Wenn Sie ein Hausbesitzer in Deutschland sind, haben Sie wahrscheinlich von der Erhöhung der Wohngebäudeversicherung gehört.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Versicherung, die Sie vor finanziellen Verlusten durch Schäden an Ihrem Haus schützt. Die Erhöhung der Beiträge für diese Versicherung ist ein Thema, das viele Hausbesitzer betrifft.
Die Kosten für Wohngebäudeversicherungen in Deutschland steigen aufgrund verschiedener Faktoren. Laut Medienberichten und Verbraucherschutzorganisationen sind für 2023 und 2024 Beitragserhöhungen von bis zu 30 Prozent möglich.
Hauptgründe für die Preissteigerungen sind die massiv gestiegenen Baukosten und Handwerkerpreise. Der sogenannte Baukostenindex, der die Preisentwicklung im Baugewerbe misst, ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Versicherer passen daher die Versicherungssummen und Beiträge an, um im Schadensfall die höheren Wiederaufbau- und Reparaturkosten abdecken zu können.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat für 2024 eine Erhöhung des Anpassungsfaktors für Wohngebäudeversicherungen um 7,5 Prozent bekannt gegeben. Dieser Faktor spiegelt die allgemeine Baukostenentwicklung wider und dient Versicherern als Orientierung für Beitragsanpassungen.
Für Versicherte bedeutet dies, dass sie mit höheren Kosten für ihre Wohngebäudeversicherung rechnen müssen. Laut Verbraucherschützern ist es ratsam, bestehende Verträge zu überprüfen, Angebote zu vergleichen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Allerdings sollte dabei nicht nur der Preis, sondern auch der Umfang des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden.
Experten empfehlen, die Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen und an die tatsächlichen Wiederaufbaukosten anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Unterversicherung kann im Schadensfall dazu führen, dass die Entschädigung gekürzt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
🏠 Anpassung an steigende Bau- und Lohnkosten
- Die Prämien werden jährlich an die Entwicklung des Baukosten- und Tariflohnindexes angepasst
- Diese Indizes spiegeln die Preissteigerungen für Baumaterialien und Handwerkerlöhne wider
- Eine Prämienanpassung ist notwendig, damit die Versicherungsleistungen im Schadenfall die tatsächlichen Kosten decken
💰 Jährliche Erhöhung durch Anpassungsfaktor
- Der Anpassungsfaktor errechnet sich aus den Veränderungen der Bau- und Lohnindizes
- Je stärker diese Indizes gestiegen sind, desto höher fällt der Anpassungsfaktor aus
- Dieser Faktor bestimmt den Prozentsatz, um den die Prämie für das Folgejahr erhöht wird
⚖️ Ausgleich zwischen Kosten und Leistungen
- Ohne Prämienanpassungen würden die Versicherungsleistungen nicht mehr kostendeckend sein
- Gleichzeitig sollen die Prämienerhöhungen auch nicht über das erforderliche Maß hinausgehen
- Es gilt einen angemessenen Ausgleich zwischen Beitragsbelastung und Versicherungsschutz zu finden
Inhalt
Faktoren für die Erhöhung der Versicherungsbeiträge der Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie in Deutschland eine Wohngebäudeversicherung abschließen, sollten Sie darauf vorbereitet sein, dass die Versicherungsbeiträge jedes Jahr steigen können. Die Erhöhung der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden näher erläutert werden.
Wie beeinflussen der Baukosten- und Tariflohnindex die Erhöhung der Wohngebäudeversicherungsprämien?
Der Baukosten- und Tariflohnindex haben einen direkten Einfluss auf die jährliche Anpassung der Prämien in der Wohngebäudeversicherung. Diese Indizes spiegeln die Preisentwicklung für Baumaterialien und Lohnkosten im Baugewerbe wider und werden jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt.
Der Baupreisindex misst die Veränderung der Preise für Baumaterialien und andere Waren, die für den Bau von Gebäuden benötigt werden. Wenn die Preise für Baumaterialien wie Zement, Stahl oder Holz steigen, erhöht sich auch der Baupreisindex. Dies führt dazu, dass die Kosten für Reparaturen und Neubau von Gebäuden nach einem Schadenfall ebenfalls steigen.
Der Tariflohnindex bildet die Entwicklung der Lohnkosten im Baugewerbe ab. Wenn die Gehälter und Lohnnebenkosten für Bauarbeiter und Handwerker steigen, erhöht sich der Tariflohnindex. Dies wirkt sich direkt auf die Kosten für Arbeitsleistungen bei Gebäudereparaturen und -sanierungen aus.
Die Versicherer passen die Prämien der Wohngebäudeversicherung jährlich mit einem sogenannten Anpassungsfaktor an die veränderten Baupreise und Tariflöhne an. Dieser Anpassungsfaktor wird aus den prozentualen Veränderungen des Baupreis- und Tariflohnindexes errechnet. Sind die Indices gestiegen, erhöht sich der Anpassungsfaktor und damit auch die zu zahlende Prämie.
Tabelle zur Veranschaulichung:
Jahr | Baupreisindex | Veränderung | Tariflohnindex | Veränderung | Anpassungsfaktor |
---|---|---|---|---|---|
2022 | 118,7 | – | 113,9 | – | – |
2023 | 136,5 | +15,0% | 120,1 | +5,4% | +10,2% |
2024 | 143,2 | +4,9% | 125,6 | +4,6% | +4,8% |
In diesem Beispiel müssten die Versicherungsprämien 2023 um 10,2% und 2024 um weitere 4,8% angehoben werden, um die gestiegenen Bau- und Lohnkosten auszugleichen. Eine kontinuierliche Anpassung ist notwendig, damit die Versicherungsleistungen im Schadenfall ausreichend bemessen sind.
Wie wirken sich Naturgefahren und der Klimawandel auf die Erhöhung der Wohngebäudeversicherungsprämien aus?
Neben steigenden Bau- und Lohnkosten haben auch die Zunahme von Naturgefahren infolge des Klimawandels einen erheblichen Einfluss auf die Prämienentwicklung in der Wohngebäudeversicherung. Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Hitzeperioden führen zu immer höheren Schadenssummen für die Versicherer.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten die Prämien für Wohngebäudeversicherungen aufgrund der Klimaschäden langfristig sogar verdoppelt werden müssen. Jeder Versicherer muss prüfen, ob er die steigenden Extremwetterschäden auf Dauer noch versichern kann.
Das Umweltbundesamt warnt ebenfalls vor den Herausforderungen für Versicherer durch den Klimawandel. Der Handlungsdruck für Risikovorsorge, Versicherungsschutz und Risikotransferlösungen steigt durch die wachsenden Schäden aus Naturgefahren erheblich.
Eine mögliche Lösung wäre laut Experten eine obligatorische Versicherung gegen Schäden durch Naturkatastrophen, ähnlich der Pflichtversicherung für Gebäude. Dies würde die Risiken besser auf viele Schultern verteilen.
Tabelle zur Veranschaulichung der Schadensummen durch Naturgefahren für die deutschen Versicherer:
Jahr | Sturm/Hagel | Überschwemmung | Weitere Naturgefahren | Gesamtschaden |
---|---|---|---|---|
2016 | 1,7 Mrd € | 0,5 Mrd € | 0,2 Mrd € | 2,4 Mrd € |
2017 | 2,1 Mrd € | 1,6 Mrd € | 0,2 Mrd € | 3,9 Mrd € |
2018 | 0,7 Mrd € | 0,2 Mrd € | 0,4 Mrd € | 1,3 Mrd € |
2019 | 1,1 Mrd € | 0,9 Mrd € | 0,3 Mrd € | 2,3 Mrd € |
2020 | 1,4 Mrd € | 0,5 Mrd € | 0,9 Mrd € | 2,8 Mrd € |
2021 | 2,4 Mrd € | 8,2 Mrd € | 0,7 Mrd € | 11,3 Mrd € |
Wie deutlich zu erkennen ist, nahmen die Schadensummen in den letzten Jahren kontinuierlich zu. 2021 verursachten die Überschwemmungen allein über 8 Milliarden Euro Schäden für die Versicherer. Diese Entwicklung wird sich aller Voraussicht nach durch den Klimawandel weiter verstärken und erhebliche Prämienerhöhungen nach sich ziehen.
Wie wirken sich Anpassungsfaktoren und Neuwertfaktoren auf die Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung aus?
Die jährliche Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie in der Wohngebäudeversicherung erfolgt über verschiedene Faktoren wie den Anpassungsfaktor (auch Prämienfaktor genannt) und den Neuwertfaktor (gleitender Neuwertfaktor). Diese Faktoren sollen sicherstellen, dass die Versicherungsleistungen im Schadenfall die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten decken.
Der Anpassungsfaktor wird jährlich an die Baukostenentwicklung angepasst und bestimmt die prozentuale Erhöhung der Versicherungsprämie. Laut GDV steigt der Anpassungsfaktor für 2024 um 7,5% an.
Der gleitende Neuwertfaktor erhöht dagegen die Versicherungssumme und orientiert sich an der Steigerung der Bau- und Lohnkosten. Somit wird der Versicherungsschutz laufend an den Neuwert eines Gebäudes bzw. die aktuellen Wiederbeschaffungskosten angeglichen.
Dies ist wichtig, da zwischen Vertragsabschluss und möglichem Schadenfall oft viele Jahre liegen, in denen sich die Baupreise deutlich erhöhen können. Ohne Anpassung wäre die Versicherungssumme im Schadensfall ggf. nicht mehr kostendeckend.
Die folgende Tabelle veranschaulicht beispielhaft die Entwicklung dieser Faktoren in den letzten Jahren:
Jahr | Anpassungsfaktor | Gleitender Neuwertfaktor |
---|---|---|
2020 | 10,5% | 15,7 |
2021 | 8,6% | 17,2 |
2022 | 14,5% | 18,9 |
2023 | 14,7% | 21,7 |
2024 | 7,5% | 24,3 |
Während sich der Neuwertfaktor jährlich um einige Prozentpunkte erhöht, schwankt der Anpassungsfaktor stärker. 2023 lag er bei sehr hohen 14,7%, 2024 hingegen nur bei 7,5%. Dies hängt von der jeweiligen Entwicklung der Bau- und Lohnkosten ab.
Insgesamt führen diese Anpassungen dazu, dass Prämienhöhe und Versicherungsleistungen langfristig an die tatsächlichen Kosten für Reparaturen und Neubauten angeglichen werden. Nur so kann den Gebäudeeigentümern im Schadensfall der volle Versicherungsschutz gewährt werden.
Rechte und Optionen der Versicherungsnehmer
Als Versicherungsnehmer haben Sie verschiedene Rechte und Optionen, um auf die Erhöhung der Wohngebäudeversicherung zu reagieren.
Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung und wie kündigen Sie ordentlich?
Bei einer Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung haben Versicherungsnehmer oft die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dieses sogenannte Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern.
Laut Verbraucherzentrale muss diese außerordentliche Kündigung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung erfolgen. Der Versicherungsschutz endet dann zum Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam werden sollte.
Ein Sonderkündigungsrecht kann aber auch nach einem Schadenfall oder beim Eigentümerwechsel des Gebäudes bestehen. So räumen viele Versicherer wie die Zurich und HDI ihren Kunden ein Monat Zeit ein, um nach einem Schadensfall zu kündigen.
Darüber hinaus ist immer eine ordentliche Kündigung zum vereinbarten Vertragsablauf möglich. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei Monate zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Für eine reibungslose Kündigung sollte die Kündigung schriftlich per Einschreiben an den Versicherer erfolgen.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kündigungsmöglichkeiten für die Wohngebäudeversicherung zusammen:
Kündigungsgrund | Frist | Besonderheiten |
---|---|---|
Ordentliche Kündigung | 3 Monate vor Vertragsablauf | Gründe müssen nicht angegeben werden |
Beitragserhöhung | 1 Monat nach Ankündigung | Nur wenn Leistungen nicht erhöht werden |
Schadenfall | 1 Monat nach Schadensregulierung | Gemäß Vertragsbedingungen |
Eigentümerwechsel | 1 Monat nach Übergang | Neuer Eigentümer kann Vertrag anpassen |
Zusammengefasst haben Gebäudebesitzer also meistens die Möglichkeit, bei einer unerwarteten Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder beim Verkauf des Objekts die Versicherung kurzfristig zu wechseln. Auf diese Weise lässt sich oftmals eine für den Versicherungsnehmer ungünstige Vertragssituation korrigieren.
Lohnt sich ein Wechsel des Anbieters bei einer Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung?
Eine Erhöhung der Beiträge für die Wohngebäudeversicherung kann für viele Hausbesitzer ein guter Anlass sein, sich nach alternativen Anbietern umzusehen. Ein Wechsel des Versicherers kann sich durchaus lohnen, da die Prämien und Leistungen je nach Anbieter stark variieren.
Laut der Vergleichsplattform Check24 lassen sich durch einen Wechsel bis zu 30 Prozent der Kosten einsparen. Das Vergleichsportal Verivox betont, dass bei einem Wechsel häufig nicht nur niedrigere Beiträge, sondern auch bessere Leistungen erzielt werden können.
Um einen Anbieterwechsel einzuleiten, empfiehlt sich zunächst eine genaue Prüfung des aktuellen Vertrags. Die Verbraucherzentrale rät, insbesondere auf den Versicherungsumfang, die Zahlungspflicht und die Kündigungsfristen zu achten.
Bei manchen Verträgen ist für einen Wechsel die Zustimmung des Hypothekenkreditgebers notwendig. Auch ob besondere Sicherungen wie Einbruchmeldeanlagen vorhanden sind, spielt eine Rolle.
Letztlich hängt die Entscheidung für oder gegen einen Wechsel von vielen individuellen Faktoren ab. Die folgende Tabelle kann eine erste Orientierung bieten:
Grund für Wechsel | Wechsel sinnvoll? | Weitere Aspekte |
---|---|---|
Höhere Prämien | ✔️ Ja | Umfang und Leistungen vergleichen |
Schlechter Service | ✔️ Ja | Kundenorientierung wichtig |
Bausummenunterschreitung | ❌ Nein | Eher Vertrag anpassen |
Gefahrenänderungen | ❓ Möglich | Neuen Versicherungsbedarf prüfen |
Schlechte Schadenregulierung | ✔️ Ja | Anbieter mit guter Regulierungsquote wählen |
Zusammenfassend bietet ein Wechsel für viele Hausbesitzer eine attraktive Option, um auf eine Beitragserhöhung zu reagieren und von günstigeren Konditionen zu profitieren. Ein sorgfältiger Vergleich der Anbieter hinsichtlich Prämie, Leistungen und Service ist jedoch unerlässlich. Auch bestehende Vertragskonditionen und Sicherheiten müssen berücksichtigt werden.
Wie kann ich gegen eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung Widerspruch einlegen?
Viele Hausbesitzer sehen sich früher oder später mit Beitragserhöhungen bei ihrer Wohngebäudeversicherung konfrontiert. Doch gegen solche Prämienanhebungen können Verbraucher in bestimmten Fällen Widerspruch einlegen.
Ein häufiger Grund für Beitragsanpassungen ist die jährliche Erhöhung des Baupreisindexes. In der Regel sind solche Indexerhöhungen in den Vertragsbedingungen geregelt und lassen sich nicht durch Widerspruch abwenden. Die Verbraucherzentrale erläutert, dass gegen indexbasierte Erhöhungen meist kein Sonderkündigungsrecht besteht.
Anders sieht es bei Beitragsanhebungen ohne Leistungsausweitungen aus. Hier haben Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich Widerspruch einzulegen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss der Versicherer dann die Prämien auf dem bisherigen Stand belassen oder den Vertrag kündigen.
Einen schriftlichen Widerspruch empfiehlt auch die Verbraucherzentrale Hamburg, sobald der Grund für die Erhöhung nicht nachvollziehbar ist. Gegebenenfalls sollte beim Versicherer konkret nachgefragt werden.
Eine Übersicht über die Widerspruchsmöglichkeiten bei Beitragserhöhungen:
Grund der Erhöhung | Widerspruch möglich? | Fristen & Hinweise |
---|---|---|
Anpassung Baupreisindex | ❌ Nein | Wenn im Vertrag geregelt, keine Möglichkeit |
Beitragserhöhung ohne Mehrleistung | ✔️ Ja, binnen 1 Monat | Schriftlicher Widerspruch notwendig |
Unklare oder ungerechtfertigte Gründe | ✔️ Ja | Nachfrage beim Versicherer empfohlen |
Vertragsanpassungen | ✔️ Ja, binnen Frist | Je nach Versicherer und Änderung |
Zusammengefasst haben Hausbesitzer also durchaus die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte oder undurchsichtige Beitragsanhebungen Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, die Fristen einzuhalten und den Widerspruch schriftlich zu erklären. Bei berechtigten Indexanpassungen hingegen sind die Hände der Versicherungsnehmer gebunden.
Praktische Tipps für Hausbesitzer
Wenn Sie Hausbesitzer sind, sollten Sie sich über die Erhöhung der Wohngebäudeversicherung im Jahr 2024 im Klaren sein.
Es gibt einige praktische Tipps, die Sie berücksichtigen sollten, um sich vor Unter- oder Überversicherung zu schützen und die richtige Versicherungssumme zu wählen.
Wie lassen sich Unter- und Überversicherung bei der Wohngebäudeversicherung vermeiden?
Ob nach einer Beitragserhöhung oder im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung – Hausbesitzer sollten ihre Wohngebäudeversicherung stets kritisch unter die Lupe nehmen. Eine korrekte Versicherungssumme ist essentiell, um im Schadensfall weder unter- noch überversichert zu sein.
Unterversicherung kann schnell zur finanziellen Falle werden. Laut dem Bund der Versicherten müssen Hausbesitzer bei zu geringer Versicherungssumme anteilig selbst für die Kosten aufkommen. Eine Überversicherung ist zwar nicht so gravierend, führt aber zu unnötig hohen Prämien.
So finden Sie die optimale Versicherungssumme:
Tipp | Erläuterung |
---|---|
Neuwert-Berechnung | Anhand von Wohnfläche, Ausstattung und Baupreisen den Neuwert exakt ermitteln |
Gleitende Neuwertversicherung | Summe passt sich autom. an steigende Baupreise an |
Objektive Schätzung | Neutrale Wertermittlung z.B. durch Sachverständigen |
Inflationsausgleich | Regelmäßige Anpassung der Summe ist ratsam |
Umbau/Anbau | Neu ermitteln, Versicherer informieren |
Zusätzlich zu einer angemessenen Versicherungssumme sollten Hausbesitzer auch auf ausreichende Deckungssummen für Nebengebäude, Haus- und Grundstücksbestandteile wie Zäune, Stellplätze etc. achten.
Eine gut angepasste Police schützt nicht nur vor bösen Überraschungen, sondern spart langfristig Kosten. Regelmäßige Kontrollen der Versicherungssumme in Absprache mit dem Anbieter sind der Schlüssel zur optimalen Absicherung der eigenen Immobilie.
Wie prüfe und passe ich die Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung an?
Die Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer eine der wichtigsten Absicherungen. Damit die Police im Schadensfall greift, muss die Versicherungssumme aber stets der aktuellen Wiederbeschaffungssumme entsprechen. Regelmäßige Prüfungen und Anpassungen sind daher unverzichtbar.
Laut dem Bund der Versicherten liegt die Hauptursache für Unterversicherungen darin, dass Versicherungsnehmer die Höhe verkennen. Hausbesitzer sollten daher ein wachsames Auge auf die richtige Bemessung haben.
So ermitteln und passen Sie die Versicherungssumme praxisnah an:
Schritt | Erläuterung |
---|---|
Neuwert ermitteln | Qm-Preis x Wohnfläche + Baunebenkosten = Neuwert |
Inflationsausgleich | Regelmäßige Anpassung an Baupreisindex |
Gleitende Neuwertversicherung | Summe passt sich automatisch an |
Anbauten/Umbauten | Versicherer umgehend informieren, Summe erhöhen |
Sachverständigen hinzuziehen | Neutrale Expertenmeinung ist sinnvoll |
Nebengebäude & Zubehör | Separat versichern bzw. in Summe einrechnen |
Viele Versicherer bieten unterstützende Services wie Baupreisrechner oder Bausummenermittlung an. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät jedoch zu kritischem Hinterfragen dieser Angebote. Eine objektive Einschätzung von außen erhöht die Genauigkeit.
Wird die Versicherungssumme nicht angepasst, droht im Ernstfall die Unterversicherung. Die Kosten muss der Hausbesitzer dann zumindest anteilig selbst tragen. Regelmäßige Prüfung und Anpassung zahlen sich also aus.
Wie finde ich das beste Angebot für die Wohngebäudeversicherung?
Eine steigende Beitragsrechnung der Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer oft Anlass, sich nach günstigeren Alternativen umzusehen. Doch der Wechsel zu einer neuen Versicherung will gut vorbereitet sein. Ein umfassender Vergleich der Anbieter und Leistungen ist der Schlüssel zum bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Am besten Listen Sie zunächst alle relevanten Eckdaten wie Versicherungssumme, Deckungsumfang für Neben- und Außengebäude, Zahlungsweise etc. zusammen. So erhalten Sie aussagekräftige Vergleichsangebote. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sollten Sie mindestens drei Offerten einholen.
Beachten Sie dabei folgende Punkte:
Kriterium | Details |
---|---|
Versicherungssumme | Muss der Wiederbeschaffungssumme entsprechen |
Leistungen | Naturgefahren, Leitungswasser, Sturm etc. müssen enthalten sein |
Selbstbehalt | Höhe ist Verhandlungssache, niedriger ist teurer |
Unterversicherungsverzicht | Wichtig für genaue Summenermittlung |
Gleitende Neuwertversicherung | Summe passt sich inflationsbedingt an |
Kulanz | Leistungen über Vertrag hinaus |
Sicherheitsfeatures | Einbruchmeldeanlagen-Rabatt, Videoüberwachung etc. |
Ein gewissenhafter Anbieter- und Leistungsvergleich gibt Sicherheit, im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Regionale Vergleichsportale und Makler sind oftmals gute Anlaufstellen. Die Verbraucherzentralen warnen jedoch vor Schlüsselgewicht-Klauseln, bei denen Versicherer nur einen Teil der Kosten übernehmen.
In jedem Fall lohnt es sich, trotz des Zeitaufwands die unterschiedlichen Angebote genau unter die Lupe zu nehmen. So finden Hausbesitzer nicht nur die beste Wohngebäudeversicherung, sondern sparen auch bares Geld.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch darf die prozentuale Erhöhung der Wohngebäudeversicherung sein?
Die prozentuale Erhöhung der Beiträge für die Wohngebäudeversicherung darf nicht willkürlich von den Versicherungsunternehmen festgelegt werden. Stattdessen gibt es einen geregelten Anpassungsmechanismus, der sich am Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes orientiert.
Dieser Anpassungsfaktor für die Wohngebäudeversicherungsprämien wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekanntgegeben. Für das Jahr 2024 liegt er beispielsweise bei 7,5 Prozent.
Die Versicherer dürfen ihre Beiträge entsprechend maximal um diesen vom GDV veröffentlichten Wert erhöhen. Höhere Steigerungen sind nur dann zulässig, wenn sich gleichzeitig auch der Leistungsumfang der Police verbessert hat.
In den Vorjahren lagen die Anpassungsfaktoren deutlich höher: 2023 betrug er noch 14,7 Prozent, 2022 sogar über 15 Prozent. Dies lag an den extrem gestiegenen Baupreisen infolge der Pandemie und der Materialknappheit.
Für die genaue Beitragsanpassung sind jedoch nicht nur die Baumaterialkosten ausschlaggebend. In die Berechnung fließen ebenfalls die Steigerungen bei den Tariflöhnen ein.
Überschreitet die von einem Versicherer angekündigte Beitragsserhöhung den vom GDV festgelegten Anpassungsfaktor deutlich, können Versicherungsnehmer Widerspruch einlegen und eine Anpassung der Prämie verlangen. Gleiches gilt, wenn keine Beitragsangleichung erfolgt, obwohl der Baupreisindex gestiegen ist.
Unter welchen Umständen ist eine Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung zulässig?
Eine Beitragserhöhung der Wohngebäudeversicherung durch den Versicherer ist grundsätzlich nur in bestimmten Fällen zulässig:
- Anpassung an die Baupreisindex-Entwicklung
Die Hauptursache für Beitragsanpassungen sind gestiegene Bau- und Lohnkosten im Baugewerbe. Diese werden jährlich vom Statistischen Bundesamt im sogenannten Baupreisindex erfasst. Die Versicherer dürfen ihre Prämien maximal um den vom GDV veröffentlichten Anpassungsfaktor für das jeweilige Jahr erhöhen. 2024 liegt dieser beispielsweise bei 7,5 Prozent. - Verbesserung des Leistungsumfangs
Erweitert ein Versicherer die in der Police enthaltenen Leistungen und Deckungssummen, ist eine moderat höhere Beitragsanpassung gerechtfertigt. Der Kunde profitiert dann von einem besseren Versicherungsschutz. - Risikoaufschlag nach Schäden
Nach der Regulierung größerer Schadensfälle können Versicherungsunternehmen oft einen einmaligen Risikoaufschlag auf die Prämie verlangen. Dieser muss vom Kunden aber nicht zwangsläufig akzeptiert werden. - Höheres individuelles Risiko
Verändert sich das versicherte Risiko, zum Beispiel durch einen Anbau oder die Umwandlung zu einer Ferienwohnung, haben die Unternehmen die Möglichkeit, einen erhöhten Beitrag zu verlangen.
In allen Fällen müssen die Versicherer die Gründe für eine Beitragsanpassung detailliert darlegen. Liegt keine ausreichende Begründung vor oder überschreitet die Erhöhung den Baupreisindex deutlich, können Kunden Widerspruch einlegen. Mitunter steht Ihnen sogar ein Sonderkündigungsrecht zu.
Wie kann ich gegen eine Erhöhung der Wohngebäudeversicherung Widerspruch einlegen?
Wenn Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung für Ihre Wohngebäudeversicherung ankündigt, haben Sie als Kunde verschiedene Möglichkeiten, dagegen Widerspruch einzulegen:
- Schriftlicher Widerspruch
Sie sollten der angekündigten Beitragsanpassung umgehend schriftlich widersprechen. Setzen Sie dem Versicherer dafür eine angemessene Frist, z.B. 4 Wochen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich, zum Beispiel wenn die Erhöhung über dem aktuellen Anpassungsfaktor des GDV liegt. - Sonderkündigungsrecht nutzen
Viele Versicherungsunternehmen räumen ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn der Beitrag stärker als vereinbart angehoben wird. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen und kündigen Sie gegebenenfalls fristgerecht. - Ombudsmann einschalten
Bleibt der Versicherer bei seiner Beitragserhöhung, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser schlichtungsstelle können Sie Ihren Fall kostenlos zur Prüfung vorlegen. - Klage einreichen
Als letzte Möglichkeit bleibt der Weg über die ordentlichen Gerichte. Klagen gegen überhöhte Beitragsanpassungen haben durchaus Erfolgsaussichten, sind aber mit Kosten verbunden.
Generell sollten Sie immer zuerst den Klärungsversuch über den Versicherer selbst wählen. Legen Sie Widerspruch ein, sobald eine ungerechtfertigte Beitragserhöhung angekündigt wird. Verweigert der Anbieter eine Anpassung, stehen Ihnen weitere rechtliche Schritte offen.
Steigt der Beitrag der Wohngebäudeversicherung automatisch jedes Jahr?
Ja, in der Regel steigt der Beitrag für die Wohngebäudeversicherung automatisch jedes Jahr an. Die Gründe dafür sind:
- Baupreisindex-Anpassung
Die wichtigste Ursache für die jährliche Beitragssteigerung ist die Anpassung an den Baupreisindex. Dieser Index vom Statistischen Bundesamt bildet die Preisentwicklung für Baumaterialien und Löhne im Baugewerbe ab. Da sich diese Kosten laufend erhöhen, passen die Versicherer die Prämien daran an. Der Verband der Versicherer (GDV) legt jährlich einen sogenannten Anpassungsfaktor fest, um den die Beiträge maximal steigen dürfen. - Wertsteigerung des Gebäudes
Auch die automatische Anpassung der Versicherungssumme an den aktuellen Neubauwert des Hauses führt zu Beitragserhöhungen. Die Versicherungssumme und damit der Beitrag müssen laufend dem gestiegenen Gebäudewert angepasst werden. - Zuschläge nach Schäden
Wurde die Police in Anspruch genommen und mussten Schäden reguliert werden, können die Versicherer einen einmaligen Risikozuschlag auf die Prämie aufschlagen.
Die automatische jährliche Anpassung des Beitrags ist also rechtlich zulässig und in den Versicherungsbedingungen geregelt. Allerdings müssen die Erhöhungen angemessen und für den Kunden nachvollziehbar sein. Bei ungerechtfertigten Steigerungen kann man der Beitragsanpassung widersprechen.
Welche Auswirkungen hat ein Schadensfall auf die Höhe der Wohngebäudeversicherung?
Ein Schadensfall kann durchaus Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Wohngebäudeversicherung haben:
- Risikozuschlag
Musste der Versicherer nach einem Schaden eine größere Summe an Sie auszahlen, kann er einen sogenannten Risikozuschlag auf Ihren Beitrag aufschlagen. Dieser Zuschlag soll das nun höhere Risiko für den Versicherer ausgleichen. Die Höhe ist vertraglich geregelt. - Anpassung der Versicherungssumme
Nach einer Komplettsanierung oder einem Neubau aufgrund eines Schadensfalls wird die Versicherungssumme an den höheren Neubauwert angepasst. Dies führt ebenfalls zu einem Anstieg Ihres Beitrags. - Beitragssatzerhöhung
Häufen sich Schäden in einer Region oder einem Versicherungsbestand, kann dies den Versicherer dazu veranlassen, die Beitragssätze für alle Kunden anzuheben. Damit will er gestiegene Kosten ausgleichen. - Schadensfreiheitsrabatt entfällt
Viele Versicherer gewähren Prämiennachlässe für Kunden, die über Jahre schadensfrei geblieben sind. Nach einem Schadensfall entfällt dieser Rabatt, der Beitrag steigt entsprechend an.
Die Auswirkungen eines Schadensfalls sind also vielfältig und können zu spürbaren Beitragserhöhungen führen. Die Versicherer begründen dies mit dem höheren Risiko für künftige Schäden. Um weiterhin günstige Konditionen zu erhalten, lohnt es sich daher, auf Schadenverhütung zu achten.
Welche Kündigungsrechte habe ich bei einer Beitragserhöhung meiner Wohngebäudeversicherung?
Bei einer Beitragserhöhung Ihrer Wohngebäudeversicherung haben Sie als Kunde verschiedene Kündigungsrechte:
- Sonderkündigungsrecht
Die meisten Versicherer räumen ihren Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung ein. Sie können dann innerhalb einer bestimmten Frist (typischerweise 1 Monat) nach der Anhebung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen. - Ordentliche Kündigung zum Ablauf
Unabhängig von Beitragsanpassungen haben Sie immer die Möglichkeit der regulären Kündigung zum vereinbarten Vertragsablauf. Hierbei müssen Sie die vertragliche Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten einhalten. - Kündigung nach Beitragsanpassungen über einem Grenzwert
Einige Versicherer definieren in ihren Bedingungen einen Grenzwert für Beitragserhöhungen. Wird dieser überschritten (z.B. 10%), haben Sie ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht. - Anfechtung wegen Verletzung der Anpassungsvoraussetzungen
Halten Sie die Beitragserhöhung für unrechtmäßig, da die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie die Anpassung anfechten und kündigen.
Um Ihr Kündigungsrecht auszuüben, müssen Sie der Kündigung keine Gründe angeben. Achten Sie aber unbedingt auf die vorgeschriebenen Fristen und Formvorschriften. Nicht jede Beitragserhöhung berechtigt automatisch zur Sonderkündigung. Prüfen Sie daher genau, welche Regelungen in Ihrem Vertrag gelten.