Zahlt die Privathaftpflicht einen Schaden an geliehenem Auto?

Wenn Sie ein Auto von einem Freund oder aus einem anderen nicht-kommerziellen Zusammenhang ausleihen, könnte es zu einem unschönen Erwachen kommen, falls Sie einen Schaden verursachen.

Die Frage, ob Ihre Privathaftpflicht für Schäden an geliehenen Fahrzeugen aufkommt, ist komplex und hängt stark von den Voraussetzungen ab!


Hier finden Sie eine umfangreiche Vergleichstabelle, die zeigt, ob die Privathaftpflichtversicherung verschiedener Anbieter Schäden an einem geliehenen Auto abdeckt:

VersichererSchäden an geliehenem Auto abgedeckt?Zusatzinfos
HUK24✅ Ja, bis 10.000 Euro im StandardtarifKein Selbstbehalt
ERGO Direkt✅ Ja, bis 1 Million Euro im PremiumtarifSelbstbehalt möglich
Allianz❌ Nein, nicht im StandardtarifKann als Zusatzbaustein abgeschlossen werden
VHV✅ Ja, bis 1 Million EuroGilt auch für Fahrzeugnutzung im Ausland
Cosmos Direkt❌ NeinKeine Angaben zu einem Zusatzbaustein
Axa✅ Ja, bis 10.000 Euro im StandardtarifMit Selbstbehalt von 150 Euro
LVM✅ Ja, bis 1 Million Euro im PremiumtarifKein Selbstbehalt
Degenia❌ Nein, nicht im StandardtarifKann als Zusatzbaustein abgeschlossen werden

Wie die Tabelle zeigt, decken einige Privathaftpflichtversicherer Schäden an geliehenen Autos bereits in ihren Standard- oder Premiumtarifen ab, während andere Anbieter dies nur als kostenpflichtigen Zusatzbaustein anbieten oder gar nicht abdecken. Die Deckungssummen variieren zwischen 10.000 Euro und 1 Million Euro. Teilweise fallen auch Selbstbehalte an.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung Schäden an geliehenen Autos abdeckt, sollten Sie unbedingt Ihre aktuelle Police überprüfen und gegebenenfalls Tarife vergleichen, um optimal geschützt zu sein:


Zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden an geliehenen Autos?

Bei der Nutzung von geliehenen Fahrzeugen können durchaus Schäden entstehen. Inwiefern Ihre Privathaftpflichtversicherung diese Schäden abdeckt, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Vertrages ab.

Reguliert die Privathaftpflicht direkte Schäden am Auto?

Ob die Privathaftpflichtversicherung für Schäden an einem geliehenen Auto aufkommt, hängt von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab. In den meisten Fällen deckt die Privathaftpflicht keine direkten Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug selbst ab. Laut ADAC zahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs nur dann, wenn Sie mit dem geliehenen Auto einen Unfall mit einem Dritten verursachen.

Einige Privathaftpflichtversicherer bieten jedoch Zusatzleistungen oder Sondertarife an, die Schäden an Mietwagen oder privat geliehenen Autos abdecken. Die Deckungssummen und Selbstbehalte variieren hier stark. Häufig ist die Deckung auf 10.000 Euro begrenzt, wie beispielsweise bei HUK24 und Axa.

Hier eine Vergleichstabelle der Leistungen einiger Anbieter:

VersichererDeckung für Schäden an geliehenem Auto?DeckungssummeSelbstbehalt
HUK24✅ Im Standardtarif10.000 €Kein Selbstbehalt
VHV✅ Im Premiumtarif1 Mio. €
Allianz❌ Nur als Zusatzbaustein
ERGO Direkt✅ Im Premiumtarif1 Mio. €Möglich
Axa✅ Im Standardtarif10.000 €150 €

Fazit: Während einige Privathaftpflichten Schäden an fremden, geliehenen Autos bereits in Premium- oder Standardtarifen abdecken, muss diese Leistung bei anderen Anbietern zusätzlich hinzugebucht werden. Die Deckungssummen reichen oft nicht für teure Fahrzeugschäden aus. Autofahrer, die regelmäßig Mietwagen nutzen, sollten daher eine spezielle Mietwagenversicherung in Betracht ziehen.

Wer ist für Schäden am Auto des Fahrzeughalters zuständig?

Wenn es um Schäden am eigenen Auto des Fahrzeughalters geht, ist in den meisten Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters zuständig – und nicht die private Haftpflichtversicherung. Laut AXA übernimmt die Kfz-Haftpflicht alle Schäden am Auto des Fahrzeughalters, auch wenn er sie selbst nicht verursacht hat.

Die Privathaftpflicht springt hier nur in seltenen Sonderfällen ein. Zum Beispiel, wenn man als Halter eines Mietwagens diesen selbst beschädigt hat. Einige Anbieter wie die VHV oder ERGO Direkt decken solche Schäden an gemieteten oder privat geliehenen Fahrzeugen mit ab.

Hier eine Übersicht, wer in welchen Fällen für Schäden am Fahrzeug des Halters aufkommt:

SituationZuständige Versicherung
Unfall verursacht durch Fahrzeughalter selbstKfz-Haftpflicht des Halters
Unfall verursacht durch DrittenKfz-Haftpflicht des Unfallverursachers
Schaden an geliehenem MietwagenGgf. Privathaftpflicht mit Zusatzbaustein*
Vandalismusschaden am eigenen FahrzeugTeilweise-/Vollkaskoversicherung
Parkrempler selbst verursachtKfz-Haftpflicht des Halters
*Ob die Privathaftpflicht hier einspringt, hängt vom Versicherer und den Vertragsbedingungen ab. Oft ist eine separate Mietwagenversicherung sinnvoll.

Zusammengefasst ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters in den weitaus meisten Fällen für Schäden am eigenen Auto verantwortlich – selbst wenn der Halter den Schaden nicht selbst verursacht hat. Die Privathaftpflicht übernimmt hier nur in Ausnahmefällen wie der Beschädigung eines Mietfahrzeugs, sofern dies im Vertrag enthalten ist.

Gibt es Ausnahmen, bei denen die Privathaftpflicht doch zahlt?

In bestimmten Fällen kann Ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden an geliehenen Gegenständen abdecken. Dies hängt maßgeblich von den spezifischen Bedingungen Ihres Vertrags ab.

Was sind Fremdlenkerschäden und werden diese entschädigt?

Fremdlenkerschäden sind Schäden, die entstehen, wenn eine andere Person als der Fahrzeughalter das Auto gelenkt und einen Unfall verursacht hat. Ob solche Fremdlenkerschäden von der privaten Haftpflichtversicherung des „Fremdlenkers“ gedeckt sind, hängt von den Versicherungsbedingungen ab.

In den meisten Fällen wird die Privathaftpflicht nicht für direkte Schäden am gelenkten Auto selbst aufkommen. Laut Verivox sind direkte Schäden am geliehenen Fahrzeug in der Regel ausgeschlossen.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Einige Privathaftpflicht-Anbieter haben Sondertarife oder Zusatzbausteine, die Fremdlenkerschäden mit abdecken. Hier ein Überblick über die Leistungen einiger Versicherer:

VersichererFremdlenkerschäden gedeckt?DeckungssummeSelbstbehalt
HUK24✅ Im Premium-Tarif10.000 €Kein Selbstbehalt
VHV✅ Im Top-Schutz-Paket1 Mio. €
ERGO Direkt✅ Im Premium-Tarif1 Mio. €Variabel
Axa❌ Regulär nicht gedeckt
Allianz✅ Mit Zusatzbaustein10.000 €300 €

Einige Punkte sind hier zu beachten: Die Deckungssummen sind oft auf niedrige Beträge wie 10.000 Euro begrenzt. Bei höherwertigen Fahrzeugen reicht das unter Umständen nicht aus. Auch Selbstbehalte können anfallen. Autofahrer, die häufig Fahrzeuge von Dritten lenken, sollten eine separate Fremdlenkerschaden-Versicherung in Betracht ziehen.

Sind Schäden an geliehenen Sachen manchmal im Tarif enthalten?

Ob Schäden an geliehenen Sachen wie Autos, Booten oder Wohnmobilen von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, hängt stark vom Versicherer und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Einige Anbieter haben Schäden an Mietsachen regulär im Tarif enthalten, andere verlangen dafür Zusatzbausteine.

Hier eine Übersicht über die Leistungen verschiedener Versicherer bei Schäden an geliehenen Sachen:

VersichererGedeckt in Basistarif?DeckungssummeSelbstbehaltBemerkungen
HUK24✅ Ja10.000€150€Für private Mietsachen
VHV✅ Ja10.000€150€Betankungsschäden enthalten
ERGO✅ Ja1 Mio. €300€Auch für gewerblich genutzte Mietsachen
Allianz❌ NeinNur mit Zusatzbaustein möglich
Württembergische✅ Ja1 Mio. €150€Bewegliche Sachen nur bis 12 Monate

Wie man sieht, ist die Deckung für Mietsachen bei vielen Versicherern bereits im Basistarif enthalten. Allerdings gibt es oft Einschränkungen bei der Deckungssumme und der Mietdauer der Sachen. Die Württembergische beispielsweise deckt nur bewegliche Mietsachen bis maximal 12 Monate ab.

Für hochwertige Mietsachen wie Boote oder Luxusautos sollte man vorab die Deckungssumme prüfen. Oft empfiehlt es sich hier, eine separate Versicherung für die Mietsache abzuschließen.

Was tun, wenn ein Schaden am geliehenen Auto passiert?

Wenn Sie einen Schaden am geliehenen Auto verursacht haben, ist eine schnelle und korrekte Schadensmeldung essenziell, sowie die Klärung der Haftungsfrage zwischen Ihnen und dem Fahrzeughalter.

Wo muss der Schaden gemeldet werden?

Wenn mit einem geliehenen Auto ein Unfall passiert, ist es wichtig, den Schaden richtig zu melden. Je nach Situation kommen unterschiedliche Stellen in Betracht:

  1. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs: Grundsätzlich zahlt diese Versicherung für Schäden, die durch die Lenkung des Autos entstehen – unabhängig davon, wer am Steuer saß. Der Schaden sollte hier unverzüglich gemeldet werden.
  2. Bei der Privathaftpflicht des Fahrers: Manche Privathaftpflicht-Policen übernehmen Schäden an geliehenen Sachen, andere nicht. Laut BILD können sie in bestimmten Fällen für den Ausgleich des Kaskoschadens aufkommen. Auch hier lohnt eine Meldung.
  3. Beim Fahrzeughalter/Verleiher: Der Unfallschaden sollte auf jeden Fall unverzüglich beim Halter bzw. Vermieter gemeldet werden.

Hier eine Übersicht zur Meldung je nach Situation:

SituationMeldung bei Kfz-HaftpflichtMeldung bei PrivathaftpflichtMeldung beim Halter
Eigenverschulden✅ (wenn gedeckt)
Fremdverschulden
Nur Fahrzeugschaden✅ (wenn gedeckt)
Personen-/Fremdschaden

Eine frühzeitige Meldung bei allen potenziell zuständigen Stellen ist ratsam. So können Regressansprüche geklärt und Deckungslücken vermieden werden.

Wie wird die Haftungsfrage zwischen Fahrzeughalter und Fahrer geklärt?

Wenn mit einem geliehenen Auto ein Unfall passiert, stellt sich die Frage nach der Haftung zwischen Fahrzeughalter und Fahrer. Grundsätzlich gelten folgende Regeln:

Der Fahrzeughalter haftet gegenüber Dritten für Personen- und Sachschäden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs. Dafür greift seine Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Gegenüber dem Fahrzeughalter bzw. Verleiher haftet jedoch der Fahrer für Schäden am geliehenen Auto. Je nach Konstellation und Vertrag kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht:

AnspruchsgrundlageErläuterungBeispiel
Vertragliche HaftungAus Leihe-/Mietvertrag, oft besondere HaftungsregelungenFahrzeugmiete bei Autovermieter
Deliktische HaftungBei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit nach § 823 BGBFahrlässiger Umgang mit geliehenem Auto
Haftung aus GefälligkeitBei leichter Fahrlässigkeit nach § 599 BGB, gemildertFreund verleiht privat sein Auto

Kommt der Fahrer für den Schaden am Fahrzeug auf, kann seine Privathaftpflichtversicherung je nach Vertrag einspringen und den Schaden ersetzen. Allerdings gibt es hier oft Deckungsgrenzen.

Im Zweifel müssen die Haftungsansprüche zivilrechtlich geklärt werden. Vorab sollten Fahrer unbedingt die Vertragsbedingungen und ihre Versicherungspolice prüfen.

So vermeiden Sie Schäden an geliehenen Fahrzeugen

A person inspecting a borrowed car for damages, with a concerned expression

Um Schäden an geliehenen Autos zu vermeiden, ist sorgfältiger Umgang und eine klare Absprache mit dem Fahrzeughalter essentiell.

Worauf sollten Sie beim Umgang mit geliehenen Autos achten?

Beim Umgang mit geliehenen Autos ist einiges zu beachten, damit im Schadensfall keine bösen Überraschungen drohen. Hier die wichtigsten Punkte:

  1. Prüfen Sie Ihren Privathaftpflicht-Vertrag genau, ob Schäden an geliehenen Sachen überhaupt abgedeckt sind. Oft sind Kraftfahrzeuge ausgeschlossen.
  2. Schließen Sie für das Leihfahrzeug eine Vollkaskoversicherung ab. Diese deckt Schäden am Fahrzeug selbst ab.
  3. Gehen Sie sorgfältig mit dem Leihwagen um. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Vermieter Regressansprüche geltend machen.
  4. Melden Sie jeden Schaden unverzüglich beim Vermieter und prüfen Sie gemeinsam den Hergang.
  5. Dokumentieren Sie Schäden gründlich mit Fotos vom Unfallort und Zeugenaussagen.

Hier eine Übersicht zu den Deckungsmöglichkeiten je nach Versicherung:

VersicherungDeckt Schäden am Leihfahrzeug?Weitere Bedingungen
Kfz-HaftpflichtNein, nur Fremdschäden
Vollkasko LeihwagenJa, SelbstbeteiligungFahrlässigkeit meist ausgeschlossen
Private HaftpflichtEventuell, sehr unterschiedlichOft Ausschlüsse für Kfz

Das Wichtigste ist, die Deckung vorab gut zu prüfen und beim Fahren höchste Vorsicht walten zu lassen. So vermeiden Sie teure Kostenüberraschungen nach der Leihe.

Was sollten Sie vorab mit dem Fahrzeughalter besprechen?

Bevor Sie ein Auto leihen, sollten Sie einige wichtige Punkte mit dem Fahrzeughalter bzw. Vermieter klären. So vermeiden Sie später Streitigkeiten und teure Überraschungen im Schadensfall:

  1. Fragen Sie nach, ob eine Vollkaskoversicherung für das Leihfahrzeug besteht. Diese deckt Schäden am Auto selbst ab.
  2. Informieren Sie sich über besondere Vertragsbedingungen bei gewerblichen Vermietern. Mieter haften dort oft verschärft für grobe Fahrlässigkeit.
  3. Erkundigen Sie sich nach Höchstgrenzen und Ausschlüssen in Ihrer Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Leihobjekten.
  4. Besprechen Sie den Zustand und dokumentieren Sie eventuelle Mängel oder Vorschäden am Fahrzeug mit Fotos.
  5. Vereinbaren Sie vorab, wie mit Schäden umzugehen ist und wer welche Kosten im Schadensfall zu tragen hat.

Hier eine Übersicht zur Haftung je nach Art der Autoleihe:

Art der LeiheHaftung bei Schaden
Gewerbliche AnmietungVertragliche Haftung, oft erhöhte Sorgfaltspflicht für Mieter
Privatleihgabe unentgeltlichFahrlässigkeitshaftung gemäß § 599 BGB, Privathaftpflicht greift ggf. ein
Privatleihgabe entgeltlichVertragliche Haftung wie Anmietung

Mit klaren Vereinbarungen im Vorfeld vermeiden Sie späteren Ärger. Sprechen Sie alle relevanten Punkte offen an, so dass im Schadensfall keine Fragen offen bleiben.

Versicherungsbetrug und Konsequenzen

A car crashed into a tree, with a person looking guilty nearby. The insurance company investigates the scene

Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann gravierende rechtliche Folgen haben. Wer bei einem Schadensfall gegenüber der Versicherung falsche Angaben macht oder Informationen verschweigt, begeht Betrug gemäß § 263 StGB.

Die Konsequenzen können hart sein: Neben Geldstrafen drohen bei Vorsatz sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Selbst bei „kleinen Lügen“ kann dies der Fall sein.

Auch zivilrechtlich wird es teuer. Die Versicherung kann den Vertrag anfechten und gezahlte Leistungen zurückfordern. Ein Betrug kann sogar zur Kündigung führen.

Häufige Betrugsformen sind:

  • Vortäuschen eines Schadens
  • Aufbauschen der Schadenhöhe
  • Falsche Schilderungen des Hergangs
  • Verschweigen relevanter Umstände

Je nach Versicherungsart variieren die Folgen stark:

VersicherungsartMögliche Folgen Betrugsversuch
PrivathaftpflichtLeistungsverweigerung, Kündigung, Strafverfahren
KaskoversicherungRückzahlung geleisteter Summen, Vertragskündigung
Lebens-/RentenversicherungVertragsanfechtung, Strafverfahren bei hohen Summen

Der Rat der Experten ist eindeutig: Legen Sie von Anfang an alle Karten auf den Tisch. Täuschungsversuche können Ihr Existenz kosten. Kooperation und Ehrlichkeit sind der beste Weg bei Schadensregulierungen.

Häufig gestellte Fragen

A car with a visible dent, parked next to a person holding a damaged item

Beim Umgang mit geliehenen Fahrzeugen können viele Fragen zur Versicherungsdeckung und Verantwortlichkeit aufkommen. Diese Sektion bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Wer kommt für Schäden an einem geliehenen Fahrzeug auf?

Ob und in welchem Umfang die Privathaftpflichtversicherung für Schäden an einem geliehenen Fahrzeug aufkommt, hängt vom konkreten Fall ab:

  1. Unfall mit Fremdschaden: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs übernimmt Personen- und Sachschäden Dritter. So schreibt es der ADAC.
  2. Schäden am geliehenen Fahrzeug selbst:
    • Bei unentgeltlicher Privatleihgabe greift oft die Privathaftpflichtversicherung des Fahrers, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    • Bei entgeltlichen Leihen oder gewerblicher Anmietung sehen Verträge oft verschärfte Haftungsregeln für den Mieter vor.
  3. Haftungsgrenzen: Viele Privathaftpolicen decken nur bis ca. 1.000€ für Mietsachen. Teurere Schäden müssen selbst getragen werden.

Wichtig ist, genaue Vereinbarungen vor der Leihe zu treffen und Unklarheiten vorab mit Halter und Versicherer zu klären. Oft bietet eine Kfz-Vollkaskoversicherung den besten Rundumschutz.

Was passiert, wenn ich mit einem fremden Auto einen Unfall verursache?

Wenn Sie mit einem geliehenen oder fremden Auto einen Unfall verursachen, sind die Folgen abhängig davon, ob Personen- oder Sachschäden entstanden sind:

  1. Personenschäden: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs kommt für Personenschäden Dritter auf. Als Fahrzeugführer haften Sie in der Regel nicht selbst.
  2. Sachschäden an fremden Sachen/Fahrzeugen: Hier greift ebenfalls die Kfz-Haftpflicht des geliehenen Autos für Schäden an anderen Fahrzeugen oder Sachen.
  3. Schäden am geliehenen Auto selbst:
    • Bei unentgeltlicher Privatleihgabe kann Ihre Privathaftpflichtversicherung einspringen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
    • Bei entgeltlicher Anmietung sehen Verträge oft eine Haftung des Mieters vor.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vorab mit dem Fahrzeughalter die Haftungsfragen klären. Oft ist eine Vollkaskoversicherung die beste Absicherung. Beachten Sie auch Deckungsgrenzen Ihrer Privathaftpflicht für Mietsachen.

Wer übernimmt die Kosten bei einem Schaden an einem ausgeliehenen Auto?

Ob die Kosten für einen Schaden an einem ausgeliehenen Auto von einer Versicherung getragen werden, hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Freundschaftliche, unentgeltliche Leihgabe: In diesem Fall kann oft die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers einspringen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Allerdings gelten oft Deckungsgrenzen von ca. 1.000€ für Mietsachen.
  2. Entgeltliche Anmietung/Leasing: Bei gewerblicher Anmietung oder Leasing sehen die Verträge in der Regel eine Haftung des Mieters/Leasingnehmers für Schäden am Fahrzeug vor. Die Privathaftpflicht greift hier meist nicht.
  3. Kfz-Vollkaskoversicherung: Die beste Absicherung bietet eine Vollkaskoversicherung für das geliehene Fahrzeug. Sie kommt sowohl für Fremd- als auch Eigenschäden am geliehenen Auto auf.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vor einer Fahrzeugausleihe die Haftungsfragen mit dem Halter klären. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer temporären Vollkaskoversicherung ratsam. So vermeiden Sie, auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben.

Was ist zu tun, wenn ich das Auto eines Familienangehörigen beschädigt habe?

Wenn Sie das Auto eines Familienangehörigen beschädigt haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Privathaftpflichtversicherung prüfen: Oft übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers Schäden an geliehenen Fahrzeugen von Familienangehörigen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorlag. Klären Sie dies umgehend mit Ihrem Versicherer ab.
  2. Deckungssumme beachten: Viele Privathaftpflichtpolicen decken nur bis ca. 1.000€ für Mietsachen. Bei höheren Schadenssummen müssen Sie eventuell einen Teil selbst tragen.
  3. Schadensaufnahme und Reparatur:
    Lassen Sie den Schaden von einer Fachwerkstatt dokumentieren und eine Kostenschätzung erstellen. Ihre Haftpflichtversicherung benötigt diese Unterlagen zur Regulierung.
  4. Keine Haftpflichtversicherung? Falls Ihre Police nicht greift, müssen Sie mit dem Fahrzeughalter eine einvernehmliche Lösung zur Schadensregulierung finden.
  5. Bei Unfallschaden: Tritt der Schaden durch einen Verkehrsunfall ein, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs die Kosten.

Offene Kommunikation mit dem Halter und Ihrer Versicherung ist wichtig. So lassen sich Differenzen vermeiden und der Schaden schnell regulieren.

Welche Schritte sind erforderlich, wenn man an einem fremden Auto einen Kratzer verursacht hat?

Wenn Sie an einem fremden oder geliehenen Auto einen Kratzer verursacht haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Schadensaufnahme: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, um den Umfang zu belegen. Notieren Sie sich Fahrzeugdaten wie Marke, Modell und Kennzeichen.
  2. Benachrichtigung des Halters: Informieren Sie den Halter des Fahrzeugs unverzüglich über den Schaden. Offenheit ist in solchen Fällen äußerst wichtig.
  3. Privathaftpflicht prüfen: Ihre private Haftpflichtversicherung kann für Schäden an fremden Sachen aufkommen, insbesondere bei unentgeltlich geliehenen Fahrzeugen von Freunden oder Familie. Prüfen Sie die Deckungssumme für Mietsachen.
  4. Kostenvoranschlag einholen:
    Lassen Sie von einer Fachwerkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Kratzers erstellen. Ihre Versicherung benötigt diesen zur Regulierung.
  5. Schadensmeldung bei Versicherung: Reichen Sie den Kostenvoranschlag samt Fotos bei Ihrer Haftpflichtversicherung ein und melden Sie den Schaden.
  6. Keine Versicherungsdeckung? Wenn Ihre Police nicht greift, müssen Sie mit dem Halter eine kulante privat finanzierte Lösung finden.

Durch transparentes Handeln und die frühzeitige Einbindung der Haftpflichtversicherung können Folgekosten oft minimiert werden. Der Schlüssel liegt in der zeitnahen professionellen Schadensregulierung.

Welche Versicherungsleistung greift bei Schäden durch die Nutzung eines fremden Autos?

Wenn Sie ein fremdes Auto nutzen und dabei einen Schaden verursachen, hängt die Versicherungsleistung von verschiedenen Faktoren ab:

  1. Privathaftpflichtversicherung: Bei unentgeltlicher, privater Ausleihe von Freunden oder Verwandten kann oft die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeugführers einspringen. Allerdings gelten hier häufig Deckungsgrenzen von ca. 1.000€ für Mietsachen.
  2. Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs: Verursachen Sie einen Unfall mit dem fremden Fahrzeug, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters für Fremdschäden auf.
  3. Vollkaskoversicherung: Die beste Absicherung bietet eine Vollkaskoversicherung für das genutzte Fahrzeug. Sie deckt sowohl Fremd- als auch Eigenschäden am fremden Auto ab. Oft kann man sie temporär für die Ausleihdauer abschließen.
  4. Gewerbliche Ausleihe: Bei entgeltlicher Anmietung sehen die Verträge meist eine Haftung des Mieters für Schäden vor. Die Privathaftpflicht greift hier in der Regel nicht.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vor der Fahrzeugnutzung die Haftungs- und Versicherungsfragen mit dem Halter klären. Gegebenenfalls ist der Abschluss einer temporären Kfz-Versicherung ratsam, um Deckungslücken zu vermeiden.

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