: nutzen Sie den Tarifvergleichsrechner, um zu prüfen, ob Sie einen optimierteren Schutz zu besseren Konditionen erhalten können:
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den neuen Eigentümer über, gemäß §95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Eigentumsübertragung
- Der Deckungsumfang und die Versicherungssumme sollten zeitnah überprüft und ggf. angepasst werden
Inhalt
Grundlagen der Wohngebäudeversicherung
Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie für Schäden an Ihrem Gebäude verantwortlich. Um sich gegen die finanziellen Folgen von Schäden abzusichern, ist eine Wohngebäudeversicherung empfehlenswert.
In diesem Abschnitt erfahren Sie die Grundlagen der Wohngebäudeversicherung.
Definition und Umfang der Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die Schäden an Ihrem Gebäude absichert. Hierbei können Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden versichert werden.
Die genauen Versicherungsbedingungen und -risiken sind abhängig vom gewählten Tarif und Versicherungsanbieter.
Die Wohngebäudeversicherung kann auch zusätzliche Bausteine beinhalten, wie beispielsweise eine Glasversicherung oder eine Versicherung für Photovoltaikanlagen. Informieren Sie sich hierbei über die genauen Leistungen und Kosten.
Wichtige Versicherungsrisiken und Leistungen
Die Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden an Ihrem Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden.
Hierbei sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosionen durch Gas oder Dampf versichert.
Leitungswasserschäden können durch defekte Rohre oder Wasserrohrbruch entstehen.
Sturmschäden können durch umstürzende Bäume oder herumfliegende Gegenstände entstehen.
Hagelschäden können durch Hagelkörner oder herumfliegende Gegenstände entstehen.
Elementarschäden sind Schäden durch Naturereignisse wie beispielsweise Überschwemmungen oder Erdrutsche.
Die Versicherungsleistungen sind abhängig vom gewählten Tarif und Versicherungsanbieter.
Hierbei können beispielsweise Kosten für Reparaturarbeiten, Wiederherstellungskosten, Aufräumkosten oder Kosten für Ersatzwohnungen übernommen werden. Informieren Sie sich hierbei über die genauen Leistungen und Kosten.
Eigentümerwechsel und Versicherungsrecht
Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder verkaufen, ist es wichtig, sich über die rechtlichen Grundlagen beim Eigentümerwechsel und Versicherungsrecht zu informieren.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Aspekte Sie dabei beachten sollten.
Was sind die rechtlichen Grundlagen bei der Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel?
Beim Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Diese Regelung ist im §95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Sowohl der alte als auch der neue Eigentümer sind verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft unverzüglich über den Eigentümerwechsel zu informieren.
Nach Kenntnisnahme hat der Versicherer innerhalb eines Monats die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so bleibt der Vertrag bestehen. Der neue Eigentümer hat seinerseits ein besonderes Kündigungsrecht und kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Übergang der Versicherung auf sich kündigen.
Bei einem Eigentümerwechsel kann es zu Prämienanpassungen nach oben oder unten kommen. Dies hängt davon ab, ob der neue Eigentümer die Police bei der gleichen Gesellschaft belässt oder zu einem neuen Versicherer wechselt. Der Deckungsumfang und die Versicherungssumme sollten zeitnah auf Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Für Altbauten wird häufig der sogenannte Basiswert 1914 (Wert14) zur Wertermittlung herangezogen. Dieser orientiert sich am damaligen Baupreisniveau des Jahres 1914. Käufer sollten relevante Unterlagen wie Baubeschreibungen, Baupläne und Ähnliches zur Vertragserneuerung bereithalten.
Aspekt | Erläuterung |
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Gesetzliche Grundlage | §95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt den Übergang |
Informationspflicht | Alte & neue Eigentümer müssen Versicherer informieren |
Kündigungsrecht Versicherer | Kündigung innerhalb 1 Monat nach Kenntnisnahme möglich |
Sonderkündigungsrecht | Neuer Eigentümer kann innerhalb 1 Monats kündigen |
Prämienanpassung | Höhere oder niedrigere Prämie bei Versichererwechsel möglich |
Deckungsumfang & Summe | Überprüfung und ggf. Anpassung erforderlich |
Wert14 bei Altbauten | Basiswert 1914 wird zur Wertermittlung genutzt |
Unterlagen bereithalten | Baupläne, Beschreibungen etc. für neue Vertragsunterlagen |
Welche Rolle spielen Grundbuch und Eigentumsübergang bei der Wohngebäudeversicherung?
Der konkrete Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ist für die Wohngebäudeversicherung von großer Bedeutung. Maßgeblich ist hierbei die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Mit dieser Eintragung geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Erwerber über.
Bis zur Grundbucheintragung bleibt der bisherige Eigentümer versichert. Es liegt in seinem Interesse, die Versicherungsgesellschaft über den bevorstehenden Eigentümerwechsel vorab zu informieren. Andernfalls kann es im Schadenfall zu Deckungsablehnung kommen.
Für den neuen Eigentümer beginnt mit der Grundbucheintragung eine einmonatige Frist. Innerhalb dieses Zeitraums hat er ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gemäß §95 Versicherungsvertragsgesetz. Will er von diesem Recht Gebrauch machen, muss er den Vertrag fristgerecht kündigen.
Versäumt er die einmonatige Frist, bleibt der bisherige Versicherungsschutz bestehen. Eine Kündigung ist dann nur noch zu den regulären Vertragskonditionen möglich. Es empfiehlt sich daher, den Deckungsumfang kurz nach Eigentumsübertragung kritisch zu prüfen.
Aspekt | Erläuterung |
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Grundbucheintragung | Entscheidender Zeitpunkt für Eigentumsübergang |
Bisheriger Eigentümer | Bleibt bis Eintragung versichert, sollte Versicherer informieren |
Einmonatsfrist | Neuer Eigentümer hat 1 Monat Zeit zur Sonderkündigung |
Sonderkündigungsrecht | Gesetzlich gemäß §95 VVG geregelt |
Regelmäßige Kündigung | Falls Einmonatsfrist verstrichen, gelten reguläre Kündigungsfristen |
Deckungsprüfung | Überprüfung des Versicherungsschutzes nach Übertragung ratsam |
Was muss man über das Sonderkündigungsrecht und die Kündigungsfristen bei der Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel wissen?
Nach einem Eigentümerwechsel der Immobilie hat der neue Erwerber ein spezielles Sonderkündigungsrecht für die bestehende Wohngebäudeversicherung. Dieses Recht ist im §95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Der neue Eigentümer kann innerhalb eines Monats nach der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch die Versicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wird das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb dieser Frist von vier Wochen ausgeübt, bleibt der Versicherungsvertrag regulär bestehen. Eine ordentliche Kündigung ist dann nur noch nach den üblichen vertraglichen Kündigungsfristen möglich, die oft drei Monate betragen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig davon, ob der neue Eigentümer von dem bereits bestehenden Versicherungsvertrag Kenntnis hatte oder nicht. Ein Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Prämien für die Zeit vor Eigentumsübergang besteht jedoch nicht.
Der Versicherer hat ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag nach Kenntnisnahme vom Eigentümerwechsel innerhalb eines Monats zu einem Monatswechsel zu kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, läuft der Vertrag weiter.
Aspekt | Erläuterung |
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Sonderkündigungsrecht | Für neuen Eigentümer innerhalb 1 Monat nach Grundbucheintragung |
Kündigungsfrist | Bei Sonderkündigung 1 Monat |
Ordentliche Kündigung | Nach Ablauf der 1-Monats-Frist nur zu regulären Kündigungsterminen möglich |
Kündigungsfrist ordentlich | Oft 3 Monate gemäß Vertragsbedingungen |
Vorkenntnisunabhängig | Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von Vertragskenntnissen |
Prämienrückerstattung | Kein Anspruch auf Rückerstattung für Zeit vor Eigentumserwerb |
Versicherer-Kündigungsrecht | Versicherer kann innerhalb 1 Monat nach Kenntnisnahme kündigen |
Verfahren nach dem Hauskauf
Nach dem Kauf eines Hauses muss die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Dieser Schritt ist wichtig, um eine nahtlose Absicherung Ihrer Immobilie zu gewährleisten.
Wie erfolgt die Übertragung der Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel?
Die bestehende Wohngebäudeversicherung geht beim Verkauf einer Immobilie automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dieser Übergang erfolgt kraft Gesetzes, ohne dass es einer gesonderten Willenserklärung bedarf. Mit der Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch wird der neue Erwerber automatisch Versicherungsnehmer.
Für den bisherigen Eigentümer endet der Versicherungsschutz zu diesem Zeitpunkt. Bereits gezahlte Prämien für die Zeit nach der Eigentumsübertragung können von ihm jedoch nicht zurückgefordert werden.
Es liegt im Interesse des Verkäufers, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig über den geplanten Eigentümerwechsel zu informieren. So lässt sich Unklarheit im möglichen Schadenfall vermeiden. Versäumt der neue Eigentümer hingegen die Eintragung im Grundbuch zu melden, kann dies zu einer Leistungsablehnung führen.
Die übertragene Police deckt zunächst die gleichen Risiken wie zuvor ab. Der neue Versicherungsnehmer sollte allerdings prüfen, ob der vereinbarte Schutz seinen Bedürfnissen entspricht und ggf. Anpassungen vornehmen.
Aspekt | Erläuterung |
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Automatische Übertragung | Versicherung geht automatisch auf neuen Eigentümer über |
Grundbucheintragung | Entscheidend für den Zeitpunkt des Übergangs |
Versicherungsschutz Verkäufer | Endet mit Eigentumsübertragung |
Prämienrückforderung | Für Verkäufer nicht möglich für Zeit nach Übertragung |
Information Versicherer | Durch Verkäufer empfohlen zur Klarstellung |
Meldepflicht neuer Eigentümer | Kann zu Leistungsablehnung führen bei Unterlassung |
Deckungsumfang | Zunächst unverändert, Anpassungen aber möglich |
Wie sollte man mit bestehenden Versicherungsverträgen nach einem Eigentümerwechsel umgehen?
Nach dem Kauf einer Immobilie sollten neue Eigentümer die bestehenden Versicherungsverträge, insbesondere die Wohngebäudeversicherung, genau unter die Lupe nehmen. Es ist wichtig zu prüfen, ob Deckungsumfang und Versicherungssumme noch angemessen sind. Gegebenenfalls müssen Anpassungen vorgenommen werden.
Zunächst einmal geht die Police unverändert auf den Erwerber über. Dieser hat aber innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht gemäß §95 VVG. Möchte er von diesem Gebrauch machen, muss er innerhalb dieser Frist den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Andernfalls bleibt die Versicherung bestehen und kann nur noch zu den regulären Kündigungsfristen gekündigt werden. Es empfiehlt sich daher, vorab die Police detailliert zu prüfen und Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen.
Wurde die Immobilie umfangreich modernisiert oder erweitert, sollte die Versicherungssumme erhöht werden. Oft orientiert sie sich am sogenannten Basiswert 1914 und Anpassungen sind nötig. Auch der Deckungsumfang sollte kritisch hinterfragt werden, z.B. ob Risiken wie Sturm, Leitungswasser oder Feuer ausreichend abgesichert sind.
Der Eigentümerwechsel sollte der Versicherungsgesellschaft zeitnah gemeldet werden, damit keine Unklarheiten im Schadenfall auftreten. Die konkreten Fristen und Modalitäten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Aspekt | Erläuterung |
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Deckungsumfang prüfen | Passt der Umfang noch zu den Bedürfnissen? |
Versicherungssumme überprüfen | Muss die Summe z.B. nach Umbau erhöht werden? |
Sonderkündigungsrecht | Innerhalb 1 Monat nach Grundbucheintragung |
Ordentliche Kündigung | Nach Ablauf der 1-Monats-Frist gemäß Vertrag |
Bedingungen vergleichen | Vergleich mit anderen Anbietern empfehlenswert |
Leistungen kritisch prüfen | Z.B. Sturm, Leitungswasser, Feuer abgesichert? |
Meldepflicht | Eigentümerwechsel an Versicherer melden |
Fristen beachten | Konkrete Fristen aus Vertragsunterlagen entnehmen |
Ist eine Vertragsanpassung notwendig?
In der Regel geht die bestehende Wohngebäudeversicherung bei einem Eigentümerwechsel unverändert auf den neuen Eigentümer über. Dennoch sollte dieser die Police genau unter die Lupe nehmen und prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind. Denn die Bedürfnisse und Risiken können sich im Vergleich zum Voreigentümer durchaus unterscheiden.
So ist beispielsweise zu klären, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist. Diese deckt üblicherweise den Neubau- oder Wiederbeschaffungswert ab. Kam es in der Vergangenheit jedoch zu Um- oder Anbauten, muss die Summe den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Auch eine veränderte Nutzung des Objekts kann eine Rollenspielt.
Nicht minder wichtig ist der Deckungsumfang. Hier lohnt sich ein kritischer Blick darauf, ob alle relevanten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel abgesichert sind. Eventuell macht eine Erweiterung auf Zusatzrisiken Sinn.
Auch die Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung sollte überdacht werden. Eine Reduzierung verspricht bei einem Schadensfall zwar eine höhere Leistung, allerdings ist dies mit einer höheren Jahresprämie verbunden.
Letztlich muss der neue Eigentümer die Entscheidung treffen, ob er die übernommene Wohngebäudeversicherung behalten oder aber kündigen und einen neuen Vertrag abschließen möchte.
Aspekt | Erläuterung |
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Versicherungssumme | Eventuell Anpassungen aufgrund von Umbauten, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen erforderlich |
Deckungsumfang | Sicherstellung der Absicherung aller relevanten Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel |
Zusatzrisiken | Eventuell sinnvolle Ergänzung des Vertrags um zusätzliche Gefahren |
Selbstbeteiligung | Mögliche Reduzierung für höhere Versicherungsleistung im Schadensfall, aber höhere Prämie |
Vertragsanpassung / -kündigung | Entscheidung für Anpassung der bestehenden Police oder Abschluss eines neuen Vertrags |
Finanzielle Aspekte und Optimierung
Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen oder nach einem Eigentümerwechsel übernehmen, sollten Sie sich über die finanziellen Aspekte im Klaren sein.
Es gibt verschiedene Faktoren, die die Versicherungsprämie beeinflussen.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie die Prämienberechnung optimieren und Sparpotenziale nutzen können.
Wie werden die Prämien für die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel berechnet und welche Sparpotenziale gibt es?
Die Prämien für eine Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel werden von den Versicherern anhand verschiedener Faktoren berechnet. Ein wichtiger Aspekt ist der Versicherungswert bzw. die Versicherungssumme. Diese orientiert sich häufig am sogenannten Basiswert 1914, der den Wiederherstellungswert des Gebäudes zum damaligen Preisniveau angibt. Allerdings aktualisieren Versicherer diesen Wert regelmäßig.
Der Wohnort und die genaue Anschrift spielen ebenfalls eine Rolle, da Risiken wie Unwetter, Kriminalität etc. regional unterschiedlich sind. Auch das Baujahr und die Bauweise des Objekts fließen in die Kalkulation mit ein. Moderne Gebäude aus Massivbauweise gelten als weniger risikobehaftet.
Der Deckungsumfang hat natürlich ebenfalls Einfluss auf die Prämie. Je mehr Gefahren wie Sturm, Feuer, Leitungswasser etc. abgesichert werden, desto höher die Kosten. Auch Hilfsmittel wie Sanierungs- oder Aufräumkosten sind optional hinzubuchbar.
Sparpotenziale gibt es vor allem durch Selbstbeteiligungen und Vorsorge-Rabatte. Eine Selbstbeteiligung von mehreren Hundert Euro im Schadensfall senkt die laufenden Prämien spürbar. Einige Versicherer gewähren zudem Nachlässe, wenn beispielsweise eine Einbruchmeldeanlage installiert ist.
Letztendlich lohnt sich auf jeden Fall ein Prämienvergleich verschiedener Anbieter, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Faktor | Erläuterung |
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Versicherungssumme | Orientierung am Basiswert 1914, laufende Aktualisierung durch Versicherer |
Wohnort/Anschrift | Regionale Risiken wie Unwetter, Kriminalität etc. |
Baujahr/Bauweise | Moderne Massivbauweise wird als weniger risikoreich bewertet |
Deckungsumfang | Mehr abgesicherte Gefahren bedeuten höhere Prämien |
Zusatzleistungen | Kosten für Sanierungs-, Aufräumkosten etc. optional |
Selbstbeteiligung | Reduziert die Prämie erheblich, z.B. bei 500-1000 Euro |
Vorsorge-Rabatte | Für Sicherheitsmaßnahmen wie Einbruchmeldeanlage |
Prämienvergleich | Wichtig für bestes Preis-Leistungs-Verhältnis |
Worauf sollte man beim Tarifvergleich und der Leistungsanpassung achten?
Nach einem Eigentümerwechsel ist es ratsam, die bestehende Wohngebäudeversicherung genau unter die Lupe zu nehmen. Ein Tarifvergleich mit anderen Anbietern schafft Transparenz über Konditionen und Preise. Dabei sollten Prämie, Deckungsumfang, Höchstentschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen verglichen werden.
Die Prämie wird von Faktoren wie Wohnort, Baujahr, Gebäudegröße und Bauweise bestimmt. Der Deckungsumfang definiert, gegen welche Risiken das Objekt konkret abgesichert ist. Übliche Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Weitere. Manche Tarife decken zusätzlich etwa Elementarschäden wie Überschwemmungen ab.
Oft gibt es Höchstgrenzen für einzelne Leistungen wie Reparatur- oderAufräumkosten. Diese können bis zu 20% der Versicherungssumme ausmachen. Eine höhere Entschädigung als die Police vorsieht, ist nicht möglich. Ebenso üblich sind Selbstbeteiligungen bis zu 1.000 Euro je Schadensfall.
Im Zuge des Vergleichs und Eigentümerwechsels sollten Anpassungen vorgenommen werden. Eventuell ist nach Um- oder Anbauten eine Anhebung der Versicherungssumme nötig. Auch eine Erweiterung des Deckungsumfangs für zusätzliche Risiken kann sinnvoll sein.
Letztlich müssen Sicherheitsbedürfnisse, Budget und Gebäudewert eine ausgewogene Balance finden. Manchmal lohnt es sich, einen Kompromiss zwischen Prämie und Leistungsumfang einzugehen.
Aspekt | Erläuterung |
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Prämienvergleich | Berücksichtigung von Beitragshöhe, Laufzeit, staatlichen Zuschüssen |
Deckungsvergleich | Basis-Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm; Zusatzrisiken, Elementarschäden, etc. |
Leistungsvergleich | Höchstgrenzen für Reparatur-, Aufräumkosten und Ähnliches |
Selbstbeteiligungsvergleich | Übliche Eigenbeteiligung bis 1.000 Euro pro Schadenfall |
Anpassung Versicherungssumme | Eventuell Erhöhung nach Um- oder Anbau nötig |
Deckungserweiterung | Mögliche Ausweitung des Schutzes auf zusätzliche Risiken |
Prämien-Leistungs-Balance | Bestmöglicher Kompromiss zwischen Budget und Deckungsgrad finden |
Sonderfälle und erweiterte Deckung
Als neuer Eigentümer einer Immobilie sollten Sie sich über die bestehende Wohngebäudeversicherung informieren und prüfen, ob diese Ihren Bedürfnissen und Anforderungen entspricht.
In einigen Fällen kann es notwendig sein, die bestehende Police zu erweitern oder eine neue Versicherung abzuschließen. Dies ist insbesondere in Sonderfällen und bei besonderen Objekten und Zusatzrisiken der Fall.
Was müssen Erben bei der Wohngebäudeversicherung nach einer Erbschaft beachten?
Beim Erben eines Wohngebäudes geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf die neuen Eigentümer über. Doch die Erben sollten einige wichtige Punkte beachten:
Zunächst müssen sie den Versicherer unverzüglich über den Eigentümerwechsel informieren. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls riskieren sie, dass der Vertrag gekündigt wird.
Im Zuge dessen prüft der Versicherer, ob die Wohngebäudeversicherung an die neuen Besitzverhältnisse angepasst werden muss. Oft ändern sich Faktoren wie Anschrift, Wohnverhältnisse oder Sicherheitsstandard, die Einfluss auf Prämie und Leistungen haben.
Die neuen Eigentümer haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, um die Police eventuell zu wechseln. Ein Vergleich verschiedener Tarife kann sich lohnen, da die Regelungen zur Erbübertragung unterschiedlich sind.
Bei der Gelegenheit sollte auch der Versicherungsschutz kritisch geprüft werden. Unter Umständen ist eine Anpassung des Deckungsumfangs oder der Versicherungssumme nötig, etwa nach Renovierungen oder Umbauten.
Aspekt | Erläuterung |
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Information des Versicherers | Gesetzlich vorgeschrieben, frühzeitige Meldung des Eigentümerwechsels |
Vertragsprüfung durch Versicherer | Anpassungen wegen geänderter Verhältnisse möglich |
Sonderkündigungsrecht | Einmonatige Frist für möglichen Versicherungswechsel |
Tarifvergleich | Bei Wechsel Vergleich verschiedener Regelungen zur Erbübertragung |
Prüfung Versicherungsschutz | Eventuell Anpassungen von Deckungsumfang und Versicherungssumme nötig |
Renovierung/Umbau | Auslöser für Anpassung von Deckung und Summe |
Prämienhöhe | Kann sich je nach Vertragsbedingungen und Objekt ändern |
Welche besonderen Objekte und Zusatzrisiken müssen bei der Wohngebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel beachtet werden?
Nach einem Eigentümerwechsel ist es wichtig, die neue Wohngebäudeversicherung auf besondere Objekteigenschaften und mögliche Zusatzrisiken hin zu prüfen. Einige Gebäudearten sowie bestimmte Gefahrenquellen erfordern spezielle Deckungskonzepte.
Denkmalgeschützte Häuser oder historische Fachwerkbauten benötigen oft eine erhöhte Versicherungssumme, da Reparaturen aufwendiger sind. Der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung während Renovierungen kann sinnvoll sein.
Bei Gebäuden in Hoch- oder Überschwemmungsgebieten empfiehlt sich der Einschluss von Elementarschäden. Auch Schwamm-, Schimmel- oder Hausschwammschäden sollten unbedingt mitversichert werden, gerade bei älteren Immobilien.
Besitzer von Gebäuden mit Solaranlage, Zisterne oder Pool müssen spezielle Zusatzrisiken absichern. Gleiches gilt für Gemeinschaftseigentum wie Treppenhaus oder Garagenhof.
Eine gepflegte Außenanlage mit Teichen, Zäunen oder wertvollen Pflanzen erhöht das Risiko von Sturmschäden. Hausbesitzer sollten einen entsprechenden Gartenschutz einplanen.
Besonderes Objekt/Risiko | Mögliche Deckungsanpassungen |
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Denkmalschutz/Fachwerkbau | Höhere Versicherungssumme für aufwendigere Reparaturen |
Renovierungen | Feuerrohbauversicherung während der Bauphase |
Überschwemmungsgebiet | Elementarschadenversicherung |
Schimmel-/Schwammbefall | Explizite Mitversicherung dieser Risiken |
Solaranlage/Zisterne/Pool | Zusatzrisiken absichern |
Gemeinschaftseigentum | Versicherung von Sondereigentum prüfen |
Garten-/Außenanlagen | Zusatzschutz gegen Sturmschäden |
Kündigung und Vertragswechsel
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen Sie sich um die Wohngebäudeversicherung kümmern. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen und den Versicherer wechseln können.
Wie läuft die ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel ab und was sind die Fristen?
Neben dem einmonatigen Sonderkündigungsrecht für neue Eigentümer nach einem Hauskauf gibt es auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung der Wohngebäudeversicherung. Hierbei sind jedoch bestimmte vertraglich festgelegte Fristen zu beachten.
In der Regel können Verträge nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ablauf der Laufzeit. Verpasst man diesen Termin, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei Hausverkäufen ist es ratsam, die Kündigung frühzeitig einzureichen. So können sich die neuen Eigentümer rechtzeitig um eine andere Gebäudeversicherung kümmern. Andernfalls greift die bisherige Police fürs erste nach Übertragung des Eigentums.
In Einzelfällen kann eine Versicherung nur zu einem festen Termin, beispielsweise dem Jahresende, gekündigt werden. Solche Sonderkündigungstermine müssen strikt eingehalten werden – je nach Gesellschaft bis zu drei Monate im Voraus.
Kündigungsart | Frist | Besonderheiten |
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Ordentliche Kündigung | Meist 3 Monate vor Vertragsablauf | Automatische Verlängerung bei Fristversäumnis |
Kündigung bei Hausverkauf | Frühzeitige Einreichung empfohlen | Ermöglicht neuen Vertrag für Erwerber |
Feste Kündigungstermine | Oft 3 Monate Vorlaufzeit | Extrem enge Fristen beachten |
Sonderkündigungsrecht Erwerber | 1 Monat nach Eigentumswechsel | Gesetzlich geregelt |
Worauf muss beim Wechsel des Versicherers und der Umschreibung der Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel geachtet werden?
Nach einem Hauskauf übernehmen neue Eigentümer zunächst automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers. In der Regel ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer aber möglich und oft sinnvoll, um günstigere Konditionen oder einen besseren Leistungsumfang zu erhalten.
Dafür muss der neue Vertrag zum Datum des Eigentumsübergangs abgeschlossen und zeitnah eine Ummeldung des Versicherungsnehmers vorgenommen werden. Beim bisherigen Versicherer sollte eine Bestätigung über den Übergang des Eigentums eingereicht werden.
Der neue Versicherer übernimmt in der Regel den Altwert (Zeitwert) der Immobilie. Eine Neuwertversicherung oder Anpassungen der Versicherungssumme müssen separat beantragt werden. Dafür sind Unterlagen wie Kaufvertrag, Bebauungspläne und Fotos vorzulegen.
Bei der Umschreibung sollte man auf bislang gedeckte Zusatzrisiken wie Elementar- oder Hochwasserschäden achten und diese in den neuen Vertrag übernehmen. Oft bietet sich auch eine Erweiterung des Schutzumfangs an.
Wechselschritt | Wichtige Punkte |
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Neuvertrag | Abschluss zum Datum des Eigentumswechsels |
Ummeldung | Einreichen einer Eigentümerbestätigung |
Versicherungssumme | Oft Übernahme des Altbauwertes, Neuwertanpassung möglich |
Leistungsumfang | Überprüfung bisheriger Zusatzdeckungen und mögliche Erweiterungen |
Unterlagen | Vorlage von Kaufvertrag, Bauplänen, Fotos etc. |
Abschließende Tipps
Nach einem Eigentümerwechsel ist es wichtig, die Wohngebäudeversicherung nahtlos auf den neuen Eigentümer zu übertragen, um eine durchgehende Absicherung der Immobilie zu gewährleisten.
Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, diesen Übergang reibungslos zu gestalten.
Checkliste für den nahtlosen Übergang
Um sicherzustellen, dass die Wohngebäudeversicherung nahtlos auf den neuen Eigentümer übertragen wird, sollten Sie folgende Punkte auf Ihrer Checkliste berücksichtigen:
- Überprüfen Sie den Versicherungszeitraum der bestehenden Wohngebäudeversicherung und stellen Sie sicher, dass der neue Eigentümer ab dem Tag des Eigentümerwechsels versichert ist.
- Stellen Sie sicher, dass im notariellen Kaufvertrag eine Regelung zur Übertragung der Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer enthalten ist.
- Überprüfen Sie, ob die Postleitzahl, das Baujahr und die Wohnfläche der Immobilie korrekt in der Versicherungspolice angegeben sind.
- Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit der Wohngebäudeversicherung ausreichend ist und gegebenenfalls verlängert wird.
- Wenn die Immobilie aufgrund einer Zwangsversteigerung den Besitzer gewechselt hat, überprüfen Sie, ob die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer übergegangen ist und ob Sie Ihr Sonderkündigungsrecht genutzt haben.
- Überprüfen Sie den Grundbuchauszug, um sicherzustellen, dass der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und somit auch Anspruch auf die Wohngebäudeversicherung hat.
Häufige Fehler und deren Vermeidung
Bei einem Eigentümerwechsel können einige Fehler auftreten, die vermieden werden sollten, um eine reibungslose Übertragung der Wohngebäudeversicherung sicherzustellen. Hier sind einige häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden können:
- Der Verkäufer hat vergessen, die Wohngebäudeversicherung zu kündigen: Stellen Sie sicher, dass Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen und die Wohngebäudeversicherung rechtzeitig kündigen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
- Der neue Eigentümer ist nicht als Gesamtschuldner in der Wohngebäudeversicherung eingetragen: Stellen Sie sicher, dass der neue Eigentümer als Gesamtschuldner in der Wohngebäudeversicherung eingetragen ist, um im Schadensfall eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
- Der neue Eigentümer hat vergessen, die Wohngebäudeversicherung zu übernehmen: Stellen Sie sicher, dass der neue Eigentümer die Wohngebäudeversicherung übernimmt und gegebenenfalls eine neue Versicherung abschließt, um eine durchgehende Absicherung der Immobilie zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist bis zur Umschreibung im Grundbuch für die Zahlung der Gebäudeversicherung verantwortlich?
Bei einem Eigentümerwechsel einer Immobilie gibt es eine klare Regelung, wer bis zur Umschreibung im Grundbuch für die Zahlung der Gebäudeversicherungsbeiträge verantwortlich ist.
Laut der Allianz Versicherung geht die bestehende Wohngebäudeversicherung zwar automatisch auf den neuen Eigentümer über, „der bisherige Versicherungsnehmer bleibt jedoch bis zur Umschreibung im Grundbuch für die Beitragszahlung verantwortlich.“
Dies bestätigt auch die Zurich Versicherung: „Bis zur Umschreibung im Grundbuch ist der bisherige Versicherungsnehmer für die Zahlung der Prämien zuständig.“
Der neue Eigentümer übernimmt somit die Verantwortung für die Beitragszahlung erst ab dem Datum der Grundbucheintragung. Insurancy.de erläutert hierzu: „Ab der Eintragung im Grundbuch übernimmt dann der Käufer die Zahlung der laufenden Beiträge für die Wohngebäudeversicherung.“
Zusammengefasst bleibt der alte Eigentümer bis zum finalen Wechsel im Grundbuch für die Prämienzahlung zuständig, danach geht diese Pflicht automatisch auf den neuen Hauseigentümer über.
Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel korrekt ummelden?
Um die Wohngebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel korrekt umzumelden, müssen einige wichtige Schritte beachtet werden:
Zunächst sollte der neue Eigentümer beim bisherigen Versicherer die Ummeldung des Versicherungsnehmers beantragen. Dafür ist in der Regel eine Bestätigung über den Eigentümerwechsel einzureichen, beispielsweise in Form des Grundbuchauszugs.
Hat man sich für einen Versichererwechsel entschieden, muss der neue Vertrag zum Datum des Eigentumsübergangs abgeschlossen werden. Viele Anbieter verlangen hierzu Unterlagen wie den Kaufvertrag, Baupläne oder Fotos der Immobilie.
Beim neuen Versicherer sind alle relevanten Daten zur Immobilie anzugeben: Anschrift, Baujahr, Wohnfläche, Gebäudeausstattung etc. So kann die korrekte Versicherungssumme auf Basis des Neuwertes oder des Zeitwertes kalkuliert werden. Oft übernimmt man zunächst den Altwert des Voreigentümers.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Leistungsumfang gelegt werden. Hier prüft man am besten, welche Zusatzdeckungen wie Elementar- oder Hochwasserschäden bislang abgesichert waren und ob Anpassungen sinnvoll sind.
Nach erfolgter Umstellung informiert man den bisherigen Versicherer über die Neuregelung zum Datum des Eigentümerwechsels. Mit der offiziellen Umschreibung im Grundbuch geht die Verantwortung für die Prämienzahlung vollständig auf den neuen Eigentümer über.
Ist eine Rückerstattung der Gebäudeversicherungsbeiträge nach einem Hausverkauf möglich?
Die Möglichkeit einer Rückerstattung der Gebäudeversicherungsbeiträge nach einem Hausverkauf hängt von der vertraglichen Regelung mit dem Käufer ab.
Grundsätzlich ist der bisherige Eigentümer laut Immobilienscout24 bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch für die Zahlung der Versicherungsprämien verantwortlich. Eine automatische Rückerstattung nach dem Verkauf ist daher nicht vorgesehen.
Es kann jedoch im Kaufvertrag eine Klausel zur anteiligen Erstattung vereinbart werden. Der neue Eigentümer erstattet dann den auf seine Besitzzeit entfallenden Prämienbetrag an den Verkäufer.
Laut Zurich Versicherung können die Vertragspartner „im Kaufvertrag eine Regelung zur Übertragung bzw. Rückerstattung der im Voraus gezahlten Prämien treffen.“
Fehlt eine solche Klausel, hat der Verkäufer keinen Anspruch auf Rückzahlung. Die Prämie für den Zeitraum bis zur Grundbuchumschreibung verbleibt beim Versicherer.
Zusammengefasst ist eine Rückerstattung nur auf Basis einer vertraglich fixierten Abmachung zwischen Käufer und Verkäufer möglich, ansonsten werden keine Beiträge zurückerstattet.
Sollte die bestehende Gebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel beibehalten werden?
Ob die bestehende Gebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel beibehalten werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich geht der Vertrag zwar automatisch auf den neuen Eigentümer über, allerdings hat dieser auch die Möglichkeit, die Police zu kündigen oder anzupassen.
Laut Verivox ist es ratsam, sich als Käufer nicht blind auf die Übernahme der alten Versicherung zu verlassen: „Es lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich mit anderen Anbietern, da sich die Prämien stark unterscheiden können.“
Die Amba Versicherungen empfehlen ebenfalls, nach dem Kauf „in Ruhe einen Gebäudeversicherungsvergleich durchzuführen und die Konditionen der Vorversicherung kritisch zu prüfen.“
Wichtig ist auch, dass der Leistungsumfang an die neuen Bedürfnisse angepasst wird. Gegebenenfalls sind Zusatzdeckungen für Elementarschäden, Glasbruch etc. sinnvoll.
Andererseits kann es sich lohnen, die bisherige Police zunächst zu übernehmen, solange die Konditionen und Leistungen zufriedenstellend sind. Ein Versichererwechsel macht in diesem Fall keinen Sinn.
Zusammengefasst sollte die bestehende Gebäudeversicherung kritisch geprüft und mit Alternativangeboten verglichen werden. Eine Beibehaltung kann sinnvoll sein, oft ist jedoch ein Wechsel zu besseren Bedingungen ratsam.
Welche Rechte habe ich bezüglich der Kündigung der Gebäudeversicherung nach einem Eigentümerwechsel?
Als neuer Eigentümer nach einem Hauskauf haben Sie besondere Kündigungsrechte hinsichtlich der bestehenden Gebäudeversicherung:
Gemäß § 96 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: „Als neue:r Hausbesitzer:in haben Sie nach § 96 VVG ein Sonderkündigungsrecht, das Sie innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung in Anspruch nehmen können.“
Diese Frist von einem Monat ab Eintragung ins Grundbuch wird von vielen Versicherern wie der Zurich bestätigt: „Sie haben als neuer Versicherungsnehmer nach Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.“
Machen Sie von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, so endet der Vertrag einen Monat nach Zugang der Kündigung beim Versicherer.
Wird das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb der Monatsfrist wahrgenommen, können Sie die Gebäudeversicherung nur noch zu den regulären Kündigungsterminen beenden, die jährlich oder sogar nur alle drei Jahre möglich sind.
Zusammengefasst haben Sie als neuer Immobilieneigentümer also das wertvolle Recht, innerhalb eines Monats nach der Grundbucheintragung die Gebäudeversicherung außerordentlich und fristgerecht zu kündigen, bevor die regulären Kündigungsfristen greifen.
Was geschieht mit der Wohngebäudeversicherung, wenn das Eigentum an der Immobilie übergeht?
Wenn das Eigentum an einer Immobilie übergeht, gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Wohngebäudeversicherung:
Laut § 96 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Vertrag wird einfach fortgeführt.
Wie die Allianz Versicherung erklärt: „Bei einem Hausverkauf geht eine bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer bzw. die neue Eigentümerin über.“
Für den Versicherungsnehmer ändert sich dabei nichts – die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag werden unverändert auf den neuen Eigentümer übertragen.
Der neue Eigentümer hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Anderenfalls läuft der Vertrag automatisch weiter.
Zusammengefasst übergeht die Wohngebäudeversicherung also nahtlos auf den Erwerber der Immobilie. Dieser kann den Vertrag aber innerhalb einer Monatsfrist nach Eigentumsübertragung noch außerordentlich kündigen.