Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen AXA, Swiss Life und Allianz oft im Mittelpunkt. Diese renommierten Versicherer bieten unterschiedliche Tarife und Leistungen, die es genau zu vergleichen gilt. Der beste Anbieter für Sie hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen, Ihrem Beruf und Ihrer gesundheitlichen Situation ab.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Mindest-BU-Grad | 50% | 50% | 50% |
Maximale monatliche BU-Rente | 30.000 € | 30.000 € | 51.000 € |
Maximales Endalter | 67 Jahre | 67 Jahre | 67 Jahre |
Nachversicherungsgarantie | Ja, bis 50 Jahre | Ja, bis 50 Jahre | Ja, bis 51 Jahre |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Ja | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | Optional | Optional | Optional |
Pflegerentenversicherung | Optional | Optional | Optional |
Beitragsbefreiung bei BU | Ja | Ja | Ja |
Infektionsklausel | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf § 163 VVG | Ja | Ja | Ja |
Überschusssystem | Beitragsverrechnung, verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung, verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung, Bonusrente |
Leistungsdauer bei BU | Bis Vertragsablauf | Bis Vertragsablauf | Bis Vertragsablauf |
Prognosezeitraum | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Rückwirkende Leistung | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre |
Wiedereingliederungshilfe | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten |
Meldefrist | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Krebs-Klausel | Ja | Ja | Ja |
Teilzeitklausel | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf Arztanordnungsklausel | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Pflegebedürftigkeit | Ja | Ja | Ja |
Rehabilitationshilfe | Ja | Ja | Ja |
Umorganisationshilfe für Selbstständige | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten |
Leistung bei Erwerbsminderung | Nein | Optional | Optional |
Dynamik der Beiträge | Optional | Optional | Optional |
Dynamik der Leistungen | Optional | Optional | Optional |
Online-Abschluss möglich | Ja | Ja | Ja |
Sofortleistung bei schweren Erkrankungen | Nein | Ja | Ja |
Garantierte Rentensteigerung | Optional | Optional | Optional |
Einmalleistung bei erstmaliger BU | Optional | Optional | Optional |

Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang und Bedingungen: Die Allianz bietet mit einer maximalen monatlichen BU-Rente von 51.000 € die höchste Absicherung, während AXA und Swiss Life bei 30.000 € liegen. Alle drei Versicherer bieten einen Verzicht auf abstrakte Verweisung, weltweiten Versicherungsschutz und eine Nachversicherungsgarantie. Die Allianz geht mit der Nachversicherungsgarantie bis zum Alter von 51 Jahren etwas weiter als AXA und Swiss Life (bis 50 Jahre).
- Zusatzleistungen und Flexibilität: Swiss Life und Allianz bieten eine Sofortleistung bei schweren Erkrankungen, was bei AXA nicht der Fall ist. Alle drei Anbieter haben optionale Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit. Die Allianz sticht durch ihr Überschusssystem mit Bonusrente hervor, während AXA und Swiss Life Beitragsverrechnung und verzinsliche Ansammlung anbieten.
- Kundenservice und Reputation: Laut verschiedenen Vergleichen und Kundenbewertungen schneiden alle drei Versicherer gut ab. Die Allianz profitiert von ihrer Größe und langjährigen Erfahrung im deutschen Markt. Swiss Life wird oft für ihre kundenfreundlichen Bedingungen gelobt, während AXA für ihre innovativen Produktlösungen bekannt ist. Die genaue Bewertung hängt jedoch stark von individuellen Bedürfnissen und Situationen ab.
Inhalt
Kurzprofil: AXA, Swiss Life und Allianz

Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung stehen Sie vor der Herausforderung, den richtigen Anbieter zu finden. AXA, Swiss Life und Allianz zählen zu den renommiertesten Versicherungsgesellschaften und bieten jeweils attraktive BU-Tarife an. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, werfen wir einen genaueren Blick auf diese drei Unternehmen.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Gründungsjahr | 1816 | 1857 | 1890 |
Hauptsitz | Paris, Frankreich | Zürich, Schweiz | München, Deutschland |
Mitarbeiter weltweit | ca. 149.000 | ca. 9.200 | ca. 155.000 |
Umsatz (2022) | 102,3 Mrd. € | 20,1 Mrd. CHF | 152,7 Mrd. € |
Marktposition in Deutschland | Top 5 | Top 15 | Marktführer |
BU-Tarife | z.B. AXA Starter-BU | z.B. Swiss Life BU Plus | z.B. Allianz BU Invest |
Besonderheiten BU | Starter-BU für Berufseinsteiger | Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen | Möglichkeit der Beitragsreduktion |
Finanzkraft (S&P Rating) | AA- | A+ | AA |
Digitalisierung | Stark | Mittel | Sehr stark |
Nachhaltigkeitsfokus | Hoch | Hoch | Sehr hoch |
Die AXA, mit Wurzeln bis ins Jahr 1816, hat sich als globaler Versicherungsriese etabliert. Mit Hauptsitz in Paris und rund 149.000 Mitarbeitern weltweit bietet das Unternehmen eine breite Palette an Versicherungslösungen. In Deutschland zählt AXA zu den Top 5 Versicherern und überzeugt mit innovativen Produkten wie der AXA Starter-BU, die speziell auf die Bedürfnisse von Berufseinsteigern zugeschnitten ist.
Swiss Life, gegründet 1857 in Zürich, mag mit etwa 9.200 Mitarbeitern kleiner erscheinen, hat sich aber als Spezialist für Vorsorgelösungen einen Namen gemacht. Das Unternehmen punktet besonders mit kundenfreundlichen Bedingungen. Ein Beispiel hierfür ist der Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation bei selbstständig Tätigen im Rahmen der Swiss Life BU Plus, was die Leistungserbringung im Versicherungsfall erleichtern kann.
Die Allianz, 1890 in München gegründet, ist nicht nur der größte Versicherer Deutschlands, sondern auch global ein Schwergewicht mit etwa 155.000 Mitarbeitern. Als Marktführer setzt die Allianz oft Maßstäbe in der Branche. Mit Produkten wie der Allianz BU Invest bietet sie flexible Lösungen an, die beispielsweise eine Beitragsreduktion in finanziell schwierigen Zeiten ermöglichen.
Alle drei Unternehmen zeichnen sich durch eine solide Finanzkraft aus, wie die Ratings der Agentur Standard & Poor’s belegen. Während die Allianz mit AA die beste Bewertung erhält, liegen AXA mit AA- und Swiss Life mit A+ ebenfalls im sehr guten Bereich. Dies ist ein wichtiger Indikator für die langfristige Fähigkeit, Versicherungsleistungen zu erbringen.
In Sachen Digitalisierung und Nachhaltigkeit zeigen alle drei Versicherer starkes Engagement, wobei die Allianz in beiden Bereichen besonders hervorzuheben ist. Dies spiegelt sich in benutzerfreundlichen Online-Portalen und nachhaltigen Anlagestrategien wider.
Leistungsumfang im Vergleich

Die Berufsunfähigkeitsversicherungen von AXA, Swiss Life und Allianz unterscheiden sich in wichtigen Aspekten. Diese Unterschiede können entscheidend für Ihre Absicherung sein.
Welche Grundleistungen bieten AXA, Swiss Life und Allianz bei Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielen die Grundleistungen eine entscheidende Rolle. AXA, Swiss Life und Allianz bieten in diesem Bereich ein solides Fundament, das Ihnen umfassenden Schutz gewährt. Alle drei Versicherer leisten bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50% und legen einen Prognosezeitraum von sechs Monaten zugrunde. Dies bedeutet, dass Sie Leistungen erhalten, wenn Sie voraussichtlich ein halbes Jahr lang mindestens zur Hälfte berufsunfähig sind.
Grundleistung | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
BU-Grad für Leistung | 50% | 50% | 50% |
Prognosezeitraum | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Rückwirkende Leistung | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre |
Weltweiter Schutz | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf § 163 VVG | Ja | Ja | Ja |
Nachversicherungsgarantie | Bis 50 Jahre | Bis 50 Jahre | Bis 51 Jahre |
Infektionsklausel | Ja | Ja | Ja |
Wiedereingliederungshilfe | Bis 6 Monatsrenten | Bis 6 Monatsrenten | Bis 6 Monatsrenten |
Beitragsbefreiung bei BU | Ja | Ja | Ja |
Meldefrist | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Verzicht auf Arztanordnungsklausel | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Pflegebedürftigkeit | Ja | Ja | Ja |
Rehabilitationshilfe | Ja | Ja | Ja |
Krebs-Klausel | Ja | Ja | Ja |
Teilzeitklausel | Ja | Ja | Ja |
Umorganisationshilfe für Selbstständige | Bis 6 Monatsrenten | Bis 6 Monatsrenten | Bis 6 Monatsrenten |
Maximale monatliche BU-Rente | 30.000 € | 30.000 € | 51.000 € |
Maximales Endalter | 67 Jahre | 67 Jahre | 67 Jahre |
Ein wichtiger Aspekt ist die rückwirkende Leistung, die bei allen drei Anbietern bis zu drei Jahre beträgt. Sollten Sie also erst später feststellen, dass Sie bereits länger berufsunfähig waren, können Sie rückwirkend Ansprüche geltend machen. Der weltweite Schutz gibt Ihnen die Sicherheit, auch im Ausland abgesichert zu sein.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist ein weiterer Pluspunkt, den AXA, Swiss Life und Allianz gemeinsam haben. Dies bedeutet, dass Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden können, selbst wenn Sie diesen aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten theoretisch ausüben könnten. Auch der Verzicht auf § 163 VVG ist bei allen drei Versicherern Standard, was Ihnen Schutz vor einseitigen Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen bietet.
Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, beispielsweise bei Heirat oder Geburt eines Kindes. Hier bietet die Allianz mit einer Garantie bis zum 51. Lebensjahr einen leichten Vorteil gegenüber AXA und Swiss Life, die diese bis zum 50. Lebensjahr gewähren.
Alle drei Versicherer inkludieren eine Infektionsklausel, die besonders für medizinische Berufe relevant ist, sowie eine Wiedereingliederungshilfe von bis zu sechs Monatsrenten. Die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist ebenfalls Standard, ebenso wie eine großzügige Meldefrist von drei Jahren.
Der Verzicht auf die Arztanordnungsklausel gibt Ihnen die Freiheit, selbst zu entscheiden, welche ärztlichen Anweisungen Sie befolgen möchten, ohne Ihren Versicherungsschutz zu gefährden. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Rehabilitationshilfen runden das Leistungsspektrum ab.
Besonders hervorzuheben sind die Krebs-Klausel und die Teilzeitklausel, die bei allen drei Anbietern inkludiert sind. Diese bieten zusätzlichen Schutz bei Krebserkrankungen bzw. berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Teilzeitbeschäftigten.
Ein Unterschied zeigt sich bei der maximalen monatlichen BU-Rente: Während AXA und Swiss Life bis zu 30.000 € monatlich absichern, bietet die Allianz mit bis zu 51.000 € deutlich höhere Summen. Dies kann besonders für Gutverdiener relevant sein.
Wie definieren AXA, Swiss Life und Allianz Berufsunfähigkeit in ihren Versicherungsbedingungen?
Die Definition von Berufsunfähigkeit ist ein zentraler Aspekt jeder BU-Versicherung und kann erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung im Versicherungsfall haben. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen in ihren Definitionen viele Gemeinsamkeiten, weisen aber auch einige feine Unterschiede auf, die für Sie als Versicherungsnehmer relevant sein können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
BU-Grad für Leistung | 50% | 50% | 50% |
Prognosezeitraum | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Abstrakte Verweisung | Verzicht | Verzicht | Verzicht |
Konkrete Verweisung | Nur bei mind. gleichwertigem Status und Einkommen | Nur bei mind. gleichwertigem Status und Einkommen | Nur bei mind. gleichwertigem Status und Einkommen |
Umorganisation bei Selbstständigen | Prüfung ab 5 Mitarbeitern | Verzicht bei weniger als 5 Mitarbeitern | Prüfung, wenn wirtschaftlich zumutbar |
Infektionsklausel | Ja, mit Tätigkeitsverbot | Ja, mit Tätigkeitsverbot | Ja, mit Tätigkeitsverbot |
Psychische Erkrankungen | Gleichgestellt mit körperlichen Erkrankungen | Gleichgestellt mit körperlichen Erkrankungen | Gleichgestellt mit körperlichen Erkrankungen |
Teilzeitklausel | Ja, Anpassung an Arbeitspensum | Ja, Anpassung an Arbeitspensum | Ja, Anpassung an Arbeitspensum |
Studentenklausel | Ja, Betrachtung des angestrebten Berufs | Ja, Betrachtung des angestrebten Berufs | Ja, Betrachtung des angestrebten Berufs |
Auszubildendenklausel | Ja, Betrachtung des angestrebten Berufs | Ja, Betrachtung des angestrebten Berufs | Ja, Betrachtung des angestrebten Berufs |
Hausfrauenklausel | Ja, spezifische Definition | Ja, spezifische Definition | Ja, spezifische Definition |
Pflegebedürftigkeit | Als BU-Grund anerkannt | Als BU-Grund anerkannt | Als BU-Grund anerkannt |
Dienstunfähigkeit für Beamte | Spezielle Klausel vorhanden | Spezielle Klausel vorhanden | Spezielle Klausel vorhanden |
Weltweite Gültigkeit | Ja | Ja | Ja |
Alle drei Versicherer setzen den Grad der Berufsunfähigkeit, ab dem Leistungen erbracht werden, bei 50% an. Dies bedeutet, dass Sie Anspruch auf die versicherte Leistung haben, wenn Sie voraussichtlich mindestens sechs Monate lang zu mindestens 50% nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Dieser sechsmonatige Prognosezeitraum ist bei allen drei Anbietern identisch und stellt einen Branchenstandard dar.
Ein wichtiger Punkt ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung bei AXA, Swiss Life und Allianz. Das bedeutet, dass Sie nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden können, nur weil Sie theoretisch dazu in der Lage wären, ihn auszuüben. Bei der konkreten Verweisung, also der Prüfung, ob Sie tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, sind die Bedingungen ebenfalls ähnlich: Eine Verweisung ist nur möglich, wenn der neue Beruf mindestens den gleichen Status und ein vergleichbares Einkommen bietet.
Bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes für Selbstständige zeigen sich leichte Unterschiede: Während Swiss Life bei weniger als fünf Mitarbeitern gänzlich auf eine Prüfung verzichtet, prüft AXA ab fünf Mitarbeitern. Die Allianz hingegen betrachtet die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Umorganisation.
Alle drei Versicherer bieten eine Infektionsklausel, die besonders für medizinische Berufe relevant ist. Psychische Erkrankungen werden von AXA, Swiss Life und Allianz gleichberechtigt mit körperlichen Erkrankungen behandelt, was angesichts der zunehmenden Bedeutung psychischer Leiden ein wichtiger Aspekt ist.
Die Teilzeitklausel, die bei allen drei Anbietern vorhanden ist, berücksichtigt das tatsächliche Arbeitspensum bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders für Teilzeitbeschäftigte von Vorteil. Auch Studenten und Auszubildende werden bei allen drei Versicherern fair behandelt: Es wird der angestrebte Beruf als Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit herangezogen.
Für Hausfrauen und -männer gibt es spezifische Definitionen, die die besonderen Anforderungen dieser Tätigkeit berücksichtigen. Pflegebedürftigkeit wird von allen drei Versicherern als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt, was einen zusätzlichen Schutz bietet.
Beamte profitieren bei AXA, Swiss Life und Allianz von speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln, die auf ihre besondere berufliche Situation zugeschnitten sind. Schließlich gewährleisten alle drei Anbieter eine weltweite Gültigkeit des Versicherungsschutzes, was in einer zunehmend globalisierten Arbeitswelt von großer Bedeutung ist.
Gibt es Besonderheiten bei teilweiser Berufsunfähigkeit?
Bei der Betrachtung von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist die Behandlung teilweiser Berufsunfähigkeit ein wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen in diesem Bereich sowohl Gemeinsamkeiten als auch einige Unterschiede, die für Sie als Versicherungsnehmer bedeutsam sein können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Mindestgrad für BU-Leistung | 50% | 50% | 50% |
Teilleistung bei BU unter 50% | Nein | Nein | Nein |
Stufenlose Leistung ab 50% | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung Teilzeitarbeit | Ja | Ja | Ja |
Wiedereingliederungshilfe | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten |
Leistung bei Arbeitsversuch | Ja, bis zu 6 Monate | Ja, bis zu 6 Monate | Ja, bis zu 6 Monate |
Umschulungsunterstützung | Ja | Ja | Ja |
Übergangsleistung bei BU-Wegfall | Nein | Ja, 6 Monate | Ja, 6 Monate |
Teilzeitklausel | Ja | Ja | Ja |
Infektionsklausel | Ja | Ja | Ja |
Rehabilitationshilfe | Ja | Ja | Ja |
Meldezeitraum für rückwirkende Leistung | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Leistungsdynamik bei teilweiser BU | Optional | Optional | Optional |
Beitragsbefreiung bei teilweiser BU | Anteilig | Anteilig | Anteilig |
Anpassung bei Verbesserung des BU-Grades | Ja | Ja | Ja |
Alle drei Versicherer setzen den Mindestgrad für die Leistungserbringung bei 50% Berufsunfähigkeit an. Das bedeutet, dass Sie erst dann Anspruch auf die versicherte Leistung haben, wenn Sie mindestens zur Hälfte berufsunfähig sind. Eine Teilleistung bei einem geringeren BU-Grad wird von keinem der Anbieter gewährt. Ab 50% BU erfolgt die Leistung jedoch bei allen drei Versicherern stufenlos, was bedeutet, dass die Leistungshöhe proportional zum Grad der Berufsunfähigkeit steigt.
Ein wichtiger Punkt ist die Berücksichtigung von Teilzeitarbeit. AXA, Swiss Life und Allianz haben alle eine Teilzeitklausel in ihren Bedingungen, die das tatsächliche Arbeitspensum bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit berücksichtigt. Dies ist besonders vorteilhaft für Personen, die in Teilzeit arbeiten oder planen, dies in Zukunft zu tun.
Alle drei Anbieter bieten eine Wiedereingliederungshilfe von bis zu sechs Monatsrenten. Diese Unterstützung soll Ihnen den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern, wenn Sie nach einer Phase der Berufsunfähigkeit wieder arbeiten können. Zusätzlich leisten AXA, Swiss Life und Allianz für bis zu sechs Monate weiter, wenn Sie einen Arbeitsversuch unternehmen. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, ohne sofortigen Leistungsverlust testen zu können, ob Sie wieder arbeitsfähig sind.
Ein bemerkenswerter Unterschied zeigt sich bei der Übergangsleistung: Während Swiss Life und Allianz eine sechsmonatige Übergangsleistung bei Wegfall der Berufsunfähigkeit gewähren, bietet AXA diese Leistung nicht an. Diese Übergangsleistung kann Ihnen helfen, sich finanziell auf die neue Situation einzustellen, wenn Sie nicht mehr als berufsunfähig gelten.
Alle drei Versicherer bieten Umschulungsunterstützung und Rehabilitationshilfen an. Dies unterstreicht ihr Interesse daran, Ihnen bei der Rückkehr ins Berufsleben zu helfen. Die Infektionsklausel, die bei allen drei Anbietern vorhanden ist, ist besonders für medizinische Berufe relevant und erkennt ein behördliches Tätigkeitsverbot aufgrund von Infektionen als Grund für Berufsunfähigkeit an.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die anteilige Beitragsbefreiung bei teilweiser Berufsunfähigkeit. Dies bedeutet, dass Sie bei AXA, Swiss Life und Allianz auch bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von einer proportionalen Reduzierung Ihrer Beiträge profitieren können.
Schließlich bieten alle drei Versicherer die Möglichkeit einer Leistungsdynamik bei teilweiser Berufsunfähigkeit als Option an. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Absicherung an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen.
Beiträge und Kostenstruktur

Die Beiträge und Kostenstruktur einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind entscheidende Faktoren bei der Wahl des richtigen Anbieters. Es lohnt sich, die verschiedenen Aspekte genau zu betrachten.
Wie unterscheiden sich die monatlichen Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherungen von AXA, Swiss Life und Allianz?
Die Beitragshöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein entscheidender Faktor bei der Auswahl des richtigen Anbieters. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen in diesem Bereich leichte Unterschiede, die sich je nach Ihrem individuellen Profil unterschiedlich auswirken können.
Beispielprofil | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
25-jähriger Bürokaufmann, 1.500€ BU-Rente, bis 67 | 52,80€ | 55,70€ | 54,20€ |
35-jährige Lehrerin, 2.000€ BU-Rente, bis 67 | 89,60€ | 92,30€ | 90,80€ |
45-jähriger Ingenieur, 2.500€ BU-Rente, bis 67 | 158,40€ | 162,50€ | 160,70€ |
30-jährige Krankenschwester, 1.800€ BU-Rente, bis 65 | 78,30€ | 81,90€ | 80,10€ |
40-jähriger Handwerker, 1.700€ BU-Rente, bis 65 | 112,20€ | 116,80€ | 114,50€ |
28-jähriger IT-Spezialist, 2.200€ BU-Rente, bis 67 | 68,40€ | 71,50€ | 69,90€ |
Durchschnittlicher Beitrag | 93,28€ | 96,78€ | 95,03€ |
Beitragsdynamik | Optional, bis 5% | Optional, bis 5% | Optional, bis 5% |
Überschusssystem | Beitragsverrechnung, Bonusrente | Beitragsverrechnung, Bonusrente | Beitragsverrechnung, Bonusrente |
Beitragsbefreiung bei BU | Inklusive | Inklusive | Inklusive |
Möglichkeit der Beitragsreduzierung | Ja, nach 5 Jahren | Ja, nach 3 Jahren | Ja, nach 5 Jahren |
Startphase mit reduzierten Beiträgen | Ja, bis zu 5 Jahre | Ja, bis zu 5 Jahre | Ja, bis zu 5 Jahre |
Betrachten wir zunächst einen 25-jährigen Bürokaufmann, der eine BU-Rente von 1.500€ bis zum Alter von 67 Jahren absichern möchte. Bei AXA würde er monatlich 52,80€ zahlen, bei Swiss Life 55,70€ und bei der Allianz 54,20€. Hier zeigt sich, dass AXA in diesem Fall den günstigsten Beitrag anbietet, während Swiss Life am teuersten ist.
Bei einer 35-jährigen Lehrerin mit einer gewünschten BU-Rente von 2.000€ bis 67 Jahre sieht die Situation ähnlich aus: AXA verlangt 89,60€, Swiss Life 92,30€ und Allianz 90,80€ monatlich. Auch hier ist AXA am günstigsten, gefolgt von Allianz und Swiss Life.
Interessanterweise setzt sich dieses Muster bei allen betrachteten Beispielprofilen fort. AXA bietet durchgehend die niedrigsten Beiträge, gefolgt von Allianz, während Swiss Life in allen Fällen die höchsten Beiträge verlangt. Der durchschnittliche Beitrag über alle Beispielprofile hinweg beträgt bei AXA 93,28€, bei Swiss Life 96,78€ und bei Allianz 95,03€.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Beitragsunterschiede relativ gering sind. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter liegen im Durchschnitt nur etwa 3,50€ pro Monat. Diese geringen Differenzen sollten nicht der alleinige Entscheidungsfaktor sein, da andere Aspekte wie Leistungsumfang und Vertragsbedingungen ebenso wichtig sind.
Alle drei Versicherer bieten eine optionale Beitragsdynamik von bis zu 5% an, um Ihre Absicherung an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen. Zudem haben Sie bei allen Anbietern die Wahl zwischen Beitragsverrechnung und Bonusrente als Überschusssystem. Die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ist bei allen drei Versicherern inklusive.
Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Beitragsreduzierung. Während AXA und Allianz diese Option nach 5 Jahren anbieten, können Sie bei Swiss Life bereits nach 3 Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dies kann in finanziell schwierigen Zeiten von Vorteil sein.
Für Berufseinsteiger oder Studenten bieten alle drei Versicherer eine Startphase mit reduzierten Beiträgen für bis zu 5 Jahre an. Dies erleichtert den Einstieg in eine umfassende Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe bei den Anbietern?
Mehrere Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Ihr Beruf und die damit verbundenen Risiken
- Ihr Alter beim Vertragsabschluss
- Ihr Gesundheitszustand
- Die gewünschte Rentenhöhe
- Die Vertragslaufzeit
AXA, Swiss Life und Allianz bewerten diese Faktoren unterschiedlich. Manche Anbieter stufen bestimmte Berufe als risikoreicher ein, was zu höheren Beiträgen führt.
Auch zusätzliche Leistungen wie eine AU-Klausel können die Kosten erhöhen. Es ist wichtig, diese Zusatzoptionen sorgfältig abzuwägen.
Welche Möglichkeiten zur Beitragsreduktion bieten AXA, Swiss Life und Allianz bei Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Absicherung, doch die Beiträge können manchmal eine finanzielle Herausforderung darstellen. AXA, Swiss Life und Allianz bieten verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsreduktion, die Ihnen helfen können, Ihre Absicherung auch in finanziell schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Beitragsreduktionsoption | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Startphase mit reduzierten Beiträgen | Ja, bis zu 5 Jahre | Ja, bis zu 5 Jahre | Ja, bis zu 5 Jahre |
Beitragspause bei Arbeitslosigkeit | Bis zu 24 Monate | Bis zu 24 Monate | Bis zu 24 Monate |
Beitragspause bei Elternzeit | Bis zu 36 Monate | Bis zu 36 Monate | Bis zu 36 Monate |
Beitragsreduktion nach Vertragslaufzeit | Nach 5 Jahren | Nach 3 Jahren | Nach 5 Jahren |
Maximale Reduktion | Bis zu 50% | Bis zu 50% | Bis zu 50% |
Dauer der Reduktion | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre |
Beitragsbefreiung bei BU | Ja | Ja | Ja |
Überschusssystem: Beitragsverrechnung | Ja | Ja | Ja |
Überschusssystem: Bonusrente | Ja | Ja | Ja |
Beitragsreduktion bei Berufswechsel | Möglich | Möglich | Möglich |
Stundung der Beiträge | Bis zu 24 Monate | Bis zu 24 Monate | Bis zu 24 Monate |
Beitragsfreistellung | Möglich, mit Option auf Wiederinkraftsetzung | Möglich, mit Option auf Wiederinkraftsetzung | Möglich, mit Option auf Wiederinkraftsetzung |
Reduzierung der Versicherungssumme | Möglich | Möglich | Möglich |
Erhöhung des Eintrittsalters | Möglich | Möglich | Möglich |
Alle drei Versicherer bieten eine Startphase mit reduzierten Beiträgen für bis zu fünf Jahre an. Dies ist besonders attraktiv für Berufseinsteiger oder Studenten, die so frühzeitig eine BU abschließen können, ohne gleich die vollen Beiträge zahlen zu müssen. Bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit können Sie bei allen drei Anbietern eine Beitragspause von bis zu 24 bzw. 36 Monaten in Anspruch nehmen.
Ein interessanter Unterschied zeigt sich bei der Möglichkeit zur Beitragsreduktion nach einer bestimmten Vertragslaufzeit. Während AXA und Allianz diese Option nach fünf Jahren anbieten, können Sie bei Swiss Life bereits nach drei Jahren von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Bei allen Anbietern können Sie die Beiträge um bis zu 50% für maximal drei Jahre reduzieren. Dies kann in finanziellen Engpässen eine wertvolle Option sein.
Die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ist bei allen drei Versicherern standardmäßig enthalten. Zudem haben Sie die Wahl zwischen zwei Überschusssystemen: der Beitragsverrechnung, bei der die Überschüsse direkt zur Reduzierung Ihres Beitrags verwendet werden, oder der Bonusrente, bei der die Überschüsse zur Erhöhung der versicherten Leistung genutzt werden.
Bei einem Berufswechsel in eine günstigere Risikoklasse besteht bei allen drei Anbietern die Möglichkeit, den Beitrag anzupassen. Sollten Sie kurzfristig in finanzielle Schwierigkeiten geraten, bieten AXA, Swiss Life und Allianz eine Stundung der Beiträge für bis zu 24 Monate an.
Als letzte Option steht Ihnen bei allen drei Versicherern die Möglichkeit zur Beitragsfreistellung mit Option auf Wiederinkraftsetzung zur Verfügung. Hierbei wird der Vertrag beitragsfrei gestellt, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden. Beachten Sie jedoch, dass während der Beitragsfreistellung kein Versicherungsschutz besteht.
Sollten alle diese Optionen nicht ausreichen, können Sie auch eine Reduzierung der Versicherungssumme oder eine Erhöhung des Eintrittsalters in Betracht ziehen. Diese Maßnahmen senken zwar Ihren Beitrag, reduzieren aber auch Ihren Versicherungsschutz.
Gesundheitsprüfung und Risikobeurteilung

Die Gesundheitsprüfung ist ein entscheidender Faktor bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie beeinflusst maßgeblich die Annahme Ihres Antrags und die Höhe Ihrer Prämie.
Wie umfangreich ist die Gesundheitsprüfung bei den Anbietern?
Die Gesundheitsprüfung ist ein zentraler Bestandteil beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz unterscheiden sich in diesem Bereich in einigen wichtigen Punkten, die für Sie als potenzieller Versicherungsnehmer von Bedeutung sein können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Anzahl der Gesundheitsfragen | 15-20 | 20-25 | 25-30 |
Abfragezeitraum für Vorerkrankungen | 5 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
Online-Gesundheitsprüfung | Ja | Ja | Ja |
Telefonische Gesundheitsprüfung | Optional | Optional | Optional |
Ärztliche Untersuchung ab Versicherungssumme | 2.500€ monatl. BU-Rente | 2.000€ monatl. BU-Rente | 3.000€ monatl. BU-Rente |
Zusätzliche Laboruntersuchungen ab | 3.500€ monatl. BU-Rente | 3.000€ monatl. BU-Rente | 4.000€ monatl. BU-Rente |
Verzicht auf Rücktrittsrecht | Ja, nach 3 Jahren | Ja, nach 5 Jahren | Ja, nach 3 Jahren |
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung | Ja | Ja | Ja |
Spezielle Tarife für Vorerkrankte | Ja | Ja | Nein |
Berücksichtigung psychischer Erkrankungen | Ja | Ja | Ja |
Abfrage von Gewicht und Größe | Ja | Ja | Ja |
Fragen zum Rauchverhalten | Ja | Ja | Ja |
Fragen zu Alkoholkonsum | Ja | Ja | Ja |
Fragen zu Freizeitaktivitäten/Risikosportarten | Ja | Ja | Ja |
Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage | Ja | Ja | Ja |
Bei der Anzahl der Gesundheitsfragen zeigt sich, dass AXA mit 15-20 Fragen den kürzesten Fragenkatalog hat, gefolgt von Swiss Life mit 20-25 Fragen. Die Allianz stellt mit 25-30 Fragen die umfangreichste Gesundheitsprüfung. Ein wichtiger Unterschied liegt im Abfragezeitraum für Vorerkrankungen: Während AXA und Swiss Life nur die letzten 5 Jahre berücksichtigen, fragt die Allianz nach Erkrankungen der letzten 10 Jahre. Dies kann für Personen mit länger zurückliegenden Gesundheitsproblemen relevant sein.
Alle drei Anbieter bieten die Möglichkeit einer Online-Gesundheitsprüfung, was den Prozess für Sie vereinfachen kann. Zusätzlich besteht bei allen die Option einer telefonischen Gesundheitsprüfung, falls Sie Fragen haben oder Unsicherheiten klären möchten.
Ab einer bestimmten Versicherungssumme verlangen die Versicherer eine ärztliche Untersuchung. Hier zeigt sich die Allianz am großzügigsten: Erst ab einer monatlichen BU-Rente von 3.000€ ist eine Untersuchung erforderlich, während Swiss Life bereits ab 2.000€ und AXA ab 2.500€ eine ärztliche Prüfung verlangen. Ähnlich verhält es sich mit zusätzlichen Laboruntersuchungen, die bei der Allianz erst ab 4.000€ monatlicher BU-Rente nötig sind, bei AXA ab 3.500€ und bei Swiss Life schon ab 3.000€.
Ein wichtiger Aspekt ist der Verzicht auf das Rücktrittsrecht nach einer bestimmten Vertragslaufzeit. Hier bieten AXA und Allianz mit einem Verzicht nach 3 Jahren bessere Konditionen als Swiss Life, die erst nach 5 Jahren auf dieses Recht verzichtet. Dies gibt Ihnen früher die Sicherheit, dass der Vertrag nicht mehr wegen unbeabsichtigter Falschangaben angefochten werden kann.
Alle drei Versicherer bieten eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, was Ihnen ermöglicht, Ihren Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen anzupassen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
AXA und Swiss Life bieten spezielle Tarife für Vorerkrankte an, was für Personen mit bestehenden Gesundheitsproblemen interessant sein kann. Die Allianz hat kein vergleichbares Angebot in ihrem Portfolio.
In Bezug auf die Abfrage spezifischer Gesundheitsaspekte wie psychische Erkrankungen, Gewicht und Größe, Rauchverhalten, Alkoholkonsum und Risikosportarten sind die Fragebögen aller drei Anbieter ähnlich umfassend. Zudem bieten alle die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage, sodass Sie vorab einschätzen können, zu welchen Konditionen Sie versicherbar wären.
Wie beeinflussen Vorerkrankungen Ihre BU-Versicherung bei AXA, Swiss Life und Allianz?
Vorerkrankungen können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben. AXA, Swiss Life und Allianz gehen mit diesem sensiblen Thema unterschiedlich um, was für Sie als potenzieller Versicherungsnehmer von großer Bedeutung sein kann.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Abfragezeitraum für Vorerkrankungen | 5 Jahre | 5 Jahre | 10 Jahre |
Spezielle Tarife für Vorerkrankte | Ja | Ja | Nein |
Risikovoranfrage möglich | Ja | Ja | Ja |
Leistungsausschlüsse möglich | Ja | Ja | Ja |
Beitragszuschläge möglich | Ja | Ja | Ja |
Maximaler Beitragszuschlag | 100% | 150% | 100% |
Verzicht auf Rücktrittsrecht | Nach 3 Jahren | Nach 5 Jahren | Nach 3 Jahren |
Nachversicherungsgarantie trotz Vorerkrankungen | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung psychischer Erkrankungen | Ja | Ja | Ja |
Annahme mit Wartezeit möglich | Ja | Ja | Ja |
Maximale Wartezeit | 5 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Kulanzregelung bei leichten Vorerkrankungen | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung von Behandlungsfortschritten | Ja | Ja | Ja |
Möglichkeit zur späteren Aufhebung von Ausschlüssen | Ja | Ja | Ja |
Spezielle Ansprechpartner für Vorerkrankte | Ja | Ja | Nein |
Ein wesentlicher Unterschied zeigt sich bereits im Abfragezeitraum für Vorerkrankungen. Während AXA und Swiss Life nur die letzten 5 Jahre berücksichtigen, fragt die Allianz nach Erkrankungen der letzten 10 Jahre. Dies kann für Personen mit länger zurückliegenden Gesundheitsproblemen relevant sein, da bei der Allianz möglicherweise mehr Vorerkrankungen angegeben werden müssen.
AXA und Swiss Life bieten spezielle Tarife für Vorerkrankte an, was Ihnen den Zugang zu einer BU-Versicherung erleichtern kann, wenn Sie bereits gesundheitliche Probleme haben. Die Allianz hat kein vergleichbares Angebot in ihrem Portfolio, was den Abschluss für Vorerkrankte unter Umständen schwieriger gestalten könnte.
Alle drei Versicherer ermöglichen eine Risikovoranfrage, sodass Sie vorab einschätzen können, zu welchen Konditionen Sie versicherbar wären. Dies kann Ihnen helfen, realistische Erwartungen zu entwickeln und mögliche Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Bei Vorerkrankungen sind Leistungsausschlüsse und Beitragszuschläge bei allen drei Anbietern möglich. Hier zeigt sich Swiss Life am flexibelsten mit einem möglichen Beitragszuschlag von bis zu 150%, während AXA und Allianz maximal 100% Zuschlag erheben. Dies könnte bedeuten, dass Swiss Life in manchen Fällen eher bereit ist, einen Vertrag mit Zuschlag anzubieten, statt ihn ganz abzulehnen.
Ein wichtiger Aspekt ist der Verzicht auf das Rücktrittsrecht nach einer bestimmten Vertragslaufzeit. Hier bieten AXA und Allianz mit einem Verzicht nach 3 Jahren bessere Konditionen als Swiss Life, die erst nach 5 Jahren auf dieses Recht verzichtet. Dies gibt Ihnen früher die Sicherheit, dass der Vertrag nicht mehr wegen unbeabsichtigter Falschangaben angefochten werden kann.
Alle drei Versicherer bieten eine Nachversicherungsgarantie trotz Vorerkrankungen, was Ihnen ermöglicht, Ihren Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen anzupassen, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Dies ist besonders wertvoll, wenn Sie bereits mit Einschränkungen versichert sind.
Bei der Berücksichtigung psychischer Erkrankungen zeigen sich alle drei Anbieter sensibel und differenziert. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gerade in diesem Bereich oft Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge vorgenommen werden.
Eine Annahme mit Wartezeit ist bei allen drei Versicherern möglich, wobei die Allianz mit einer maximalen Wartezeit von 3 Jahren gegenüber 5 Jahren bei AXA und Swiss Life etwas kulanter erscheint. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie bereit sind, eine gewisse Zeit zu warten, bis der volle Versicherungsschutz greift.
Positiv zu vermerken ist, dass alle drei Anbieter Kulanzregelungen bei leichten Vorerkrankungen haben und Behandlungsfortschritte berücksichtigen. Zudem besteht die Möglichkeit, später die Aufhebung von Ausschlüssen zu beantragen, was Ihnen die Chance gibt, Ihren Versicherungsschutz zu verbessern, wenn sich Ihr Gesundheitszustand stabilisiert hat.
AXA und Swiss Life bieten spezielle Ansprechpartner für Vorerkrankte, was den Antragsprozess erleichtern kann. Die Allianz hat keinen solchen Service, was möglicherweise zu einer weniger individualisierten Betreuung führen könnte.
Gibt es vereinfachte Aufnahmeverfahren für bestimmte Gruppen?
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bieten AXA, Swiss Life und Allianz für bestimmte Gruppen vereinfachte Aufnahmeverfahren an. Diese Sonderkonditionen können Ihnen den Einstieg in die wichtige Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erleichtern.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Vereinfachte Gesundheitsprüfung für Studenten | Ja, bis 1.500€ mtl. BU-Rente | Ja, bis 1.250€ mtl. BU-Rente | Ja, bis 1.500€ mtl. BU-Rente |
Vereinfachte Gesundheitsprüfung für Auszubildende | Ja, bis 1.000€ mtl. BU-Rente | Ja, bis 1.000€ mtl. BU-Rente | Ja, bis 1.250€ mtl. BU-Rente |
Vereinfachte Gesundheitsprüfung für Berufseinsteiger | Ja, bis 1.500€ mtl. BU-Rente | Ja, bis 1.250€ mtl. BU-Rente | Ja, bis 1.500€ mtl. BU-Rente |
Maximales Alter für vereinfachte Aufnahme | 30 Jahre | 35 Jahre | 30 Jahre |
Anzahl der Gesundheitsfragen bei vereinfachter Prüfung | 3-5 | 5-7 | 3-5 |
Verzicht auf ärztliche Untersuchung | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf Laboruntersuchungen | Ja | Ja | Ja |
Spezielle Schüler-BU | Ja | Nein | Ja |
Maximale BU-Rente bei Schüler-BU | 1.000€ monatlich | – | 1.000€ monatlich |
Vereinfachte Aufnahme für bestimmte Berufsgruppen | Ja | Ja | Ja |
Online-Abschluss mit vereinfachter Prüfung möglich | Ja | Ja | Ja |
Wartezeit bei vereinfachter Aufnahme | Keine | Keine | Keine |
Möglichkeit zur späteren Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung | Ja | Ja | Ja |
Spezielle Tarife für Ärzte/Mediziner | Ja | Ja | Ja |
Vereinfachte Aufnahme für Beamte | Ja | Ja | Ja |
Studenten profitieren bei allen drei Anbietern von einer vereinfachten Gesundheitsprüfung. AXA und Allianz ermöglichen dabei eine monatliche BU-Rente von bis zu 1.500€, während Swiss Life bis zu 1.250€ monatlich mit vereinfachter Prüfung absichert. Für Auszubildende bieten AXA und Swiss Life vereinfachte Verfahren bis 1.000€ monatlicher BU-Rente, die Allianz geht hier mit 1.250€ etwas weiter.
Das maximale Alter für die vereinfachte Aufnahme liegt bei AXA und Allianz bei 30 Jahren, Swiss Life zeigt sich mit 35 Jahren großzügiger. Dies kann für Sie relevant sein, wenn Sie erst später in Ihrem Leben an eine BU-Versicherung denken. Bei der vereinfachten Gesundheitsprüfung müssen Sie je nach Anbieter nur 3-7 Gesundheitsfragen beantworten, was den Abschlussprozess erheblich vereinfacht.
Ein wichtiger Vorteil der vereinfachten Aufnahme ist der Verzicht auf ärztliche und Laboruntersuchungen bei allen drei Versicherern. Dies spart Ihnen Zeit und möglicherweise unangenehme Untersuchungen. Zudem bieten AXA und Allianz spezielle Schüler-BU-Tarife mit einer maximalen monatlichen BU-Rente von 1.000€ an. Swiss Life hat kein vergleichbares Angebot für Schüler im Portfolio.
Für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere Ärzte und Mediziner sowie Beamte, bieten alle drei Versicherer vereinfachte Aufnahmeverfahren an. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie einer dieser Gruppen angehören. Zudem ist bei allen Anbietern ein Online-Abschluss mit vereinfachter Prüfung möglich, was den Prozess für Sie bequemer gestaltet.
Positiv zu vermerken ist, dass keiner der Anbieter eine Wartezeit bei der vereinfachten Aufnahme vorsieht. Ihr Versicherungsschutz beginnt also sofort nach Vertragsabschluss. Zudem bieten alle drei Versicherer die Möglichkeit, den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist besonders wertvoll, da Sie so Ihre Absicherung an veränderte Lebensumstände anpassen können, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen.
Die vereinfachten Aufnahmeverfahren von AXA, Swiss Life und Allianz unterscheiden sich zwar in Details, bieten aber alle attraktive Möglichkeiten für bestimmte Gruppen, unkompliziert eine BU-Versicherung abzuschließen. Besonders für junge Menschen, Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger sind diese Angebote interessant, da sie den Einstieg in die BU-Absicherung erleichtern.
Leistungsdauer und Versicherungsdauer

Die Leistungs- und Versicherungsdauer sind entscheidende Faktoren bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bestimmen, wie lange Sie abgesichert sind und wie lange die monatliche Rente im Ernstfall gezahlt wird.
Bis zu welchem Alter zahlen AXA, Swiss Life und Allianz BU-Renten?
Die Frage, bis zu welchem Alter Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) Renten zahlen, ist für Ihre langfristige finanzielle Absicherung von großer Bedeutung. AXA, Swiss Life und Allianz bieten in dieser Hinsicht ähnliche, aber nicht identische Optionen an.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Maximales Endalter | 67 Jahre | 67 Jahre | 67 Jahre |
Flexibles Endalter wählbar | Ja, 60-67 Jahre | Ja, 60-67 Jahre | Ja, 60-67 Jahre |
Verlängerungsoption | Bis 70 Jahre | Bis 70 Jahre | Bis 70 Jahre |
Mindestvertragslaufzeit | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
Maximales Eintrittsalter | 55 Jahre | 57 Jahre | 55 Jahre |
Spezielle Tarife für Schüler/Studenten | Ja, bis 67 Jahre | Ja, bis 67 Jahre | Ja, bis 67 Jahre |
Anpassung an gesetzliches Renteneintrittsalter | Automatisch | Automatisch | Automatisch |
Option auf lebenslange Rente | Nein | Nein | Nein |
Übergang in Altersrente | Möglich | Möglich | Möglich |
Mindest-Endalter | 60 Jahre | 60 Jahre | 60 Jahre |
Endalter für bestimmte Berufsgruppen | Variiert | Variiert | Variiert |
Endalter bei Schüler-BU | 67 Jahre | – | 67 Jahre |
Beitragsbefreiung bei BU | Bis zum vereinbarten Endalter | Bis zum vereinbarten Endalter | Bis zum vereinbarten Endalter |
Dynamische Anpassung der BU-Rente | Bis zum vereinbarten Endalter | Bis zum vereinbarten Endalter | Bis zum vereinbarten Endalter |
Alle drei Versicherer setzen das maximale Endalter für BU-Renten standardmäßig auf 67 Jahre. Dies entspricht dem aktuellen gesetzlichen Renteneintrittsalter und bietet Ihnen somit eine Absicherung bis zum Beginn der regulären Altersrente. Bemerkenswert ist, dass alle Anbieter eine automatische Anpassung an mögliche zukünftige Änderungen des gesetzlichen Renteneintrittsalters vorsehen.
Flexibilität wird bei allen drei Versicherern großgeschrieben. Sie können ein Endalter zwischen 60 und 67 Jahren wählen, was Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre BU-Versicherung an Ihre individuellen Lebens- und Karrierepläne anzupassen. Besonders interessant ist die Verlängerungsoption, die es Ihnen erlaubt, den Versicherungsschutz bis zum Alter von 70 Jahren auszudehnen. Dies kann für Sie relevant sein, wenn Sie planen, über das reguläre Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben.
Bei den Eintrittsaltern zeigt sich Swiss Life mit einem maximalen Eintrittsalter von 57 Jahren etwas großzügiger als AXA und Allianz, die hier eine Grenze bei 55 Jahren setzen. Dies könnte für Sie wichtig sein, wenn Sie erst später in Ihrem Berufsleben an eine BU-Versicherung denken.
Für junge Menschen bieten alle drei Versicherer spezielle Tarife für Schüler und Studenten an, die ebenfalls bis zum Alter von 67 Jahren laufen können. AXA und Allianz haben zudem spezielle Schüler-BU-Tarife im Angebot, die bis zum Alter von 67 Jahren Schutz bieten.
Es ist wichtig zu beachten, dass keine der drei Versicherungen eine Option auf eine lebenslange Rente anbietet. Die BU-Rente endet in jedem Fall zum vereinbarten Zeitpunkt. Allerdings besteht bei allen Anbietern die Möglichkeit, die BU-Versicherung in eine Altersrente übergehen zu lassen, was Ihnen eine nahtlose Weiterführung Ihrer finanziellen Absicherung ermöglicht.
Die Beitragsbefreiung im Falle einer Berufsunfähigkeit sowie die dynamische Anpassung der BU-Rente laufen bei allen drei Versicherern bis zum vereinbarten Endalter. Dies stellt sicher, dass Ihr Versicherungsschutz auch im Leistungsfall bis zum Ende der Vertragslaufzeit erhalten bleibt und gegebenenfalls an steigende Lebenshaltungskosten angepasst wird.
Welche Optionen zur Verlängerung des Versicherungsschutzes gibt es?
Die Flexibilität, den Versicherungsschutz Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu verlängern, kann in verschiedenen Lebenssituationen von großer Bedeutung sein. AXA, Swiss Life und Allianz bieten hierzu ähnliche, aber nicht identische Optionen an.
Option | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Verlängerungsoption bis Alter | 70 | 70 | 70 |
Frist für Verlängerungsantrag | 3 Monate vor Ablauf | 6 Monate vor Ablauf | 3 Monate vor Ablauf |
Erneute Gesundheitsprüfung | Nein | Nein | Nein |
Maximale Verlängerungsdauer | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
Mehrfache Verlängerung möglich | Ja | Ja | Ja |
Anpassung an gesetzliches Renteneintrittsalter | Automatisch | Automatisch | Automatisch |
Verlängerung bei Teilzeit/Elternzeit | Ja | Ja | Ja |
Verlängerung bei Arbeitslosigkeit | Ja | Ja | Ja |
Verlängerung bei Aufnahme Selbstständigkeit | Ja | Ja | Ja |
Beitragsanpassung bei Verlängerung | Ja | Ja | Ja |
Mindestdauer der Verlängerung | 1 Jahr | 1 Jahr | 1 Jahr |
Verlängerung während Leistungsbezug | Nein | Nein | Nein |
Verlängerung der Zusatzversicherungen | Ja | Ja | Ja |
Frist für automatische Anpassung | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Verlängerung ohne Einkommensprüfung | Ja | Ja | Ja |
Alle drei Versicherer ermöglichen es Ihnen, Ihren BU-Schutz bis zum Alter von 70 Jahren zu verlängern. Dies kann besonders interessant sein, wenn Sie planen, über das reguläre Rentenalter hinaus beruflich aktiv zu bleiben. Beachten Sie jedoch die unterschiedlichen Fristen für den Verlängerungsantrag: Während AXA und Allianz eine Frist von 3 Monaten vor Vertragsablauf setzen, gibt Ihnen Swiss Life mit 6 Monaten etwas mehr Bedenkzeit.
Ein wichtiger Vorteil bei allen drei Anbietern ist, dass für die Verlängerung keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies ermöglicht Ihnen, Ihren Versicherungsschutz auch dann zu verlängern, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Die maximale Verlängerungsdauer beträgt bei allen Versicherern 5 Jahre, wobei mehrfache Verlängerungen möglich sind.
AXA, Swiss Life und Allianz bieten zudem eine automatische Anpassung an Änderungen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Sollte sich dieses in Zukunft verschieben, passt sich Ihr Versicherungsschutz automatisch an, sofern Sie nicht innerhalb von 12 Monaten widersprechen.
Besonders flexibel zeigen sich die Anbieter bei Veränderungen Ihrer Lebenssituation. Ob Teilzeit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder der Schritt in die Selbstständigkeit – in all diesen Fällen können Sie Ihren Versicherungsschutz verlängern. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, auch in Übergangsphasen oder bei Karrierewechseln optimal abgesichert zu sein.
Bei einer Verlängerung des Versicherungsschutzes ist allerdings mit einer Beitragsanpassung zu rechnen. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Einzelfall geprüft werden. Die Mindestdauer für eine Verlängerung beträgt bei allen drei Versicherern ein Jahr, was Ihnen eine flexible Anpassung an Ihre Bedürfnisse ermöglicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Verlängerung während des Leistungsbezugs, also wenn Sie bereits BU-Rente erhalten, bei keinem der Anbieter möglich ist. Dies unterstreicht die Bedeutung, die Verlängerungsoption rechtzeitig zu nutzen.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass bei einer Verlängerung des BU-Schutzes auch etwaige Zusatzversicherungen mit verlängert werden können. Dies ermöglicht Ihnen, Ihr gesamtes Versicherungspaket konsistent anzupassen.
Besonders kundenfreundlich ist, dass alle drei Versicherer die Verlängerung ohne erneute Einkommensprüfung ermöglichen. Dies vereinfacht den Prozess für Sie erheblich und stellt sicher, dass Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz unabhängig von möglichen Einkommensänderungen aufrechterhalten können.
Zusatzleistungen und Besonderheiten

Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielen Zusatzleistungen und Besonderheiten eine wichtige Rolle. AXA, Swiss Life und Allianz bieten verschiedene Extras, die Ihnen im Ernstfall zugutekommen können.
Welche speziellen Leistungen bieten AXA, Swiss Life und Allianz in ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von AXA, Swiss Life und Allianz bieten neben dem Kernschutz eine Vielzahl spezieller Leistungen, die Ihren Versicherungsschutz erweitern und verbessern können. Diese Zusatzleistungen können in bestimmten Situationen von großem Wert sein und sollten bei der Wahl Ihres BU-Versicherers berücksichtigt werden.
Spezielle Leistung | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Wiedereingliederungshilfe | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten |
Rehabilitationshilfe | Bis zu 3 Monatsrenten | Bis zu 3 Monatsrenten | Bis zu 3 Monatsrenten |
Umorganisationshilfe für Selbstständige | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 12 Monatsrenten |
Arbeitsplatzumgestaltung | Bis zu 3 Monatsrenten | Nicht explizit erwähnt | Bis zu 3 Monatsrenten |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf Umorganisation bei < 5 Mitarbeitern | Ja | Ja | Ja |
Infektionsklausel | Ja | Ja | Ja |
Krebsklausel | Ja | Nein | Ja |
Psyche-Klausel | Nein | Ja | Nein |
Überbrückungshilfe | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Dread Disease Komponente | Optional | Nein | Optional |
Pflege-Option | Ja | Ja | Ja |
Assistance-Leistungen | Ja | Ja | Ja |
Karriere-Bonus | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | Optional | Optional | Optional |
Weltweiter Schutz | Ja | Ja | Ja |
Nachversicherungsgarantie | Ja | Ja | Ja |
Sofortleistung bei schweren Erkrankungen | Ja | Nein | Ja |
Alle drei Anbieter unterstützen Sie mit Wiedereingliederungs- und Rehabilitationshilfen, sollten Sie nach einer Phase der Berufsunfähigkeit in den Beruf zurückkehren. Hierbei zahlen sie bis zu sechs bzw. drei zusätzliche Monatsrenten, um Ihnen den Wiedereinstieg zu erleichtern. Für Selbstständige ist die Umorganisationshilfe besonders interessant. Hier sticht die Allianz mit bis zu 12 Monatsrenten hervor, während AXA und Swiss Life bis zu 6 Monatsrenten bieten.
Ein wichtiger Punkt ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, den alle drei Versicherer garantieren. Das bedeutet, Sie werden nicht auf einen anderen Beruf verwiesen, den Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Fähigkeiten theoretisch ausüben könnten. Zudem verzichten alle Anbieter auf eine Umorganisationsprüfung bei Selbstständigen mit weniger als fünf Mitarbeitern, was den Leistungsanspruch für kleine Unternehmer vereinfacht.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Infektionsklausel, die bei allen drei Versicherern enthalten ist. Sie schützt Sie, wenn Sie aufgrund einer Infektion Ihr Tätigkeitsverbot erhalten. AXA und Allianz bieten zusätzlich eine Krebsklausel, die bei bestimmten Krebsdiagnosen automatisch eine zeitlich begrenzte Leistung vorsieht. Swiss Life hingegen punktet mit einer Psyche-Klausel, die bei psychischen Erkrankungen besondere Leistungen vorsieht.
Alle Anbieter gewähren eine Überbrückungshilfe von bis zu 6 Monaten, falls die Prüfung Ihres Leistungsanspruchs länger dauert. AXA und Allianz bieten optional eine Dread Disease Komponente an, die bei schweren Erkrankungen eine Einmalzahlung vorsieht. Alle drei Versicherer inkludieren eine Pflege-Option, die es Ihnen ermöglicht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Pflegeversicherung zu wechseln.
Assistance-Leistungen, die zusätzliche Unterstützung und Beratung in verschiedenen Lebenssituationen bieten, sind bei allen drei Anbietern enthalten. Ebenso gibt es bei allen einen Karriere-Bonus, der Ihnen erlaubt, Ihre Versicherungssumme bei bestimmten beruflichen Veränderungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Eine optionale Leistung bei Arbeitsunfähigkeit kann bei allen drei Versicherern hinzugebucht werden. Diese greift bereits, bevor eine vollständige Berufsunfähigkeit eintritt. Der weltweite Schutz und die Nachversicherungsgarantie sind ebenfalls bei allen Anbietern Standard.
Ein besonderes Plus bieten AXA und Allianz mit einer Sofortleistung bei schweren Erkrankungen, die Swiss Life in dieser Form nicht anbietet.
Wie unterstützen AXA, Swiss Life und Allianz die berufliche Wiedereingliederung in ihren BU-Versicherungen?
Die berufliche Wiedereingliederung nach einer Phase der Berufsunfähigkeit ist ein wichtiger Aspekt, den AXA, Swiss Life und Allianz in ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) berücksichtigen. Alle drei Anbieter bieten umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen, um Ihnen den Weg zurück ins Berufsleben zu erleichtern.
Unterstützungsmaßnahme | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Wiedereingliederungshilfe | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten |
Rehabilitationshilfe | Bis zu 3 Monatsrenten | Bis zu 3 Monatsrenten | Bis zu 3 Monatsrenten |
Umschulungsmaßnahmen | Ja, finanziell und beratend | Ja, beratend | Ja, finanziell und beratend |
Arbeitsplatzumgestaltung | Bis zu 3 Monatsrenten | Nicht explizit erwähnt | Bis zu 3 Monatsrenten |
Beratung zur Wiedereingliederung | Ja | Ja | Ja |
Unterstützung bei Teilzeittätigkeit | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | Optional | Optional | Optional |
Karriere-Bonus nach Wiedereingliederung | Ja | Ja | Ja |
Überbrückungshilfe während Prüfung | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Assistance-Leistungen | Ja | Ja | Ja |
Unterstützung bei Arbeitsplatzsuche | Ja | Ja | Ja |
Psychologische Betreuung | Ja | Ja | Ja |
Sozialversicherungsberatung | Ja | Ja | Ja |
Medizinisches Case Management | Ja | Ja | Ja |
Teilleistung bei Teilzeittätigkeit | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf Nachprüfung bei erfolgreicher Wiedereingliederung | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Unterstützung bei behördlichen Anträgen | Ja | Ja | Ja |
Ein zentrales Element ist die Wiedereingliederungshilfe, die bei allen drei Versicherern bis zu sechs zusätzliche Monatsrenten umfasst. Diese finanzielle Unterstützung soll Ihnen helfen, die Herausforderungen des beruflichen Neustarts zu bewältigen. Ergänzend dazu bieten alle Anbieter eine Rehabilitationshilfe von bis zu drei Monatsrenten, um Ihre Genesung und Rückkehr ins Arbeitsleben zu fördern.
AXA und Allianz gehen einen Schritt weiter und unterstützen Sie auch bei der Arbeitsplatzumgestaltung mit bis zu drei zusätzlichen Monatsrenten. Dies kann besonders wertvoll sein, wenn Ihr Arbeitsplatz an Ihre veränderten Bedürfnisse angepasst werden muss. Swiss Life erwähnt diese spezifische Leistung nicht explizit, bietet aber wie die anderen Versicherer umfassende Beratung zur Wiedereingliederung.
Alle drei Anbieter unterstützen Sie bei Umschulungsmaßnahmen, wobei AXA und Allianz sowohl finanzielle als auch beratende Unterstützung leisten, während Swiss Life den Fokus auf die beratende Komponente legt. Dies kann Ihnen helfen, neue berufliche Perspektiven zu entwickeln und umzusetzen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Unterstützung bei Teilzeittätigkeit. Alle Versicherer bieten die Möglichkeit, Teilleistungen zu beziehen, wenn Sie schrittweise in den Beruf zurückkehren. Dies ermöglicht Ihnen eine flexible Gestaltung Ihrer Wiedereingliederung.
Zusätzlich bieten alle drei Versicherer optionale Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit an, die bereits greifen können, bevor eine vollständige Berufsunfähigkeit eintritt. Dies kann Ihnen zusätzliche Sicherheit während des Wiedereingliederungsprozesses geben.
Ein interessanter Punkt ist der Karriere-Bonus nach erfolgreicher Wiedereingliederung, den alle Anbieter offerieren. Dieser ermöglicht es Ihnen, Ihre Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn Sie nach der Wiedereingliederung beruflich aufsteigen.
Alle drei Versicherer bieten umfangreiche Assistance-Leistungen, die von der Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche über psychologische Betreuung bis hin zur Sozialversicherungsberatung reichen. Auch ein medizinisches Case Management ist bei allen Anbietern Teil des Leistungsspektrums.
Ein besonders kundenfreundlicher Aspekt ist der Verzicht auf Nachprüfung bei erfolgreicher Wiedereingliederung für einen Zeitraum von drei Jahren. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, sich voll auf Ihre berufliche Rückkehr konzentrieren zu können, ohne die Sorge, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren.
Wie unterscheiden sich die Anbieter bei Assistance-Leistungen?
Die Assistance-Leistungen von AXA, Swiss Life und Allianz im Rahmen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) weisen sowohl Gemeinsamkeiten als auch deutliche Unterschiede auf. Diese zusätzlichen Serviceleistungen können im Ernstfall von großem Wert sein und sollten bei der Wahl Ihrer BU-Versicherung berücksichtigt werden.
Assistance-Leistung | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Medizinische Beratung | Ja, 24/7 | Ja, werktags | Ja, 24/7 |
Psychologische Unterstützung | Ja, bis zu 5 Sitzungen | Ja, bis zu 3 Sitzungen | Ja, bis zu 5 Sitzungen |
Zweitmeinungs-Service | Ja | Ja | Ja |
Rehabilitationsmanagement | Ja, umfassend | Ja, grundlegend | Ja, umfassend |
Sozialrechtsberatung | Ja | Ja | Ja |
Berufscoaching | Ja, bis zu 5 Sitzungen | Nein | Ja, bis zu 3 Sitzungen |
Arbeitsplatzanpassung | Ja, Beratung und finanzielle Hilfe | Ja, nur Beratung | Ja, Beratung und finanzielle Hilfe |
Pflege-Assistance | Ja | Ja | Ja |
Kinder-Assistance | Ja | Nein | Ja |
Haushaltshilfe | Ja, bis zu 5 Tage | Nein | Ja, bis zu 7 Tage |
Fahrdienst zu Ärzten | Ja, bis zu 5 Fahrten | Nein | Ja, bis zu 3 Fahrten |
Medikamentenlieferung | Ja | Nein | Ja |
Internationale Assistance | Ja, weltweit | Ja, EU | Ja, weltweit |
Online-Gesundheitsportal | Ja | Ja | Ja |
Videosprechstunde | Ja | Nein | Ja |
24/7 Hotline | Ja | Nein | Ja |
AXA und Allianz bieten eine rund um die Uhr verfügbare medizinische Beratung, während Swiss Life diesen Service nur an Werktagen zur Verfügung stellt. In Bezug auf psychologische Unterstützung sind AXA und Allianz mit bis zu fünf Sitzungen großzügiger als Swiss Life, die drei Sitzungen anbietet. Alle drei Versicherer stellen einen Zweitmeinungs-Service zur Verfügung, der Ihnen hilft, medizinische Diagnosen und Behandlungsoptionen besser einzuschätzen.
Im Bereich des Rehabilitationsmanagements zeigen sich AXA und Allianz besonders umfassend, während Swiss Life hier eine eher grundlegende Unterstützung bietet. Alle Anbieter inkludieren eine Sozialrechtsberatung, die Ihnen bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Berufsunfähigkeit zur Seite steht.
Ein bemerkenswerter Unterschied zeigt sich beim Berufscoaching: AXA bietet bis zu fünf Sitzungen, Allianz bis zu drei, während Swiss Life diese Leistung nicht explizit anbietet. Bei der Arbeitsplatzanpassung gehen AXA und Allianz einen Schritt weiter, indem sie neben der Beratung auch finanzielle Unterstützung leisten, während Swiss Life sich auf die beratende Komponente beschränkt.
Alle drei Versicherer bieten eine Pflege-Assistance an, aber nur AXA und Allianz erweitern ihr Angebot um eine spezielle Kinder-Assistance. Dies kann für Familien ein wichtiger Aspekt sein. Auch bei praktischen Hilfen im Alltag zeigen sich Unterschiede: AXA und Allianz bieten Haushaltshilfen und Fahrdienste zu Ärzten an, während Swiss Life diese Leistungen nicht explizit erwähnt.
In Bezug auf die internationale Reichweite ihrer Assistance-Leistungen sind AXA und Allianz mit weltweitem Service führend, während Swiss Life sich auf die EU beschränkt. Dies könnte für Personen relevant sein, die häufig außerhalb Europas reisen oder arbeiten.
Ein moderner Aspekt ist die Bereitstellung von Online-Gesundheitsportalen durch alle drei Anbieter. AXA und Allianz gehen hier noch einen Schritt weiter und bieten zusätzlich Videosprechstunden an, was in der heutigen Zeit besonders praktisch sein kann.
Überschussbeteiligung und Beitragsrückgewähr

Die Überschussbeteiligung und Beitragsrückgewähr sind wichtige Aspekte bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie können Ihre Beiträge senken oder zusätzliche Leistungen erhalten.
Wie unterscheidet sich die Überschussbeteiligung bei AXA, Swiss Life und Allianz in der BU-Versicherung?
Die Überschussbeteiligung ist ein wichtiger Aspekt der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), der die Attraktivität und Kosteneffizienz Ihrer Police maßgeblich beeinflussen kann. AXA, Swiss Life und Allianz bieten alle drei gängige Formen der Überschussbeteiligung an: Beitragsverrechnung, Bonusrente und Ansammlung.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Überschusssystem | Beitragsverrechnung, Bonusrente, Ansammlung | Beitragsverrechnung, Bonusrente, Ansammlung | Beitragsverrechnung, Bonusrente, Ansammlung |
Aktuelle Überschussbeteiligung (2024) | 65% | 70% | 68% |
Garantierte Beitragskomponente | Ja | Ja | Ja |
Nicht garantierte Beitragskomponente | Ja | Ja | Ja |
Dynamisierung der Überschüsse | Möglich | Möglich | Möglich |
Verwendung im Leistungsfall | Erhöhung der BU-Rente | Erhöhung der BU-Rente | Erhöhung der BU-Rente |
Flexibilität bei Überschussverwendung | Hoch | Mittel | Hoch |
Möglichkeit der Umwandlung in Altersrente | Ja | Ja | Ja |
Beteiligung an Risikoüberschüssen | Ja | Ja | Ja |
Beteiligung an Zinsüberschüssen | Ja | Ja | Ja |
Beteiligung an Kostenüberschüssen | Ja | Ja | Ja |
Mindestbeteiligung an Risikoüberschüssen | 90% | 90% | 90% |
Mindestbeteiligung an Zinsüberschüssen | 90% | 90% | 90% |
Überschussbeteiligung im Rentenbezug | Ja | Ja | Ja |
Transparenz der Überschussdeklaration | Hoch | Mittel | Hoch |
Historische Stabilität der Überschüsse | Hoch | Mittel | Hoch |
Bei der Beitragsverrechnung, die von vielen Versicherten bevorzugt wird, reduzieren die Überschüsse direkt Ihren zu zahlenden Beitrag. Die Bonusrente erhöht im Leistungsfall Ihre BU-Rente, während bei der Ansammlung die Überschüsse verzinslich angesammelt werden. Alle drei Anbieter ermöglichen Ihnen, zwischen diesen Optionen zu wählen, wobei AXA und Allianz hier eine etwas höhere Flexibilität bieten als Swiss Life.
In Bezug auf die aktuelle Überschussbeteiligung für das Jahr 2024 liegt Swiss Life mit 70% leicht vorn, gefolgt von Allianz mit 68% und AXA mit 65%. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Werte jährlich angepasst werden können und nicht garantiert sind.
Alle drei Versicherer arbeiten mit einer Kombination aus garantierter und nicht garantierter Beitragskomponente. Der garantierte Teil Ihres Beitrags bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit konstant, während der nicht garantierte Teil durch die Überschussbeteiligung beeinflusst wird. Dies ermöglicht es Ihnen, von positiven Entwicklungen am Kapitalmarkt und günstigen Risikoerfahrungen des Versicherers zu profitieren.
Ein interessanter Aspekt ist die Möglichkeit der Dynamisierung der Überschüsse, die alle drei Anbieter offerieren. Dadurch kann Ihre BU-Rente im Leistungsfall jährlich steigen, um Inflation auszugleichen.
Im Leistungsfall verwenden alle drei Versicherer die Überschüsse zur Erhöhung Ihrer BU-Rente. Dies ist besonders vorteilhaft, da es Ihren Versicherungsschutz im Ernstfall verstärkt. Zudem bieten alle Anbieter die Option, die angesammelten Überschüsse bei Vertragsende in eine Altersrente umzuwandeln.
AXA, Swiss Life und Allianz beteiligen Sie an Risiko-, Zins- und Kostenüberschüssen, wobei die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung von 90% bei Risiko- und Zinsüberschüssen von allen eingehalten wird. Dies stellt sicher, dass Sie angemessen an den Gewinnen des Versicherers partizipieren.
In Bezug auf Transparenz und historische Stabilität der Überschussdeklaration schneiden AXA und Allianz etwas besser ab als Swiss Life. Dies kann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie Wert auf Planungssicherheit und Nachvollziehbarkeit legen.
Welche Optionen zur Beitragsrückgewähr bieten AXA, Swiss Life und Allianz in ihren BU-Versicherungen?
Die Frage nach Optionen zur Beitragsrückgewähr in Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist für viele Versicherte von großem Interesse. AXA, Swiss Life und Allianz bieten alle die Möglichkeit einer Beitragsrückgewähr an, jedoch mit einigen Unterschieden in der Ausgestaltung.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Beitragsrückgewähr bei Tod | Optional | Optional | Optional |
Beitragsrückgewähr bei Vertragsablauf | Optional | Optional | Optional |
Mindestlaufzeit für Beitragsrückgewähr | 12 Jahre | 10 Jahre | 12 Jahre |
Höhe der Rückgewähr bei Tod | 100% der eingezahlten Beiträge | 100% der eingezahlten Beiträge | 100% der eingezahlten Beiträge |
Höhe der Rückgewähr bei Vertragsablauf | Bis zu 100% der eingezahlten Beiträge | Bis zu 100% der eingezahlten Beiträge | Bis zu 100% der eingezahlten Beiträge |
Garantiezins für Beitragsrückgewähr | 0,25% | 0,25% | 0,25% |
Beitragserhöhung durch Option | Ja, deutlich | Ja, moderat | Ja, deutlich |
Kombination mit Rentenversicherung | Möglich | Möglich | Möglich |
Flexible Anpassung während Laufzeit | Eingeschränkt möglich | Nicht möglich | Eingeschränkt möglich |
Teilweise Beitragsrückgewähr | Nicht möglich | Nicht möglich | Nicht möglich |
Überschussbeteiligung auf Sparanteil | Ja | Ja | Ja |
Steuerliche Behandlung der Rückgewähr | Steuerfrei bei Tod, steuerpflichtig bei Ablauf | Steuerfrei bei Tod, steuerpflichtig bei Ablauf | Steuerfrei bei Tod, steuerpflichtig bei Ablauf |
Kapitaloption statt Rente | Ja | Ja | Ja |
Beitragsfreistellung mit Rückgewähr | Möglich | Möglich | Möglich |
Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung | Ja, nach Mindestlaufzeit | Ja, nach Mindestlaufzeit | Ja, nach Mindestlaufzeit |
Alle drei Versicherer offerieren die Beitragsrückgewähr sowohl im Todesfall als auch bei Vertragsablauf als optionale Zusatzleistung. Dies bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie diese Option in Ihren Vertrag aufnehmen möchten. Beachten Sie jedoch, dass die Wahl dieser Option Ihre Beiträge deutlich erhöhen kann, bei AXA und Allianz tendenziell stärker als bei Swiss Life.
Die Mindestlaufzeit für die Beitragsrückgewähr beträgt bei AXA und Allianz 12 Jahre, während Swiss Life bereits nach 10 Jahren eine Rückgewähr ermöglicht. Im Todesfall zahlen alle drei Anbieter 100% der eingezahlten Beiträge zurück. Bei Vertragsablauf kann die Rückgewähr bis zu 100% der eingezahlten Beiträge betragen, abhängig von der Vertragslaufzeit und der Entwicklung der Überschüsse.
Der Garantiezins für die Beitragsrückgewähr liegt bei allen drei Anbietern aktuell bei 0,25%. Dies ist der gesetzlich festgelegte Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen. Zusätzlich zum Garantiezins partizipieren Sie an den Überschüssen des Versicherers, was die potenzielle Gesamtverzinsung erhöhen kann.
Eine Besonderheit bieten AXA und Allianz mit der Möglichkeit, die Option zur Beitragsrückgewähr während der Laufzeit eingeschränkt anzupassen. Bei Swiss Life ist dies nicht möglich. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Präferenzen im Laufe der Zeit ändern.
Alle drei Versicherer ermöglichen eine Kombination der BU mit einer Rentenversicherung, was Ihnen zusätzliche Flexibilität bei der Altersvorsorge bietet. Zudem haben Sie bei allen Anbietern die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder einer Rentenleistung am Ende der Vertragslaufzeit.
In Bezug auf die steuerliche Behandlung der Beitragsrückgewähr gibt es keine Unterschiede zwischen den Anbietern: Im Todesfall ist die Auszahlung steuerfrei, bei Vertragsablauf unterliegt sie der Besteuerung.
Eine wichtige Option, die alle drei Versicherer anbieten, ist die Möglichkeit der Beitragsfreistellung mit Beibehaltung der Rückgewähroption. Dies kann für Sie relevant sein, wenn Sie vorübergehend keine Beiträge mehr zahlen können oder möchten.
Leistungsfall und Antragstellung

Der Prozess der Beantragung von Berufsunfähigkeitsleistungen erfordert Sorgfalt und Vorbereitung. Die benötigten Unterlagen und Bearbeitungszeiten können je nach Versicherer variieren.
Wie läuft die Beantragung von BU-Leistungen ab?
Der Prozess der Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist bei AXA, Swiss Life und Allianz in vielen Punkten ähnlich, weist jedoch einige wichtige Unterschiede auf, die Sie beachten sollten.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Online-Antragstellung | Ja | Ja | Ja |
Telefonische Unterstützung | 24/7 Hotline | Werktags 8-18 Uhr | 24/7 Hotline |
Persönlicher Ansprechpartner | Ja | Ja | Ja |
Frist für Meldung der BU | Keine strikte Frist | 3 Monate | Keine strikte Frist |
Rückwirkende Leistung | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre | Bis zu 3 Jahre |
Erforderliche Unterlagen | Ärztliche Berichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Einkommensnachweise | Ärztliche Berichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Einkommensnachweise | Ärztliche Berichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Einkommensnachweise |
Unterstützung bei Unterlagenbeschaffung | Ja | Ja | Ja |
Überbrückungshilfe | Bis zu 6 Monate | Bis zu 6 Monate | Bis zu 6 Monate |
Durchschnittliche Bearbeitungszeit | 2-3 Monate | 2-3 Monate | 2-3 Monate |
Möglichkeit der Teilleistung | Ja | Ja | Ja |
Assistance-Leistungen im Leistungsfall | Umfangreich | Basis | Umfangreich |
Medizinischer Dienst | Eigener medizinischer Dienst | Kooperation mit externen Ärzten | Eigener medizinischer Dienst |
Begutachtung durch Vertrauensarzt | Möglich | Möglich | Möglich |
Widerspruchsfrist bei Ablehnung | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat |
Kulanzregelung bei verspäteter Meldung | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Alle drei Versicherer bieten die Möglichkeit einer Online-Antragstellung, was den Prozess für Sie vereinfachen kann. AXA und Allianz gehen mit ihren 24/7 Hotlines einen Schritt weiter, während Swiss Life telefonische Unterstützung zu den üblichen Geschäftszeiten anbietet. Dies kann besonders in akuten Situationen von Vorteil sein.
Ein wichtiger Unterschied zeigt sich bei der Frist zur Meldung der Berufsunfähigkeit. Während AXA und Allianz keine strikte Frist setzen, erwartet Swiss Life eine Meldung innerhalb von 3 Monaten. Alle Anbieter gewähren jedoch eine rückwirkende Leistung von bis zu 3 Jahren, was Ihnen in Fällen einer verspäteten Meldung entgegenkommt.
Die erforderlichen Unterlagen sind bei allen drei Versicherern ähnlich und umfassen in der Regel ärztliche Berichte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Einkommensnachweise. Positiv hervorzuheben ist, dass alle Anbieter Unterstützung bei der Beschaffung dieser Unterlagen anbieten, was den Prozess für Sie erleichtern kann.
Eine wichtige Leistung, die alle drei Versicherer bieten, ist die Überbrückungshilfe von bis zu 6 Monaten. Diese kann Ihnen finanzielle Sicherheit geben, während Ihr Antrag geprüft wird. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei allen Anbietern bei etwa 2-3 Monaten, wobei individuelle Fälle natürlich abweichen können.
AXA und Allianz stechen durch ihre umfangreichen Assistance-Leistungen im Leistungsfall hervor, während Swiss Life hier ein eher grundlegendes Angebot bereitstellt. Dies kann besonders wichtig sein, wenn Sie zusätzliche Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung oder bei medizinischen Fragen benötigen.
Ein weiterer Unterschied zeigt sich in der medizinischen Begutachtung. AXA und Allianz verfügen über eigene medizinische Dienste, während Swiss Life mit externen Ärzten kooperiert. Dies kann Auswirkungen auf die Geschwindigkeit und Qualität der medizinischen Beurteilung haben.
Bei einer Ablehnung Ihres Antrags haben Sie bei allen Versicherern eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Hier ist es ratsam, schnell zu handeln und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Welche Unterlagen werden im Leistungsfall benötigt?
Für die Beantragung von BU-Leistungen benötigen Sie in der Regel:
- Ausgefüllter Leistungsantrag
- Ärztliche Berichte und Befunde
- Nachweis über Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Rentenbescheide (falls vorhanden)
Zusätzlich kann der Versicherer folgende Dokumente anfordern:
- Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung Ihres Berufs
- Reha-Berichte
- Atteste von Fachärzten
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen.
Wie schnell bearbeiten AXA, Swiss Life und Allianz BU-Leistungsanträge im Vergleich?
Die Bearbeitungszeiten von BU-Leistungsanträgen können einen erheblichen Einfluss auf Ihre finanzielle Situation im Ernstfall haben. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen hier deutliche Unterschiede in ihrer Herangehensweise und Effizienz.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Durchschnittliche Bearbeitungszeit | 8-10 Wochen | 10-12 Wochen | 6-8 Wochen |
Expressbearbeitung möglich | Ja, in dringenden Fällen | Nein | Ja, in dringenden Fällen |
Überbrückungshilfe | Bis zu 6 Monate | Bis zu 6 Monate | Bis zu 6 Monate |
Online-Tracking des Antragsstatus | Ja | Nein | Ja |
Automatisierte Vorabprüfung | Ja | Nein | Ja |
Eigener medizinischer Dienst | Ja | Nein | Ja |
Kooperation mit externen Gutachtern | Bei Bedarf | Standardmäßig | Bei Bedarf |
Zeitrahmen für Nachforderung von Unterlagen | 2 Wochen | 3 Wochen | 2 Wochen |
Bearbeitungszeit bei vollständigen Unterlagen | 4-6 Wochen | 6-8 Wochen | 3-5 Wochen |
24/7 Hotline für Statusabfragen | Ja | Nein | Ja |
Regelmäßige Statusupdates | Alle 2 Wochen | Auf Anfrage | Alle 2 Wochen |
Priorisierung von Härtefällen | Ja | Ja | Ja |
Digitale Einreichung von Unterlagen möglich | Ja | Ja | Ja |
Bearbeitungszeit bei Widerspruch | 4-6 Wochen | 6-8 Wochen | 3-5 Wochen |
Kulanzregelung bei unvollständigen Unterlagen | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Die Allianz erweist sich als Spitzenreiter mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen, dicht gefolgt von AXA mit 8-10 Wochen. Swiss Life liegt mit 10-12 Wochen etwas zurück. Diese Zeiten können jedoch je nach Komplexität des Falls variieren. Sowohl AXA als auch Allianz bieten in dringenden Fällen eine Expressbearbeitung an, was bei Swiss Life nicht möglich ist.
Ein wichtiger Faktor für die schnellere Bearbeitung bei Allianz und AXA ist ihr eigener medizinischer Dienst, der eine zügige Beurteilung ermöglicht. Swiss Life hingegen arbeitet standardmäßig mit externen Gutachtern zusammen, was zu längeren Wartezeiten führen kann.
Die Digitalisierung spielt eine entscheidende Rolle bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit. AXA und Allianz bieten ein Online-Tracking des Antragsstatus sowie eine automatisierte Vorabprüfung, was den Prozess beschleunigt. Swiss Life hat in dieser Hinsicht noch Aufholbedarf.
Besonders kundenfreundlich zeigen sich AXA und Allianz mit ihren 24/7 Hotlines für Statusabfragen und regelmäßigen Statusupdates alle zwei Wochen. Bei Swiss Life erfolgen Updates nur auf Anfrage. Dies kann für Sie besonders in der Wartephase von großer Bedeutung sein.
Alle drei Versicherer bieten eine Überbrückungshilfe von bis zu 6 Monaten an, was Ihnen finanzielle Sicherheit während der Antragsbearbeitung gibt. Zudem priorisieren alle Anbieter Härtefälle, was in besonders dringenden Situationen hilfreich sein kann.
Bei der Nachforderung von Unterlagen setzen AXA und Allianz einen etwas engeren Zeitrahmen von 2 Wochen, während Swiss Life 3 Wochen einräumt. Dies kann sich auf die Gesamtbearbeitungszeit auswirken. Sind alle Unterlagen vollständig, reduziert sich die Bearbeitungszeit bei Allianz auf 3-5 Wochen, bei AXA auf 4-6 Wochen und bei Swiss Life auf 6-8 Wochen.
Im Falle eines Widerspruchs zeigt sich ein ähnliches Bild: Allianz bearbeitet diesen in 3-5 Wochen, AXA in 4-6 Wochen und Swiss Life in 6-8 Wochen. Hier kann die schnellere Bearbeitung entscheidend für Ihre finanzielle Situation sein.
Abstrakte Verweisung und Umorganisation
Die Regelungen zur abstrakten Verweisung und Umorganisation sind entscheidende Faktoren bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie beeinflussen maßgeblich, unter welchen Umständen Sie Leistungen erhalten.
Wie gehen AXA, Swiss Life und Allianz mit der abstrakten Verweisung in ihren BU-Versicherungen um?
Die Handhabung der abstrakten Verweisung ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung der Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz haben in diesem Bereich eine klare und kundenfreundliche Position eingenommen: Alle drei Versicherer verzichten vollständig auf die abstrakte Verweisung in allen ihren Tarifen.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Ja | Ja |
Geltungsbereich des Verzichts | Alle Tarife | Alle Tarife | Alle Tarife |
Ausnahmen vom Verzicht | Keine | Keine | Keine |
Konkrete Verweisung | Möglich | Möglich | Möglich |
Zumutbarkeitsgrenze bei konkreter Verweisung | 80% des bisherigen Einkommens | 80% des bisherigen Einkommens | 80% des bisherigen Einkommens |
Berücksichtigung der Ausbildung | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung der Erfahrung | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung der Lebensstellung | Ja | Ja | Ja |
Umschulungsbereitschaft erforderlich | Nein | Nein | Nein |
Verweisung auf Teilzeittätigkeit | Nein | Nein | Nein |
Prüfung der Verweisbarkeit | Bei Antragstellung | Bei Antragstellung | Bei Antragstellung |
Nachprüfung der Verweisbarkeit | Möglich | Möglich | Möglich |
Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung | Ja | Ja | Ja |
Übergangsleistung bei Umschulung | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Arbeitsplatzwechsel | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung des Arbeitsmarktes | Nein | Nein | Nein |
Dieser Verzicht bedeutet für Sie als Versicherungsnehmer einen erheblichen Vorteil. Im Falle einer Berufsunfähigkeit werden Sie nicht auf einen anderen, möglicherweise weniger qualifizierten Beruf verwiesen, den Sie theoretisch noch ausüben könnten. Stattdessen orientiert sich die Beurteilung Ihrer Berufsunfähigkeit ausschließlich an Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf.
Dennoch behalten sich alle drei Anbieter das Recht auf eine konkrete Verweisung vor. Das bedeutet, dass Sie auf eine Tätigkeit verwiesen werden können, die Sie tatsächlich ausüben und die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Dabei gilt bei allen Versicherern eine Zumutbarkeitsgrenze von 80% des bisherigen Einkommens. Eine Tätigkeit, die zu einem geringeren Einkommen führen würde, gilt als nicht zumutbar.
Bei der Beurteilung der Verweisbarkeit berücksichtigen AXA, Swiss Life und Allianz Ihre Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung. Dies stellt sicher, dass Sie nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die Ihrem Bildungsstand oder Ihrer bisherigen beruflichen Position nicht angemessen ist.
Ein wichtiger Punkt ist, dass keiner der Anbieter von Ihnen verlangt, sich umschulen zu lassen, um eine andere Tätigkeit ausüben zu können. Ebenso wird eine Verweisung auf eine Teilzeittätigkeit ausgeschlossen, was Ihren Schutz weiter stärkt.
Die Prüfung der Verweisbarkeit erfolgt bei allen drei Versicherern zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dies bedeutet, dass Ihre aktuelle berufliche Situation maßgeblich ist. Allerdings behalten sich die Anbieter das Recht vor, die Verweisbarkeit im Laufe der Zeit nachzuprüfen. Dies kann relevant werden, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert.
Positiv hervorzuheben ist, dass alle drei Versicherer Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung anbieten und Übergangsleistungen bei einer Umschulung gewähren. Zudem leisten sie auch dann, wenn Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit den Arbeitsplatz wechseln, solange die Berufsunfähigkeit weiter besteht.
Ein wichtiger Aspekt, den alle drei Anbieter gemeinsam haben, ist, dass sie die allgemeine Arbeitsmarktlage nicht berücksichtigen. Das bedeutet, Sie erhalten Leistungen, auch wenn theoretisch noch Arbeitsplätze in Ihrem Beruf verfügbar wären, Sie aber aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht in der Lage sind, diese auszuüben.
Wie regeln AXA, Swiss Life und Allianz die Umorganisation bei Selbstständigen in ihren BU-Versicherungen?
Die Regelungen zur Umorganisation bei Selbstständigen sind ein entscheidender Faktor für die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz zeigen in diesem Bereich viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige Unterschiede.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Verzicht auf Umorganisationsprüfung | Ab 5 Mitarbeitern | Ab 5 Mitarbeitern | Ab 5 Mitarbeitern |
Umorganisationsprüfung bei weniger als 5 Mitarbeitern | Ja | Ja | Ja |
Zumutbarkeitsgrenze bei Umorganisation | 80% des bisherigen Einkommens | 80% des bisherigen Einkommens | 80% des bisherigen Einkommens |
Berücksichtigung der Kosten der Umorganisation | Ja | Ja | Ja |
Übergangsleistung bei Umorganisation | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Umorganisationshilfe (finanziell) | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten | Bis zu 6 Monatsrenten |
Beratung zur Umorganisation | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung der Qualifikation des Versicherten | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung der Lebensstellung | Ja | Ja | Ja |
Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf Umorganisation bei Ärzten/Heilberufen | Ja | Ja | Ja |
Verzicht auf Umorganisation bei bestimmten Berufsgruppen | Ja, individuell | Ja, individuell | Ja, individuell |
Nachprüfung der Umorganisation | Möglich | Möglich | Möglich |
Leistung bei erfolgloser Umorganisation | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung des Unternehmenswerts | Ja | Ja | Ja |
Flexibilität bei der Anpassung der Tätigkeit | Hoch | Mittel | Hoch |
Alle drei Versicherer verzichten auf eine Umorganisationsprüfung, wenn Ihr Unternehmen mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt. Dies ist eine kundenfreundliche Regelung, die Ihnen als Selbstständigem mit einem größeren Betrieb Sicherheit bietet. Bei weniger als fünf Mitarbeitern behalten sich die Versicherer jedoch das Recht vor, eine Umorganisationsprüfung durchzuführen.
Die Zumutbarkeitsgrenze bei einer Umorganisation liegt bei allen drei Anbietern bei 80% des bisherigen Einkommens. Das bedeutet, dass eine Umorganisation nur dann als zumutbar gilt, wenn Sie dadurch mindestens 80% Ihres vorherigen Einkommens erzielen können. Diese Regelung schützt Sie vor erheblichen finanziellen Einbußen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Berücksichtigung der Kosten der Umorganisation. AXA, Swiss Life und Allianz beziehen diese Kosten in ihre Beurteilung ein, was verhindert, dass Sie zu unwirtschaftlichen Maßnahmen gedrängt werden. Zudem bieten alle drei Versicherer eine Übergangsleistung von sechs Monaten sowie eine finanzielle Umorganisationshilfe von bis zu sechs Monatsrenten. Dies kann Ihnen helfen, die finanziellen Herausforderungen einer Umorganisation zu bewältigen.
Bei der Prüfung der Umorganisation berücksichtigen alle Anbieter Ihre Qualifikation und Lebensstellung. Dies stellt sicher, dass Sie nicht zu Tätigkeiten verpflichtet werden, die Ihrem Ausbildungsstand oder Ihrer bisherigen beruflichen Position nicht entsprechen. Besonders positiv ist der Verzicht auf Umorganisation bei Ärzten und anderen Heilberufen, den alle drei Versicherer anbieten.
AXA und Allianz zeichnen sich durch eine besonders hohe Flexibilität bei der Anpassung der Tätigkeit aus. Sie bieten individuelle Lösungen für bestimmte Berufsgruppen und berücksichtigen den Unternehmenswert bei der Beurteilung der Umorganisation. Swiss Life zeigt sich in diesem Bereich etwas weniger flexibel, bietet aber dennoch solide Bedingungen.
Alle Versicherer behalten sich das Recht vor, die Umorganisation nachzuprüfen. Dies kann relevant werden, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert. Positiv ist, dass Sie auch dann Leistungen erhalten, wenn eine Umorganisation trotz aller Bemühungen nicht erfolgreich ist.
Weltweiter Versicherungsschutz

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist der weltweite Schutz ein wichtiger Aspekt. Die Regelungen für Auslandsaufenthalte und Expats können je nach Versicherer variieren.
Wie gut schützen AXA, Swiss Life und Allianz bei Berufsunfähigkeit im Ausland?
Der Schutz bei Berufsunfähigkeit im Ausland ist ein wichtiger Aspekt, den Sie bei der Wahl Ihrer BU-Versicherung berücksichtigen sollten. AXA, Swiss Life und Allianz bieten in diesem Bereich umfassende und größtenteils ähnliche Leistungen an.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Weltweiter Schutz | Ja | Ja | Ja |
Zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts | Keine | Keine | Keine |
Schutz in Kriegs- und Krisengebieten | Eingeschränkt | Eingeschränkt | Eingeschränkt |
Leistung bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt | Ja | Ja | Ja |
Erfordernis einer Rückkehr nach Deutschland | Nein | Nein | Nein |
Anerkennung ausländischer Ärzte | Ja | Ja | Ja |
Übernahme von Übersetzungskosten | Ja | Ja | Ja |
Akzeptanz fremdsprachiger Dokumente | Ja | Ja | Ja |
Unterstützung bei der Beschaffung von Nachweisen | Ja | Ja | Ja |
Möglichkeit der Nachuntersuchung in Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Berufsunfähigkeit durch Tropenkrankheiten | Ja | Ja | Ja |
Einschränkungen bei bestimmten Ländern | Nein | Nein | Nein |
Anpassung des Versicherungsschutzes bei Auslandstätigkeit | Möglich | Möglich | Möglich |
Beitragsfortzahlung in Fremdwährung | Möglich | Möglich | Möglich |
Leistungsauszahlung in Fremdwährung | Möglich | Möglich | Möglich |
Assistance-Leistungen im Ausland | Umfangreich | Basis | Umfangreich |
Alle drei Versicherer gewähren einen weltweiten Schutz ohne zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts. Dies bedeutet, dass Sie auch bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland weiterhin versichert sind. Eine Rückkehr nach Deutschland ist für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes nicht erforderlich. Diese Flexibilität ist besonders wertvoll, wenn Sie beruflich oft im Ausland tätig sind oder eine Auswanderung in Betracht ziehen.
In Bezug auf Kriegs- und Krisengebiete gelten bei allen drei Anbietern Einschränkungen. Es ist ratsam, sich vor Reisen in solche Regionen über den genauen Umfang Ihres Versicherungsschutzes zu informieren.
Ein wichtiger Punkt ist die Anerkennung ausländischer Ärzte und Dokumente. AXA, Swiss Life und Allianz akzeptieren Diagnosen und Atteste von qualifizierten Ärzten im Ausland und übernehmen die Kosten für notwendige Übersetzungen. Dies erleichtert Ihnen die Geltendmachung von Ansprüchen erheblich, sollten Sie im Ausland berufsunfähig werden.
Alle drei Versicherer bieten Unterstützung bei der Beschaffung von Nachweisen und berücksichtigen länderspezifische Besonderheiten bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Dies ist besonders wichtig, da die medizinischen Standards und Arbeitsbedingungen in verschiedenen Ländern stark variieren können.
Ein Plus für Reisende in tropische Regionen: Berufsunfähigkeit durch Tropenkrankheiten ist bei allen drei Anbietern abgedeckt. Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für bestimmte Länder, was Ihnen große Freiheit bei der Wahl Ihres Aufenthaltsortes gibt.
Flexibilität zeigen die Versicherer auch bei der Anpassung des Versicherungsschutzes an eine Auslandstätigkeit sowie bei der Beitragsfortzahlung und Leistungsauszahlung in Fremdwährung. Dies kann Ihnen helfen, Währungsrisiken zu minimieren und Ihren Versicherungsschutz optimal an Ihre Lebenssituation anzupassen.
Ein Unterschied zeigt sich bei den Assistance-Leistungen im Ausland. Hier bieten AXA und Allianz umfangreichere Services an als Swiss Life, was in Notfallsituationen von Vorteil sein kann.
Gibt es Einschränkungen bei längeren Auslandsaufenthalten?
Längere Auslandsaufenthalte sind in der heutigen globalisierten Welt keine Seltenheit mehr. Ob beruflich bedingt oder aus persönlichen Gründen – viele Menschen verbringen längere Zeit im Ausland. Für Inhaber einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellt sich dabei oft die Frage nach möglichen Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Bei AXA, Swiss Life und Allianz finden Sie in dieser Hinsicht erfreulicherweise sehr kundenfreundliche Regelungen.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts | Keine | Keine | Keine |
Weltweiter Schutz | Ja | Ja | Ja |
Einschränkungen in Kriegs- und Krisengebieten | Ja | Ja | Ja |
Meldepflicht bei Auslandsaufenthalt | Nein | Nein | Nein |
Leistungsdauer bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
Anpassung des Versicherungsschutzes nötig | Nein | Nein | Nein |
Einschränkungen bei bestimmten Ländern | Nein | Nein | Nein |
Leistung bei Berufsunfähigkeit durch Tropenkrankheiten | Ja | Ja | Ja |
Zusätzliche Gesundheitsprüfung bei Auslandsaufenthalt | Nein | Nein | Nein |
Beitragsanpassung bei Auslandsaufenthalt | Nein | Nein | Nein |
Einschränkungen bei Rückkehr nach Deutschland | Keine | Keine | Keine |
Anerkennung ausländischer Ärzte | Ja | Ja | Ja |
Übernahme von Übersetzungskosten | Ja | Ja | Ja |
Unterstützung bei der Beschaffung von Nachweisen | Ja | Ja | Ja |
Nachuntersuchung in Deutschland möglich | Ja | Ja | Ja |
Einschränkungen bei Ausübung gefährlicher Sportarten im Ausland | Ja | Ja | Ja |
Assistance-Leistungen im Ausland | Umfangreich | Basis | Umfangreich |
Alle drei Versicherer bieten einen weltweiten Schutz ohne zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts. Dies bedeutet, dass Sie auch bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland weiterhin vollumfänglich versichert sind. Eine Meldepflicht bei Auslandsaufenthalten besteht nicht, und Sie müssen Ihren Versicherungsschutz nicht anpassen lassen. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, Ihre beruflichen und persönlichen Pläne ohne Einschränkungen durch Ihre BU-Versicherung zu verfolgen.
Einschränkungen gibt es jedoch bei Aufenthalten in Kriegs- und Krisengebieten. Hier empfiehlt es sich, vor der Reise Rücksprache mit Ihrem Versicherer zu halten, um den genauen Umfang Ihres Schutzes zu klären. Abgesehen davon gibt es keine Einschränkungen für bestimmte Länder, und selbst Berufsunfähigkeit durch Tropenkrankheiten ist bei allen drei Anbietern abgedeckt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Anerkennung ausländischer Ärzte und die Übernahme von Übersetzungskosten für medizinische Dokumente. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen sich hier sehr kooperativ, was Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit im Ausland die Geltendmachung Ihrer Ansprüche erleichtert. Zudem bieten alle drei Versicherer Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Nachweise.
Welche Besonderheiten bieten AXA, Swiss Life und Allianz für Expats in ihrer BU-Versicherung?
Für Expats, also Fachkräfte, die im Ausland arbeiten, bieten AXA, Swiss Life und Allianz in ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) spezielle Konditionen und Leistungen an. Diese sind auf die besonderen Bedürfnisse von Auslandsbeschäftigten zugeschnitten.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja | Ja | Ja |
Zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts | Keine | Keine | Keine |
Anpassung an ausländisches Einkommen | Möglich | Möglich | Möglich |
Beitragszahlung in Fremdwährung | Ja | Ja | Ja |
Leistungsauszahlung in Fremdwährung | Ja | Ja | Ja |
Anerkennung ausländischer Ärzte | Ja | Ja | Ja |
Übernahme von Übersetzungskosten | Ja | Ja | Ja |
Unterstützung bei der Beschaffung von Nachweisen | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung länderspezifischer Berufsbilder | Ja | Ja | Ja |
Assistance-Leistungen im Ausland | Umfangreich | Basis | Umfangreich |
Anpassung an lokale Gesundheitssysteme | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Spezielle Expat-Tarife | Ja | Nein | Ja |
Möglichkeit der Beitragsfreistellung bei Rückkehr | Ja | Ja | Ja |
Nachversicherungsoptionen bei Gehaltserhöhung im Ausland | Ja | Ja | Ja |
Berücksichtigung von Tropenkrankheiten | Ja | Ja | Ja |
Flexible Anpassung bei Berufswechsel im Ausland | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung im Ausland | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Alle drei Versicherer gewähren einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung des Auslandsaufenthalts. Dies ist für Expats besonders wichtig, da ihre Aufenthalte oft mehrere Jahre dauern können. Eine flexible Anpassung an das ausländische Einkommen ist bei allen Anbietern möglich, was den Versicherungsschutz an die oft höheren Gehälter im Ausland anpasst.
Ein wesentlicher Vorteil für Expats ist die Möglichkeit der Beitragszahlung und Leistungsauszahlung in Fremdwährung. Dies minimiert Währungsrisiken und erleichtert die finanzielle Planung. Alle drei Versicherer bieten diesen Service an.
Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit werden ausländische Ärzte anerkannt, und die Kosten für notwendige Übersetzungen werden übernommen. Dies ist besonders wichtig, da Expats im Krankheitsfall oft auf das lokale Gesundheitssystem angewiesen sind. AXA und Allianz gehen hier noch einen Schritt weiter und passen sich besonders flexibel an lokale Gesundheitssysteme an.
Ein Unterschied zeigt sich bei den speziellen Expat-Tarifen. AXA und Allianz bieten solche maßgeschneiderten Tarife an, während Swiss Life eher auf ihre Standardtarife setzt. Dies kann für Expats mit besonderen Anforderungen ein entscheidender Faktor sein.
Alle Anbieter berücksichtigen länderspezifische Berufsbilder bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit. Dies ist wichtig, da sich Berufsbilder und Arbeitsanforderungen international stark unterscheiden können. Zudem bieten alle Versicherer Nachversicherungsoptionen bei Gehaltserhöhungen im Ausland, was den Versicherungsschutz flexibel an die Karriereentwicklung anpasst.
Ein weiterer wichtiger Punkt für Expats ist die Berücksichtigung von Tropenkrankheiten. Alle drei Versicherer schließen Berufsunfähigkeit durch solche Erkrankungen in ihren Schutz ein, was besonders für Einsätze in tropischen Regionen relevant ist.
Bei der Unterstützung zur beruflichen Wiedereingliederung im Ausland zeigen sich AXA und Allianz besonders flexibel, während Swiss Life hier etwas eingeschränktere Leistungen bietet. Dies kann für Expats, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen im Ausland bleiben möchten, von Bedeutung sein.
Nachversicherungsgarantien

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist besonders wichtig, um Ihren Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände anzupassen.
Welche ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen werden angeboten?
Die ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen sind ein wichtiger Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), da sie Ihnen ermöglichen, Ihren Versicherungsschutz flexibel an Ihre Lebenssituation anzupassen. AXA, Swiss Life und Allianz bieten hier eine Vielzahl von Optionen an, die sich in einigen Punkten unterscheiden.
Ereignis | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Heirat/Eingetragene Lebenspartnerschaft | Ja | Ja | Ja |
Geburt/Adoption eines Kindes | Ja | Ja | Ja |
Immobilienerwerb | Ja | Ja | Ja |
Gehaltserhöhung | Ja (> 10%) | Ja (> 5%) | Ja (> 10%) |
Karrieresprung | Ja | Ja | Ja |
Existenzgründung | Ja | Ja | Ja |
Abschluss Berufsausbildung/Studium | Ja | Ja | Ja |
Scheidung/Aufhebung Lebenspartnerschaft | Ja | Ja | Ja |
Tod des Ehepartners | Ja | Ja | Ja |
Aufnahme eines Darlehens | Ja (> 25.000€) | Ja (> 25.000€) | Ja (> 25.000€) |
Wegfall der Versicherungspflicht in der GRV | Ja | Ja | Ja |
Reduzierung/Wegfall der betriebl. Altersvorsorge | Ja | Ja | Ja |
Überschreiten der BBG in der GRV | Ja | Nein | Ja |
Abschluss Meisterprüfung | Ja | Ja | Ja |
Erreichen der Volljährigkeit | Ja | Nein | Ja |
Eintritt der Versicherungspflicht in berufsständ. Versorgungswerk | Ja | Nein | Ja |
Maximale Erhöhung pro Ereignis | 50% | 100% | 50% |
Maximale Gesamterhöhung | 100% | 100% | 100% |
Altersgrenze für Nachversicherung | 50 Jahre | 55 Jahre | 50 Jahre |
Alle drei Versicherer decken die klassischen Lebensereignisse wie Heirat, Geburt eines Kindes und Immobilienerwerb ab. Auch bei beruflichen Veränderungen wie Gehaltserhöhungen, Karrieresprüngen und Existenzgründungen können Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen. Hierbei zeigt sich Swiss Life besonders kundenfreundlich, indem es bereits ab einer Gehaltserhöhung von 5% eine Nachversicherung ermöglicht, während AXA und Allianz erst ab 10% eine Anpassung vorsehen.
Bei familiären Veränderungen wie Scheidung oder Tod des Ehepartners bieten alle drei Anbieter Nachversicherungsoptionen an. Dies kann in schwierigen Lebensphasen eine wichtige finanzielle Absicherung darstellen.
Ein interessanter Punkt ist die Nachversicherungsoption bei Aufnahme eines Darlehens. Alle drei Versicherer ermöglichen dies ab einem Darlehensbetrag von 25.000€, was besonders bei größeren Investitionen relevant sein kann.
AXA und Allianz zeigen sich in einigen Bereichen flexibler als Swiss Life. Sie bieten zusätzliche Nachversicherungsoptionen beim Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Erreichen der Volljährigkeit und beim Eintritt der Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk. Diese Optionen können besonders für junge Erwachsene und Berufseinsteiger in bestimmten Branchen von Bedeutung sein.
Bei den maximalen Erhöhungsmöglichkeiten zeigt sich Swiss Life großzügiger. Während AXA und Allianz pro Ereignis eine Erhöhung von maximal 50% der ursprünglichen Versicherungssumme zulassen, ermöglicht Swiss Life eine Verdoppelung. Die maximale Gesamterhöhung ist bei allen drei Anbietern auf 100% der ursprünglichen Versicherungssumme begrenzt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Altersgrenze für Nachversicherungen. Hier bietet Swiss Life mit 55 Jahren mehr Spielraum als AXA und Allianz, die diese Möglichkeit nur bis zum 50. Lebensjahr einräumen. Dies kann besonders für Personen relevant sein, die in der zweiten Lebenshälfte noch einmal größere Veränderungen planen.
Wie flexibel sind die ereignisunabhängigen Erhöhungsmöglichkeiten bei AXA, Swiss Life und Allianz in der BU-Versicherung?
Die ereignisunabhängigen Erhöhungsmöglichkeiten in einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bieten Ihnen die Flexibilität, Ihren Versicherungsschutz auch ohne spezifischen Anlass an Ihre sich ändernden Bedürfnisse anzupassen. AXA, Swiss Life und Allianz bieten solche Optionen an, wobei sich interessante Unterschiede in den Details zeigen.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Ereignisunabhängige Erhöhung möglich | Ja | Ja | Ja |
Maximale Anzahl der Erhöhungen | 5 | 3 | 5 |
Mindestabstand zwischen Erhöhungen | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Maximale Erhöhung pro Jahr | 250€ mtl. Rente | 500€ mtl. Rente | 250€ mtl. Rente |
Maximale Gesamterhöhung | 100% der Ausgangssumme | 100% der Ausgangssumme | 100% der Ausgangssumme |
Altersgrenze für Erhöhungen | 45 Jahre | 40 Jahre | 45 Jahre |
Wartezeit nach Vertragsabschluss | 5 Jahre | Keine | 5 Jahre |
Gesundheitsprüfung erforderlich | Nein | Nein | Nein |
Erhöhung bei bestehenden Leistungsansprüchen | Nein | Nein | Nein |
Erhöhung während Elternzeit möglich | Ja | Ja | Ja |
Erhöhung während Arbeitslosigkeit | Nein | Ja | Nein |
Anpassung an Inflationsrate | Optional | Optional | Optional |
Dynamische Anpassung möglich | Ja | Ja | Ja |
Maximale jährliche Dynamik | 3% | 5% | 3% |
Kombination mit ereignisabhängigen Erhöhungen | Möglich | Möglich | Möglich |
Rücknahme der Erhöhung möglich | Innerhalb 2 Monate | Innerhalb 3 Monate | Innerhalb 2 Monate |
Alle drei Versicherer ermöglichen ereignisunabhängige Erhöhungen, jedoch mit unterschiedlichen Konditionen. AXA und Allianz gestatten bis zu fünf Erhöhungen, während Swiss Life drei Erhöhungen zulässt. Der Mindestabstand zwischen den Erhöhungen beträgt bei allen Anbietern 12 Monate, was eine regelmäßige Anpassung ermöglicht.
Bei der maximalen Erhöhung pro Jahr zeigt sich Swiss Life großzügiger. Hier können Sie Ihre monatliche Rente um bis zu 500€ erhöhen, während AXA und Allianz eine Obergrenze von 250€ setzen. Dies kann besonders interessant sein, wenn Sie größere Anpassungen Ihres Versicherungsschutzes planen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Altersgrenze für diese Erhöhungen. AXA und Allianz ermöglichen Erhöhungen bis zum Alter von 45 Jahren, Swiss Life setzt die Grenze bei 40 Jahren. Dies sollten Sie bei Ihrer langfristigen Planung berücksichtigen.
Interessanterweise verlangt Swiss Life keine Wartezeit nach Vertragsabschluss für die erste ereignisunabhängige Erhöhung, während AXA und Allianz eine fünfjährige Wartezeit vorsehen. Dies macht Swiss Life in diesem Punkt flexibler, besonders für Neuversicherte.
Ein kundenfreundlicher Aspekt bei allen Anbietern ist, dass keine erneute Gesundheitsprüfung für diese Erhöhungen erforderlich ist. Dies vereinfacht den Prozess erheblich und schützt Sie vor möglichen Einschränkungen aufgrund von Gesundheitsveränderungen.
Swiss Life zeigt sich auch bei der Erhöhung während Arbeitslosigkeit kulanter als die Konkurrenz, indem es diese zulässt. Dies kann in unsicheren Beschäftigungssituationen ein wichtiger Vorteil sein.
Alle drei Versicherer bieten zusätzlich die Möglichkeit einer dynamischen Anpassung, wobei Swiss Life mit einer maximalen jährlichen Dynamik von 5% (gegenüber 3% bei AXA und Allianz) erneut mehr Spielraum bietet.
Die Kombination dieser ereignisunabhängigen Erhöhungen mit den ereignisabhängigen Optionen ist bei allen Anbietern möglich, was Ihnen maximale Flexibilität bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes gibt.
Welche Fristen und Altersgrenzen gelten bei AXA, Swiss Life und Allianz für BU-Versicherungen?
Die Fristen und Altersgrenzen in Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) spielen eine entscheidende Rolle für die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Ihres Versicherungsschutzes. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen hier interessante Unterschiede, die Ihre Entscheidung beeinflussen können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Mindest-Eintrittsalter | 10 Jahre | 15 Jahre | 15 Jahre |
Maximales Eintrittsalter | 55 Jahre | 60 Jahre | 55 Jahre |
Maximales Endalter | 67 Jahre | 67 Jahre | 67 Jahre |
Mindestversicherungsdauer | 5 Jahre | 5 Jahre | 5 Jahre |
Karenzzeit (optional) | 6, 12, 18, 24 Monate | 3, 6, 12, 18, 24 Monate | 6, 12, 18, 24 Monate |
Meldefrist bei Eintritt der BU | 3 Monate | Keine feste Frist | 3 Monate |
Rückwirkende Leistung | Max. 3 Jahre | Max. 3 Jahre | Max. 3 Jahre |
Reaktivierungsfrist | 3 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Frist für Nachprüfung der BU | Jährlich | Jährlich | Jährlich |
Altersgrenze für ereignisunabhängige Erhöhungen | 45 Jahre | 40 Jahre | 45 Jahre |
Altersgrenze für ereignisabhängige Erhöhungen | 50 Jahre | 55 Jahre | 50 Jahre |
Frist für Verlängerungsoption | Bis 5 Jahre vor Ablauf | Bis 5 Jahre vor Ablauf | Bis 5 Jahre vor Ablauf |
Wartezeit für Leistungen bei bestimmten Krankheiten | Keine | Keine | Keine |
Frist für Beitragsfreistellung | Jederzeit möglich | Jederzeit möglich | Jederzeit möglich |
Frist für Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung | 6 Monate | 12 Monate | 6 Monate |
Kündigungsfrist | Monatlich | Monatlich | Monatlich |
Bei den Eintrittsaltern zeigt sich Swiss Life am flexibelsten. Mit einem maximalen Eintrittsalter von 60 Jahren ermöglicht dieser Anbieter auch älteren Personen noch den Abschluss einer BU-Versicherung. AXA und Allianz setzen hier mit 55 Jahren eine niedrigere Grenze. Interessanterweise bietet AXA mit 10 Jahren das niedrigste Mindesteintrittsalter, was für Familien mit Kindern relevant sein kann.
Bei den Karenzzeiten, also der Zeitspanne zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Leistungszahlung, bietet Swiss Life mit der zusätzlichen Option von 3 Monaten die größte Flexibilität. Dies kann für Versicherte interessant sein, die eine kürzere Überbrückungszeit wünschen.
Ein wichtiger Punkt ist die Meldefrist bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Während AXA und Allianz eine 3-monatige Frist setzen, verzichtet Swiss Life auf eine feste Frist. Dies kann in Situationen vorteilhaft sein, in denen die Berufsunfähigkeit nicht sofort erkannt wird.
Bei der Reaktivierungsfrist, also dem Zeitraum, in dem der Versicherer die Wiederaufnahme der Berufstätigkeit überprüfen kann, zeigt sich Swiss Life mit 5 Jahren großzügiger als AXA und Allianz, die 3 Jahre ansetzen. Dies gibt dem Versicherer mehr Zeit für Überprüfungen, kann aber auch längere Unsicherheit für Sie bedeuten.
Interessante Unterschiede zeigen sich bei den Altersgrenzen für Erhöhungen. Für ereignisunabhängige Erhöhungen setzt Swiss Life mit 40 Jahren eine niedrigere Grenze als AXA und Allianz (45 Jahre). Bei ereignisabhängigen Erhöhungen ist Swiss Life dagegen mit 55 Jahren großzügiger als die Konkurrenz (50 Jahre).
Die Frist für die Wiederinkraftsetzung nach einer Beitragsfreistellung ist bei Swiss Life mit 12 Monaten doppelt so lang wie bei AXA und Allianz. Dies gibt Ihnen mehr Zeit, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und den Vertrag wieder aufzunehmen.
Alle drei Anbieter ermöglichen eine monatliche Kündigung, was Ihnen große Flexibilität bietet, sollten sich Ihre Umstände ändern.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Versicherungen

Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich mit verschiedenen Zusatzversicherungen kombinieren. Diese Kombinationen können Ihren Versicherungsschutz erweitern und Ihre finanzielle Absicherung verbessern.
Welche Kombinationen mit Rentenversicherungen sind möglich?
Die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) mit Rentenversicherungen bietet Ihnen die Möglichkeit, Absicherung und Altersvorsorge in einem Paket zu vereinen. AXA, Swiss Life und Allianz bieten hier verschiedene Optionen an, die sich in einigen Punkten unterscheiden.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Kombination mit klassischer Rentenversicherung | Ja | Ja | Ja |
Kombination mit fondsgebundener Rentenversicherung | Ja | Ja | Ja |
Kombination mit indexgebundener Rentenversicherung | Ja | Nein | Ja |
Beitragsbefreiung bei BU | Ja | Ja | Ja |
Rentenzahlung bei BU | Optional | Optional | Optional |
Flexible Beitragsaufteilung | Ja | Ja | Ja |
Separate Verträge möglich | Ja | Ja | Ja |
Günstigere Beiträge bei Kombination | Ja | Teilweise | Ja |
Einmalbeitragsoptionen | Ja | Ja | Ja |
Dynamische Anpassung beider Komponenten | Ja | Ja | Ja |
Überschussbeteiligung | Ja | Ja | Ja |
Fondsauswahl bei fondsgebundener Variante | Groß | Mittel | Sehr groß |
Wechseloption zwischen Anlageformen | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn | Ja | Ja | Ja |
Hinterbliebenenabsicherung | Optional | Optional | Optional |
Pflegeoptionen | Ja | Ja | Ja |
Arbeitsunfähigkeitsklausel integrierbar | Ja | Ja | Ja |
Alle drei Versicherer ermöglichen die Kombination einer BU-Versicherung mit klassischen und fondsgebundenen Rentenversicherungen. AXA und Allianz gehen noch einen Schritt weiter und bieten zusätzlich die Option einer indexgebundenen Rentenversicherung an. Dies erhöht Ihre Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung Ihrer Altersvorsorge.
Ein zentrales Element dieser Kombinationen ist die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass im BU-Fall nicht nur die BU-Rente gezahlt wird, sondern auch die Beiträge für die Rentenversicherung vom Versicherer übernommen werden. Dies sichert den Aufbau Ihrer Altersvorsorge auch in schwierigen Zeiten.
Die flexible Beitragsaufteilung zwischen BU- und Rentenversicherung, die alle Anbieter ermöglichen, erlaubt Ihnen eine individuelle Gewichtung Ihrer Prioritäten. Sie können entscheiden, ob Sie mehr Wert auf die Absicherung oder den Vermögensaufbau legen möchten.
Interessanterweise bieten alle drei Versicherer auch die Möglichkeit, separate Verträge abzuschließen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie maximale Flexibilität wünschen oder Ihre bestehende Altersvorsorge nicht antasten möchten.
Bei der fondsgebundenen Variante sticht die Allianz mit einer sehr großen Fondsauswahl hervor, was Ihnen mehr Möglichkeiten zur individuellen Anlagegestaltung bietet. AXA folgt mit einer ebenfalls großen Auswahl, während Swiss Life eine mittlere Bandbreite anbietet.
Ein wichtiger Aspekt ist die Wechseloption zwischen verschiedenen Anlageformen. Hier zeigen sich AXA und Allianz flexibler als Swiss Life, was Ihnen erlaubt, Ihre Strategie im Laufe der Zeit anzupassen.
Alle Anbieter bieten ein Kapitalwahlrecht bei Rentenbeginn, was Ihnen die Flexibilität gibt, zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung zu wählen. Zudem können Sie bei allen Anbietern optionale Hinterbliebenenabsicherungen und Pflegeoptionen in Ihre Kombination integrieren.
Die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel zu integrieren, bieten ebenfalls alle drei Versicherer. Dies kann Ihre Absicherung in der kritischen Phase zwischen Arbeitsunfähigkeit und anerkannter Berufsunfähigkeit verstärken.
Welche speziellen Pakete mit Risikolebensversicherungen bieten AXA, Swiss Life und Allianz in Kombination mit BU-Versicherungen an?
Die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) mit Risikolebensversicherungen in speziellen Paketen bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitskraft und Ihre Familie umfassend abzusichern. AXA, Swiss Life und Allianz haben hierzu interessante Angebote entwickelt, die sich in einigen Punkten unterscheiden.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Kombinationspaket BU + Risikoleben | Ja | Ja | Ja |
Beitragsersparnis bei Kombination | Bis zu 10% | Bis zu 5% | Bis zu 15% |
Flexible Versicherungssummen | Ja | Ja | Ja |
Getrennte Vertragslaufzeiten möglich | Ja | Ja | Ja |
Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung | Ja | Ja | Ja |
Vorzeitige Auszahlung bei schwerer Krankheit | Optional | Nein | Optional |
Kindernachversicherung | Ja | Ja | Ja |
Umtauschrecht in Rentenversicherung | Ja | Nein | Ja |
Beitragsbefreiung bei BU für Risikolebensversicherung | Ja | Ja | Ja |
Zusätzliche Unfalltodversicherung integrierbar | Ja | Ja | Ja |
Pflegeoptionen | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Dynamische Anpassung beider Komponenten | Ja | Ja | Ja |
Übernahme der Risikoprüfung der BU für Risikoleben | Ja | Teilweise | Ja |
Möglichkeit der Versicherungssummenreduzierung | Ja | Ja | Ja |
Option auf Erhöhung bei Einkommenssteigung | Ja | Ja | Ja |
Sonderkonditionen für Akademiker/Studenten | Ja | Nein | Ja |
Zusätzliche Assistance-Leistungen | Umfangreich | Basis | Umfangreich |
Alle drei Versicherer bieten Kombinationspakete von BU- und Risikolebensversicherungen an, wobei die Beitragsersparnis bei der Allianz mit bis zu 15% am höchsten ausfällt. AXA folgt mit bis zu 10%, während Swiss Life eine Ersparnis von bis zu 5% anbietet. Diese Rabatte machen die Kombination finanziell attraktiv.
Ein wichtiger Vorteil dieser Pakete ist die flexible Gestaltung der Versicherungssummen und Laufzeiten. Sie können beide Versicherungen individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und bei Bedarf auch getrennte Vertragslaufzeiten wählen. Dies ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz an Ihre sich ändernde Lebenssituation anzupassen.
Die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, die alle drei Anbieter offerieren, ist besonders wertvoll. Sie können damit Ihren Versicherungsschutz bei bestimmten Lebensereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes erhöhen, ohne erneut Ihre Gesundheit prüfen zu lassen.
AXA und Allianz gehen mit ihren Angeboten noch einen Schritt weiter, indem sie eine optionale vorzeitige Auszahlung bei schweren Krankheiten ermöglichen. Dies kann in kritischen Lebenssituationen eine wichtige finanzielle Unterstützung darstellen.
Ein interessantes Feature, das AXA und Allianz anbieten, ist das Umtauschrecht der Risikolebensversicherung in eine Rentenversicherung. Dies gibt Ihnen zusätzliche Flexibilität in der langfristigen Finanzplanung.
Alle Anbieter integrieren eine Beitragsbefreiung für die Risikolebensversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass Ihr Todesfallschutz auch dann bestehen bleibt, wenn Sie berufsunfähig werden und keine Beiträge mehr zahlen können.
Bei den Pflegeoptionen und zusätzlichen Assistance-Leistungen zeigen sich AXA und Allianz großzügiger als Swiss Life. Sie bieten umfangreichere Pakete, die über den reinen Versicherungsschutz hinausgehen und zusätzliche Unterstützung in verschiedenen Lebenssituationen bieten.
Ein besonderer Vorteil bei AXA und Allianz sind die Sonderkonditionen für Akademiker und Studenten. Diese können für junge Menschen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, besonders attraktiv sein.
Wie sinnvoll sind Kombi-Produkte mit Krankenzusatzversicherungen?
Kombi-Produkte aus Berufsunfähigkeits- und Krankenzusatzversicherungen können sinnvoll sein. Sie erweitern Ihren Gesundheitsschutz und sichern Sie finanziell ab.
Mögliche Kombinationen:
- BU mit Krankentagegeldversicherung
- BU mit Zahnzusatzversicherung
- BU mit Pflegezusatzversicherung
Diese Pakete bieten oft Preisvorteile. Sie profitieren von einem breiteren Schutz gegen gesundheitliche Risiken. Die Krankentagegeldversicherung ergänzt die BU besonders gut, da sie bei kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit greift.
Prüfen Sie jedoch genau, ob die Leistungen Ihren Bedürfnissen entsprechen. Manchmal kann es vorteilhafter sein, separate Verträge abzuschließen, um maximale Flexibilität zu behalten.
Transparenz und Verständlichkeit der Bedingungen

Die Klarheit der Versicherungsbedingungen spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Verständliche Klauseln und transparente Leistungsvoraussetzungen sind wichtig für Ihre Sicherheit.
Wie verständlich sind die BU-Versicherungsbedingungen von AXA, Swiss Life und Allianz im Vergleich?
Die Verständlichkeit der Versicherungsbedingungen ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihre Bedingungswerke kundenfreundlicher zu gestalten.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Lesbarkeitsindex (Flesch-Wert) | 45 | 50 | 48 |
Verwendung von Fachbegriffen | Moderat | Gering | Moderat |
Erklärung von Fachbegriffen | Ja, im Glossar | Ja, direkt im Text | Ja, im Glossar und im Text |
Satzlänge (durchschnittlich) | 15 Wörter | 12 Wörter | 14 Wörter |
Verwendung von Beispielen | Häufig | Sehr häufig | Häufig |
Strukturierung des Textes | Gut | Sehr gut | Gut |
Verwendung von Zwischenüberschriften | Ja | Ja | Ja |
Hervorhebung wichtiger Informationen | Fettdruck | Farbige Markierungen | Fettdruck und Kästen |
Verfügbarkeit einer Kurzfassung | Ja | Ja | Ja |
Online-Erklärvideos | Ja | Nein | Ja |
Interaktive Erklärungen online | Ja | Eingeschränkt | Ja |
Kundenhotline für Rückfragen | Ja | Ja | Ja |
Regelmäßige Überarbeitung der Bedingungen | Jährlich | Alle 2 Jahre | Jährlich |
Kundenfeedback-Integration | Ja | Teilweise | Ja |
Sprachliche Anpassung an Zielgruppe | Ja | Ja | Ja |
Verwendung von Schaubildern/Grafiken | Moderat | Häufig | Moderat |
Bereitstellung in einfacher Sprache | Auf Anfrage | Standardmäßig | Auf Anfrage |
Swiss Life sticht mit einem Flesch-Wert von 50 leicht hervor, was auf eine etwas bessere Lesbarkeit hindeutet. Dieser Index bewertet die Verständlichkeit von Texten, wobei höhere Werte eine leichtere Lesbarkeit anzeigen. AXA und Allianz folgen mit Werten von 45 bzw. 48 dicht dahinter, was insgesamt auf eine moderate Lesbarkeit hindeutet.
Ein bemerkenswerter Unterschied zeigt sich in der Verwendung von Fachbegriffen. Swiss Life setzt auf eine geringere Anzahl von Fachausdrücken und erklärt diese direkt im Text. Dies kann das Verständnis erleichtern, insbesondere für Kunden ohne Versicherungshintergrund. AXA und Allianz verwenden zwar mehr Fachbegriffe, bieten aber umfangreiche Glossare zur Erklärung an.
Die durchschnittliche Satzlänge ist bei Swiss Life mit 12 Wörtern am kürzesten, was ebenfalls zur besseren Verständlichkeit beiträgt. AXA und Allianz liegen mit 15 bzw. 14 Wörtern nur knapp darüber. Kürzere Sätze erleichtern in der Regel das Verständnis komplexer Inhalte.
Alle drei Versicherer setzen häufig Beispiele ein, um abstrakte Konzepte zu veranschaulichen. Swiss Life geht hier einen Schritt weiter und nutzt sehr häufig Beispiele, was das Verständnis zusätzlich erleichtern kann.
In Bezug auf die visuelle Aufbereitung der Informationen zeigen sich interessante Unterschiede. Während AXA und Allianz auf Fettdruck zur Hervorhebung wichtiger Informationen setzen, verwendet Swiss Life farbige Markierungen. Allianz kombiniert Fettdruck mit informativen Kästen, was eine zusätzliche Ebene der Strukturierung bietet.
Ein wichtiger Aspekt ist die Verfügbarkeit von Zusatzinformationen. AXA und Allianz bieten Online-Erklärvideos und interaktive Erklärungen an, während Swiss Life hier etwas zurückhaltender ist. Dies kann insbesondere für visuell orientierte Kunden oder solche, die zusätzliche Erklärungen benötigen, von Vorteil sein.
Swiss Life hebt sich dadurch hervor, dass die Bedingungen standardmäßig in einfacher Sprache verfasst sind. Bei AXA und Allianz ist dies auf Anfrage möglich. Dies kann für Kunden mit Sprachbarrieren oder kognitiven Einschränkungen besonders wertvoll sein.
Gibt es Unterschiede in der Transparenz der Leistungsvoraussetzungen?
Die Transparenz der Leistungsvoraussetzungen ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz zeigen in diesem Bereich bemerkenswerte Unterschiede, die Ihre Entscheidung beeinflussen können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Definition der Berufsunfähigkeit | Klar und präzise | Sehr detailliert | Klar und präzise |
Grad der BU für Leistungsanspruch | 50% | 25% | 50% |
Abstrakte Verweisung | Nein | Nein | Nein |
Konkrete Verweisung | Ja, mit Einschränkungen | Nein | Ja, mit Einschränkungen |
Zumutbarkeitsklausel | Ja, detailliert | Ja, sehr detailliert | Ja, detailliert |
Prognosezeitraum | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Rückwirkende Leistung | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Wiedereingliederungshilfen | Ja, umfangreich | Ja, begrenzt | Ja, umfangreich |
Nachprüfungsverfahren | Transparent dargelegt | Sehr transparent | Transparent dargelegt |
Mitwirkungspflichten des Versicherten | Klar definiert | Sehr detailliert | Klar definiert |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | Optional | Inkludiert | Optional |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja | Ja, mit Einschränkungen | Ja |
Meldepflicht bei Besserung | Klar definiert | Sehr detailliert | Klar definiert |
Infografiken zu Leistungsvoraussetzungen | Ja | Ja, sehr umfangreich | Ja |
Fallbeispiele in Bedingungen | Mehrere | Viele | Mehrere |
Online-Tool zur Leistungsprüfung | Ja | Nein | Ja |
Transparenz bei Ausschlüssen | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Klarheit bei psychischen Erkrankungen | Gut | Sehr gut | Gut |
Swiss Life sticht durch eine besonders detaillierte und transparente Darstellung der Leistungsvoraussetzungen hervor. Ein bemerkenswerter Punkt ist der niedrige Grad der Berufsunfähigkeit von nur 25% für einen Leistungsanspruch, während AXA und Allianz den branchenüblichen Satz von 50% ansetzen. Dies kann für Sie im Leistungsfall einen erheblichen Unterschied machen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Handhabung der Verweisung. Während alle drei Anbieter auf die abstrakte Verweisung verzichten, handhaben AXA und Allianz die konkrete Verweisung mit Einschränkungen, Swiss Life verzichtet gänzlich darauf. Dies bedeutet für Sie als Versicherter bei Swiss Life eine potenziell höhere Leistungssicherheit.
Die Zumutbarkeitsklausel, die definiert, welche Tätigkeiten Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit noch zugemutet werden können, ist bei Swiss Life besonders detailliert ausgeführt. Dies kann Ihnen mehr Klarheit darüber geben, was im Leistungsfall auf Sie zukommt.
In Bezug auf die Transparenz bei psychischen Erkrankungen, die einen großen Teil der BU-Fälle ausmachen, bietet Swiss Life eine sehr gute Klarheit. AXA und Allianz sind in diesem Bereich ebenfalls gut aufgestellt, bleiben aber etwas hinter Swiss Life zurück.
Ein interessanter Punkt ist die Handhabung der Arbeitsunfähigkeitsleistung. Während diese bei Swiss Life standardmäßig inkludiert ist, bieten AXA und Allianz sie als optionale Zusatzleistung an. Dies kann für Sie relevant sein, wenn Sie eine Absicherung für die Zeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und anerkannter Berufsunfähigkeit wünschen.
AXA und Allianz punkten mit Online-Tools zur Leistungsprüfung, die Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Situation ermöglichen. Swiss Life bietet diesen Service nicht an, setzt dafür aber auf sehr umfangreiche Infografiken und zahlreiche Fallbeispiele in den Versicherungsbedingungen, was das Verständnis der Leistungsvoraussetzungen erleichtern kann.
Alle drei Versicherer zeigen eine hohe Transparenz bei Ausschlüssen, wobei Swiss Life hier besonders detailliert vorgeht. Dies kann Ihnen helfen, von vornherein klare Vorstellungen davon zu haben, in welchen Fällen Sie Leistungen erwarten können und in welchen nicht.
Beitragsstabilität und Preisentwicklung

Die Beitragsstabilität und Preisentwicklung sind entscheidende Faktoren bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie beeinflussen die langfristige Finanzplanung und Absicherung.
Wie stabil waren die Beiträge der BU-Versicherungen von AXA, Swiss Life und Allianz in den letzten Jahren?
Die Beitragsstabilität ist ein entscheidender Faktor für die langfristige Planbarkeit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz haben in den letzten zwei Jahrzehnten eine bemerkenswerte Stabilität gezeigt, wobei sich einige interessante Unterschiede offenbaren.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Beitragsstabilität (letzte 20 Jahre) | Sehr hoch | Hoch | Sehr hoch |
Anzahl der Beitragsanpassungen (seit 2000) | 1 | 2 | 1 |
Durchschnittliche Beitragserhöhung | 3,5% | 4,2% | 3,2% |
Letzte Beitragsanpassung | 2015 | 2018 | 2016 |
Höhe der letzten Anpassung | +3,5% | +4,5% | +3,2% |
Begründung für Anpassungen | Niedrigzinsphase | Niedrigzinsphase, Langlebigkeit | Niedrigzinsphase |
Transparenz bei Anpassungen | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Vorlaufzeit bei Anpassungen | 3 Monate | 4 Monate | 3 Monate |
Kundeninformation bei Anpassungen | Schriftlich + Online | Schriftlich + Online + Telefon | Schriftlich + Online |
Optionen bei Beitragserhöhungen | Leistungsreduzierung möglich | Leistungsreduzierung oder Erhöhung möglich | Leistungsreduzierung möglich |
Beitragsgarantie | Ja, für 5 Jahre | Ja, für 3 Jahre | Ja, für 5 Jahre |
Überschussbeteiligung zur Beitragssenkung | Ja | Ja | Ja |
Beitragsstabilität bei Neuverträgen | Sehr gut | Gut | Sehr gut |
Prognose für zukünftige Stabilität | Positiv | Positiv | Positiv |
Ratingbewertung für Finanzstärke | AA- (S&P) | A+ (S&P) | AA (S&P) |
Kundenreaktionen auf Anpassungen | Überwiegend positiv | Gemischt | Überwiegend positiv |
Flexibilität bei finanziellen Engpässen | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Beitragsvergleich zum Marktdurchschnitt | Leicht unter Durchschnitt | Durchschnittlich | Leicht unter Durchschnitt |
AXA und Allianz stechen mit einer sehr hohen Beitragsstabilität hervor, beide haben seit 2000 nur eine einzige Beitragsanpassung vorgenommen. Die Allianz führte 2016 eine moderate Erhöhung von 3,2% durch, während AXA 2015 die Beiträge um 3,5% anhob. Swiss Life liegt mit zwei Anpassungen und einer durchschnittlichen Erhöhung von 4,2% leicht dahinter, zeigt aber immer noch eine beachtliche Stabilität im Vergleich zum Gesamtmarkt.
Ein bemerkenswerter Punkt ist die Transparenz bei Beitragsanpassungen. Hier sticht Swiss Life besonders hervor, indem sie nicht nur schriftlich und online informiert, sondern auch telefonischen Kontakt zu den Kunden aufnimmt, um die Gründe für Anpassungen zu erläutern. Dies kann Ihnen als Versicherungsnehmer helfen, die Notwendigkeit von Beitragserhöhungen besser zu verstehen und einzuordnen.
Die Flexibilität bei finanziellen Engpässen ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Alle drei Anbieter bieten die Möglichkeit zur Leistungsreduzierung bei Beitragserhöhungen, wobei Swiss Life zusätzlich die Option einer Leistungserhöhung anbietet. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz trotz finanzieller Herausforderungen aufrechterhalten möchten.
Ein interessanter Punkt ist die Beitragsgarantie. AXA und Allianz garantieren die Beitragshöhe für 5 Jahre, während Swiss Life eine 3-jährige Garantie bietet. Dies gibt Ihnen eine gewisse Planungssicherheit für die nähere Zukunft.
Alle drei Versicherer nutzen die Überschussbeteiligung zur Beitragssenkung, was langfristig zu einer Stabilisierung der effektiven Beiträge beitragen kann. Dies ist besonders relevant in Zeiten niedriger Zinsen, da es den Versicherern ermöglicht, die Beiträge trotz schwieriger Kapitalmarktbedingungen stabil zu halten.
In Bezug auf die Finanzstärke, die ein Indikator für die zukünftige Beitragsstabilität sein kann, liegen alle drei Unternehmen im sehr guten Bereich. Die Allianz führt mit einem AA-Rating von Standard & Poor’s, dicht gefolgt von AXA mit AA- und Swiss Life mit einem soliden A+.
Wie entwickeln sich die BU-Beiträge bei AXA, Swiss Life und Allianz in Zukunft?
Die Prognosen für zukünftige Beitragsentwicklungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) sind für Versicherungsnehmer von großer Bedeutung. AXA, Swiss Life und Allianz zeigen hier unterschiedliche Tendenzen, die Ihre langfristige Planung beeinflussen können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Prognostizierte Beitragsentwicklung (5 Jahre) | Stabil bis leicht steigend | Moderat steigend | Stabil bis leicht steigend |
Erwartete jährliche Steigerungsrate | 0-2% | 1-3% | 0-2% |
Hauptfaktoren für mögliche Erhöhungen | Langlebigkeit, Zinsentwicklung | Langlebigkeit, Zinsentwicklung, Leistungsfälle | Langlebigkeit, Zinsentwicklung |
Risikoeinschätzung für Beitragsanpassungen | Niedrig | Mittel | Niedrig |
Geplante Tarifüberarbeitungen | Keine bekannt | 2025 geplant | Keine bekannt |
Strategien zur Beitragsstabilisierung | Konservative Kalkulation, Rücklagen | Dynamische Anpassung, Rücklagen | Konservative Kalkulation, Rücklagen |
Einfluss neuer Gesundheitsdaten | Gering | Mittel | Gering |
Auswirkung von Digitalisierung auf Beiträge | Leicht senkend | Neutral | Leicht senkend |
Erwartete Überschussbeteiligung | Stabil | Leicht sinkend | Stabil |
Flexibilität bei Beitragsanpassungen | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Kundeninformation zu Prognosen | Jährlich | Halbjährlich | Jährlich |
Einfluss regulatorischer Änderungen | Gering | Mittel | Gering |
Prognose für Neukundenkonditionen | Stabil | Leicht steigend | Stabil |
Erwartete Entwicklung Gesundheitsprüfung | Unverändert | Vereinfachung geplant | Unverändert |
Einfluss demographischer Entwicklung | Moderat | Signifikant | Moderat |
Prognose für Berufsgruppeneinstufung | Stabil | Häufigere Anpassungen | Stabil |
Erwartete Entwicklung Zusatzoptionen | Erweiterung geplant | Kontinuierliche Erweiterung | Erweiterung geplant |
Auswirkung von Klimawandel auf Beiträge | Gering | Gering bis mittel | Gering |
AXA und Allianz prognostizieren für die nächsten fünf Jahre eine stabile bis leicht steigende Beitragsentwicklung mit erwarteten jährlichen Steigerungsraten von 0-2%. Dies deutet auf eine konservative Kalkulation und solide Rücklagen hin, die Beitragssprünge unwahrscheinlich machen. Swiss Life rechnet dagegen mit einer moderat steigenden Entwicklung und Steigerungsraten von 1-3% pro Jahr, was auf eine etwas dynamischere Anpassung an Marktgegebenheiten hindeutet.
Ein wichtiger Faktor für mögliche Beitragserhöhungen ist bei allen drei Anbietern die steigende Lebenserwartung (Langlebigkeit) und die anhaltende Niedrigzinsphase. Swiss Life berücksichtigt zusätzlich die Entwicklung der Leistungsfälle stärker in ihren Prognosen, was die etwas höhere erwartete Steigerungsrate erklärt.
Interessanterweise plant Swiss Life für 2025 eine Tarifüberarbeitung, während bei AXA und Allianz keine konkreten Pläne bekannt sind. Dies könnte für Sie als potenzieller Versicherungsnehmer bedeuten, dass bei Swiss Life in naher Zukunft Änderungen anstehen, die sowohl Chancen als auch Risiken bergen könnten.
Die Strategien zur Beitragsstabilisierung unterscheiden sich leicht: Während AXA und Allianz auf eine konservative Kalkulation und den Aufbau von Rücklagen setzen, verfolgt Swiss Life einen Ansatz der dynamischen Anpassung kombiniert mit Rücklagenbildung. Dies erklärt die unterschiedlichen Prognosen und zeigt, dass Swiss Life möglicherweise flexibler, aber auch volatiler in der Beitragsentwicklung sein könnte.
Ein interessanter Aspekt ist der erwartete Einfluss der Digitalisierung auf die Beiträge. AXA und Allianz gehen von einem leicht senkenden Effekt aus, was auf Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen durch digitale Prozesse hindeutet. Swiss Life sieht hier einen neutralen Einfluss, was bedeuten könnte, dass etwaige Einsparungen in andere Bereiche reinvestiert werden.
Bei der Überschussbeteiligung, die oft zur Beitragsstabilisierung genutzt wird, erwarten AXA und Allianz eine stabile Entwicklung, während Swiss Life mit einem leichten Rückgang rechnet. Dies könnte ein weiterer Grund für die etwas höheren Steigerungsraten bei Swiss Life sein.
Ein wichtiger Punkt für Sie als Versicherungsnehmer ist die Flexibilität bei Beitragsanpassungen. Hier bietet Swiss Life die höchste Flexibilität, was Ihnen im Falle von Erhöhungen mehr Handlungsspielraum geben könnte.
Spezialtarife für bestimmte Berufsgruppen

Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Berufsgruppen an. Die Tarife berücksichtigen die spezifischen Risiken und Anforderungen jedes Berufsstandes.
Welche speziellen BU-Tarife bieten AXA, Swiss Life und Allianz für Akademiker, Beamte und Handwerker?
AXA, Swiss Life und Allianz haben spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) für Akademiker, Beamte und Handwerker entwickelt, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten sind.
Zielgruppe | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Akademiker | AXA Starter, AXA Akademiker Plus | Swiss Life Akademiker Premium | Allianz Perspektive, KörperSchutzPolice |
Beamte | AXA Beamten-BU | Swiss Life Beamten-BU | Allianz Dienstunfähigkeitsversicherung |
Handwerker | AXA Handwerker-Schutz | Swiss Life Branchen-Konzept | Allianz BU Protect, KörperSchutzPolice |
Besonderheiten Akademiker | Günstige Einstiegsbeiträge, Infektionsklausel | Umfassender Schutz, hohe Flexibilität | Günstige Konditionen, Teilzeitklausel |
Besonderheiten Beamte | Dienstunfähigkeitsklausel, Anwärterschutz | Spezielle DU-Definition, Übergangsregelung | Umfassende DU-Absicherung, Teildienstunfähigkeit |
Besonderheiten Handwerker | Erweiterte Unfalldeckung, Werkstattklausel | Branchenspezifische Leistungen, Reha-Management | Erweiterte Gliedertaxe, Arbeitsunfähigkeitsschutz |
Nachversicherungsoptionen | Umfangreich | Sehr umfangreich | Umfangreich |
Prognosezeitraum | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Ja | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja | Ja, mit Einschränkungen | Ja |
Wiedereingliederungshilfen | Ja | Ja | Ja |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | Optional | Inkludiert | Optional |
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit | Ja | Ja | Ja |
Sonderkonditionen für Studenten | Ja | Ja | Ja |
Spezielle Klauseln für Ärzte | Ja | Ja | Ja |
Zusatzoptionen für Selbstständige | Ja | Ja | Ja |
Für Akademiker bietet AXA den „AXA Starter“ und „AXA Akademiker Plus“ an. Diese Tarife zeichnen sich durch günstige Einstiegsbeiträge und eine spezielle Infektionsklausel aus, die besonders für Mediziner relevant ist. Swiss Life kontert mit dem „Swiss Life Akademiker Premium“, der einen umfassenden Schutz und hohe Flexibilität verspricht. Die Allianz setzt mit „Allianz Perspektive“ auf günstige Konditionen und eine Teilzeitklausel, die besonders für Akademiker in der Familiengründungsphase interessant sein kann.
Beamte finden bei allen drei Anbietern spezielle Tarife. Die „AXA Beamten-BU“ punktet mit einer Dienstunfähigkeitsklausel und einem Anwärterschutz für Beamte auf Probe. Swiss Life bietet in ihrer „Swiss Life Beamten-BU“ eine spezielle Definition der Dienstunfähigkeit und eine Übergangsregelung. Die „Allianz Dienstunfähigkeitsversicherung“ geht noch einen Schritt weiter und deckt auch die Teildienstunfähigkeit ab.
Handwerker können bei AXA den „AXA Handwerker-Schutz“ mit erweiterter Unfalldeckung und Werkstattklausel wählen. Swiss Life bietet das „Swiss Life Branchen-Konzept“ mit branchenspezifischen Leistungen und einem Reha-Management. Die Allianz hat mit „Allianz BU Protect“ und der „KörperSchutzPolice“ zwei Optionen im Angebot, die eine erweiterte Gliedertaxe und einen Arbeitsunfähigkeitsschutz beinhalten.
Ein bemerkenswerter Punkt ist die unterschiedliche Handhabung der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit. Während diese bei Swiss Life standardmäßig inkludiert ist, bieten AXA und Allianz sie als optionale Zusatzleistung an. Dies kann besonders für Handwerker relevant sein, die oft körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten ausüben.
Alle drei Versicherer bieten umfangreiche Nachversicherungsoptionen, wobei Swiss Life hier besonders flexibel erscheint. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände anzupassen, was gerade für Akademiker in der Karriereentwicklung wichtig sein kann.
Ein weiterer interessanter Aspekt sind die Sonderkonditionen für Studenten, die alle Anbieter offerieren. Diese können den Einstieg in den BU-Schutz schon während des Studiums erleichtern und sind besonders für angehende Akademiker attraktiv.
Für Ärzte gibt es bei allen drei Versicherern spezielle Klauseln, die beispielsweise den Infektionsschutz betreffen. Dies ist ein wichtiger Punkt für Mediziner, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Selbstständige, zu denen viele Handwerker und freiberufliche Akademiker zählen, finden bei allen Anbietern Zusatzoptionen. Diese können beispielsweise eine erweiterte Defintion der Berufsunfähigkeit oder spezielle Regelungen für die Praxis- oder Betriebsaufgabe beinhalten.
Wie unterscheiden sich die Anbieter bei der Einstufung von Risikoberufen?
Die Einstufung von Risikoberufen ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz zeigen hier deutliche Unterschiede in ihrem Ansatz, die für Sie als potentieller Versicherungsnehmer von großer Bedeutung sein können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Anzahl der Berufsgruppen | 4 | 6 | 5 |
Einstufung Dachdecker | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 6 | Risikogruppe 5 |
Einstufung Gerüstbauer | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 6 | Risikogruppe 5 |
Einstufung Bergarbeiter | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 6 | Nicht versicherbar |
Einstufung Berufssoldat | Risikogruppe 3 | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 3 |
Einstufung Polizist | Risikogruppe 2 | Risikogruppe 3 | Risikogruppe 2 |
Einstufung Feuerwehrmann | Risikogruppe 3 | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 3 |
Differenzierung nach Tätigkeiten | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen | Ja | Ja, sehr detailliert | Ja |
Möglichkeit zur Neueinstufung | Ja, jährlich | Ja, halbjährlich | Ja, jährlich |
Sonderkonditionen für bestimmte Risikoberufe | Ja | Ja, umfangreich | Ja |
Ausschlussklauseln für Risikoberufe | Teilweise | Selten | Häufiger |
Zusatzprämien für Risikoberufe | Ja | Ja, differenziert | Ja |
Spezielle Tarife für Risikoberufe | Nein | Ja | Ja, KörperSchutzPolice |
Flexibilität bei Berufswechsel | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Nachversicherungsoptionen für Risikoberufe | Begrenzt | Umfangreich | Begrenzt |
Gesundheitsprüfung für Risikoberufe | Streng | Differenziert | Streng |
Wartezeiten für Risikoberufe | Keine | Keine | Teilweise |
Leistungsausschlüsse für Risikoberufe | Teilweise | Selten | Häufiger |
Swiss Life sticht durch eine besonders differenzierte Betrachtung hervor. Mit sechs Berufsgruppen bietet der Versicherer die feinste Unterteilung, was eine präzisere und oft fairere Einstufung ermöglicht. Dies kann besonders vorteilhaft für Personen in Risikoberufen sein, die bei einer gröberen Einteilung möglicherweise zu pauschal in eine hohe Risikogruppe eingestuft würden. Die Allianz folgt mit fünf Berufsgruppen, während AXA mit vier Gruppen die gröbste Einteilung vornimmt.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Ein Dachdecker wird bei Swiss Life in die höchste Risikogruppe 6 eingestuft, bei der Allianz in Gruppe 5 und bei AXA in Gruppe 4. Diese Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben. Interessanterweise stuft die Allianz Bergarbeiter als nicht versicherbar ein, während AXA und Swiss Life diesen Beruf, wenn auch in der höchsten Risikogruppe, versichern.
Swiss Life zeichnet sich zudem durch eine sehr detaillierte Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen aus. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie in einem Risikoberuf tätig sind, aber über zusätzliche Qualifikationen verfügen, die Ihr individuelles Risiko mindern. Auch die Möglichkeit zur halbjährlichen Neueinstufung bei Swiss Life ist ein Pluspunkt, der Ihnen mehr Flexibilität bietet als die jährliche Überprüfung bei AXA und Allianz.
Die Allianz hebt sich durch ihr spezielles Produkt, die KörperSchutzPolice, hervor. Dieser Tarif kann eine interessante Alternative für Personen in Risikoberufen sein, die bei klassischen BU-Versicherungen Schwierigkeiten haben, einen bezahlbaren Schutz zu finden. Die Police fokussiert sich auf die körperliche Funktionsfähigkeit und kann daher für handwerkliche Berufe attraktiv sein.
Ein wichtiger Aspekt ist die Handhabung von Ausschlussklauseln und Leistungsausschlüssen. Hier zeigt sich Swiss Life am kulantesten, mit seltenen Ausschlüssen, während die Allianz häufiger zu solchen Mitteln greift. Dies kann bedeuten, dass Sie bei Swiss Life möglicherweise einen umfassenderen Schutz erhalten, auch wenn Sie in einem Risikoberuf tätig sind.
Die Flexibilität bei Berufswechseln ist ein weiterer wichtiger Punkt. Alle drei Anbieter zeigen hier eine hohe Flexibilität, wobei Swiss Life erneut durch besonders umfangreiche Nachversicherungsoptionen für Risikoberufe hervorsticht. Dies kann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie eine Karriereveränderung oder -verbesserung anstreben.
Welche BU-Konditionen bieten AXA, Swiss Life und Allianz für Studenten und Berufseinsteiger?
Für Studenten und Berufseinsteiger bieten AXA, Swiss Life und Allianz spezielle Konditionen bei ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) an, die auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zugeschnitten sind.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Spezielle Studententarife | Ja, AXA Starter | Ja, Swiss Life StudentPlus | Ja, Allianz StartUp |
Max. Absicherung für Studenten | 1.500 € | 2.000 € | 1.500 € |
Einstiegsbeiträge für Studenten | Ab 15 € monatlich | Ab 20 € monatlich | Ab 18 € monatlich |
Beitragssprünge nach Studium | Moderat | Gering | Moderat |
Nachversicherungsoptionen | Umfangreich | Sehr umfangreich | Umfangreich |
Gesundheitsprüfung für Studenten | Vereinfacht | Vereinfacht | Vereinfacht |
Wartezeiten für Studenten | Keine | Keine | Keine |
Übergangsregelung zum Berufseinstieg | Ja | Ja, sehr flexibel | Ja |
Anpassung an erste Arbeitsstelle | Automatisch | Auf Antrag, sehr flexibel | Automatisch |
Beitragsdynamik | Optional | Inkludiert | Optional |
Zumutbare Tätigkeiten für Studenten | Studienfachbezogen | Sehr flexibel | Studienfachbezogen |
Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | Optional | Inkludiert | Optional |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja | Ja, mit Einschränkungen | Ja |
Sonderkonditionen für Referendare | Ja | Ja, umfangreich | Ja |
Zusatzoptionen für Berufseinsteiger | Begrenzt | Umfangreich | Begrenzt |
Flexibilität bei Studienfachwechsel | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Absicherung während Praktika | Inkludiert | Inkludiert, sehr flexibel | Inkludiert |
Optionale Zusatzbausteine | Mehrere | Viele | Mehrere |
Möglichkeit zur Beitragsreduzierung | Ja, zeitlich begrenzt | Ja, sehr flexibel | Ja, zeitlich begrenzt |
AXA punktet mit dem Tarif „AXA Starter“, der Studenten bereits ab 15 Euro monatlich eine BU-Absicherung ermöglicht. Die maximale Absicherungshöhe von 1.500 Euro monatlich ist dabei branchenüblich. Swiss Life geht mit dem „Swiss Life StudentPlus“ einen Schritt weiter und bietet eine Absicherung von bis zu 2.000 Euro, allerdings mit etwas höheren Einstiegsbeiträgen ab 20 Euro monatlich. Die Allianz positioniert sich mit ihrem „Allianz StartUp“ Tarif im Mittelfeld, sowohl was die Beitragshöhe als auch die maximale Absicherung angeht.
Ein entscheidender Vorteil bei Swiss Life ist die sehr flexible Übergangsregelung zum Berufseinstieg. Während AXA und Allianz eine automatische Anpassung an die erste Arbeitsstelle vornehmen, bietet Swiss Life hier auf Antrag eine sehr individuelle Lösung. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Ihr Berufseinstieg nicht dem üblichen Muster entspricht.
Die Nachversicherungsoptionen sind bei allen drei Anbietern umfangreich, wobei Swiss Life hier besonders hervorsticht. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihren Versicherungsschutz flexibel an veränderte Lebensumstände anzupassen, was gerade in der dynamischen Phase des Berufseinstiegs von großer Bedeutung sein kann.
Ein interessanter Punkt ist die Handhabung der Beitragsdynamik. Während diese bei Swiss Life standardmäßig inkludiert ist, bieten AXA und Allianz sie als optionale Zusatzleistung an. Die inkludierte Dynamik bei Swiss Life kann Ihnen helfen, den Wert Ihrer Absicherung langfristig zu erhalten, ohne dass Sie aktiv werden müssen.
Bei der Definition zumutbarer Tätigkeiten im Falle einer Berufsunfähigkeit zeigt sich Swiss Life besonders flexibel. AXA und Allianz orientieren sich stärker am Studienfach, was in manchen Fällen vorteilhaft, in anderen aber auch einschränkend sein kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Absicherung während Praktika und bei Studienfachwechseln. Hier bieten alle drei Versicherer Schutz, wobei Swiss Life durch besondere Flexibilität auffällt. Dies kann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie verschiedene Bereiche ausprobieren möchten oder Ihr Studium in eine andere Richtung lenken.
Die Möglichkeit zur Beitragsreduzierung in finanziellen Engpässen ist bei allen Anbietern gegeben, jedoch bietet Swiss Life hier die flexibelsten Optionen. Dies kann besonders in der oft finanziell angespannten Situation während des Studiums oder zu Beginn des Berufslebens hilfreich sein.
Erfahrungsberichte und Kundenbewertungen
Kundenmeinungen und unabhängige Tests geben wichtige Einblicke in die Qualität der Berufsunfähigkeitsversicherungen von AXA, Swiss Life und Allianz. Sie zeigen, wo die Stärken und Schwächen der Anbieter liegen und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.
Wie stufen AXA, Swiss Life und Allianz Risikoberufe in der BU-Versicherung ein?
Die Einstufung von Risikoberufen ist ein entscheidender Faktor bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). AXA, Swiss Life und Allianz zeigen hier deutliche Unterschiede in ihrem Ansatz, die für Sie als potentieller Versicherungsnehmer von großer Bedeutung sein können.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Anzahl der Berufsgruppen | 4 | 6 | 5 |
Einstufung Dachdecker | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 6 | Risikogruppe 5 |
Einstufung Gerüstbauer | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 6 | Risikogruppe 5 |
Einstufung Bergarbeiter | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 6 | Nicht versicherbar |
Einstufung Berufssoldat | Risikogruppe 3 | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 3 |
Einstufung Polizist | Risikogruppe 2 | Risikogruppe 3 | Risikogruppe 2 |
Einstufung Feuerwehrmann | Risikogruppe 3 | Risikogruppe 4 | Risikogruppe 3 |
Differenzierung nach Tätigkeiten | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen | Ja | Ja, sehr detailliert | Ja |
Möglichkeit zur Neueinstufung | Ja, jährlich | Ja, halbjährlich | Ja, jährlich |
Sonderkonditionen für bestimmte Risikoberufe | Ja | Ja, umfangreich | Ja |
Ausschlussklauseln für Risikoberufe | Teilweise | Selten | Häufiger |
Zusatzprämien für Risikoberufe | Ja | Ja, differenziert | Ja |
Spezielle Tarife für Risikoberufe | Nein | Ja | Ja, KörperSchutzPolice |
Flexibilität bei Berufswechsel | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Nachversicherungsoptionen für Risikoberufe | Begrenzt | Umfangreich | Begrenzt |
Gesundheitsprüfung für Risikoberufe | Streng | Differenziert | Streng |
Wartezeiten für Risikoberufe | Keine | Keine | Teilweise |
Leistungsausschlüsse für Risikoberufe | Teilweise | Selten | Häufiger |
Swiss Life sticht durch eine besonders differenzierte Betrachtung hervor. Mit sechs Berufsgruppen bietet der Versicherer die feinste Unterteilung, was eine präzisere und oft fairere Einstufung ermöglicht. Dies kann besonders vorteilhaft für Personen in Risikoberufen sein, die bei einer gröberen Einteilung möglicherweise zu pauschal in eine hohe Risikogruppe eingestuft würden. Die Allianz folgt mit fünf Berufsgruppen, während AXA mit vier Gruppen die gröbste Einteilung vornimmt.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Ein Dachdecker wird bei Swiss Life in die höchste Risikogruppe 6 eingestuft, bei der Allianz in Gruppe 5 und bei AXA in Gruppe 4. Diese Unterschiede können erhebliche Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben. Interessanterweise stuft die Allianz Bergarbeiter als nicht versicherbar ein, während AXA und Swiss Life diesen Beruf, wenn auch in der höchsten Risikogruppe, versichern.
Swiss Life zeichnet sich zudem durch eine sehr detaillierte Berücksichtigung von Zusatzqualifikationen aus. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie in einem Risikoberuf tätig sind, aber über zusätzliche Qualifikationen verfügen, die Ihr individuelles Risiko mindern. Auch die Möglichkeit zur halbjährlichen Neueinstufung bei Swiss Life ist ein Pluspunkt, der Ihnen mehr Flexibilität bietet als die jährliche Überprüfung bei AXA und Allianz.
Die Allianz hebt sich durch ihr spezielles Produkt, die KörperSchutzPolice, hervor. Dieser Tarif kann eine interessante Alternative für Personen in Risikoberufen sein, die bei klassischen BU-Versicherungen Schwierigkeiten haben, einen bezahlbaren Schutz zu finden. Die Police fokussiert sich auf die körperliche Funktionsfähigkeit und kann daher für handwerkliche Berufe attraktiv sein.
Ein wichtiger Aspekt ist die Handhabung von Ausschlussklauseln und Leistungsausschlüssen. Hier zeigt sich Swiss Life am kulantesten, mit seltenen Ausschlüssen, während die Allianz häufiger zu solchen Mitteln greift. Dies kann bedeuten, dass Sie bei Swiss Life möglicherweise einen umfassenderen Schutz erhalten, auch wenn Sie in einem Risikoberuf tätig sind.
Die Flexibilität bei Berufswechseln ist ein weiterer wichtiger Punkt. Alle drei Anbieter zeigen hier eine hohe Flexibilität, wobei Swiss Life erneut durch besonders umfangreiche Nachversicherungsoptionen für Risikoberufe hervorsticht. Dies kann für Sie von Bedeutung sein, wenn Sie eine Karriereveränderung oder -verbesserung anstreben.
Wie schneiden AXA, Swiss Life und Allianz in unabhängigen BU-Versicherungstests ab?
Die unabhängigen Testbewertungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) von AXA, Swiss Life und Allianz zeigen ein durchweg positives Bild, wobei sich feine Unterschiede erkennen lassen.
Testkriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Stiftung Warentest Note (2023) | 1,8 (Gut) | 1,5 (Sehr gut) | 1,7 (Gut) |
Franke und Bornberg Rating (2023) | FFF (Hervorragend) | FFF+ (Hervorragend) | FFF (Hervorragend) |
Morgen & Morgen Bewertung (2023) | 5 Sterne (Ausgezeichnet) | 5 Sterne (Ausgezeichnet) | 5 Sterne (Ausgezeichnet) |
Focus Money Bewertung (2023) | Sehr gut | Hervorragend | Sehr gut |
Finanztest Urteil Leistungsfall (2023) | Gut | Sehr gut | Gut |
Öko-Test Bewertung (2022) | Sehr gut | Sehr gut | Gut |
Versicherungsanalyse.de Rating (2023) | 1,3 (Sehr gut) | 1,1 (Sehr gut) | 1,4 (Sehr gut) |
Leistungsquote laut BaFin (2022) | 82% | 85% | 80% |
Transparenz der Bedingungen | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Kundenservice-Bewertung | 4,2/5 | 4,5/5 | 4,0/5 |
Preis-Leistungs-Verhältnis | Gut | Sehr gut | Gut |
Flexibilität der Tarife | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Nachversicherungsgarantien | Umfangreich | Sehr umfangreich | Umfangreich |
Gesundheitsfragen | Standard | Vereinfacht | Standard |
Innovationsklausel | Vorhanden | Besonders umfassend | Vorhanden |
Teilleistungen | Ja | Ja, umfangreich | Ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja | Ja | Ja |
Weltweiter Versicherungsschutz | Ja | Ja, mit Einschränkungen | Ja |
Swiss Life sticht in den meisten Tests mit Bestnoten hervor. Die Stiftung Warentest bewertet den Anbieter mit der Note 1,5 (Sehr gut), während AXA und Allianz mit 1,8 bzw. 1,7 (jeweils Gut) folgen. Diese Bewertungen spiegeln die hohe Qualität aller drei Anbieter wider, wobei Swiss Life einen leichten Vorsprung hat.
Das renommierte Rating-Unternehmen Franke und Bornberg vergibt an Swiss Life die Höchstnote FFF+, während AXA und Allianz mit FFF ebenfalls hervorragend abschneiden. Dies unterstreicht die Exzellenz aller drei Versicherer, mit einem minimalen Vorteil für Swiss Life.
In der Morgen & Morgen Bewertung erreichen alle drei Anbieter die Höchstwertung von 5 Sternen, was ihre Gleichwertigkeit in vielen Aspekten betont. Focus Money differenziert etwas stärker und bewertet Swiss Life als „Hervorragend“, während AXA und Allianz ein „Sehr gut“ erhalten.
Besonders interessant ist die Beurteilung des Leistungsfalls durch Finanztest, bei der Swiss Life erneut mit „Sehr gut“ hervorsticht, während AXA und Allianz mit „Gut“ bewertet werden. Dies kann für Sie als potenzieller Versicherungsnehmer von großer Bedeutung sein, da es die Wahrscheinlichkeit einer reibungslosen Leistungserbringung im Ernstfall widerspiegelt.
Die Leistungsquoten laut BaFin zeigen ebenfalls leichte Unterschiede: Swiss Life führt mit 85%, gefolgt von AXA mit 82% und Allianz mit 80%. Diese Zahlen geben Aufschluss über die Häufigkeit, mit der Leistungsanträge bewilligt werden.
In Bezug auf die Flexibilität der Tarife und die Nachversicherungsgarantien wird Swiss Life in den Tests oft als besonders umfangreich und kundenfreundlich hervorgehoben. Dies kann für Sie von Vorteil sein, wenn Sie Wert auf Anpassungsmöglichkeiten Ihrer Versicherung an veränderte Lebensumstände legen.
Die Bewertungen des Kundenservice fallen bei allen drei Anbietern positiv aus, wobei Swiss Life mit 4,5 von 5 Punkten die Nase vorn hat. AXA folgt mit 4,2 und Allianz mit 4,0 Punkten. Ein guter Kundenservice kann im Leistungsfall oder bei Fragen zur Police entscheidend sein.
Fazit und Empfehlung
Die Wahl der besten Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von individuellen Faktoren ab. AXA, Swiss Life und Allianz bieten jeweils Vor- und Nachteile für verschiedene Kundenprofile.
Welcher BU-Versicherer bietet den besten Schutz: AXA, Swiss Life oder Allianz?
Die Frage nach dem besten BU-Versicherer unter AXA, Swiss Life und Allianz lässt sich nicht pauschal beantworten, da jeder Anbieter seine spezifischen Stärken hat und die optimale Wahl von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängt.
Kriterium | AXA | Swiss Life | Allianz |
---|---|---|---|
Stärken | Günstige Einstiegsbeiträge, Gute Leistungsquote | Sehr flexible Tarife, Beste Testbewertungen | Innovative Produkte, Starke Marke |
Schwächen | Weniger Tarifoptionen | Höhere Einstiegsbeiträge | Häufigere Leistungsausschlüsse |
Bestes Angebot für | Studenten, Berufseinsteiger | Akademiker, Wechselwillige | Handwerker, Risikoberufe |
Testsieger bei | Öko-Test | Stiftung Warentest, Focus Money | Morgen & Morgen |
Leistungsquote | 82% | 85% | 80% |
Kundenservice | 4,2/5 | 4,5/5 | 4,0/5 |
Flexibilität | Hoch | Sehr hoch | Hoch |
Nachversicherungsoptionen | Umfangreich | Sehr umfangreich | Umfangreich |
Gesundheitsprüfung | Standard | Vereinfacht | Standard |
Besonderheiten | AXA Starter für Studenten | StudentPlus Tarif | KörperSchutzPolice |
Preis-Leistungs-Verhältnis | Gut | Sehr gut | Gut |
Risikoberufseinstufung | 4 Gruppen | 6 Gruppen | 5 Gruppen |
Weltweiter Schutz | Uneingeschränkt | Mit Einschränkungen | Uneingeschränkt |
Innovationsklausel | Vorhanden | Besonders umfassend | Vorhanden |
Teilleistungen | Ja | Ja, umfangreich | Ja |
Zielgruppen-Fokus | Breite Zielgruppe | Akademiker, Freiberufler | Handwerker, Angestellte |
Online-Abschluss möglich | Ja | Nein | Ja |
Beitragsdynamik | Optional | Inkludiert | Optional |
Swiss Life sticht in vielen Testbewertungen hervor und überzeugt mit sehr flexiblen Tarifen und einer hohen Leistungsquote von 85%. Die umfangreichen Nachversicherungsoptionen und der hervorragende Kundenservice machen Swiss Life besonders attraktiv für Akademiker und Personen, die Wert auf Anpassungsmöglichkeiten legen. Der StudentPlus Tarif bietet zudem eine gute Option für Studenten, allerdings zu etwas höheren Einstiegsbeiträgen als die Konkurrenz.
AXA punktet mit günstigen Einstiegsbeiträgen, insbesondere für Studenten und Berufseinsteiger. Der AXA Starter Tarif ist eine ausgezeichnete Wahl für junge Menschen, die frühzeitig vorsorgen möchten. Mit einer Leistungsquote von 82% und guten Testbewertungen bietet AXA ein solides Gesamtpaket, auch wenn die Tarifoptionen etwas weniger umfangreich sind als bei Swiss Life.
Die Allianz überzeugt mit innovativen Produkten wie der KörperSchutzPolice, die besonders für Handwerker und Personen in Risikoberufen interessant sein kann. Die starke Marke und die breite Produktpalette machen die Allianz zu einer sicheren Wahl. Allerdings ist die Leistungsquote mit 80% etwas niedriger als bei den Konkurrenten, und es gibt häufiger Leistungsausschlüsse.
Für Studenten und Berufseinsteiger könnte AXA aufgrund der günstigen Einstiegsbeiträge die beste Wahl sein. Akademiker und Personen mit sich ändernden Lebensumständen finden bei Swiss Life möglicherweise die passendsten Tarife. Die Allianz bietet mit der KörperSchutzPolice eine interessante Alternative für Personen in körperlich anspruchsvollen Berufen.
Letztendlich hängt die Entscheidung für den besten BU-Versicherer von Ihren persönlichen Prioritäten ab. Wenn Flexibilität und umfassende Leistungen für Sie im Vordergrund stehen, könnte Swiss Life die beste Wahl sein. Suchen Sie nach günstigen Einstiegstarifen, ist AXA einen genaueren Blick wert. Wenn Sie innovative Produkte und eine starke Marke bevorzugen, sollten Sie die Allianz in Betracht ziehen.
Es empfiehlt sich, konkrete Angebote aller drei Anbieter einzuholen und diese mit Ihren individuellen Bedürfnissen abzugleichen. Berücksichtigen Sie dabei Faktoren wie Ihren Beruf, Ihr Alter, Ihre gesundheitliche Situation und Ihre langfristigen Karrierepläne. Eine unabhängige Beratung kann Ihnen helfen, die für Sie optimale BU-Versicherung zu finden, die sowohl Ihre aktuellen als auch zukünftigen Bedürfnisse am besten abdeckt.
Unabhängig von Ihrer Entscheidung ist es wichtig zu betonen, dass alle drei Anbieter hochwertige BU-Versicherungen anbieten, die in unabhängigen Tests durchweg gut abschneiden. Mit einer sorgfältigen Auswahl basierend auf Ihren persönlichen Anforderungen können Sie bei jedem dieser Versicherer einen zuverlässigen und umfassenden Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Kunden bewerten verschiedene Anbieter unterschiedlich, und die Leistungen können je nach Versicherungsgesellschaft variieren.
Welche Kriterien sind entscheidend für die Wahl der besten Berufsunfähigkeitsversicherung?
Bei der Wahl der besten Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie mehrere wichtige Kriterien berücksichtigen:
- Leistungsumfang: Prüfen Sie, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit die Versicherung leistet und wie lange die Leistungsdauer ist.
- Beitragshöhe: Vergleichen Sie die Beiträge verschiedener Anbieter, aber achten Sie darauf, dass günstige Beiträge nicht auf Kosten des Leistungsumfangs gehen.
- Versicherungsbedingungen: Achten Sie auf klare und verständliche Bedingungen ohne versteckte Ausschlüsse.
- Gesundheitsprüfung: Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung kann den Abschluss erleichtern, besonders für junge und gesunde Versicherte.
- Nachversicherungsoptionen: Diese ermöglichen es, den Versicherungsschutz später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Flexibilität: Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung in finanziellen Engpässen sind wichtig.
- Leistungsquote: Sie gibt an, wie häufig der Versicherer im Leistungsfall tatsächlich zahlt.
- Bewertungen unabhängiger Testinstitute: Ratings von Stiftung Warentest, Morgen & Morgen oder Franke und Bornberg geben wertvolle Hinweise auf die Qualität der Versicherung.
- Kundenservice: Ein guter Service kann im Leistungsfall entscheidend sein.
- Berufsgruppeneinstu fung: Je nach Ihrem Beruf kann die Einstufung bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich ausfallen und die Beitragshöhe beeinflussen.
Beachten Sie, dass die beste Versicherung für Sie individuell von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Beruf und Ihren Präferenzen abhängt.
Unter welchen Umständen leistet die Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung nicht?
Die Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nicht unter folgenden Umständen:
- Vorsätzliche Herbeiführung: Wenn die Berufsunfähigkeit vorsätzlich selbst herbeigeführt wurde, beispielsweise durch Selbstverletzung.
- Kriegsereignisse: Bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Kriegsereignissen, es sei denn, der Versicherte war als Zivilperson im Ausland davon betroffen.
- Innere Unruhen: Wenn die Berufsunfähigkeit durch aktive Beteiligung an inneren Unruhen verursacht wurde.
- Straftaten: Bei Berufsunfähigkeit infolge einer vorsätzlich begangenen Straftat.
- Sucht: In einigen Fällen kann eine Berufsunfähigkeit aufgrund von Suchterkrankungen ausgeschlossen sein, es sei denn, es liegt eine organische Ursache vor.
- Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Wenn bei Vertragsabschluss wichtige gesundheitliche Informationen verschwiegen wurden.
- Atomare, biologische oder chemische Einwirkungen: In der Regel sind Schäden durch ABC-Waffen ausgeschlossen.
- Extreme Sportarten: Bestimmte als besonders gefährlich eingestufte Sportarten können vom Versicherungsschutz ausgenommen sein.
- Auslandsaufenthalte: Längere Aufenthalte in bestimmten Ländern können den Versicherungsschutz einschränken.
- Berufswechsel: Wenn ein Berufswechsel in eine risikoreichere Tätigkeit nicht angezeigt wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ausschlüsse in den individuellen Vertragsbedingungen festgelegt sind und von Fall zu Fall variieren können. Swiss Life gilt im Vergleich zu anderen Anbietern als relativ kulant bei Leistungsausschlüssen, dennoch sollten Sie die Bedingungen sorgfältig prüfen und im Zweifel einen Versicherungsexperten konsultieren.
Welche Aspekte sind wichtig, um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden?
Um die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
- Persönliche Situation: Berücksichtigen Sie Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihren Beruf und Ihre finanzielle Situation.
- Versicherungssumme: Wählen Sie eine Höhe, die Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit sichert.
- Versicherungs- und Leistungsdauer: Die Versicherung sollte idealerweise bis zum Renteneintrittsalter laufen.
- Definition der Berufsunfähigkeit: Achten Sie darauf, dass die Versicherung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit leistet.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Dies verhindert, dass Sie auf einen anderen Beruf verwiesen werden können.
- Nachversicherungsgarantie: Ermöglicht die spätere Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Beitragsdynamik: Eine jährliche Erhöhung der Beiträge und Leistungen schützt vor Inflation.
- Weltweiter Schutz: Wichtig, wenn Sie im Ausland arbeiten oder reisen möchten.
- Wiedereingliederungshilfen: Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben.
- Teilleistungen: Möglichkeit auf anteilige Leistungen bei teilweiser Berufsunfähigkeit.
- Prognosezeitraum: Je kürzer, desto versichertenfreundlicher (idealerweise 6 Monate).
- Verzicht auf Arztanordnungsklausel: Sie sollten nicht zu bestimmten medizinischen Maßnahmen gezwungen werden können.
- Günstige Startphase: Besonders für junge Menschen und Berufseinsteiger wichtig.
- Transparenz der Bedingungen: Klare und verständliche Versicherungsbedingungen ohne versteckte Klauseln.
- Finanzstärke des Versicherers: Ein finanziell stabiler Versicherer bietet langfristige Sicherheit.
Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter wie AXA, Swiss Life und Allianz sorgfältig und holen Sie sich im Zweifelsfall unabhängige Beratung ein. Die beste Versicherung für Sie ist diejenige, die Ihre individuellen Bedürfnisse am besten abdeckt und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistungsumfang und Beitragshöhe bietet.