Wenn es um die finanzielle Absicherung im Falle von Berufsunfähigkeit oder Unfällen geht, stehen viele Menschen vor der Frage, welche Versicherung die sinnvollere Wahl ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und die Unfallversicherung bieten unterschiedliche Schutzleistungen, die Ihre individuelle Situation berücksichtigen sollten.
Kriterium | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Leistungsauslöser | Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall | Nur unfallbedingte Invalidität |
Leistungsumfang | Monatliche Rente | Einmalige oder monatliche Zahlung |
Ursachen abgedeckt | Krankheiten, psychische Leiden, Unfälle | Nur Unfälle |
Häufigkeit der Leistungsfälle | Ca. 90% durch Krankheiten, 10% durch Unfälle | 100% durch Unfälle |
Leistungsdauer | Meist bis zum Renteneintritt | Je nach Vertrag, oft lebenslang |
Beitragshöhe | Höher (z.B. Swiss Life ab ca. 50€/Monat) | Niedriger (z.B. HUK-COBURG ab ca. 5€/Monat) |
Gesundheitsprüfung | Umfangreich | Meist keine oder sehr einfach |
Berufsgruppenabhängigkeit | Stark (z.B. Allianz: 5 Berufsgruppen) | Gering oder keine |
Prognosezeitraum | Meist 6 Monate | Meist dauerhaft (über 1 Jahr) |
Leistungsgrad | Ab 50% Berufsunfähigkeit | Meist ab 1% Invalidität |
Weltweiter Schutz | Oft ja (z.B. AXA: uneingeschränkt) | Meist ja |
Nachversicherungsoptionen | Umfangreich (z.B. Swiss Life: sehr flexibel) | Begrenzt |
Versicherungssumme | Meist 60-80% des Nettoeinkommens | Frei wählbar |
Steuerliche Absetzbarkeit | Ja, als Vorsorgeaufwendungen | Nein |
Kündigungsmöglichkeit | Jederzeit möglich | Jederzeit möglich |
Leistung bei Arbeitslosigkeit | Ja | Nein |
Altersgrenzen | Meist bis 67 Jahre | Oft lebenslang |
Versicherungsschutz in der Freizeit | Ja | Ja |
Leistung bei Pflegebedürftigkeit | Oft inkludiert (z.B. Allianz: optional) | Meist nicht enthalten |
Rehaleistungen | Oft inkludiert | Selten enthalten |
Eignung für Studenten/Berufseinsteiger | Sehr sinnvoll (z.B. AXA Starter Tarif) | Sinnvolle Ergänzung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Meist ja (z.B. Swiss Life: ja) | Nicht relevant |
Inflation | Dynamikanpassung möglich | Meist statische Summen |

Das Wichtigste auf einen Blick
- Ursachen und Häufigkeit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt sowohl Krankheiten als auch Unfälle ab, wobei etwa 90% der Leistungsfälle durch Krankheiten verursacht werden. Die Unfallversicherung hingegen leistet nur bei unfallbedingter Invalidität, was statistisch seltener vorkommt.
- Leistungsumfang und -auslöser: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig wird. Die Unfallversicherung leistet meist eine Einmalzahlung oder Rente bei dauerhafter Invalidität, unabhängig von der Arbeitsfähigkeit.
- Kosten und Zugänglichkeit: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind aufgrund ihres umfassenderen Schutzes deutlich teurer und erfordern eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Unfallversicherungen sind günstiger und einfacher abzuschließen, bieten aber einen begrenzteren Schutz.
Inhalt
Warum ist eine Absicherung wichtig?
Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und Unfälle ist in der heutigen Zeit von essenzieller Bedeutung für Ihre finanzielle und persönliche Sicherheit. Statistiken zeigen, dass etwa jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, wobei psychische Erkrankungen mit 31% die Hauptursache darstellen. Gleichzeitig ereignen sich jährlich rund 8 Millionen meldepflichtige Unfälle in Deutschland, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen führen können.
Aspekt | Berufsunfähigkeit | Unfall |
---|---|---|
Häufigkeit | Ca. 1 von 4 Erwerbstätigen | Ca. 8 Millionen meldepflichtige Unfälle pro Jahr in Deutschland |
Hauptursachen | Psychische Erkrankungen (31%), Erkrankungen des Bewegungsapparates (21%), Krebs (15%) | Stürze, Verkehrsunfälle, Sportunfälle |
Durchschnittsalter bei Eintritt | 47 Jahre | Alle Altersgruppen betroffen |
Finanzielle Folgen | Durchschnittliche Erwerbsminderungsrente: 840€ brutto | Krankengeld für max. 78 Wochen, dann ggf. Erwerbsminderungsrente |
Versorgungslücke | Oft 30-50% des letzten Nettoeinkommens | Abhängig von Unfallfolgen und Versicherungsschutz |
Staatliche Absicherung | Erwerbsminderungsrente nach 5 Jahren Beitragszahlung | Gesetzliche Unfallversicherung nur für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle |
Reha-Maßnahmen | Oft von Versicherungen unterstützt | Teilweise von gesetzlicher Unfallversicherung abgedeckt |
Psychologische Belastung | Hoch, oft Identitätskrise und Zukunftsängste | Variiert je nach Schwere der Unfallfolgen |
Auswirkungen auf Familie | Oft erhebliche finanzielle und emotionale Belastung | Kann zu drastischen Veränderungen im Familienalltag führen |
Vorsorgebedarf | Hoch, besonders für Hauptverdiener und Selbstständige | Sinnvoll für alle, besonders bei risikoreichen Hobbys oder Berufen |
Die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit oder eines schweren Unfalls können gravierend sein. Mit einer durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente von lediglich 840€ brutto entsteht oft eine Versorgungslücke von 30-50% des letzten Nettoeinkommens. Diese Lücke kann Ihre Existenz bedrohen und zu erheblichen Einschnitten in Ihrem Lebensstandard führen. Besonders problematisch ist, dass das Durchschnittsalter bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bei nur 47 Jahren liegt – einem Zeitpunkt, an dem viele Menschen noch finanzielle Verpflichtungen wie Hypotheken oder die Ausbildung ihrer Kinder haben.
Die staatliche Absicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, während die Erwerbsminderungsrente erst nach fünf Jahren Beitragszahlung und bei erheblichen Einschränkungen gewährt wird. Hier zeigt sich die Notwendigkeit einer privaten Vorsorge, sei es durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine umfassende Unfallversicherung.
Neben den finanziellen Aspekten darf auch die psychologische Belastung nicht unterschätzt werden. Der plötzliche Verlust der Arbeitsfähigkeit kann zu einer Identitätskrise und erheblichen Zukunftsängsten führen. Eine adäquate Absicherung kann hier zumindest die finanzielle Sorge mindern und Ihnen die Möglichkeit geben, sich auf Ihre Genesung oder Neuorientierung zu konzentrieren.
Für Familien ist die Absicherung besonders wichtig, da der Ausfall des Hauptverdieners oft drastische Veränderungen im Familienalltag nach sich zieht. Eine gute Versicherung kann hier als Sicherheitsnetz dienen und verhindern, dass die gesamte Familie in finanzielle Schieflage gerät.
Anbieter wie die Allianz, AXA oder Swiss Life bieten maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Berufsgruppen und Lebenssituationen. So können Sie beispielsweise mit dem „AXA Starter“ Tarif schon als Student oder Berufseinsteiger vorsorgen, während die „Swiss Life Premium Berufsunfähigkeitsversicherung“ besonders flexible Optionen für Akademiker und Selbstständige bietet.
Grundlagen und Definitionen

Berufsunfähigkeit und Unfall sind zwei unterschiedliche Konzepte im Versicherungswesen. Ihre genaue Definition ist entscheidend für den Versicherungsschutz und die Leistungen, die Sie im Ernstfall erhalten können.
Was unterscheidet Berufsunfähigkeit von einem Unfall in Bezug auf Versicherungsschutz?
Berufsunfähigkeit und Unfall sind zwei grundlegend verschiedene Konzepte im Bereich der Versicherungen, die oft verwechselt werden. Um den richtigen Schutz für Ihre individuelle Situation zu wählen, ist es wichtig, die Unterschiede zu verstehen.
Aspekt | Berufsunfähigkeit | Unfall |
---|---|---|
Definition | Unfähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben | Plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis |
Ursachen | Krankheiten, psychische Leiden, Unfälle | Nur unfallbedingte Schädigungen |
Häufigkeit | Ca. 90% durch Krankheiten, 10% durch Unfälle | 100% unfallbedingt |
Leistungsauslöser | Meist ab 50% Berufsunfähigkeit | Ab 1% Invalidität (je nach Vertrag) |
Leistungsart | Monatliche Rente | Einmalzahlung oder Rente |
Leistungsdauer | Meist bis zum Renteneintritt | Oft lebenslang |
Prognosezeitraum | Typischerweise 6 Monate | Dauerhaft (über 1 Jahr) |
Versicherungsprodukt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
Beitragshöhe | Höher (z.B. Swiss Life ab ca. 50€/Monat) | Niedriger (z.B. HUK-COBURG ab ca. 5€/Monat) |
Gesundheitsprüfung | Umfangreich | Meist keine oder sehr einfach |
Berufsgruppenabhängigkeit | Stark (z.B. Allianz: 5 Berufsgruppen) | Gering oder keine |
Abdeckung Freizeitunfälle | Ja | Ja |
Abdeckung Arbeitsunfälle | Ja | Ja, zusätzlich zur gesetzlichen UV |
Psychische Erkrankungen | Abgedeckt | Nicht abgedeckt |
Altersgrenzen | Meist bis 67 Jahre | Oft lebenslang |
Weltweiter Schutz | Oft ja (z.B. AXA: uneingeschränkt) | Meist ja |
Steuerliche Absetzbarkeit | Ja, als Vorsorgeaufwendungen | Nein |
Berufsunfähigkeit bezeichnet die Unfähigkeit, den bisher ausgeübten Beruf weiterhin auszuüben. Dies kann durch verschiedene Ursachen eintreten, wobei Krankheiten und psychische Leiden mit etwa 90% den Hauptanteil ausmachen. Unfälle sind nur für etwa 10% der Berufsunfähigkeitsfälle verantwortlich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) greift in der Regel, wenn Sie zu mindestens 50% berufsunfähig sind und dies voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Fall sein wird.
Im Gegensatz dazu definiert sich ein Unfall als ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Eine Unfallversicherung (UV) leistet ausschließlich bei unfallbedingten Schädigungen, unabhängig davon, ob diese zur Berufsunfähigkeit führen oder nicht. Die Leistung einer UV wird oft schon ab einer Invalidität von 1% fällig, abhängig vom jeweiligen Vertrag.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Art der Leistung: Während eine BU in der Regel eine monatliche Rente bis zum Renteneintrittsalter zahlt, bietet eine UV häufig eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider. BU-Versicherungen sind aufgrund ihres umfassenderen Schutzes deutlich teurer. Beispielsweise beginnen die Tarife bei Swiss Life ab etwa 50€ pro Monat, während eine UV bei der HUK-COBURG schon ab 5€ monatlich erhältlich ist.
Die Gesundheitsprüfung ist ein weiterer markanter Unterschied. Für eine BU müssen Sie eine umfangreiche Gesundheitsprüfung durchlaufen, während bei einer UV meist keine oder nur eine sehr einfache Prüfung erforderlich ist. Auch die Berufsgruppenabhängigkeit variiert stark: BU-Tarife unterscheiden oft zwischen verschiedenen Berufsgruppen (z.B. bietet die Allianz 5 Berufsgruppen), während dies bei UV-Tarifen kaum eine Rolle spielt.
Ein oft übersehener Aspekt ist die Abdeckung psychischer Erkrankungen. Diese sind durch eine BU abgedeckt, fallen aber nicht unter den Schutz einer UV. Angesichts der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit ist dies ein wichtiger Faktor zu berücksichtigen.
Sowohl BU als auch UV bieten in der Regel weltweiten Schutz, wobei einige Anbieter wie AXA sogar einen uneingeschränkten globalen Schutz anbieten. Ein finanzieller Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die steuerliche Absetzbarkeit: Beiträge zur BU können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was bei UV-Beiträgen nicht möglich ist.
Leistungsumfang im Vergleich

Die Leistungen und Leistungshöhen von Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung unterscheiden sich erheblich. Beide Versicherungen bieten finanzielle Absicherung, aber unter verschiedenen Umständen und mit unterschiedlichen Auszahlungsmodalitäten.
Wie unterscheiden sich die Leistungen von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen?
Die Leistungen von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheiden sich grundlegend in ihrer Ausrichtung und ihrem Umfang. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zielt darauf ab, Ihr Einkommen im Fall einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit zu ersetzen. Sie greift typischerweise, wenn Sie zu mindestens 50% berufsunfähig sind und dies voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Fall sein wird. Die Leistung erfolgt in Form einer monatlichen Rente, deren Höhe Sie bei Vertragsabschluss festlegen – üblicherweise zwischen 60% und 80% Ihres Nettoeinkommens.
Leistungsaspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Leistungsauslöser | Ab 50% Berufsunfähigkeit | Ab 1% Invalidität (je nach Vertrag) |
Leistungsart | Monatliche Rente | Einmalzahlung oder Rente |
Leistungsdauer | Meist bis zum Renteneintritt | Oft lebenslang |
Leistungshöhe | Individuell vereinbart (z.B. 60-80% des Nettoeinkommens) | Abhängig von Invaliditätsgrad und vereinbarter Summe |
Prognosezeitraum | Typischerweise 6 Monate | Dauerhaft (über 1 Jahr) |
Ursachen abgedeckt | Krankheiten, psychische Leiden, Unfälle | Nur Unfälle |
Übergangsleistung | Selten | Oft enthalten |
Rehabilitationsleistungen | Häufig inkludiert | Teilweise enthalten |
Todesfallleistung | Optional | Meist enthalten |
Krankenhaustagegeld | Selten | Oft enthalten |
Sofortleistung bei schweren Verletzungen | Nein | Ja, bei vielen Tarifen |
Kosmetische Operationen | Nicht abgedeckt | Oft mitversichert |
Bergungskosten | Nicht abgedeckt | Meist enthalten |
Leistung bei Arbeitslosigkeit | Beitragsfreistellung möglich | Keine spezielle Leistung |
Weltweiter Schutz | Oft ja (z.B. AXA: uneingeschränkt) | Meist ja |
Dynamische Anpassung | Oft möglich | Seltener, aber möglich |
Nachversicherungsoptionen | Umfangreich | Begrenzt |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Nicht relevant |
Im Gegensatz dazu leistet eine Unfallversicherung (UV) bereits ab einer Invalidität von 1%, abhängig vom jeweiligen Vertrag. Die Auszahlung erfolgt meist als Einmalzahlung, deren Höhe sich nach dem Grad der Invalidität und der vereinbarten Versicherungssumme richtet. Einige UV-Tarife bieten auch eine lebenslange Rente an.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in den abgedeckten Ursachen. Während eine BU bei allen Formen der Berufsunfähigkeit leistet, unabhängig davon, ob diese durch Krankheit, psychische Leiden oder Unfälle verursacht wurde, beschränkt sich die UV ausschließlich auf unfallbedingte Schädigungen. Dies spiegelt sich auch in den Zusatzleistungen wider: UV-Tarife beinhalten oft Leistungen wie Krankenhaustagegeld, Übergangsleistungen bei schweren Verletzungen oder die Übernahme von Bergungskosten, die in einer BU nicht enthalten sind.
Die Allianz bietet beispielsweise in ihrer BU-Versicherung einen Verzicht auf die abstrakte Verweisung, was bedeutet, dass Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden können. In der UV der HUK-COBURG finden Sie hingegen Leistungen wie die Kostenübernahme für kosmetische Operationen nach einem Unfall.
Bei der Leistungsdauer zeigt sich ein weiterer markanter Unterschied. Eine BU zahlt in der Regel bis zum Renteneintrittsalter, während UV-Leistungen oft lebenslang gewährt werden. Die Swiss Life Premium BU beispielsweise bietet flexible Optionen zur Anpassung der Leistungsdauer, während die AXA UV-Rente lebenslang gezahlt wird.
Hinsichtlich der Nachversicherungsoptionen sind BU-Versicherungen meist flexibler. Sie ermöglichen es Ihnen, den Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände anzupassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. UV-Tarife bieten solche Optionen seltener oder in geringerem Umfang.
Wie unterscheiden sich die Leistungshöhen von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen?
Die Leistungshöhen von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheiden sich grundlegend in ihrer Struktur und Berechnung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) orientiert sich die Leistungshöhe am individuellen Nettoeinkommen des Versicherten. Typischerweise wird eine monatliche Rente in Höhe von 60% bis 80% des Nettoeinkommens vereinbart. Die Allianz beispielsweise bietet in ihren BU-Tarifen eine Absicherung von bis zu 80% des Bruttoeinkommens an.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Basis der Leistungshöhe | Individuelles Nettoeinkommen | Vereinbarte Versicherungssumme |
Typische Leistungshöhe | 60-80% des Nettoeinkommens | 100.000€ – 1.000.000€ Grundsumme |
Minimalleistung | Ab 50% Berufsunfähigkeit | Ab 1% Invalidität (je nach Vertrag) |
Maximalleistung | 100% der vereinbarten Rente | Bis zu 225% der Grundsumme bei Vollinvalidität |
Leistungsart | Monatliche Rente | Einmalzahlung oder Rente |
Leistungsdauer | Meist bis zum Renteneintritt | Oft lebenslang |
Progression | Nicht üblich | Bis zu 500% möglich |
Gliedertaxe | Nicht relevant | Detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen |
Dynamische Anpassung | Oft möglich | Seltener, aber möglich |
Übergangsleistung | Selten | Oft 50% der Versicherungssumme bei schweren Verletzungen |
Krankenhaustagegeld | Selten | Typischerweise 0,1% der Versicherungssumme pro Tag |
Todesfallleistung | Optional, meist 12-24 Monatsrenten | Oft 20-50% der Versicherungssumme |
Beispiel Allianz | Bis zu 80% des Bruttoeinkommens | Bis zu 1.000.000€ Grundsumme mit 500% Progression |
Beispiel AXA | Flexible Rentenhöhe, max. 70% vom Netto | Bis zu 2.000.000€ Invaliditätskapital |
Beispiel HUK-COBURG | Individuelle Rentenhöhe | Bis zu 1.000.000€ mit 500% Progression |
Im Gegensatz dazu basiert die Leistungshöhe einer Unfallversicherung (UV) auf einer bei Vertragsabschluss festgelegten Versicherungssumme. Diese Grundsumme liegt häufig zwischen 100.000€ und 1.000.000€. Die tatsächliche Auszahlung richtet sich dann nach dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Die HUK-COBURG bietet beispielsweise UV-Tarife mit Versicherungssummen von bis zu 1.000.000€ an.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Progressionsstaffel der UV. Während die BU-Rente unabhängig vom Grad der Berufsunfähigkeit in voller Höhe gezahlt wird (sofern mindestens 50% Berufsunfähigkeit vorliegen), steigt die Leistung der UV mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an. Bei vielen Anbietern, wie der AXA, sind Progressionen bis zu 500% möglich. Das bedeutet, bei einer 100%igen Invalidität könnte die fünffache Versicherungssumme zur Auszahlung kommen.
Die Minimalleistung einer BU wird in der Regel ab 50% Berufsunfähigkeit fällig und beträgt dann 100% der vereinbarten Rente. Bei der UV hingegen können schon ab 1% Invalidität Leistungen erbracht werden, wobei der entsprechende Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die AXA bietet in ihren UV-Tarifen beispielsweise ein Invaliditätskapital von bis zu 2.000.000€.
Zusätzlich zur Hauptleistung bieten UV-Tarife oft Nebenleistungen wie Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistungen. Das Krankenhaustagegeld beträgt häufig 0,1% der Versicherungssumme pro Tag, während die Übergangsleistung bei schweren Verletzungen oft 50% der Versicherungssumme ausmacht. Diese Zusatzleistungen sind in BU-Tarifen in der Regel nicht enthalten.
Die Leistungsdauer unterscheidet sich ebenfalls: Während eine BU typischerweise bis zum Renteneintrittsalter zahlt, können UV-Leistungen oft lebenslang gewährt werden. Dies kann besonders bei jüngeren Versicherten zu erheblichen Unterschieden in der Gesamtleistung führen.
Ein oft übersehener Aspekt ist die Möglichkeit der dynamischen Anpassung. Viele BU-Tarife bieten die Option, die Rentenhöhe jährlich zu erhöhen, um Inflation auszugleichen. Bei UV-Tarifen ist diese Option seltener, aber bei einigen Anbietern wie der Allianz ebenfalls verfügbar.
Voraussetzungen für den Leistungsbezug

Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung haben unterschiedliche Bedingungen für die Auszahlung von Leistungen. Ihre Ansprüche hängen von spezifischen Umständen und Prüfverfahren ab.
Wann greifen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen im Schadensfall?
Die Frage, wann Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen greifen, ist entscheidend für die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tritt in Kraft, wenn Sie aufgrund von Krankheit, psychischen Leiden oder Unfällen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die meisten BU-Verträge, wie beispielsweise die der Allianz, leisten ab einer Berufsunfähigkeit von 50% und wenn diese voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Hauptauslöser | Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall | Unfallbedingte Invalidität |
Mindestgrad der Beeinträchtigung | Meist ab 50% Berufsunfähigkeit | Ab 1% Invalidität (je nach Vertrag) |
Prognosezeitraum | Typischerweise 6 Monate | Dauerhaft (über 1 Jahr) |
Krankheiten als Ursache | Abgedeckt | Nicht abgedeckt |
Psychische Erkrankungen | Abgedeckt | Nicht abgedeckt |
Arbeitsunfälle | Abgedeckt | Abgedeckt |
Freizeitunfälle | Abgedeckt | Abgedeckt |
Vorerkrankungen | Meist ausgeschlossen oder mit Risikozuschlag | Kein Einfluss, wenn nicht unfallursächlich |
Sofortleistung | Selten | Oft bei schweren Verletzungen |
Übergangsleistung | Selten | Häufig bei länger andauernden Beeinträchtigungen |
Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit | In der Regel nicht | Möglich bei bestimmten Verletzungen |
Leistung bei Pflegebedürftigkeit | Oft inkludiert | Selten, meist als Zusatzoption |
Wartezeit bis zur ersten Leistung | Meist keine | Keine |
Weltweiter Schutz | Oft ja (z.B. AXA: uneingeschränkt) | Meist ja |
Leistung bei Koma | Selten explizit erwähnt | Oft als spezielle Leistung enthalten |
Leistung bei kosmetischen Beeinträchtigungen | Nein | Ja, wenn Invaliditätsgrad erreicht |
Im Gegensatz dazu greift eine Unfallversicherung (UV) ausschließlich bei unfallbedingten Invaliditäten. Die Leistung wird oft schon ab einem Invaliditätsgrad von 1% fällig, wobei die Invalidität dauerhaft, also über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr, bestehen muss. Die HUK-COBURG beispielsweise bietet in ihren UV-Tarifen Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von 1% an.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Abdeckung von Krankheiten. Während eine BU bei allen Formen der Berufsunfähigkeit leistet, unabhängig davon, ob diese durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde, beschränkt sich die UV ausschließlich auf unfallbedingte Schädigungen. Dies ist besonders relevant, da etwa 90% aller Berufsunfähigkeitsfälle durch Krankheiten verursacht werden.
Psychische Erkrankungen, die eine zunehmend häufige Ursache für Berufsunfähigkeit darstellen, sind durch eine BU abgedeckt, fallen aber nicht unter den Schutz einer UV. Die Swiss Life beispielsweise bietet in ihren BU-Tarifen explizit Schutz bei psychischen Erkrankungen, während diese in UV-Tarifen generell nicht berücksichtigt werden.
Sowohl Arbeits- als auch Freizeitunfälle sind in der Regel von beiden Versicherungsarten abgedeckt. Allerdings bietet eine UV oft spezielle Leistungen für bestimmte Unfallszenarien, wie zum Beispiel eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder eine Übergangsleistung bei länger andauernden Beeinträchtigungen. Die AXA UV beispielsweise zahlt eine Sofortleistung von bis zu 100.000 Euro bei bestimmten schweren Verletzungen.
Ein oft übersehener Aspekt ist die Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Während eine BU in der Regel erst bei langfristiger Berufsunfähigkeit greift, können UV-Tarife auch bei vorübergehenden, unfallbedingten Beeinträchtigungen Leistungen erbringen. Die Zurich Unfallversicherung beispielsweise bietet eine Übergangsleistung, wenn die Arbeitsfähigkeit nach einem Unfall für mindestens drei Monate beeinträchtigt ist.
Vorerkrankungen spielen bei der Leistungserbringung eine unterschiedliche Rolle. Bei einer BU können Vorerkrankungen zum Ausschluss oder zu Risikozuschlägen führen, während sie bei einer UV keine Rolle spielen, solange sie nicht unfallursächlich sind. Dies kann besonders für Personen mit Vorerkrankungen relevant sein, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, eine BU abzuschließen.
Wie unterscheiden sich die Prüfverfahren bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen?
Die Prüfverfahren bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheiden sich erheblich, sowohl beim Vertragsabschluss als auch im Leistungsfall. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beginnt das Prüfverfahren bereits mit einer umfangreichen Gesundheitsprüfung beim Abschluss der Versicherung. Sie müssen detaillierte Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte beantworten, und oft ist auch eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Die Allianz beispielsweise verwendet ein mehrseitiges Antragsformular mit zahlreichen Gesundheitsfragen.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss | Umfangreich | Meist keine oder sehr einfach |
Antragsformular | Detailliert mit vielen Gesundheitsfragen | Kurz, oft nur Unfallfragen |
Risikoprüfung | Intensiv, oft mit Rückfragen | Minimal |
Vorerkrankungen | Relevant, können zu Ausschlüssen führen | Meist irrelevant |
Ärztliche Untersuchung | Häufig erforderlich | Selten erforderlich |
Prüfung im Leistungsfall | Umfassend, oft langwierig | Meist schnell und unkompliziert |
Erforderliche Unterlagen im Leistungsfall | Zahlreiche ärztliche Atteste, Befunde | Unfallbericht, ärztliche Bescheinigung |
Beurteilung der Berufsunfähigkeit | Komplexe Prüfung der Arbeitsfähigkeit | Nicht relevant |
Invaliditätsfeststellung | Nicht relevant | Nach Gliedertaxe oder ärztlichem Gutachten |
Nachprüfungsverfahren | Regelmäßig | Selten |
Mitwirkungspflichten des Versicherten | Umfangreich | Begrenzt |
Zeitraum bis zur Leistungsentscheidung | Oft mehrere Monate | Meist wenige Wochen |
Einbeziehung von Gutachtern | Häufig | Seltener |
Prüfung psychischer Erkrankungen | Relevant und komplex | Nicht relevant |
Berücksichtigung des ausgeübten Berufs | Zentral für die Leistungsprüfung | Nicht relevant |
Abstrakte Verweisung | Wird geprüft, oft vertraglich ausgeschlossen | Nicht relevant |
Im Gegensatz dazu ist die Gesundheitsprüfung bei einer Unfallversicherung (UV) meist minimal oder entfällt ganz. Das Antragsformular ist in der Regel kurz und konzentriert sich hauptsächlich auf unfallrelevante Fragen. Die HUK-COBURG zum Beispiel verzichtet bei vielen ihrer UV-Tarife vollständig auf eine Gesundheitsprüfung.
Im Leistungsfall sind die Unterschiede noch deutlicher. Bei einer BU ist das Prüfverfahren oft langwierig und komplex. Sie müssen zahlreiche ärztliche Atteste und Befunde einreichen, und die Versicherung prüft intensiv, ob Sie tatsächlich berufsunfähig im Sinne der Vertragsbedingungen sind. Die Deutsche Ärzteversicherung beispielsweise verlangt neben ärztlichen Berichten auch detaillierte Informationen über Ihre berufliche Tätigkeit und mögliche Umorganisationsmöglichkeiten im Betrieb.
Bei einer UV ist das Prüfverfahren im Leistungsfall in der Regel schneller und unkomplizierter. Hier reichen meist ein Unfallbericht und eine ärztliche Bescheinigung über die Invalidität aus. Die Invalidität wird anhand einer Gliedertaxe oder eines ärztlichen Gutachtens festgestellt. Die AXA UV beispielsweise bietet eine transparente Gliedertaxe, die genau festlegt, welcher Invaliditätsgrad welchem Körperschaden entspricht.
Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Berücksichtigung des ausgeübten Berufs. Bei einer BU ist der Beruf zentral für die Leistungsprüfung, da beurteilt werden muss, ob Sie Ihren konkreten Beruf noch ausüben können. Bei einer UV spielt der Beruf für die Leistungsprüfung keine Rolle, da es nur um die körperliche Beeinträchtigung durch den Unfall geht.
Die Prüfung psychischer Erkrankungen ist ein weiterer Aspekt, der die Verfahren unterscheidet. Bei einer BU sind psychische Erkrankungen ein relevanter und oft komplexer Teil der Prüfung. Die Swiss Life beispielsweise hat spezielle Prozesse für die Beurteilung psychischer Erkrankungen entwickelt. Bei einer UV spielen psychische Erkrankungen für die Leistungsprüfung keine Rolle, es sei denn, sie sind direkte Folge eines Unfalls.
Auch die Dauer des Prüfverfahrens unterscheidet sich erheblich. Während bei einer BU oft mehrere Monate bis zur Leistungsentscheidung vergehen können, ist das Verfahren bei einer UV meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Die Gothaer Unfallversicherung wirbt sogar mit einer Soforthilfe bei bestimmten schweren Verletzungen, die innerhalb von 48 Stunden ausgezahlt wird.
Beiträge und Kosten

Die finanziellen Aspekte von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheiden sich erheblich. Lassen Sie uns die Kosten und deren Entwicklung genauer betrachten.
Wie hoch sind die Kosten für Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen im Vergleich?
Die Kosten für Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheiden sich erheblich, sowohl in ihrer Höhe als auch in den Faktoren, die sie beeinflussen. Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind in der Regel deutlich teurer als Unfallversicherungen (UV). Während Sie für eine BU mit monatlichen Prämien zwischen 50 und 150 Euro rechnen müssen, liegen die Kosten für eine UV meist nur zwischen 10 und 30 Euro pro Monat.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Durchschnittliche monatliche Prämie | 50-150€ | 10-30€ |
Einflussfaktoren auf die Prämie | Alter, Beruf, Gesundheitszustand, Versicherungssumme | Alter, Versicherungssumme, Progressionsstaffel |
Prämienunterschiede nach Berufsgruppen | Erheblich (bis zu 300%) | Gering oder keine |
Beispiel: Bürokauffrau, 30 Jahre, 1000€ BU-Rente / 100.000€ UV-Summe | Ca. 50-70€ monatlich | Ca. 10-15€ monatlich |
Beispiel: Dachdecker, 30 Jahre, 1000€ BU-Rente / 100.000€ UV-Summe | Ca. 150-200€ monatlich | Ca. 15-20€ monatlich |
Einfluss von Zusatzleistungen auf die Prämie | Moderat | Gering |
Dynamische Anpassung | Oft möglich, erhöht Prämie jährlich | Seltener, geringerer Einfluss |
Einfluss von Vorerkrankungen | Kann Prämie stark erhöhen oder zu Ausschlüssen führen | Meist kein Einfluss |
Möglichkeit der Beitragsrückgewähr | Selten, deutlich höhere Prämien | Häufiger, moderater Prämienaufschlag |
Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge | Ja, als Vorsorgeaufwendungen | Nein |
Staffelung der Prämien nach Alter | Ja, oft günstigerer Einstieg für junge Versicherte | Geringer Einfluss |
Rabattmöglichkeiten | Selten (z.B. Berufsverbände) | Häufiger (z.B. Familientarife) |
Kündigungsmöglichkeiten | Jederzeit möglich, kein Rückkaufswert | Jederzeit möglich, teilweise Beitragsrückgewähr |
Beispiel Allianz: BU/UV für 1000€ Rente / 100.000€ Summe, 30 Jahre | Ab ca. 65€ monatlich | Ab ca. 12€ monatlich |
Beispiel HUK-COBURG: BU/UV für 1000€ Rente / 100.000€ Summe, 30 Jahre | Ab ca. 55€ monatlich | Ab ca. 10€ monatlich |
Ein wesentlicher Grund für diesen Preisunterschied liegt in den unterschiedlichen Risiken, die abgedeckt werden. Die BU deckt ein breiteres Spektrum an Ursachen für Berufsunfähigkeit ab, einschließlich Krankheiten und psychischer Leiden, während die UV sich auf unfallbedingte Schäden beschränkt. Dies spiegelt sich in den Prämien wider. Bei der Allianz beispielsweise beginnen die BU-Tarife für eine 30-jährige Bürokauffrau mit 1000 Euro monatlicher BU-Rente bei etwa 65 Euro pro Monat, während eine UV mit 100.000 Euro Versicherungssumme schon ab 12 Euro monatlich erhältlich ist.
Die Berufsgruppe spielt bei der BU eine entscheidende Rolle für die Prämienhöhe. Ein Dachdecker zahlt aufgrund des höheren Risikos oft das Drei- bis Vierfache der Prämie eines Büroangestellten. Bei der UV hingegen hat der Beruf meist keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Prämie. Die HUK-COBURG beispielsweise bietet BU-Tarife für einen 30-jährigen Dachdecker ab etwa 150 Euro monatlich an, während die UV-Prämie für die gleiche Person nur unwesentlich höher ist als für einen Büroangestellten.
Vorerkrankungen können die Prämie einer BU stark erhöhen oder sogar zu Leistungsausschlüssen führen. Bei der UV spielen Vorerkrankungen für die Prämienkalkulation in der Regel keine Rolle. Dies macht die UV oft zur einzigen Option für Menschen mit Vorerkrankungen, die sonst keine BU abschließen könnten.
Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Beitragsrückgewähr, die häufiger bei UV-Tarifen angeboten wird. Gegen einen moderaten Prämienaufschlag erhalten Sie am Ende der Laufzeit Ihre eingezahlten Beiträge zurück, wenn kein Leistungsfall eingetreten ist. Bei der BU ist diese Option selten und führt zu deutlich höheren Prämien.
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge ist ein weiterer Faktor, den Sie bei der Kostenkalkulation berücksichtigen sollten. BU-Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, was die effektiven Kosten reduziert. UV-Beiträge sind hingegen nicht steuerlich absetzbar.
Rabattmöglichkeiten sind bei UV-Tarifen häufiger anzutreffen, beispielsweise in Form von Familientarifen. Bei BU-Versicherungen sind Rabatte seltener, können aber teilweise über Berufsverbände oder Gruppenverträge erzielt werden.
Wie entwickeln sich die Kosten von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen im Zeitverlauf?
Die Kostenentwicklung von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen im Laufe der Zeit weist deutliche Unterschiede auf. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steigen die Prämien tendenziell mit zunehmendem Alter des Versicherten. Dies liegt daran, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit mit dem Alter steigt. Die Allianz beispielsweise kalkuliert mit einer jährlichen Prämienerhöhung von etwa 2-5% bei ihren BU-Tarifen.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Grundtendenz der Prämienentwicklung | Steigend mit dem Alter | Relativ stabil |
Typische Prämienerhöhung pro Jahr | 2-5% | 0-2% |
Einflussfaktoren auf Prämienentwicklung | Alter, Gesundheitszustand, Beruf, Marktentwicklung | Vorwiegend Inflation und Marktentwicklung |
Dynamische Anpassung der Versicherungssumme | Oft möglich, führt zu jährlicher Prämienerhöhung | Seltener, geringerer Einfluss auf Prämie |
Möglichkeit der Prämienanpassung durch Versicherer | Ja, bei nachweislicher Notwendigkeit | Ja, aber seltener |
Einfluss von Berufsgruppenwechsel | Kann zu deutlicher Prämienänderung führen | Meist kein Einfluss |
Auswirkung von Vorerkrankungen im Zeitverlauf | Kann zu Prämienerhöhungen führen | Meist kein Einfluss |
Staffelung der Prämien nach Versicherungsdauer | Häufig, oft günstigerer Einstieg für junge Versicherte | Selten |
Möglichkeit der Beitragsfreistellung | Ja, bei vielen Tarifen | Selten |
Optionen zur Prämienreduzierung im Alter | Oft möglich durch Reduzierung der Versicherungssumme | Selten notwendig |
Einfluss von Marktentwicklungen auf Prämien | Moderat bis stark | Gering bis moderat |
Beispiel Allianz: Prämienentwicklung über 10 Jahre (30-40 Jahre) | Ca. 20-30% Steigerung | Ca. 5-10% Steigerung |
Beispiel HUK-COBURG: Prämienentwicklung über 10 Jahre (30-40 Jahre) | Ca. 15-25% Steigerung | Ca. 3-8% Steigerung |
Auswirkung von Schadenfällen auf individuelle Prämie | Kein direkter Einfluss | Kein direkter Einfluss |
Möglichkeit der Prämienrückerstattung bei Schadenfreiheit | Selten | Häufiger, als Option verfügbar |
Im Gegensatz dazu bleiben die Prämien einer Unfallversicherung (UV) über die Laufzeit relativ stabil. Prämienerhöhungen bei UV-Tarifen sind meist geringer und resultieren hauptsächlich aus Inflationsanpassungen oder allgemeinen Marktentwicklungen. Die HUK-COBURG beispielsweise rechnet bei ihren UV-Tarifen mit einer durchschnittlichen jährlichen Prämienerhöhung von lediglich 0-2%.
Ein wichtiger Faktor für die Prämienentwicklung bei BU-Versicherungen ist die Option zur dynamischen Anpassung der Versicherungssumme. Diese Anpassung führt zu einer jährlichen Erhöhung der Prämie, sichert aber gleichzeitig den Versicherungsschutz gegen Inflation ab. Bei UV-Tarifen ist diese Option seltener und hat, wenn vorhanden, einen geringeren Einfluss auf die Prämienentwicklung.
Berufsgruppenwechsel können bei einer BU zu deutlichen Prämienänderungen führen. Wechseln Sie beispielsweise von einem Bürojob in einen handwerklichen Beruf, kann dies eine erhebliche Prämienerhöhung nach sich ziehen. Bei UV-Tarifen spielt der Beruf für die Prämienentwicklung in der Regel keine Rolle.
Die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung ist ein weiterer Aspekt, der die langfristige Kostenentwicklung beeinflusst. Viele BU-Tarife bieten diese Option an, was in finanziellen Engpässen hilfreich sein kann, allerdings den Versicherungsschutz während dieser Zeit aussetzt. Bei UV-Tarifen ist diese Option seltener verfügbar.
Marktentwicklungen können ebenfalls Einfluss auf die Prämien nehmen. BU-Versicherungen sind hier anfälliger für Schwankungen, da sie komplexere Risiken abdecken. Die Gothaer Versicherung hat beispielsweise in den letzten Jahren ihre BU-Tarife mehrfach angepasst, um auf veränderte Marktbedingungen und Risikofaktoren zu reagieren.
Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Prämienrückerstattung bei Schadenfreiheit, die häufiger bei UV-Tarifen angeboten wird. Die Zurich Versicherung bietet beispielsweise UV-Tarife mit Beitragsrückgewähr an, was die effektiven langfristigen Kosten für den Versicherten reduzieren kann.
Gesundheitsprüfung und Zugangskriterien

Die Gesundheitsprüfung und Zugangskriterien spielen eine wichtige Rolle bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie beeinflussen die Annahme Ihres Antrags und die Konditionen Ihres Vertrags.
Welche Gesundheitsprüfung ist bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen erforderlich?
Die Gesundheitsprüfung bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheidet sich erheblich in Umfang und Bedeutung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die Gesundheitsprüfung ein zentraler Bestandteil des Antragsverfahrens. Sie müssen in der Regel einen umfangreichen Fragenkatalog zu Ihrer Gesundheitshistorie beantworten, der oft 20 bis 40 Fragen umfasst. Die Allianz beispielsweise verwendet in ihren BU-Anträgen etwa 30 detaillierte Gesundheitsfragen.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Umfang der Gesundheitsfragen | Umfangreich (oft 20-40 Fragen) | Minimal (meist 3-5 Fragen) |
Zeitraum der erfragten Krankengeschichte | Meist 5-10 Jahre | Meist 1-3 Jahre |
Relevanz von Vorerkrankungen | Sehr hoch | Gering |
Ärztliche Untersuchung | Häufig erforderlich | Selten erforderlich |
Einfluss auf Vertragskonditionen | Stark (Risikozuschläge, Ausschlüsse möglich) | Gering (meist nur Annahme oder Ablehnung) |
Anforderung von Arztberichten | Häufig | Selten |
Bedeutung psychischer Erkrankungen | Hoch | Gering |
Einfluss des BMI | Relevant | Meist irrelevant |
Raucher-Status | Oft relevant | Meist irrelevant |
Sportliche Aktivitäten/Risikosportarten | Relevant | Sehr relevant |
Medikamenteneinnahme | Detailliert erfragt | Selten erfragt |
Familienanamnese | Oft relevant | Meist irrelevant |
Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung | Häufig angeboten | Selten relevant |
Wartezeiten bei bestimmten Erkrankungen | Möglich | Unüblich |
Beispiel Allianz: Umfang der Gesundheitsfragen | Ca. 30 Fragen | Ca. 5 Fragen |
Beispiel HUK-COBURG: Notwendigkeit ärztlicher Untersuchung | Ab bestimmter Rentenhöhe | In der Regel nicht |
Im Gegensatz dazu ist die Gesundheitsprüfung bei einer Unfallversicherung (UV) meist minimal. Oft beschränkt sie sich auf wenige grundlegende Fragen, meist nicht mehr als drei bis fünf. Die HUK-COBURG zum Beispiel verzichtet bei vielen ihrer UV-Tarife sogar gänzlich auf eine Gesundheitsprüfung.
Der Zeitraum, für den Ihre Krankengeschichte bei einer BU relevant ist, erstreckt sich typischerweise über die letzten 5 bis 10 Jahre. Bei einer UV werden meist nur die letzten 1 bis 3 Jahre berücksichtigt. Dies spiegelt den unterschiedlichen Fokus der beiden Versicherungsarten wider: Während die BU das Risiko einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit abdeckt, konzentriert sich die UV auf akute, unfallbedingte Schädigungen.
Vorerkrankungen spielen bei der BU eine entscheidende Rolle. Sie können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Die Gothaer Versicherung beispielsweise prüft bei BU-Anträgen besonders gründlich chronische Erkrankungen und deren Verlauf. Bei UV-Tarifen hingegen haben Vorerkrankungen meist nur dann Relevanz, wenn sie das Unfallrisiko direkt erhöhen.
Eine ärztliche Untersuchung ist bei BU-Versicherungen häufig erforderlich, besonders ab einer bestimmten Rentenhöhe oder in höherem Alter. Die Deutsche Ärzteversicherung verlangt beispielsweise ab einer monatlichen BU-Rente von 2.000 Euro eine ärztliche Untersuchung. Bei UV-Tarifen ist eine solche Untersuchung hingegen die Ausnahme.
Psychische Erkrankungen werden bei der BU-Gesundheitsprüfung besonders genau unter die Lupe genommen, da sie eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Die Swiss Life hat beispielsweise spezielle Fragebögen für psychische Vorerkrankungen entwickelt. Bei UV-Tarifen spielen psychische Erkrankungen für die Gesundheitsprüfung in der Regel keine Rolle.
Interessanterweise kann bei manchen BU-Tarifen auch der Body-Mass-Index (BMI) relevant sein, während er bei UV-Tarifen meist keine Rolle spielt. Ähnlich verhält es sich mit dem Raucherstatus: Während er bei der BU oft erfragt wird, ist er für UV-Tarife meist irrelevant.
Sportliche Aktivitäten und Risikosportarten sind für beide Versicherungsarten von Bedeutung, allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Bei der BU geht es um das langfristige Gesundheitsrisiko, bei der UV um das akute Unfallrisiko. Die AXA beispielsweise hat sowohl in ihren BU- als auch UV-Tarifen spezielle Fragenblöcke zu risikoreichen Sportarten.
Wie beeinflussen Vorerkrankungen Ihre Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung?
Die Auswirkungen von Vorerkrankungen auf Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheiden sich erheblich. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielen Vorerkrankungen eine zentrale Rolle. Sie können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Die Allianz beispielsweise führt bei BU-Anträgen eine differenzierte Risikoprüfung durch, bei der Vorerkrankungen individuell bewertet werden und zu entsprechenden Anpassungen der Vertragsbedingungen führen können.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Relevanz von Vorerkrankungen | Sehr hoch | Gering |
Mögliche Auswirkungen | Risikozuschläge, Ausschlüsse, Ablehnung | Meist keine, selten Ablehnung |
Zeitraum relevanter Vorerkrankungen | Oft 5-10 Jahre | Meist 1-3 Jahre |
Einfluss auf Prämien | Kann erheblich sein | In der Regel kein Einfluss |
Bedeutung psychischer Vorerkrankungen | Sehr hoch | Gering |
Umgang mit chronischen Erkrankungen | Oft problematisch | Meist unproblematisch |
Rückenbeschwerden | Kritisch bewertet | Meist irrelevant |
Stoffwechselerkrankungen (z.B. Diabetes) | Können zu Erschwernissen führen | Meist kein Einfluss |
Herz-Kreislauf-Erkrankungen | Stark risikorelevant | Gering risikorelevant |
Krebserkrankungen | Sehr kritisch, oft längere Wartezeiten | Meist kein Einfluss |
Allergien | Können relevant sein | Meist irrelevant |
Sportverletzungen | Können zu Einschränkungen führen | Relevant, wenn unfallbegünstigend |
Vorerkrankungen bei Kindern | Besonders kritisch bewertet | Meist kein Einfluss |
Möglichkeit der Nachversicherung | Kann eingeschränkt sein | Meist unproblematisch |
Anzeigepflicht von Vorerkrankungen | Sehr streng, Verletzung kann zum Verlust des Schutzes führen | Weniger streng |
Beispiel Allianz: Umgang mit Vorerkrankungen | Differenzierte Risikoprüfung, mögliche Zuschläge | Meist kein Einfluss |
Beispiel HUK-COBURG: Bewertung von Vorerkrankungen | Individueller Ansatz, mögliche Ausschlüsse | Selten relevant |
Im Gegensatz dazu haben Vorerkrankungen bei einer Unfallversicherung (UV) meist einen geringen oder gar keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss oder die Konditionen. Die HUK-COBURG zum Beispiel berücksichtigt bei ihren UV-Tarifen Vorerkrankungen nur dann, wenn sie das Unfallrisiko direkt erhöhen.
Der relevante Zeitraum für Vorerkrankungen unterscheidet sich ebenfalls. Bei einer BU werden oft die letzten 5 bis 10 Jahre Ihrer Krankengeschichte berücksichtigt, während bei einer UV meist nur die letzten 1 bis 3 Jahre relevant sind. Dies spiegelt den unterschiedlichen Fokus der Versicherungsarten wider: Die BU deckt langfristige Risiken ab, die UV konzentriert sich auf akute, unfallbedingte Schädigungen.
Psychische Vorerkrankungen werden bei der BU besonders kritisch bewertet, da sie eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit sind. Die Swiss Life hat beispielsweise spezielle Bewertungskriterien für psychische Vorerkrankungen entwickelt. Bei UV-Tarifen spielen psychische Vorerkrankungen hingegen kaum eine Rolle.
Chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können den Abschluss einer BU erheblich erschweren oder verteuern. Die Gothaer Versicherung bietet für solche Fälle spezielle BU-Tarife mit angepassten Bedingungen an. Bei UV-Tarifen haben diese Erkrankungen meist keinen Einfluss auf den Vertragsabschluss oder die Konditionen.
Besonders kritisch werden bei der BU Rückenbeschwerden und Krebserkrankungen betrachtet. Sie können zu längeren Wartezeiten oder Leistungsausschlüssen führen. Die AXA beispielsweise hat für Krebserkrankungen in der Vorgeschichte spezielle Risikoprüfungsrichtlinien entwickelt. Bei UV-Tarifen sind diese Erkrankungen in der Regel nicht relevant, solange sie nicht das akute Unfallrisiko erhöhen.
Interessanterweise können bei der BU auch Allergien oder Sportverletzungen relevant sein, während sie bei UV-Tarifen meist keine Rolle spielen. Eine Ausnahme bilden Sportverletzungen, die das Unfallrisiko erhöhen könnten.
Die Anzeigepflicht von Vorerkrankungen ist bei der BU sehr streng. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei UV-Tarifen ist die Anzeigepflicht weniger streng, da Vorerkrankungen für die Risikobeurteilung eine geringere Rolle spielen.
Leistungsdauer und Altersgrenzen

Die Leistungsdauer und Altersgrenzen sind entscheidende Faktoren bei der Wahl zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Diese Aspekte beeinflussen direkt, wie lange und unter welchen Umständen Sie Schutz genießen.
Bis zu welchem Alter leisten Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen?
Das Leistungsalter von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen unterscheidet sich erheblich und spielt eine wichtige Rolle bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) liegt das typische Endalter zwischen 65 und 67 Jahren, was dem üblichen Renteneintrittsalter entspricht. Die Allianz beispielsweise bietet in ihren BU-Tarifen die Möglichkeit, das Endalter flexibel zu wählen, wobei 67 Jahre die häufigste Option ist.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Typisches Endalter | 65-67 Jahre | Lebenslang oder bis 75-80 Jahre |
Maximales Eintrittsalter | Meist 55-60 Jahre | Oft bis 70 Jahre oder höher |
Mindestlaufzeit | Meist 5 Jahre | Keine Mindestlaufzeit |
Flexibilität des Endalters | Oft wählbar (z.B. 60, 63, 65, 67) | Meist fest oder mit wenigen Optionen |
Anpassung an Renteneintrittsalter | Häufig möglich | Nicht relevant |
Verlängerungsoption | Teilweise angeboten | Selten notwendig |
Einfluss des Endalters auf Prämie | Erheblich | Gering |
Leistungsdauer bei Eintritt kurz vor Endalter | Meist bis zum vereinbarten Endalter | Oft lebenslang oder bis zum festen Endalter |
Möglichkeit der lebenslangen Absicherung | Selten, nur bei speziellen Tarifen | Häufig Standard |
Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen | Ja (z.B. frühere Endalter für körperlich Tätige) | Nein |
Einfluss des Endalters auf Versicherbarkeit | Stark (höheres Alter = schwieriger) | Gering |
Optionen für Studenten/Berufseinsteiger | Oft spezielle Tarife mit Anpassungsmöglichkeiten | Standardtarife ausreichend |
Beispiel Allianz: Endalter BU/UV | Wählbar bis 67 Jahre | Bis 80 Jahre möglich |
Beispiel HUK-COBURG: Endalter BU/UV | Bis 67 Jahre | Lebenslang möglich |
Möglichkeit der Umwandlung in Altersrente | Bei einigen Anbietern als Option | Nicht üblich |
Relevanz des Endalters für Leistungsfall | Hoch (begrenzt Leistungsdauer) | Gering (oft lebenslange Leistung) |
Im Gegensatz dazu leisten Unfallversicherungen (UV) oft lebenslang oder bis zu einem deutlich höheren Alter, typischerweise bis 75 oder 80 Jahre. Die HUK-COBURG geht sogar noch weiter und bietet UV-Tarife an, die eine lebenslange Absicherung gewährleisten.
Das maximale Eintrittsalter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Bei BU-Versicherungen liegt es meist zwischen 55 und 60 Jahren, während UV-Tarife oft bis zum Alter von 70 Jahren oder sogar darüber hinaus abgeschlossen werden können. Die AXA beispielsweise ermöglicht den Abschluss einer UV bis zum Alter von 75 Jahren.
Die Flexibilität des Endalters ist bei BU-Versicherungen größer. Viele Anbieter, wie die Deutsche Ärzteversicherung, erlauben es, das Endalter an das individuelle Renteneintrittsalter anzupassen. Bei UV-Tarifen ist das Endalter meist fest oder bietet nur wenige Optionen, da die Versicherung ohnehin oft lebenslang gilt.
Ein wichtiger Unterschied liegt in der Leistungsdauer bei Eintritt des Versicherungsfalls kurz vor dem Endalter. Bei einer BU endet die Leistung in der Regel mit Erreichen des vereinbarten Endalters, unabhängig davon, wann die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Bei einer UV hingegen wird die Leistung oft lebenslang gezahlt, wenn der Unfall vor dem Endalter eingetreten ist.
Das gewählte Endalter hat bei BU-Versicherungen einen erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Ein höheres Endalter bedeutet in der Regel deutlich höhere Prämien. Bei UV-Tarifen ist dieser Effekt weniger ausgeprägt. Die Gothaer Versicherung beispielsweise bietet BU-Tarife mit unterschiedlichen Endaltern an, wobei die Prämienunterschiede beträchtlich sein können.
Für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere körperlich Tätige, bieten einige BU-Versicherer spezielle Tarife mit früheren Endaltern an. Die Nürnberger Versicherung hat beispielsweise Tarife für Handwerker entwickelt, die ein Endalter von 60 oder 63 Jahren vorsehen.
Gibt es Unterschiede bei der Leistungsdauer?
Die Leistungsdauer von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen weist signifikante Unterschiede auf, die bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes berücksichtigt werden sollten. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die Leistungsdauer typischerweise bis zum vereinbarten Endalter begrenzt, das meist zwischen 65 und 67 Jahren liegt. Die Allianz beispielsweise bietet in ihren BU-Tarifen eine Leistungsdauer bis maximal zum 67. Lebensjahr an, was dem regulären Renteneintrittsalter entspricht.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Typische Leistungsdauer | Bis zum vereinbarten Endalter (meist 65-67 Jahre) | Lebenslang oder bis zum festgelegten Höchstalter (oft 75-80 Jahre) |
Maximale Leistungsdauer | Bis zum vereinbarten Endalter | Oft lebenslang |
Mindestleistungsdauer | Meist 6 Monate | Keine Mindestdauer, sofortige Leistung möglich |
Karenzzeit | Häufig wählbar (3-24 Monate) | In der Regel keine |
Leistung bei vorübergehender Beeinträchtigung | Ja, wenn länger als vereinbarte Mindestdauer | Ja, auch bei kurzzeitiger Beeinträchtigung |
Einfluss des Eintrittsalters auf Leistungsdauer | Stark (je später der Eintritt, desto kürzer die mögliche Leistungsdauer) | Gering (oft lebenslange Leistung unabhängig vom Eintrittsalter) |
Möglichkeit der Verlängerung der Leistungsdauer | Selten, nur bei speziellen Tarifen | Nicht notwendig bei lebenslanger Leistung |
Leistungsdauer bei Wiedereingliederung | Kann reduziert oder eingestellt werden | Keine Änderung, unabhängig von Wiedereingliederung |
Staffelung der Leistungsdauer | Möglich (z.B. abstufende Renten) | Selten, meist konstante Leistung |
Einfluss von Nachversicherungsoptionen | Kann Leistungsdauer verlängern | Meist nicht relevant |
Leistungsdauer bei psychischen Erkrankungen | Wie bei körperlichen Erkrankungen | Meist nicht versichert |
Einfluss des Berufs auf Leistungsdauer | Kann relevant sein (z.B. bei körperlich anspruchsvollen Berufen) | Nicht relevant |
Beispiel Allianz: Leistungsdauer BU/UV | Bis zum vereinbarten Endalter (max. 67 Jahre) | Lebenslang möglich |
Beispiel HUK-COBURG: Leistungsdauer BU/UV | Bis zum vereinbarten Endalter (max. 67 Jahre) | Lebenslang |
Option auf lebenslange Rente | Selten, nur bei speziellen Tarifen | Oft Standard |
Einfluss von Rehabilitationsmaßnahmen auf Leistungsdauer | Kann Leistungsdauer verkürzen | Kein Einfluss |
Im Gegensatz dazu zeichnen sich Unfallversicherungen (UV) oft durch eine lebenslange Leistungsdauer aus oder zahlen zumindest bis zu einem deutlich höheren Alter, typischerweise bis 75 oder 80 Jahre. Die HUK-COBURG geht sogar noch weiter und bietet UV-Tarife mit lebenslanger Leistungsdauer an, unabhängig vom Alter des Versicherten zum Zeitpunkt des Unfalls.
Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Mindestleistungsdauer. Bei BU-Versicherungen beträgt diese meist sechs Monate, während UV-Tarife in der Regel keine Mindestdauer vorsehen und sofort leisten können. Die Gothaer Versicherung beispielsweise bietet BU-Tarife mit einer Mindestleistungsdauer von sechs Monaten an, während ihre UV-Tarife eine sofortige Leistung ermöglichen.
Die Karenzzeit, also die Wartezeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und Beginn der Leistung, ist ein weiterer Aspekt, der die effektive Leistungsdauer beeinflusst. Bei BU-Versicherungen ist diese oft wählbar und kann zwischen 3 und 24 Monaten betragen. UV-Tarife hingegen haben in der Regel keine Karenzzeit. Die AXA bietet beispielsweise BU-Tarife mit wählbaren Karenzzeiten an, während ihre UV-Tarife ohne Karenzzeit auskommen.
Die Leistungsdauer bei vorübergehenden Beeinträchtigungen unterscheidet sich ebenfalls. Eine BU zahlt, wenn die Beeinträchtigung länger als die vereinbarte Mindestdauer anhält, während eine UV auch bei kurzzeitigen Beeinträchtigungen leisten kann. Die Nürnberger Versicherung beispielsweise bietet in ihren UV-Tarifen Leistungen auch für vorübergehende Beeinträchtigungen an, ohne eine Mindestdauer vorauszusetzen.
Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Verlängerung der Leistungsdauer. Bei BU-Versicherungen ist dies selten und nur bei speziellen Tarifen möglich, während es bei UV-Tarifen mit lebenslanger Leistung nicht notwendig ist. Die Swiss Life bietet beispielsweise BU-Tarife mit der Option zur Verlängerung der Leistungsdauer an.
Kombinationsmöglichkeiten und Ergänzungen

Die Wahl zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung muss keine Entweder-Oder-Entscheidung sein. Es gibt sinnvolle Möglichkeiten, beide Versicherungsarten zu kombinieren und durch weitere Absicherungen zu ergänzen.
Kann man BU-Versicherung und Unfallversicherung sinnvoll kombinieren?
Die Kombination von Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung kann in vielen Fällen eine sinnvolle Strategie zur umfassenden Absicherung darstellen. Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Sie gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall absichert, deckt eine Unfallversicherung (UV) spezifisch die finanziellen Folgen von Unfällen ab. Die Allianz beispielsweise bietet ein Kombipaket aus BU und Unfallzusatzversicherung an, das Kunden einen Rabatt bei der Kombination beider Produkte gewährt.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) | Kombination BU + UV |
---|---|---|---|
Abgedeckte Risiken | Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall | Invalidität durch Unfall | Umfassender Schutz für verschiedene Szenarien |
Leistungsauslöser | Mind. 50% Berufsunfähigkeit | Invaliditätsgrad ab 1% möglich | Breites Spektrum an Leistungsauslösern |
Leistungsdauer | Bis zum Rentenalter (meist 65-67) | Oft lebenslang | Kurz- und langfristige Absicherung |
Beitragshöhe | Relativ hoch | Vergleichsweise niedrig | Höhere Gesamtkosten, aber umfassenderer Schutz |
Gesundheitsprüfung | Umfangreich | Minimal | Erleichterter Zugang zu Teilschutz (UV) |
Vorerkrankungen | Können problematisch sein | Meist unproblematisch | Teilweise Absicherung trotz Vorerkrankungen möglich |
Deckung von Freizeitunfällen | Ja, wenn berufsunfähig | Ja, immer | Doppelte Absicherung für Unfälle |
Psychische Erkrankungen | Abgedeckt | Meist nicht abgedeckt | Lückenschluss bei psychischen Erkrankungen |
Einmalige vs. laufende Leistung | Meist monatliche Rente | Oft Kombination aus Einmalzahlung und Rente | Flexiblere finanzielle Absicherung |
Alternsvorsorgeaspekt | Begrenzt | Kaum vorhanden | Ergänzung zur Altersvorsorge |
Beispiel Allianz: Kombiangebot | BU mit Unfallzusatzversicherung | – | Rabatt bei Kombination |
Beispiel HUK-COBURG: Flexibilität | Individuelle BU | Unfall-Kombi-Rente | Maßgeschneiderte Lösungen möglich |
Relevanz für Risikoberufe | Sehr hoch | Hoch | Besonders sinnvolle Ergänzung |
Steuerliche Aspekte | Beiträge teils absetzbar | Beiträge nicht absetzbar | Teilweise steuerliche Vorteile |
Nachversicherungsoptionen | Oft vorhanden | Selten | Anpassungsfähigkeit an Lebenssituationen |
Rehabilitation und Prävention | Oft inkludiert | Selten | Umfassendere Unterstützung |
Ein wesentlicher Vorteil der Kombination liegt in der Abdeckung verschiedener Risikoszenarien. Die BU greift bei einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit, unabhängig von der Ursache. Die UV hingegen kann bereits bei geringeren Invaliditätsgraden durch Unfälle Leistungen erbringen, oft schon ab 1% Invalidität. Die HUK-COBURG bietet mit ihrer Unfall-Kombi-Rente eine flexible Lösung, die sich individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen lässt.
Die unterschiedlichen Leistungsdauern beider Versicherungsarten ergänzen sich ebenfalls gut. Während die BU typischerweise bis zum Rentenalter leistet, bieten viele UV-Tarife eine lebenslange Absicherung. Dies ermöglicht eine Kombination aus kurz- und langfristiger finanzieller Sicherheit. Die Gothaer Versicherung beispielsweise bietet BU-Tarife mit Leistungen bis zum 67. Lebensjahr an, während ihre UV-Tarife eine lebenslange Absicherung vorsehen können.
Ein weiterer Aspekt, der für eine Kombination spricht, ist die unterschiedliche Handhabung von Vorerkrankungen. Während diese bei einer BU problematisch sein können und zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen, spielen sie bei einer UV meist keine Rolle. Die AXA beispielsweise bietet UV-Tarife an, die auch für Menschen mit Vorerkrankungen zugänglich sind, während ihre BU-Tarife eine umfangreiche Gesundheitsprüfung erfordern.
Die Kombination kann auch in Bezug auf psychische Erkrankungen vorteilhaft sein. Diese sind in der BU abgedeckt, in der UV jedoch meist nicht. Durch die Kombination schließen Sie diese potenzielle Versorgungslücke. Die Nürnberger Versicherung beispielsweise betont in ihren BU-Tarifen explizit den Einschluss psychischer Erkrankungen, während ihre UV-Tarife sich auf unfallbedingte Schädigungen konzentrieren.
Für Personen in Risikoberufen kann die Kombination besonders sinnvoll sein. Die Swiss Life bietet beispielsweise maßgeschneiderte BU-Tarife für verschiedene Berufsgruppen an, die sich gut mit einer UV ergänzen lassen, um auch das erhöhte Unfallrisiko bestimmter Berufe abzudecken.
Welche ergänzenden Absicherungen sind zur Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung empfehlenswert?
Die Wahl ergänzender Absicherungen zur Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung hängt stark von Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren spezifischen Risiken ab. Eine sinnvolle Ergänzung kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sein, die bei einem Verlust der Arbeitsfähigkeit in jedem Beruf leistet. Die Allianz bietet beispielsweise eine EU-Versicherung an, die besonders für Personen mit Vorerkrankungen interessant sein kann, da sie oft leichter abzuschließen ist als eine BU.
Ergänzende Absicherung | Hauptleistung | Ergänzt BU durch | Ergänzt UV durch | Besonders sinnvoll für |
---|---|---|---|---|
Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) | Zahlung bei Verlust der Arbeitsfähigkeit in jedem Beruf | Niedrigere Einstiegshürde | Absicherung bei Krankheit | Personen mit Vorerkrankungen |
Dread-Disease-Versicherung | Einmalzahlung bei schweren Krankheiten | Sofortige Kapitalleistung | Abdeckung von Krankheiten | Menschen mit familiärer Vorbelastung |
Grundfähigkeitsversicherung | Zahlung bei Verlust grundlegender Fähigkeiten | Alternative bei Ablehnung | Breite Absicherung | Handwerker, körperlich Tätige |
Krankentagegeldversicherung | Ausgleich von Einkommensverlusten bei Krankheit | Überbrückung der Karenzzeit | Abdeckung von Krankheiten | Selbstständige, Freiberufler |
Pflegeversicherung | Finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit | Langfristige Absicherung | Ergänzung bei Pflegebedarf | Alle Altersgruppen |
Risikolebensversicherung | Todesfallleistung für Hinterbliebene | Absicherung der Familie | Erhöhte Todesfallleistung | Familien, Kreditnehmer |
Arbeitslosigkeitsversicherung | Zahlung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit | Schutz vor Beitragsfreistellung | Einkommensabsicherung | Angestellte in unsicheren Branchen |
Krankenzusatzversicherung | Zusatzleistungen im Krankheitsfall | Verbesserung der med. Versorgung | Ergänzung bei Unfallfolgen | Gesundheitsbewusste Personen |
Unfallkrankenhaus-Tagegeld | Zusatzzahlung bei Krankenhausaufenthalt nach Unfall | – | Erhöhte finanzielle Leistung | Personen mit erhöhtem Unfallrisiko |
Invaliditätsrente | Rentenzahlung bei dauerhafter Invalidität | Alternative bei Ablehnung | Ergänzende Rentenleistung | Personen mit gefährlichen Hobbys |
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung | BU-Schutz als Zusatz zu Lebensversicherung | Kostengünstige Alternative | – | Junge Menschen, Berufseinsteiger |
Existenzschutzversicherung | Zahlung bei verschiedenen Schicksalsschlägen | Breitere Risikoabdeckung | Erweiterter Schutzumfang | Selbstständige, Familienversorger |
Für Menschen mit familiärer Vorbelastung für bestimmte Krankheiten kann eine Dread-Disease-Versicherung eine wertvolle Ergänzung darstellen. Diese zahlt eine Einmalsumme bei der Diagnose schwerer Krankheiten. Die Gothaer Versicherung bietet eine solche Versicherung an, die eine schnelle finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall gewährleistet.
Handwerker und körperlich Tätige könnten von einer Grundfähigkeitsversicherung profitieren, die bei Verlust grundlegender Fähigkeiten leistet. Die HUK-COBURG hat beispielsweise einen Tarif, der eine Alternative zur BU darstellt und gleichzeitig die UV sinnvoll ergänzt.
Für Selbstständige und Freiberufler ist oft eine Krankentagegeldversicherung empfehlenswert, die Einkommensverluste bei längerer Krankheit ausgleicht. Die AXA bietet hierzu flexible Tarife an, die sich gut mit BU und UV kombinieren lassen.
Eine Pflegeversicherung kann für alle Altersgruppen eine sinnvolle Ergänzung sein, da sie langfristige finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit bietet. Die Nürnberger Versicherung hat beispielsweise Tarife, die sowohl die BU als auch die UV um den Aspekt der Pflegeabsicherung erweitern.
Familien und Kreditnehmer sollten eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen, die im Todesfall eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene bietet. Die Swiss Life bietet hier Tarife an, die sich flexibel an verschiedene Lebensphasen anpassen lassen.
Für Angestellte in unsicheren Branchen kann eine Arbeitslosigkeitsversicherung sinnvoll sein, die bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit zahlt und so vor einer Beitragsfreistellung der BU schützt. Die Zurich Versicherung hat hierzu Produkte im Angebot, die speziell auf die Bedürfnisse verschiedener Berufsgruppen zugeschnitten sind.
Gesundheitsbewusste Personen könnten von einer Krankenzusatzversicherung profitieren, die Zusatzleistungen im Krankheitsfall bietet und so die medizinische Versorgung verbessert. Die Debeka bietet hier umfassende Tarife an, die sowohl bei Krankheit als auch bei Unfallfolgen greifen.
Für Personen mit erhöhtem Unfallrisiko kann ein Unfallkrankenhaus-Tagegeld eine sinnvolle Ergänzung zur UV sein. Die ERGO Versicherung hat beispielsweise Tarife, die zusätzliche finanzielle Leistungen bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten vorsehen.
Teilweise Berufsunfähigkeit vs. Invaliditätsgrade

Bei der Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung spielen unterschiedliche Bewertungskriterien eine wichtige Rolle. Während die BU-Versicherung den Grad der Berufsunfähigkeit betrachtet, fokussiert sich die Unfallversicherung auf Invaliditätsgrade.
Wie behandeln Berufsunfähigkeitsversicherungen eine teilweise Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) gehen unterschiedlich mit teilweiser Berufsunfähigkeit um, wobei die meisten Standardtarife erst ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50% die volle Leistung erbringen. Die Allianz bietet beispielsweise in ihren BU-Tarifen die volle Leistung ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50%, was dem Branchenstandard entspricht. Dies bedeutet, dass Sie bei einer Beeinträchtigung von weniger als 50% in der Regel keine Leistungen erhalten.
Aspekt | Standardregelung | Besondere Tarife | Auswirkung auf Versicherte |
---|---|---|---|
Grad der Berufsunfähigkeit | Ab 50% volle Leistung | Teilweise Leistung ab 25% möglich | Flexiblere Absicherung |
Staffelung der Leistungen | Keine Staffelung üblich | Einige Anbieter mit gestaffelten Leistungen | Fairere Abbildung des BU-Grads |
Teilzeitklausel | Oft nicht berücksichtigt | Spezielle Tarife mit Teilzeitklausel | Besserer Schutz für Teilzeitarbeitende |
Wiedereingliederung | Meist keine spezielle Regelung | Einige Tarife mit Unterstützung | Erleichterung der Rückkehr ins Berufsleben |
Infektionsklausel | Standardmäßig nicht enthalten | In einigen Tarifen für bestimmte Berufe | Wichtig für medizinische Berufe |
Umorganisation bei Selbstständigen | Oft gefordert | Tarife ohne Umorganisationspflicht | Vorteilhaft für Selbstständige |
Nachversicherungsoptionen | Standardmäßig vorhanden | Erweiterte Optionen bei einigen Anbietern | Anpassung an Lebenssituationen |
Prognosezeitraum | Meist 6 Monate | Teilweise kürzere Zeiträume | Schnellere Leistungserbringung |
Abstrakte Verweisung | In vielen Tarifen ausgeschlossen | Komplett ausgeschlossen in Top-Tarifen | Besserer Schutz der Versicherten |
Verzicht auf § 163 VVG | Nicht Standard | In einigen Premium-Tarifen | Beitragsstabilität |
Arbeitsunfähigkeitsklausel | Nicht standardmäßig enthalten | In modernen Tarifen oft inkludiert | Frühzeitige Absicherung |
Weltweiter Schutz | Standard | Einschränkungen in manchen Tarifen | Relevant für Auslandsaufenthalte |
Dienstunfähigkeitsklausel | Nicht Standard | Spezielle Tarife für Beamte | Wichtig für den öffentlichen Dienst |
Überbrückungshilfe | Selten | In einigen Premium-Tarifen | Finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase |
Leistungsdynamik | Oft wählbar | Unterschiedliche Steigerungsraten | Inflationsschutz |
Einige innovative Versicherer haben jedoch Tarife entwickelt, die auch bei geringeren Graden der Berufsunfähigkeit Leistungen vorsehen. Die Gothaer Versicherung beispielsweise bietet in ihrem Premium-Tarif eine gestaffelte Leistung ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 25% an. Dies ermöglicht eine fairere Abbildung des tatsächlichen Berufsunfähigkeitsgrads und bietet Ihnen eine flexiblere Absicherung.
Für Teilzeitarbeitende kann die sogenannte Teilzeitklausel von Bedeutung sein. Die Swiss Life hat in ihren BU-Tarifen eine solche Klausel integriert, die den Berufsunfähigkeitsgrad an die tatsächliche Arbeitszeit anpasst. Dies gewährleistet einen besseren Schutz für Personen, die nicht in Vollzeit tätig sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben. Die AXA bietet in ihren BU-Tarifen spezielle Leistungen zur beruflichen Rehabilitation an, die Ihnen den Weg zurück in den Beruf erleichtern sollen. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn Sie nur teilweise berufsunfähig sind und eine Rückkehr in den Beruf anstreben.
Für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere im medizinischen Bereich, kann eine Infektionsklausel relevant sein. Die Nürnberger Versicherung hat beispielsweise eine solche Klausel in ihre BU-Tarife integriert, die auch bei einem teilweisen Berufsverbot aufgrund von Infektionsgefahren greift.
Selbstständige sollten besonders auf die Regelungen zur Umorganisation achten. Die HUK-COBURG bietet BU-Tarife an, die bei Selbstständigen auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Betriebs verzichten. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie als Selbstständiger nur teilweise berufsunfähig werden.
Ein oft übersehener Aspekt ist der Prognosezeitraum. Während die meisten Versicherer eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten voraussetzen, bieten einige Anbieter wie die Debeka kürzere Zeiträume an. Dies kann zu einer schnelleren Leistungserbringung führen, was besonders bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von Vorteil sein kann.
Was bedeuten Invaliditätsgrade in der Unfallversicherung und wie beeinflussen sie die Leistungen?
Invaliditätsgrade spielen in der Unfallversicherung eine zentrale Rolle, da sie die Höhe der Versicherungsleistung bestimmen. Der Invaliditätsgrad gibt an, wie stark die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist. Die Allianz, einer der führenden Anbieter von Unfallversicherungen, definiert den Invaliditätsgrad als prozentualen Wert, der die Schwere der bleibenden Beeinträchtigung widerspiegelt.
Invaliditätsgrad | Typische Beispiele | Leistung (% der Versicherungssumme) | Besonderheiten |
---|---|---|---|
1-25% | Verlust eines Fingers, Teilfunktionsverlust einer Hand | 1-25% | Oft Mindestinvalidität erforderlich |
26-50% | Verlust einer Hand, starke Einschränkung eines Arms | 26-50% | Häufig Beginn progressiver Leistungen |
51-75% | Verlust eines Beins, Erblindung auf einem Auge | 51-75% | Deutlich höhere Leistungen bei Progression |
76-99% | Verlust beider Beine, schwere Hirnschädigung | 76-99% | Sehr hohe Leistungen, oft nahe Maximalsumme |
100% | Komplette Lähmung, Verlust beider Augen | 100% oder mehr | Maximale Leistung, oft mit Zusatzbonus |
Gliedertaxe | Arm: 70%, Bein: 70%, Auge: 50%, Daumen: 20% | Gemäß Gliedertaxe | Standardisierte Bewertung |
Progressive Leistung | Bei 50%: 100%, bei 75%: 225%, bei 100%: 350% | Je nach Tarif bis zu 1000% | Überproportionale Leistungssteigerung |
Verbesserte Gliedertaxe | Arm: 80%, Bein: 80%, Auge: 60%, Daumen: 25% | Höhere Werte als Standardtaxe | In Premium-Tarifen |
Mitwirkungsanteil | Vorschädigung reduziert Leistung | Reduzierung um Mitwirkungsgrad | Oft Verzicht bis 25% oder 50% |
Kumulrisiko | Verlust mehrerer Gliedmaßen | Bis zu 100% oder mehr | Begrenzung der Gesamtleistung |
Invaliditätsannahme | Tod innerhalb eines Jahres | Meist 20-50% der Versicherungssumme | Sonderregelung für Todesfall |
Unfall-Rente | Ab 50% Invalidität | Monatliche Rentenzahlung | Zusätzlich zur Kapitalauszahlung |
Kosmetische Operationen | Sichtbare Entstellungen | Übernahme von OP-Kosten | Ergänzende Leistung |
Bergungskosten | Rettungs- und Bergungsaktionen | Erstattung bis zu festgelegtem Betrag | Zusatzleistung vieler Tarife |
Rehabilitationsmanagement | Alle Invaliditätsgrade | Unterstützung bei Reha-Maßnahmen | Service-Leistung einiger Anbieter |
Die Ermittlung des Invaliditätsgrades erfolgt in der Regel anhand der sogenannten Gliedertaxe. Diese standardisierte Bewertungstabelle legt fest, welcher Invaliditätsgrad dem Verlust oder der Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile entspricht. Die HUK-COBURG beispielsweise verwendet in ihren Unfallversicherungstarifen eine Gliedertaxe, die den Verlust eines Arms mit 70% und den eines Beins ebenfalls mit 70% bewertet.
Viele moderne Unfallversicherungen bieten eine progressive Leistungsstaffelung an. Dies bedeutet, dass die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Die Gothaer Versicherung hat beispielsweise Tarife im Angebot, bei denen bei einem Invaliditätsgrad von 50% bereits 100% der Versicherungssumme ausgezahlt werden, bei 75% sogar 225% und bei 100% Invalidität bis zu 350%.
Ein wichtiger Aspekt, den Sie beachten sollten, ist der Mitwirkungsanteil bei Vorschädigungen. Die AXA bietet in ihren Premium-Tarifen einen Verzicht auf die Anrechnung von Mitwirkungsanteilen bis zu 50%. Das bedeutet, dass vorbestehende Gesundheitsbeeinträchtigungen bis zu diesem Grad die Leistung nicht mindern.
Einige Versicherer, wie die Nürnberger, haben in ihre Tarife eine Unfall-Rente integriert. Diese kommt zum Tragen, wenn der Invaliditätsgrad einen bestimmten Schwellenwert, meist 50%, übersteigt. Sie erhalten dann zusätzlich zur Kapitalleistung eine monatliche Rente, was besonders bei schweren Unfallfolgen eine wertvolle finanzielle Unterstützung darstellen kann.
Für kosmetische Beeinträchtigungen sehen viele Tarife Sonderregelungen vor. Die ERGO Versicherung beispielsweise übernimmt in bestimmten Tarifen die Kosten für kosmetische Operationen, wenn diese zur Beseitigung unfallbedingter Entstellungen notwendig sind.
Psychische Erkrankungen und Burnout

Psychische Erkrankungen und Burnout sind häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit. Sie erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Wahl der richtigen Versicherung.
Wie werden psychische Erkrankungen in Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen berücksichtigt?
Die Berücksichtigung psychischer Erkrankungen unterscheidet sich erheblich zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. In Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind psychische Erkrankungen in der Regel vollständig abgedeckt und machen etwa 30-40% aller Leistungsfälle aus. Die Allianz beispielsweise schließt in ihren BU-Tarifen psychische Erkrankungen vollumfänglich ein, ohne spezielle Einschränkungen oder Wartezeiten.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Grundsätzliche Abdeckung | In der Regel vollständig abgedeckt | Meist nicht abgedeckt |
Häufigkeit der Leistungsfälle | Ca. 30-40% aller BU-Fälle | Sehr selten, nur bei unfallbedingten psych. Folgen |
Wartezeiten | Oft keine speziellen Wartezeiten | Nicht relevant, da meist nicht versichert |
Vorerkrankungen | Können zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen | Meist kein Einfluss, da nicht Teil des Versicherungsschutzes |
Nachweis der Erkrankung | Fachärztliches Gutachten erforderlich | Bei Unfallfolgen: Nachweis des Kausalzusammenhangs |
Häufige psych. Erkrankungen | Depression, Burnout, Angststörungen | Posttraumatische Belastungsstörung nach Unfall |
Leistungsdauer | Bis zum vereinbarten Endalter oder Wiederherstellung | Bei Unfallfolgen: oft lebenslang |
Progression der Leistung | Keine spezielle Progression für psych. Erkrankungen | Bei Unfallfolgen: wie bei körperlichen Schäden |
Rehabilitationsmaßnahmen | Oft Unterstützung bei Reha-Maßnahmen | Selten spezielle Reha für psych. Unfallfolgen |
Teilweise Arbeitsunfähigkeit | Kann berücksichtigt werden (z.B. ab 50%) | Nicht relevant, da meist nicht versichert |
Wiedereingliederung | Oft Unterstützung bei stufenweiser Wiedereingliederung | Selten spezielle Programme für psych. Unfallfolgen |
Kündigungsschutz | Oft unkündbar bei laufenden Verträgen | Standardmäßig unkündbar |
Beitragsbefreiung | Bei BU-Eintritt: Beitragsbefreiung für Hauptversicherung | Nicht relevant für psych. Erkrankungen |
Nachversicherungsoptionen | Meist ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich | Nicht relevant für psych. Erkrankungen |
Beispiel Allianz | Voller Einschluss psych. Erkrankungen | Nur unfallbedingte psych. Folgen |
Beispiel HUK-COBURG | Einschluss mit möglichen Risikozuschlägen | Keine spezielle Berücksichtigung |
Im Gegensatz dazu berücksichtigen Unfallversicherungen (UV) psychische Erkrankungen meist nur dann, wenn sie direkte Folge eines versicherten Unfalls sind. Die HUK-COBURG etwa bietet in ihren UV-Tarifen keinen speziellen Schutz für psychische Erkrankungen, es sei denn, sie stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Unfallereignis.
Bei der BU spielt die Vorgeschichte psychischer Erkrankungen eine wichtige Rolle. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder sogar Ausschlüssen führen. Die Gothaer Versicherung hat beispielsweise Tarife, die auch bei Vorerkrankungen einen gewissen Schutz bieten, allerdings oft mit Einschränkungen oder höheren Prämien.
Der Nachweis einer psychischen Erkrankung erfolgt in der BU in der Regel durch fachärztliche Gutachten. Die AXA verlangt beispielsweise detaillierte Nachweise über Art, Schwere und Dauer der Erkrankung, um die Leistungspflicht zu beurteilen. In der UV ist ein solcher Nachweis nur relevant, wenn es sich um unfallbedingte psychische Folgen handelt.
Einige BU-Versicherer, wie die Nürnberger, bieten spezielle Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen für psychische Erkrankungen an. Dies kann die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung ins Berufsleben erhöhen. UV-Tarife sehen solche Maßnahmen für psychische Erkrankungen in der Regel nicht vor.
Die Leistungsdauer bei psychischen Erkrankungen in der BU erstreckt sich typischerweise bis zum vereinbarten Endalter oder bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Die ERGO bietet beispielsweise BU-Tarife an, die auch bei länger andauernden psychischen Erkrankungen bis zum Renteneintrittsalter leisten können.
Ein wichtiger Aspekt ist die Berücksichtigung teilweiser Arbeitsunfähigkeit. Einige BU-Versicherer, wie die Swiss Life, bieten Tarife an, die auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen leisten, oft ab einem Grad von 50%.
Welche Versicherung bietet bei psychischen Problemen den besseren Schutz: BU oder Unfallversicherung?
Bei der Absicherung psychischer Probleme erweist sich die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als deutlich sinnvoller im Vergleich zur Unfallversicherung (UV). Die BU deckt psychische Erkrankungen umfassend ab, während die UV diese nur in sehr begrenztem Maße, meist nur als direkte Unfallfolge, berücksichtigt. Die Allianz beispielsweise bietet in ihren BU-Tarifen einen vollen Einschluss psychischer Erkrankungen, ohne spezielle Einschränkungen oder Wartezeiten.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Abdeckung psychischer Erkrankungen | Umfassend | Sehr begrenzt, meist nur unfallbedingt |
Häufigkeit psychischer Leistungsfälle | Ca. 30-40% aller BU-Fälle | Selten, nur bei Unfallfolgen |
Leistungsauslöser | Berufsunfähigkeit (oft ab 50%) | Unfallbedingte Invalidität |
Leistungsart | Monatliche Rente | Meist Einmalzahlung |
Leistungsdauer | Bis Vertragsende oder Wiederherstellung | Bei Unfallfolgen oft lebenslang |
Vorerkrankungen | Können problematisch sein | Meist unproblematisch |
Wartezeiten | In der Regel keine speziellen | Nicht relevant für psych. Erkrankungen |
Beitragshöhe | Relativ hoch | Vergleichsweise niedrig |
Gesundheitsprüfung | Umfangreich | Minimal |
Rehabilitationsunterstützung | Oft vorhanden | Selten für psych. Probleme |
Wiedereingliederungshilfen | Häufig angeboten | Kaum vorhanden für psych. Aspekte |
Prognosezeitraum | Meist 6 Monate | Nicht relevant für psych. Erkrankungen |
Beispiel Allianz | Voller Einschluss psych. Erkrankungen | Nur unfallbedingte psych. Folgen |
Beispiel Swiss Life | Spezielle Tarife für psych. Risiken | Keine spezielle Berücksichtigung |
Kündigungsschutz | Oft unkündbar bei laufenden Verträgen | Standardmäßig unkündbar |
Flexibilität bei Berufswechsel | Anpassungsmöglichkeiten vorhanden | Nicht relevant |
Steuerliche Aspekte | Beiträge teils absetzbar | Beiträge nicht absetzbar |
Ein wesentlicher Vorteil der BU liegt in der Art der Leistung. Während die UV in der Regel eine Einmalzahlung vorsieht, gewährt die BU eine monatliche Rente. Dies ist besonders bei langwierigen psychischen Erkrankungen von Vorteil. Die Swiss Life hat sogar spezielle BU-Tarife entwickelt, die auf die Bedürfnisse von Personen mit erhöhtem Risiko für psychische Erkrankungen zugeschnitten sind.
Allerdings kann die Vorgeschichte psychischer Probleme bei Abschluss einer BU zu Schwierigkeiten führen. Vorerkrankungen können Risikozuschläge oder Ausschlüsse nach sich ziehen. Die Gothaer Versicherung bietet hier Tarife an, die auch bei Vorerkrankungen einen gewissen Schutz bieten, allerdings oft mit Einschränkungen oder höheren Prämien.
Ein weiterer Pluspunkt der BU ist die häufig angebotene Unterstützung bei Rehabilitation und Wiedereingliederung. Die AXA beispielsweise stellt in ihren Premium-BU-Tarifen umfangreiche Hilfen zur Verfügung, um Versicherte bei der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen. Solche Leistungen sind in UV-Tarifen für psychische Probleme in der Regel nicht vorgesehen.
Die Beitragshöhe ist bei der BU zwar in der Regel höher als bei der UV, doch angesichts des umfassenderen Schutzes bei psychischen Problemen ist dies oft gerechtfertigt. Die HUK-COBURG bietet beispielsweise BU-Tarife an, die trotz vollständiger Abdeckung psychischer Erkrankungen vergleichsweise günstig sind.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Flexibilität bei Berufswechseln. Viele BU-Versicherer, wie die Nürnberger, ermöglichen eine Anpassung des Versicherungsschutzes bei beruflichen Veränderungen. Dies kann besonders relevant sein, wenn ein Berufswechsel aufgrund psychischer Belastungen notwendig wird.
Internationale Gültigkeit

Der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen im Ausland variiert je nach Vertrag und Aufenthaltsdauer. Für Reisende, Expatriates und Auswanderer gelten unterschiedliche Bedingungen, die sorgfältig geprüft werden sollten.
Wie unterscheidet sich der Auslandsschutz bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen?
Der Auslandsschutz bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen weist einige wesentliche Unterschiede auf, die für Versicherte von großer Bedeutung sein können. Während Unfallversicherungen in der Regel einen unbegrenzten weltweiten Schutz bieten, ist der Auslandsschutz bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oft zeitlich begrenzt. Die Allianz beispielsweise gewährt in ihren Unfallversicherungstarifen einen unbegrenzten weltweiten Schutz, während ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen nach fünf Jahren im Ausland einer Einzelfallprüfung unterliegen.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Weltweiter Schutz | Meist gegeben, oft zeitlich begrenzt | In der Regel unbegrenzt weltweit |
Dauerhafte Auslandsaufenthalte | Oft bis zu 5 Jahre, dann Einzelfallprüfung | Meist unbegrenzt, ggf. Meldepflicht |
Leistungserbringung im Ausland | Meist möglich, teils mit Einschränkungen | In der Regel uneingeschränkt |
Risikogebiete | Oft ausgeschlossen oder mit Aufschlägen | Häufig ohne Einschränkungen versichert |
Meldepflicht bei Auslandsaufenthalt | Häufig ab 6-12 Monaten | Selten erforderlich |
Ärztliche Untersuchungen | Teils nur von deutschen Ärzten anerkannt | Meist auch ausländische Ärzte akzeptiert |
Währung der Leistungsauszahlung | In der Regel in Euro | Meist in Euro, teils auch in Fremdwährung |
Besonderheiten EU/EWR | Oft uneingeschränkter Schutz | Keine speziellen Regelungen nötig |
Bergungskosten im Ausland | Selten enthalten | Häufig bis zu bestimmter Summe inkludiert |
Rücktransportkosten | Meist nicht abgedeckt | Oft bis zu festgelegtem Betrag versichert |
Einfluss auf Beitragshöhe | Weltweiter Schutz meist ohne Aufpreis | Globale Deckung meist ohne Mehrkosten |
Leistungskürzung bei dauerhaftem Wegzug | Möglich, abhängig vom Zielland | In der Regel keine Kürzung |
Beispiel Allianz | Weltweiter Schutz, Einschränkungen nach 5 Jahren | Unbegrenzter weltweiter Schutz |
Beispiel HUK-COBURG | Schutz in EU unbegrenzt, sonst 5 Jahre | Weltweiter Schutz ohne zeitliche Begrenzung |
Versicherungsschutz in Krisengebieten | Oft ausgeschlossen oder eingeschränkt | Meist inkludiert, ggf. mit Einschränkungen |
Anpassung bei Rückkehr nach Deutschland | Oft problemlos möglich | In der Regel nicht erforderlich |
Steuerliche Aspekte im Ausland | Können je nach Land variieren | Meist unproblematisch |
Bei dauerhaften Auslandsaufenthalten zeigt sich ein ähnliches Bild. Die HUK-COBURG bietet in ihren Unfallversicherungen einen weltweiten Schutz ohne zeitliche Begrenzung, während ihre Berufsunfähigkeitsversicherungen den Schutz in EU-Ländern unbegrenzt gewähren, in anderen Ländern jedoch auf fünf Jahre beschränken. Dies kann für Expatriates oder Personen mit langfristigen Auslandsplänen von entscheidender Bedeutung sein.
Ein wichtiger Aspekt ist die Leistungserbringung im Ausland. Unfallversicherungen leisten in der Regel uneingeschränkt weltweit. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kann es hingegen Einschränkungen geben. Die AXA beispielsweise erkennt in ihren BU-Tarifen ärztliche Untersuchungen im Ausland an, behält sich aber das Recht vor, eine Untersuchung durch einen deutschen Arzt zu verlangen.
Bezüglich Risikogebieten sind Unfallversicherungen oft großzügiger. Die Gothaer Versicherung bietet in ihren UV-Tarifen Schutz in den meisten Risikogebieten, während ihre BU-Versicherungen für solche Gebiete oft Ausschlüsse oder Risikozuschläge vorsehen. Dies kann für Personen relevant sein, die beruflich oder privat in risikoreichere Regionen reisen.
Ein Vorteil der Unfallversicherungen liegt in der häufigen Abdeckung von Bergungskosten und Rücktransportkosten im Ausland. Die ERGO inkludiert in ihren UV-Tarifen beispielsweise Bergungskosten bis zu einer festgelegten Summe, während solche Leistungen in BU-Versicherungen eher selten zu finden sind.
Die Meldepflicht bei Auslandsaufenthalten ist bei BU-Versicherungen oft strenger geregelt. Die Nürnberger verlangt in ihren BU-Tarifen eine Meldung bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten, während ihre UV-Tarife keine solche Meldepflicht vorsehen.
Worauf müssen Expatriates und Auswanderer bei Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen achten?
Für Expatriates und Auswanderer ergeben sich bei der Wahl zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen einige wichtige Überlegungen. Der Geltungsbereich ist dabei ein zentraler Aspekt, da Unfallversicherungen in der Regel einen unbegrenzten weltweiten Schutz bieten, während Berufsunfähigkeitsversicherungen oft zeitliche Begrenzungen für Auslandsaufenthalte haben. Die Allianz beispielsweise gewährt in ihren UV-Tarifen einen unbegrenzten weltweiten Schutz, während ihre BU-Versicherungen nach fünf Jahren im Ausland einer erneuten Prüfung unterliegen.
Aspekt | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Geltungsbereich | Oft zeitlich begrenzt (z.B. 5 Jahre) | Meist unbegrenzt weltweit |
Meldepflicht | Häufig ab 6-12 Monaten Auslandsaufenthalt | Selten erforderlich |
Leistungserbringung im Ausland | Möglich, teils mit Einschränkungen | In der Regel uneingeschränkt |
Ärztliche Nachweise | Oft nur von deutschen Ärzten akzeptiert | Meist auch ausländische Ärzte anerkannt |
Währung der Leistung | Meist in Euro | Euro oder lokale Währung möglich |
Anpassung an lokale Gegebenheiten | Oft schwierig | Meist nicht notwendig |
Einfluss des Ziellandes | Kann Versicherungsschutz beeinflussen | Meist kein Einfluss |
Berufswechsel im Ausland | Kann Anpassung erfordern | Meist unproblematisch |
Beitragszahlung | Oft nur von deutschem Konto möglich | Flexibler, auch int. Zahlungen |
Steuerliche Aspekte | Komplexer, länderabhängig | Meist unkomplizierter |
Kombination mit lokalen Versicherungen | Oft empfehlenswert | Weniger relevant |
Rückkehroption | Wichtig zu prüfen | Meist nicht notwendig |
Nachversicherungsoptionen | Können eingeschränkt sein | Oft unproblematisch |
Beispiel Allianz | Weltweiter Schutz, nach 5 Jahren Prüfung | Unbegrenzter weltweiter Schutz |
Beispiel HUK-COBURG | EU unbegrenzt, sonst 5 Jahre | Weltweiter Schutz ohne Limit |
Krisengebiete | Oft ausgeschlossen | Meist abgedeckt |
Spezielle Expat-Tarife | Bei einigen Anbietern verfügbar | Selten notwendig |
Bergungskosten | Selten enthalten | Oft bis zu best. Summe inkludiert |
Assistance-Leistungen | Manchmal enthalten | Häufiger und umfangreicher |
Ein wichtiger Punkt für Expatriates ist die Meldepflicht bei längeren Auslandsaufenthalten. Die HUK-COBURG verlangt in ihren BU-Tarifen eine Meldung bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten, während ihre UV-Tarife keine solche Meldepflicht vorsehen. Dies kann für Personen mit flexiblen Auslandsplänen von Bedeutung sein.
Die Leistungserbringung im Ausland gestaltet sich bei Unfallversicherungen meist unkomplizierter. Die AXA beispielsweise akzeptiert in ihren UV-Tarifen problemlos Nachweise ausländischer Ärzte, während ihre BU-Versicherungen oft eine Untersuchung durch deutsche Ärzte verlangen. Dies kann für Auswanderer, die langfristig im Ausland leben, eine wichtige Rolle spielen.
Ein oft übersehener Aspekt ist die Anpassung an lokale Gegebenheiten. Während Unfallversicherungen hier meist keine Anpassung erfordern, kann es bei BU-Versicherungen komplizierter sein. Die Gothaer bietet spezielle Expat-Tarife in ihrer BU-Versicherung an, die besser auf die Bedürfnisse von Auslandstätigen zugeschnitten sind.
Für Auswanderer ist auch die Beitragszahlung ein wichtiger Punkt. Viele BU-Versicherungen, wie die der Nürnberger, akzeptieren nur Zahlungen von deutschen Konten, während UV-Tarife oft flexibler sind und auch internationale Zahlungen ermöglichen.
Die steuerlichen Aspekte sollten ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden. BU-Versicherungen können je nach Zielland komplexe steuerliche Fragen aufwerfen, während UV-Beiträge meist unkomplizierter zu handhaben sind. Die ERGO bietet in ihren Expat-Tarifen spezielle Beratung zu steuerlichen Fragen im Ausland an.
Ein Vorteil der Unfallversicherungen für Expatriates liegt in den oft inkludierten Assistance-Leistungen und der Abdeckung von Bergungskosten. Die Zurich inkludiert in ihren UV-Tarifen beispielsweise umfangreiche Assistance-Leistungen, die gerade im Ausland wertvoll sein können.
Fazit und Empfehlung

Die Wahl zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Beide Versicherungen bieten wichtige Absicherungen, unterscheiden sich aber in ihrem Leistungsumfang und Anwendungsbereich.
Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung: Welche Absicherung passt zu Ihnen?
Die Entscheidung zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Unfallversicherung hängt stark von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Für die meisten Berufstätigen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die umfassendere und oft sinnvollere Wahl, da sie nicht nur Unfälle, sondern auch Krankheiten abdeckt. Die Allianz beispielsweise bietet BU-Tarife, die ein breites Spektrum von Berufsgruppen abdecken und flexibel an verschiedene Lebenssituationen angepasst werden können.
Personengruppe | Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) | Unfallversicherung (UV) |
---|---|---|
Angestellte | Sehr empfehlenswert | Ergänzend sinnvoll |
Selbstständige | Hochgradig empfohlen | Als Zusatz ratsam |
Studenten/Berufseinsteiger | Früher Abschluss vorteilhaft | Gute Ergänzung |
Handwerker/körperlich Tätige | Wichtig, aber oft teuer | Besonders empfehlenswert |
Büroangestellte | Sehr sinnvoll | Weniger dringlich |
Beamte | Je nach Laufbahn unterschiedlich | Als Ergänzung sinnvoll |
Hausfrauen/-männer | Spezielle Tarife verfügbar | Empfehlenswert |
Freiberufler | Dringend empfohlen | Als Zusatz ratsam |
Ärzte/Medizinberufe | Essentiell, spezielle Tarife | Ergänzend sinnvoll |
IT-Fachkräfte | Sehr empfehlenswert | Weniger prioritär |
Künstler/Kreative | Wichtig, oft spezielle Tarife | Als Ergänzung ratsam |
Sportler | Je nach Sportart unterschiedlich | Besonders wichtig |
Personen mit Vorerkrankungen | Schwierig, aber wichtig | Oft leichter abzuschließen |
Personen mit gefährlichen Hobbys | Wichtig, kann teuer sein | Besonders empfehlenswert |
Eltern/Familien | Sehr empfehlenswert | Für Kinder oft sinnvoll |
Ältere Arbeitnehmer (50+) | Sinnvoll, aber oft teuer | Gute Alternative |
Geringverdiener | Wichtig, aber oft schwer finanzierbar | Kostengünstige Option |
Vielreisende/Expatriates | Wichtig, auf Auslandsklauseln achten | Meist problemlos im Ausland |
Personen kurz vor Rente | Weniger relevant | Kann sinnvoll sein |
Menschen mit psychischen Vorerkrankungen | Wichtig, aber oft schwierig | Meist unproblematisch |
Für Angestellte und Selbstständige ist eine BU besonders empfehlenswert. Die HUK-COBURG hat spezielle BU-Tarife für Selbstständige entwickelt, die auf deren besondere Bedürfnisse zugeschnitten sind. Studenten und Berufseinsteiger profitieren von einem frühen BU-Abschluss, da die Beiträge in jungen Jahren oft günstiger sind. Die AXA bietet hier attraktive Einstiegstarife mit Nachversicherungsoptionen an.
Handwerker und körperlich Tätige sollten trotz höherer Beiträge eine BU in Betracht ziehen, können aber von einer zusätzlichen Unfallversicherung besonders profitieren. Die ERGO hat Kombi-Pakete im Angebot, die beide Versicherungsarten zu günstigen Konditionen vereinen.
Für Personen mit Vorerkrankungen kann der Abschluss einer BU schwierig sein. Hier bietet die Gothaer spezielle Tarife mit erleichterten Gesundheitsfragen an. In solchen Fällen kann eine Unfallversicherung eine gute Alternative oder Ergänzung sein, da sie meist leichter abzuschließen ist.
Familien sollten besonders über eine BU nachdenken. Die Nürnberger bietet Familientarife an, die Vergünstigungen für mitversicherte Familienangehörige beinhalten. Für Kinder kann eine separate Unfallversicherung sinnvoll sein, da sie häufiger von Unfällen betroffen sind.
Ältere Arbeitnehmer und Geringverdiener stehen oft vor der Herausforderung hoher BU-Beiträge. Hier kann eine Unfallversicherung als kostengünstigere Alternative in Betracht gezogen werden. Die Zurich bietet beispielsweise günstige UV-Tarife mit hohen Leistungen im Invaliditätsfall an.
Für Vielreisende und Expatriates ist es wichtig, auf die Auslandsklauseln in BU-Verträgen zu achten. Die Swiss Life hat spezielle Expat-Tarife entwickelt, die weltweiten Schutz bieten. Unfallversicherungen sind in dieser Hinsicht oft unkomplizierter und bieten meist problemlosen weltweiten Schutz.
Menschen mit psychischen Vorerkrankungen sollten trotz möglicher Schwierigkeiten eine BU in Betracht ziehen, da psychische Erkrankungen häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit sind. Die Debeka bietet hier Tarife mit erleichterten Gesundheitsfragen für bestimmte psychische Vorerkrankungen an.
Häufig gestellte Fragen

Die Wahl zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung wirft viele Fragen auf. Beide Versicherungsarten bieten unterschiedliche Leistungen und Absicherungen für verschiedene Lebenssituationen.
In welchen Fällen leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung und wann tritt die Unfallversicherung in Kraft?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dies umfasst sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Die BU greift unabhängig davon, ob die Ursache ein Unfall oder eine Krankheit ist.
Die Unfallversicherung (UV) hingegen tritt nur bei unfallbedingten Invaliditäten in Kraft. Sie leistet, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung entsteht. Die Leistung der UV ist dabei in der Regel an den Grad der Invalidität gekoppelt und wird oft als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt.
Wichtig zu beachten ist, dass die BU eine regelmäßige Rentenzahlung leistet, solange die Berufsunfähigkeit andauert, während die UV meist eine einmalige Zahlung vorsieht, deren Höhe vom Invaliditätsgrad abhängt.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich notwendig oder genügt eine Unfallversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den meisten Fällen deutlich umfassender und daher oft notwendiger als eine reine Unfallversicherung. Der Hauptgrund dafür ist, dass Krankheiten wesentlich häufiger zur Berufsunfähigkeit führen als Unfälle. Statistiken zeigen, dass etwa 90% der Berufsunfähigkeitsfälle durch Krankheiten verursacht werden, während nur etwa 10% auf Unfälle zurückzuführen sind.
Die BU bietet einen umfassenderen Schutz, da sie sowohl bei Krankheiten als auch bei unfallbedingten Beeinträchtigungen leistet. Sie sichert Ihr Einkommen im Fall einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit, unabhängig von der Ursache.
Eine Unfallversicherung kann zwar günstiger sein, deckt aber nur einen kleinen Teil der möglichen Risiken ab. Sie kann als Ergänzung zur BU sinnvoll sein, ersetzt diese aber in der Regel nicht vollständig.
Ob eine BU für Sie notwendig ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab, einschließlich Ihres Berufs, Ihres Gesundheitszustands und Ihrer finanziellen Lage. Für die meisten Berufstätigen ist eine BU jedoch empfehlenswert, um das Risiko eines Einkommensausfalls aufgrund von Berufsunfähigkeit abzusichern.
Welche Versicherung ist für Selbstständige zu empfehlen: Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung?
Für Selbstständige ist in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) dringend zu empfehlen. Selbstständige tragen ein besonders hohes finanzielles Risiko, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können, da sie nicht durch ein Arbeitsverhältnis oder umfassende gesetzliche Leistungen abgesichert sind. Eine BU bietet hier einen umfassenden Schutz, der sowohl Krankheiten als auch Unfälle abdeckt.
Die BU leistet eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Dies ist besonders wichtig für Selbstständige, da ein Einkommensausfall oft direkte Auswirkungen auf den Betrieb und die persönliche finanzielle Situation hat.
Eine Unfallversicherung allein ist für Selbstständige in der Regel nicht ausreichend, da sie nur bei unfallbedingten Invaliditäten greift. Da Krankheiten statistisch gesehen häufiger zur Berufsunfähigkeit führen als Unfälle, würde eine reine Unfallversicherung einen Großteil der Risiken nicht abdecken.
Allerdings kann eine Unfallversicherung als Ergänzung zur BU sinnvoll sein, insbesondere wenn der Selbstständige in einem Beruf mit erhöhtem Unfallrisiko tätig ist. Sie bietet in der Regel höhere Einmalzahlungen bei Invalidität, die für Umbaumaßnahmen oder die Umstrukturierung des Geschäfts genutzt werden können.
Einige Versicherer bieten spezielle BU-Tarife für Selbstständige an, die auf deren besondere Bedürfnisse zugeschnitten sind. Diese können beispielsweise Regelungen zur Umorganisation des Betriebs oder zur Berücksichtigung von Betriebsausgaben beinhalten.
Welche Faktoren sollte man bei dem Vergleich zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung berücksichtigen?
Bei einem Vergleich zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und Unfallversicherung (UV) sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:
- Deckungsumfang: Die BU deckt sowohl Krankheiten als auch Unfälle ab, während die UV nur bei Unfällen leistet. Dies ist ein wesentlicher Unterschied, da Krankheiten häufiger zur Berufsunfähigkeit führen als Unfälle.
- Art der Leistung: Die BU zahlt in der Regel eine monatliche Rente, die UV meist eine einmalige Kapitalleistung. Überlegen Sie, welche Form der Leistung für Ihre Situation geeigneter ist.
- Leistungsauslöser: Bei der BU ist der Leistungsauslöser die Unfähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben, bei der UV eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung.
- Beitragshöhe: BU-Versicherungen sind in der Regel teurer als Unfallversicherungen, bieten dafür aber einen umfassenderen Schutz.
- Gesundheitsprüfung: Für eine BU ist meist eine umfangreiche Gesundheitsprüfung erforderlich, während die UV oft ohne oder mit einer vereinfachten Prüfung abgeschlossen werden kann.
- Berufsspezifische Risiken: Je nach Beruf kann das Risiko für Unfälle oder Krankheiten unterschiedlich hoch sein, was die Wahl der Versicherung beeinflussen kann.
- Alter und Gesundheitszustand: Diese Faktoren beeinflussen besonders die Beitragshöhe und Zugangsmöglichkeiten zur BU.
- Progression bei der UV: Viele Unfallversicherungen bieten eine Progression, bei der die Leistung überproportional zum Invaliditätsgrad steigt.
- Zusatzleistungen: Beide Versicherungsarten können verschiedene Zusatzleistungen wie Reha-Management oder Assistance-Leistungen bieten.
- Flexibilität: Achten Sie auf Möglichkeiten zur Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Lebensumstände.
- Auslandsschutz: Wenn Sie viel reisen oder im Ausland arbeiten, ist der weltweite Geltungsbereich wichtig.
- Kündigungsrecht des Versicherers: BU-Verträge sind oft unkündbar seitens des Versicherers, was einen wichtigen Vorteil darstellt.
Letztendlich hängt die Entscheidung von Ihrer individuellen Situation ab. Für die meisten Menschen bietet eine BU den umfassenderen Schutz, während eine UV als Ergänzung oder Alternative in Betracht gezogen werden kann, wenn eine BU nicht möglich oder zu teuer ist.