Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, möchten Sie sicherstellen, dass Sie im Falle eines Schadens ausreichend abgesichert sind. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht alle Schäden von der Hausratversicherung abgedeckt werden. In diesem Artikel werden wir uns mit den Schadensarten befassen, die nicht von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt werden.
Vergleichstabelle zu den Ausschlüssen und Einschränkungen der Hausratversicherung
Ausschluss/Einschränkung | Standardpolice | Premium-Tarif | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden | Nicht versichert | Nicht versichert | Gilt immer |
Grobe Fahrlässigkeit | Teilweise gedeckt | Oft vollständig gedeckt | Abhängig vom Anbieter |
Kernenergie, Krieg, Terror | Nicht versichert | Nicht versichert | Gesetzliche Ausschlüsse |
Einfacher Diebstahl | Nicht versichert | Teilweise versichert | Oft Zusatzbausteine verfügbar |
Hochwasser/Überschwemmung | Nicht versichert | Teilweise versichert | Elementarschadenversicherung nötig |
Erdbeben | Nicht versichert | Selten versichert | Elementarschadenversicherung nötig |
Schäden durch Haustiere | Nicht versichert | Selten versichert | Eigene Tiere generell ausgeschlossen |
Allmähliche Einwirkung (z.B. Verschleiß) | Nicht versichert | Nicht versichert | Gilt für alle Tarife |
Schäden an Kfz-Teilen | Nicht versichert | Meist nicht versichert | Separate Kfz-Versicherung nötig |
Wertsachen über Sublimits | Begrenzt versichert | Höhere Limits | Zusatzvereinbarungen möglich |
Geschäftlich genutzte Gegenstände | Begrenzt versichert | Oft höhere Deckung | Separate Geschäftsversicherung empfohlen |
Schäden durch Bauarbeiten | Meist nicht versichert | Teilweise versichert | Oft nur bei Fremdeinwirkung |
Cyberkriminalität | Nicht versichert | Teilweise versichert | Spezielle Cyber-Policen verfügbar |
Schäden durch undichte Fugen/Dichtungen | Nicht versichert | Selten versichert | Oft als Wartungsmangel eingestuft |
Verlust von Kryptowährungen | Nicht versichert | Meist nicht versichert | Spezielle Finanzprodukte nötig |
Schäden durch Frost an Außenanlagen | Nicht versichert | Teilweise versichert | Oft nur bei Zusatzvereinbarung |
Sturmschäden unter Windstärke 8 | Nicht versichert | Manchmal versichert | Abhängig von der Definition |
Diebstahl aus unverschlossenen Räumen | Nicht versichert | Selten versichert | Sorgfaltspflicht des Versicherten |
Schäden durch Schädlinge (z.B. Motten) | Nicht versichert | Selten versichert | Oft als vermeidbar eingestuft |
Datenverlust ohne Hardwareschaden | Nicht versichert | Teilweise versichert | Datenrettungskosten oft begrenzt |
Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren wie Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren verursacht werden. Es gibt jedoch bestimmte Schadensarten, die nicht von Ihrer Hausratversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die durch Krieg, Kernenergie, vorsätzliche Handlungen oder Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers verursacht wurden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und grobe Fahrlässigkeit: Schäden, die der Versicherungsnehmer absichtlich verursacht, sind grundsätzlich nicht versichert. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, wobei einige Premium-Tarife mittlerweile auch bei grober Fahrlässigkeit vollen Schutz bieten.
- Naturgefahren und Elementarschäden: Standardpolicen decken in der Regel keine Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder andere Elementarereignisse ab. Hierfür ist meist eine separate Elementarschadenversicherung oder ein erweiterter Versicherungsschutz erforderlich.
- Wertgrenzen und Sublimits für bestimmte Gegenstände: Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Kunstgegenstände sind oft nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert. Diese Sublimits liegen typischerweise bei 20-25% der Gesamtversicherungssumme, mit weiteren Einschränkungen für einzelne Kategorien. Für höhere Werte sind spezielle Vereinbarungen oder separate Versicherungen notwendig.
Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungen? Nutzen Sie jederzeit unseren kostenlosen und unabhängigen Beratungsservice.
Inhalt
Grundlagen der Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist eine Versicherung, die Sie vor finanziellen Schäden durch Verlust oder Beschädigung von Hausrat schützt. In diesem Abschnitt werden wir die Grundlagen der Hausratversicherung erläutern und Ihnen helfen zu verstehen, was eine Hausratversicherung abdeckt und was nicht.
Was ist Hausrat?
Hausrat ist der gesamte bewegliche Besitz, der sich in Ihrem Haushalt befindet. Dazu gehören unter anderem Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck und Wertsachen. Nicht dazu gehören jedoch beispielsweise Gebäudeteile, wie Türen und Fenster, sowie Fahrzeuge und Tiere.
Was deckt eine Hausratversicherung ab?
Eine Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum innerhalb Ihrer vier Wände vor einer Vielzahl von Risiken. Der Kernschutz umfasst typischerweise Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Bei Einbruchdiebstahl sind nicht nur gestohlene Gegenstände versichert, sondern auch Vandalismusschäden, die Einbrecher verursachen. Wichtig ist, dass Einbruchspuren nachweisbar sind.
Leistungsbereich | Standardabdeckung | Besonderheiten | Typische Einschränkungen |
---|---|---|---|
Einbruchdiebstahl | Gedeckt | Einschließlich Vandalismus | Spuren von Gewalteinwirkung nötig |
Feuer/Brand | Gedeckt | Inkl. Rauch- und Rußschäden | Vorsatz ausgeschlossen |
Leitungswasser | Gedeckt | Rohrbruch, Frost | Grundwasser nicht eingeschlossen |
Sturm/Hagel | Gedeckt | Ab Windstärke 8 | Außenanlagen oft ausgeschlossen |
Blitzschlag | Gedeckt | Inkl. Überspannungsschäden | Sublimits für Elektronik möglich |
Explosion/Implosion | Gedeckt | Auch Verpuffung | Terrorismus ausgeschlossen |
Raub/Trickdiebstahl | Teilweise gedeckt | Oft Zusatzbausteine | Einfacher Diebstahl ausgeschlossen |
Vandalismus | Gedeckt nach Einbruch | Graffiti teils eingeschlossen | Ohne Einbruch meist nicht gedeckt |
Glasbruch | Oft optional | Möbel- und Gebäudeverglasungen | Separate Glasversicherung möglich |
Wertsachen | Begrenzt gedeckt | Sublimits beachten | Oft auf 20-25% der VS begrenzt |
Fahrraddiebstahl | Meist optional | Nachtzeitklausel beachten | Wertgrenzen und Sicherungsauflagen |
Außenversicherung | Gedeckt | Weltweit, zeitlich begrenzt | Auf 10-20% der VS limitiert |
Hotelkosten | Gedeckt | Bei Unbewohnbarkeit | Zeitlich und wertmäßig begrenzt |
Sengschäden | Teils gedeckt | Nicht in allen Tarifen | Oft nur in Premium-Tarifen |
Überspannung | Meist gedeckt | Durch Blitz oder Netzstörung | Sublimits für Elektronik möglich |
Feuerschäden, einschließlich Rauch- und Rußschäden, sind umfassend abgedeckt. Dies gilt auch für Schäden durch Blitzschlag, wobei viele Versicherer wie die AXA auch Überspannungsschäden durch indirekte Blitzeinwirkung einschließen. Leitungswasserschäden, etwa durch Rohrbruch oder Frost, sind ebenfalls versichert, jedoch nicht Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser.
Sturm- und Hagelschäden sind ab Windstärke 8 gedeckt. Die Ergo Versicherung bietet in einigen Tarifen sogar Schutz bei niedrigeren Windstärken. Explosionen und Implosionen zählen ebenso zum Standardschutz, wobei Schäden durch Terrorismus ausgeschlossen sind.
Wertsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände sind in der Regel mitversichert, allerdings mit Sublimits. Diese liegen oft bei 20-25% der Versicherungssumme. Für höhere Werte sind Zusatzvereinbarungen nötig. Die R+V Versicherung bietet beispielsweise spezielle Tarife für Kunstsammler an.
Viele Versicherer bieten optionale Erweiterungen wie Glasbruchversicherung oder Fahrraddiebstahlschutz an. Bei Letzterem ist die Nachtzeitklausel zu beachten, die den Schutz oft auf die Tagesstunden beschränkt. Die HUK-COBURG bietet in einigen Tarifen einen 24-Stunden-Schutz für Fahrräder.
Ein wichtiger Bestandteil ist die Außenversicherung, die Ihren Hausrat auch außerhalb der Wohnung schützt, etwa im Urlaub. Diese ist meist auf 10-20% der Versicherungssumme und zeitlich begrenzt. Zusätzlich übernehmen viele Versicherer Hotelkosten, wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist.
In Premium-Tarifen sind oft auch Sengschäden oder erweiterte Elektronikschäden durch Überspannung abgedeckt. Die Generali bietet beispielsweise in ihren Top-Tarifen Schutz vor Trickdiebstahl, was besonders für ältere Menschen relevant sein kann.
Nicht versicherte Schadensarten
Eine Hausratversicherung ist ein wichtiger Schutz für Ihr Eigentum. Sie schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Ihr Eigentum durch unvorhergesehene Ereignisse beschädigt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Schäden von einer Hausratversicherung abgedeckt sind. In diesem Abschnitt werden wir uns mit den Schadensarten befassen, die nicht von einer Hausratversicherung abgedeckt sind.
Warum sind Schäden durch Krieg und Kernenergie von der Hausratversicherung ausgeschlossen?
Wenn Sie sich mit Ihrer Hausratversicherung beschäftigen, werden Sie feststellen, dass Schäden durch Krieg und Kernenergie grundsätzlich nicht abgedeckt sind. Diese Ausschlüsse sind keine willkürliche Entscheidung der Versicherungsunternehmen, sondern haben triftige Gründe.
Schadensart | Abdeckung | Begründung | Mögliche Alternativen |
---|---|---|---|
Direkte Kriegsschäden | Nicht versichert | Unkalkulierbares Risiko | Staatliche Entschädigung |
Bürgerkrieg | Nicht versichert | Zu hohes Risiko | Keine |
Aufruhr/Unruhen | Teilweise versichert | Abhängig vom Ausmaß | Spezielle Zusatzversicherungen |
Terrorismus | Meist nicht versichert | Schwer kalkulierbar | Staatliche Entschädigungsfonds |
Kernenergie-Unfälle | Nicht versichert | Gesetzlicher Ausschluss | Staatliche Haftung |
Radioaktive Kontamination | Nicht versichert | Langzeitfolgen unabsehbar | Keine |
Cyberkrieg | Meist nicht versichert | Neue Risikokategorie | Spezielle Cyberversicherungen |
Enteignung im Kriegsfall | Nicht versichert | Staatliche Maßnahme | Keine |
Plünderungen bei Unruhen | Teilweise versichert | Abhängig von Ursache | Erweiterter Versicherungsschutz |
Explosionsschäden (nicht-nuklear) | Versichert | Teil der Standarddeckung | – |
Sabotageakte | Teilweise versichert | Abhängig von Ursache | Spezielle Risikoversicherungen |
Kriegsschäden stellen für Versicherer ein unkalkulierbares Risiko dar. Die potenziellen Schäden sind so massiv und weitreichend, dass sie die finanziellen Möglichkeiten von Versicherungsunternehmen übersteigen würden. Dies gilt nicht nur für direkte Kriegshandlungen, sondern auch für Bürgerkriege und in vielen Fällen für terroristische Akte. Die Allianz, wie viele andere Versicherer, schließt diese Risiken explizit aus.
Bei Aufständen und inneren Unruhen ist die Situation etwas differenzierter. Einige Versicherer bieten hier begrenzten Schutz, abhängig vom Ausmaß der Unruhen. Die AXA beispielsweise deckt in einigen Premiumtarifen Schäden durch Aufruhr und Plünderungen ab, sofern diese nicht das Ausmaß einer kriegsähnlichen Situation erreichen.
Schäden durch Kernenergie sind ebenfalls ausgeschlossen, was nicht nur auf einer Entscheidung der Versicherer beruht, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Atomgesetz regelt, dass für Schäden durch Kernenergie allein der Betreiber der Anlage haftet. Die Ergo Versicherung weist in ihren Bedingungen explizit auf diesen gesetzlichen Ausschluss hin. Dies betrifft sowohl direkte Schäden durch Unfälle in Kernkraftwerken als auch Folgeschäden durch radioaktive Kontamination.
In jüngerer Zeit ist das Thema Cyberkrieg in den Fokus gerückt. Viele Standardpolicen decken Schäden durch großangelegte Cyberangriffe nicht ab. Die HUK-COBURG bietet jedoch in einigen speziellen Tarifen begrenzten Schutz für Cybervorfälle, wobei großflächige, kriegsähnliche Cyberangriffe weiterhin ausgeschlossen bleiben.
Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Ausschlüsse nicht bedeuten, dass Sie im Falle solcher Ereignisse völlig schutzlos sind. Bei Kriegsschäden oder Nuklearunfällen greift oft die staatliche Haftung oder es werden spezielle Entschädigungsfonds eingerichtet. Für einige spezifische Risiken, wie etwa Terrorismus, bieten manche Versicherer Zusatzbausteine an, die einen begrenzten Schutz gewähren können.
Wie wirken sich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf Ihre Hausratversicherung aus?
Wenn es um die Leistungen Ihrer Hausratversicherung geht, spielen die Begriffe Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit eine entscheidende Rolle. Diese beiden Faktoren können maßgeblich beeinflussen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung im Schadensfall zahlt.
Aspekt | Vorsatz | Grobe Fahrlässigkeit | Einfache Fahrlässigkeit |
---|---|---|---|
Definition | Bewusstes Herbeiführen des Schadens | Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht | Unbeabsichtigtes Fehlverhalten |
Versicherungsschutz | Kein Schutz | Teilweise gedeckt, oft mit Kürzungen | Vollständig gedeckt |
Beweislast | Beim Versicherer | Beim Versicherer | Beim Versicherer |
Beispiele | Brandstiftung, absichtliche Beschädigung | Offenes Feuer unbeaufsichtigt lassen, Haustür nicht abschließen | Vergessen, den Herd auszuschalten |
Konsequenzen | Komplette Leistungsverweigerung | Mögliche Leistungskürzung | Volle Leistung |
Ausnahmen | Keine | Premium-Tarife mit Verzicht auf Einwand | – |
Rechtliche Grundlage | § 81 VVG | § 81 VVG | § 81 VVG |
Häufigkeit der Ablehnung | Sehr häufig | Variiert je nach Versicherer und Fall | Selten |
Möglichkeit der Anfechtung | Kaum möglich | Möglich, oft schwierig | Nicht nötig |
Auswirkung auf Vertrag | Mögliche Kündigung durch Versicherer | Mögliche Prämienerhöhung | In der Regel keine |
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert. Wenn Sie also absichtlich einen Brand legen oder mutwillig Ihre Einrichtung zerstören, wird die Versicherung die Leistung verweigern. Die Allianz, wie alle anderen Versicherer, schließt solche Schäden explizit aus. Die Beweislast liegt hier beim Versicherer, der den Vorsatz nachweisen muss.
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Situation komplexer. Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Ein klassisches Beispiel wäre, eine brennende Kerze unbeaufsichtigt zu lassen oder die Haustür nicht abzuschließen. Die Ergo Versicherung, wie viele andere Anbieter, behält sich bei grober Fahrlässigkeit das Recht vor, die Leistung zu kürzen.
Allerdings gibt es einen Trend zu kundenfreundlicheren Regelungen. Einige Versicherer, wie die AXA, bieten in ihren Premium-Tarifen einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass selbst bei grob fahrlässigem Verhalten die volle Versicherungsleistung erbracht wird. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen.
Im Gegensatz dazu sind Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit entstehen, in der Regel vollständig gedeckt. Wenn Sie also versehentlich den Herd anlassen und dadurch ein Feuer entsteht, greift der volle Versicherungsschutz.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Grenzen zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit oft fließend sind und im Einzelfall bewertet werden müssen. Die HUK-COBURG beispielsweise betont in ihren Informationen die individuelle Prüfung jedes Schadenfalls.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), speziell in § 81. Dieser Paragraph regelt die Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Ausschlüsse bei Naturkatastrophen
Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Naturkatastrophen verursacht werden. Allerdings gibt es bestimmte Ausschlüsse, die Sie kennen sollten, um im Schadensfall nicht unangenehm überrascht zu werden.
Sind Hochwasser und Überschwemmungen in Ihrer Hausratversicherung abgedeckt?
Wenn es um den Schutz Ihres Hausrats vor Naturgefahren geht, stoßen viele Versicherungsnehmer auf eine überraschende Lücke: Hochwasser und Überschwemmungen sind in der Standardpolice einer Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Diese Tatsache wird oft erst im Schadensfall schmerzlich bewusst.
Aspekt | Standardpolice | Elementarschadenversicherung | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Hochwasser | Nicht gedeckt | Gedeckt | Definition: Über Ufer tretendes Oberflächenwasser |
Überschwemmung | Nicht gedeckt | Gedeckt | Auch durch starken Regen oder Schneeschmelze |
Rückstau | Meist nicht gedeckt | Oft gedeckt | Abhängig vom Tarif |
Grundwasser | Nicht gedeckt | Meist nicht gedeckt | Selten in Spezialtarifen |
Sturzflut | Nicht gedeckt | Gedeckt | Plötzliches Ereignis |
Schäden im Keller | Nicht gedeckt | Gedeckt, oft mit Einschränkungen | Besondere Auflagen möglich |
Präventionsmaßnahmen | Nicht berücksichtigt | Oft gefordert oder belohnt | Kann Prämie beeinflussen |
Wartezeit | Keine | Oft 1-4 Wochen | Nach Vertragsabschluss |
Selbstbeteiligung | Variabel | Oft höher als bei Standardrisiken | Kann reduziert werden |
Versicherbarkeit | Immer | Abhängig von Risikozone | ZÜRS-Zonen beachten |
Prämiengestaltung | Günstig | Teurer, risikoabhängig | Oft deutlicher Aufschlag |
Kündigungsrecht | Standard | Oft eingeschränkt | Bei Schadenfall |
Um sich gegen solche Elementarschäden abzusichern, benötigen Sie eine spezielle Elementarschadenversicherung. Diese kann entweder als Zusatzbaustein zur bestehenden Hausratversicherung abgeschlossen oder in einem Komplettpaket integriert sein. Die Allianz beispielsweise bietet solche erweiterten Schutzoptionen an, die neben Hochwasser und Überschwemmungen auch andere Naturgefahren wie Erdrutsche oder Schneedruck abdecken.
Es ist wichtig zu verstehen, was genau als Hochwasser oder Überschwemmung gilt. Hochwasser bezieht sich auf über die Ufer tretendes Oberflächenwasser, während eine Überschwemmung auch durch starken Regen oder Schneeschmelze verursacht werden kann. Die Ergo Versicherung macht in ihren Bedingungen deutlich, dass auch Rückstau, also das Zurückfließen von Wasser aus dem Abwassersystem, oft in den Schutz eingeschlossen ist.
Besonders anfällig für Wasserschäden sind Kellerräume. Hier gelten oft besondere Regelungen und Einschränkungen. Die AXA weist darauf hin, dass für Hausrat im Keller häufig niedrigere Entschädigungsgrenzen gelten und bestimmte Präventionsmaßnahmen vorausgesetzt werden können.
Ein wichtiger Aspekt bei der Elementarschadenversicherung ist die Versicherbarkeit. Nicht jedes Gebäude kann ohne Weiteres gegen Hochwasser versichert werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verwendet das Zonierungssystem ZÜRS, das Gebiete nach ihrem Hochwasserrisiko klassifiziert. In Hochrisikogebieten kann der Abschluss einer Versicherung schwierig oder sehr teuer sein.
Die Prämien für eine Elementarschadenversicherung sind in der Regel höher als für die Standardrisiken einer Hausratversicherung. Zudem gibt es oft eine Wartezeit nach Vertragsabschluss, bevor der Schutz greift, um Missbrauch zu verhindern. Die HUK-COBURG informiert, dass diese Wartezeit typischerweise zwischen einer und vier Wochen beträgt.
Es ist ratsam, die eigene Risikosituation sorgfältig zu prüfen. Wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet leben, sollten Sie unbedingt über den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nachdenken. Aber auch in scheinbar sicheren Lagen können Starkregenereignisse zu Überschwemmungen führen. Präventionsmaßnahmen wie wasserdichte Kellerfenster oder Rückstauklappen können nicht nur Schäden verhindern, sondern sich auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken.
Schützt Ihre Hausratversicherung vor Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen?
Wenn Sie sich fragen, ob Ihre Hausratversicherung Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen abdeckt, lautet die Antwort in den meisten Fällen: Nein, zumindest nicht in einer Standardpolice. Diese Naturereignisse gehören zu den sogenannten Elementarschäden und sind in der Regel nicht im Grundschutz einer Hausratversicherung enthalten.
Aspekt | Standardpolice | Elementarschadenversicherung | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Erdbeben | Nicht gedeckt | Meist gedeckt | Definition: Naturbedingte Erschütterung des Erdbodens |
Erdrutsch | Nicht gedeckt | Gedeckt | Auch: Erdabsenkung, Erdfall |
Lawinen | Nicht gedeckt | Gedeckt | Inkl. Schneedruck und Dachlawinen |
Vulkanausbruch | Nicht gedeckt | Oft gedeckt | Selten in Deutschland relevant |
Schäden durch Bergbau | Meist nicht gedeckt | Meist nicht gedeckt | Spezialversicherungen möglich |
Präventionsmaßnahmen | Nicht berücksichtigt | Oft gefordert oder belohnt | Kann Prämie beeinflussen |
Regionale Unterschiede | Keine | Prämien variieren nach Risikogebiet | Höhere Prämien in gefährdeten Gebieten |
Selbstbeteiligung | Variabel | Oft höher als bei Standardrisiken | Kann reduziert werden |
Wartezeit | Keine | Oft 1-4 Wochen | Nach Vertragsabschluss |
Kumulrisiko | Nicht relevant | Besonders beachtet | Kann Versicherbarkeit beeinflussen |
Ausschlüsse | Standard | Weniger, aber vorhanden | Z.B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden |
Entschädigungsgrenzen | Nicht relevant | Möglich | Besonders bei Hochrisikogebieten |
Um sich gegen solche Risiken abzusichern, benötigen Sie eine spezielle Elementarschadenversicherung. Die Allianz bietet beispielsweise einen Elementarschaden-Zusatzbaustein an, der neben Überschwemmungen auch Erdbeben, Erdrutsche und Lawinen einschließt. Dabei wird ein Erdbeben als eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens definiert, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdrutsche umfassen das Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. Die Ergo Versicherung präzisiert in ihren Bedingungen, dass auch Erdabsenkungen und Erdfälle unter diesen Schutz fallen. Lawinen werden als an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen definiert, wobei auch Schäden durch Schneedruck oft in dieser Kategorie versichert sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämien für eine Elementarschadenversicherung je nach Region stark variieren können. In Gebieten mit erhöhtem Risiko, wie beispielsweise in Teilen Baden-Württembergs für Erdbeben, können die Kosten deutlich höher ausfallen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Versicherer das sogenannte Kumulrisiko berücksichtigen müssen, also die Möglichkeit, dass viele Versicherte gleichzeitig betroffen sein könnten.
Die HUK-COBURG informiert, dass bei Elementarschäden oft höhere Selbstbeteiligungen gelten als bei anderen Schadensfällen. Dies dient dazu, die Prämien erschwinglich zu halten und gleichzeitig das Risiko für die Versicherer zu begrenzen. Zudem gibt es meist eine Wartezeit nach Vertragsabschluss, bevor der volle Schutz greift.
Ein oft übersehener Aspekt sind Schäden durch Bergbau, die in der Regel weder von der Standard- noch von der Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. Hier können spezielle Versicherungslösungen notwendig sein, besonders in Regionen mit aktivem oder historischem Bergbau.
Die AXA betont die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen. In gefährdeten Gebieten können bauliche Maßnahmen wie verstärkte Fundamente oder spezielle Abstützungen nicht nur Schäden vorbeugen, sondern sich auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken.
Begrenzungen bei Diebstahl und Vandalismus
Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, sind Sie gegen bestimmte Risiken geschützt, die Ihre Einrichtung betreffen. Allerdings gibt es auch Begrenzungen für die Deckung von Schäden durch Diebstahl und Vandalismus. In diesem Abschnitt werden wir uns mit den Einschränkungen befassen, die bei Diebstahl und Vandalismus gelten.
Wie umfassend schützt Ihre Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl und Raub?
Einbruchdiebstahl und Raub gehören zu den Kernrisiken, die eine Hausratversicherung abdeckt. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede und Einschränkungen, die Sie kennen sollten, um im Schadensfall nicht überrascht zu werden.
Aspekt | Einbruchdiebstahl | Raub | Besonderheiten/Ausschlüsse |
---|---|---|---|
Definition | Einbrechen, Einsteigen, Eindringen mit falschen Schlüsseln | Anwendung oder Androhung von Gewalt zur Wegnahme | Trickdiebstahl oft nicht gedeckt |
Versicherungsschutz | Gedeckt | Gedeckt | Einfacher Diebstahl nicht versichert |
Vandalismus | Bei Einbruch gedeckt | Nicht relevant | Mutwillige Beschädigung ohne Einbruch oft nicht gedeckt |
Wertsachen | Sublimits beachten | Sublimits beachten | Oft auf 20-25% der Versicherungssumme begrenzt |
Außenversicherung | Begrenzt gedeckt | Meist gedeckt | Zeitliche und wertmäßige Begrenzungen |
Nachweis | Einbruchspuren erforderlich | Anzeige bei der Polizei | Ohne Spuren/Anzeige oft kein Versicherungsschutz |
Fahrlässigkeit | Kann zu Leistungskürzung führen | Weniger relevant | Z.B. unverschlossene Tür bei Einbruch |
Taschendiebstahl | Nicht gedeckt | Nicht gedeckt | Spezielle Zusatzversicherungen möglich |
Kfz-Aufbruch | Teilweise gedeckt | Nicht relevant | Oft nur, wenn Kfz verschlossen war |
Elektronische Geräte | Gedeckt, oft mit Sublimits | Gedeckt, oft mit Sublimits | Nutzung von Ortungsdiensten kann gefordert werden |
Bargeld | Stark limitiert | Stark limitiert | Oft auf wenige hundert Euro begrenzt |
Schmuck | Sublimits beachten | Sublimits beachten | Tresorklauseln möglich |
Fahrräder | Oft Zusatzversicherung nötig | Gedeckt | Nachtzeitklausel beachten |
Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung definiert als das Eindringen in Räumlichkeiten durch Einbrechen, Einsteigen oder die Verwendung falscher Schlüssel. Die Allianz betont, dass sichtbare Einbruchspuren für einen Versicherungsschutz in der Regel notwendig sind. Raub hingegen ist durch die Anwendung oder Androhung von Gewalt zur Wegnahme von Sachen gekennzeichnet.
Es ist wichtig zu verstehen, dass einfacher Diebstahl, also das Entwenden von Gegenständen ohne Einbruch oder Gewaltanwendung, normalerweise nicht versichert ist. Die Ergo Versicherung weist darauf hin, dass auch Trickdiebstahl, bei dem der Täter sich unter einem Vorwand Zutritt verschafft, meist nicht gedeckt ist.
Bei Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder elektronischen Geräten gelten oft Sublimits. Die AXA informiert, dass diese Grenzen typischerweise bei 20-25% der gesamten Versicherungssumme liegen. Für Bargeld sind die Limits meist noch niedriger, oft nur wenige hundert Euro. Beachten Sie auch mögliche Tresorklauseln für besonders wertvolle Gegenstände.
Die Außenversicherung, die Ihren Hausrat auch außerhalb Ihrer Wohnung schützt, hat ebenfalls Einschränkungen. Die HUK-COBURG erklärt, dass hier zeitliche und wertmäßige Begrenzungen gelten. Bei Reisen ist der Schutz oft auf drei Monate und einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ein häufig übersehener Punkt ist die Fahrlässigkeit. Wenn Sie beispielsweise vergessen, die Haustür abzuschließen, und es kommt zu einem Einbruch, kann dies zu einer Leistungskürzung führen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften.
Fahrräder sind oft nur eingeschränkt oder gar nicht gegen Diebstahl versichert. Viele Versicherer bieten hierfür spezielle Zusatzbausteine an, bei denen Sie die sogenannte Nachtzeitklausel beachten sollten, die den Schutz auf bestimmte Tageszeiten beschränkt.
Bei Einbrüchen in Kraftfahrzeuge gelten besondere Regeln. Meist ist der Inhalt nur versichert, wenn das Fahrzeug verschlossen war und der Einbruch nachweisbar ist. Taschendiebstahl hingegen ist in der Regel nicht durch die Standardpolice abgedeckt.
Wie sicher ist Ihr Eigentum im Außenbereich?
Wenn es um den Schutz Ihres Hausrats geht, denken Sie wahrscheinlich zuerst an die Gegenstände innerhalb Ihrer vier Wände. Doch wie sieht es mit Ihrem Eigentum in Außenbereichen aus? Die Antwort mag Sie überraschen: Viele Gegenstände, die Sie außerhalb Ihrer Wohnung aufbewahren, sind durch eine Standardhausratversicherung nur bedingt oder gar nicht gegen Diebstahl geschützt.
Gegenstand/Bereich | Standardschutz | Zusatzversicherung möglich | Besonderheiten/Einschränkungen |
---|---|---|---|
Gartenmöbel | Teilweise gedeckt | Ja | Oft nur während der Nutzungszeit |
Grills | Meist nicht gedeckt | Ja | Saisonale Einschränkungen möglich |
Gartengeräte | Meist nicht gedeckt | Ja | Oft nur, wenn in verschlossenem Raum |
Wäsche auf der Leine | Nicht gedeckt | Selten | – |
Fahrräder | Nicht gedeckt | Ja | Nachtzeitklausel beachten |
Kinderwagen | Teilweise gedeckt | Ja | Oft nur im Treppenhaus |
Balkonpflanzen | Meist nicht gedeckt | Selten | – |
Markisen/Sonnenschirme | Teilweise gedeckt | Ja | Oft nur bei Sturm/Hagel |
Satellitenschüsseln | Teilweise gedeckt | Ja | Oft nur bei Sturm/Hagel |
Poolzubehör | Meist nicht gedeckt | Ja | Saisonale Einschränkungen möglich |
Weihnachtsdekoration | Teilweise gedeckt | Ja | Zeitlich begrenzt |
Briefkasten | Meist nicht gedeckt | Selten | – |
Außenbeleuchtung | Meist nicht gedeckt | Selten | – |
Terrassenheizstrahler | Meist nicht gedeckt | Ja | Saisonale Einschränkungen möglich |
Die Allianz weist darauf hin, dass Gartenmöbel in vielen Policen nur teilweise und oft nur während der Nutzungszeit abgesichert sind. Grills, Gartengeräte und Poolzubehör fallen in der Regel nicht unter den Standardschutz. Hier kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, wobei Sie auf mögliche saisonale Einschränkungen achten sollten.
Ein besonderer Fall sind Fahrräder. Die Ergo Versicherung betont, dass für einen umfassenden Schutz gegen Fahrraddiebstahl meist ein separater Zusatzbaustein nötig ist. Dabei ist die sogenannte Nachtzeitklausel zu beachten, die den Versicherungsschutz oft auf bestimmte Tageszeiten beschränkt.
Die AXA macht darauf aufmerksam, dass Wäsche auf der Leine oder Balkonpflanzen in der Regel nicht gegen Diebstahl versichert sind. Auch für Briefkästen und Außenbeleuchtung besteht meist kein Versicherungsschutz. Bei Markisen und Satellitenschüsseln greift die Versicherung oft nur bei Schäden durch Sturm oder Hagel, nicht aber bei Diebstahl.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen saisonale Gegenstände wie Weihnachtsdekorationen. Die HUK-COBURG informiert, dass diese teilweise gedeckt sein können, aber meist nur für einen begrenzten Zeitraum. Ähnliches gilt für Terrassenheizstrahler, die in Standardpolicen meist nicht berücksichtigt werden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Kinderwagen in manchen Fällen versichert sein können, insbesondere wenn sie im Treppenhaus abgestellt sind. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
Spezielle Leistungsausschlüsse
Eine Hausratversicherung bietet Schutz vor Schäden an Ihrem Hausrat durch verschiedene Ursachen. Es gibt jedoch bestimmte Leistungsausschlüsse, die Sie beachten sollten. In diesem Abschnitt werden wir uns mit einigen dieser Ausschlüsse befassen.
Sind Ihre Wertgegenstände und Sammlungen ausreichend durch die Hausratversicherung geschützt?
Wenn es um den Versicherungsschutz von Wertgegenständen und Sammlungen in Ihrer Hausratversicherung geht, stoßen viele Versicherungsnehmer auf überraschende Einschränkungen. Die Standardpolice einer Hausratversicherung bietet zwar grundsätzlich Schutz für Ihr gesamtes Hab und Gut, jedoch gelten für besonders wertvolle Gegenstände oft spezielle Regelungen und Limits.
Kategorie | Standarddeckung | Typische Sublimits | Besonderheiten/Einschränkungen |
---|---|---|---|
Schmuck | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Tresorregelung beachten |
Bargeld | Stark limitiert | 1000-1500 € | Höhere Grenzen bei Bankschließfächern |
Wertpapiere | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Nachweis erforderlich |
Briefmarkensammlungen | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Einzelwertnachweis oft nötig |
Münzsammlungen | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Numismatischer Wert oft ausgeschlossen |
Kunstgegenstände | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Gutachten empfohlen |
Pelze | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Oft in Wertsachengruppe eingeordnet |
Teppiche | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Nur hochwertige als Wertsachen eingestuft |
Antiquitäten | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Definition „Antiquität“ beachten |
Uhrensammlungen | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Einzelwertgrenzen möglich |
Edelmetalle | Begrenzt gedeckt | 20-25% der Versicherungssumme | Oft nur in verarbeiteter Form |
Musikinstrumente | Begrenzt gedeckt | Variiert | Spezialversicherung empfohlen |
Elektronische Geräte | Voll gedeckt | Keine, aber Zeitwert | Unterversicherung vermeiden |
Fotoausrüstungen | Begrenzt gedeckt | Variiert | Professionelle Nutzung oft ausgeschlossen |
Weinsammlungen | Meist nicht gedeckt | – | Spezialversicherung möglich |
Die Allianz weist darauf hin, dass für Wertsachen wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere in der Regel Sublimits gelten. Diese liegen typischerweise bei 20-25% der gesamten Versicherungssumme. Das bedeutet, dass bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro maximal 20.000 bis 25.000 Euro für alle Wertsachen zusammen ersetzt werden, unabhängig davon, wie viel diese tatsächlich wert sind.
Besonders strenge Grenzen gelten für Bargeld. Die Ergo Versicherung informiert, dass die Entschädigungsgrenze für Bargeld oft bei nur 1000 bis 1500 Euro liegt. Höhere Summen sind in der Regel nur versichert, wenn sie in einem Bankschließfach aufbewahrt werden.
Für Sammlungen wie Briefmarken, Münzen oder Kunstgegenstände gelten ebenfalls die allgemeinen Wertsachenlimits. Die AXA betont, dass bei solchen Sammlungen oft ein detaillierter Einzelwertnachweis erforderlich ist. Besonders bei Münzsammlungen ist zu beachten, dass der numismatische Wert, also der Sammlerwert, häufig nicht berücksichtigt wird.
Ein häufig übersehener Punkt sind Tresorregelungen. Die HUK-COBURG weist darauf hin, dass für besonders wertvolle Gegenstände oft vorgeschrieben ist, dass sie in einem Tresor aufbewahrt werden müssen. Wird diese Vorschrift nicht eingehalten, kann dies im Schadensfall zu einer Leistungskürzung führen.
Für Kunstgegenstände und Antiquitäten empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Erstellung von Gutachten. Diese können im Schadensfall den Wert der Objekte belegen und Streitigkeiten vermeiden.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch elektronische Geräte und Fotoausrüstungen. Während diese in der Regel voll versichert sind, gilt hier oft der Zeitwert und nicht der Neuwert. Zudem ist bei professioneller Nutzung Vorsicht geboten, da diese meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.
Einige Sammlungen, wie etwa Weinsammlungen, sind in Standardpolicen häufig gar nicht abgedeckt. Hier kann eine spezielle Zusatzversicherung sinnvoll sein. Die Gothaer Versicherung beispielsweise bietet spezielle Tarife für solche besonderen Sammlungen an.
Deckt Ihre Hausratversicherung Glasbruch und Schäden an Aquarien ab?
Wenn es um Glasbruch und Schäden an Aquarien geht, stoßen viele Versicherungsnehmer auf überraschende Lücken in ihrer Hausratversicherung. Die Standardpolice einer Hausratversicherung bietet in diesen Bereichen oft nur begrenzten oder gar keinen Schutz, was zu unerwarteten Kosten führen kann.
Gegenstand/Schaden | Standarddeckung | Zusatzversicherung möglich | Besonderheiten/Einschränkungen |
---|---|---|---|
Fensterscheiben | Nicht gedeckt | Ja (Glasversicherung) | Oft in Gebäudeversicherung enthalten |
Glastüren | Nicht gedeckt | Ja (Glasversicherung) | Innen- und Außentüren unterscheiden |
Glasmöbel | Teilweise gedeckt | Ja | Oft nur Glasplatten, nicht Rahmen |
Spiegel | Teilweise gedeckt | Ja | Meist nur fest montierte Spiegel |
Kochfelder aus Glaskeramik | Nicht gedeckt | Ja | Technische Defekte ausgeschlossen |
Aquarien | Teilweise gedeckt | Ja | Oft nur das Glas, nicht der Inhalt |
Terrarien | Teilweise gedeckt | Ja | Ähnliche Regelungen wie bei Aquarien |
Glasabdeckungen von Solarkollektoren | Nicht gedeckt | Ja | Oft in Gebäudeversicherung |
Wintergärten | Nicht gedeckt | Ja | Spezielle Zusatzversicherung nötig |
Duschkabinen | Nicht gedeckt | Ja (Glasversicherung) | Oft in Gebäudeversicherung |
Glaskeramik-Kochflächen | Nicht gedeckt | Ja | Nur Bruchschäden, keine Kratzer |
Mobiltelefon-Displays | Nicht gedeckt | Selten | Spezielle Handyversicherungen |
Brillen | Nicht gedeckt | Selten | Separate Brillenversicherung möglich |
Wasserschäden durch Aquarienbruch | Teilweise gedeckt | Ja | Oft Begrenzung der Wassermenge |
Folgeschäden durch Glasbruch | Teilweise gedeckt | Ja | Abhängig von Schadensursache |
Die Allianz weist darauf hin, dass Fensterscheiben und Glastüren in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Diese fallen meist in den Bereich der Gebäudeversicherung oder benötigen eine separate Glasversicherung. Allerdings können Glasmöbel und fest montierte Spiegel teilweise im Rahmen der Hausratversicherung geschützt sein.
Die Ergo Versicherung betont, dass für einen umfassenden Schutz gegen Glasbruch oft ein Zusatzbaustein nötig ist. Dieser kann Gegenstände wie Kochfelder aus Glaskeramik, Duschkabinen oder sogar Wintergärten einschließen, die in der Standardpolice nicht berücksichtigt werden.
Bei Aquarien ist die Situation komplex. Die AXA erläutert, dass in vielen Fällen zwar das Glas des Aquariums versichert sein kann, nicht aber dessen Inhalt. Das bedeutet, dass bei einem Bruch zwar das Aquarium selbst ersetzt wird, nicht aber die möglicherweise wertvollen Fische oder Pflanzen. Ähnliches gilt für Terrarien.
Ein oft übersehener Aspekt sind Wasserschäden durch einen Aquarienbruch. Die HUK-COBURG informiert, dass solche Schäden teilweise gedeckt sein können, aber oft Begrenzungen hinsichtlich der Wassermenge gelten. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen zu prüfen, insbesondere wenn Sie ein großes Aquarium besitzen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Folgeschäden durch Glasbruch in der Regel nur dann versichert sind, wenn die Schadensursache selbst versichert war. Dies kann bei komplexen Schadensfällen zu Unklarheiten führen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch Gegenstände wie Mobiltelefon-Displays oder Brillen. Diese sind in der Standardhausratversicherung meist nicht gegen Bruch versichert. Hier können spezielle Zusatzversicherungen oder separate Policen sinnvoll sein.
Die Gothaer Versicherung bietet beispielsweise spezielle Tarife an, die einen erweiterten Glasbruchschutz einschließen und auch Schäden an Aquarien und deren Inhalt abdecken können. Solche umfassenden Lösungen können für Aquarienbesitzer oder Personen mit vielen Glasgegenständen im Haushalt interessant sein.
Leistungsgrenzen der Hausratversicherung
Wenn es um die Hausratversicherung geht, ist es wichtig zu wissen, was genau durch die Versicherung abgedeckt wird und was nicht. Es gibt bestimmte Leistungsgrenzen, die Sie kennen sollten, um im Falle eines Schadens nicht überrascht zu werden.
Droht Ihnen eine Unterversicherung? Welche Folgen hat das für Ihre Hausratversicherung?
Eine Unterversicherung in Ihrer Hausratversicherung kann weitreichende finanzielle Folgen haben, die viele Versicherungsnehmer unterschätzen. Sie liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats. Im Schadensfall kann dies zu empfindlichen Kürzungen der Versicherungsleistung führen.
Aspekt | Auswirkung | Besonderheiten |
---|---|---|
Definition Unterversicherung | Versicherungssumme < tatsächlicher Wert | Oft unbewusst |
Unterversicherungsverzicht | Keine Kürzung bei korrekter Angabe | Meist bis 650-700 €/m² |
Entschädigungsberechnung | Anteilige Kürzung der Leistung | (Versicherungssumme / Versicherungswert) x Schaden |
Teilschäden | Auch hier anteilige Kürzung | Selbst bei kleinen Schäden relevant |
Wertsteigerungen | Können zu Unterversicherung führen | Regelmäßige Anpassung nötig |
Umzug/Vergrößerung | Risiko der Unterversicherung steigt | Sofortige Meldung wichtig |
Neuanschaffungen | Können Unterversicherung verursachen | Jährliche Überprüfung empfohlen |
Wertvolle Einzelstücke | Oft separat zu versichern | Sublimits beachten |
Pauschalvereinbarung | Alternative zur genauen Wertermittlung | Oft pro Quadratmeter Wohnfläche |
Inventarlisten | Helfen bei korrekter Wertermittlung | Regelmäßige Aktualisierung nötig |
Gutachten | Bei sehr wertvollem Hausrat empfohlen | Kostenpflichtig, aber hilfreich |
Inflationsanpassung | Automatische Erhöhung der Versicherungssumme | Nicht bei allen Tarifen |
Grobe Fahrlässigkeit | Kann zu vollständiger Leistungsverweigerung führen | Bei massiver Unterversicherung |
Beweislast | Liegt beim Versicherungsnehmer | Nachweis des Hausratwertes |
Überversicherung | Keine Auszahlung über tatsächlichen Wert | Unnötig hohe Prämien |
Die Allianz weist darauf hin, dass bei einer Unterversicherung die Entschädigung anteilig gekürzt wird. Das bedeutet, wenn Ihr Hausrat beispielsweise 100.000 Euro wert ist, Sie aber nur 50.000 Euro versichert haben, würde im Schadensfall nur die Hälfte des Schadens ersetzt werden – selbst bei Teilschäden.
Um dieses Risiko zu vermeiden, bieten viele Versicherer einen Unterversicherungsverzicht an. Die Ergo Versicherung erklärt, dass dieser in der Regel gilt, wenn Sie Ihren Hausrat korrekt mit einem Wert von 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angeben. Allerdings ist es wichtig, Wertsteigerungen und Neuanschaffungen regelmäßig zu berücksichtigen und die Versicherungssumme anzupassen.
Die AXA betont die Bedeutung einer regelmäßigen Überprüfung des Hausratwertes. Besonders bei Umzügen, Wohnungsvergrößerungen oder dem Erwerb wertvoller Einzelstücke besteht die Gefahr einer unbemerkten Unterversicherung. In solchen Fällen sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen.
Ein oft übersehener Aspekt ist die Inflation. Die HUK-COBURG bietet beispielsweise in einigen Tarifen eine automatische jährliche Anpassung der Versicherungssumme, um Wertsteigerungen auszugleichen. Dies kann helfen, eine schleichende Unterversicherung zu vermeiden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung von Inventarlisten. Diese können im Schadensfall nicht nur die Regulierung erleichtern, sondern helfen auch, den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats im Blick zu behalten.
Bei besonders wertvollem Hausrat kann ein professionelles Gutachten sinnvoll sein. Die Gothaer Versicherung beispielsweise akzeptiert solche Gutachten als Grundlage für die Versicherungssumme und bietet damit zusätzliche Sicherheit gegen Unterversicherung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweislast für den Wert des Hausrats beim Versicherungsnehmer liegt. Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen können, dass keine Unterversicherung vorlag. Bei grober Fahrlässigkeit in der Wertermittlung kann der Versicherer die Leistung sogar vollständig verweigern.
Kennen Sie die Höchstentschädigungsgrenzen Ihrer Hausratversicherung?
Die Höchstentschädigungsgrenzen in Ihrer Hausratversicherung können im Schadensfall entscheidend sein und überraschende finanzielle Einbußen verhindern. Diese Grenzen legen fest, wie viel Ihre Versicherung maximal für bestimmte Kategorien von Gegenständen oder in spezifischen Situationen zahlt, unabhängig vom tatsächlichen Wert Ihres Besitzes.
Kategorie | Typische Höchstgrenze | Besonderheiten/Einschränkungen |
---|---|---|
Gesamtversicherungssumme | Individuell vereinbart | Basis für andere Grenzen |
Wertsachen insgesamt | 20-25% der Versicherungssumme | Inkl. Schmuck, Bargeld, Sammlungen |
Bargeld | 1.000-1.500 € | Höher in Tresoren |
Schmuck | 20-25% der Versicherungssumme | Oft Tresorklausel ab bestimmtem Wert |
Kunstgegenstände | 20-25% der Versicherungssumme | Einzelwertnachweis oft erforderlich |
Briefmarken/Münzen | 20-25% der Versicherungssumme | Sammlerwert oft ausgeschlossen |
Elektronische Geräte | Keine spezielle Grenze | Zeitwert statt Neuwert möglich |
Fahrräder | 1-3% der Versicherungssumme | Oft Zusatzversicherung nötig |
Wasserschäden | Variiert | Oft separate Höchstgrenze |
Außenversicherung | 10-20% der Versicherungssumme | Zeitliche Begrenzung beachten |
Hotelkosten nach Schaden | 1-2% der Versicherungssumme pro Tag | Oft auf 100-200 Tage begrenzt |
Wertsachen im Bankschließfach | Variiert | Oft höher als zu Hause |
Gartenmöbel/-geräte | 1-5% der Versicherungssumme | Saisonale Einschränkungen möglich |
Arbeitsmittel im Homeoffice | 10-20% der Versicherungssumme | Berufliche Nutzung beachten |
Tiefkühlgut | 500-1.000 € | Bei technischem Defekt |
Kfz-Zubehör | 1-3% der Versicherungssumme | Nur in verschlossenen Räumen |
Die Allianz weist darauf hin, dass die Gesamtversicherungssumme die Basis für viele andere Grenzen bildet. Besonders wichtig ist die Grenze für Wertsachen, die typischerweise bei 20-25% der Versicherungssumme liegt. Darunter fallen Schmuck, Bargeld, Kunstgegenstände und Sammlungen. Für Bargeld gelten oft noch strengere Limits, meist zwischen 1.000 und 1.500 Euro, es sei denn, es wird in einem Tresor aufbewahrt.
Die Ergo Versicherung betont, dass für Schmuck und andere Wertsachen oft Tresorklauseln gelten. Ab einem bestimmten Wert müssen diese Gegenstände in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen. Bei Kunstgegenständen und wertvollen Sammlungen ist häufig ein Einzelwertnachweis erforderlich.
Ein oft übersehener Aspekt sind die Grenzen der Außenversicherung. Die AXA erläutert, dass diese meist auf 10-20% der Versicherungssumme begrenzt ist und zeitliche Einschränkungen haben kann. Dies ist besonders bei längeren Reisen oder vorübergehenden Auslandsaufenthalten zu beachten.
Die HUK-COBURG weist auf spezielle Grenzen für Fahrräder hin, die oft nur bis zu 1-3% der Versicherungssumme abgesichert sind. Für einen umfassenderen Schutz ist häufig eine separate Fahrradversicherung notwendig.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die Grenzen für Wasserschäden und Hotelkosten nach einem Schadensfall. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt, diese Grenzen genau zu prüfen, da sie im Ernstfall erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können.
Die Gothaer Versicherung bietet beispielsweise in einigen Tarifen erhöhte Grenzen für Arbeitsmittel im Homeoffice, was angesichts der zunehmenden Verbreitung von Heimarbeit relevant sein kann. Typischerweise liegen diese Grenzen bei 10-20% der Versicherungssumme.
Weniger bekannt, aber durchaus relevant sind Grenzen für Tiefkühlgut bei technischen Defekten oder für in der Wohnung aufbewahrtes Kfz-Zubehör. Diese Limits liegen oft im Bereich von 500-1.000 Euro bzw. 1-3% der Versicherungssumme.
Zusatzbausteine und Erweiterungen
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung erweitern möchten, gibt es verschiedene Zusatzbausteine, die Sie hinzufügen können. Diese können je nach Bedarf sinnvoll sein und bieten zusätzlichen Schutz.
Wie gut schützt Sie die Außenversicherung Ihrer Hausratpolice wirklich auf Reisen?
Die Außenversicherung als Teil Ihrer Hausratversicherung bietet Ihnen auch unterwegs einen gewissen Schutz für Ihr Hab und Gut. Allerdings gibt es hier zahlreiche Einschränkungen und Ausschlüsse, die Sie kennen sollten, um böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.
Aspekt | Typische Regelung | Besonderheiten/Einschränkungen |
---|---|---|
Deckungssumme | 10-20% der Versicherungssumme | Maximal meist 10.000-20.000 € |
Zeitliche Begrenzung | 3-6 Monate | Längere Abwesenheit separat versichern |
Örtlicher Geltungsbereich | Weltweit | Einige Policen nur europaweit |
Diebstahl aus Kfz | Gedeckt mit Einschränkungen | Nur bei verschlossenem Fahrzeug |
Hoteldiebstahl | Gedeckt mit Einschränkungen | Oft nur aus verschlossenem Zimmer |
Sportgeräte | Teilweise gedeckt | Oft Ausschluss bei aktiver Nutzung |
Wertsachen | Stark eingeschränkt | Oft nur 10-20% der Außenversicherungssumme |
Bargeld | Sehr begrenzt | Meist nur wenige hundert Euro |
Elektronische Geräte | Gedeckt mit Einschränkungen | Berufliche Nutzung oft ausgeschlossen |
Reisegepäck | Gedeckt | Separate Reisegepäckversicherung prüfen |
Fahrräder | Oft ausgeschlossen | Separate Fahrradversicherung empfohlen |
Wassersportgeräte | Teilweise gedeckt | Oft Ausschluss bei aktiver Nutzung |
Campingausrüstung | Gedeckt mit Einschränkungen | Nur in offiziellen Campingplätzen |
Mietwagen-Selbstbeteiligung | Nicht gedeckt | Separate Versicherung möglich |
Geschäftsreisen | Oft ausgeschlossen | Berufliche Gegenstände separat versichern |
Studierende im Ausland | Gedeckt mit Einschränkungen | Zeitliche Begrenzung beachten |
Die Allianz weist darauf hin, dass die Deckungssumme der Außenversicherung typischerweise auf 10-20% der gesamten Hausratversicherungssumme begrenzt ist. Das bedeutet, bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro wären maximal 10.000 bis 20.000 Euro im Ausland versichert. Zudem gilt diese Deckung meist nur für eine begrenzte Zeit, oft drei bis sechs Monate.
Ein häufig übersehener Aspekt ist der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen. Die Ergo Versicherung betont, dass hier nur Leistungen erbracht werden, wenn das Fahrzeug nachweislich verschlossen war. Ähnliches gilt für Hoteldiebstähle, wo oft nur Schäden ersetzt werden, wenn das Zimmer oder der Safe verschlossen waren.
Die AXA macht darauf aufmerksam, dass für Wertsachen und Bargeld im Rahmen der Außenversicherung besonders strenge Limits gelten. Oft sind diese auf 10-20% der Außenversicherungssumme begrenzt, was bei Bargeld meist nur wenige hundert Euro ausmacht.
Besondere Vorsicht ist bei Sportgeräten und Fahrrädern geboten. Die HUK-COBURG informiert, dass viele Policen Schäden an diesen Gegenständen während der aktiven Nutzung ausschließen. Für Fahrräder ist oft eine separate Versicherung ratsam.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass elektronische Geräte zwar grundsätzlich mitversichert sind, aber Schäden durch berufliche Nutzung meist ausgeschlossen sind. Dies ist besonders für Personen relevant, die im Urlaub arbeiten oder auf Geschäftsreise sind.
Die Gothaer Versicherung bietet in einigen Tarifen erweiterte Deckungen für Studierende im Ausland an, was angesichts der zunehmenden internationalen Mobilität junger Menschen relevant sein kann. Dennoch sollten auch hier die zeitlichen Begrenzungen beachtet werden.
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Außenversicherung keine Reisegepäckversicherung ersetzt. Während Ihr Eigentum grundsätzlich geschützt ist, können spezifische Reiserisiken wie Gepäckverspätungen oder -verlust durch Fluggesellschaften nicht abgedeckt sein.
Schützt Ihre Hausratversicherung auch vor Elementarschäden, oder brauchen Sie einen Zusatz?
Die Frage nach dem Schutz vor Elementarschäden gewinnt angesichts zunehmender Extremwetterereignisse immer mehr an Bedeutung. Viele Hausbesitzer und Mieter sind überrascht, wenn sie feststellen, dass ihre Standard-Hausratversicherung bei Naturkatastrophen oft nicht greift. Hier kommt die Elementarschadenversicherung ins Spiel, die als Zusatz zur Hausratversicherung wichtige Lücken schließen kann.
Elementarschaden | Standardhausrat | Elementarzusatz | Besonderheiten/Einschränkungen |
---|---|---|---|
Überschwemmung | Nicht gedeckt | Gedeckt | Karenzzeit möglich |
Starkregen | Teilweise gedeckt | Vollständig gedeckt | Definition beachten |
Rückstau | Nicht gedeckt | Gedeckt | Rückstausicherung oft Voraussetzung |
Erdbeben | Nicht gedeckt | Gedeckt | Regionale Unterschiede |
Erdrutsch/Erdfall | Nicht gedeckt | Gedeckt | Vorschäden ausgeschlossen |
Schneedruck | Nicht gedeckt | Gedeckt | Dachlasten beachten |
Lawinen | Nicht gedeckt | Gedeckt | Selten in Deutschland |
Vulkanausbruch | Nicht gedeckt | Gedeckt | Sehr selten in Deutschland |
Sturmflut | Meist nicht gedeckt | Teilweise gedeckt | Oft separat versicherbar |
Grundwasser | Nicht gedeckt | Teilweise gedeckt | Oft ausgeschlossen |
Trockenheit/Dürre | Nicht gedeckt | Meist nicht gedeckt | Kaum versicherbar |
Frost | Teilweise gedeckt | Vollständig gedeckt | Nur Folgeschäden |
Blitzschlag | Gedeckt | Gedeckt | Überspannungsschäden beachten |
Hagel | Gedeckt | Gedeckt | Oft mit Selbstbeteiligung |
Sturm | Gedeckt | Gedeckt | Definition beachten (>8 Beaufort) |
Die Allianz weist darauf hin, dass Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch in der Regel nicht von der Standard-Hausratversicherung abgedeckt sind. Diese Ereignisse können jedoch erhebliche finanzielle Verluste verursachen. Eine Elementarschadenversicherung kann hier den notwendigen Schutz bieten.
Ein oft übersehener Aspekt ist der Unterschied zwischen Starkregen und Überschwemmung. Die Ergo Versicherung erläutert, dass Schäden durch Starkregen teilweise in der Standard-Hausratversicherung enthalten sein können, während Überschwemmungsschäden fast immer einen Elementarzusatz erfordern. Die genauen Definitionen und Abgrenzungen sollten Sie in Ihrer Police genau prüfen.
Wichtige Vertragsklauseln
Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen, sollten Sie sich unbedingt mit den Vertragsbedingungen vertraut machen. Es gibt bestimmte Klauseln, die für die Leistungen der Versicherung von entscheidender Bedeutung sind. In diesem Abschnitt werden wir zwei dieser Klauseln genauer betrachten: die Selbstbeteiligung und den Unterversicherungsverzicht.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung in Ihrer Hausratversicherung wirklich?
Die Selbstbeteiligung in der Hausratversicherung ist ein zweischneidiges Schwert, das sowohl Vor- als auch Nachteile bietet. Viele Versicherungsnehmer stehen vor der Frage, ob sich eine höhere Selbstbeteiligung für sie rechnet oder ob sie lieber auf Nummer sicher gehen sollten.
Aspekt | Auswirkung | Besonderheiten |
---|---|---|
Höhe der Selbstbeteiligung | Typisch: 150€ – 500€ | Individuell wählbar |
Prämienreduzierung | 10-20% möglich | Abhängig von Höhe der Selbstbeteiligung |
Bagatellschäden | Werden nicht gemeldet | Vermeidet Prämienerhöhungen |
Schadenfreiheitsrabatt | Bleibt erhalten | Bei Nichtmeldung kleiner Schäden |
Elementarschäden | Oft höhere Selbstbeteiligung | Bis zu 10% der Schadensumme |
Einbruchdiebstahl | Standard-Selbstbeteiligung | Kann separat vereinbart werden |
Vandalismus | Standard-Selbstbeteiligung | Oft gleich wie bei Einbruch |
Wasserschäden | Manchmal erhöhte Selbstbeteiligung | Abhängig vom Tarif |
Glasbruch | Oft ohne Selbstbeteiligung | In Zusatzmodulen |
Fahrraddiebstahl | Spezielle Selbstbeteiligung möglich | In Zusatzmodulen |
Außenversicherung | Meist wie Hauptvertrag | Kann abweichen |
Sturmschäden | Standard-Selbstbeteiligung | In manchen Regionen höher |
Elektronikschäden | Oft erhöhte Selbstbeteiligung | In Zusatzmodulen |
Mietnomadenschäden | Hohe Selbstbeteiligung | Spezielle Zusatzversicherung |
Grobe Fahrlässigkeit | Kann Selbstbeteiligung erhöhen | Tarifabhängig |
Jahreshöchstgrenze | Selten, aber möglich | Maximale Selbstbeteiligung pro Jahr |
Die Allianz weist darauf hin, dass eine Selbstbeteiligung die Versicherungsprämie deutlich senken kann. Je nach Höhe der gewählten Selbstbeteiligung sind Einsparungen von 10-20% möglich. Typische Selbstbeteiligungen liegen zwischen 150 und 500 Euro, können aber individuell vereinbart werden.
Ein oft übersehener Vorteil der Selbstbeteiligung ist die Vermeidung von Bagatellfällen. Die Ergo Versicherung erläutert, dass kleinere Schäden, die unter der Selbstbeteiligung liegen, gar nicht erst gemeldet werden. Dies kann langfristig vorteilhaft sein, da häufige Schadenmeldungen zu Prämienerhöhungen oder sogar zur Kündigung durch den Versicherer führen können.
Die AXA macht darauf aufmerksam, dass bei bestimmten Schadensarten, wie Elementarschäden, oft höhere Selbstbeteiligungen gelten. Diese können bis zu 10% der Schadensumme betragen. Bei der Wahl Ihrer Versicherung sollten Sie daher genau prüfen, welche Selbstbeteiligungen für welche Schadensfälle gelten.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch Zusatzmodule wie Glasbruch oder Fahrraddiebstahl. Die HUK-COBURG bietet beispielsweise in einigen Tarifen diese Zusatzleistungen ohne Selbstbeteiligung an, was für Versicherungsnehmer mit erhöhtem Risiko in diesen Bereichen interessant sein kann.
Schützt Sie der Unterversicherungsverzicht wirklich vor finanziellen Einbußen im Schadensfall?
Der Unterversicherungsverzicht ist ein wichtiges Element vieler Hausratversicherungen, das oft missverstanden oder unterschätzt wird. Er kann Sie vor unangenehmen Überraschungen im Schadensfall bewahren, birgt aber auch potenzielle Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Aspekt | Mit Unterversicherungsverzicht | Ohne Unterversicherungsverzicht |
---|---|---|
Versicherungssumme | Pauschal pro m² Wohnfläche | Individuell festgelegt |
Typischer m²-Wert | 650-700 € pro m² | Nicht anwendbar |
Schadensregulierung | Volle Erstattung bis zur Versicherungssumme | Anteilige Kürzung möglich |
Prämie | Tendenziell höher | Oft günstiger |
Beweislast | Liegt beim Versicherer | Liegt beim Versicherungsnehmer |
Wertermittlung | Vereinfacht | Detaillierte Inventarliste nötig |
Anpassung bei Wertsteigerung | Automatisch | Manuell durch Versicherungsnehmer |
Neuanschaffungen | Automatisch mitversichert | Eventuell separate Meldung nötig |
Umzug | Neu berechnen nötig | Anpassung der Versicherungssumme nötig |
Wertvolle Einzelstücke | Oft Sublimits | Individuell zu versichern |
Überversicherung | Möglich | Unwahrscheinlicher |
Flexibilität | Geringer | Höher |
Eignung für | Durchschnittliche Haushalte | Besondere Wertgegenstände |
Gültigkeit | Nur bei korrekten m²-Angaben | Immer |
Nachweispflicht im Schadensfall | Gering | Hoch |
Regelmäßige Überprüfung | Weniger wichtig | Sehr wichtig |
Die Allianz erklärt, dass der Unterversicherungsverzicht auf einer pauschalen Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche basiert. Typischerweise liegt dieser Wert zwischen 650 und 700 Euro pro Quadratmeter. Wenn Sie diesen Wert akzeptieren, verzichtet der Versicherer im Schadensfall auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung.
Ein oft übersehener Vorteil ist die vereinfachte Schadensregulierung. Die Ergo Versicherung weist darauf hin, dass bei einem Unterversicherungsverzicht die Beweislast im Schadensfall beim Versicherer liegt. Dies kann den Regulierungsprozess erheblich beschleunigen und vereinfachen.
Die AXA macht darauf aufmerksam, dass der Unterversicherungsverzicht automatisch Wertsteigerungen und Neuanschaffungen berücksichtigt. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Sie regelmäßig neue Wertgegenstände erwerben oder Ihr Hausrat im Wert steigt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Tatsache, dass der Unterversicherungsverzicht nur gilt, wenn die Wohnflächenangabe korrekt ist. Die HUK-COBURG betont, dass bei falschen Angaben der Schutz entfallen kann. Es ist daher entscheidend, die Wohnfläche exakt zu ermitteln und Veränderungen umgehend zu melden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass der Unterversicherungsverzicht für die meisten durchschnittlichen Haushalte vorteilhaft ist. Für Haushalte mit besonders wertvollen Einzelstücken oder überdurchschnittlich hochwertigem Hausrat kann jedoch eine individuelle Wertermittlung sinnvoller sein.
Die Gothaer Versicherung bietet in einigen Tarifen erhöhte Quadratmeterwerte an, was für Haushalte mit gehobenem Lebensstandard interessant sein kann. Dies zeigt, dass es durchaus Unterschiede zwischen den Anbietern gibt, die es zu vergleichen gilt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Schäden deckt die Hausratversicherung generell nicht ab?
Die Hausratversicherung deckt generell eine Reihe von Schäden nicht ab. Laut der Allianz gehören dazu typischerweise:
- Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung
- Allmähliche Einwirkungen wie Verschleiß, Alterung oder Verfall
- Schäden durch Schädlinge oder Ungeziefer
- Verluste durch Betrug oder Unterschlagung
- Schäden an Kraftfahrzeugen oder Wohnwagen
- Schäden an beruflich genutzten Gegenständen
- Datenverluste oder Softwareschäden ohne Hardwareschaden
Zudem sind oft laut der Ergo Versicherung Schäden durch grobe Fahrlässigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht versichert, es sei denn, dies wurde explizit vereinbart.
Sind Schäden durch Vorsatz im Rahmen der Hausratversicherung gedeckt?
Nein, Schäden durch Vorsatz sind grundsätzlich nicht von der Hausratversicherung gedeckt. Die AXA betont, dass vorsätzlich herbeigeführte Schäden von jeglichem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dies gilt sowohl für Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst verursacht, als auch für Schäden, die von Personen verursacht werden, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Grund dafür ist, dass Versicherungen grundsätzlich nur für unvorhersehbare und unbeabsichtigte Ereignisse konzipiert sind.
Übernimmt die Hausratversicherung Kosten bei Schäden durch Hochwasser?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob Ihre Hausratversicherung eine Elementarschadendeckung einschließt. Die HUK-COBURG erläutert, dass Standardhausratversicherungen in der Regel keine Schäden durch Hochwasser abdecken. Für solche Schäden ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig, die oft als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung angeboten wird.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass die Elementarschadenversicherung neben Hochwasser auch andere Naturgefahren wie Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen abdeckt. Es ist wichtig zu beachten, dass in Hochrisikogebieten die Versicherung von Hochwasserschäden schwierig oder sehr teuer sein kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Standard-Hausratversicherung Hochwasserschäden nicht abdeckt, aber mit der richtigen Zusatzversicherung ein Schutz möglich ist. Es ist ratsam, den individuellen Versicherungsbedarf basierend auf der geografischen Lage und den spezifischen Risiken zu ermitteln und das Versicherungspaket entsprechend anzupassen.
Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung bei der Regulierung von Schäden?
Die Selbstbeteiligung spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung von Schäden in der Hausratversicherung. Laut der Allianz dient sie dazu, Bagatellschäden zu vermeiden und die Versicherungsprämien zu senken. Bei einem Schaden trägt der Versicherungsnehmer einen vereinbarten Betrag selbst, typischerweise zwischen 150 und 500 Euro. Erst wenn der Schaden diesen Betrag übersteigt, zahlt die Versicherung den darüber hinausgehenden Teil.
Die Ergo Versicherung weist darauf hin, dass eine höhere Selbstbeteiligung zu niedrigeren Prämien führen kann. Allerdings sollten Versicherungsnehmer sorgfältig abwägen, ob sie im Schadensfall den Selbstbehalt tragen können. Die Selbstbeteiligung kann auch dazu führen, dass kleinere Schäden gar nicht erst gemeldet werden, was langfristig vorteilhaft sein kann, da häufige Schadenmeldungen zu Prämienerhöhungen führen können.
Sind Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie in der Hausratversicherung inkludiert?
Nein, Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie sind in der Regel nicht in der Hausratversicherung inkludiert. Die AXA betont, dass diese Arten von Schäden zu den grundsätzlichen Ausschlüssen in der Hausratversicherung gehören. Der Grund dafür ist, dass solche Ereignisse ein zu hohes und unkalkulierbares Risiko für Versicherungsunternehmen darstellen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, dass diese Ausschlüsse standardmäßig in allen Hausratversicherungen enthalten sind. Sie umfassen nicht nur direkte Schäden durch Krieg oder Kernenergie, sondern auch indirekte Folgen dieser Ereignisse. Diese Ausschlüsse sind Teil der allgemeinen Versicherungsbedingungen und können in der Regel nicht verhandelt oder geändert werden.
Welche Ausschlüsse gelten für die Hausratversicherung bei Diebstahl außerhalb der Wohnung?
Bei Diebstahl außerhalb der Wohnung gelten in der Hausratversicherung spezielle Regelungen und Ausschlüsse. Die HUK-COBURG erläutert, dass der sogenannte „einfache Diebstahl“ außerhalb der Wohnung in der Regel nicht versichert ist. Das bedeutet, dass der Verlust von Gegenständen, die man beispielsweise in einem Restaurant vergisst oder die einem aus der Tasche gestohlen werden, nicht abgedeckt ist.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Erweiterungen:
- Einbruchdiebstahl aus dem Auto ist oft gedeckt, allerdings nur, wenn das Fahrzeug verschlossen war und der Diebstahl nachweislich durch Aufbrechen des Autos erfolgte.
- Diebstahl aus Hotelzimmern kann versichert sein, meist aber nur, wenn das Zimmer verschlossen war.
- Fahrraddiebstahl ist oft nur durch einen zusätzlichen Baustein versichert und unterliegt häufig Einschränkungen bezüglich der Sicherung des Fahrrads.
- Für Reisegepäck gibt es spezielle Regelungen. Oft ist es nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme und nur für eine begrenzte Zeit im Jahr versichert.
Die Gothaer Versicherung weist darauf hin, dass Wertsachen wie Schmuck oder elektronische Geräte oft nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze außerhalb der Wohnung versichert sind. Es ist daher ratsam, die genauen Bedingungen und Limits in der eigenen Police zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen für besonders wertvolle Gegenstände abzuschließen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz außerhalb der Wohnung in der Hausratversicherung deutlich eingeschränkter ist als innerhalb. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen der eigenen Police genau zu kennen und gegebenenfalls zusätzliche Absicherungen in Betracht zu ziehen.