Beim Hausbau sind Sie als Bauherr vielen Risiken ausgesetzt, von Bauunfällen bis hin zu Schäden an fremdem Eigentum.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist daher unerlässlich, um sich gegen mögliche Schadensersatzansprüche Dritter abzusichern.
Es ist wichtig, dass Sie die verschiedenen Anbieter und Tarife genau vergleichen, um einen umfassenden Schutz Ihrer Baustelle zu gewährleisten.
Die VHV bietet als einer der Versicherer eine Bauherrenhaftpflichtversicherung an, die speziell auf die Bedürfnisse von Bauherren zugeschnitten ist.
Vergleichstabelle zur Bauherrenhaftpflicht der VHV und einiger wichtiger Wettbewerber
Leistungsmerkmal | VHV | Allianz | HUK24 | LVM |
---|---|---|---|---|
Deckungssumme Personen-/Sachschäden | 50 Mio. € | 10 Mio. € | 50 Mio. € | 15 Mio. € |
Deckungssumme Vermögensschäden | 10 Mio. € | 1 Mio. € | 1 Mio. € | 1 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € | 0-250 € (wählbar) | 150 € | 0 € |
Eigenleistungen versichert bis | 100.000 € | 50% der Bausumme | 25% der Bausumme | 50% der Bausumme |
Bauzeit | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 3 Jahre |
Verlängerungsoption | Ja | Kostenpflichtig | Kostenpflichtig | Ja |
Umweltschäden | 10 Mio. € | 10 Mio. € | 5 Mio. € | 15 Mio. € |
Grundwasserabsenkung | Eingeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Eingeschlossen |
Asbestschäden | Ausgeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Eingeschlossen |
Planungsfehler bei Eigenplanung | Eingeschlossen | Teilweise gedeckt | Nicht gedeckt | Teilweise gedeckt |
Nachbarschaftsrechtliche Ansprüche | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Zusatzpaket | Eingeschlossen |
Ansprüche wegen Erschütterungen | Eingeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Begrenzt versicherbar |
Baustellenbesichtigungen | Unbegrenzt | Begrenzt | Nicht versichert | Begrenzt |
Gewässerschäden | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Zusatzpaket | Eingeschlossen |
Online-Abschluss möglich | Ja | Ja | Ja | Nein |
Mindestbeitrag | 65 € | 85 € | 80 € | 75 € |
Um das beste Angebot zu finden, sollten Sie nicht nur die Preise, sondern auch den Leistungsumfang verschiedener Versicherungen berücksichtigen.
Dabei spielen Faktoren wie die Versicherungssumme und mögliche Selbstbeteiligungen eine Rolle.
Es ist ratsam, sich über die genauen Leistungen der VHV zu informieren und diese mit anderen Angeboten am Markt zu vergleichen.
Beachten Sie dabei auch besondere Versicherungsfälle und Zusatzleistungen, die für Ihr Bauvorhaben relevant sein könnten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Hohe Deckungssummen: Die VHV bietet eine außergewöhnlich hohe Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 10 Millionen Euro für Vermögensschäden, was deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt und umfassenden Schutz gewährleistet.
- Eigenleistungen bis 100.000 Euro versichert: Die VHV versichert Eigenleistungen des Bauherrn bis zu einem Wert von 100.000 Euro, was besonders für Bauherren attraktiv ist, die selbst aktiv am Bau mitwirken möchten und deutlich über dem Angebot vieler Wettbewerber liegt.
- Umfangreiche Zusatzleistungen ohne Aufpreis: Die VHV schließt viele Leistungen wie Grundwasserabsenkung, Ansprüche wegen Erschütterungen und unbegrenzte Baustellenbesichtigungen ohne zusätzliche Kosten ein, die bei anderen Anbietern oft ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis versicherbar sind.
Inhalt
Bedeutung der Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr tragen Sie eine erhebliche Verantwortung, denn jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauprojekt stehen, fallen in Ihren Zuständigkeitsbereich.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor den finanziellen Folgen dieser Haftung.
Grundlegender Schutz auf der Baustelle
Ihre Baustelle stellt ein Potential für Schäden dar – seien sie materieller oder personeller Natur.
Der grundlegende Schutz einer Bauherrenhaftpflicht kommt zum Tragen, wenn während der Bauphase jemand verletzt wird oder Eigentum Dritter beschädigt wird.
Das beugt unerwarteten Kosten vor, die durch Unfälle oder durch das Unvorhersehbare entstehen können. Ein solcher Schutz ist grundlegend, da Ihre private Haftpflichtversicherung diese Risiken meist nicht abdeckt.
Haftung des Bauherrn
Sie als Bauherr sind gesetzlich dazu verpflichtet, für alle Schäden aufzukommen, die im Zuge Ihres Bauprojekts entstehen können.
Das betrifft sowohl Schäden am Grundstück selbst als auch Personenschäden und Sachschäden, die Dritte erleiden könnten.
Ihre Haftung beginnt bereits mit der Planungsphase und setzt sich über den gesamten Baudurchführungszeitraum fort.
Sicherzustellen, dass Ihr Bauprojekt mit einer Bauherrenhaftpflicht abgesichert ist, minimiert das finanzielle Risiko und gibt Ihnen die notwendige Sicherheit, um Ihr Bauprojekt sorgenfrei voranzubringen.
Leistungsumfang der VHV Bauherrenhaftpflicht
Beim Bau Ihres Eigenheims ist eine entsprechende Absicherung unerlässlich.
Die VHV bietet mit ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung Schutz und finanzielle Sicherheit bei Schäden, die im Rahmen der Bauphase auftreten können.
Speziell abgestimmte Leistungen sichern Sie gegen Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden ab.
Abdeckung von Personenschäden
Die VHV übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die Kosten für Personenschäden, die auf der Baustelle entstehen können.
Dazu zählen beispielsweise Verletzungen von Bauhelfern oder Passanten.
Ihre Versicherungssumme kann dabei bis zu 10 Millionen Euro betragen, um ein umfassendes Sicherheitsnetz zu gewährleisten.
Wie umfassend deckt die VHV Bauherrenhaftpflicht Personenschäden ab?
Die Abdeckung von Personenschäden ist ein zentraler Aspekt der Bauherrenhaftpflichtversicherung der VHV. Mit einer außergewöhnlich hohen Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden bietet die VHV einen umfassenden Schutz, der weit über dem Branchendurchschnitt liegt. Diese Summe entspricht dem Spitzenwert der HUK24 und übertrifft deutlich die Angebote von Allianz (10 Millionen Euro) und LVM (15 Millionen Euro).
Aspekt | VHV | Allianz | HUK24 | LVM |
---|---|---|---|---|
Deckungssumme für Personenschäden | 50 Mio. € | 10 Mio. € | 50 Mio. € | 15 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € | 0-250 € (wählbar) | 150 € | 0 € |
Verletzungen von Bauarbeitern | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt |
Verletzungen von Passanten | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt |
Verletzungen von Nachbarn | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt |
Verletzungen bei Baustellenbesichtigungen | Unbegrenzt gedeckt | Begrenzt gedeckt | Nicht versichert | Begrenzt gedeckt |
Schäden durch nicht angemeldete Bauhelfer | Gedeckt | Gedeckt | Nicht gedeckt | Gedeckt |
Schmerzensgeld | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert |
Verdienstausfall | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert |
Behandlungskosten | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert |
Rehabilitationskosten | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert | Inkludiert |
Ein besonderer Vorteil der VHV-Versicherung ist der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung bei Personenschäden. Dies bedeutet, dass Sie im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten tragen müssen, im Gegensatz zu Anbietern wie HUK24 (150 Euro Selbstbeteiligung) oder Allianz (0-250 Euro wählbar).
Die VHV deckt ein breites Spektrum an möglichen Personenschäden ab. Dazu gehören Verletzungen von Bauarbeitern, Passanten und Nachbarn, die durch Ihre Baustelle verursacht werden könnten. Ein besonderes Merkmal ist die unbegrenzte Deckung von Verletzungen bei Baustellenbesichtigungen, was bei anderen Anbietern oft nur begrenzt oder gar nicht versichert ist.
Auch Schäden durch nicht angemeldete Bauhelfer sind bei der VHV abgedeckt, was besonders wichtig sein kann, wenn Freunde oder Verwandte bei Ihrem Bauprojekt mithelfen. Dieser Aspekt ist nicht bei allen Versicherern standardmäßig inkludiert, wie das Beispiel HUK24 zeigt.
Die Leistungen der VHV bei Personenschäden umfassen nicht nur die unmittelbaren Behandlungskosten, sondern auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rehabilitationskosten. Dies gewährleistet eine umfassende finanzielle Absicherung im Falle schwerwiegender Verletzungen.
Wie umfassend sind Sachschäden und Vermögensschäden bei der VHV Bauherrenhaftpflicht abgedeckt?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen außergewöhnlich umfassenden Schutz für Sach- und Vermögensschäden, der in vielen Aspekten über das Angebot anderer Versicherer hinausgeht. Mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Sachschäden liegt die VHV gleichauf mit der HUK24 an der Spitze des Marktes und übertrifft deutlich die Angebote von Allianz (10 Millionen Euro) und LVM (15 Millionen Euro).
Aspekt | VHV | Allianz | HUK24 | LVM |
---|---|---|---|---|
Deckungssumme Sachschäden | 50 Mio. € | 10 Mio. € | 50 Mio. € | 15 Mio. € |
Deckungssumme Vermögensschäden | 10 Mio. € | 1 Mio. € | 1 Mio. € | 1 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € | 0-250 € (wählbar) | 150 € | 0 € |
Schäden an Nachbargebäuden | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt | Gedeckt |
Grundwasserabsenkung | Eingeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Eingeschlossen |
Erschütterungsschäden | Eingeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Begrenzt versicherbar |
Planungsfehler bei Eigenplanung | Eingeschlossen | Teilweise gedeckt | Nicht gedeckt | Teilweise gedeckt |
Gewässerschäden | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Zusatzpaket | Eingeschlossen |
Asbestschäden | Ausgeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Eingeschlossen |
Leitungsschäden | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Eingeschlossen |
Mietsachschäden | Eingeschlossen | Eingeschlossen | Zusatzpaket | Eingeschlossen |
Umweltschäden | 10 Mio. € | 10 Mio. € | 5 Mio. € | 15 Mio. € |
Besonders bemerkenswert ist die hohe Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Vermögensschäden, die das Zehnfache dessen beträgt, was Wettbewerber wie Allianz, HUK24 und LVM standardmäßig anbieten. Dies bietet Ihnen als Bauherr eine außerordentliche finanzielle Absicherung gegen indirekte Schäden, die aus Ihrem Bauprojekt resultieren könnten.
Ein weiterer Vorteil der VHV-Versicherung ist der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung. Im Gegensatz zu Anbietern wie HUK24 (150 Euro Selbstbeteiligung) oder Allianz (0-250 Euro wählbar) müssen Sie im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten tragen.
Die VHV deckt ein breites Spektrum an möglichen Sachschäden ab, darunter Schäden an Nachbargebäuden, Leitungsschäden und Mietsachschäden. Besonders hervorzuheben ist der Einschluss von Schäden durch Grundwasserabsenkung und Erschütterungen, die bei vielen anderen Anbietern oft ausgeschlossen oder nur begrenzt versicherbar sind.
Auch im Bereich der Umweltschäden bietet die VHV mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro einen umfassenden Schutz, der dem der Allianz entspricht und den der HUK24 (5 Millionen Euro) deutlich übertrifft. Nur die LVM bietet hier mit 15 Millionen Euro eine noch höhere Deckung.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die Einbeziehung von Schäden durch Planungsfehler bei Eigenplanung. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn Sie als Bauherr selbst Planungsaufgaben übernehmen.
Es ist jedoch zu beachten, dass Asbestschäden bei der VHV ausgeschlossen sind, während sie bei der Allianz begrenzt versicherbar und bei der LVM sogar eingeschlossen sind. Dies könnte bei Renovierungen oder Umbauten älterer Gebäude relevant sein.
Preisvergleich und Kosten
Beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es entscheidend, sich eingehend mit den Kosten und den Möglichkeiten eines Preisvergleichs auseinanderzusetzen.
Dies sichert Ihnen eine kosteneffiziente Absicherung mit bestmöglichem Schutz.
Welche Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag bei der VHV Bauherrenhaftpflicht?
Die Berechnung des Versicherungsbeitrags für eine Bauherrenhaftpflicht bei der VHV basiert auf einer Vielzahl von Faktoren, die sorgfältig abgewogen werden, um einen fairen und risikoadäquaten Preis zu ermitteln. Der Haupteinflussfaktor ist dabei die Bausumme, wobei die VHV eine günstige Staffelung anbietet, die besonders bei größeren Projekten vorteilhaft sein kann.
Einflussfaktor | Auswirkung auf den Beitrag | Besonderheit bei VHV |
---|---|---|
Bausumme | Hauptfaktor, steigender Beitrag bei höherer Summe | Günstige Staffelung |
Art des Bauvorhabens | Neubau < Umbau < Sanierung | Flexibles Modell |
Bauzeit | Längere Bauzeit = höherer Beitrag | Bis zu 3 Jahre inklusive |
Eigenleistungen | Mehr Eigenleistung = höherer Beitrag | Bis 100.000 € versichert |
Anzahl der Wohneinheiten | Mehr Einheiten = höherer Beitrag | Günstige Mehrfamilienhaustarife |
Lage des Grundstücks | Risikoreichere Lage = höherer Beitrag | Bundesweite Abdeckung |
Gebäudeart | Einfamilienhaus < Mehrfamilienhaus < Gewerbe | Spezielle Gewerbekonditionen |
Zusatzleistungen | Mehr Leistungen = höherer Beitrag | Viele Extras inklusive |
Zahlungsweise | Jährlich < halbjährlich < vierteljährlich | Keine Ratenzahlungszuschläge |
Vorversicherungen | Bestehende Verträge können Rabatte bringen | Treuerabatte möglich |
Selbstbeteiligung | Höhere Selbstbeteiligung = niedrigerer Beitrag | Standardmäßig 0 € |
Die Art des Bauvorhabens spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Während Neubauten in der Regel günstiger zu versichern sind, können Umbauten oder Sanierungen aufgrund des höheren Risikopotenzials zu höheren Beiträgen führen. Die VHV bietet hier ein flexibles Modell, das verschiedene Projekttypen berücksichtigt.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die großzügige Abdeckung von Eigenleistungen bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Dies kann den Beitrag zwar erhöhen, bietet Ihnen als Bauherr aber auch die Möglichkeit, aktiv am Bau mitzuwirken, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.
Die Bauzeit ist ein weiterer wichtiger Faktor. Die VHV bietet standardmäßig eine Versicherungsdauer von bis zu drei Jahren, was deutlich über dem Branchendurchschnitt liegt und bei längeren Bauprojekten Kosten sparen kann.
Auch die Lage des Grundstücks und die Art des Gebäudes beeinflussen den Beitrag. Die VHV bietet hier eine bundesweite Abdeckung und spezielle Konditionen für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, die oft günstiger ausfallen als bei Wettbewerbern.
Ein besonderer Vorteil der VHV ist, dass viele Zusatzleistungen, die bei anderen Anbietern aufpreispflichtig sind, bereits im Standardtarif enthalten sind. Dies kann den direkten Preisvergleich erschweren, führt aber oft zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die VHV verzichtet zudem auf Ratenzahlungszuschläge und bietet die Möglichkeit von Treuerabatten für Bestandskunden. Auch die standardmäßige Selbstbeteiligung von 0 Euro ist ein Pluspunkt, da Sie im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten tragen müssen.
Wie schneidet die VHV Bauherrenhaftpflicht im Tarifvergleich ab?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung zeichnet sich im Tarifvergleich durch eine Kombination aus hohen Deckungssummen und umfangreichen Leistungen aus. Mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegt sie gleichauf mit der HUK24 an der Spitze des Marktes und übertrifft deutlich die Angebote von Allianz (10 Millionen Euro) und LVM (15 Millionen Euro). Besonders bemerkenswert ist die hohe Deckungssumme von 10 Millionen Euro für Vermögensschäden, die das Zehnfache dessen beträgt, was die Wettbewerber standardmäßig anbieten.
Leistungsmerkmal | VHV | Allianz | HUK24 | LVM |
---|---|---|---|---|
Deckungssumme Personen-/Sachschäden | 50 Mio. € | 10 Mio. € | 50 Mio. € | 15 Mio. € |
Deckungssumme Vermögensschäden | 10 Mio. € | 1 Mio. € | 1 Mio. € | 1 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € | 0-250 € (wählbar) | 150 € | 0 € |
Mindestbeitrag | 65 € | 85 € | 80 € | 75 € |
Bauzeit | 3 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | 3 Jahre |
Eigenleistungen versichert bis | 100.000 € | 50% der Bausumme | 25% der Bausumme | 50% der Bausumme |
Grundwasserabsenkung | Eingeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Eingeschlossen |
Erschütterungsschäden | Eingeschlossen | Begrenzt versicherbar | Ausgeschlossen | Begrenzt versicherbar |
Baustellenbesichtigungen | Unbegrenzt | Begrenzt | Nicht versichert | Begrenzt |
Umweltschäden | 10 Mio. € | 10 Mio. € | 5 Mio. € | 15 Mio. € |
Online-Abschluss möglich | Ja | Ja | Ja | Nein |
Ratenzahlung ohne Aufschlag | Ja | Nein | Nein | Ja |
Ein weiterer Pluspunkt der VHV ist der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung, während andere Anbieter wie HUK24 eine feste Selbstbeteiligung von 150 Euro vorsehen oder wie die Allianz eine wählbare Selbstbeteiligung anbieten. Mit einem Mindestbeitrag von 65 Euro positioniert sich die VHV zudem als einer der günstigsten Anbieter im Vergleich.
Die VHV bietet eine Versicherungsdauer von bis zu drei Jahren, was der LVM entspricht und über dem Standardangebot von Allianz und HUK24 (jeweils 2 Jahre) liegt. Dies kann besonders bei längeren Bauprojekten von Vorteil sein. Auch bei der Absicherung von Eigenleistungen ist die VHV großzügig: Bis zu 100.000 Euro sind versichert, während andere Anbieter oft prozentuale Begrenzungen basierend auf der Bausumme vorsehen.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist der Einschluss von Schäden durch Grundwasserabsenkung und Erschütterungen, die bei vielen anderen Anbietern oft ausgeschlossen oder nur begrenzt versicherbar sind. Auch unbegrenzte Baustellenbesichtigungen sind bei der VHV abgedeckt, was bei Wettbewerbern häufig limitiert oder gar nicht versichert ist.
Im Bereich der Umweltschäden bietet die VHV mit einer Deckungssumme von 10 Millionen Euro einen umfassenden Schutz, der dem der Allianz entspricht und den der HUK24 (5 Millionen Euro) deutlich übertrifft. Nur die LVM bietet hier mit 15 Millionen Euro eine noch höhere Deckung.
Die VHV ermöglicht einen Online-Abschluss der Versicherung, was der Convenience vieler Kunden entgegenkommt und auch von Allianz und HUK24 angeboten wird. Ein zusätzlicher Vorteil der VHV ist die Möglichkeit der Ratenzahlung ohne Aufschlag, was nur noch von der LVM angeboten wird.
Welche Einsparpotenziale bietet die Bauherrenhaftpflicht der VHV?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um den Versicherungsbeitrag zu optimieren und gleichzeitig einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Ein wesentliches Einsparpotenzial liegt in der Bündelung mit anderen Versicherungen. Die VHV bietet attraktive Kombi-Rabatte, die Ihnen bis zu 15% Ersparnis bringen können, wenn Sie beispielsweise Ihre Bauherrenhaftpflicht mit einer Wohngebäudeversicherung kombinieren.
Einsparmöglichkeit | Potenzielle Ersparnis | Besonderheit bei VHV |
---|---|---|
Bündelung mit anderen Versicherungen | Bis zu 15% | Attraktive Kombi-Rabatte |
Online-Abschluss | Bis zu 10% | Einfacher Online-Prozess |
Einmalzahlung statt Ratenzahlung | Bis zu 5% | Ratenzahlung ohne Aufschlag |
Erhöhung der Selbstbeteiligung | Bis zu 20% | Standardmäßig 0 € Selbstbeteiligung |
Begrenzung der Versicherungsdauer | Bis zu 15% | Flexible Laufzeiten bis 3 Jahre |
Reduzierung der Eigenleistungen | Bis zu 10% | Bis 100.000 € Eigenleistungen versichert |
Wahl einer geringeren Deckungssumme | Bis zu 25% | Hohe Standarddeckung von 50 Mio. € |
Verzicht auf bestimmte Zusatzleistungen | Bis zu 15% | Viele Zusatzleistungen inklusive |
Treuerabatte für Bestandskunden | Bis zu 10% | Attraktive Treuevorteile |
Saisonale Angebote und Aktionen | Variabel | Regelmäßige Sonderaktionen |
Der Online-Abschluss ist eine weitere Möglichkeit, Kosten zu sparen. Die VHV belohnt die Nutzung ihres einfachen Online-Prozesses mit einem Rabatt von bis zu 10%. Dies ist nicht nur kostengünstig, sondern auch bequem und zeitsparend.
Ein besonderes Merkmal der VHV ist, dass sie eine Ratenzahlung ohne Aufschlag anbietet. Dennoch können Sie durch eine Einmalzahlung zusätzlich bis zu 5% sparen. Dies ist eine flexible Option, die es Ihnen ermöglicht, je nach Ihrer finanziellen Situation die günstigste Variante zu wählen.
Die VHV bietet standardmäßig eine Selbstbeteiligung von 0 Euro, was ein Vorteil gegenüber vielen Wettbewerbern ist. Sollten Sie dennoch eine höhere Selbstbeteiligung wählen, können Sie Ihren Beitrag um bis zu 20% reduzieren. Dies sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, da es im Schadensfall zu höheren Eigenkosten führen kann.
Ein weiteres Einsparpotenzial liegt in der Begrenzung der Versicherungsdauer. Die VHV bietet flexible Laufzeiten von bis zu 3 Jahren, was über dem Branchendurchschnitt liegt. Wenn Sie jedoch sicher sind, dass Ihr Bauprojekt schneller abgeschlossen sein wird, können Sie durch eine kürzere Laufzeit bis zu 15% sparen.
Die VHV versichert Eigenleistungen bis zu einem Wert von 100.000 Euro, was deutlich über dem Angebot vieler Wettbewerber liegt. Sollten Sie jedoch weniger Eigenleistungen planen, können Sie durch eine Reduzierung dieser Summe bis zu 10% einsparen.
Die hohe Standarddeckungssumme von 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden ist ein Markenzeichen der VHV. Sollten Sie jedoch eine geringere Deckungssumme für ausreichend halten, können Sie hier bis zu 25% einsparen. Es ist jedoch wichtig, das potenzielle Risiko sorgfältig abzuwägen.
Die VHV bietet viele Zusatzleistungen bereits im Standardtarif an. Sollten Sie auf bestimmte Leistungen verzichten können, ist hier eine Ersparnis von bis zu 15% möglich. Bestandskunden können zudem von Treuerabatten profitieren, die bis zu 10% ausmachen können.
Schließlich lohnt es sich, auf saisonale Angebote und Aktionen der VHV zu achten. Diese können variable, aber oft beträchtliche Einsparungen bieten.
Analyse der Risiken im Bauvorhaben
Bei Ihrem Bauvorhaben treffen verschiedenste Risikofaktoren aufeinander, die das Projekt beeinflussen können.
Diese reichen von natürlichen Gefahren bis hin zu Unfällen durch den Einsatz von schweren Baumaschinen.
Eine gründliche Risikoanalyse ist daher unabdingbar, um Ihr Bauvorhaben sicher und erfolgreich zu realisieren.
Welche typischen Gefahren während der Bauphase deckt die VHV Bauherrenhaftpflicht ab?
Die Bauphase eines Projekts birgt zahlreiche Risiken, die für Sie als Bauherr zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen viele dieser typischen Gefahren. Zu den häufigsten Risiken gehören herabfallende Gegenstände und Stolper- oder Sturzunfälle, die beide von der VHV vollständig abgedeckt werden. Dies ist besonders wichtig, da diese Gefahren ein hohes Verletzungsrisiko für Bauarbeiter und Passanten darstellen.
Gefahr | Risiko | Abdeckung durch VHV |
---|---|---|
Herabfallende Gegenstände | Hoch | Vollständig abgedeckt |
Stolper- und Sturzunfälle | Sehr hoch | Vollständig abgedeckt |
Beschädigung von Nachbargebäuden | Mittel | Vollständig abgedeckt |
Grundwasserabsenkung | Mittel | Eingeschlossen |
Erschütterungsschäden | Hoch | Eingeschlossen |
Umweltschäden | Mittel | Bis 10 Mio. € abgedeckt |
Verletzungen von Passanten | Hoch | Vollständig abgedeckt |
Schäden durch nicht angemeldete Helfer | Mittel | Eingeschlossen |
Leitungsschäden | Hoch | Vollständig abgedeckt |
Baustellendiebstahl | Hoch | Nicht abgedeckt (separate Versicherung nötig) |
Planungsfehler bei Eigenplanung | Mittel | Eingeschlossen |
Schäden durch Witterungseinflüsse | Hoch | Teilweise abgedeckt |
Unfälle bei Baustellenbesichtigungen | Niedrig | Unbegrenzt abgedeckt |
Beschädigungen an Nachbargebäuden sind ein weiteres häufiges Risiko, das von der VHV-Versicherung umfassend abgedeckt wird. Dies schließt auch Schäden durch Erschütterungen ein, die bei vielen anderen Versicherern oft nur begrenzt oder gar nicht versichert sind. Ebenso sind Schäden durch Grundwasserabsenkung bei der VHV eingeschlossen, was besonders bei Tiefbauarbeiten von Bedeutung sein kann.
Ein oft unterschätztes Risiko sind Umweltschäden, die durch Bauarbeiten verursacht werden können. Die VHV bietet hier eine Deckung von bis zu 10 Millionen Euro, was in den meisten Fällen ausreichend sein dürfte. Auch Leitungsschäden, die während der Bauarbeiten häufig vorkommen können, sind vollständig abgedeckt.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die Einbeziehung von Schäden, die durch nicht angemeldete Helfer verursacht werden. Dies kann besonders bei Projekten mit Eigenleistungen wichtig sein. Zudem sind Planungsfehler bei Eigenplanung eingeschlossen, was einen zusätzlichen Schutz für Bauherren bietet, die Teile der Planung selbst übernehmen.
Die VHV geht sogar so weit, Unfälle bei Baustellenbesichtigungen unbegrenzt abzudecken. Obwohl das Risiko hier als relativ gering einzustufen ist, bietet dies einen zusätzlichen Schutz für Sie und potenzielle Besucher Ihrer Baustelle.
Wie umfassend deckt die VHV Bauherrenhaftpflicht Bauarbeiten und Maschineneinsatz ab?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für verschiedene Bauarbeiten und den damit verbundenen Maschineneinsatz. Als Bauherr profitieren Sie von einer breiten Abdeckung, die viele potenzielle Risiken berücksichtigt. Baggerarbeiten, einschließlich möglicher Erschütterungsschäden, sind vollständig in der Versicherung enthalten. Dies ist besonders wichtig, da Erschütterungen oft zu unvorhergesehenen Schäden an Nachbargebäuden führen können.
Aspekt | Abdeckung durch VHV | Besonderheiten |
---|---|---|
Baggerarbeiten | Eingeschlossen | Inkl. Erschütterungsschäden |
Kranarbeiten | Eingeschlossen | Bis zur vollen Deckungssumme |
Abbrucharbeiten | Eingeschlossen | Mit Einschränkungen |
Sprengarbeiten | Ausgeschlossen | Separate Versicherung nötig |
Schweißarbeiten | Eingeschlossen | Mit Auflagen |
Erdaushub | Eingeschlossen | Inkl. Grundwasserabsenkung |
Straßenbaumaschinen | Eingeschlossen | Bei temporärem Einsatz |
Betonpumpen | Eingeschlossen | Mit Auflagen |
Handgeführte Maschinen | Eingeschlossen | Ohne Einschränkungen |
Bauaufzüge | Eingeschlossen | Bei fachgerechter Montage |
Gerüste | Eingeschlossen | Bei Einhaltung der Sicherheitsvorschriften |
Eigenleistungen mit Maschinen | Eingeschlossen | Bis 100.000 € Wert |
Maschinenbruch | Ausgeschlossen | Separate Versicherung empfohlen |
Umweltschäden durch Maschinen | Eingeschlossen | Bis 10 Mio. € Deckungssumme |
Kranarbeiten, die bei vielen Bauprojekten unerlässlich sind, werden von der VHV bis zur vollen Deckungssumme abgesichert. Dies bietet Ihnen als Bauherr eine hohe finanzielle Sicherheit bei einem der risikoreichsten Aspekte des Bauens. Auch Abbrucharbeiten sind grundsätzlich eingeschlossen, allerdings mit gewissen Einschränkungen, die Sie im Einzelfall mit Ihrem VHV-Berater besprechen sollten.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die Einbeziehung von Erdaushubarbeiten, einschließlich möglicher Schäden durch Grundwasserabsenkung. Dies ist ein wichtiger Punkt, da solche Schäden bei vielen anderen Versicherern oft ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert sind.
Für den Einsatz von Straßenbaumaschinen, Betonpumpen und Bauaufzügen bietet die VHV ebenfalls Schutz, allerdings teilweise mit bestimmten Auflagen. So müssen beispielsweise Bauaufzüge fachgerecht montiert sein, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen. Handgeführte Maschinen sind hingegen ohne Einschränkungen abgedeckt.
Ein wichtiger Aspekt für viele Bauherren ist die Abdeckung von Eigenleistungen. Die VHV versichert hier Arbeiten mit Maschinen bis zu einem Wert von 100.000 Euro, was deutlich über dem Angebot vieler Wettbewerber liegt. Dies ermöglicht es Ihnen, aktiv am Bau mitzuwirken, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle maschinenbezogenen Risiken durch die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt sind. Sprengarbeiten sind beispielsweise ausgeschlossen und erfordern eine separate Versicherung. Auch Maschinenbruch ist nicht Teil der Bauherrenhaftpflicht und sollte gegebenenfalls zusätzlich versichert werden.
Ein besonderer Vorteil der VHV-Versicherung ist die Abdeckung von Umweltschäden, die durch den Einsatz von Maschinen verursacht werden können. Mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro bietet die VHV hier einen umfassenden Schutz, der in den meisten Fällen ausreichend sein dürfte.
Wahl der richtigen Versicherungssumme
Beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist die Bestimmung der korrekten Höhe Ihrer Versicherungssumme entscheidend, um sich finanziell ausreichend abzusichern.
Wie legen Sie die angemessene Deckungssumme für Ihre VHV Bauherrenhaftpflicht fest?
Die Festlegung einer angemessenen Deckungssumme für Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung bei der VHV ist ein entscheidender Schritt in der Absicherung Ihres Bauprojekts. Die VHV bietet standardmäßig eine außergewöhnlich hohe Deckungssumme von 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden, was für die meisten Bauprojekte mehr als ausreichend ist.
Projektgröße | Empfohlene Deckungssumme | VHV Standarddeckung | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Kleines Einfamilienhaus | 5-10 Mio. € | 50 Mio. € | Überdeckung möglich |
Großes Einfamilienhaus | 10-15 Mio. € | 50 Mio. € | Ideal abgedeckt |
Mehrfamilienhaus | 15-30 Mio. € | 50 Mio. € | Ausreichend gedeckt |
Gewerbeobjekt | 30-50 Mio. € | 50 Mio. € | Grenzwertig, ggf. Erhöhung |
Großprojekt | > 50 Mio. € | 50 Mio. € | Individuelle Anpassung nötig |
Vermögensschäden | 1-10 Mio. € | 10 Mio. € | Hohe Standarddeckung |
Umweltschäden | 5-15 Mio. € | 10 Mio. € | Ausreichend für die meisten Projekte |
Eigenleistungen | Bis 100.000 € | 100.000 € | Großzügige Abdeckung |
Nachbarschaftsschäden | 5-15 Mio. € | 50 Mio. € | Sehr gut abgedeckt |
Personenschäden | 10-50 Mio. € | 50 Mio. € | Maximale Absicherung |
Für ein kleines Einfamilienhaus wird in der Regel eine Deckungssumme von 5-10 Millionen Euro als angemessen betrachtet. Die VHV-Standarddeckung von 50 Millionen Euro bietet hier also eine deutliche Überdeckung, was Ihnen als Bauherr zusätzliche Sicherheit gibt. Bei größeren Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern, wo Experten Deckungssummen von 10-30 Millionen Euro empfehlen, liegt die VHV-Deckung ebenfalls im idealen Bereich.
Bei Gewerbeobjekten, die oft Deckungssummen von 30-50 Millionen Euro erfordern, stößt die VHV-Standarddeckung an ihre Grenzen. In solchen Fällen sollten Sie mit Ihrem VHV-Berater über eine mögliche Erhöhung der Deckungssumme sprechen. Für Großprojekte mit einem Bedarf von über 50 Millionen Euro Deckungssumme ist in jedem Fall eine individuelle Anpassung erforderlich.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die hohe Standarddeckung für Vermögensschäden von 10 Millionen Euro. Dies liegt am oberen Ende der üblicherweise empfohlenen Spanne von 1-10 Millionen Euro und bietet Ihnen als Bauherr eine umfassende Absicherung gegen indirekte finanzielle Schäden.
Für Umweltschäden, die zunehmend an Bedeutung gewinnen, bietet die VHV eine Deckung von 10 Millionen Euro. Dies liegt im Mittelfeld der empfohlenen Spanne von 5-15 Millionen Euro und dürfte für die meisten Bauprojekte ausreichend sein.
Ein weiterer Vorteil der VHV-Versicherung ist die großzügige Abdeckung von Eigenleistungen bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Dies ermöglicht es Ihnen, aktiv am Bau mitzuwirken, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.
Für Nachbarschaftsschäden und Personenschäden bietet die VHV mit ihrer 50-Millionen-Euro-Deckung eine maximale Absicherung, die weit über den üblicherweise empfohlenen Summen liegt. Dies kann besonders in dicht bebauten Gebieten oder bei risikoreichen Bauvorhaben von großem Vorteil sein.
Besondere Versicherungsfälle betrachten
Beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung bei der VHV ist es essenziell, dass Sie besondere Versicherungsfälle im Blick haben. Diese können umfassenden Einfluss auf Ihre Bauprojekte haben und erfordern daher besondere Aufmerksamkeit.
Wie schützt die VHV Bauherrenhaftpflicht vor Schäden durch Naturkatastrophen?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für viele Risiken während der Bauphase, jedoch ist ihre Abdeckung bei Schäden durch Naturkatastrophen begrenzt. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bauherrenhaftpflicht primär für Schäden konzipiert ist, die Sie als Bauherr Dritten zufügen, und nicht für Schäden am Bauobjekt selbst.
Naturkatastrophe | Abdeckung durch VHV | Besonderheiten | Ergänzende Versicherung |
---|---|---|---|
Sturm | Teilweise | Nur Folgeschäden | Bauleistungsversicherung |
Hochwasser | Teilweise | Nur Folgeschäden | Elementarschadenversicherung |
Erdbeben | Ausgeschlossen | – | Spezielle Erdbebenversicherung |
Blitzschlag | Teilweise | Nur Folgeschäden | Bauleistungsversicherung |
Starkregen | Teilweise | Nur Folgeschäden | Elementarschadenversicherung |
Hagel | Teilweise | Nur Folgeschäden | Bauleistungsversicherung |
Lawinen | Ausgeschlossen | – | Elementarschadenversicherung |
Erdrutsch | Teilweise | Nur Folgeschäden | Elementarschadenversicherung |
Vulkanausbruch | Ausgeschlossen | – | Spezielle Naturkatastrophenversicherung |
Tsunami | Ausgeschlossen | – | Spezielle Naturkatastrophenversicherung |
Frost | Teilweise | Nur Folgeschäden | Bauleistungsversicherung |
Dürre | Ausgeschlossen | – | Spezielle Naturkatastrophenversicherung |
Waldbrand | Teilweise | Nur Folgeschäden | Feuerversicherung |
Bei Naturkatastrophen wie Sturm, Hochwasser oder Starkregen deckt die VHV Bauherrenhaftpflicht lediglich Folgeschäden ab. Das bedeutet, wenn beispielsweise durch einen Sturm Baugerüste umstürzen und dadurch Schäden an Nachbargebäuden verursachen, wären diese Schäden gedeckt. Direkte Schäden am Bauobjekt durch den Sturm selbst fallen jedoch nicht unter den Versicherungsschutz.
Einige Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Vulkanausbrüche oder Tsunamis sind komplett von der Deckung ausgeschlossen. Dies liegt daran, dass diese Ereignisse in den meisten Regionen Deutschlands sehr selten sind und das damit verbundene Risiko als zu hoch eingestuft wird, um es in eine standardmäßige Haftpflichtversicherung einzubeziehen.
Für einen umfassenden Schutz Ihres Bauprojekts gegen Naturkatastrophen empfiehlt es sich, ergänzende Versicherungen abzuschließen. Eine Bauleistungsversicherung kann Schäden am Bauobjekt selbst abdecken, die durch Sturm, Hagel oder Frost entstehen. Für Risiken wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll.
Es ist wichtig zu beachten, dass die VHV neben der Bauherrenhaftpflicht auch andere Versicherungsprodukte anbietet, die einen umfassenderen Schutz gegen Naturkatastrophen bieten können. Die VHV Bauleistungsversicherung beispielsweise deckt viele der Risiken ab, die in der Bauherrenhaftpflicht ausgeschlossen sind.
Als Bauherr sollten Sie die spezifischen Risiken Ihres Bauprojekts sorgfältig analysieren. Faktoren wie die geografische Lage des Baugrundstücks, die Jahreszeit, in der gebaut wird, und die Art des Bauvorhabens spielen eine wichtige Rolle bei der Einschätzung des Naturkatastrophenrisikos. In Regionen mit erhöhtem Risiko für bestimmte Naturereignisse kann es sinnvoll sein, spezielle Zusatzversicherungen abzuschließen.
Wie umfassend schützt die VHV Bauherrenhaftpflicht bei Unfällen auf dem Bau?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für verschiedene Arten von Unfällen, die auf einer Baustelle auftreten können. Mit einer standardmäßigen Deckungssumme von bis zu 50 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden gehört die VHV zu den Spitzenreitern im Markt und bietet Ihnen als Bauherr eine solide finanzielle Absicherung.
Unfallart | Abdeckung durch VHV | Besonderheiten | Deckungssumme |
---|---|---|---|
Sturzunfälle | Vollständig | Inkl. Gerüstunfälle | Bis 50 Mio. € |
Verletzungen durch herabfallende Gegenstände | Vollständig | Auch bei Eigenleistungen | Bis 50 Mio. € |
Stolperunfälle | Vollständig | Auch für Besucher | Bis 50 Mio. € |
Unfälle mit Baumaschinen | Vollständig | Bei fachgerechter Bedienung | Bis 50 Mio. € |
Stromschläge | Vollständig | Bei ordnungsgemäßer Installation | Bis 50 Mio. € |
Verbrennungen | Vollständig | Bei Schweißarbeiten etc. | Bis 50 Mio. € |
Vergiftungen | Teilweise | Abhängig von der Ursache | Bis 50 Mio. € |
Verletzungen durch Explosionen | Teilweise | Ausschluss bei Sprengarbeiten | Bis 50 Mio. € |
Unfälle bei Abrissarbeiten | Vollständig | Mit Auflagen | Bis 50 Mio. € |
Unfälle bei Baustellenbesichtigungen | Vollständig | Unbegrenzte Besichtigungen | Bis 50 Mio. € |
Unfälle durch mangelhafte Absicherung | Vollständig | Bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht | Bis 50 Mio. € |
Unfälle bei Eigenleistungen | Vollständig | Bis 100.000 € Eigenleistungswert | Bis 50 Mio. € |
Unfälle von nicht angemeldeten Helfern | Vollständig | Besonderheit der VHV | Bis 50 Mio. € |
Sturzunfälle, die zu den häufigsten Unfallarten auf Baustellen zählen, sind vollständig abgedeckt. Dies schließt auch Unfälle von Gerüsten ein, was besonders wichtig ist, da Gerüstunfälle oft zu schweren Verletzungen führen können. Ebenso sind Verletzungen durch herabfallende Gegenstände vollständig versichert, selbst wenn diese bei Eigenleistungen passieren.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die Abdeckung von Unfällen bei Baustellenbesichtigungen. Diese sind unbegrenzt versichert, was Ihnen als Bauherr die Möglichkeit gibt, Ihr Projekt regelmäßig zu begutachten, ohne zusätzliche Risiken einzugehen.
Unfälle mit Baumaschinen sind ebenfalls vollständig abgedeckt, vorausgesetzt, die Maschinen werden fachgerecht bedient. Dies ist besonders wichtig, da Maschineneinsatz oft mit erhöhten Risiken verbunden ist. Auch Stromschläge und Verbrennungen, etwa bei Schweißarbeiten, fallen unter den Versicherungsschutz, sofern die Installationen und Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Eine Besonderheit der VHV-Versicherung ist die Abdeckung von Unfällen nicht angemeldeter Helfer. Dies kann besonders bei Projekten mit viel Eigenleistung von Vorteil sein, wo manchmal spontan Freunde oder Verwandte mithelfen.
Bei Vergiftungen und Verletzungen durch Explosionen ist die Deckung teilweise eingeschränkt. Insbesondere bei Sprengarbeiten gibt es Ausschlüsse, die Sie beachten sollten. Hier empfiehlt es sich, mit Ihrem VHV-Berater zu sprechen, um mögliche Zusatzversicherungen zu erörtern.
Unfälle bei Abrissarbeiten sind grundsätzlich versichert, allerdings gibt es hier bestimmte Auflagen zu beachten. Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn solcher Arbeiten genau über die Versicherungsbedingungen informieren.
Wie schützt die VHV Bauherrenhaftpflicht vor baubegleitenden Schäden?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen eine Vielzahl von baubegleitenden Schäden, die während Ihres Bauprojekts auftreten können. Mit einer standardmäßigen Deckungssumme von bis zu 50 Millionen Euro für die meisten Schadensarten gehört die VHV zu den führenden Anbietern in diesem Bereich.
Art des Schadens | Abdeckung durch VHV | Besonderheiten | Deckungssumme |
---|---|---|---|
Erschütterungsschäden | Vollständig | Inkl. Rissbildung | Bis 50 Mio. € |
Setzungsschäden | Vollständig | Bei ordnungsgemäßer Planung | Bis 50 Mio. € |
Grundwasserabsenkung | Vollständig | Auch bei Nachbargebäuden | Bis 50 Mio. € |
Leitungsschäden | Vollständig | Gas, Wasser, Strom | Bis 50 Mio. € |
Beschädigung von Straßen | Vollständig | Öffentlich und privat | Bis 50 Mio. € |
Schäden durch Baufahrzeuge | Vollständig | Auf und außerhalb der Baustelle | Bis 50 Mio. € |
Verschmutzungsschäden | Vollständig | Inkl. Reinigungskosten | Bis 50 Mio. € |
Schäden durch Baustellenabfälle | Vollständig | Bei ordnungsgemäßer Entsorgung | Bis 50 Mio. € |
Schäden an Nachbargebäuden | Vollständig | Inkl. Statikprobleme | Bis 50 Mio. € |
Umweltschäden | Vollständig | Separate Deckungssumme | Bis 10 Mio. € |
Schäden durch Abrissarbeiten | Teilweise | Mit Einschränkungen | Bis 50 Mio. € |
Schäden durch Sprengarbeiten | Ausgeschlossen | Separate Versicherung nötig | – |
Planungsfehler bei Eigenplanung | Vollständig | Bei nicht-gewerblicher Planung | Bis 50 Mio. € |
Erschütterungsschäden, die oft bei Nachbargebäuden auftreten können, sind vollständig abgedeckt. Dies schließt auch Rissbildungen ein, die durch Bauarbeiten verursacht werden. Ebenso sind Setzungsschäden versichert, vorausgesetzt, die Bauplanung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Dies ist besonders wichtig, da solche Schäden oft erst nach einiger Zeit sichtbar werden und zu erheblichen Kosten führen können.
Ein besonderes Merkmal der VHV-Versicherung ist die vollständige Abdeckung von Schäden durch Grundwasserabsenkung, auch wenn diese Nachbargebäude betreffen. Dies ist ein wichtiger Punkt, da viele andere Versicherungen in diesem Bereich Einschränkungen haben.
Leitungsschäden, sei es an Gas-, Wasser- oder Stromleitungen, sind ebenfalls vollständig versichert. Dies gilt auch für Beschädigungen von öffentlichen und privaten Straßen sowie für Schäden, die durch Baufahrzeuge verursacht werden – sowohl auf als auch außerhalb der Baustelle.
Die VHV deckt auch Verschmutzungsschäden ab, einschließlich der Kosten für die Reinigung. Schäden durch Baustellenabfälle sind versichert, solange die Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer korrekten Abfallentsorgung auf Ihrer Baustelle.
Ausschlüsse und Zusatzleistungen
Beim Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung bei der VHV sollten Sie genau verstehen, welche Risiken ausgeschlossen sind und welche Zusatzleistungen für Sie sinnvoll sein könnten.
Was ist bei der VHV Bauherrenhaftpflicht nicht versichert und wie können Sie sich zusätzlich absichern?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für viele Risiken während Ihres Bauprojekts, jedoch gibt es einige wichtige Ausnahmen, die Sie als Bauherr kennen sollten. Es ist entscheidend zu verstehen, was nicht versichert ist, um potenzielle Lücken in Ihrem Versicherungsschutz zu identifizieren und gegebenenfalls durch zusätzliche Versicherungen zu schließen.
Nicht versicherte Schäden/Situationen | Begründung | Alternative Versicherung |
---|---|---|
Schäden am eigenen Bauvorhaben | Kein Drittschaden | Bauleistungsversicherung |
Vorsätzlich verursachte Schäden | Gesetzliche Einschränkung | Nicht versicherbar |
Schäden durch Asbest | Hohe Gesundheitsrisiken | Spezielle Asbestversicherung |
Schäden durch Sprengarbeiten | Hohes Risiko | Separate Sprengversicherung |
Eigenschäden des Bauherrn | Kein Drittschaden | Unfallversicherung |
Vertragliche Haftungserweiterungen | Über gesetzliche Haftung hinaus | Individuell zu prüfen |
Schäden durch höhere Gewalt | Unvorhersehbare Ereignisse | Elementarschadenversicherung |
Gewerbliche Nutzung der Immobilie | Anderes Risikoprofil | Betriebshaftpflicht |
Baustellendiebstahl | Kein Haftpflichtfall | Bauleistungsversicherung |
Schäden durch Zeitverzögerungen | Kein direkter Sachschaden | Bauzeit-Haftpflicht |
Mängel am fertiggestellten Bau | Gewährleistungsfall | Baugewährleistungsversicherung |
Schäden durch fehlerhafte Statik | Bei Eigenplanung | Planungshaftpflicht |
Umweltschäden über 10 Mio. € | Deckungsbegrenzung | Umwelthaftpflicht-Zusatz |
Ein wesentlicher Punkt ist, dass Schäden am eigenen Bauvorhaben nicht durch die Bauherrenhaftpflicht abgedeckt sind. Diese Versicherung zielt auf Schäden ab, die Dritten zugefügt werden. Für Schäden am eigenen Bau empfiehlt sich eine Bauleistungsversicherung, die die VHV ebenfalls anbietet.
Vorsätzlich verursachte Schäden sind grundsätzlich von der Versicherung ausgeschlossen. Dies ist eine gesetzliche Einschränkung und gilt für alle Haftpflichtversicherungen. Ebenso sind Schäden durch Asbest aufgrund der hohen Gesundheitsrisiken nicht versichert. Hier könnte in speziellen Fällen eine separate Asbestversicherung notwendig sein.
Sprengarbeiten stellen ein besonders hohes Risiko dar und sind daher von der Standard-Bauherrenhaftpflicht ausgeschlossen. Sollten bei Ihrem Projekt Sprengarbeiten geplant sein, benötigen Sie eine separate Sprengversicherung.
Eigenschäden des Bauherrn fallen ebenfalls nicht unter den Schutz der Bauherrenhaftpflicht. Für Ihre persönliche Absicherung als Bauherr ist eine private Unfallversicherung ratsam.
Vertragliche Haftungserweiterungen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, sind in der Regel nicht versichert. Hier ist eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls eine Anpassung des Versicherungsvertrags notwendig.
Schäden durch höhere Gewalt, wie extreme Naturereignisse, sind oft ausgeschlossen. Für solche Fälle kann eine Elementarschadenversicherung sinnvoll sein, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen.
Wenn Sie planen, die Immobilie gewerblich zu nutzen, greift die normale Bauherrenhaftpflicht nicht mehr. Hier benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auf das spezifische Risikoprofil des Gewerbes zugeschnitten ist.
Baustellendiebstahl ist kein Haftpflichtfall und daher nicht abgedeckt. Hierfür ist eine Bauleistungsversicherung die richtige Wahl, die auch andere Sachschäden am Bau absichert.
Schäden durch Zeitverzögerungen und Mängel am fertiggestellten Bau fallen ebenfalls nicht unter den Schutz der Bauherrenhaftpflicht. Für Ersteres könnte eine spezielle Bauzeit-Haftpflicht in Frage kommen, für Letzteres eine Baugewährleistungsversicherung.
Bei Eigenplanung ist zu beachten, dass Schäden durch fehlerhafte Statik möglicherweise nicht abgedeckt sind. Hier kann eine zusätzliche Planungshaftpflicht sinnvoll sein.
Welche optionalen Erweiterungen bietet die VHV Bauherrenhaftpflicht für umfassenderen Schutz?
Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet bereits in ihrer Grundform einen soliden Schutz für Ihr Bauprojekt. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie als Bauherr von zusätzlichen Erweiterungen profitieren können. Diese optionalen Ergänzungen ermöglichen es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz gezielt auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Risiken abzustimmen.
Optionale Erweiterung | Nutzen | Besonderheiten | Empfohlen für |
---|---|---|---|
Erhöhung der Deckungssumme | Mehr finanzieller Schutz | Bis zu 100 Mio. € möglich | Großprojekte |
Bauzeit-Haftpflicht | Absicherung bei Verzögerungen | Zusätzliche Prämie | Komplexe Bauprojekte |
Planungshaftpflicht | Schutz bei Eigenplanung | Für nicht-gewerbliche Planung | Selbstplaner |
Umwelthaftpflicht-Zusatz | Erhöhter Umweltschutz | Über 10 Mio. € hinaus | Risikoreiche Standorte |
Gewässerschaden-Haftpflicht | Spezialschutz für Gewässer | Inkl. Öltanks | Wassernähe |
Bauherren-Rechtsschutz | Rechtliche Absicherung | Oft als Kombi-Produkt | Alle Bauherren |
Bauleistungsversicherung | Schutz des Bauobjekts | Ergänzung zur Haftpflicht | Alle Bauvorhaben |
Feuerrohbauversicherung | Brandschutz während Bau | Oft kostenlos angeboten | Alle Bauvorhaben |
Bauhelfer-Unfallversicherung | Schutz für freiwillige Helfer | Auch für nicht angemeldete Helfer | Projekte mit Eigenleistung |
Nachhaftung | Verlängerter Schutz nach Bauende | Bis zu 5 Jahre möglich | Alle Bauherren |
Deckungserweiterung für Asbest | Spezialschutz bei Asbestsanierung | Strenge Auflagen | Altbausanierung |
Erweiterte Produkthaftpflicht | Für selbst hergestellte Baumaterialien | Bei erheblicher Eigenleistung | DIY-Enthusiasten |
Drohnen-Haftpflicht | Für Einsatz von Drohnen auf der Baustelle | Separate Police nötig | Moderne Bauprojekte |
Eine der häufigsten Erweiterungen ist die Erhöhung der Deckungssumme. Während die Standarddeckung der VHV mit 50 Millionen Euro bereits sehr hoch ist, kann bei Großprojekten eine Erhöhung auf bis zu 100 Millionen Euro sinnvoll sein. Dies bietet Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit bei besonders umfangreichen oder risikoreichen Bauvorhaben.
Für komplexe Projekte mit erhöhtem Risiko von Verzögerungen empfiehlt sich die Bauzeit-Haftpflicht. Diese Erweiterung schützt Sie vor finanziellen Folgen, die durch Bauverzögerungen entstehen können. Wenn Sie Teile der Planung selbst übernehmen, sollten Sie die Planungshaftpflicht in Betracht ziehen. Diese deckt Schäden ab, die durch Fehler in Ihrer nicht-gewerblichen Planung entstehen könnten.
Der Umwelthaftpflicht-Zusatz ist besonders für Bauprojekte in sensiblen Gebieten relevant. Er erweitert den Schutz für Umweltschäden über die Standarddeckung von 10 Millionen Euro hinaus. In Wassernähe kann zudem die Gewässerschaden-Haftpflicht sinnvoll sein, die auch Schäden durch Öltanks einschließt.
Ein oft übersehener, aber wichtiger Zusatz ist der Bauherren-Rechtsschutz. Dieser sichert Sie gegen rechtliche Auseinandersetzungen ab, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauprojekt entstehen können. Die VHV bietet diesen oft als Kombi-Produkt an.
Die Bauleistungsversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Haftpflicht, da sie das Bauobjekt selbst schützt. Sie deckt Schäden ab, die während der Bauphase am Gebäude entstehen können. In Verbindung damit wird oft eine Feuerrohbauversicherung angeboten, die bei vielen Anbietern, einschließlich der VHV, kostenlos ist.
Für Projekte mit viel Eigenleistung kann eine Bauhelfer-Unfallversicherung sinnvoll sein. Diese schützt freiwillige Helfer, auch wenn diese nicht offiziell angemeldet sind. Dies ist eine Besonderheit der VHV, die viele andere Versicherer nicht anbieten.
Die Nachhaftung ist eine Erweiterung, die Ihren Schutz über das Bauende hinaus verlängert. Sie kann besonders wichtig sein, wenn Schäden erst nach Abschluss des Baus sichtbar werden.
Für spezielle Situationen gibt es weitere Erweiterungen: Bei Altbausanierungen kann eine Deckungserweiterung für Asbest notwendig sein. Wenn Sie selbst Baumaterialien herstellen, sollten Sie eine erweiterte Produkthaftpflicht in Betracht ziehen. Und für den Einsatz moderner Technologien wie Drohnen auf der Baustelle gibt es spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen.
Verantwortung und Pflichten des Bauherrn
Als Bauherr tragen Sie eine umfassende Verantwortung für Ihr Bauprojekt. Diese erstreckt sich von der Sicherheit der Baustelle bis hin zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Haftung führen, weswegen es entscheidend ist, sich mit den Sorgfaltspflichten vertraut zu machen.
Welche Sorgfaltspflichten haben Sie als Bauherr und wie unterstützt die VHV Bauherrenhaftpflicht bei der Gewährleistung?
Als Bauherr tragen Sie eine Vielzahl von Sorgfaltspflichten, die eng mit der Gewährleistung Ihres Bauprojekts verknüpft sind. Die VHV Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen dabei einen umfassenden Schutz, der viele dieser Pflichten abdeckt, jedoch gibt es wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten.
Sorgfaltspflicht/Gewährleistung | Bedeutung für Bauherren | VHV-Abdeckung | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Verkehrssicherungspflicht | Absicherung der Baustelle | Vollständig | Auch für Besucher |
Baustellenorganisation | Koordination der Gewerke | Teilweise | Bei grober Fahrlässigkeit |
Auswahl der Handwerker | Prüfung der Qualifikationen | Nicht direkt | Indirekt relevant |
Überwachung der Bauarbeiten | Regelmäßige Kontrollen | Teilweise | Bei Pflichtverletzung |
Einhaltung von Bauvorschriften | Gesetze und Normen beachten | Vollständig | Bei unverschuldeten Verstößen |
Nachbarschaftsrecht | Rücksichtnahme auf Anwohner | Vollständig | Inkl. Lärmbelästigung |
Umweltschutzauflagen | Einhaltung von Umweltstandards | Bis 10 Mio. € | Erweiterbar |
Arbeitssicherheit | Schutz der Bauarbeiter | Teilweise | Bei Pflichtverletzung |
Dokumentationspflicht | Führen eines Bautagebuchs | Nicht direkt | Wichtig bei Schadensfällen |
Mängelbeseitigung | Behebung von Baufehlern | Nicht direkt | Separate Gewährleistung |
Abnahme und Übergabe | Formale Bauabnahme | Nicht direkt | Ende der Bauphase |
Gewährleistungsfrist | 5 Jahre nach BGB | Nicht direkt | Separate Versicherung möglich |
Nachhaftung | Haftung nach Bauende | Bis 5 Jahre | Optional erweiterbar |
Eine zentrale Sorgfaltspflicht ist die Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Baustelle keine Gefahr für Dritte darstellt. Die VHV deckt Schäden, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, vollständig ab – einschließlich Unfälle von Besuchern auf der Baustelle.
Bei der Baustellenorganisation und der Überwachung der Bauarbeiten greift die VHV-Versicherung teilweise. Sollten durch grobe Fahrlässigkeit in der Koordination der Gewerke oder bei der Kontrolle der Arbeiten Schäden entstehen, sind Sie abgesichert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die sorgfältige Auswahl der Handwerker in Ihrer Verantwortung liegt und nicht direkt von der Versicherung abgedeckt wird.
Die Einhaltung von Bauvorschriften ist eine weitere wichtige Pflicht. Die VHV bietet hier Schutz bei unverschuldeten Verstößen gegen Gesetze und Normen. Auch im Bereich des Nachbarschaftsrechts sind Sie umfassend abgesichert, einschließlich Schäden durch Lärmbelästigung.
Ein besonderer Aspekt ist der Umweltschutz. Die VHV deckt Umweltschäden bis zu 10 Millionen Euro ab, was für die meisten Projekte ausreichend sein dürfte. Bei Bedarf kann dieser Schutz erweitert werden.
Die Arbeitssicherheit auf der Baustelle fällt teilweise in Ihren Verantwortungsbereich als Bauherr. Die VHV-Versicherung greift hier bei Pflichtverletzungen, die zu Schäden führen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Dokumentationspflicht, also das Führen eines Bautagebuchs, nicht direkt von der Versicherung abgedeckt wird. Diese Dokumentation kann jedoch im Schadensfall von großer Bedeutung sein.
Die Mängelbeseitigung und die damit verbundene Gewährleistung sind nicht direkter Bestandteil der Bauherrenhaftpflicht. Hier kommt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach BGB zum Tragen. Die VHV bietet jedoch eine optionale Nachhaftung für bis zu 5 Jahre nach Bauende an, die Sie zusätzlich absichern kann.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Bauherrenhaftpflicht primär Schäden an Dritten abdeckt und nicht direkt für die Qualität Ihres Bauwerks haftet. Für eine umfassende Absicherung gegen Baumängel und zur Erfüllung Ihrer Gewährleistungspflichten sollten Sie zusätzliche Versicherungen wie eine Baugewährleistungsversicherung in Betracht ziehen.
Fazit zur Bauherrenhaftpflicht der VHV
Wenn Sie sich als Bauherr während des Hausbaus umfassend absichern möchten, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung der VHV eine zuverlässige Option.
Sie bietet Schutz vor den finanziellen Risiken, die mit Personen- oder Sachschäden auf Ihrer Baustelle entstehen können.
Leistungsmerkmale im Überblick:
- Personen- und Sachschäden: Abdeckung typischer Risiken, die beim Bauen auftreten können.
- Tarifoptionen: Anpassbare Tarife, um individuellen Bedarf abzudecken.
Die Tarife sind im Vergleich zum Marktwettbewerb konkurrenzfähig und bieten einen soliden Schutz zum angemessenen Preis.
Es empfiehlt sich, die Versicherungssumme angemessen hoch zu wählen. Die meisten Anbieter, so auch die VHV, setzen hier üblicherweise eine Untergrenze von 3 Millionen Euro an.
Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten:
- Prüfen Sie die Versicherungssumme: Oftmals ist eine höhere Deckungssumme für einen umfassenderen Schutz empfehlenswert.
- Beachten Sie die Laufzeit: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte für die gesamte Dauer Ihres Bauprojekts gültig sein.
Häufig gestellte Fragen
In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflicht der VHV. Diese helfen Ihnen, ein klareres Bild von den angebotenen Versicherungsprodukten und Dienstleistungen zu erhalten.
Was umfasst die Klassik-Garant Haftpflichtversicherung der VHV?
Die Klassik-Garant Haftpflichtversicherung der VHV bietet einen umfassenden Schutz für Privatpersonen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie oder mitversicherte Personen einem Dritten unbeabsichtigt zufügen. Die Versicherung umfasst typischerweise:
- Schäden im Alltag und Privatleben
- Schäden durch Haus- und Grundbesitz
- Schäden durch Tiere (ausgenommen bestimmte Hunderassen)
- Schäden bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
- Schäden bei Auslandsaufenthalten
- Forderungsausfalldeckung
Die genauen Leistungen können variieren, daher ist es ratsam, die aktuellen Vertragsbedingungen bei der VHV zu prüfen.
Wie melde ich einen Schaden bei der VHV Haftpflichtversicherung?
Um einen Schaden bei der VHV Haftpflichtversicherung zu melden, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Kontaktieren Sie die VHV schnellstmöglich nach Eintritt des Schadens.
- Nutzen Sie die Online-Schadenmeldung auf der VHV-Website.
- Alternativ können Sie den Schaden telefonisch unter der Servicenummer melden.
- Bereiten Sie alle relevanten Informationen vor: Versicherungsnummer, Schadendatum, Schadenort, Schadenbeschreibung, beteiligte Personen.
- Reichen Sie vorhandene Beweise wie Fotos oder Zeugenaussagen ein.
- Folgen Sie den Anweisungen des VHV-Schadenservices für weitere Schritte.
Es ist wichtig, den Schaden so früh wie möglich zu melden und keine Schuld einzugestehen, bevor die Versicherung den Fall geprüft hat.
Was sind die Unterschiede zwischen der Klassik-Garant und Exklusiv Privathaftpflicht der VHV?
Die Exklusiv Privathaftpflicht der VHV bietet in der Regel einen erweiterten Schutz im Vergleich zur Klassik-Garant Variante. Einige wesentliche Unterschiede können sein:
- Höhere Deckungssummen: Die Exklusiv-Variante bietet oft höhere Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Erweiterte Leistungen: Zusätzliche Leistungen wie Schutz bei Gefälligkeitshandlungen oder beim Verlust von fremden Schlüsseln können inkludiert sein.
- Weltweiter Schutz: Während die Klassik-Garant-Variante oft zeitlich begrenzte Auslandsaufenthalte abdeckt, bietet die Exklusiv-Variante möglicherweise unbegrenzten weltweiten Schutz.
- Neuwertentschädigung: Bei der Exklusiv-Variante kann eine Neuwertentschädigung für beschädigte Gegenstände enthalten sein.
- Kautionsstellung: Die Exklusiv-Variante bietet eventuell höhere Summen für Kautionsstellungen im Ausland.
- Best-Leistungs-Garantie: Die Exklusiv-Variante kann eine Garantie beinhalten, dass im Schadenfall die besten am Markt verfügbaren Leistungen erbracht werden.
- Innovationsklausel: Automatische Einbeziehung von Leistungsverbesserungen ohne Mehrbeitrag.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Unterschiede und Leistungen sich ändern können. Für aktuelle und detaillierte Informationen sollten Sie direkt die VHV kontaktieren oder die aktuellen Versicherungsbedingungen einsehen.
In welchem Umfang besteht bei der VHV Privathaftpflicht Versicherungsschutz im Ausland?
Bei der VHV Privathaftpflichtversicherung besteht in der Regel auch Versicherungsschutz im Ausland, wobei der genaue Umfang je nach Tarif variieren kann:
- In der Klassik-Garant Variante ist der Versicherungsschutz für vorübergehende Auslandsaufenthalte meist auf Europa beschränkt und zeitlich begrenzt (oft auf 1-2 Jahre).
- Die Exklusiv-Variante bietet häufig einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
- In beiden Varianten sind typischerweise Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, die Sie oder mitversicherte Personen im Ausland verursachen.
- Besondere Leistungen wie Kautionsstellung bei Unfällen im Ausland können ebenfalls enthalten sein, wobei die Höhe in der Exklusiv-Variante oft großzügiger ausfällt.
- Mietschäden an Ferienwohnungen oder -häusern sind in der Regel ebenfalls versichert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Leistungsumfänge sich ändern können. Für aktuelle und detaillierte Informationen sollten Sie die VHV direkt kontaktieren oder die aktuellen Versicherungsbedingungen einsehen.
Unter welchen Bedingungen tritt die Privathaftpflicht EXKLUSIV der VHV in Kraft?
Die Privathaftpflicht EXKLUSIV der VHV tritt unter folgenden Bedingungen in Kraft:
- Vertragsabschluss: Sie müssen einen gültigen Versicherungsvertrag für die EXKLUSIV-Variante mit der VHV abgeschlossen haben.
- Schadenereignis: Es muss ein versichertes Schadenereignis eingetreten sein, bei dem Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten unbeabsichtigt einen Schaden zugefügt haben.
- Haftungsanspruch: Ein Dritter muss einen berechtigten Haftungsanspruch gegen Sie geltend machen.
- Keine Ausschlüsse: Der Schaden darf nicht unter die im Vertrag genannten Ausschlüsse fallen (z.B. vorsätzlich verursachte Schäden).
- Zeitliche Gültigkeit: Der Schaden muss während der Vertragslaufzeit eingetreten sein.
- Örtliche Gültigkeit: Der Schaden muss im versicherten Geltungsbereich eingetreten sein (bei EXKLUSIV meist weltweit).
- Unverzügliche Meldung: Sie müssen den Schaden unverzüglich der VHV melden.
- Mitwirkungspflicht: Sie müssen bei der Schadenregulierung mitwirken und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen.
Die EXKLUSIV-Variante bietet in der Regel einen erweiterten Leistungsumfang und höhere Deckungssummen im Vergleich zur Klassik-Garant Variante.
Welche Leistungen sind in der Hausratversicherung der VHV enthalten?
Die Hausratversicherung der VHV bietet in der Regel folgende Leistungen:
- Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Absicherung bei Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Schutz vor Leitungswasserschäden
- Absicherung bei Sturm und Hagelschäden
- Überspannungsschäden durch Blitz
- Glasbruchversicherung (oft optional)
- Wertsachenversicherung bis zu bestimmten Höchstgrenzen
- Fahrraddiebstahl (oft als Zusatzoption)
- Außenversicherung für vorübergehend aus der Wohnung entfernten Hausrat
- Kosten für Hotelunterbringung nach einem Schadenfall
- Schlossänderungskosten nach Einbruch oder Schlüsselverlust
- Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. für die Lagerung von Möbeln nach einem Schadenfall)
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten nach einem Schadenfall
- Datenrettungskosten für private Daten
- Elementarschadenversicherung (oft als Zusatzoption)
Die genauen Leistungen und Deckungssummen können je nach gewähltem Tarif variieren. Es ist ratsam, die aktuellen Versicherungsbedingungen der VHV zu prüfen oder direkt mit einem VHV-Berater zu sprechen, um die für Sie passende Absicherung zu finden.