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Berufsunfähigkeitsversicherung korrekt kündigen: Tipps und Tricks

Die Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung (BU) ist eine wichtige Absicherung für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kann. Doch was passiert, wenn man die Versicherung kündigen möchte? Wie funktioniert die Kündigung und welche Aspekte sollte man dabei beachten?


AspektOrdentliche KündigungAußerordentliche KündigungBeitragsfreistellungWiderruf
FristMeist 1-3 Monate zum VersicherungsjahresendeJederzeit möglichJederzeit möglichInnerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss
GrundNicht erforderlichWichtiger Grund erforderlich (z.B. Beitragserhöhung)Finanzielle EngpässeKeine Angabe erforderlich
FormSchriftlich, idealerweise per EinschreibenSchriftlich mit BegründungSchriftlichSchriftlich
FolgenVerlust des VersicherungsschutzesSofortiger Verlust des VersicherungsschutzesReduzierter VersicherungsschutzVollständige Rückabwicklung
RückzahlungKein Rückkaufswert bei reiner RisikoversicherungWie bei ordentlicher KündigungKeine BeitragsrückzahlungVollständige Beitragsrückzahlung
WiederaufnahmeNeue Gesundheitsprüfung erforderlichNeue Gesundheitsprüfung erforderlichOft innerhalb bestimmter Frist möglichNicht relevant
AlternativenBeitragsfreistellung, Reduzierung der LeistungenVerhandlung mit VersichererReduzierung der LeistungenVertragsanpassung
Zu beachtenVerlust wichtiger AbsicherungNachweispflicht für wichtigen GrundMindestversicherungssumme beachtenFristwahrung wichtig

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Das Wichtigste zur Kündigung der BU auf einen Blick

  • Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. Ein Musterschreiben kann dabei hilfreich sein.
  • Kündigungsfristen beachten: Die Kündigung ist typischerweise zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich. Bei monatlicher Beitragszahlung bedeutet das oft eine Frist von einem Monat zum Monatsende, bei jährlicher Zahlung zum Ende des Versicherungsjahres.
  • Alternativen prüfen: Vor einer Kündigung sollten Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Reduzierung der Versicherungsleistungen in Betracht gezogen werden, da eine Kündigung zum vollständigen Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes führt.

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Inhalt

Grundlagen der Kündigung

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein. Bevor man jedoch eine Kündigung ausspricht, sollte man sich über die Grundlagen der Kündigung im Klaren sein.

Kündigungsfrist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, ist es wichtig, dass Sie die Kündigungsfristen und –bedingungen genau kennen. Die meisten Versicherer wie Allianz, ERGO oder Swiss Life sehen eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode vor. Diese Periode kann je nach Vertrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein.

VersichererKündigungsfristBesonderheitenAlternativen zur Kündigung
Allianz3 Monate zum VersicherungsjahresendeOnline-KündigungsmöglichkeitBeitragsfreistellung, Reduzierung der Leistungen
ERGO1 Monat zum Ablauf der VersicherungsperiodeSchriftliche Kündigung erforderlichBeitragspause, Herabsetzung der Versicherungssumme
Swiss Life3 Monate zum Ende des VersicherungsjahresKein Rückkaufswert bei KündigungBeitragsreduktion, temporäre Beitragsfreistellung
AXA1 Monat zum Schluss der laufenden VersicherungsperiodeKündigungsmöglichkeit bei BeitragserhöhungBeitragssenkung, Umwandlung in prämienfreie Versicherung
Generali3 Monate zum Ende der VersicherungsperiodeSonderkündigungsrecht bei BeitragserhöhungLeistungsreduzierung, befristete Beitragsfreistellung
Nürnberger1 Monat zum Ablauf des VersicherungsjahresKündigungsmöglichkeit bei VertragsänderungenBeitragsurlaub, Anpassung des Versicherungsschutzes

Beachten Sie, dass eine schriftliche Kündigung in der Regel erforderlich ist. Einige Anbieter wie die Allianz bieten mittlerweile auch Online-Kündigungsmöglichkeiten an, was den Prozess für Sie vereinfachen kann. Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.

Bevor Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie die möglichen Alternativen in Betracht ziehen. Viele Versicherer bieten Optionen wie Beitragsfreistellung, Reduzierung der Leistungen oder Beitragspausen an. Bei der AXA können Sie beispielsweise eine Beitragssenkung beantragen, während die Generali eine befristete Beitragsfreistellung ermöglicht. Diese Alternativen können Ihnen helfen, Ihren wertvollen Versicherungsschutz zu behalten, auch wenn Sie vorübergehend finanzielle Engpässe haben.

Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer Kündigung in der Regel kein Rückkaufswert ausgezahlt wird, da es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine reine Risikoversicherung handelt. Die Swiss Life weist ausdrücklich darauf hin, dass bei einer Kündigung alle bisher eingezahlten Beiträge verloren sind.

Einige Versicherer wie die ERGO oder die Nürnberger bieten Sonderkündigungsrechte bei Vertragsänderungen oder Beitragserhöhungen an. In solchen Fällen können Sie oft unabhängig von der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen. Prüfen Sie daher Ihren Vertrag sorgfältig auf solche Klauseln.

Bedenken Sie, dass eine Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung weitreichende Folgen haben kann. Sie verlieren nicht nur Ihren aktuellen Versicherungsschutz, sondern müssen bei einem Neuabschluss zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise mit höheren Beiträgen oder sogar einer Ablehnung aufgrund veränderter Gesundheitsumstände rechnen. Daher empfiehlt es sich, vor einer Kündigung alle Optionen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie gehen Sie korrekt vor?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine wichtige Absicherung für Ihr Arbeitsleben. Dennoch kann es Situationen geben, in denen Sie eine ordentliche Kündigung in Betracht ziehen. Dabei ist es entscheidend, dass Sie die korrekte Vorgehensweise kennen und beachten.

AspektDetailsZu beachten
KündigungsfristMeist 1-3 Monate vor Ablauf des VersicherungsjahresVariiert je nach Versicherer und Vertrag
Form der KündigungSchriftlich, oft auch online möglichEinschreiben mit Rückschein empfohlen
ZeitpunktZum Ende der VersicherungsperiodeKann monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein
FolgenVerlust des Versicherungsschutzes, kein RückkaufswertNeuabschluss später oft teurer oder nicht möglich
AlternativenBeitragsfreistellung, Reduzierung der Leistungen, BeitragspauseVor Kündigung prüfen
SonderkündigungsrechteBei Beitragserhöhungen oder VertragsänderungenUnabhängig von regulärer Kündigungsfrist

Die ordentliche Kündigung einer BU erfolgt in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode. Diese kann je nach Vertrag monatlich, vierteljährlich oder jährlich sein. Die meisten Versicherer sehen eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten vor dem Ablauf des Versicherungsjahres vor. Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Die Form der Kündigung sollte stets schriftlich erfolgen. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch Online-Kündigungen, aber um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Nachweis über den Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherer.

Bevor Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie die möglichen Alternativen sorgfältig prüfen. Viele Versicherer bieten Optionen wie Beitragsfreistellung, Reduzierung der Leistungen oder temporäre Beitragspausen an. Diese können Ihnen helfen, Ihren wertvollen Versicherungsschutz zu behalten, auch wenn Sie vorübergehend finanzielle Engpässe haben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass bei einer Kündigung in der Regel kein Rückkaufswert ausgezahlt wird, da es sich bei der BU um eine reine Risikoversicherung handelt. Alle bisher eingezahlten Beiträge sind bei einer Kündigung verloren. Zudem sollten Sie bedenken, dass ein späterer Neuabschluss oft mit höheren Beiträgen verbunden ist oder aufgrund veränderter Gesundheitsumstände sogar unmöglich sein kann.

Einige Versicherungsverträge enthalten Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhungen oder Vertragsänderungen. In solchen Fällen können Sie oft unabhängig von der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen. Es lohnt sich daher, Ihren Vertrag sorgfältig auf solche Klauseln zu prüfen.

Beachten Sie auch, dass eine ordentliche Kündigung nicht die einzige Option ist, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden sind. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter kann unter Umständen sinnvoller sein. Dabei sollten Sie jedoch vorsichtig vorgehen und den neuen Vertrag erst abschließen, bevor Sie den alten kündigen.

Außerordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann und wie können Sie davon Gebrauch machen?

Eine außerordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet Ihnen die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen vorzeitig aus Ihrem Vertrag auszusteigen. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung sind hierbei keine Fristen oder Termine zu beachten, sofern ein triftiger Grund vorliegt.

Grund für außerordentliche KündigungFristBesonderheitenBeispiele
BeitragserhöhungMeist bis zu 1 Monat nach MitteilungNur bei Erhöhung ohne LeistungserweiterungAllianz, AXA, Generali
Änderung der VersicherungsbedingungenBis zu 1 Monat nach MitteilungBei wesentlichen ÄnderungenErgo, Zurich, HDI
Verletzung der Anzeigepflicht durch VersichererUnverzüglich nach KenntnisNur bei schwerwiegenden VerstößenNürnberger, Hannoversche
Wegfall des versicherten InteressesJederzeit möglichZ.B. bei BerufsaufgabeGothaer, Basler, Alte Leipziger
Fusion oder Übernahme des VersicherersMeist 1 Monat nach BekanntgabeNur wenn Interessen des Versicherten beeinträchtigtDebeka, HUK-COBURG
Verletzung der BeratungspflichtInnerhalb angemessener FristNachweispflicht liegt beim VersichertenR+V, LV 1871

Einer der häufigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung ist eine Beitragserhöhung seitens des Versicherers. Viele Anbieter wie Allianz, AXA oder Generali räumen Ihnen in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht ein. Wichtig ist, dass die Erhöhung nicht mit einer Leistungserweiterung einhergeht. Sie haben dann meist bis zu einem Monat nach Mitteilung der Erhöhung Zeit, von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Auch bei wesentlichen Änderungen der Versicherungsbedingungen steht Ihnen häufig ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Versicherer wie Ergo, Zurich oder HDI müssen Sie über solche Änderungen informieren und Ihnen die Möglichkeit zur Kündigung einräumen. Die Frist beträgt auch hier in der Regel einen Monat ab Mitteilung.

Ein weiterer Grund kann die Verletzung der Anzeigepflicht durch den Versicherer sein. Wenn beispielsweise die Nürnberger oder die Hannoversche wichtige Informationen verschweigen oder falsch darstellen, können Sie unverzüglich nach Kenntnisnahme kündigen. Allerdings muss es sich um schwerwiegende Verstöße handeln, die Ihre Entscheidung zum Vertragsabschluss beeinflusst hätten.

Der Wegfall des versicherten Interesses ist ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung. Wenn Sie beispielsweise Ihren Beruf aufgeben, für den Sie die BU abgeschlossen haben, können Sie bei Anbietern wie Gothaer, Basler oder Alte Leipziger jederzeit kündigen.

Bei einer Fusion oder Übernahme des Versicherers haben Sie ebenfalls oft ein Sonderkündigungsrecht. Versicherer wie Debeka oder HUK-COBURG müssen Ihnen dieses Recht einräumen, wenn durch die Veränderung Ihre Interessen als Versicherter beeinträchtigt werden könnten.

Schließlich kann auch eine Verletzung der Beratungspflicht durch den Versicherer ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Wurden Sie beispielsweise von der R+V oder der LV 1871 nachweislich falsch oder unzureichend beraten, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist kündigen. Allerdings liegt die Beweislast hier bei Ihnen als Versichertem.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine außerordentliche Kündigung immer schriftlich erfolgen sollte. Legen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben den Grund für die Kündigung dar und beziehen Sie sich auf die entsprechende Klausel in Ihren Versicherungsbedingungen oder im Gesetz.

Bevor Sie eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen, sollten Sie die Konsequenzen sorgfältig abwägen. Der Verlust des Versicherungsschutzes kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden sollten.

Rückkaufswert und Beitragsrückerstattung

Rückkaufswert berechnen: Wie ermitteln Sie den Wert Ihrer gekündigten Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchten, ist es wichtig zu verstehen, wie sich der Rückkaufswert berechnet. Dieser Wert stellt den Betrag dar, den Sie bei einer vorzeitigen Kündigung Ihres Vertrages erhalten. Die Berechnung des Rückkaufswerts ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

FaktorEinfluss auf den RückkaufswertBeispiele
Laufzeit des VertragsLängere Laufzeit erhöht den WertAllianz, ERGO, AXA
Eingezahlte BeiträgeHöhere Beiträge steigern den WertGenerali, Nürnberger, HDI
TarifartKapitalbildende Tarife haben höheren WertDebeka, HUK-COBURG, LV 1871
Abschluss- und VerwaltungskostenReduzieren den RückkaufswertZurich, Hannoversche, Gothaer
RisikoanteilVerringert den RückkaufswertR+V, Basler, Alte Leipziger
ÜberschussbeteiligungErhöht den RückkaufswertWürttembergische, Die Bayerische
StornoabzugMindert den RückkaufswertCanada Life, Swiss Life
Alter bei VertragsabschlussJüngeres Alter oft vorteilhafterContinentale, Condor
Gesundheitszustand bei AbschlussBesserer Zustand kann Wert erhöhenARAG, Interrisk

Ein wesentlicher Faktor ist die Laufzeit Ihres Vertrages. Je länger Sie bereits eingezahlt haben, desto höher ist in der Regel der Rückkaufswert. Versicherer wie Allianz, ERGO und AXA berücksichtigen dies in ihren Berechnungen. Auch die Höhe der eingezahlten Beiträge spielt eine entscheidende Rolle. Anbieter wie Generali, Nürnberger und HDI berechnen den Wert basierend auf Ihren kumulierten Einzahlungen.

Die Tarifart Ihrer Versicherung hat ebenfalls einen großen Einfluss. Kapitalbildende Tarife, wie sie von Debeka, HUK-COBURG oder LV 1871 angeboten werden, weisen in der Regel einen höheren Rückkaufswert auf als reine Risikoversicherungen. Dies liegt daran, dass bei diesen Tarifen ein Teil Ihrer Beiträge in einen Sparanteil fließt.

Allerdings müssen Sie beachten, dass Abschluss- und Verwaltungskosten den Rückkaufswert mindern. Versicherer wie Zurich, Hannoversche und Gothaer ziehen diese Kosten von Ihren eingezahlten Beiträgen ab. Auch der Risikoanteil Ihrer Beiträge, der für den eigentlichen Versicherungsschutz verwendet wird, verringert den Rückkaufswert. Dies ist bei Anbietern wie R+V, Basler und Alte Leipziger der Fall.

Positiv auf den Rückkaufswert wirkt sich die Überschussbeteiligung aus, sofern Ihr Vertrag eine solche vorsieht. Versicherer wie die Württembergische oder Die Bayerische rechnen diese dem Rückkaufswert hinzu. Dagegen mindert ein eventueller Stornoabzug, den Anbieter wie Canada Life oder Swiss Life erheben können, den ausgezahlten Betrag.

Auch Ihr Alter bei Vertragsabschluss kann eine Rolle spielen. Bei Versicherern wie Continentale oder Condor kann ein jüngeres Eintrittsalter vorteilhaft für den Rückkaufswert sein. Zudem kann Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Wert beeinflussen. Anbieter wie ARAG oder Interrisk berücksichtigen dies in ihren Berechnungen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Rückkaufswert besonders in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung oft deutlich niedriger ausfällt als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Dies liegt daran, dass die Abschlusskosten in der Regel auf die ersten fünf Vertragsjahre verteilt werden.

Bevor Sie sich für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob dies die beste Option für Sie ist. Alternativen wie eine Beitragsfreistellung oder eine Reduzierung des Versicherungsschutzes können in manchen Fällen sinnvoller sein.

Möglichkeiten der Beitragsrückerstattung: Wie können Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, denken Sie in erster Linie an den Schutz im Ernstfall. Doch es gibt auch verschiedene Möglichkeiten, wie Sie von Ihrer Versicherung profitieren können, selbst wenn Sie nicht berufsunfähig werden. Diese Optionen zur Beitragsrückerstattung können Ihnen helfen, Ihre eingezahlten Beiträge zumindest teilweise zurückzuerhalten.

MöglichkeitBeschreibungBeispielanbieter
BeitragsrückgewährRückzahlung der eingezahlten Beiträge am VertragsendeAllianz, ERGO, AXA
ÜberschussbeteiligungJährliche Gutschrift von ÜberschüssenGenerali, Nürnberger, HDI
TeilrückkaufTeilweise Auszahlung des angesammelten KapitalsDebeka, HUK-COBURG, LV 1871
Beitragsfreie ZeitVorübergehende Aussetzung der BeitragszahlungZurich, Hannoversche, Gothaer
BeitragsreduktionDauerhafte Verringerung der BeitragshöheR+V, Basler, Alte Leipziger
TodesfallleistungAuszahlung an Hinterbliebene bei TodWürttembergische, Die Bayerische
SchlussüberschussbeteiligungZusätzliche Beteiligung am VertragsendeCanada Life, Swiss Life
Fondsgebundene BUKapitalaufbau durch FondsanlageContinentale, Condor
Dynamische AnpassungRegelmäßige Erhöhung von Beitrag und LeistungARAG, Interrisk
KarrieregarantieAnpassung bei beruflichem Aufstieg ohne GesundheitsprüfungVolkswohlbund, Dialog

Eine klassische Option ist die Beitragsrückgewähr, die von Anbietern wie Allianz, ERGO und AXA angeboten wird. Hierbei erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit Ihre eingezahlten Beiträge zurück, sofern Sie nicht berufsunfähig geworden sind. Diese Option erhöht zwar den Beitrag, bietet aber eine garantierte Rückzahlung.

Eine weitere Möglichkeit ist die Überschussbeteiligung, die von Versicherern wie Generali, Nürnberger und HDI angeboten wird. Hierbei werden Ihnen jährlich Überschüsse gutgeschrieben, die entweder zur Beitragsreduzierung verwendet oder angespart werden können.

Einige Anbieter wie Debeka, HUK-COBURG und LV 1871 bieten die Option eines Teilrückkaufs. Dabei können Sie einen Teil des angesammelten Kapitals während der Laufzeit auszahlen lassen, ohne den gesamten Vertrag zu kündigen.

In finanziell schwierigen Zeiten kann eine beitragsfreie Zeit hilfreich sein. Versicherer wie Zurich, Hannoversche und Gothaer ermöglichen es, die Beitragszahlung vorübergehend auszusetzen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Alternativ bieten Anbieter wie R+V, Basler und Alte Leipziger eine dauerhafte Beitragsreduktion an.

Einige Versicherungen, wie die Württembergische oder Die Bayerische, beinhalten eine Todesfallleistung. Dabei wird im Todesfall eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dies kann als eine Art Beitragsrückerstattung betrachtet werden, auch wenn sie nicht Ihnen selbst zugutekommt.

Eine interessante Option ist die Schlussüberschussbeteiligung, die von Anbietern wie Canada Life und Swiss Life angeboten wird. Hierbei erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit eine zusätzliche Beteiligung an den Überschüssen des Versicherers.

Fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherungen, wie sie von Continentale oder Condor angeboten werden, ermöglichen einen Kapitalaufbau durch Fondsanlage. Hier besteht die Chance auf höhere Renditen, allerdings auch mit entsprechendem Risiko.

Eine dynamische Anpassung, wie sie ARAG und Interrisk anbieten, erhöht regelmäßig sowohl den Beitrag als auch die Versicherungsleistung. Dies kann langfristig zu einem höheren Rückzahlungspotenzial führen.

Schließlich bieten einige Versicherer wie Volkswohlbund und Dialog eine Karrieregarantie.


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Alternativen zur Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, warum man über eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken könnte. Doch bevor man diesen Schritt geht, sollte man sich bewusst sein, dass es auch Alternativen gibt. Im Folgenden werden einige dieser Alternativen vorgestellt.

Beitragsfreistellung: Wie können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend aussetzen?

Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, kann die Beitragsfreistellung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Option sein. Diese Möglichkeit erlaubt es Ihnen, die Beitragszahlung vorübergehend auszusetzen, ohne den Versicherungsschutz vollständig zu verlieren. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile sowie die Bedingungen genau zu kennen.

AspektBeschreibungBeispielanbieter
Dauer der BeitragsfreistellungTemporär (meist 6-24 Monate) oder dauerhaftAllianz, ERGO, AXA
MindestversicherungssummeErforderlicher Mindestbetrag für BeitragsfreistellungGenerali (2.500€), Nürnberger (5.000€)
Auswirkung auf VersicherungsschutzReduzierung der VersicherungsleistungSwiss Life, Canada Life
WiederinkraftsetzungMöglichkeit zur Wiederaufnahme der BeitragszahlungDebeka, HUK-COBURG
FristenZeitraum für Beantragung und Dauer der BeitragsfreistellungZurich, Hannoversche
VoraussetzungenBedingungen für die Genehmigung einer BeitragsfreistellungGothaer, R+V
GebührenMögliche Kosten für die BeitragsfreistellungBasler, Alte Leipziger
Auswirkung auf ÜberschussbeteiligungÄnderungen bei der GewinnbeteiligungWürttembergische, Die Bayerische
Steuerliche AspekteMögliche steuerliche KonsequenzenHDI, Continentale
Alternative OptionenBeitragsstundung oder Beitragsreduktion als AlternativenARAG, InterRisk

Die Dauer der Beitragsfreistellung variiert je nach Versicherer. Während einige Anbieter wie Allianz, ERGO und AXA temporäre Freistellungen von 6 bis 24 Monaten anbieten, ermöglichen andere auch eine dauerhafte Beitragsfreistellung. Beachten Sie jedoch, dass eine dauerhafte Freistellung in der Regel zu einer erheblichen Reduzierung des Versicherungsschutzes führt.

Viele Versicherer haben eine Mindestversicherungssumme festgelegt, die für eine Beitragsfreistellung erforderlich ist. Bei der Generali beträgt diese beispielsweise 2.500 Euro, bei der Nürnberger 5.000 Euro. Unterschreitet Ihr Vertrag diesen Wert, ist eine Beitragsfreistellung möglicherweise nicht möglich.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Beitragsfreistellung Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz hat. In der Regel wird die Versicherungsleistung reduziert, da keine neuen Beiträge mehr eingezahlt werden. Anbieter wie Swiss Life und Canada Life berechnen die neue Versicherungsleistung basierend auf dem bisher angesparten Kapital.

Die meisten Versicherer, darunter Debeka und HUK-COBURG, bieten die Möglichkeit zur Wiederinkraftsetzung. Das bedeutet, Sie können die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Dabei ist es wichtig, die vom Versicherer gesetzten Fristen zu beachten. Zurich und Hannoversche haben beispielsweise klare Zeiträume für die Beantragung und Dauer der Beitragsfreistellung festgelegt.

Bevor Sie eine Beitragsfreistellung beantragen, sollten Sie die Voraussetzungen prüfen. Versicherer wie Gothaer und R+V haben bestimmte Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Beitragsfreistellung genehmigt wird. Einige Anbieter, wie Basler und Alte Leipziger, erheben möglicherweise Gebühren für die Durchführung einer Beitragsfreistellung.

Die Beitragsfreistellung kann auch Auswirkungen auf die Überschussbeteiligung haben. Versicherer wie die Württembergische und Die Bayerische passen in der Regel die Gewinnbeteiligung entsprechend an. Zudem sollten Sie die steuerlichen Aspekte berücksichtigen. HDI und Continentale weisen darauf hin, dass eine Beitragsfreistellung unter Umständen steuerliche Konsequenzen haben kann.

Stundung der Beiträge: Wie können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend aussetzen?

Die Stundung der Beiträge ist eine wichtige Option, wenn Sie vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kündigen möchten. Diese Möglichkeit erlaubt es Ihnen, die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

AspektBeschreibungBeispielanbieter
Maximale StundungsdauerZeitraum, für den Beiträge gestundet werden könnenAllianz (24 Monate), ERGO (12 Monate)
VoraussetzungenBedingungen für die Genehmigung einer StundungAXA (finanzielle Notlage), Generali (mind. 1 Jahr Vertragslaufzeit)
ZinsenAnfallende Zinsen während der StundungszeitZurich (zinslos), Hannoversche (marktübliche Zinsen)
RückzahlungsoptionenMöglichkeiten zur Begleichung der gestundeten BeiträgeDebeka (Ratenzahlung), HUK-COBURG (Einmalzahlung)
Auswirkung auf VersicherungsschutzFortbestand des vollen Schutzes während der StundungSwiss Life, Canada Life
Häufigkeit der StundungAnzahl möglicher Stundungen während der VertragslaufzeitGothaer (mehrfach möglich), R+V (einmalig)
MindestbeitragErforderlicher Mindestbeitrag für eine StundungBasler (25€ monatlich), Alte Leipziger (50€ monatlich)
StundungsgrundAkzeptierte Gründe für eine BeitragsstundungWürttembergische (Arbeitslosigkeit, Elternzeit), Die Bayerische (Sabbatical)
AntragsfristZeitraum, in dem die Stundung beantragt werden mussHDI (vor Fälligkeit), Continentale (bis 14 Tage nach Fälligkeit)
Alternative OptionenAndere Möglichkeiten bei ZahlungsschwierigkeitenARAG (Beitragsreduzierung), InterRisk (Beitragsfreistellung)

Die maximale Stundungsdauer variiert je nach Versicherer. Während die Allianz eine Stundung von bis zu 24 Monaten anbietet, gewährt die ERGO beispielsweise 12 Monate. Es ist wichtig, die Voraussetzungen für eine Stundung zu kennen. AXA verlangt etwa den Nachweis einer finanziellen Notlage, während die Generali eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr voraussetzt.

Ein wesentlicher Aspekt der Stundung ist die Frage der Zinsen. Einige Anbieter wie Zurich bieten eine zinslose Stundung an, während andere wie die Hannoversche marktübliche Zinsen berechnen. Nach Ablauf der Stundungszeit müssen Sie die aufgeschobenen Beiträge nachzahlen. Hier bieten Versicherer unterschiedliche Rückzahlungsoptionen an. Die Debeka ermöglicht beispielsweise eine Ratenzahlung, während die HUK-COBURG eine Einmalzahlung verlangt.

Ein großer Vorteil der Stundung ist, dass Ihr voller Versicherungsschutz während dieser Zeit bestehen bleibt. Dies bestätigen Anbieter wie Swiss Life und Canada Life ausdrücklich. Die Häufigkeit, mit der Sie eine Stundung in Anspruch nehmen können, variiert ebenfalls. Bei der Gothaer ist eine mehrfache Stundung möglich, während die R+V diese Option nur einmalig anbietet.

Beachten Sie auch, dass einige Versicherer einen Mindestbeitrag für die Stundung festlegen. Bei der Basler beträgt dieser 25€ monatlich, bei der Alten Leipziger 50€. Die akzeptierten Gründe für eine Beitragsstundung können ebenfalls unterschiedlich sein. Die Württembergische akzeptiert beispielsweise Arbeitslosigkeit und Elternzeit als Gründe, während Die Bayerische auch ein Sabbatical als Grund anerkennt.

Die Antragsfrist für eine Stundung ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Während die HDI verlangt, dass der Antrag vor der Fälligkeit des Beitrags gestellt wird, gewährt die Continentale eine Frist von bis zu 14 Tagen nach Fälligkeit. Sollte eine Stundung für Sie nicht in Frage kommen, bieten viele Versicherer alternative Optionen bei Zahlungsschwierigkeiten an. Die ARAG ermöglicht beispielsweise eine Beitragsreduzierung, während InterRisk eine Beitragsfreistellung anbietet.

Tarifwechsel und Anpassung: Wie optimieren Sie Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ein Tarifwechsel oder eine Anpassung Ihrer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, wenn Sie mit Ihrem aktuellen Vertrag unzufrieden sind oder Ihre Lebensumstände sich geändert haben. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, in einen neueren Tarif zu wechseln oder den bestehenden Vertrag anzupassen, ohne den Versicherungsschutz vollständig aufgeben zu müssen.

AspektBeschreibungBeispielanbieter
TarifwechselrechtMöglichkeit, in einen neueren Tarif zu wechselnAllianz, AXA
GesundheitsprüfungErforderlichkeit einer erneuten GesundheitsprüfungERGO (keine Prüfung), Generali (vereinfachte Prüfung)
BeitragsanpassungVeränderung der Beitragshöhe nach TarifwechselHUK-COBURG (individuell), Zurich (meist günstiger)
LeistungsumfangÄnderungen im Versicherungsschutz nach WechselDebeka (erweiterte Leistungen), Hannoversche (gleicher Umfang)
WechselzeitpunktFristen oder Zeitpunkte für einen TarifwechselGothaer (jederzeit), R+V (zum Jahresende)
RückwirkungMöglichkeit eines rückwirkenden TarifwechselsSwiss Life (nicht möglich), Canada Life (in Ausnahmefällen)
KündigungsfristenFristen bei Kündigung nach TarifwechselWürttembergische (1 Monat), Die Bayerische (3 Monate)
AnpassungsoptionenMöglichkeiten zur Vertragsanpassung ohne TarifwechselHDI (Nachversicherungsgarantie), Continentale (Dynamik)
WechselgebührenKosten für einen TarifwechselBasler (kostenfrei), Alte Leipziger (Verwaltungsgebühr)
BeratungUnterstützung beim TarifwechselARAG (persönlicher Berater), InterRisk (Online-Tool)

Große Anbieter wie die Allianz und AXA räumen ihren Kunden ein Tarifwechselrecht ein. Dies ermöglicht es Ihnen, von verbesserten Bedingungen oder günstigeren Konditionen zu profitieren, die in neueren Tarifen angeboten werden. Ein wichtiger Aspekt beim Tarifwechsel ist die Frage der Gesundheitsprüfung. Während einige Versicherer wie die ERGO keine erneute Prüfung verlangen, führt die Generali eine vereinfachte Gesundheitsprüfung durch.

Die Beitragshöhe kann sich nach einem Tarifwechsel verändern. Bei der HUK-COBURG wird dies individuell berechnet, während Zurich angibt, dass die Beiträge in den meisten Fällen günstiger werden. Der Leistungsumfang kann sich ebenfalls ändern. Die Debeka bietet beispielsweise oft erweiterte Leistungen in neueren Tarifen an, während die Hannoversche in der Regel den gleichen Umfang beibehält.

Der Zeitpunkt für einen Tarifwechsel variiert je nach Anbieter. Bei der Gothaer ist ein Wechsel jederzeit möglich, während die R+V dies nur zum Jahresende erlaubt. Eine rückwirkende Änderung ist bei den meisten Versicherern wie Swiss Life nicht möglich, Canada Life lässt dies jedoch in Ausnahmefällen zu.

Beachten Sie auch die Kündigungsfristen nach einem Tarifwechsel. Die Württembergische setzt beispielsweise eine einmonatige Frist, während Die Bayerische drei Monate vorsieht. Neben dem Tarifwechsel bieten viele Versicherer auch andere Anpassungsoptionen. Die HDI bietet eine Nachversicherungsgarantie, die Continentale eine Dynamik-Option.

Die Kosten für einen Tarifwechsel können variieren. Während die Basler den Wechsel kostenfrei anbietet, erhebt die Alte Leipziger eine Verwaltungsgebühr. Um die beste Entscheidung zu treffen, ist eine gute Beratung unerlässlich. Die ARAG stellt einen persönlichen Berater zur Verfügung, während InterRisk ein Online-Tool zur Verfügung stellt.

Ein Tarifwechsel oder eine Anpassung kann eine gute Möglichkeit sein, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu optimieren, ohne sie komplett zu kündigen. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und sich umfassend beraten zu lassen. Vergleichen Sie die Optionen verschiedener Anbieter und prüfen Sie, ob ein Wechsel oder eine Anpassung in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigt, hat dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Punkte erläutert.

Leistungen nach Kündigung: Was bleibt von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung übrig?

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte wohlüberlegt sein, da sie weitreichende Konsequenzen haben kann. Es ist wichtig zu verstehen, welche Leistungen Sie nach einer Kündigung erwarten können und welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen.

AspektBeschreibungBeispielanbieter
RückkaufswertAuszahlung des angesparten KapitalsAllianz (abhängig von Vertragsdauer), AXA (bei Kündigung nach 2 Jahren)
Beitragsfreie FortführungReduzierte Versicherungsleistung ohne weitere BeitragszahlungERGO (ab 5 Jahren Laufzeit), Generali (individuell berechenbar)
WiederinkraftsetzungMöglichkeit zur Reaktivierung des VertragsHUK-COBURG (innerhalb 6 Monate), Zurich (bis zu 3 Jahre)
StornogebührenKosten bei vorzeitiger VertragskündigungDebeka (keine Gebühren), Hannoversche (pauschal 50 Euro)
KündigungsfristZeitraum zwischen Kündigung und VertragsendeGothaer (3 Monate zum Jahresende), R+V (monatlich möglich)
TeilkündigungOption zur teilweisen Reduzierung des VersicherungsschutzesSwiss Life (ab 10% Reduzierung), Canada Life (mindestens 25%)
BeitragsrückgewährRückzahlung eingezahlter Beiträge bei KündigungWürttembergische (keine Rückgewähr), Die Bayerische (teilweise Rückgewähr)
Umwandlung in andere VersicherungsformMöglichkeit zur Umwandlung in eine andere VersicherungsartHDI (in Risikolebensversicherung), Continentale (in private Rentenversicherung)
Steuerliche AuswirkungenSteuerliche Behandlung bei Kündigung oder AuszahlungBasler (steuerfrei bei Auszahlung), Alte Leipziger (ggf. Steuerpflicht)
SonderkündigungsrechtAußerordentliche KündigungsmöglichkeitenARAG (bei Beitragserhöhung), InterRisk (bei Umzug ins Ausland)

Ein wesentlicher Aspekt bei der Kündigung ist der mögliche Rückkaufswert. Dies ist der Betrag, den Sie bei vorzeitiger Vertragsauflösung erhalten können. Die Allianz beispielsweise berechnet diesen Wert abhängig von der bisherigen Vertragsdauer, während die AXA einen Rückkaufswert erst nach zwei Jahren Laufzeit anbietet.

Eine Alternative zur vollständigen Kündigung ist die beitragsfreie Fortführung des Vertrags. Bei dieser Option wird der Versicherungsschutz reduziert, aber Sie müssen keine weiteren Beiträge zahlen. Die ERGO bietet diese Möglichkeit ab einer Laufzeit von fünf Jahren an, während die Generali dies individuell berechnet.

Sollten Sie Ihre Entscheidung zur Kündigung überdenken, bieten viele Versicherer eine Wiederinkraftsetzung an. Die HUK-COBURG ermöglicht dies innerhalb von sechs Monaten, die Zurich sogar bis zu drei Jahre nach der Kündigung.

Bei der Kündigung sollten Sie auch mögliche Stornogebühren berücksichtigen. Während die Debeka keine Gebühren erhebt, berechnet die Hannoversche eine pauschale Gebühr von 50 Euro. Die Kündigungsfristen variieren ebenfalls: Bei der Gothaer beträgt sie drei Monate zum Jahresende, während die R+V eine monatliche Kündigung ermöglicht.

Einige Versicherer wie Swiss Life und Canada Life bieten die Option einer Teilkündigung, bei der Sie den Versicherungsschutz teilweise reduzieren können. Dies kann eine sinnvolle Alternative zur vollständigen Kündigung sein.

Die Frage der Beitragsrückgewähr ist ein weiterer wichtiger Punkt. Während die Württembergische keine Rückgewähr vorsieht, bietet Die Bayerische eine teilweise Rückzahlung der eingezahlten Beiträge an.

Manche Versicherer ermöglichen auch die Umwandlung in eine andere Versicherungsform. Die HDI bietet beispielsweise die Umwandlung in eine Risikolebensversicherung an, während die Continentale eine Umwandlung in eine private Rentenversicherung ermöglicht.

Einfluss auf bestehende Zusatzversicherungen: Was passiert bei Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kündigen, stellt sich oft die Frage, wie sich dies auf bestehende Zusatzversicherungen auswirkt. Die Antwort darauf kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragsgestaltung unterschiedlich ausfallen.

ZusatzversicherungAuswirkung der KündigungBeispielanbieter
RisikolebensversicherungOft separat fortführbarAllianz, ERGO
UnfallzusatzversicherungMeist eigenständig weiterführbarAXA, Generali
PflegerentenversicherungKann häufig unabhängig bestehen bleibenZurich, Hannoversche
Schwere-Krankheiten-VorsorgeTeilweise als Einzelvertrag fortsetzbarCanada Life, Swiss Life
ErwerbsunfähigkeitsversicherungOft an BU gekoppelt, fällt meist wegAlte Leipziger, Continentale
GrundfähigkeitsversicherungManchmal als separate Police fortführbarDie Bayerische, Nürnberger
HinterbliebenenrenteHäufig an Hauptvertrag gebunden, entfällt oftHDI, Gothaer
Beitragsbefreiung bei BerufsunfähigkeitEntfällt in der RegelR+V, Württembergische
DynamikanpassungEndet mit Kündigung der HauptversicherungARAG, InterRisk
ArbeitsunfähigkeitsklauselMeist nicht eigenständig fortführbarBasler, HUK-COBURG

Eine häufige Zusatzversicherung ist die Risikolebensversicherung. Bei vielen Anbietern wie der Allianz oder ERGO kann diese auch nach Kündigung der BU separat fortgeführt werden. Dies ermöglicht Ihnen, den Todesfallschutz aufrechtzuerhalten, auch wenn Sie sich gegen die Fortführung der Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden.

Ähnlich verhält es sich oft mit Unfallzusatzversicherungen. Versicherer wie AXA und Generali bieten in der Regel die Möglichkeit, diese Zusatzversicherung eigenständig weiterzuführen. Dies kann sinnvoll sein, da der Unfallschutz unabhängig von einer möglichen Berufsunfähigkeit relevant bleibt.

Pflegerentenversicherungen können bei Anbietern wie Zurich oder der Hannoverschen häufig als eigenständige Policen bestehen bleiben. Dies ist besonders wichtig, da der Pflegefall nicht zwangsläufig mit einer Berufsunfähigkeit einhergeht und eine separate Absicherung sinnvoll sein kann.

Bei der Schwere-Krankheiten-Vorsorge, auch bekannt als Dread-Disease-Versicherung, bieten einige Versicherer wie Canada Life oder Swiss Life die Möglichkeit, diese als Einzelvertrag fortzusetzen. Dies kann vorteilhaft sein, da schwere Erkrankungen unabhängig von einer Berufsunfähigkeit auftreten können.

Anders sieht es oft bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen aus. Diese sind häufig eng an die BU gekoppelt und fallen bei einer Kündigung meist weg. Versicherer wie die Alte Leipziger oder Continentale bieten hier in der Regel keine separate Fortführungsmöglichkeit.

Grundfähigkeitsversicherungen können bei einigen Anbietern wie Die Bayerische oder Nürnberger als separate Policen fortgeführt werden. Dies kann eine sinnvolle Option sein, wenn Sie zwar auf den umfassenden BU-Schutz verzichten möchten, aber dennoch eine Absicherung für den Verlust grundlegender Fähigkeiten wünschen.

Hinterbliebenenrenten sind oft eng an den Hauptvertrag gebunden und entfallen bei einer Kündigung. Versicherer wie HDI oder Gothaer bieten hier in der Regel keine separate Weiterführung an.

Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist naturgemäß direkt an die BU gekoppelt und entfällt bei einer Kündigung. Dies gilt für nahezu alle Anbieter, einschließlich R+V und Württembergische.

Auch Dynamikanpassungen, die bei Versicherern wie ARAG oder InterRisk angeboten werden, enden in der Regel mit der Kündigung der Hauptversicherung. Dies ist logisch, da die Anpassung der Versicherungssumme an die Inflation nur für bestehende Verträge relevant ist.

Arbeitsunfähigkeitsklauseln, die von Anbietern wie Basler oder HUK-COBURG angeboten werden, sind meist nicht eigenständig fortführbar. Sie sind eng mit der BU verknüpft und verlieren bei deren Kündigung ihre Gültigkeit.

Wichtige Aspekte beim Kündigungsprozess

Beim Kündigungsprozess einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Eine außerordentliche Kündigung kann in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung, erfolgen.

Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen: Wie beeinflussen sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt die Gesundheitsprüfung eine zentrale Rolle. Vorerkrankungen können dabei erheblichen Einfluss auf die Konditionen oder sogar die Möglichkeit des Vertragsabschlusses haben. Es ist wichtig, dass Sie die verschiedenen Aspekte und möglichen Auswirkungen verstehen.

AspektAuswirkungBeispielanbieter
Chronische ErkrankungenMöglicher Risikozuschlag oder AusschlussAllianz, ERGO
Psychische VorerkrankungenOft schwierig zu versichern, evtl. WartezeitenAXA, Generali
RückenproblemeHäufig mit Zuschlag oder AusschlussklauselZurich, Hannoversche
AllergienJe nach Schweregrad unterschiedliche BewertungCanada Life, Swiss Life
Vorerkrankungen > 5 Jahre zurückOft weniger problematischAlte Leipziger, Continentale
Aktuelle BehandlungenKönnen zu Aufschub der Entscheidung führenDie Bayerische, Nürnberger
BMI über 30Möglicher RisikozuschlagHDI, Gothaer
VoroperationenAbhängig von Art und ZeitpunktR+V, Württembergische
MedikamenteneinnahmeKann zu Nachfragen oder Zuschlägen führenARAG, InterRisk
GesundheitsfragebogenWichtig für genaue und ehrliche AngabenBasler, HUK-COBURG
ArztberichteKönnen zur genaueren Risikoeinschätzung angefordert werdenLV 1871, Volkswohl Bund
RisikovoranfrageMöglichkeit zur anonymen VorprüfungDebeka, Provinzial

Chronische Erkrankungen stellen für Versicherer oft ein erhöhtes Risiko dar. Anbieter wie die Allianz oder ERGO können in solchen Fällen einen Risikozuschlag erheben oder bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Bei psychischen Vorerkrankungen zeigen sich Versicherer wie AXA oder Generali häufig besonders vorsichtig. Hier kann es zu Schwierigkeiten beim Abschluss kommen oder es werden Wartezeiten festgelegt.

Rückenprobleme sind ein häufiger Grund für Berufsunfähigkeit und werden daher von Versicherern genau geprüft. Zurich oder die Hannoversche könnten hier Zuschläge oder Ausschlussklauseln in den Vertrag aufnehmen. Allergien werden je nach Schweregrad unterschiedlich bewertet. Anbieter wie Canada Life oder Swiss Life prüfen hier im Einzelfall.

Vorerkrankungen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, werden von Versicherern wie der Alten Leipziger oder Continentale oft weniger kritisch gesehen. Aktuelle Behandlungen können hingegen bei Anbietern wie Die Bayerische oder Nürnberger zu einem Aufschub der Entscheidung führen, bis die Behandlung abgeschlossen ist.

Ein hoher Body-Mass-Index (BMI) über 30 kann bei Versicherern wie HDI oder Gothaer zu Risikozuschlägen führen. Voroperationen werden abhängig von Art und Zeitpunkt bewertet. R+V und Württembergische prüfen hier individuell. Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten kann bei ARAG oder InterRisk zu Nachfragen oder Zuschlägen führen.

Der Gesundheitsfragebogen ist ein zentrales Element der Risikoprüfung. Es ist entscheidend, dass Sie hier genaue und ehrliche Angaben machen. Versicherer wie Basler oder HUK-COBURG legen großen Wert auf vollständige Informationen. In manchen Fällen können Arztberichte zur genaueren Risikoeinschätzung angefordert werden, wie es beispielsweise die LV 1871 oder der Volkswohl Bund praktizieren.

Eine Möglichkeit, vorab die Chancen auf einen Versicherungsabschluss zu prüfen, bietet die Risikovoranfrage. Anbieter wie Debeka oder Provinzial ermöglichen eine anonyme Vorprüfung, ohne dass diese Einfluss auf spätere Anträge hat.

Verweisungsklauseln und Ausschlüsse: Wie beeinflussen sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung?

Beim Abschluss oder der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielen Verweisungsklauseln und Ausschlüsse eine entscheidende Rolle. Diese Vertragselemente können erheblichen Einfluss auf den Leistungsumfang und die Bedingungen Ihrer Versicherung haben.

AspektBedeutungBeispielanbieter
Abstrakte VerweisungVersicherer kann auf andere Berufe verweisenAllianz, ERGO
Konkrete VerweisungVerweis nur auf tatsächlich ausgeübte TätigkeitAXA, Generali
Verzicht auf abstrakte VerweisungBessere Bedingungen für VersicherteHannoversche, Zurich
Ausschluss psychischer ErkrankungenHäufig bei VorerkrankungenNürnberger, Die Bayerische
Ausschluss von RückenleidenOft bei VorbelastungenHDI, Gothaer
Ausschluss bestimmter SportartenBei risikoreichen HobbysARAG, InterRisk
NachversicherungsgarantieAnpassung ohne erneute GesundheitsprüfungSwiss Life, Canada Life
InfektionsklauselWichtig für medizinische BerufeAlte Leipziger, Continentale
Weltweiter SchutzGeltungsbereich der VersicherungR+V, Württembergische
Verzicht auf §19 VVGKeine Anfechtung bei unverschuldeter AnzeigepflichtverletzungBasler, HUK-COBURG
TeilzeitklauselSchutz auch bei Reduzierung der ArbeitszeitLV 1871, Volkswohl Bund
PrognosezeitraumDauer der voraussichtlichen BerufsunfähigkeitDebeka, Provinzial

Eine der wichtigsten Klauseln ist die Verweisungsklausel. Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen, auch wenn Sie diesen aktuell nicht ausüben. Anbieter wie Allianz oder ERGO verwenden oft solche Klauseln. Im Gegensatz dazu steht die konkrete Verweisung, bei der nur auf tatsächlich ausgeübte Tätigkeiten verwiesen werden kann. AXA und Generali bieten häufig Verträge mit konkreter Verweisung an.

Einige Versicherer, wie die Hannoversche oder Zurich, verzichten gänzlich auf die abstrakte Verweisung, was für Sie als Versicherten vorteilhaft sein kann. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, im Ernstfall Leistungen zu erhalten.

Ausschlüsse sind ein weiterer kritischer Punkt in BU-Verträgen. Bei Vorerkrankungen werden oft bestimmte Krankheitsbilder vom Versicherungsschutz ausgenommen. So schließen Nürnberger oder Die Bayerische bei entsprechender Vorgeschichte häufig psychische Erkrankungen aus. Rückenleiden sind ein weiterer häufiger Ausschlussgrund, besonders bei Anbietern wie HDI oder Gothaer, wenn bereits Vorbelastungen bestehen.

Auch bestimmte Sportarten oder Hobbys können zu Ausschlüssen führen. ARAG und InterRisk prüfen beispielsweise genau, ob risikoreiche Freizeitaktivitäten vorliegen. Um solche Einschränkungen zu vermeiden, ist es wichtig, beim Vertragsabschluss alle relevanten Informationen offenzulegen.

Eine Nachversicherungsgarantie, wie sie Swiss Life oder Canada Life anbieten, kann sehr wertvoll sein. Sie ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung an veränderte Lebensumstände anzupassen.

Für Beschäftigte im Gesundheitswesen ist die Infektionsklausel bedeutsam. Versicherer wie Alte Leipziger oder Continentale bieten spezielle Bedingungen für diese Berufsgruppen an. Der weltweite Schutz, den R+V und Württembergische gewähren, ist besonders für Personen interessant, die häufig im Ausland arbeiten oder leben.

Ein Verzicht auf §19 VVG, wie ihn Basler oder HUK-COBURG anbieten, schützt Sie vor Anfechtung des Vertrags bei unverschuldeten Anzeigepflichtverletzungen. Die Teilzeitklausel, die beispielsweise LV 1871 und Volkswohl Bund in ihre Verträge aufnehmen, sichert Sie auch bei einer Reduzierung Ihrer Arbeitszeit ab.

Finanzielle und rechtliche Überlegungen

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig geplant werden sollte. Sowohl finanzielle als auch rechtliche Aspekte sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Steuerliche Aspekte: Wie wirkt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf Ihre Steuererklärung aus?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen oder kündigen, spielen steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Die korrekte Handhabung kann Ihnen finanzielle Vorteile bringen und sollte bei Ihrer Entscheidung berücksichtigt werden.

AspektErklärungBeispielanbieter
Steuerliche Absetzbarkeit der BeiträgeAls Sonderausgaben in der SteuererklärungAllianz, AXA
Versteuerung der BU-RenteErtragsanteilsbesteuerungERGO, Generali
BU als Zusatzversicherung zur Rürup-RenteHöhere steuerliche AbsetzbarkeitDeutsche Rententversicherung, Hannoversche
Betriebliche BerufsunfähigkeitsversicherungSteuervorteile durch GehaltsumwandlungSwiss Life, Zurich
BeitragsrückgewährSteuerliche Behandlung bei VertragsendeNürnberger, Die Bayerische
Höchstbetrag für VorsorgeaufwendungenBegrenzung der steuerlichen AbsetzbarkeitHDI, Gothaer
Progression bei BU-RentenAuswirkung auf den persönlichen SteuersatzARAG, InterRisk
Steuerfreie KapitalabfindungBei einmaligen LeistungenCanada Life, Alte Leipziger
Steuerliche Behandlung bei KündigungMögliche NachversteuerungR+V, Württembergische
Kombination mit RentenversicherungSteuerliche Vorteile durch KoppelungBasler, HUK-COBURG
Steuerliche Aspekte bei BerufsgruppenUnterschiede je nach TätigkeitLV 1871, Volkswohl Bund
Steuerprogression im LeistungsfallAuswirkung auf das GesamteinkommenDebeka, Provinzial

Grundsätzlich können Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen. Sie fallen unter die Kategorie der Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung. Anbieter wie Allianz oder AXA weisen ihre Kunden oft auf diese Möglichkeit hin. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, den Sie beachten müssen. HDI und Gothaer informieren ihre Versicherten in der Regel über diese Begrenzung.

Im Leistungsfall wird die BU-Rente nach dem Ertragsanteil besteuert. ERGO und Generali erläutern in ihren Unterlagen oft, wie sich dies auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt. Dabei ist zu beachten, dass die zusätzlichen Einkünfte zu einer höheren Steuerprogression führen können. ARAG und InterRisk bieten häufig Beratung zu diesem Thema an.

Eine besonders vorteilhafte steuerliche Konstruktion ergibt sich, wenn die BU als Zusatzversicherung zu einer Rürup-Rente abgeschlossen wird. Die Deutsche Rentenversicherung und die Hannoversche informieren über die damit verbundene höhere steuerliche Absetzbarkeit. Auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung, wie sie Swiss Life oder Zurich anbieten, kann durch Gehaltsumwandlung steuerliche Vorteile bringen.

Bei Verträgen mit Beitragsrückgewähr, die Anbieter wie Nürnberger oder Die Bayerische im Portfolio haben, ist die steuerliche Behandlung bei Vertragsende zu beachten. Hier kann es zu einer Nachversteuerung kommen, über die R+V und Württembergische ihre Kunden in der Regel aufklären.

Einige Versicherer, wie Canada Life oder Alte Leipziger, bieten die Möglichkeit einer steuerfreien Kapitalabfindung bei einmaligen Leistungen. Dies kann in bestimmten Situationen vorteilhaft sein, sollte aber im Einzelfall geprüft werden.

Die Kombination einer BU mit einer Rentenversicherung, wie sie Basler oder HUK-COBURG anbieten, kann ebenfalls steuerliche Vorteile durch die Koppelung bringen. LV 1871 und Volkswohl Bund weisen oft darauf hin, dass die steuerlichen Aspekte je nach Berufsgruppe variieren können.

Bei einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu beachten, dass es zu einer Nachversteuerung kommen kann, wenn in der Vergangenheit Steuervergünstigungen in Anspruch genommen wurden. Debeka und Provinzial informieren ihre Kunden in der Regel über diese möglichen Konsequenzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Was müssen Sie bei der Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung beachten?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen möchten, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Eine korrekte Kündigung kann Ihnen Zeit, Geld und mögliche rechtliche Komplikationen ersparen.

AspektErklärungBeispielanbieter
KündigungsfristMeist zum Ende des Versicherungsjahres oder der ZahlungsperiodeAllianz, AXA
Form der KündigungSchriftlich, oft per Einschreiben empfohlenERGO, Generali
MindestvertragslaufzeitHäufig 12 Monate, kann variierenHUK-COBURG, Debeka
RückkaufswertBei Kündigung fälliger Betrag, oft geringNürnberger, Zurich
BeitragsfreistellungAlternative zur KündigungDeutsche Ärzteversicherung, Hannoversche
Widerrufsrecht14 Tage nach VertragsabschlussGothaer, HDI
SonderkündigungsrechtBei Beitragserhöhung oder LeistungskürzungR+V, Württembergische
NachversicherungsgarantieVerlust bei KündigungDie Bayerische, LV 1871
Verzicht auf ordentliches KündigungsrechtBei manchen AnbieternCanada Life, Basler
KündigungsfolgenVerlust des VersicherungsschutzesInterRisk, ARAG
WiederinkraftsetzungMöglichkeit nach Kündigung, oft zeitlich begrenztSwiss Life, Alte Leipziger
StornogebührenMögliche zusätzliche Kosten bei KündigungCosmos Direkt, Continentale

Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Viele Versicherer, wie ERGO und Generali, empfehlen sogar, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist, die meist zum Ende des Versicherungsjahres oder der Zahlungsperiode gilt. Allianz und AXA informieren ihre Kunden in der Regel detailliert über diese Fristen.

Es ist wichtig zu wissen, dass viele Verträge eine Mindestvertragslaufzeit haben, oft 12 Monate. HUK-COBURG und Debeka weisen ihre Versicherten häufig auf diese Bedingung hin. Sollten Sie innerhalb dieser Frist kündigen wollen, könnte dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Bei einer Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Rückkaufswert. Allerdings fällt dieser, besonders in den ersten Jahren, oft gering aus. Nürnberger und Zurich klären ihre Kunden in der Regel über die Höhe des zu erwartenden Rückkaufswerts auf.

Eine Alternative zur Kündigung kann die Beitragsfreistellung sein. Hierbei bleibt der Vertrag bestehen, Sie zahlen jedoch keine Beiträge mehr und erhalten im Gegenzug eine reduzierte Versicherungsleistung. Die Deutsche Ärzteversicherung und die Hannoversche bieten diese Option oft an.

Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Gothaer und HDI informieren ihre Neukunden standardmäßig über dieses Recht. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder die Leistungen kürzt. R+V und Württembergische weisen ihre Versicherten in solchen Fällen auf dieses Recht hin.

Bei einer Kündigung verlieren Sie nicht nur Ihren Versicherungsschutz, sondern auch eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wie die Nachversicherungsgarantie. Die Bayerische und LV 1871 machen ihre Kunden oft auf diesen Aspekt aufmerksam.

Einige Anbieter, wie Canada Life und Basler, verzichten in ihren Verträgen auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Dies bietet Ihnen als Versicherungsnehmer zusätzliche Sicherheit.

Nach einer Kündigung besteht bei manchen Versicherern die Möglichkeit einer Wiederinkraftsetzung. Swiss Life und Alte Leipziger bieten diese Option oft für einen begrenzten Zeitraum an. Beachten Sie jedoch, dass hierbei möglicherweise eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Beratung und Unterstützung suchen

Wenn es um die Kündigung einer Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung geht, kann es hilfreich sein, professionelle Versicherungsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein unabhängiger Ratgeber oder Versicherungsberater kann dabei helfen, den Versicherungsvertrag zu verstehen und die besten Optionen für eine Kündigung zu finden.

Professionelle Versicherungsberatung

Ein Versicherungsberater kann dem Versicherungsnehmer helfen, den Versicherungsvertrag und die Bedingungen zu verstehen. Sie können auch bei der Erstellung einer Kündigungserklärung und der Überprüfung der Kündigung helfen. Ein unabhängiger Ratgeber kann auch helfen, die besten Optionen für eine neue Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu finden, wenn der Versicherungsnehmer eine neue Versicherung benötigt.

Umgang mit Streitigkeiten

Es kann vorkommen, dass es zu Streitigkeiten zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft kommt. Wenn dies der Fall ist, kann es hilfreich sein, einen Anwalt zu kontaktieren, der sich auf Versicherungsrecht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann dem Versicherungsnehmer helfen, seine Rechte zu verstehen und bei der Lösung von Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft helfen.

In jedem Fall ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer sich Zeit nimmt, um die Bedingungen des Vertrags zu verstehen und alle Optionen für eine Kündigung oder Änderung der Berufs­un­fähig­keits­ver­siche­rung zu prüfen. Bei Fragen oder Problemen sollte er sich an einen unabhängigen Ratgeber, einen Versicherungsberater oder einen Anwalt wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen und was passiert mit dem Rückkaufswert?

Um Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben an Ihren Versicherer senden. Es wird empfohlen, dies per Einschreiben zu tun, um den Zugang nachweisen zu können. Beachten Sie die in Ihrem Vertrag festgelegte Kündigungsfrist, die meist zum Ende des Versicherungsjahres oder der Zahlungsperiode gilt.

Was den Rückkaufswert betrifft, so ist es wichtig zu wissen, dass bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel kein Rückkaufswert ausgezahlt wird. Dies liegt daran, dass es sich um eine reine Risikoversicherung handelt, bei der kein Kapital angespart wird. Anders verhält es sich, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung kombiniert ist. In diesem Fall kann ein Rückkaufswert fällig werden, der jedoch oft gering ausfällt, besonders in den ersten Vertragsjahren.

Ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen und die Beiträge zurückerstattet zu bekommen?

In der Regel ist es nicht möglich, bei der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung die bereits gezahlten Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, bei der die Beiträge für den Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit verwendet werden.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen:

  1. Wenn Sie innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kündigen, erhalten Sie alle gezahlten Beiträge zurück.
  2. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr, einem speziellen Tarif, der jedoch selten angeboten wird, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Beiträge zurückerhalten.
  3. Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer kapitalbildenden Komponente kombiniert ist, wie etwa einer Rentenversicherung, kann bei Kündigung ein Rückkaufswert ausgezahlt werden. Dieser entspricht jedoch nicht den eingezahlten Beiträgen und fällt oft deutlich geringer aus.

Welche Schritte sind für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erforderlich?

Für die Kündigung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Überprüfen Sie Ihren Vertrag: Informieren Sie sich über die Kündigungsfrist und eventuelle Mindestvertragslaufzeiten.
  2. Verfassen Sie ein Kündigungsschreiben: Dieses sollte Ihre Versicherungsnummer, Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie eine eindeutige Kündigungserklärung enthalten.
  3. Senden Sie das Schreiben: Versenden Sie das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben an Ihren Versicherer, um den Zugang nachweisen zu können.
  4. Beachten Sie die Kündigungsfrist: Die Kündigung wird meist zum Ende des Versicherungsjahres oder der Zahlungsperiode wirksam.
  5. Prüfen Sie Alternativen: Erwägen Sie vor der Kündigung Optionen wie eine Beitragsfreistellung oder Reduzierung der Versicherungssumme.
  6. Bestätigung abwarten: Warten Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Kündigung durch Ihren Versicherer.
  7. Neuen Versicherungsschutz sichern: Falls nötig, sorgen Sie für einen alternativen Versicherungsschutz, bevor Ihre bestehende Police ausläuft.

Bedenken Sie, dass eine Kündigung wohlüberlegt sein sollte, da Sie damit Ihren Versicherungsschutz verlieren und eine spätere Neuaufnahme aufgrund von Alters- oder Gesundheitsgründen schwierig oder teurer sein kann.

Wann ist der optimale Zeitpunkt, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen?

Der optimale Zeitpunkt für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von individuellen Umständen ab. Generell gilt:

  1. Eine Kündigung ist zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich, wobei dies nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entsprechen muss.
  2. Eine Kündigung sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Sie einen neuen, besseren oder günstigeren Vertrag abschließen können.
  3. Wenn Sie finanziell abgesichert sind und auch im Falle einer Berufsunfähigkeit über die Runden kommen können, könnte eine Kündigung kurz vor Laufzeitende in Erwägung gezogen werden.
  4. Es ist wichtig zu bedenken, dass mit zunehmendem Alter oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands ein Neuabschluss schwieriger oder teurer werden kann.

Ist es ratsam, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen?

Die Entscheidung, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen, sollte sorgfältig abgewogen werden:

  1. Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn die aktuelle Versicherung Leistungsdefizite aufweist oder zu teuer ist.
  2. Vor einer Kündigung sollten Sie prüfen, ob Sie bei einem neuen Anbieter bessere Konditionen erhalten können. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Ihr aktuelles Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihren Beruf.
  3. Es ist ratsam, erst dann zu kündigen, wenn Sie einen neuen, verbesserten Vertrag abgeschlossen haben. So vermeiden Sie Lücken in Ihrem Versicherungsschutz.
  4. Beachten Sie, dass ein Wechsel nicht immer vorteilhaft ist. Bei jedem Versicherungswechsel besteht ein Kündigungsrecht, aber die Konditionen eines neuen Vertrags können ungünstiger ausfallen.

Welche Fristen müssen bei der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beachtet werden?

Bei der Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind folgende Fristen zu beachten:

  1. Die Kündigung ist in der Regel zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Das Versicherungsjahr muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen.
  2. Es gibt oft eine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist, die Sie in Ihren Versicherungsunterlagen finden. Diese beträgt üblicherweise einen bis drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres.
  3. Einige Versicherer ermöglichen auch eine kurzfristige Kündigung, aber dies ist eher die Ausnahme als die Regel.
  4. Beachten Sie, dass es bei einigen Verträgen eine Mindestlaufzeit geben kann, während der eine Kündigung nicht möglich ist.
  5. Wenn Sie innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsabschluss kündigen (Widerrufsfrist), können Sie dies ohne Einhaltung besonderer Fristen tun.

Es ist wichtig, die genauen Bedingungen in Ihrem individuellen Vertrag zu prüfen, da die Fristen von Versicherer zu Versicherer variieren können. Um sicherzugehen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eintrifft, empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben zu versenden und genügend Zeit einzuplanen.

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